Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 2.3_Nachuntersuchung.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 2.3 – Nachuntersuchung

Standardfall Nachuntersuchung nach § 48 SGB X i.V.m. § 152 SGB IX

NU-Fälle werden durch Fristsetzung bei vorangegangener Feststellung definiert.

Nach Ablauf der gesetzten NU-Frist erscheinen die betreffenden Verfahren in der Übersicht

der NU-Fristen (separate Liste zusätzlich zur Fristenliste des zuständigen SB)

  1. Anstehende NU-Fristen aufrufen

✓ Aktenzeichen aufrufen

✓ Versand eines Fragebogens zu der zu überprüfenden Gesundheitsstörung an den Antragsteller über Zentraldruck

✓ Automatische Mahnschreiben bei Ausbleiben der Antwort

  1. Einfügen der gescannten Papierakte

  2. Nach Rücklauf des Fragebogens: Befundanforderung an benannte Ärzte; Versand

über Zentraldruck

3.1 Variante 1 – kein Befundschein-Eingang

✓ zwei automatische Mahnschreiben an angefragten Arzt nach im Verfahren hinterlegten Fristen; Versand über Zentraldruck

✓ Zeitgleich mit 2. Mahnung ergeht automatisch Infoschreiben an Antragsteller über Zentraldruck

✓ Automatische Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung kein Befundschein eingeht (Anzeige in den Bearbeitungsfristen)

✓ Manuelle Einleitung des Vernehmungsersuchens

3.2 Variante 2 – fristgerechter Befundscheineingang

✓ Befund auf Eingang setzen; Vergütung durch Kostenstelle (gesonderter Arbeitsprozess)

✓ Befund dem Vorgang zuordnen

  1. Zuleitung der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst mit Frist in Fristenliste des

zuständigen Sachbearbeiters zur internen Kontrolle

  1. Versorgungsärztliche Stellungnahme durch ärztlichen Dienst

  2. Nach Rücklauf des Vorgangs im Bereich Schwb-Recht mit versorgungsärztlicher

Stellungnahme:

6.1 Variante 1 – Bestätigung der ursprünglichen Feststellung zu GdB und

Merkzeichen; ggf. mit weiterer NU-Frist

✓ Mitteilung an Antragsteller:

o der ursprüngliche Feststellungsbescheid behält seine Gültigkeit

o Prozeder der Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

o ggf. erneute NU-Frist

Seite 1 von 2

[Seite 2]

Anlage 2.3 – Nachuntersuchung

6.2 Variante 2 – Herabsetzung des ursprünglichen GdB und/oder Entzug von

Merkzeichen

✓ Anhörung des Antragstellers zu geplanter Herabsetzung des GdB und/oder geplantem Entzug von Merkzeichen

✓ Würdigung der vorgetragenen Argumente und ggf. eingereichten Unterlagen

✓ Ggf. erneute Sachverhaltsaufklärung mit Befundscheinanforderung

✓ Ggf. erneute Zuleitung zum ärztlichen Dienst

✓ Mögliche Entscheidung

a) Herabsetzung GdB/Entzug MZ:

➔ Bescheid mit Rechtsbehelfsfrist; Versand

b) Oder: keine Änderung zu bisheriger Feststellung, ggf. erneute NU

➔ Mitteilung wie unter 6.1beschrieben

6.3 Variante 3 – Erhöhung des GdB und/oder Zuerkennung von (weiteren) Merkzeichen

✓ Bescheidverfügung erstellen,

✓ Bescheid nach § 48 SGB X fertigen,

✓ ggf. Erstellung und Beifügung eines Ausweises

✓ ggf. Beifügung von Merkblättern

  1. Meldung an Finanzamt

  2. Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der

Beendigung, Höhe des GdB, MZ etc.)

Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung