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Anlage 2.4 – Widerspruchs- und Klageverfahren im SGB IX
Widerspruchs- und Klageverfahren im Feststellungsverfahren nach
§ 152 SGB IX
Widerspruch
- Widerspruch erfassen
✓ Posteingang erfassen
✓ Angefochtene Entscheidungen erfassen (GdB, Merkzeichen, einzelne Behinderungsarten, rückwirkende Feststellung)
✓ Möglichkeit der Datenkorrektur (z.B. bei Anfechtungsangelegenheiten)
- Eingangsbestätigung an Widerspruchsführer, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege
und Fristsetzung für Rückmeldung
- Bei Bevollmächtigung Aktenversand an Bevollmächtigte mit Fristsetzung für Rückgabe;
Aktennotiz zum Verbleib der Akte
- Ggf. erneute Befundanforderung an angegebene Ärzte bzw. Kliniken; Anschreiben mit
Bezugnahme auf angegebene Gesundheitsstörungen (Textbausteine);
4.1. Variante 1 – kein Befundschein-Eingang
✓ zwei automatische Mahnschreiben an angefragten Arzt nach im Verfahren
hinterlegten Fristen; Versand über Zentraldruck
✓ Zeitgleich mit 2. Mahnung ergeht automatisch Infoschreiben an
✓ Antragsteller über Zentraldruck
✓ Automatische Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung kein Befundschein
eingeht (Anzeige in den Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters)
✓ Manuelle Einleitung des Vernehmungsersuchens
4.2. Variante 2 – fristgerechter Befundscheineingang
✓ Befund auf Eingang setzen; Vergütung durch Kostenstelle (gesonderter
Arbeitsprozess)
✓ Befund der Papierakte zuordnen
- Ggf. Zuleitung der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst mit Frist in der Fristenliste des
zuständigen Sachbearbeiters zur internen Kontrolle
-
Versorgungsärztliche Stellungnahme durch ärztlichen Dienst
-
Entscheidung über den WS nach Rücklauf des Antrags mit versorgungsärztlicher
Stellungnahme oder nach Aktenlage (wenn Entscheidung ohne Beiziehung einer erneuten
Stellungnahme möglich ist)
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Anlage 2.4 – Widerspruchs- und Klageverfahren im SGB IX
✓ Eingabe Bescheidverfügung
✓ Fertigung des Widerspruchs- oder (Teil)Abhilfebescheides
✓ bei Vorhandensein eines Passbildes wird Ausweis gedruckt und beigefügt
✓ bedarfsweise Beifügung von Merkblättern
-
Meldung an Finanzamt
-
Erledigung des Widerspruches – Statistik zur Art der Beendigung des Verfahrens
Klage
- Eingang Klage erfassen
✓ Posteingang
✓ Aktenzeichen Gericht
✓ Bevollmächtigter
✓ Möglichkeit der Datenkorrektur
- Schriftsätze an das zuständige Gericht erstellen und über das besondere
Behördenpostfach beBPo versenden
- Nach Aufforderung durch das Gericht und Erhalt weiterer medizinischer Unterlagen:
erneute Zuleitung zum versorgungsärztlichen Dienst
- Nach Entscheidung (Urteil, Vergleich, Anerkenntnis, Klagerücknahme): Abgabe der Akte
an Referat 511 (Schwerbehindertenrecht) zur Umsetzung der Entscheidung und
Aktenregistratur
-
Meldung an Finanzamt
-
Automatisch: Statistik zur Klageerledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung,
Höhe des GdB, MZ etc.)
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