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Anlage 2.1_Erstfeststellung.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 2.1 – Erstfeststellung SGB IX

Antrag auf Erstfeststellung nach § 152 SGB IX

  1. Antragstellende Person anlegen

1.1. Variante 1 – Onlineantrag

✓ Übernahme der Daten aus dem Onlineantrag

✓ Zuteilung des Antrags an zuständigen SB nach Lastenverteilung

1.2. Variante 2 – Papierantrag

✓ Aufnahme der Daten aus dem Antragsformular in die Stammdaten

✓ Zuteilung des Antrags an zuständigen SB nach Lastenverteilung

  1. Erfassung des Antrags: Gesundheitsdaten, behandelnde Ärzte, beantragte Merkzeichen

etc. aus Onlineantrag übernehmen oder aus Papierantrag einpflegen

  1. Eingangsbestätigung an Antragsteller, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege und

automatisiertem Mahnverfahren nach im Verfahren hinterlegten Fristen und automatische

Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung keine Antwort eingeht (Anzeige in den

Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters) , Versand über Zentraldruck

  1. Befundanforderung an angegebene Ärzte bzw. Kliniken; Anschreiben mit Bezugnahme

auf angegebene Gesundheitsstörungen (Textbausteine); Versand über Zentraldruck

4.1. Variante 1 – kein Befundschein-Eingang

✓ zwei automatische Mahnschreiben an angefragten Arzt nach im Verfahren hinterlegten Fristen; Versand über Zentraldruck

✓ Zeitgleich mit 2. Mahnung ergeht automatisch Infoschreiben an Antragsteller über Zentraldruck

✓ Automatische Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung kein Befundschein eingeht (Anzeige in den Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters)

✓ Manuelle Einleitung des Vernehmungsersuchens

4.2. Variante 2 – fristgerechter Befundscheineingang

✓ Befund auf Eingang setzen; Vergütung durch Kostenstelle (gesonderter Arbeitsprozess)

✓ Befund dem Vorgang zuordnen

  1. Zuleitung der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst mit Frist in der Fristenliste des

zuständigen Sachbearbeiters zur internen Kontrolle

  1. Versorgungsärztliche Stellungnahme durch ärztlichen Dienst, ggf. mit Fristsetzung

Nachuntersuchung (z.B. Fälle mit Heilungsbewährung, Anfallsleiden)

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Anlage 2.1 – Erstfeststellung SGB IX

  1. Nach Rücklauf des Antrags mit versorgungsärztlicher Stellungnahme:

✓ Ggf. weitere Sachaufklärung (Anforderung weiterer Befunde und erneute Vorlage beim versorgungsärztlichen Dienst)

✓ Bei Vorliegen der abschließenden Stellungnahme:

o Eingabe Bescheidverfügung; ggf. Eingabe der Frist zur Nachuntersuchung

o Fertigung des Ablehnungs- oder Feststellungsbescheides unter

Berücksichtigung systeminterner Fristen für Abarbeitung entscheidungsreifer

Anträge (Vorrang erwerbstätiger Antragsteller); Ausdruck über Zentraldruck

o bei Vorhandensein eines Passbildes wird Ausweis gedruckt und dem

Feststellungsbescheid

o bedarfsweise Beifügung von Merkblättern

  1. Meldung an Finanzamt

  2. Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung,

Höhe des GdB, MZ etc.)

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