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L26-0085-23 Dreifeldsporthalle Heiligenstadt Öffentliche
- Fachplanung (Technische Ausrüstung) Ausschreibung
Stand: 07.10.2026
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| 3 | 06.10.2026 | Frage: „Betreff: Aufklärung Ausschreibungsunterlagen Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Rückfragen haben sich ergeben: 1. In der Kalkulation Excel wird nur von KG 440 ausgegangen. Im Leistungsverzeichnis beziehen Sie sich jedoch auch auf die KG 450. Stellen Sie für diese KG ebenfalls eine Kalkulationsdatei zu Verfügung? 2. Im Leistungsverzeichnis sind nur die Leistungsbeschreibungen der LPH 1-6 aufgeführt. Können Sie uns bitte mitteilen warum die LPH 7-9 nicht erfasst wurden? Diese sind ebenfalls Bestandteil des Honorarangebotes. Wir bitten um Anpassung des Dokumentes. 3. In der Kalkulations Excel gibt es eine Position für Besondere Leistungen (gem. gesonderte Auflistung). Es wurde kein Dokument mit den Angaben zu den Besonderen Leistungen veröfftlicht. Bitte reichen Sie dieses nach. Auf Grund der vielen Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen, beantragen wir eine Verlängerung der Angebotsfrist. Mit freundlichen Grüßen [...]“ Antwort: Zu 1.: Die in der Kalkulationsdatei angegebenen anrechenbaren Kosten von 200.000,00 € netto umfassen alle drei Titel des Leistungsverzeichnisses, also auch Titel 3 Beschallung/ELA (KG 450, 45.000,00 € netto). Die Angabe „Kostengruppen: 440“ ist insoweit unvollständig. Eine gesonderte Kalkulationsdatei für die KG 450 wird nicht bereitgestellt. Das Honorar ist für alle drei Titel gemeinsam in der vorliegenden Kalkulationsdatei anzubieten. Zu 2.: Die Leistungsphasen 7 bis 9 werden nur bei Bedarf beauftragt (Leistungsverzeichnis Pos. 4). Sie sind aber Bestandteil des Angebots und mit den in der Kalkulationsdatei festgelegten Ansätzen im Gesamt-Honorar enthalten. Ihr Leistungsinhalt ergibt sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 nach Anlage 15.1 HOAI 2021 in dem Umfang, der in der bereits übermittelten Anlage „Leistungsumfang der Grundleistungen Technische Ausrüstung“ festgelegt ist. Hinzu |
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| kommen die Regelungen in Nr. 9.4 der Besonderen Vertragsbedingungen. Eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses ist nicht erforderlich. Zu 3.: Eine gesonderte Auflistung Besonderer Leistungen gibt es nicht. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Leistungsverzeichnis (Pos. 4 und 5) und der Anlage „Leistungsumfang der Grundleistungen Technische Ausrüstung“. Alle dort beschriebenen Leistungen sind mit dem angebotenen Gesamt-Honorar abgegolten. Wer einzelne der in Pos. 4 beschriebenen Leistungen als Besondere Leistung ansieht (z. B. die Bestandsaufnahme und Durchmessung der vorhandenen Lautsprecher), gibt dafür eine Pauschale im Feld „Besondere Leistungen“ der Kalkulationsdatei an. Diese geht in die Wertung ein. Darüber hinaus werden keine Besonderen Leistungen beauftragt. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber auf Basis der angebotenen Stundensätze vergütet (BVB Nr. 9.1) Die Angebotsfrist wird nicht verlängert. ERGÄNZENDE KLARSTELLUNG ZUR BEANTWORTUNG DER BIETERFRAGEN VOM 28:09:2026. Die Ansätze je Leistungsphase in der Kalkulationsdatei (Spalte „Ansatz* in %“) sind vom Auftraggeber festgelegt und bilden den in der Anlage „Leistungsumfang der Grundleistungen Technische Ausrüstung“ beschriebenen Leistungsumfang ab. Die Prozentangaben in Klammern im Leistungsverzeichnis, Pos. 5, sind die Regelanteile nach HOAI und für das Angebot nicht maßgeblich. Abweichungen vom Honorar können ausschließlich über die Felder „Abschlag“ bzw. „Zuschlag“ der Kalkulationsdatei angeboten werden. | ||||
| 2 | 28.09.2026 | Frage: "Betreff: Beauftragungstermin Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie uns den voraussichtlihen Beauftragungstermin zur Erstellung des Terminplans mit. Mit freundlichen Grüßen [...]" |
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| Antwort: Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung soll bis zum Ende der Bindefrist (Formblatt 631 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Seite 1 Informationskasten oben rechts) erteilt werden. | ||||
| 1 | 28.09.2026 | Frage: „Betreff: Rückfrage zur Honorarberechnung - Ansatz der Grundleistungen gemäß HOAI Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, in den Vergabeunterlagen werden für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 55 HOAI bzw. Anlage 15 HOAI jeweils mit den vollständigen Honoraranteilen beschrieben. Im beigefügten Kalkulationsblatt werden für die einzelnen Leistungsphasen jedoch teilweise abweichende bzw. reduzierte Prozentsätze angesetzt. Beispielsweise wird für die Leistungsphasen 1 bis 6 anstelle der vollständigen Honoraranteile ein reduzierter Ansatz zugrunde gelegt: • LPH 1: 1,25 % statt 2,00 % • LPH 2: 8,50 % statt 9,00 % • LPH 3: 15,00 % statt 17,00 % • LPH 4: 2,00 % statt 2,00 % • LPH 5: 17,50 % statt 22,00 % • LPH 6: 6,00 % statt 7,00 % Hieraus ergibt sich insgesamt ein Ansatz von 85 % des vollständigen Honorars. Wir bitten um Klarstellung, welche konkreten Grundleistungen gemäß Anlage 15 HOAI in den jeweiligen Leistungsphasen nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs bzw. des zugrunde gelegten Honorars sind. Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob bestimmte Grundleistungen vollständig entfallen oder ob einzelne Grundleistungen nur teilweise zu erbringen sind. Da die Leistungsbeschreibung die jeweiligen Leistungsphasen grundsätzlich mit den vollständigen Grundleistungen aufführt, benötigen wir diese Information zur eindeutigen und vergleichbaren Kalkulation unseres Angebotes. Vielen Dank für Ihre Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen [...]“ |
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| Antwort: Nicht alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach Anlage 15.1 HOAI 2021 sind in vollem Umfang Vertragsgegenstand. Einzelne Grundleistungen entfallen, andere sind nur eingeschränkt zu erbringen. Die Prozentangaben im Leistungsverzeichnis sind die Schätzgrundlage des Auftraggebers auf Basis der tatsächlich zu erbringenden Leistungen und für Ihre Kalkulation nicht bindend. Die Vergabeunterlagen werden um die Datei „L26-0085-23_Anlage Leistungsumfang Grundleistungen“ ergänzt. Aus dieser ergibt sich, welche Grundleistungen vollständig, eingeschränkt oder gar nicht zu erbringen sind. Bitte kalkulieren Sie Ihr Honorar auf den dort beschriebenen Umfang. |
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