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Anlage 2.5_Rücknahmebescheide.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 2.5 - Rücknahmebescheide

Verfahren nach § 45 SGB X

A. Unrichtige Zugunstenentscheidung wurde durch nochmalige Durchsicht der Akte ersichtlich

Bei nochmaliger Prüfung des Vorgangs stellte sich eine vormals falsche Zugunstenentscheidung

heraus (zu hoher GdB oder Merkzeichen die nicht vorliegen dürfen):

  1. Verfahren von Amts wegen als „Sonstigen Antrag“ erfassen, zuständigen

Sachbearbeiter auswählen, weiter mit oder ohne Steuerdaten erfassen,

‚Einverständniserklärung liegt vor‘ auswählen, Antrag rückwirkend „ab“ und „wegen“

eintragen, Bescheidart nach § 45 SGB X auswählen, Antrag abzeichnen.

  1. Anhörungsschreiben fertigen und dem eben geöffneten „Sonstigen Antrag“ zuordnen;

Versand über Zentraldruck (der Regelfall). Ggf. Erinnerung an das

Anhörungsschreiben.

Variante 1: Es erfolgt keine Reaktion auf das Anhörungsschreiben/dessen Erinnerungsschreiben

  1. Feststellung durch Sachbearbeiter (z.B. Mz. austragen oder GdB verringern)

  2. Ermessensprüfung (Vermerk) wird erstellt und dem laufenden Verfahren zugeordnet

  3. Fertigung Rücknahmebescheid; Versand über Zentraldruck, ggf. Informationen zum

Lichtbild beifügen

  1. Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der

Beendigung, Höhe des GdB, MZ etc.)

Variante 2: Es erfolgt eine Reaktion auf das Anhörungsschreiben die Zweifel an der Unrichtigkeit

und somit an einer beabsichtigten Rücknahme/Wegnahme von Merkzeichen ergeben

  1. ggf. erneute Zuleitung der Akte über die Registratur in I B zum versorgungsärztlichen

Dienst mit Frist in der Fristenliste der zuständigen Sachbearbeitenden zur internen

Kontrolle.

  1. Vorgehen wie bei Variante 1 (wenn Zugunstenentscheidung zurückgenommen werden

soll) oder

  1. Abbruch des Verfahrens und Mitteilung an den Antragsteller (wenn keine Unrichtigkeit

vorliegt)

B. Unrichtige Zugunstenentscheidung wurde im laufenden Verfahren durch versorgungsärztliche

Stellungnahme ersichtlich

Nach Rücklauf des Vorgangs (im Neufeststellungs- oder Widerspruchsverfahren) mit

versorgungsärztlicher Stellungnahme stellte sich eine vormals falsche

Zugunstenentscheidung heraus (zu hoher GdB oder Merkzeichen die nicht vorliegen dürfen):

  1. Anhörungsschreiben fertigen und dem laufenden Verfahren zuordnen

Variante 1: Es erfolgt keine Reaktion auf das Anhörungsschreiben/dessen Erinnerungsschreiben

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  1. Ermessensprüfung (Vermerk) wird erstellt und dem laufenden Verfahren zugeordnet

  2. Durchführung einer Datenkorrektur: Anpassung der Behinderungen, des Einzel- und

Gesamt-GdB, ab wann dieser besteht, Bescheiddatum des § 45 SGB X-Bescheides

eintragen, Datenkorrektur dem laufenden Verfahren zuordnen, ggf. Merkzeichen

austragen und Angaben zur Ausweisausstellung tätigen, ggf. Eingabe der Frist zur

Nachuntersuchung, Bescheidgrund auswählen, abzeichnen.

  1. Fertigung Herabsetzungsbescheid; Versand über Zentraldruck, ggf. Informationen zum

Lichtbild beifügen

  1. Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der

Beendigung, Höhe des GdB, MZ etc.)

Variante 2: Es erfolgt eine Reaktion auf das Anhörungsschreiben die Zweifel an der Unrichtigkeit

und somit an einer beabsichtigten Herabsetzung/Wegnahme von Merkzeichen

ergeben

  1. ggf. erneute Zuleitung der Akte über die Registratur in I B zum versorgungsärztlichen

Dienst mit Frist in der Fristenliste der zuständigen Sachbearbeitenden zur internen

Kontrolle.

  1. Vorgehen wie bei Variante 1.
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