Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Fachplanung zur Erneuerung der Beleuchtung und elektroakustischen Anlage einer Dreifeldsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer L26-0085-23

Maßnahme Dreifeldsporthalle Heiligenstadt - Fachplanung (Technische Ausrüstung)

Leistung Fachplanung Technische Ausrüstung

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Landkreis Eichsfeld, Liegenschaftsamt/Technisches Gebäudemanagement, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen Anlieferung 02.11.2026 Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Beginn: schnellstmöglich nach Auftragserteilung. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Zeitplan für die Lph. 1-6 vorzulegen; die Vorlage der Vergabeunterlagen (Abschluss Lph. 6) ist mit dem AG verbindlich zu terminieren. Die Lph. 5 (Ausführungsplanung) ist spätestens bis zum 31.12.2026 abzuschließen.

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen × für jede vollendete Woche 0,20 Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3

[Seite 2]

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei rechnungen@kreis-eic.de oder bevorzugt über https://xrechnung-bdr.de mittels Angabe der Leitweg- ID 16061000-0001-34 des Landkreises Eichsfeld (keine Mehrfachabgaben und Duplikate) sowie zwingend unter Angabe der Rechnungsanschrift Landkreis Eichsfeld, Zentraler Rechnungseingang, Liegenschaftsamt/Technisches Gebäudemanagement, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und der Bestellnummer ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1 Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Eichsfeld behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragsänderung vor, insb. zusätzlicher Leistungen auf Basis der im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätze (Auftragsänderung gemäß § 47 UVgO).

9.2 Siehe "L26-0085-23_Beiblatt Besondere Vertragsbedingungen".

9.3 Die anrechenbaren Kosten wurden vorläufig durch den Landkreis Eichsfeld geschätzt. Abrechnungsgrundlage wird die Kostenfeststellung der Ausschreibungsergebnisse entspr. § 6 HOAI.

9.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass während der Bauausführung einmal Mal wöchentlich ein Jour fixe-Termin mit den beteiligten Gewerken und dem Bauherrenvertreter vor Ort durchgeführt wird. Eine Baustellenbegehung vor Ort zur Abstimmung und Koordination soll zwei Mal pro Woche erfolgen, bei Bedarf können die notwendigen Baustellenbegehungen angepasst werden. Dem Auftraggeber

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3

[Seite 3]

und den Firmen ist der zuständige Ansprechpartner zur Bauleitung zu benennen, eine Erreichbarkeit des Ansprechpartners für die Firmen als auch für den Bauherrenvertreter muss innerhalb regulärer Arbeitszeiten gegeben sein. Ein Wechsel der Bauleitung während der Bauausführung ist zu vermeiden.

9.5 Sämtliche im Verfahren vorzulegende Unterlagen werden Vertragsbestandteil.

9.6 Es bedarf keiner Unterzeichnung eines gesonderten HOAI-Vertrages.

9.7 Private Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit ihrem Auftrag auch mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beauftragt werden, sind rechtzeitig vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend § 1 Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. Im Fall einer Zuschlagserteilung werden die beteiligten Personen förmlich gem. Anhang "L26-0085-23_Niederschrift Erklärung VerpfG inkl. Anlagen.pdf" verpflichtet.

9.8 Der Architekt/Ingenieur/Techniker übernimmt mit dem Feststellungsvermerk die Verantwortung dafür, dass

  • bei der Durchführung der Bauarbeiten nach den geltenden Verwaltungsvorschriften und den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • die Lieferungen und Leistungen als solche und auch die Art ihrer Ausführung geboten waren,
  • die Lieferungen oder Leistungen entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgerecht und vollständig ausgeführt worden sind,
  • die Vertragspreise eingehalten wurden,
  • alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Berechnungen richtig sind,
  • die Forderung zuvor noch nicht in Rechnung gestellt wurde,
  • die Rechnung rechnerisch richtig ist.

Der Feststellungsvermerk von Architekten beziehungsweise Ingenieuren sollte wie folgt lauten: "In allen Teilen geprüft und mit den ersichtlichen Änderungen für richtig befunden. Fachtechnisch und rechnerisch richtig mit ...... Euro ...... Cent." ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung