[Seite 1]
durch das Handeln derAuftragnehmer imNamen oder auf Anweisung vonPersonen oderUnternehmen ,aufdiedie Kriterien derBuchstaben a)und/oder b)zutreffen.
)4292( 8 gnihcra
dnalssuR uz guzeB gnurälkrenegiE
Eigenerklärung Bezug zu Russland
Baumaßnahme
Leistung
EinBezug zuRussland imSinne derVorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder die Niederlassung des Auftragnehmers in Russland,
durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a)zutrifft, amAuftragnehmer über dasHalten vonAnteilen imUmfang vonmehr als50Prozent
c)
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n)/genommen habe(n) (Eignungsleihe).
*) Zutreffendes ankreuzen netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
b)
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland durften nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Auftragnehmers)
Ich/Wir erkläre(n), dassfürmein/unser Unternehmen keiner derindenBuchstaben a)bisc)genannten Fällezutrifft.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung *)
folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n)/genommen habe(n) (Eignungsleihe):
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehnProzent derAuftragssumme. Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen, die Zusammenarbeit wurde zum 10. Oktober 2022 beendet.
Seite 1 von 2
[Seite 2]
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n)/beauftragt habe(n).
folgende in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n)/ beauftragt habe(n):
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehnProzent derAuftragssumme. Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen, die Zusammenarbeit wurde zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n)/beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehnProzent derAuftragssumme.
(Ort) (Datum)
(Unterschrift**)
**) Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist.
Seite 2 von 2 netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )4292( 8 gnihcra
dnalssuR uz guzeB gnurälkrenegiE folgende in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n)/ beauftragt habe(n):
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen, die Zusammenarbeit wurde zum 10. Oktober 2022 beendet.