MOBSU_02_Projekt- und Leistungsbeschreibung_Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung.pdf

Fachplanung für Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Oberschule Uchte

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Projekt- und Leistungsbeschreibung Landkreis Nienburg/Weser – Modernisierung der Oberschule Uchte

Projekt- und Leistungsbeschreibung

Modernisierung der

Oberschule Uchte

VgV-Verhandlungsverfahren

Fachplanungsleistungen

Wärmeschutz und

Energiebilanzierung

Auftraggeber: Landkreis Nienburg/Weser,

vertreten durch die Samtgemeinde Uchte

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Projekt- und Leistungsbeschreibung Landkreis Nienburg/Weser – Modernisierung der Oberschule Uchte

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung des Projektes ................................................................................... 2

  2. Zu vergebende Leistung ......................................................................................... 3

  3. Leistungsbeschreibung .......................................................................................... 4

3.1. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) gem. Anlage 1 HOAI 2021; AHO Nr. 23, Aufl. 3 ............................................................................................................ 4

3.1.1. Grundleistungen ..................................................................................................... 4

3.1.2. Besondere Leistungen ........................................................................................... 4

  1. Vertragsbeginn und Vertragszeitraum ..................................................................... 6

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1. Beschreibung des Projektes

Der Landkreis Nienburg/Weser ist Schulträger der Oberschule Uchte am Standort Hannoversche Straße. Die Samtgemeinde Uchte vertritt den Landkreis bei der Umsetzung der erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Der Landkreis hat die Oberschule als langfristig gesicherten Bildungsstandort im Südkreisgebiet definiert und damit die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Schulstandortes geschaffen.

Die heutige Oberschule entstand 2010 aus der Zusammenführung von vier zuvor eigenständigen Schulen. Der Schulcampus umfasst die Trakte 1 bis 7, deren Gebäude überwiegend in den 1960er Jahren errichtet wurden. Trakt 6 bildet mit einem Holzfachwerkbau und einem massiven Anbau aus den 1930er Jahren einen baulichen Sonderfall. Trakt 7, das ehemalige Gebäude der Hauswirtschaftsschule, liegt abseits des eigentlichen Schulcampus, wird derzeit nur bei Bedarf genutzt und ist nicht Bestandteil der Modernisierungsplanung. Während der Bauphase soll es insbesondere als temporäres Ausweichquartier dienen.

Am Standort werden derzeit rund 400 Schülerinnen und Schüler von etwa 40 Lehrkräften unterrichtet. Die Schule ist gut in der Ortsstruktur von Uchte eingebunden und über die B 61 und B 441 regional angebunden.

Die über Jahrzehnten weitgehend unveränderten Gebäude- und Grundrissstrukturen entsprechen in baulicher, funktionaler und pädagogischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben erheblichen baulichen und technischen Defiziten bestehen insbesondere Handlungsbedarfe beim vorbeugenden Brandschutz, bei der Barrierefreiheit, der Gebäudetechnik sowie bei der Schadstoffsanierung. Die bisherigen Anpassungen unterschiedlicher Nutzungen erfolgten ohne übergeordnete räumliche Gesamtkonzeption.

Ziel der Gesamtmaßnahme ist die Entwicklung eines nachhaltigen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Schulcampus. Die vorhandene Bausubstanz soll dabei möglichst weitgehend erhalten und weiterentwickelt werden, um Ressourcen und die darin gebundene graue Energie zu bewahren. Rückbau- und Neubauanteile sind auf das notwendige Maß zu begrenzen und hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu bewerten. Gleichzeitig soll der Campus flexibel auf Veränderungen der Schülerzahlen sowie mögliche Zuwanderungen aus umliegenden Kommunen oder anderen Schulformen reagieren können.

Grundlage der weiteren Planung ist ein tragfähiges Raum- und Nutzungskonzept auf Basis des Schulentwicklungsplans und der vorgelagerten pädagogischen Phase 0. Gemäß Beschlussvorlage 2023/093 des Landkreises Nienburg/Weser vom 19.05.2023 ist eine Entwicklung der Oberschule zu einer 3,5-zügigen Schule vorgesehen. Dem stehen deutlich geringere prognostizierte Schülerzahlen gegenüber. Daraus ergibt sich die Anforderung an ein flächeneffizientes und zugleich anpassungsfähiges Raumkonzept.

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Die derzeitige Nutzfläche von rund 6.000 m² soll entsprechend dem beschlossenen Raumprogramm auf etwa 4.000 m² reduziert werden. Das Raumprogramm bildet die Grundlage des Planungsauftrags und ist im weiteren Verlauf um die erforderlichen Flächen nach DIN 277 zu ergänzen.

Auf dieser Basis sind zunächst unterschiedliche bauliche Umsetzungsvarianten zu entwickeln und abzustimmen. Zu untersuchen sind sowohl eine umfassende Sanierung und Neuordnung der bestehenden Trakte als auch der gezielte Rückbau einzelner Gebäudeteile in Verbindung mit einem kompakten Neubau. Die Varianten sind insbesondere hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Bauablauf und langfristiger Flexibilität zu bewerten. Die unterschiedlichen Baujahre, Konstruktionen und Zustände der Trakte sind dabei differenziert zu berücksichtigen.

Die Modernisierung umfasst neben der funktionalen und räumlichen Neuordnung die umfassende bauliche und technische Ertüchtigung des Standortes. Dazu gehören insbesondere die Herstellung eines zeitgemäßen Brandschutzes, die Beseitigung baulicher und technischer Mängel, erforderliche Schadstoffsanierungen sowie die durchgängige Barrierefreiheit. Ebenso sind die energetischen Anforderungen und die nachhaltige Weiterentwicklung des Bestandes in die Planung einzubeziehen.

Eine besondere Herausforderung ist die Umsetzung der Modernisierung während des laufenden Schulbetriebs. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist voraussichtlich bis Mitte 2031 vorgesehen. Derzeit wird von etwa drei Bauabschnitten ausgegangen. Die Zahl der Bauabschnitte soll möglichst reduziert werden, um Bauzeit und Belastungen für Schule und Schulbetrieb zu minimieren.

Während der gesamten Bauzeit sind Schul- und Baustellenbetrieb strikt voneinander zu trennen. Ein belastbares Bauablauf- und Sicherungskonzept muss eine sichere Erschließung, jederzeit nutzbare Rettungswege sowie die klare Trennung von Schüler-, Lehrer- und Baustellenverkehren gewährleisten. Lärm, Staub und sonstige Beeinträchtigungen sind auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Der sichere und möglichst ungestörte Schulbetrieb hat höchste Priorität. Abhängig vom Umsetzungskonzept kann die vorübergehende Nutzung von Ausweichflächen erforderlich werden. Hierfür steht insbesondere Trakt 7 als temporäres Ausweichquartier zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Inanspruchnahme von Ausweichflächen soll nach Möglichkeit vermieden bzw. auf das notwendige Maß begrenzt werden.

2. Zu vergebende Leistung

Grundlage dieses Vergabeverfahrens ist die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Der Fachplaner für Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) soll folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 und AHO erbringen und hat den Leitfaden

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„Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau – Beurteilungskriterien für eine nachhaltige Gebäudeplanung“ des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (NLBL) in allen Leistungsphasen zu berücksichtigen und zu erfüllen. Die Berücksichtigung wird Vertragsbestandteil der Aufgabenstellung und ist im Rahmen der Leistungsbearbeitung verbindlich anzuwenden.

• Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), gem. HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1), Ziffer 1.2.2 Leistungsbild Bauphysik, sowie AHO Heft Nr. 23, Aufl. 3

Ein Projektsteuerer, ein Objektplaner für Gebäude und Innenräume sowie Fachplaner für die Technische Ausrüstung (TA), den Brandschutz und die Tragwerksplanung wurden bereits beauftragt. Die Vergabeverfahren für die Objektplanung der Freianlagen sowie die SiGeKo-Leistungen befinden sich derzeit in der Durchführung. Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt im Wege der Einzelgewerkvergabe, aufgeteilt in Fach- und Teillosen.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass die Bauleistungen in Einzelgewerken nach VOB/C ausgeschrieben werden sollen. Ferner ist für die Ausschreibungen zu berücksichtigen, dass die Einzelpositionen nach und mit den Standardleistungsbüchern für das Bauwesen (STLB-Bau) zu verfassen sind. Der Aufwand ist entsprechend miteinzukalkulieren.

Es werden auch Leistungen ausgeschrieben, welche eine Berücksichtigung der DIN 276 fordern. In diesem Fall ist die DIN 276 aus 2018 zu verwenden und entsprechend mit einzukalkulieren.

3. Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:

3.1. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) gem. Anlage 1

HOAI 2021; AHO Nr. 23, Aufl. 3

3.1.1. Grundleistungen

• Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung • Leistungsphase 2 – Mitwirkung bei der Vorplanung • Leistungsphase 3 – Mitwirkung bei der Entwurfsplanung • Leistungsphase 4 – Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung • Leistungsphase 5 – Mitwirkung bei der Ausführungsplanung • Leistungsphase 6 – Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe

3.1.2. Besondere Leistungen

Leistungsphase 1 • Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten • Schadenanalyse bestehender Gebäude S eit e 4 | 6

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• Mitwirken bei der Entwicklung eines Energiekonzepts unter Beachtung der Abhängigkeit von Gebäude und Technischer Ausrüstung, der Nutzungsrandbedingungen und der standortbezogenen Randbedingungen, z.B. der Verfügbarkeit von Energieträgern

Leistungsphase 2 • Mitwirken bei der technischen Klärung der Förderfähigkeit von CO2- Minderungsmaßnahmen, Mitwirkung bei deren Umsetzung und technische Bearbeitung von Förderanträgen • z.B. Anträge im Rahmen von Förderprogrammen, z.B. nach BEG oder kommunale, länderspezifische oder sonstige Förderanträge • Variantenuntersuchungen und Mitwirken bei Variantenuntersuchungen

Leistungsphase 3 • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen • Zweidimensionale Wärmebrückenberechnungen (20 Punkte nach Absprache) • Berechnung zu Tauwasserbildungen auf und im Konstruktionsquerschnitten • dynamisch-thermische Simulationen • zum sommerlichen Wärmeschutz nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (für GEG-Nachweise) • von Einzelräumen zur Ermittlung der Temperaturverläufe im Jahresgang (10 Einzelräume) • unter Berücksichtigung der Gebäudetechnik (einzelne Räume, Zonen oder gesamtes Gebäude) • Energiebilanzierungen und Energienachweise mit Berechnungsverfahren nach GEG für weiterreichende Anforderungen (KfW- und BEG- Standard) • Mitwirken bei vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen von unterschiedlichen energetischen Maßnahmen • Mitwirken bei Leistungen, die nach GEG zu erbringen sind, aber in den Bereich anderer Fachplanerleistungen gehören, z.B. Nachweise der Nutzung regenerativer Energien

Leistungsphase 5 • Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung in Bezug auf den Wärme- und Tauwasserschutz • Mitwirken bei einem Planumlaufverfahren • Wiederholte Prüfung der Ausführungs- und Detailpläne (Index-Varianten)

Leistungsphase 8 • Erstellen des Energieausweises auf Grundlage des GEG-Energienachweises, der von den Fachbauleitungen vorgelegten Übereinstimmungserklärungen zu den

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ausgeführten Maßnahmen für Wärmeschutz und den ausgeführten haustechnischen Anlagen sowie der Unternehmererklärungen • Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften • Messung der Luftdichtheit (Blower-Door) • Messung von Oberflächentemperaturen und IR-Thermografie • Messung des Raumklimas (Lufttemperatur, Oberflächentemperatur und Luftfeuchtigkeit) • Behaglichkeitsmessung (z.B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Strömungsgeschwindigkeit, Strahlungstemperatur, Oberflächentemperatur) • Messung der Bauteilfeuchtigkeit, z.B. Belegreife von Estrichen mittels CM- Messgerät • Beprobung von Baustoffen (auch Bohrkernentnahmen) und Laboruntersuchungen zur Bestimmung von Baustoffeigenschaften, z.B. zur Messung der Baustofffeuchte, der Sorptionsfeuchte, des Durchfeuchtungsgrades, von Sorptionsisothermen und Salzgehalten

Ergänzend sind die Leistungspflichten gemäß Anlage MOBSU_22_Leistungsbild für Wärmeschutz und Energiebilanzierung zu beachten.

4. Vertragsbeginn und Vertragszeitraum

Die Leistungserbringung und Vertragszeitraum beginnt mit Auftragserteilung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungen stufenweise zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).

Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen / Stufen außer der bereits beauftragten bzw. abgerufenen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle der Übertragung der Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufenweisen oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstiger Ansprüche ableiten.

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