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Anlage 2.4_WS und Klage.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 2.4 – Widerspruchs- und Klageverfahren im SGB IX

Widerspruchs- und Klageverfahren im Feststellungsverfahren nach

§ 152 SGB IX

Widerspruch

  1. Widerspruch erfassen

✓ Posteingang erfassen

✓ Angefochtene Entscheidungen erfassen (GdB, Merkzeichen, einzelne Behinderungsarten, rückwirkende Feststellung)

✓ Möglichkeit der Datenkorrektur (z.B. bei Anfechtungsangelegenheiten)

  1. Eingangsbestätigung an Widerspruchsführer, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege

und Fristsetzung für Rückmeldung

  1. Bei Bevollmächtigung Aktenversand an Bevollmächtigte mit Fristsetzung für Rückgabe;

Aktennotiz zum Verbleib der Akte

  1. Ggf. erneute Befundanforderung an angegebene Ärzte bzw. Kliniken; Anschreiben mit

Bezugnahme auf angegebene Gesundheitsstörungen (Textbausteine);

4.1. Variante 1 – kein Befundschein-Eingang

✓ zwei automatische Mahnschreiben an angefragten Arzt nach im Verfahren

hinterlegten Fristen; Versand über Zentraldruck

✓ Zeitgleich mit 2. Mahnung ergeht automatisch Infoschreiben an

✓ Antragsteller über Zentraldruck

✓ Automatische Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung kein Befundschein

eingeht (Anzeige in den Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters)

✓ Manuelle Einleitung des Vernehmungsersuchens

4.2. Variante 2 – fristgerechter Befundscheineingang

✓ Befund auf Eingang setzen; Vergütung durch Kostenstelle (gesonderter

Arbeitsprozess)

✓ Befund der Papierakte zuordnen

  1. Ggf. Zuleitung der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst mit Frist in der Fristenliste des

zuständigen Sachbearbeiters zur internen Kontrolle

  1. Versorgungsärztliche Stellungnahme durch ärztlichen Dienst

  2. Entscheidung über den WS nach Rücklauf des Antrags mit versorgungsärztlicher

Stellungnahme oder nach Aktenlage (wenn Entscheidung ohne Beiziehung einer erneuten

Stellungnahme möglich ist)

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Anlage 2.4 – Widerspruchs- und Klageverfahren im SGB IX

✓ Eingabe Bescheidverfügung

✓ Fertigung des Widerspruchs- oder (Teil)Abhilfebescheides

✓ bei Vorhandensein eines Passbildes wird Ausweis gedruckt und beigefügt

✓ bedarfsweise Beifügung von Merkblättern

  1. Meldung an Finanzamt

  2. Erledigung des Widerspruches – Statistik zur Art der Beendigung des Verfahrens

Klage

  1. Eingang Klage erfassen

✓ Posteingang

✓ Aktenzeichen Gericht

✓ Bevollmächtigter

✓ Möglichkeit der Datenkorrektur

  1. Schriftsätze an das zuständige Gericht erstellen und über das besondere

Behördenpostfach beBPo versenden

  1. Nach Aufforderung durch das Gericht und Erhalt weiterer medizinischer Unterlagen:

erneute Zuleitung zum versorgungsärztlichen Dienst

  1. Nach Entscheidung (Urteil, Vergleich, Anerkenntnis, Klagerücknahme): Abgabe der Akte

an Referat 511 (Schwerbehindertenrecht) zur Umsetzung der Entscheidung und

Aktenregistratur

  1. Meldung an Finanzamt

  2. Automatisch: Statistik zur Klageerledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung,

Höhe des GdB, MZ etc.)

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