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Anlage 2.1 – Erstfeststellung SGB IX
Antrag auf Erstfeststellung nach § 152 SGB IX
- Antragstellende Person anlegen
1.1. Variante 1 – Onlineantrag
✓ Übernahme der Daten aus dem Onlineantrag
✓ Zuteilung des Antrags an zuständigen SB nach Lastenverteilung
1.2. Variante 2 – Papierantrag
✓ Aufnahme der Daten aus dem Antragsformular in die Stammdaten
✓ Zuteilung des Antrags an zuständigen SB nach Lastenverteilung
- Erfassung des Antrags: Gesundheitsdaten, behandelnde Ärzte, beantragte Merkzeichen
etc. aus Onlineantrag übernehmen oder aus Papierantrag einpflegen
- Eingangsbestätigung an Antragsteller, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege und
automatisiertem Mahnverfahren nach im Verfahren hinterlegten Fristen und automatische
Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung keine Antwort eingeht (Anzeige in den
Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters) , Versand über Zentraldruck
- Befundanforderung an angegebene Ärzte bzw. Kliniken; Anschreiben mit Bezugnahme
auf angegebene Gesundheitsstörungen (Textbausteine); Versand über Zentraldruck
4.1. Variante 1 – kein Befundschein-Eingang
✓ zwei automatische Mahnschreiben an angefragten Arzt nach im Verfahren hinterlegten Fristen; Versand über Zentraldruck
✓ Zeitgleich mit 2. Mahnung ergeht automatisch Infoschreiben an Antragsteller über Zentraldruck
✓ Automatische Wiedervorlage, wenn nach 2. Mahnung kein Befundschein eingeht (Anzeige in den Fristenlisten des zuständigen Bearbeiters)
✓ Manuelle Einleitung des Vernehmungsersuchens
4.2. Variante 2 – fristgerechter Befundscheineingang
✓ Befund auf Eingang setzen; Vergütung durch Kostenstelle (gesonderter Arbeitsprozess)
✓ Befund dem Vorgang zuordnen
- Zuleitung der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst mit Frist in der Fristenliste des
zuständigen Sachbearbeiters zur internen Kontrolle
- Versorgungsärztliche Stellungnahme durch ärztlichen Dienst, ggf. mit Fristsetzung
Nachuntersuchung (z.B. Fälle mit Heilungsbewährung, Anfallsleiden)
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Anlage 2.1 – Erstfeststellung SGB IX
- Nach Rücklauf des Antrags mit versorgungsärztlicher Stellungnahme:
✓ Ggf. weitere Sachaufklärung (Anforderung weiterer Befunde und erneute Vorlage beim versorgungsärztlichen Dienst)
✓ Bei Vorliegen der abschließenden Stellungnahme:
o Eingabe Bescheidverfügung; ggf. Eingabe der Frist zur Nachuntersuchung
o Fertigung des Ablehnungs- oder Feststellungsbescheides unter
Berücksichtigung systeminterner Fristen für Abarbeitung entscheidungsreifer
Anträge (Vorrang erwerbstätiger Antragsteller); Ausdruck über Zentraldruck
o bei Vorhandensein eines Passbildes wird Ausweis gedruckt und dem
Feststellungsbescheid
o bedarfsweise Beifügung von Merkblättern
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Meldung an Finanzamt
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Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung,
Höhe des GdB, MZ etc.)
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