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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Projektorganisationshandbuch – INDEX 00
Stand: 29. KW 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Organisation, Kommunikation, Dokumentation ........................................................ 5
1.1 Aufbau und Organisation .................................................................................... 5
1.1.1 Zweck und Ziel ................................................................................................................... 5
1.1.2 Aufbau und Aktualisierung ............................................................................................. 5
1.1.3 Erstellung/Änderung/Freigabe ....................................................................................... 6
1.2 Projektinformation, Organigramm ................................................................................ 6
1.2.1 Kurzbeschreibung der Projektaufgabe ......................................................................... 6
1.2.2 Bauabschnitte ................................................................................................................... 11
1.2.3 Organigramm Gesamtprojekt ...................................................................................... 12
1.2.4 Zielvorgabe Förderung/Klimabeschlüsse .................................................................. 14
1.3 Allgemein formale Regelungen ................................................................................... 14
1.3.1 Entscheidungsstruktur ................................................................................................... 14
1.3.2 Besprechungsstruktur .................................................................................................... 15
1.3.3 Dokumentieren von Besprechungen .......................................................................... 17
1.3.4 Schriftverkehr, Berichtswesen ...................................................................................... 17
1.3.5 Codierung, Kennzeichnung ........................................................................................... 18
1.3.6 Datentausch ...................................................................................................................... 18
1.3.7 Eingang, Freigabe, Herausgabe, Änderung .............................................................. 19 1.3.7.1 Unterschriftregelung/ Schriftverkehr mit Unternehmen ....................................... 19
1.4 Dokumentation ................................................................................................................ 19
1.4.1 Dokumentation der Planung ......................................................................................... 19
1.4.2 Dokumentation der Abrechnungsunterlagen ........................................................... 20
1.4.3 Revisionsunterlagen ....................................................................................................... 20
1.4.3.1 Form der Dokumentationsunterlagen ........................................................................ 21
1.4.3.2 Aufbau der Dokumentationsunterlagen .................................................................... 21
2 Planungsorganisation .................................................................................................... 21
2.1 Nutzung ............................................................................................................................. 21
2.1.1 Raum- und Funktionsprogramm ................................................................................. 21
2.1.2 Planungsschnittstellen ................................................................................................... 21
2.1.3 Bemusterungen ............................................................................................................... 22
2.2 Planunterlagen ................................................................................................................. 25
2.2.1 Plancodierung/ Format .................................................................................................. 25
2.2.2 Planverzeichnis ................................................................................................................ 25 Seite 2 von 57
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2.2.3 Eingang, Prüfung, Freigabe, Planvergabe................................................................. 25
2.3 Planungskoordination .................................................................................................... 26
2.3.1 Besprechungsregelungen ............................................................................................. 26
2.3.2 Planungsabläufe .............................................................................................................. 26
2.3.3 Planungsänderungen ..................................................................................................... 27
3 Termine .............................................................................................................................. 29
3.1 Terminliche Abwicklung ................................................................................................ 29 3.1.1 Terminsteuerung ............................................................................................................. 29
4 Kosten, Aufträge, Rechnungen etc. ............................................................................ 29
4.1 Kostensteuerung ............................................................................................................. 29
4.1.1 Grundsätzliches ............................................................................................................... 29
4.1.2 Kostenermittlung ............................................................................................................. 30
4.1.3 Kostenermittlung in Anlehnung an HU-Bau ............................................................. 30
4.1.4 Vergabeeinheiten (VE) .................................................................................................... 30
4.2 Kostenüberwachung ....................................................................................................... 32
4.3 Aufträge ............................................................................................................................. 32
4.3.1 Aufträge Planer und Berater ......................................................................................... 32
4.3.2 Ausschreibung und Aufträge bauausführende Firmen ......................................... 33
4.3.2.1 Erstellung Ausschreibungsunterlagen ....................................................................... 33
4.3.2.2 Erstellung Vergabeunterlagen ...................................................................................... 35
4.3.2.3 Hauptaufträge mit Ausschreibungsverpflichtung ................................................... 37
4.3.2.4 Nachaufträge .................................................................................................................... 37
4.4 Rechnungen ...................................................................................................................... 41
4.4.1 Planer- und Beratungsrechnungen ............................................................................. 42
4.5 Bauausführende Firmenrechnungen ......................................................................... 43
4.5.1 Abschlagsrechnungen ................................................................................................... 45
4.5.2 Schlussrechnungen ........................................................................................................ 46
4.6 Behinderungen ................................................................................................................ 49
4.7 Verzug ................................................................................................................................. 49
4.8 Abnahmen ......................................................................................................................... 50
4.9 Beschädigungen .............................................................................................................. 53
4.10 Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte ......................................................................... 55
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Ziele der Projektmaßnahme ................................................................................... 9
Abbildung 2 Lageplan .................................................................................................................... 10
Abbildung 3 Projektorganigramm ............................................................................................... 13 Abbildung 4 Entscheidungsablauf relevanter Projektentscheidungen .............................. 15
Abbildung 5 Besprechungsstruktur ............................................................................................ 17
Abbildung 6 Entwicklung Planungsschnittstellen ................................................................... 22
Abbildung 7 Schema Bemusterungsprozedere ....................................................................... 24
Abbildung 8 Schema Planungsänderungen ............................................................................. 28
Abbildung 9 Aufteilung Gewerkebudget ................................................................................... 32
Abbildung 10 Schema Auftragserteilung Planer/Berater (sofern kein VgV-Verfahren) .. 33
Abbildung 11 Ablaufstruktur Erstellung Ausschreibungsunterlagen ................................. 36
Abbildung 12 Ablaufstruktur für Nachträge bauausführender Firmen .............................. 38
Abbildung 13 Schema Rechnungslauf Planer/Berater ........................................................... 43
Abbildung 14 Schema Rechnungslauf Abschlagsrechnungen bauausführende Firmen .. ............................................................................................................................................. 46
Abbildung 15 Schema Rechnungslauf Schlussrechnungen bauausführende Firmen ... 48
Abbildung 16 Ablaufstruktur Vorbereitung und Durchführung Abnahmen ....................... 52
Abbildung 17 Ablaufstruktur Beschädigung von Bauleistungen vor Abnahmen ............ 53
Abbildung 18 Ablaufstruktur Beschädigungen von Bauleistungen nach Abnahme ....... 54
Abbildung 19 Ablaufstruktur Bürgschaften, Auszahlung Sicherheitseinbehalte ............ 56
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1 Organisation, Kommunikation, Dokumentation
1.1 Aufbau und Organisation
1.1.1 Zweck und Ziel
Das vorliegende Projektorganisationshandbuch soll alle Projektbeteiligten bei der
vertragsgemäßen Erbringung ihrer Leistungen und den Bauherrn bei der Umsetzung
seiner Ziele unterstützen und insgesamt eine effiziente Abwicklung der Vorhaben
ermöglichen. Das Projektorganisationshandbuch soll eine abgestimmte und einheitliche
Arbeitsweise sicherstellen und den Projektbeteiligten als Nachschlagwerk sowie als
verbindliche Richtlinie im Projekt dienen. Die formulierten Anforderungen, aufgezeigten
Strukturen und beigefügten Formblätter sind daher für alle Projektbeteiligten
einheitlicher und verbindlicher Standard und Vertragsgegenstand. Die Auftragnehmer,
die bereits vor der Erstellung dieses Projektorganisationshandbuches beauftragt
wurden, verständigen sich ebenfalls auf diesen Standard, auch wenn dieser kein
Vertragsbestandteil ist.
1.1.2 Aufbau und Aktualisierung
Das Projektorganisationshandbuch ist in einzelne Kapitel untergliedert. Ausgewählte
Inhalte z.B. Formblätter, sind als Anlage hinzugefügt. Die Projektbeteiligtenliste ist, da
sie häufigen Aktualisierungsbedarf aufweist, als separates pdf-Dokument verfügbar und
wird durch die Projektsteuerung gepflegt.
Aktualisierungen des Projektorganisationshandbuchs erfolgen bei Bedarf durch die
Projektsteuerung. Die Fortschreibung wird mit einer fortlaufenden Indexierung
versehen. Der Versand des fortgeschriebenen Projektorganisationshandbuchs erfolgt im
pdf-Format über das Projektkommunikationssystem PPM. Bei jeder Fortschreibung wird
das vollständige Projektorganisationshandbuch versandt. Die höchste Indexnummer
kennzeichnet den jüngsten vollständigen Stand. Mit jeder Fortschreibung wird zur
kompakten Darstellung der Veränderungen eine additive Datei, mit den im
Änderungsmodus dargestellten Aktualisierungen versandt.
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1.1.3 Erstellung/Änderung/Freigabe
Die Bauherrschaft ist für Inhalt und Aktualisierung des Projektorganisationshandbuchs
verantwortlich. Die beigefügte Projektbeteiligtenliste ist von den Projektbeteiligten zu
überprüfen. Änderungen und/oder Ergänzungen sind der Bauherrschaft über die
Projektsteuerung jeweils zeitnah per E-Mail mitzuteilen.
1.2 Projektinformation, Organigramm
1.2.1 Kurzbeschreibung der Projektaufgabe
Der Landkreis Nienburg/Weser ist Schulträger der Oberschule Uchte am Schulstandort
Hannoversche Straße in der Samtgemeinde Uchte. Der Schulträger beabsichtigt, die
Oberschule Uchte umfassend zu modernisieren. Bei der Umsetzung der erforderlichen
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen vertritt die Samtgemeinde Uchte den
Landkreis Nienburg/Weser im Auftrag. Der Landkreis Nienburg/Weser hat die Schule als
langfristig gesicherten Bildungsstandort in seinem Südkreisgebiet definiert. Die
Oberschule erfüllt jedoch in ihrer baulichen, funktionalen und pädagogischen Struktur
nicht mehr die heutigen Anforderungen. Zur Schaffung einer belastbaren Grundlage für
die weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse soll ein tragfähiges Raum- und
Nutzungskonzept auf Basis des vorliegenden Schulentwicklungsplans erarbeitet
werden. Dieser Prozess wurde durch die vorgelagerte pädagogische Phase 0 vorbereitet.
Ziel dieser Phase war die Ermittlung der Bedarfsgrundlage als wesentliche Orientierung
für die nachfolgenden Planungs- und Entscheidungsprozesse. Laut der
Beschlussvorlage 2023/093 des Landkreises Nienburg/Weser vom 19.05.2023 ist die
Entwicklung der Oberschule Uchte zu einer 3,5-zügigen Schule festgelegt worden.
Gleichzeitig prognostiziert der aktuelle Schulentwicklungsplan deutlich geringere
Schülerzahlen für die Oberschule Uchte. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere eine
Reduzierung der Nutzfläche von derzeit ca. 6.000 m² auf künftig etwa 4.000 m²
umzusetzen. Das Raumprogramm ist Bestandteil des Planungsauftrags und wird im
weiteren Verlauf durch die Ergänzung weiterer Nutzungsflächen gemäß DIN 277
vervollständigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Projektaufgabe ist die Festlegung des zukünftigen
pädagogischen und räumlichen Konzepts, das in der pädagogischen Phase 0 erarbeitet
wird – entweder als klassische Flurschule oder als moderne Clusterschule. Diese
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Grundsatzentscheidung beeinflusst maßgeblich die Gebäudeorganisation, den
Brandschutz sowie die gebäudetechnische Planung.
Der Schulstandort besteht aus mehreren Gebäudetrakten unterschiedlicher Bauzeit und
Bauweisen, die einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Ziel ist ein nachhaltiger
Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz unter Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung. Dabei sollen möglichst große Teile der
bestehenden „grauen Energie“ erhalten bleiben, während Rückbau- und Neubauanteile
auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb bis
voraussichtlich 2031 und stellt besondere Anforderungen an Bauabläufe,
Sicherheitskonzepte und die Organisation der geplanten Bauabschnitte. Schul- und
Baustellenbetrieb sind strikt voneinander zu trennen, Beeinträchtigungen durch Lärm
und Staub sind zu minimieren. Der Schulbetrieb hat oberste Priorität und darf nicht
eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund des fortlaufenden Schulbetriebs ist derzeit
nicht auszuschließen, dass im Zuge der Baumaßnahme temporäre Ausweichflächen
erforderlich werden könnten, einschließlich des Trakts 7. Die Inanspruchnahme dieser
temporären Ausweichquartiere, die über Trakt 7 hinausgehen könnte, sollten jedoch
nach Möglichkeit begrenzt werden.
Weitere zentrale Aufgaben des Projekts sind die Herstellung eines vorbeugenden
Brandschutzes, die Beseitigung bestehender baulicher und technischer Mängel, die
Durchführung notwendiger Schadstoffsanierungen sowie die Sicherstellung der
Barrierefreiheit des Schulstandorts. Ergänzend ist die zukünftige Nutzung bzw.
Erweiterung des Mensabereichs zu berücksichtigen. Der Bauherr beabsichtigt die
Einrichtung einer Regenerationsküche, die unter anderem die frische Zubereitung von
Salaten oder vergleichbaren Speisen in der Mensa ermöglicht sowie den Betrieb nach
dem Cook & Chill-System unterstützt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Mensa
zu einem späteren Zeitpunkt mit vertretbarem Aufwand zu einer Frischküche umgerüstet
werden kann. Hierbei sind die hierfür erforderlichen räumlichen, technischen und
infrastrukturellen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Im Außenbereich soll zwischen dem Schulgelände, der Hannoversche Straße, dem
Schwimmbad Uchte und dem Hammer Kirchweg eine städtebauliche Wegebeziehung
entstehen. Diese soll durch eine erhöhte Aufenthaltsqualität sowie gezielte
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Sichtbeziehungen zu den angrenzenden Verkehrsflächen zur sozialen Kontrolle
beitragen und bestehendem Vandalismus vorbeugen.
Insgesamt zielt das Projekt auf die Entwicklung eines nachhaltigen, wirtschaftlichen und
zukunftsfähigen Schulcampus ab, der den heutigen pädagogischen Anforderungen
gerecht wird. Gleichzeitig soll die funktionale Ausrichtung der Oberschule so gestaltet
werden, dass die Schule flexibel auf mögliche Schwankungen der Schülerzahlen
reagieren kann. Dabei sind insbesondere potenzielle Zuwanderungen aus umliegenden
Kommunen oder aus anderen Schulformen zu berücksichtigen.
Das Gesamtprojekt umfasst voraussichtlich drei Bauabschnitte, wobei die Zielsetzung
darin besteht, so wenige Bauabschnitte wie möglich zu realisieren (siehe hierzu auch
Kapitel 1.2, Abschnitt 1.2.2).
Diese wesentlichen Ziele sollen im Projekt erreicht werden:
- Im Rahmen der pädagogischen-funktionalen Neuausrichtung wird auf Grundlage
des Schulentwicklungsplans und der pädagogischen Phase 0 ein zukünftiges
Raum- und Nutzungskonzept erarbeitet. Im Fokus steht dabei die Entscheidung
zwischen einer klassischen Flurschule und einer Clusterschule. Ziel ist die
Schaffung moderner, flexibler Lernumgebungen, die vielfältige Formen des
Lernens ermöglichen.
- Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit dem Bestand sollen möglichst große
Teile der vorhandenen Bausubstanz erhalten und die darin gebundene „graue
Energie“ genutzt werden. Gleichzeitig soll die architektonische Qualität der
Bestandsgebäude bewahrt und behutsam weiterentwickelt werden.
- Im Rahmen der technischen und baulichen Ertüchtigung werden die Gebäude
modernisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst. Dazu gehören
Brandschutzmaßnahmen, Schadstoffsanierungen, die Beseitigung baulicher
Mängel sowie die Sicherung der Barrierefreiheit.
Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung sind u.a. das verabschiedete
Raumprogramm, die Ergebnisse der pädagogischen Phase 0, die niedersächsischen
Klimaziele, der Leitfaden Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau sowie das
vorliegende Schadstoffgutachten. Darüber hinaus können weitere fachliche, technische,
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rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen sowie ergänzende Gutachten, städtebauliche
Vorgaben und sonstige Anforderungen Gegenstand der weiteren Planung und
Umsetzung sein.
Phase 0
Phase 3 Phase 1 Phase 2 Phase 4 Abgleich mit vorh. Bestandsaufnahme Szenariobildung Abschlussbericht Strukturen
Pädagogisches (Raum-)Konzept
Projektziele (Schulentwicklung)
Machbarkeitsstudie
Pädagogisch-funktionale Technische & bauliche Nachhaltiger Umgang Neuausrichtung Ertüchtigung
• Raum- & Nutzungskonzept • Erhalt Bausubstanz • Brandschutz • Flur- oder Clusterschule • Sanierung/ Rückbau • Mängelbeseitigung • Moderne Lernumgebungen • Architektonische • Schadstoffsanierung Würdigung • Barrierefreiheit
Flächen- & Außenbereich Strukturoptimierung
• erhöhte Aufenthaltsqualität • Nutzfläche reduzieren • Effiziente Raumorganisation • gezielte Sichtbeziehung
Modernisierung Oberschule Uchte
Nachhaltiger, wirtschaftlicher und langfristig gesicherter Schulcampus
Abbildung 1 Ziele der Projektmaßnahme
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Abbildung 2 Lageplan
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1.2.2 Bauabschnitte
Derzeit ist vorgesehen, die Modernisierung der Oberschule Uchte bis zur Fertigstellung
im Jahr 2031 im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Aufgrund der parallelen
Nutzung des Schulgebäudes während der Baumaßnahme kann der Schulkomplex nicht
vollständig gleichzeitig baulich in Anspruch genommen werden. Der vorhandene
Gebäudetrakt 7, der grundsätzlich als Ausweichquartier vorgehalten wird, verfügt über
begrenzte Kapazitäten, um eine vollständig zeitgleiche bauliche Umsetzung zu
ermöglichen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ergänzende temporäre
Bauten (z.B. Containeranlagen) erforderlich werden. Der Einsatz solcher temporären
Bauten sollte jedoch so gering wie möglich gehalten werden, da hiermit zusätzliche
Eingriffe und Maßnahmen verbunden sind, insbesondere in Bezug auf Natur und Boden,
wie etwa Flächenversiegelungen, Baustelleneinrichtungen oder erforderliche
Erschließungsmaßnahmen.
Vor diesen Hintergrund wird aktuell empfohlen, das Gesamtprojekt in möglichst wenige
Bauabschnitte zu gliedern. Die vorgeschlagene Abschnittsbildung stellt dabei einen
ausgewogenen Kompromiss zwischen den verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten
für den laufenden Schulbetrieb und einer möglichst effizienten Durchführung der
Baumaßnahmen dar. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Beeinträchtigungen des
Schulalltages sowie die Dauer und Komplexität der Bauabläufe möglichst gering zu
halten.
Der genaue Umfang sowie die endgültige Anzahl etwaiger Bauabschnitte sind im
weiteren Planungsverlauf gemeinsam mit dem Planungsteam und der Bauherrschaft zu
überprüften, bei Bedarf anzupassen und festzulegen. Dies ist insbesondere erforderlich,
da die Angaben zu den Nutzungsflächen noch nicht abschließend vorliegen. Diese
werden im Projektteam in den kommenden Planungsphasen ergänzt, um eine
vollständige und belastbare Flächenaufstellung zu gewährleisten.
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Nach Fertigstellung der Nutzungsflächen gem. DIN 277, insbesondere der Ergänzung
der Nutzungsfläche 7 (Sonstige Nutzung), erfolgt schließlich die abschließende Klärung
des Projektumfangs in Abstimmung mit den bestehenden Gebäudetrakten.
Organigramm Gesamtprojekt
Das nachstehende Organigramm zeigt die Organisationsstruktur des Projektes.
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| Bauherrenvertretung Landkreis Samtgemeinde- Landrat Samtgemeinde Uchte Nienburg/Weser bürgermeister Hochbau/ Bauherrenvertretung Bau- Oberschule Finanzen Gebäude- SG Uchte + Schulamt verwaltung Uchte management Projektsteuerung | |
|---|---|
| Planungsebene Tragwerks- TGA- Architekten planung Planung Gutachten/ SiGeKo Sach- verständige | Boden- Brandschutz Bauphysik gutachten Freianlagen- weitere planung Fachplanung |
| Ausführungsebene weitere Rohbau Fassade HLS/ Elt. Ausbau Unternehmen |
| Bauphysik | |
|---|---|
| weitere Fachplanung |
Abbildung 3 Projektorganigramm
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1.2.3 Zielvorgabe Förderung/Klimabeschlüsse
Eine Zertifizierung des Projekts ist derzeit seitens der Bauherrschaft nicht vorgesehen.
Hinsichtlich möglicher Fördermöglichkeiten sollen zu gegebener Zeit Gespräche mit
den zuständigen Stellen geführt werden. Unabhängig davon sind im Rahmen der
Planung die Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes sowie die Inhalte des
Leitfaden Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau durch die
Planungsbeteiligten zu berücksichtigen. Ziel ist es, die relevanten Anforderungen
frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen, sodass im Falle einer späteren
Zertifizierung die hierfür maßgeblichen Kriterien bereits berücksichtigt sind. Das
Niedersächsische Klimagesetz sowie der Leitfaden Klimaschutz und Nachhaltigkeit
im Landesbau sind dieser Unterlagen als Anlagen beigefügt und von den Planern im
Zuge der Bearbeitung entsprechend zu beachten.
1.3 Allgemein formale Regelungen
1.3.1 Entscheidungsstruktur
Zur Festlegung von Entscheidungen durch den Bauherrn sollen die
Regelbesprechungen genutzt werden. Die zu treffenden Entscheidungen sind durch den
Antragssteller unter Betrachtung aller Konsequenzen aufzubereiten und vorzustellen.
Hierzu ist das Formblatt „Entscheidungsvorlage“ zu verwenden (Anlage 01). Die
Entscheidung wird im Weiteren geprüft und vom Bauherrn digital mit Unterschrift und
Datum freigegeben oder abgelehnt.
Sofern es sich um Projektentscheidungen mit Relevanz für die Projektziele oder
Projektgrundlagen handelt, ist der nachstehende Entscheidungsablauf einzuhalten:
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Planung
Erstellung Entscheidungsvorlage
PPM
Projektsteuerung gnunhelbA 1
2 .
. E P P r r r s o ü t j f b e u k e
n t w
g b e e u r s n t p u
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u r
ng
ieB E-Mail
Projektleitung Gremium Samtgemeinde Uchte / LK Nienburg/Weser / LK Nienburg/Weser Samtgemeinde Uchte
Entscheidung Ggf. Gremienentscheidung
PPM
Planung Projektsteuerung
Information und Umsetzung Information an Projektbeteiligte
Abbildung 4 Entscheidungsablauf relevanter Projektentscheidungen
1.3.2 Besprechungsstruktur
Zur Koordination (Information – Veranlassung – Kontrolle) der Planung und Ausführung
sowie der Abstimmung der Planungsinhalte mit dem Bauherrn und den zuständigen
Behörden sind verschiedene Besprechungen notwendig.
Diese Besprechungen müssen einerseits so häufig erfolgen, dass eine möglichst
lückenlose Information aller Beteiligten gewährleistet ist, andererseits muss zwischen
den Besprechungen ausreichend Zeit zur Ausarbeitung besprechungsreifer Unterlagen
bzw. Vorlagen sein. Die Besprechungsarten/-intervalle, die Zuständigkeiten sowie die
wesentlichen Inhalte sind untenstehender Tabelle zu entnehmen.
Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Projektbesprechung, welche durch die
Projektsteuerung moderiert wird. Um deren Umfang und Ablauf so wirkungsvoll wie
möglich gestalten zu können, hat von den Planern und Beratern jeweils der Projektleiter
und/oder im Falle dessen Verhinderung, sein Stellvertreter teilzunehmen sowie die
jeweils für die Planungsinhalte verantwortlichen Beteiligten.
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Nachfolgend dargestellt ist die projektspezifische Besprechungsstruktur;
Sonderbesprechungen können davon abweichen.
| Besprechungstyp | Teilnehmer | Intervalle/ Ort | Einladung & Protokoll | Inhalte / Ziele | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauherren- besprechung | ▪ LK Nienburg/Weser ▪ SG Uchte ▪ Schulamt ▪ Projektsteuerung | monatlich - Der Termin ist noch abzustimmen Nienburg/ Uchte | Projektsteuerung | ▪ Informationen zum | ||
| Projektstatus | ||||||
| ▪ Abstimmung zu einzelnen | ||||||
| Sachverhalten | ||||||
| ▪ Klären/ Übersicht/ | ||||||
| Vergleichen der | ||||||
| Projektgrundlagen: | ||||||
| Budget, Termine, Qualitäten | ||||||
| ▪ Vertragliche und | ||||||
| organisatorische Punkte | ||||||
| ▪ Bauherrenentscheidungen | ||||||
| Projektbesprechung | ▪ (LK Nienburg/Weser) ▪ (SG Uchte) ▪ Projektsteuerung ▪ Architekten ▪ TGA-Planer ▪ TW-Planer ▪ Gutachter, Berater bei Bedarf | Zwei-wöchentlich - Der Termin ist noch abzustimmen Nienburg/ Uchte | Projektsteuerung | ▪ Koordination aller | ||
| Projektbeteiligten | ||||||
| ▪ Klären projektspezifischer | ||||||
| Problempunkte, Steuerung | ||||||
| und stichprobenhafte | ||||||
| Kontrolle von Planungs-, | ||||||
| Termin-, und Kostenzielen | ||||||
| ▪ Projektstatus für Bauherr | ||||||
| ▪ Schnittstellenkoordination | ||||||
| ▪ Beantwortung – Fragen/ | ||||||
| Anliegen des | ||||||
| Planungsteams | ||||||
| Planungsbesprechung | ▪ Architekten ▪ Fachplaner ▪ Gutachter, Berater bei Bedarf ▪ (Projektsteuerung) ▪ (Bauherr) | Zwei-wöchentlich - Der Termin ist noch abzustimmen ViKo | Architekt | ▪ Früherkennung von | ||
| Konflikten | ||||||
| ▪ Lösungserarbeitung | ||||||
| ▪ Abstimmung planerischer | ||||||
| Details und Alternativen | ||||||
| ▪ Architektenseitige | ||||||
| technische Koordination der | ||||||
| Planer | ||||||
| ▪ Abstimmung mit Behörden | ||||||
| ▪ Abstimmen von | ||||||
| Schnittstellen | ||||||
| Baubesprechung | ▪ (LK Nienburg/Weser) ▪ (SG Uchte) ▪ Projektsteuerung ▪ Objektüberwachung ▪ Bauunternehmen | wöchentlich Der Termin ist noch abzustimmen Nienburg/ Uchte | Objektüberwachung | ▪ Steuern/ Koordination des | ||
| Baubetriebes | ||||||
| ▪ Gewerke- und Fachdisziplin- | ||||||
| übergreifende Abstimmung | ||||||
| ▪ Kontrolle von Planungs- und | ||||||
| Terminzielen | ||||||
| ▪ Schnittstellen | ||||||
| Nutzerbesprechung (Themenabhängig können sich Teilnehmer und Zuständigkeiten ändern) | ▪ Schulleitungen / Fach- bzw. Abteilungsleitungen ▪ LK Nienburg/Weser ▪ SG Uchte ▪ Projektsteuerung | Wird abgestimmt | Architekt | ▪ Themenabhängig |
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▪ Planer
Abbildung 5 Besprechungsstruktur
1.3.3 Dokumentieren von Besprechungen
Die Inhalte der einzelnen Besprechungen sind vom Verantwortlichen in Form eines
Ergebnisprotokolls festzuhalten und über das Projektkommunikationssystem PPM an
den ausgewählten Verteilerkreis zu versenden. Festgelegte Aufgaben sind eindeutig mit
Zuständigkeiten sowie einer Frist zu versehen. Die Protokolle sind fortlaufend zu
nummerieren. Offene Punkte sind im jeweils folgenden Protokoll erneut aufzunehmen
und weiterzuführen. In der Besprechung vorgestellte Unterlagen/Pläne etc. sind dem
Protokoll als Anlagen beizufügen.
1.3.4 Schriftverkehr, Berichtswesen
Ziel der Projektinformation ist es, einen zielgerichteten und kontinuierlichen
Informationsfluss sicherzustellen. Dieser ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit
aller Projektbeteiligten und stellt sicher, dass die Entscheidungsgremien sowie alle
Projektbeteiligten mit den für Planung, Entscheidungsfindung und Kontrolle
erforderlichen Informationen versorgt werden.
Die Verteilung des Schriftverkehrs hat so zu erfolgen, dass entsprechende bzw.
zuständige Projektbeteiligte lückenlos informiert werden. Bei sämtlichen Schriftstücken
ist der Verteiler anzugeben. Die E-Mail-Kommunikation mit dem Bauherrn erfolgt stets
über die Bauherrenvertretung der Samtgemeinde Uchte. Jeder Projektbeteiligte ist
angehalten eine projektbezogene Verteileradresse zu erstellen.
Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail, die Dokumentation über das
Projektkommunikationssystem PPM. Angehängte Planunterlagen zur Dokumentation
werden immer auch als pdf-Dateien versendet. Von dem hinsichtlich Organisation,
Kosten, Termine, Qualitäten relevanten Schriftverkehr ist der Bauherrschaft
grundsätzlich eine Kopie zu übermitteln. Die Projektmailadresse der Projektsteuerung
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(mobsu@qtb.de) ist in jedem Schriftverkehr mit einzubeziehen.
Besonders wichtige und vertragsrelevante Informationen/Dokumente sind in
Abstimmung mit der Projektsteuerung und der Bauherrschaft postalisch zu versenden.
1.3.5 Codierung, Kennzeichnung
Alle Schriftstücke sind auf DIN A4-Format anzufertigen.
Um allen Projektbeteiligten die Ablage zu erleichtern, soll eine eindeutige Identifikation
möglich sein. Allen Schriftstücken ist die Projekt-Bezeichnung „MOBSU“ hinzuzufügen.
Dies trifft insbesondere auf Rechnungen und vertragsrelevanten Schriftverkehr zu.
Es wird die Anwendung folgender Angaben festgelegt:
‐ Projektbezeichnung: Modernisierung Oberschule Uchte
‐ E-Mail-Betreff: JJ-MM-TT MOBSU (themenbezogener Betreff)
Die für das Projekt einheitliche Dateinamenkonvention der Planunterlagen ist als Anlage
02 beigefügt (Hinzuweisen ist darauf, dass die Anlage zur einheitlichen
Dateinamenkonvention derzeit noch nicht vorliegt. Die Festlegung der einheitlichen
Dateinamenkonvention erfolgt gemeinsam im Planungsteam sowie in Abstimmung mit
dem Bauherrn).
1.3.6 Datentausch
Sämtliche Unterlagen sind in digitaler Form, ausschließlich über das auftraggeberseitig
gestellte Projektkommunikationssystem PPM, zu übergeben. Anderweitige
Übermittlungen (beispielsweise per Mail) werden nicht akzeptiert.
Die Baugenehmigungsunterlagen in geforderter Anzahl werden sowohl digital als auch
in Papierform übergeben.
Die von den Planungsbeteiligten bereitgestellten Unterlagen dürfen vom Planungsteam
ausschließlich im Rahmen der Projektbearbeitung verwendet werden. Jede
weitergehende Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der
vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweiligen Urhebers der betreffenden
Unterlagen. Seite 18 von 57
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
1.3.7 Eingang, Freigabe, Herausgabe, Änderung
Alle eingehenden Schriftstücke müssen mit dem Eingangsdatum gekennzeichnet
werden. Schriftstücke, die noch nicht freigegeben sind, werden mit „Entwurf“ bzw.
„Vorabzug“ gekennzeichnet. Alle verteilten Schriftstücke ohne Kennzeichnung gelten als
freigegeben.
Protokolle von Besprechungen werden i. d. R. innerhalb von drei Arbeitstagen versandt.
Die Freigabe erfolgt in der folgenden Besprechung. Protokolleinsprüche sind dem
Ersteller innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Protokolls per Mail
mitzuteilen.
1.3.7.1 Unterschriftregelung/ Schriftverkehr mit Unternehmen
Aufträge, Nachträge und Regiestunden dürfen ausschließlich auf Anordnung der
Bauherrschaft, der Samtgemeinde Uchte im Auftrag des Landkreises Nienburg/Weser,
oder einer von ihr bevollmächtigten Stelle beauftragt werden. Die Entscheidung über
eine etwaige Bevollmächtigung weiterer Projektbeteiligter erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt. Für die Baustelle gilt § 15 VOB/B. Gegenwärtig hat allein die Bauherrschaft
die Bevollmächtigung.
Verzugsanzeigen, Fristsetzungen, Nachfristsetzungen, Androhung des Vertragsentzuges
o.ä. (also jeglichen rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr zwischen dem Auftraggeber und
den ausführenden Firmen) sind durch die Bauüberwachung der jeweiligen (Fach-
)Planung vorzubereiten und von der Samtgemeinde Uchte für den Landkreis
Nienburg/Weser mit dem Empfänger zu kommunizieren.
1.4 Dokumentation
1.4.1 Dokumentation der Planung
Die zur Ausführung kommenden Planunterlagen werden im
Projektkommunikationssystem dokumentiert bzw. in Planlisten erfasst.
Im Zuge der Fertigstellung des Projekts, in der IAÜ-Phase (Inbetriebnahme, Abnahme,
Übergabe) werden die vollständigen Planunterlagen (Ausführungspläne) entsprechend
der jeweiligen vertraglichen Regelung vom Planer bzw. den ausführenden Unternehmen
über die verantwortlichen Planer an den Bauherrn unter Verwendung des
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Projektkommunikationssystems übergeben.
Die beauftragten Planer übermitteln den finalen Stand der fortgeschriebenen
Ausführungsplanung, gemäß der entsprechenden Grundleistung.
Die Planer und die ausführenden Firmen übergeben die vollständigen
Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen inkl. finaler Werk- und Montagepläne auf
Basis vereinbarter Dokumentationsrichtlinien, sowie sämtliche notwendigen
Erklärungen, Bestätigungen und Datenblätter der Fachunternehmer, geprüft und
freigegeben über das Projektkommunikationssystem an den Auftraggeber.
1.4.2 Dokumentation der Abrechnungsunterlagen
Die vollständigen Abrechnungsunterlagen inklusive Aufmaße und Aufmaßzeichnungen
sind von der rechnungsprüfenden Stelle, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
sortiert nach Firmen aufzubewahren.
Nach Projektabschluss werden die vollständigen Abrechnungsunterlagen entsprechend
der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen durch die beauftragten
Planungsbeteiligten an den Bauherrn übergeben. Dies umfasst insbesondere die
prüffähigen Schlussabrechnungen sowie die zugehörige Dokumentation der
ausgeführten Maßnahmen.
1.4.3 Revisionsunterlagen
Revisionsunterlagen sind über das Projektkommunikationssystem PPM als PDF- und
dwg- bzw. dxf-Datei zu übergeben.
Für alle Pläne und Schemata, die durch den Auftragnehmer oder deren Beauftragte
gefertigt worden sind, gelten die im vorausgehenden Absatz genannten Anforderungen.
Spätestens mit der Schlussrechnung müssen die bauausführenden Firmen die
kompletten Revisionsunterlagen, wie nachfolgend beschrieben, in der vorgenannten
Anzahl der Objektüberwachung zur Prüfung vorlegen. Die Objektüberwachung wird
innerhalb von fünf Wochen ein geprüftes und freigegebenes Vorabzugsexemplar der
kompletten Revisionsunterlagen, einschließlich Bedienungs- und Wartungsanleitungen
sowie Firmenliste mit Anschrift und Telefonnummer und sämtliche
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Konformitätsbestätigungen inklusive Abnahmebescheinigung, vorlegen.
1.4.3.1 Form der Dokumentationsunterlagen
Die Dokumentation (Produktdatenblätter, Revisionsunterlagen, Erklärungen, etc.) ist im
Projektkommunikationssystem PPM hochzuladen (nach Bauabschnittsbeendigung bzw.
Schluss- und/oder Teilschlussrechnung).
1.4.3.2 Aufbau der Dokumentationsunterlagen
In jedem Ordner sind zu Beginn ein Deckblatt sowie ein Inhaltsverzeichnis der
Dokumentation voranzustellen. Die Ablagestruktur wird von der koordinierenden
Objektplanung festgelegt. Die dem jeweiligen Ordner zugehörigen Abschnitte des
Inhaltsverzeichnisses sind zur besseren Übersichtlichkeit gesondert durch Fettdruck
hervorzuheben. Weitere Anforderungen und Vorgaben werden im weiteren
Projektverlauf mitgeteilt.
2 Planungsorganisation
2.1 Nutzung
2.1.1 Raum- und Funktionsprogramm
Ein verbindliches Raumprogramm der Bauherrschaft liegt vor (s. Anlage 03). Es ist von
einer Änderung der Rahmenbedingungen und einer Anpassung der Planung auf
Grundlage der Leistungsphase 0 auszugehen.
Die Verantwortlichkeit für die planerische Umsetzung des Raum- und
Funktionsprogramms liegt bei der jeweiligen Fachplanung.
2.1.2 Planungsschnittstellen
QTB erstellt in Abstimmung mit den (Fach-)Planern eine Planungsschnittstellenliste (s.
Anlage 04). Diese ist von allen betroffenen Planern schriftlich zu bestätigen und der
Projektsteuerung in regelmäßigen Abständen und zum Abschluss jeder Planungsphase
mit Übergabe der Planunterlagen vorzulegen. Die Schnittstellenliste ist hierbei den
Detaillierungserfordernissen der jeweiligen Projektphase entsprechend aufzubauen und
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fortzuschreiben. Dies bedeutet, dass der Detaillierungsgrad von Leistungsphase zu
Leistungsphase zunimmt.
Abbildung 6 Entwicklung Planungsschnittstellen
2.1.3 Bemusterungen
Für gestalterische Elemente der zukünftigen Bauwerke und deren Außenanlagen
(Kostengruppen 300+400+500) sind nach entsprechender Abstimmung Bemusterungen
vorgesehen. Diese erfolgen gemäß einem noch zu erstellenden Terminplan, der durch
die Objekt- und Fachplanungen in Abstimmung mit der Projektsteuerung festgelegt
wird. Die Bemusterungen sind hierbei terminlich zu bündeln und finden in der
Leistungsphase 3 und 5 statt.
Bemusterungen werden von der Bauherrschaft gemeinsam mit der Planung und der
Projektsteuerung vorgenommen. Die Vorbereitung erfolgt durch die Planung.
Die Bemusterungen werden von der zuständigen Objektplanung so vollständig und
zeitgerecht vorbereitet, dass eine Auswahl bzw. Entscheidung ohne Termindruck durch
den Bauherrn möglich ist. Wichtige beispielhafte Elemente der vollständigen
Vorbereitung sind:
• komplette Produktbeschreibung der Muster (Produktdatenblätter,
Spezifikationen), geprüft und dem vereinbarten Qualitätsstandard des Bauwerks
entsprechend von der Objektplanung/Fachplanung schriftlich auf
Gleichwertigkeit mit dem Auftrag zu prüfen und von der Bauherrschaft schriftlich
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• Auftragspreis (inkl. aller Nebenleistungen für die Verwendung der Bauteile) des
Hauptauftrages liegen vollständig und vertraglich belastbar vor und sind von der
Objektplanung/Fachplanung geprüft und als im vorgegebenen Budget der
Vergabeeinheit enthalten und testiert
• Es besteht eine hinreichende Anzahl an Auswahlmöglichkeiten für den Bauherrn
(Anzahl ist dem Bauherrn und der Projektsteuerung zuvor vorzuschlagen)
• Die Bemusterungen sind terminlich so einzuplanen, dass im Falle einer
erforderlichen Wiederholungsbemusterung - beispielsweise aufgrund einer
ausstehenden Freigabe oder eines Änderungswunsches des Bauherrn -
ausreichende Zeitreserven bestehen, ohne den weiteren Projektablauf zu
beeinträchtigen. Die Aufstellung und Koordination des
Bemusterungsterminplans erfolgen durch den Objektplaner (Architektur). Die
(Fach-)Planer liefern hierzu die erforderlichen Zuarbeiten und stimmen ihre
Beiträge mit den Objektplaner (Architektur) ab
• Vorabstimmung in Bezug auf das Facility Management (Unterhaltsreinigung)
• Das Ergebnis wird protokolliert und der Projektsteuerung sowie den übrigen
Planern übermittelt
Bemusterungen zur Produktauswahl nach der Vergabe der Bauleistungen folgen
folgendem Schema auf der nächsten Seite:
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Projektsteuerung
führen Bemusterungskalender, Definition der Bemusterungs- inhalte (inkl. Termin- und Kostenangaben) und Aufforderung zur Bemusterung
bauausführende Firma
Bereitstellung von Mustern und technischen Unterlagen zur Vorprüfung (Produktdatenblätter, etc.) & Bestätigung der Einhaltung von Kosten- & Terminangaben
gnuredrofnaueN Planung Projektsteuerung
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l Projektleitung SG Uchte (LK Nienburg)
Projektsteuerung
Festlegung, Raumfindung/- Information/ Einladung per E-Mail definition, Terminbestimmung zur Bemusterung 1)
Projektleitung bauausführende Nutzer SG Uchte (LK Nienburg) Firma
Planung
Durchführung Bemusterung und Protokollführung (im Rahmen der Baubesprechungsprotokolle) Teilnahme (ggf. Teilnahme)
vitisop nneW
Projektleitung SG Uchte (LK Nienburg)
schriftliche Bestätigung auf Basis des zuvor genannten Protokolls
Projektsteuerung
Archivierung Bemusterungs- Information objekt, Produktdatenblätter, Fotos Nutzer (inkl. eindeutiger Kennzeichnung) per PPM
Abbildung 7 Schema Bemusterungsprozedere
- Einladung erfolgt so rechtzeitig, dass eine zweimalige Neubemusterung möglich ist.
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2.2 Planunterlagen
2.2.1 Plancodierung/ Format
Alle für die Weiterbearbeitung vorgesehenen Planunterlagen sind per
Projektkommunikationssystem PPM zu versenden.
Eventuell zusätzlich erforderliche Papiere müssen das Format DIN A4 aufweisen oder in
dieses Format gefaltet werden können. Der Plankopf mit allen üblichen Angaben
befindet sich in der rechten unteren Ecke, so dass er auch im gefalteten Zustand gelesen
werden kann.
Die von den Architekten und der (Fach-)Planung erstellten Pläne werden gemäß
festgelegter Dateinamenskonvention des PPM gekennzeichnet. Diese Codierung ist
beim Datenversand zugleich als Dateiname zu verwenden.
2.2.2 Planverzeichnis
Durch die jeweilige (Fach-)Planung ist ein ständig fortzuschreibendes Planverzeichnis
über alle vertragsgemäß erstellten Planunterlagen zu führen. Dieses Planverzeichnis ist
mit aktuellem Stand bei Bedarf an die Projektsteuerung zu verteilen, sowie jeweils
aktuell im Projektkommunikationssystem vorzuhalten.
2.2.3 Eingang, Prüfung, Freigabe, Planvergabe
Alle eingehenden Pläne sind mit dem Eingangsdatum zu kennzeichnen. Das Führen von
Planeingangslisten gehört zur Eigenverantwortung der Projektbeteiligten.
Während der Leistungsphasen 1-4 erfolgt die Freigabe der Leistungen jeweils am Ende
der jeweiligen Leistungsphase.
Ab Leistungsphase 4 und bei Auswirkungen auf Termine oder Kosten bereits in
Leistungsphase 3, ist ein Planungsänderungstestat gem. Punkt 2.4.3 zu erstellen.
Die Verteilung von Rohkonzepten bzw. Planfragmenten zur gegenseitigen Abstimmung
ist nach Erfordernis vorzunehmen. Hierfür ist keine feste Vorgehensweise vorgesehen.
Bei Übermittlung von Ausführungsplänen ist immer eine Planlieferliste beizufügen bzw.
im Projektkommunikationssystem PPM zu hinterlegen.
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Jeder Plan, der vom Planverfasser im Projektkommunikationssystem als freigegeben
eingestellt wird, gilt als entsprechend freigegeben. Mit der Freigabe bestätigt der
Planverfasser:
• die technische Richtigkeit des Plans
• die Übereinstimmung mit den koordinierten und integrierten
Planungsgrundlagen der anderen Planung fachlich Beteiligten
• die Übereinstimmung mit dem Planungsvertrag des Planverfassers
• die Einhaltung der Bauordnung, der geltenden Regeln der Technik sowie der
Vorschriften und Auflagen der Genehmigungsbehörden
• die Berücksichtigung aller bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen
• die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit
2.3 Planungskoordination
2.3.1 Besprechungsregelungen
Für die Koordinierung der Planung des Gebäudes ist die Objektplanung verantwortlich.
Von dem Objektplaner werden nach Bedarf Besprechungen mit den anderen (Fach-
)Planern durchgeführt. Üblicherweise erfolgt dieses in Regelterminen, analog der zuvor
beschriebenen Besprechungsstruktur (s. Abbildung 7). Das Ergebnis wird in einem
Protokoll festgehalten. Dieses Ergebnisprotokoll wird der Bauherrschaft,
Projektsteuerung sowie den übrigen Planungsbeteiligten über das
Projektkommunikationssystem PPM übermittelt.
2.3.2 Planungsabläufe
Zur grundsätzlichen Terminierung der Planung wird durch die Projektsteuerung in
Abstimmung mit dem Bauherrn und den Planern ein „Steuerungsterminplan“ erstellt.
In Abhängigkeit des Baubeginns gemäß dem Steuerungsterminplan ist die
Ausführungsplanung für den Rohbau so zu terminieren, dass die Ausführungspläne der
Baustelle rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Aufstellung von Detailterminplänen der Planung obliegt weiterhin der
Objektplanung. Gleichermaßen terminiert, abgestimmt und nachgehalten wird die
Terminplanung der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Vergabeeinheiten. Hier
obliegt die Erstellung der Detailterminplanung ebenfalls der Objektplanung.
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2.3.3 Planungsänderungen
Mit der Freigabe der Kostenberechnung erfolgt die verbindliche Festlegung des
Projektbudgets. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden Nutzerwünsche,
Verbesserungsvorschläge, geänderte Randbedingungen etc. in Form von
Planungsänderungen erfasst. Planungsänderungen sind vor ihrer Umsetzung vom
Planer zunächst grundsätzlich auf terminliche und kostenrelevante Auswirkungen hin zu
überprüfen, da sie in der Regel zu einer Anpassung des Budgets führen. Diese sind in
einem Planungsänderungsantrag (PÄA) gemäß Anlage 05 zu dokumentieren und
zusammen mit einer Begründung der Projektleitung und -steuerung vorzulegen. Im
Weiteren wird das Planungsänderungsantrag geprüft und vom Bauherrn mit
Unterschrift und Datum freigegeben oder abgelehnt.
Grundsätzlich wird durch die Projektsteuerung kein Änderungsantrag ohne
Kostendeckungsnachweis bearbeitet, d.h. es sind ausschließlich Änderungen innerhalb
des Kostenrahmens möglich. Sofern dies nicht möglich ist, sind Einsparpotentiale (ohne
Planung der Potentiale) zu prüfen.
Der Ablauf der Planungsanträge erfolgt analog dem nachfolgend dargestellten Schema:
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Planung
Anforderung Planänderung mit Begründung
Prüfungsaufforderung mit PÄA Nr. per Mail
Projektsteuerung
1.Tag
Erstbewertung im Zuge der Bauherrenbesprechung
- – 8. Tag
Prüfung, Darstellung Auswirkung auf Budget, Termine, Qualitäten; Kostenuntergliederung in Vergabeeinheiten
- – 14. Tag
Bewertung Kostendeckungs- nachweis (vorläufig)
- Tag Per Mail
Projektleitung SG Uchte (LK Nienburg)
- – 22. Tag
Prüfung und PL-seitige Vorentscheidung
Information Nutzer
Bauherr
Entscheidung
Information
Planung Projektsteuerung
Ab 28. Tag 28. – 31. Tag
Bei Zustimmung: Kostendeckungsnachweis Bearbeitung (endgültig) Dokumentation in Planänderung PÄA-Übersicht)
Abbildung 8 Schema Planungsänderungen
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3 Termine
3.1 Terminliche Abwicklung
3.1.1 Terminsteuerung
Dem gesamten Projektablauf liegt ein auf die Erfordernisse des Bauherrn bzw. der
Nutzer abgestimmter Rahmenterminplan zugrunde, dessen aktueller Stand den
Projektbeteiligten durch die Projektsteuerung vorgegeben wird und dessen Einhaltung
von den Projektbeteiligten zu gewährleisten ist.
Der Rahmenterminplan wird durch die Projektsteuerung mittels
Steuerungsterminplänen konkretisiert. Diese Konkretisierung ist für die
Projektbeteiligten gleichfalls Grundlage der terminlichen Umsetzung des Projekts und
Basis, der durch die Objektplanung zu erstellenden Detailterminpläne und des
Bauablaufes. Die Detailterminplanung der Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch die
Objektplanung in Zusammenarbeit mit den ausschreibenden Fachplanung und wird
durch die Projektsteuerung geprüft.
Die übergeordnete Terminkontrolle des Bauherrn erfolgt in den Projektphasen der
Planung sowie Ausschreibung und Vergabe im Rahmen der Projektbesprechungen bzw.
in separaten Steuerungsbesprechungen mit den Planungsbeteiligten. Dabei werden bei
Bedarf erforderliche Maßnahmen zur Termineinhaltung abgestimmt und festgelegt.
Die Feinterminplanung der Planung des Gebäudes obliegt dem Objektplaner.
Die Kontrolle der Ausführungstermine erfolgt entsprechend durch die örtliche
Fachdisziplin.
4 Kosten, Aufträge, Rechnungen etc.
4.1 Kostensteuerung
4.1.1 Grundsätzliches
Als Grundlage für die Kostensteuerung dienen die Budgetdefinition des Bauherrn sowie
die geprüften und freigegebenen Kostenermittlungen der Planung. Die durch das
Projektteam, präzisiert durch deren individuell vertraglich geregelte
Verantwortlichkeiten zu planenden und einzuhaltenden Kosten sind die der KG 200 – 600
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
nach DIN 276:201812.
4.1.2 Kostenermittlung
Es wird festgelegt, dass in diesem Projekt die DIN 276 aus 2018 angewandt wird.
Terminlich und chronologisch entsprechend den HOAI-Leistungsphasen werden durch
die Objektplanung und die Fachplanung Kostenermittlungen, gegliedert nach den
Kostengruppen, durchgeführt. Kostenermittlungen der Objektplanung und der
Fachplanung sind durch die Objektplanung als zusammenfassende, integrierte
Kostenermittlung der Projektsteuerung zu übergeben. Diese Unterlage, entsprechend
den Kostengruppen 200 - 600 gemäß DIN 276:2018-12, sowie nach gemeinsam
festgelegten Nutzungsbereichen gemäß DIN 277, wird durch die Projektsteuerung auf
Plausibilität geprüft und mit der Kostengruppe 700 gemäß DIN 276:2018-12 zum
Gesamtkostenstand zusammengefasst. Zwischen den Leistungsphasen 6 und 8 erfolgt
die Darstellung abweichend nicht nach Kostengruppen, sondern gegliedert nach
Vergabeeinheiten.
4.1.3 Kostenermittlung in Anlehnung an HU-Bau
Im Zuge der Kostenberechnung in der Leistungsphase 3 ist dem Auftraggeber eine
Dokumentation aller zur Kostenfindung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Dies
erfolgt in Anlehnung an die HU-Bau Vorlage, welche von der Projektsteuerung zur
Verfügung gestellt wird. Der Umfang der Kostenermittlung erstreckt sich hierbei über
eine Flächenberechnung gem. DIN 277, eine kostengruppenorientierte
Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 und ein aktueller Plansatz auf dessen
Grundlage die Kostenberechnung beruht.
4.1.4 Vergabeeinheiten (VE)
Die Vergabeeinheiten (VE) werden unter Berücksichtigung der projektspezifischen
Besonderheiten, des vorgesehenen Terminablaufs und der Vergabestruktur und -
strategie des Bauherrn festgelegt.
Im Zuge der Abgabe der Vorentwurfsplanung erstellt das Planungsteam,
detailkoordiniert durch den Architekten in Zusammenarbeit mit der Freianlagenplanung,
einen ersten Vorschlag zur Untergliederung der auszuschreibenden Leistungen in VE.
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Bestandteil dieses Vorschlags ist eine erste, grobe Gliederung der Inhalte der
Kostenberechnung in die VE. Dieser wird durch die Projektsteuerung geprüft und
bewertet, bei Bedarf mit dem Planungsteam nochmal abgestimmt und anschließend als
wesentliche Projektgrundlage durch die Bauherrschaft verabschiedet.
Grundlage der Detailkoordination der VE-Zuordnung ist die mit den Erkenntnissen der
Vorentwurfsplanungsphase fortgeschriebene Schnittstellenliste der
Planungszuständigkeiten.
Die VE entsprechen üblicherweise den zu vergebenen Gewerken. In Einzelfällen kann
sich zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. durch zusätzliche im Projekt zu betreuende
Elemente des Gesamtprojektes, der Bedarf ergeben, mehr als einen Auftrag in einer VE
zu erfassen.
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bauherrn in Abstimmung mit der
Projektsteuerung.
Im Rahmen des freigegebenen Budgets werden gemeinsam mit den
Planungsbeteiligten entsprechend den geplanten Ausschreibungen die
Vergabeeinheiten endgültig definiert. Diesen Vergabeeinheiten werden dann
entsprechende Gewerkebudgets zugeordnet, die dann die Grundlage der gesamten
Kostenverfolgung während der weiteren Planung, Ausschreibung und Ausführung
bilden.
Das Gewerkebudget stellt den insgesamt für die Vergabe, Durchführung und
Schlussabrechnung eines Gewerkes zur Verfügung stehenden Teil des festen Budgets
dar. Das heißt, dass alle Veränderungen (z.B. Nachträge), die sich im Laufe einer
Auftragsabwicklung ergeben, über das Gewerkbudget (100% Budget) abgedeckt werden
müssen. Grundsätzlich stehen deshalb zur Vergabe einer Leistung nach einem
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren lediglich 90 % des Gewerkebudgets
(Vergabebudget) zur Verfügung. Die restlichen 10% werden als gewerkegebundene
Rückstellung ausgewiesen und stehen nur dieser Vergabeeinheit zur Verfügung.
Projektspezifisch davon abweichende Rückstellungen sind möglich, schriftlich durch das
Planungsteam vorzuschlagen und mit der Projektsteuerung bzw. dem Bauherrn
abzustimmen (vor Ausschreibungsbeginn).
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Rückstellungen 10%
Gewerkebudget für Vergabeeinheiten 100% Vergabebudget 90% (inkl. für das LV
vereinbarte
Stundenlohnarbeiten)
Abbildung 9 Aufteilung Gewerkebudget
Die final entschiedenen auftragsbezogenen Rückstellungen finden sich in der Auflistung
der Vergabebudgets.
Grundsätzlich ist bei jeder Vergabe das Vergabebudget einzuhalten. Sollten die
eingegangenen Angebote das Vergabebudget überschreiten, sind entsprechende
Einsparungsvorschläge durch den verantwortlichen Planer zu erarbeiten, abzustimmen
und zu bewerten, so dass das Vergabebudget erreicht wird.
Jedoch gilt, dass die Projektdurchführung dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Das
bedeutet, dass bei einer Budgetüberschreitung ein (Nach-) Auftrag auch vergeben
werden kann, wenn die Einsparpotentiale noch nicht kommuniziert wurden, jedoch der
Projekt- bzw. Bauablauf eine rasche Beauftragung fordert. Diese Regelung ist als
Ausnahme zu verstehen.
4.2 Kostenüberwachung
Die bauherrenseitige Kostenüberwachung erfolgt durch die Projektsteuerung in
Ergänzung zu der Kostenüberwachung der Planer.
4.3 Aufträge
4.3.1 Aufträge der Auftragnehmer
Nachtragsangebote der Auftragnehmer sind analog zu den Rechnungen zu adressieren:
An:
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Der Ablauf der (Nach-)Auftragserteilung von Planer und Beratern erfolgt analog dem
nachfolgend dargestellten Schema:
Lieferant (Planer, Berater, ...)
Erstellen des Angebotes, Versand
Information Projektleitung SG Uchte per Mail (LK Nienburg)
Projektsteuerung
- – 10. Tag
Sachliche und rechnerische Prüfung, Erstellung Kosten- deckungsnachweis (vorläufig)
- Tag per Mail
Projektleitung SG Uchte (LK Nienburg)
- – 20. Tag
Prüfung und Freigabe Angebote, Unterschriftenlauf LK Nienburg/ SG Uchte
- – 25. Tag
Verhandlung, Bestellung
- Tag Auftragsinformation
per Mail Information Lieferant (Planer, Berater, …)
Projektsteuerung
- – 31. Tag
Erstellung Kosten- deckungsnachweis (endgültig)
Abbildung 10 Schema Auftragserteilung Planer/Berater (sofern kein VgV-Verfahren)
4.3.2 Ausschreibung und Aufträge bauausführende Firmen
4.3.2.1 Erstellung Ausschreibungsunterlagen
Der allgemeine Teil der Verdingungsunterlagen wird zunächst durch die Planung
erarbeitet, mit der Projektsteuerung abgestimmt und anschließend final von der
Bauherrschaft freigegeben. Die technischen Vorbemerkungen, die
Leistungsverzeichnisse, sowie die erforderlichen Planunterlagen werden als Datei nach
den Vorgaben des Bauherrn von der jeweiligen Planung erstellt und nach Prüfung durch
die Projektsteuerung dem Bauherrn übermittelt. Der Meldebogen wird seitens des
Bauherrn ergänzt. Die Ausschreibungsunterlagen müssen anonym verfasst sein. Das
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
bedeutet, dass keine Hinweise auf den Ersteller vorhanden sein dürfen. Jeglicher
Kontakt zwischen Projektteam und möglichen Bietern im Rahmen laufender Verfahren
ist untersagt. Die Kommunikation läuft ausschließlich über die Vergabestelle.
Die Übergabe eines vollständigen und fehlerfreien LVs an Bauherrschaft und
Projektsteuerung erfolgt per Mail als pdf-Datei und GAEB-Datei (XML 3.2) in der
Lesefassung. Das abgestimmte Versandexemplar wird als Kurz- und Langtext ohne
Preisangaben als GAEB-Datei X83 und pdf-Datei samt Anlagen zur Veröffentlichung per
PPM übermittelt. Ein bepreistes Exemplar ist als GAEB-Datei X82 und als pdf-Datei (nur
Kurztext) ebenfalls über PPM mit der Bauherrschaft und der Projektsteuerung zu
kommunizieren.
In Abstimmung zwischen Ausschreibenden, Bauherrschaft und Projektsteuerung
werden die terminlichen Abläufe von der Erstellung über die Prüfung und Korrektur bis
zur Veröffentlichung festgelegt. Diese Festlegungen werden von den Ausschreibenden
in Form von aktualisierten Ausschreibungslisten bzw. dem Ausschreibungs- und
Vergabeterminplan dargestellt, kommuniziert, dokumentiert und verfolgt.
Auf die Formulierung von sehr umfangreichen Vorbemerkungen soll möglichst
verzichtet werden. Folgende Vorgaben sind insbesondere zu beachten:
a) Es werden ausschließlich Vergabeverfahren nach VOB/A (Abschnitte 1 und 2)
Verwendung finden.
b) Die LV-Bezeichnungen und die Vergabeeinheiten sind verbindlich mit
Bauherrschaft und Projektsteuerung abzustimmen.
c) Die LV-Nummer und LV-Bezeichnung müssen den für die Kostenplanung
festgelegten Vorgaben entsprechen.
d) Es werden Texte aus dem Standard-Leistungsbüchern für Bauwesen (STLB)
verwendet, wenn es die entsprechenden Leistungen zulassen.
e) Können die Texte aus dem STLB für vereinzelte Positionen nicht verwendet
werden, so sind diese Positionen mit der Projektsteuerung und dem Bauherren
abzustimmen.
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f) Die Positionen sind in einem Leistungsbereich aufsteigend, beginnend mit der
Position 10, im Zehnerschritt durchzunummerieren.
g) Die Positionsnummer darf nach der LV-Lesung durch die Projektbeteiligten und
nach Korrekturen und Ergänzungen nur nach Rücksprache mit der
Projektsteuerung geändert werden.
h) Jede Position, muss zusätzlich zu den Regelungen aus der VOB/A, einer
Kostengruppe (KGR) zugeordnet sein.
i) Alle, der Erstellung der Leistungsbeschreibung betreffenden, Vorgaben aus der
VOB/A sind einzuhalten.
4.3.2.2 Erstellung Vergabeunterlagen
Die LV-Erstellung erfolgt auf der Grundlage des nachfolgenden Ablaufschemas (siehe
nächste Seite).
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Ausschreibende Planung
Erstellung Terminliste Vergabeeinheiten
Projektsteuerung
Durchsicht und Empfehlung
E-Mail Information Vergabestelle LK Nienburg/ SG Uchte
Projektleitung SG Uchte (LK Nienburg)
Freigabe
Ausschreibende Planung
Datenzusammenstellung für die Veröffentlichung
Aufstellung LV:
Deckblatt Ausschreibung Leistungsverzeichnis (Lese LV) Massenermittlung Planunterlagen
Projektsteuerung Projektleitung SG Uchte Vergabestelle LK Nienburg
- – 10. Tag 1. – 10. Tag
- – 10. Tag Prüfung LV, ggf. Bieterliste Prüfung LV, ggf. Bieterliste Prüfung LV, ggf. Bieterliste
Ausschreibende Planung
- – 18. Tag Projektsteuerung Anpassung LV, Zusammenstellung der Unterlagen / ggf. Rückfragen Beantwortung Projektleitung SG Uchte
- Tag Rückfragen Bestätigung der Anpassung der Rückfragen / Änderungen Vergabestelle LK Nienburg
Ausschreibende Planung Projektsteuerung 20. Tag Information Versand vollständiger Vergabeunterlagen per PPM Projektleitung SG Uchte
Vergabestelle LK Nienburg
- – 23. Tag Veröffentlichung
Abbildung 11 Ablaufstruktur Erstellung Ausschreibungsunterlagen Seite 36 von 57
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Der Versand der anonymisierten Vergabeunterlagen und die Vergabe der
Bauleistungen erfolgt durch die Vergabestelle.
Mit Beginn der Leistungsphase 6 sind durch die jeweilige (Fach-)Planung
zweiwöchentlich VE-bezogene Termine im Hinblick auf den Stand der
Vergabeunterlagen und des Ausschreibungsverfahrens mit der Projektsteuerung und
der Bauherrschaft zu kommunizieren.
4.3.2.3 Hauptaufträge mit Ausschreibungsverpflichtung
Die Submissionstermine finden in der Samtgemeinde Uchte bzw. im Landkreis
Nienburg/Weser statt. Die Ergebnisse werden projektintern über das
Projektinformationssystem PPM kommuniziert.
Anschließend werden die Angebote der zuständigen Planung zur technischen und
wirtschaftlichen Prüfung und Erstellung des Vergabevorschlags übergeben. Die
ausschreibende Planung ist für die formale Prüfung und die Nachrechnung der
Angebote einschließlich des Preisspiegels zuständig. Die Planung übergibt diesen dann
der Projektsteuerung zur Weiterleitung an die Bauherrschaft. Die Vergabeentscheidung
und die Beauftragung erfolgen durch die Bauherrschaft und wird mit den Bietern durch
die Vergabestelle kommuniziert. Auch hier wird ausdrücklich festgehalten, dass
außerhalb der Vergabeplattform keine Kommunikation zwischen Projektbeteiligten und
Bietern erlaubt ist.
4.3.2.4 Nachaufträge
Die Prüfung von Nachträgen bauausführender Firmen erfolgt auf Basis des
nachfolgenden Ablaufschemas:
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
| bauausführende Firma Erstellung vollständiges Nachtragsangebot Mail, PPM Information Projektsteuerung Planung Projektleitung SG Uchte 1. – 5. Tag 1. – 10. Tag Integration in Kostenkontrolle PS, Kostenüberwachung, technische ungeprüft und wirtschaftliche Prüfung, Vergabevorschlag der Kosten- deckung, Nachtragsempfehlung mit Planungskontrolle und Anmerkungen in der Angebotsunterlage Mail, PPM Projektsteuerung 11. – 16. Tag Rücksendung bei Beanstandung per Mail Plausibilisierung Mail, PPM Projektleitung SG Uchte 17. – 22. Tag Festl. Nachtragsvereinbarung 23. –26. Tag Mitwirkung Planung Bei Bedarf Verhandlung mit AN (bei Bedarf) 27. - 30. Tag Beauftragung Mail, PPM Bauausführende Firma Planung Projektsteuerung Auftragsbestätigung Zweitschrift 31. – 36. Tag 31. – 36. Tag Aufnahme Kostenüberwachung Integration in Kostenkontrolle PS | |
|---|---|
| Projektsteuerung | |
| 31. – 36. Tag Integration in Kostenkontrolle PS |
Abbildung 12 Ablaufstruktur für Nachträge bauausführender Firmen
Die Prüfung erfolgt mit folgenden Inhalten:
a) Vollständigkeitsprüfung (Fachplanung) u.a.:
• Erläuterung der Anspruchsgrundlage, Begründung der Notwendigkeit im
Anschreiben
• Angebot
• Nachtrags-LV, Mengenansätze, ggf. Aufmaß
• ggf. Angaben terminlicher Konsequenzen
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
• zugehörige Unterlagen wie Preisnachweise, Preislisten, NU-Rechnungen,
Aufgliederung der Einheitspreise
• Anordnung der Bauherrschaft
Die Prüfbarkeit erfordert das Vorhandensein aller oben beschriebenen Bestandteile
eines Nachtragsangebotes.
Bei Unvollständigkeit wird der Nachtrag wegen Nichtprüfbarkeit an den Antragsteller
zurückgewiesen. Dabei sollten die fehlenden Unterlagen mit Angaben der Gründe
angefordert werden. Diese sind vom Antragsteller erneut einzureichen.
Nach bestandener Vollständigkeitsprüfung erfolgt ebenfalls durch die jeweilige
Fachplanung eine vertragliche Vorprüfung.
b) Vertragliche Prüfung (jeweilige Fachplanung), u.a.:
• Anordnung durch AG für die Nachtragsleistung nachweisbar erfolgt?
• Leistung vor der Ankündigung/ Antragstellung bereits ausgeführt worden?
• Nachtragsleistung in der Leistungsbeschreibung/ Vertrag tatsächlich in keiner
Weise enthalten?
• Nachtragsleistung keine Nebenleistung im Sinne der ATV, DIN oder
Vertragsbedingungen (BVB, ZVB, ZTV, VOB/ C)?
• Leistung ohne Auftrag? Zusätzliche Leistungen bzw. Mehrkosten sind prinzipiell
vor der Ausführung beim Auftraggeber und der Projektsteuerung anzumelden.
Leistungen dürfen nicht ohne Auftrag ausgeführt werden!
c) Technische Prüfung (jeweilige Fachplanung), u.a.:
• Nachtragsleistung so beschrieben, wie angeordnet?
• angegebene Aufwandswerte realistisch und angemessen?
• Leistungsbeschreibung ausreichend und Mengenansätze vorhanden?
• Aufmaß nachvollziehbar?
• nicht nur die Mehr-, sondern auch die Minderleistungen berücksichtigt (Entfall
von Leistungen)?
Falls ein Punkt nicht erfüllt ist, kann der Nachtrag zur Überarbeitung (mit Angaben der
Beanstandungen) an den Antragsteller zurückgegeben werden.
d) Wirtschaftliche Prüfung (jeweilige Fachplanung), u.a.:
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
• Kalkulation des Nachtrages schlüssig und verständlich?
• angegebene Aufwandswerte realistisch und angemessen?
• angesetzte Materialpreise oder Gebühren orts- und zeitüblich?
• Wurde für die Nachtragsleistung ein Nachunternehmer eingesetzt und dies in
der Kalkulation berücksichtigt (Vorlage der Subkalkulation)? Sind Zuschläge bei
den von Nachunternehmern ausgeführten Nachträgen richtig berechnet?
• Berechnungen korrekt durchgeführt (Rechenfehler, Übertragungsfehler)?
• Stimmen Berechnungen mit vorangegangenen (und eventuell genehmigten)
Kostenermittlungen überein?
• Sind Leistungen womöglich doppelt angesetzt worden?
• Wurden Bedingungen des Hauptvertrages beachtet (Umlagen, Nachlässe
usw.)?
e) Überprüfung auf eventuelle terminliche Auswirkungen (jeweilige Fachplanung),
u.a.:
• Haben Nachtragsleistungen Auswirkungen auf Folgegewerke?
• Ergeben sich durch Nachtragsleistungen Verzögerungen?
• Sind Vertragsfristen gefährdet?
• Ergeben sich aus den möglichen Verzögerungen Konsequenzen, die zu einer
Änderung des geplanten Bauablaufes zwingen (Mehrkosten)?
• Können Verzögerungen durch bestimmte Maßnahmen kompensiert werden?
f) Prüfbericht (jeweilige Fachplanung):
Das Ergebnis der Nachtragsprüfung nach oben genannten Kriterien ist von der
jeweiligen Fachplanung in einem Prüfbericht darzustellen.
g) Beurteilung der Nachtragsprüfung (Projektsteuerung):
Die Plausibilisierung des durch die jeweilige Fachplanung erstellten Prüfberichts wird
durch die Projektsteuerung unter Berücksichtigung der qualitativen und quantitativen
Anforderungen überprüft. Die Beurteilung des Nachtragsantrages erfolgt von der
Projektsteuerung gegenüber der Bauherrschaft.
Nach erfolgter Freigabe des Nachtrags durch die Bauherrschaft erstellt diese die formale
Nachtragsvereinbarung zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien.
Der Bauherr bereitet die Nachträge vor und leitet diese an die Projektsteuerung zur
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Plausibilisierung weiter. Anschließend erfolgt die Beauftragung bzw. zuvor je nach
Bedarf eine Nachtragsverhandlung.
4.4 Rechnungen
Bei der Rechnungsprüfung muss unterschieden werden zwischen der Prüfung von
Planer- und Beraterrechnungen und Rechnungen ausführender Firmen. Rechnungen
von Planern bzw. Beratern (Honorarrechnungen) werden direkt durch die
Projektsteuerung geprüft, während Firmenrechnungen durch die örtliche
Bauüberwachung des Objektsplaners bzw. der zuständigen Fachplanung rechnerisch
und fachtechnisch geprüft werden. Alle Rechnungen werden zur Überwachung des
Zahlungsverkehrs und Nachvollziehbarkeit des Rechnungslaufes durch die
Projektsteuerung mit einem Rechnungsbegleitblatt versehen. Die Zahlungsfreigabe und
-anweisung erfolgt durch den Bauherrn.
Alle Rechnungen müssen die Vorgaben des § 14 UstG erfüllen.
Auf allen Rechnungen ist u.a. zu vermerken:
▪ der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden
Unternehmens
▪ die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden
Unternehmens
▪ das Ausstellungsdatum
▪ die Baumaßnahme (Modernisierung Oberschule Uchte)
▪ die Art der Rechnung (n-te Abschlagsrechnung, Schlussrechnung)
▪ die Vertragsnummer
▪ die Rechnungsnummer (fortlaufend)
▪ der Leistungszeitraum
▪ Bankverbindung (Name, IBAN, BIC)
Die Rechnungen sind kumulativ aufzubauen und über das
Projektkommunikationssystem PPM zu veröffentlichen. Nur Einstellungsdatum mit
Benachrichtigung an die Fachplanung, Projektsteuerung und Bauherrschaft gilt als
Rechnungseingangsdatum.
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Rechnungen für das Projekt sind grundsätzlich wie folgt zu adressieren:
An:
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Bei der Einstellung der Rechnungen (Honorar- bzw. Firmenrechnung) im
Projektkommunikationssystem sind die Projektsteuerung sowie der Bauherr oder die
örtliche Bauüberwachung ebenfalls über das Projektkommunikationssystem darüber zu
informieren, dass Rechnungen vorliegen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist prüfbar
darzustellen.
Sämtliche Honorarrechnung werden zunächst durch die Projektsteuerung geprüft. Die
geprüften Rechnungen werden anschließend im Projektkommunikationssystem erneut
eingestellt. Nach Freigabe durch die Projektsteuerung wird der Bauherr entsprechend
benachrichtigt.
Im Anschluss versieht das Sachgebiet Hochbau/Gebäudemanagement der
Samtgemeinde Uchte jede eingegangene Rechnung mit dem digitalen SG Uchte
Stempel. Danach wird die Rechnung zur Buchung an den Landkreis Nienburg
weitergeleitet.
Durch den Prüfenden ist jede Position farblich entweder „abzuhaken“ oder zu
korrigieren. Der anzuweisende Endbetrag ist kenntlich zu machen.
Die Farbfestlegung ist wie folgt:
▪ Objektüberwachung/ Fachplanung: rot
▪ Projektsteuerung: grün
▪ Bauherr: blau
4.4.1 Planer- und Beratungsrechnungen
Planer- und Beraterrechnungen müssen gemäß den individuellen Regelungen der
Verträge prüfbar sein und als Basis den vertraglich festgelegten Stand der
anrechenbaren Kosten aufweisen respektive als Grundlage die Regelungen der
Pauschalvergütung. Zeithonorare und Nebenkosten, soweit diese vereinbart wurden,
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
sind separat aufzuführen und mit den entsprechenden Nachweisen zu versehen.
Die Prüfung (sachliche und rechnerische Prüfung mit Nachweis der Kostendeckung)
sowie die Freigabe und Zahlung der Rechnung erfolgt durch die Projektsteuerung bzw.
der Bauherrschaft.
Planer, Berater, …
Erstellung Rechnung und Versand
Mail, PPM Information Projektleitung SG Uchte
Projektsteuerung
- – 11. Tag
sachliche + rechnerische Prüfung
- – 13. Tag
Integration in Kostenkontrolle, Kostenfreigabe
Mail, PPM
Projektleitung SG Uchte
- – 17. Tag
Rechnungsprüfung- und freigabe
Mail, PPM
Bauherr
- – 19. Tag
Buchung und Zahlungsanweisung
- – 19. Tag
Zahlungsinformation bei Abweichung von Freigabe
Mail, PPM Information
Projektleitung SG Uchte Projektsteuerung Planer, Berater, …
- – 24. Tag
- – 17. Tag Endgültige Aufnahme in Rechnungsprüfung- und freigabe Kostenkontrolle
Abbildung 13 Schema Rechnungslauf Planer/Berater
4.5 Bauausführende Firmenrechnungen
Die bauausführenden Firmen haben ihre Rechnungen aufsteigend zu nummerieren. Es
sind ausschließlich kumulierte Rechnungsstellungen zulässig. In jeder
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Abschlagsrechnung über Leistungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen
mit Ausweis der entfallenden Umsatzsteuer aufzuführen.
Ergänzend zu den allgemein geltenden Vorgaben aus Kapitel 4.4 müssen folgende
Angaben auf der Rechnung vermerkt sein:
▪ Abzüge
▪ Unterlagen Sicherheitseinbehalt
Zusätzlich sind zu jeder Rechnung zwingend
▪ die dazugehörige DA11-Datei
▪ das dazugehörige Aufmaß
▪ die dazugehörigen Aufmaßzeichnungen
▪ die Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer des zuständigen
Finanzamtes
als pdf-Datei in das Projektdatensystem PPM einzureichen, damit die Rechnung in voller
Summe gezahlt werden kann.
Enthält eine Rechnung erhebliche Fehler und/oder ist nicht prüfbar bzw. verstößt gegen
die Regelungen der VOB/B (§ 14 VOB/B) wird sie zurückgewiesen.
Die Rechnungen dürfen nur schriftlich beauftragte Positionen enthalten, d.h.
Nachtragsforderungen können erst dann abgerechnet werden, wenn diese auch
tatsächlich beauftragt sind.
Die durch die (Fach-)Planer geprüften Abschlags- und Schlussrechnungen der
Bauunternehmen sind mit Anmerkungen in der bereits festgelegten Farbe (s. Kapitel
4.4), einer elektronisch erstellten Rechnungskontrolle, sowie einer exportierten DA11-
Datei verpflichtend über das Projektdatensystem PPM an den Auftraggeber und der
Projektsteuerung zu übermitteln.
Die entsprechende Zahlungsfrist nach § 16 VOB/B muss zwingend eingehalten werden.
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
4.5.1 Abschlagsrechnungen
Bei Abschlagsrechnungen wird, bis zum Vorliegen einer durch die Bauherrschaft
angenommen Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ein Betrag in Höhe der
Sicherheitsleistung (5%) von der Abrechnungssumme (mindestens jedoch der
Auftragssumme) einbehalten.
In dem nachstehenden Ablaufschema ist der Prozess des Rechnungslaufs
(Abschlagsrechnungen) dargestellt.
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
bauausführende Firma
Erstellung Rechnung mit Aufmaß
- Aufmaßzeichnungen + DA11-Datei und Versand
Projektleitung SG Uchte Information Mail, PPM
Projektsteuerung
Planung
- – 10. Tag
Sachliche, fachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, Erstellung Prüfungsbegleitblatt, elektronische Rechnungskontrolle + DA11-Datei
Mail, PPM
Projektsteuerung
- – 12. Tag
Integration in Kostenkontrolle
Mail, PPM
Projektleitung SG Uchte
- – 15. Tag
Rechnungsfreigabe
Mail, PPM
Bauherr
- – 17. Tag
Buchung und Zahlungsanweisung
- Tag
Zahlungsinformation bei Abweichung von Freigabe Projektleitung SG Uchte Kenntnisnahme Mail, PPM
Planung
Projektsteuerung
- – 24. Tag
Endgültige Aufnahme in Kostenkontrolle
Abbildung 14 Schema Rechnungslauf Abschlagsrechnungen bauausführende Firmen* *Zeiträume in Kalendertagen
4.5.2 Schlussrechnungen
Bei Schlussrechnungen gelten zum einen veränderte Fristen, zum anderen soll eine
Vorabinformation zu Einbehalten und Abzügen durch die jeweilige (Fach-)Planung n die
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bauausführenden Firmen erfolgen. Die Reduzierung von Prüfeinsprüchen der Firmen ist
das Ziel.
Die Abnahme der Leistung muss erfolgt sein. Der Nachweis über ggf. noch offene
Mängel oder Restleistungen müssen der Bauherrschaft und Projektsteuerung vorliegen.
Bei Schlussrechnungen ist das Abnahmeprotokoll beizulegen.
Bei Schlussrechnungen wird, bis zum Vorliegen einer durch die Bauherrschaft
angenommen Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche ein Betrag in Höhe der
Sicherheitsleistung (5%) von den Zahlungen einbehalten.
Das folgende Ablaufschema verdeutlicht den Prozess bei Schlussrechnungen.
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Planung
Vorabinformation Einbehalte und Abzüge, Vorabprüfung Aufmaße
bauausführende Firma
Berücksichtigung in SR-Erstellung
Erstellung Rechnung mit Aufmaß
- Aufmaßzeichnungen + DA11-Datei und Versand Projektleitung SG Uchte Information Mail, PPM
Projektsteuerung
Planung
- – 20. Tag
Sachliche, fachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, Erstellung Prüfungsbegleitblatt, elektronische Rechnungskontrolle + DA11-Datei
Mail, PPM
Projektsteuerung
- – 22. Tag
Integration in Kostenkontrolle
Mail, PPM
Projektleitung SG Uchte
- – 26. Tag
Rechnungsfreigabe
Mail, PPM
Bauherr
- – 29. Tag
Buchung und Zahlungsanweisung
- Tag
schriftliche Erklärung an Lieferanten, Zahlungsinformation bei Abweichung von Freigabe
Projektleitung Mail, PPM Kenntnisnahme SG Uchte
Planung
bauausführende Firma Projektsteuerung
- – 32. Tag Etwaige Einsprüche Schlusszahlung Endgültige Aufnahme in Kostenkontrolle
Abbildung 15 Schema Rechnungslauf Schlussrechnungen bauausführende Firmen* *Zeiträume in Kalendertagen
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
4.6 Behinderungen
Die Behinderungsanzeige muss unverzüglich, am selben Arbeitstag und schriftlich an
den Auftraggeber erfolgen. Rückwirkende Anzeigen sind somit hinfällig. Anspruch auf
Fristverlängerung hat der Auftragnehmer nur, wenn der Auftragnehmer die Gründe dem
Auftraggeber ordnungsgemäß angezeigt hat (§ 6 Abs. 1 VOB/B).
Eingehende Behinderungen werden als pdf-Datei per Mail an die jeweilige (Fach-
)Planung, sowie an den Auftraggeber und die Projektsteuerung verteilt.
Die Behinderungsanzeigen werden (am selben Tag) von der Bauüberwachung
hinsichtlich ihrer Gültigkeit geprüft. Anschließend wird eine Stellungnahme von der
jeweiligen (Fach-)Planung an die Firma verschickt, in der die Behinderung mit Angaben
von Gründen zurückgewiesen oder umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der
Behinderung angegeben werden. Eine Kopie der Stellungnahme wird an den
Auftraggeber und die Projektsteuerung übermittelt.
Nach erfolgter Beseitigung der Umstände, die zur Behinderung des Auftragnehmers
geführt haben, wird die jeweilige (Fach-)Planung dies dem Auftragnehmer schriftlich
mitteilen, die Dauer der Behinderung festschreiben und die Verlängerung der
Vertragsfristen neu vereinbaren.
4.7 Verzug
Nach § 5 Abs. 1 VOB/B hat der Auftragnehmer seine Leistungen fristgerecht zu erfüllen.
Sollte der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, sind für folgende
Fallunterscheidungen von der Objektüberwachung die nachfolgend aufgeführten
Veranlassungen durchzuführen:
• Verspäteter Beginn der Ausführungen, d.h. Leistungsaufnahmeverzug:
Nimmt der Auftragnehmer seine Arbeit nicht fristgerecht auf, ist die
Bauüberwachung verpflichtet den Auftragnehmer schriftlich per Mail zur
Aufnahme der Leistung aufzufordern und eine Nachfrist zu definieren. Die
Bauherrschaft und die Projektsteuerung werden in CC genommen.
• Bauausführungsverzug bzw. unangemessene Förderung des Baufortschritts:
Kommt der Auftragnehmer während der Ausführung in Verzug bzw. wird ein Seite 49 von 57
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Ausführungsverzug durch unangemessene Förderung des Baufortschrittes durch
den Auftragnehmer erkennbar, ist die Bauüberwachung verpflichtet, den
Auftragnehmer schriftlich per Mail auf den Terminverzug und auf drohende
Folgen hinzuweisen sowie zur Verstärkung seiner Leistung aufzufordern. Die
Bauherrschaft und die Projektsteuerung werden in CC genommen.
• Überschreitung vertraglich vereinbarter Ausführungsfristen:
Ist die Überschreitung einer vertraglich vereinbarten Frist eingetreten, ist die
jeweilige (Fach-)Planung verpflichtet, diesen Umstand dem Auftragnehmer per
Mail anzuzeigen und parallel ein durch den Auftraggeber zu unterzeichnendes
Inverzugsetzungsschreiben vorzubereiten und zu veranlassen. Entsprechende
Nachfristen sind zu definieren. Der Auftraggeber und die Projektsteuerung
werden per E-Mail in CC informiert zudem wird ihnen eine Kopie des
Inverzugsetzungsschreiben übermittelt.
4.8 Abnahmen
Grundsätzlich ist in den Verträgen mit den Auftragnehmern eine formelle Abnahme der
Leistungen vereinbart. Die jeweilige (Fach-)Planung hat die Abnahme entsprechend den
vorgegebenen Fristen zu koordinieren.
Nachdem der Bauüberwachung die Abnahmereife der Leistungen angezeigt wurde, ist
ein Abnahmetermin direkt mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Als Protokollierung
der Abnahme ist das Formblatt 442 aus dem „Vergabe- und Vertragshandbuch für die
Baumaßnahmen des Bundes“ (VHB) zu verwenden.
Nachdem die jeweilige (Fach-)Planung die Mängelbegehungen mit dem Auftragnehmer
durchgeführt hat und zur Auffassung gelangt, dass die Leistung formell durch den
Auftraggeber abgenommen werden kann, wird durch die jeweilige (Fach-)Planung in
Abstimmung mit dem Bauherrn und der Projektsteuerung zur förmlichen Abnahme
eingeladen. Das Führen des Abnahmeprotokolls (Anlage 06) obliegt der jeweiligen
(Fach-)Planung.
Um den jeweils aktuellen Stand der Abnahmen, der übergebenen
Schlussdokumentationen des AN und der Schlussrechnungslegung darzustellen, ist
eine Statusliste Abnahmen/ Schlussrechnungen durch die Objektüberwachungen der
Planer, zusammengeführt durch die Objektüberwachung der Objektplanung, zu erstellen
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und regelmäßig (zweiwöchentlich) zu aktualisieren.
Der Ablauf von Abnahmen erfolgt auf der Grundlage folgenden Schemas:
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
bauausführende Firma
Fertigstellung Bauleistung Projektleitung SG Uchte Information
Projektsteuerung
Objektüberwachung
Vorbegehung & Feststellung von Mängeln (Mängelliste)
Information Mail, PPM
bauausführende Firma
Abarbeitung Mängelliste, Freimeldung Mängel, Formulierung Abnahmebegehren
Mail, PPM
Objektüberwachung bauausführende Projektleitung Projektsteuerung Firma SG Uchte
-
– 5. Tag Vorabnahme / Feststellung Abnahmereife Teilnahme zwingend evtl. Teilnahme
-
Tag erforderlich Abnahmereifeerklärung und Terminierung VOB/VOL-Abnahme Projektleitung SG Uchte Information
E-Mail Projektsteuerung
Objektüberwachung
Projektleitung 6 O . – r g 11 a . n Ta is g ation & Durchführung der Teilna hme SG Uchte technischen Abnahmebegehung & Handlungsempfehlung bauausführende Firma
Objektüberwachung
- Tag bauausführende Firma Vorbereitung der rechts- geschäftlichen Abnahmeerklärung 12. Tag Unterzeichnung der rechts- geschäftlichen Abnahmeerklärung
Unterzeichnung
Projektleitung SG Uchte
- Tag Objektüberwachung Unterzeichnung der rechts- geschäftlichen Abnahmeerklärung Verfolgung der Restmängel- beseitigung & GWL-Überwachung
Abbildung 16 Ablaufstruktur Vorbereitung und Durchführung Abnahmen* *Zeiträume in Arbeitstagen
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Eine Dokumentation aller Gewerke sammelt die Objektüberwachung des Architekten
(Zuarbeit der Fachplaner) und übergibt diese geprüft digital, an den Bauherrn und der
Projektsteuerung.
4.9 Beschädigungen
| bauausführende Firma Schadensfall Projektleitung SG Uchte Information, Projektsteuerung Kenntnisnahme Objektüberwachung bauausführende Firma Informationsschreiben über entstandenen Schaden bauausführende Firma bauausführende Firma Aufforderung zur Schadensverursacher nicht Schadensbeseitigung ermittelbar Schadensverursacher Objektüberwachung Schadensbeseitigung bzw. Prüfung + Freigabe Kostenübernahme bauausführende Firma Projektleitung SG Uchte Weiterleitung/ Anmeldung Meldung erfolgreicher Versicherung bei Schäden ab Schadensbeseitigung 1.000€ Information, Kenntnisnahme Projektleitung Projekt- Objekt- Bauleistungsversicherer SG Uchte steuerung überwachung Prüfung + Schadensregulierung Information, Kenntnisnahme Zahlungs- eingang bauausfüh- Objekt- Projekt- Projektleitung rende Firma überwachung steuerung SG Uchte | |
|---|---|
| Projektleitung SG Uchte |
Abbildung 17 Ablaufstruktur Beschädigung von Bauleistungen vor Abnahmen
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
Objektüberwachung Projektleitung SG Uchte
Schadensfeststellung, danach Schadensfeststellung, danach Recherche Verursacher Recherche Verursacher
Projektleitung SG Uchte Information,
Kenntnisnahme Projektsteuerung Objektüberwachung
Verursacher identifiziert: Belastungsanzeige (vorformulieren)
Projektleitung SG Uchte
Prüfung + Versand Belastungsanzeige
Schadensverursacher
Eingang Belastungsanzeige
bauausführende Firma
Angebotserstellung Schadensbeseitigung Objektüberwachung
Information,
Kenntnisnahme Projektsteuerung
Integration Kostenkontrolle Projektleitung SG Uchte
Schadensmeldung bei Versich- erung für Schäden ab 1.000€
Bauleistungsversicherer
Prüfung + Schadensregulierung
Information, Kenntnisnahme
Zahlungs- eingang
bauausführende Firma Objektüberwachung Projektsteuerung Projektleitung SG Uchte
Rechnungsstellung Integration Kostenkontrolle
Abbildung 18 Ablaufstruktur Beschädigungen von Bauleistungen nach Abnahme
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
4.10 Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte
Für Bauverträge gelten die Regelungen gemäß Formblatt 214 (Besondere
Vertragsbedingungen) des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen des
Bundes (VHB).
Die Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5% der
Abschlagsrechnungssumme
Die Höhe der Sicherheitsleistung für eventuelle Mängelansprüche beträgt 5% der
Schlussrechnungssumme.
Für Bürgschaften sind ausschließlich die entsprechenden Musterformulare des jeweils
aktuellen Vergabehandbuchs für Bauleistungen des Bundes zu verwenden. Es werden
ausschließlich diese Bürgschaftsformulare seitens des Auftraggebers akzeptiert (vgl.
Anlage 07).
Die Originale der Bürgschaft verbleiben grundsätzlich beim Auftraggeber.
Die jeweilige (Fach-)Planung und die Projektsteuerung erhalten je eine Kopie in digitaler
Form.
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Projektorganisationshandbuch, Stand 29. KW 2026 MOBSU – Modernisierung Oberschule Uchte
bauausführende Firma
Antrag Bürgschaftsaustausch
Antrag Auszahlung Sicherheitseinbehalt
Original Information per Projektsteuerung Post
Projektleitung SG Uchte
1.- 3. Tag Archivierung Bürgschaft
4.-6. Tag Weiterleitung an Objektüberwachung zur Prüfung gnunhelbA u nd Berücksichtigung ieB P M P a M il, Inform ation Projektsteuerung
Objektüberwachung
7.-12. Tag Prüfung mit Freigabe-/ Ablehnungsempfehlung 1)
Projektsteuerung
Mail, Information PPM Vorerfassung in Kostenkontrolle
Projektleitung SG Uchte
14.-19. Tag Prüfung + Entscheidung
20.-25. Tag Information Freigabe/ Ablehnung Bürgschaftsrücksendung/ -tausch, Einbehaltungsauszahlung, Archivierung
Mail, PPM bauausführende Firma
Objektüberwachung Projektsteuerung
Berücksichtigung in Rechnungs- prüfung und Kostenüberwachung Erfassung in Kostenkontrolle
Abbildung 19 Ablaufstruktur Bürgschaften, Auszahlung Sicherheitseinbehalte* *Zeiträume in Arbeitstagen
- Bei Gewährleistungsbürgschaften/-einbehalte Bestätigung und Dokumentation Gewährleistungsmängelfreiheit nach Begehung erforderlich
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5 Anlagenübersicht
Anlage 01 Entscheidungsvorlage
Anlage 02 Dateinamenkonvention
Anlage 03 Raumprogramm
Anlage 04 Planungsschnittstellenliste
Anlage 05 Planungsänderungsantrag
Anlage 06 Abnahmeprotokoll
Anlage 07 Bürgschaftsformular – Mängelansprüchebürgschaft
Anlage 07 Bürgschaftsformular – Vertragserfüllungsbürgschaft
Anlage Prüfbericht Nachtrag für Planerleistungen
Anlage Prüfbericht Nachtrag für Bauleistungen
Anlage Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur
Minderung der Folgen des Klimawandels (aktuelle Fassung, ab 01.01.2026
Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)
Anlage Leitfaden Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau –
Beurteilungskriterien für eine nachhaltige Gebäudeplanung, Staatliches
Baumanagement Niedersachsen, 8/2024 Entwurf (W2023136-05)
Anlage Schadstoffgutachten
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