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L26-0085-23 Dreifeldsporthalle Heiligenstadt Öffentliche
- Fachplanung (Technische Ausrüstung) Ausschreibung
Stand: 28.09.2026
| Lfd. | Datum | Beantwortung der Bieterfragen | ||
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| Nr. | ||||
| 2 | 28.09.2026 | Frage: "Betreff: Beauftragungstermin Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie uns den voraussichtlihen Beauftragungstermin zur Erstellung des Terminplans mit. Mit freundlichen Grüßen [...]" Antwort: Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung soll bis zum Ende der Bindefrist (Formblatt 631 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Seite 1 Informationskasten oben rechts) erteilt werden. | ||
| 1 | 28.09.2026 | Frage: „Betreff: Rückfrage zur Honorarberechnung - Ansatz der Grundleistungen gemäß HOAI Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, in den Vergabeunterlagen werden für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 55 HOAI bzw. Anlage 15 HOAI jeweils mit den vollständigen Honoraranteilen beschrieben. Im beigefügten Kalkulationsblatt werden für die einzelnen Leistungsphasen jedoch teilweise abweichende bzw. reduzierte Prozentsätze angesetzt. Beispielsweise wird für die Leistungsphasen 1 bis 6 anstelle der vollständigen Honoraranteile ein reduzierter Ansatz zugrunde gelegt: • LPH 1: 1,25 % statt 2,00 % • LPH 2: 8,50 % statt 9,00 % • LPH 3: 15,00 % statt 17,00 % • LPH 4: 2,00 % statt 2,00 % • LPH 5: 17,50 % statt 22,00 % • LPH 6: 6,00 % statt 7,00 % Hieraus ergibt sich insgesamt ein Ansatz von 85 % des vollständigen Honorars. Wir bitten um Klarstellung, welche konkreten Grundleistungen gemäß Anlage 15 HOAI in den jeweiligen Leistungsphasen nicht |
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L26-0085-23 Dreifeldsporthalle Heiligenstadt Öffentliche
- Fachplanung (Technische Ausrüstung) Ausschreibung
| Lfd. | Datum | Beantwortung der Bieterfragen | ||
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| Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs bzw. des zugrunde gelegten Honorars sind. Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob bestimmte Grundleistungen vollständig entfallen oder ob einzelne Grundleistungen nur teilweise zu erbringen sind. Da die Leistungsbeschreibung die jeweiligen Leistungsphasen grundsätzlich mit den vollständigen Grundleistungen aufführt, benötigen wir diese Information zur eindeutigen und vergleichbaren Kalkulation unseres Angebotes. Vielen Dank für Ihre Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen [...]“ Antwort: Nicht alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach Anlage 15.1 HOAI 2021 sind in vollem Umfang Vertragsgegenstand. Einzelne Grundleistungen entfallen, andere sind nur eingeschränkt zu erbringen. Die Prozentangaben im Leistungsverzeichnis sind die Schätzgrundlage des Auftraggebers auf Basis der tatsächlich zu erbringenden Leistungen und für Ihre Kalkulation nicht bindend. Die Vergabeunterlagen werden um die Datei „L26-0085-23_Anlage Leistungsumfang Grundleistungen“ ergänzt. Aus dieser ergibt sich, welche Grundleistungen vollständig, eingeschränkt oder gar nicht zu erbringen sind. Bitte kalkulieren Sie Ihr Honorar auf den dort beschriebenen Umfang. |
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