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Fachplanung für Leitstellentechnik, Projektsteuerung und Qualitätsüberwachung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 14:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Aufforderun g zur Abgabe

der Unterlagen im zweistufigen

Verhandlungsverfahren unter Bekanntgabe der

jeweiligen Bewerbungsbedingungen

für die

losweise europaweite Ausschreibung

Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik

sowie die Projektsteuerung und planungs- und bau-

begleitenden Qualitätsüberwachung für den Neu-

bau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthürin-

gen in Zella-Mehlis

gemäß Vergabeverordnung (VgV)

Referenznummer: 2026_RDZV_01

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Inhaltsverzeichnis

  1. Rahmendaten der Ausschreibung ________________________________________ 5

1.1 Name und Adresse des Auftraggebers _____________________________________ 5 1.2 NUTS-Code __________________________________________________________ 5 1.3 Internetadresse ________________________________________________________ 5 2. Gemeinsame Beschaffung _______________________________________________ 5

2.1 Kommunikation _______________________________________________________ 5 2.2 Internetadresse ________________________________________________________ 5 3. Art der Auftraggeber ___________________________________________________ 5

  1. Haupttätigkeiten der Auftraggeber _______________________________________ 5

  2. Umfang der Leistung ___________________________________________________ 6

5.1 Bezeichnung des Auftrags _______________________________________________ 6 5.2 CPV – Code Hauptteil __________________________________________________ 6 6. Art des Auftrags _______________________________________________________ 6

  1. Inhalt des Auftrags ____________________________________________________ 6

7.1 Kurze Beschreibung ___________________________________________________ 6 7.2 Allgemeine Beschreibung der Leistung / Aufgaben ___________________________ 8 7.3 Beschreibung der Leistungen im Besonderen in den einzelnen Losen ____________ 10 7.3.1 Beschreibung der Leistung im Besonderen Los 1 _________________________ 10

7.3.2 Leistungen im Besonderen/ Los 2 ______________________________________ 13

7.4 Besondere Anforderungen an die Leistung _________________________________ 14 8. Ausschreibungsgegenstand / finanzielle und zeitliche Rahmenbedingungen / Vorliegende Unterlagen ________________________________________________ 14

8.1 Vorliegende Unterlagen und Vorhandene Planung ___________________________ 17 9. Geschätzter Gesamtwert (aktuell) _______________________________________ 17

  1. Angaben zu den Losen _________________________________________________ 17

10.1 Beschreibung Los 1 ___________________________________________________ 17 10.2 Beschreibung Los 2 ___________________________________________________ 19 11. Beschreibung ________________________________________________________ 19

11.1 Bezeichnung des Auftrages _____________________________________________ 19 11.2 Erfüllungsort ________________________________________________________ 19 11.3 Hauptort der Ausführung _______________________________________________ 19 11.4 Beschreibung der Leistung _____________________________________________ 19 12. Zuschlagskriterien ____________________________________________________ 20

  1. Geschätzter Wert _____________________________________________________ 20

  2. Laufzeit des Vertrages _________________________________________________ 21

  3. Hinweise zum Verfahren/Teilnahmephase ________________________________ 21

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15.1 Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber __________________________ 21 15.1.1 Kriteren zu Los 1 -Leitstellentechnik, TGA HLSK; TGA/ELT/FMT; IT ______ 21

15.1.2 Kriterien zu Los 2 -Projektsteuerung/Bauüberwachung ____________________ 22

15.1.3 Allgemeine Hinweise zur Wertung der Kriterien _________________________ 22

15.2 Angaben zu Varianten _________________________________________________ 23 15.3 Angaben zu Optionen _________________________________________________ 23 15.4 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union _______________________________ 23 15.5 Zusätzliche Angaben __________________________________________________ 23 16. Teilnahmebedingungen ________________________________________________ 24

16.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ______________________________________ 24 16.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ___________________________ 25 16.2.1 Fachplanungen Leitstellentechnik, gemäß §§ 53 ff. HOAI/Los 1 ____________ 25

16.2.2 Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung/Los 2 __ 26

16.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ______________________________ 28 16.3.1 Fachplanungen Leitstellentechnik gemäß §§ 53 ff. HOAI-Los 1 _____________ 28

16.3.2 Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung-Los 2 __ 31

  1. Bedingungen für den Auftrag / Angaben zu einem besonderen Berufsstand ____ 33

17.1 Beschreibung der Zuschlagskriterien _____________________________________ 33 17.2 Hinweise zu den Zuschlagskriterien (a -b und d-g) ___________________________ 34 17.3 Bewertung Zuschlagkriterien (a-b und d-g) ________________________________ 35 17.4 Referenzprojekt mit vergleichbarer Aufgabe (c) _____________________________ 35 17.5 Zuschlagskriterien / Qualitätskriterien / Hinweise allgemein ___________________ 36 17.6 Zuschlagskriterium Honorarangebot ______________________________________ 36 17.7 Honorarangebot – Höhe/Bewertung ______________________________________ 37 17.8 Zusätzliche allgemeine Hinweise / Honorar ________________________________ 37 18. Verfahren/Verfahrensart ______________________________________________ 38

18.1 Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer _________________ 38 18.2 Angaben zur Verhandlung ______________________________________________ 38 18.3 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) _________________________ 38 19. Verwaltungsangaben (Termine/Fristen) __________________________________ 38

19.1 Frühere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren ___________________________ 38 19.2 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ________________________ 38 19.3 Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe _____ 39 19.4 Schlusstermin für den Eingang der Angebote _______________________________ 39 19.5 Sprache in der die Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können ___ 39 19.6 Bindefrist des Angebots _______________________________________________ 39 20. Weitere Angaben _____________________________________________________ 39

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20.1 Angaben zur Wiederkehr des Auftrags ____________________________________ 39 20.2 Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen ________________________________ 39 21. Rechtsbehelfsbelehrungen/Nachprüfungsverfahren/Geheimhaltung/Datenschutz 41

21.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsbelehrungen / Nachprüfungsverfahren ________ 41 21.2 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt _____________ 42 21.3 Geheimhaltung ______________________________________________________ 42 21.4 Datenschutz _________________________________________________________ 42 22. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung ______________________________ 42

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Losweise Europaweite Ausschreibung - Fachplanungsleistungen für die Leitstellentech- nik sowie die Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwa- chung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella- Mehlis

  1. Rahmendaten der Ausschreibung

1.1 Name und Adresse des Auftraggebers

Rettungsdienstzweckverband Südthüringen v. d. d. Verbandsvorsitzenden Herrn André Knapp Rennsteigstraße 10 98544 Zella-Mehlis

Tel.: +49 (0) 3682 4007 120 E-Mail: ausschreibung@rdzv.de

1.2 NUTS-Code

DEG0Q

1.3 Internetadresse

https://rdzv.de

  1. Gemeinsame Beschaffung

2.1 Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt für einen direkten Zugang ge- bührenfrei auf der Internetseite www.evergabe.de zur Verfügung.

2.2 Internetadresse

Hauptadresse: https://rdzv.de

Adresse des Beschaffer-Profils: www.evergabe.de

Bieterfragen, Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über www.evergabe.de ein- zureichen.

  1. Art der Auftraggeber

Sonstige / Körperschaft des öffentlichen Rechts

  1. Haupttätigkeiten der Auftraggeber

Andere Tätigkeit / Katastrophenschutz / Gesundheitswesen

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  1. Umfang der Leistung

5.1 Bezeichnung des Auftrags

Losweise Europaweite Vergabe - Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik sowie die Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Er- weiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis

5.2 CPV – Code Hauptteil

Haupteinstufung: 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Zusätzliche Einstufung: 32400000 Netzwerke Zusätzliche Einstufung: 32413100 Router für Netzwerke

  1. Art des Auftrags

Dienstleistungen

  1. Inhalt des Auftrags

7.1 Kurze Beschreibung

Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen (RDZV) ist Aufgabenträger für den bodenge- bundenen Rettungsdienst einschließlich der Berg- und Wasserrettung und betreibt die Zentrale Leitstelle Suhl. Verbandsmitglieder sind die kreisfreie Stadt Suhl, der Landkreis Sonneberg und der Landkreis Hildburghausen. Der Betrieb erfolgte bisher in angemieteten Räumen des Gefah- renabwehrzentrums (GAZ) Zella-Mehlis, Rennsteigstraße 10 in 98544 Zella-Mehlis. Im Lan- desprojekt „Strukturoptimierung der Zentralen Leitstellen in Thüringen“ ist die Errichtung der neuen „Zentralen Leitstellen Südthüringen“ geplant. In diesem Projekt soll die Zuständigkeit um den Landkreis Schmalkalden-Meiningen erweitert werden. Bereits zum 01.07.2027 über- trägt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen den Betrieb und die Unterhaltung einer Zentralen Leitstelle. Diese werden interimsweise in der bisher bestehenden Zentralen Leitstelle im GAZ integriert.

Nunmehr basierend auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thü- ringen für die Förderung von Investitionen der kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der ersten Phase des Projektes Regionalleitstellen (FörderRL Leitstellen Phase 1) des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) vom 06.01.2025, die dieser Ausschreibung anliegt, soll ein Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthürin- gen (Solitärgebäude) errichtet werden, die den Anforderungen an eine moderne Regionalleit- stelle genügt. In dem neu zu errichtenden Gebäude sollen neben dem Leitstellenbetriebsraum diverse Technikräume einschließlich Nebenräumen für die Mitarbeiter untergebracht sein.

Grundlage für die Planung, Errichtung und Ausstattung des Gebäudes ist insbesondere das im Landesrettungsdienstplan (LRDP) Thüringen als Anlage 3 enthaltene „Rahmenlastenheft Zent- rale Leitstellen Thüringen“ in der jeweils gültigen Fassung. Sämtliche dort beschriebene An- forderungen und Mindeststandards sind bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme zu be- rücksichtigen und, soweit für den Neubau einschlägig, umzusetzen.

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Insbesondere soll die Schaffung leistungsfähigerer und wirtschaftlicherer Leitstellenstrukturen (§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ThürRettG), die Herstellung einer ständigen Erreichbarkeit und Betriebsbereitschaft in den Leitstellen innerhalb einer redundanten Struktur (§ 14 Abs. 1 Thür- RettG), der verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur „Leitstelle“ und die Verbesserung der Finanzierungsquote im Bereich Rettungsdienst durch die Kostenträger (§ 20 Abs. 2 Thür- RettG) Ergebnis der Erweiterung und Modernisierung der Zentralen Leitstelle sein.

In technischer Hinsicht soll es zu einer Anpassung der Zentralen Leitstellen an den Stand der Technik in den Kernbereichen Einsatzleitsystem, Funk- und Kommunikationssystem sowie KRITIS kommen. Eine konforme Anbindung (BDBOS) - der Zentralen Leitstellen an den BOS- Digitalfunk (Drahtanbindung) soll ebenso erfolgen, wie die Implementierung eines BSI- konformen IT-Sicherheitskonzepts, welches auch die Belange des Datenschutzes berücksich- tigt.

Die für den sicheren und hochverfügbaren Betrieb der Zentralen Leitstelle Südthüringen erfor- derlichen technischen Systeme und Komponenten sind grundsätzlich in Pärchenredundanz aus- zuführen. Hierbei sind jeweils zwei gleichwertige, voneinander unabhängige Systeme bzw. Komponenten vorzusehen, die den Leitstellenbetrieb gemeinsam sicherstellen.

Darin enthalten ist die Sicherstellung des Notrufüberlaufs durch Vernetzung der gemäß Nr. 4.1 Abs. 6 und 7 LRDP für den Freistaat Thüringen kooperierenden Zentralen Leitstellen.

Das TMIKL wird das Erreichen der vorstehend genannten Zielstellungen regelmäßig beurteilen und insofern vor allem die Einheitlichkeit der Ausstattung in den Bereichen Technik und Or- ganisation, die Steigerung des prozentualen Erstattungsgrades hinsichtlich der Vermittlungs- kosten bei rettungsdienstlichen Leistungen der Krankenkassen/Kostenträger im Vergleich mit den diesbezüglich im Jahr 2021 von den Zentralen Leitstellen getragenen Kostenanteil, die An- zahl der BDBOS-konformen Anbindungen von Leitstellen an den BOS-Digitalfunk im Ver- gleich zum Jahr 2021, den Prozentualen Anteil der Leitstellen, die auf Grundlage eines BSI- konformen IT-Sicherheitskonzepts agieren, den Grad der Umsetzung der landeseinheitlich nor- mierten Mindestanforderungen an Leitstellen (Rahmenlastenheft gemäß Nr. 4.3 Abs 10 i. V. m. Anlage 3 LRDP) sowie den Grad der Umsetzung des Prozesses zur Hochzonung der Aufgaben im Bereich der Weiter- und Fortbildung des Leitstellenpersonals auf das Land betrachten.

Darüber hinaus soll die Erweiterung der Zentralen Leitstelle (gesondert zu vergebender Auftrag von Totalübernehmerleistungen Planung, Koordination und schlüsselfertige Ausführung des Gebäudes einschließlich erforderlicher Elektrotechnik und HLSK) und der Einbau der Leitstel- lentechnik durch einen Projektsteuerer und eine planungs- und baubegleitende Qualitätsüber- wachung überwacht werden. Dies ist insbesondere erforderlich, weil der Solitärbau der Zentra- len Leitstelle an einen Totalübernehmer (Planung und Bau) vergeben werden soll und hier eine zusätzliche Überwachung notwendig wird.

Für die Umsetzung dieser Aufgaben sucht der RDZV mit dieser europaweiten Ausschreibung zunächst fachlich geeignete Planer bzw. Projektsteuerer und Überwacher. Die Vergabe soll los- weise erfolgen. Mit Los 1 sind die Fachplanungsleistungen der Errichtung der

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Leitstellentechnik -einschließlich Definition der Anforderungen an die Technische Ausrüstung (ELT und HLSK) und mit Los 2 ist die Projektsteuerung und eine planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für die Errichtung des Solitärgebäudes durch den Totalübernehmer aus- geschrieben.

Es wird auf die anliegenden Vergabeunterlagen verwiesen.

7.2 Allgemeine Beschreibung der Leistung / Aufgaben

Die nachfolgende Allgemeine Beschreibung der Leistung ist letztlich gleichermaßen von den potentiellen Bietern für beide Lose zu beachten, weshalb hier zunächst keine Differenzierung erfolgt. Es wird lediglich nochmals zunächst klargestellt, welche Leistungen zu welchem Los gehören.

Im europaweiten Ausschreibungsverfahren sollen sich im Rahmen des Loses 2 die Projektsteu- erung und eine planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für die Errichtung des So- litärgebäudes durch den Totalübernehmer und im Rahmen des Loses 1 die Fachplanung der Einrichtungen der Leitstellentechnik sowie die Definition der sich aus der Leitstellentechnik ergebenden Anforderungen an die technische Ausstattung des Gebäudes (TGA) ergeben.

Damit das Solitärgebäude den besonderen Anforderungen an eine Zentrale Leitstelle gemäß ThürRettG i. V. mit dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) gerecht wird, soll in enger Zusammenarbeit zwischen dem Totalübernehmer und dem Fachplaner für Leitstellentechnik ein entsprechendes leitstellentypisches Raum- und Sicherheitskonzept ent- wickelt werden.

In dem neu zu errichtenden Solitärgebäude sollen alle laut Rahmenlastenheft geforderten und nicht im Bestandsgebäude in den gemieteten vorhandenen Räumlichkeiten, die für den opera- tiven Leitstellenbetrieb erforderlich sind, untergebracht werden. Dies sind insbesondere der Leitstellenbetriebsraum mit 8 Einsatzleitplätzen inkl. Flächenreserve für 2 weitere Arbeits- plätze sowie die erforderlichen Technik- und Sozialräume.

Die für die Verwaltung der Leitstelle erforderlichen Räumlichkeiten sowie die Redundanzar- beitsplätze sollen in den angemieteten Räumen des GAZ Zella-Mehlis verbleiben. Diese Räume müssen ebenfalls alle Anforderungen des Rahmenlastenheftes erfüllen.

Darüber hinaus sollen durch den Fachplaner für die Leitstellentechnik die Anforderungen an die technische Ausstattung des Gebäudes aus Sicht der Leitstellentechnik definiert und mit dem Totalübernehmer abgestimmt werden.

Der in den angemieteten Räumen des GAZ Zella-Mehlis bestehende Serverraum soll ebenfalls weiterhin verwendet werden. Hierin soll zur Herstellung der geforderten Ausfallsicherheit die redundante Servertechnik aufgebaut und installiert werden. Im Falle eines Ausfalls der Server- technik in den neu zu errichtenden Räumlichkeiten soll eine unterbrechungsfreie Umschaltung

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auf die redundante Servertechnik erfolgen können und somit der Betrieb zu jeder Zeit aufrecht- erhalten werden.

Darüber hinaus soll über die neue Leitstellentechnik auch ein zukünftiger Vertretungsbetrieb mit dem Redundanzpartner Zentrale Leitstelle Westthüringen (Standorte in Eisenach und Arn- stadt) im Falle eines Ausfalls der dortigen Leitstellentechnik erfolgen.

Die Leitstellentechnik mit Hard- und Software am Standort der Zentralen Leitstelle in Zella- Mehlis ist unter Berücksichtigung der neuen verteilten Unterbringung im Solitärgebäude sowie in den angemieteten Räumen des GAZ Zella-Mehlis durch die Fachplaner Los 1 vollständig neu zu betrachten und zu planen aber unter maximaler wirtschaftlicher Einbeziehung der vor- handenen räumlichen und technischen Strukturen. Insbesondere bedarf es hier neben der Fach- planung für die Leitstellentechnik auch die Definition der Anforderungen an die Fachplanungen TGA/HLSK und TGA/ELT/FMT (Fernmeldetechnik) sowie die GA (Gebäude- und Anlagen- automation). Die Fachplanung der TGA selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, son- dern Leistungsumfang des Totalübernehmers.

Darüber hinaus ist ein IT-Sicherheitskonzept nach BSI-Grundschutz (Rahmenwerk des Bun- desamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) zu erstellen und umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals daraufhin gewiesen, dass in Zukunft eine Vernetzung und Vertretung für die Leitstellen in Eisenach und Arnstadt bestehen muss, woraus sich die beson- dere Bedeutung für die IT-Sicherheit ergibt.

Die Leitstelle hat im Übrigen folgende Aufgaben nach §14 ThürRettG zu erfüllen, was eben- falls durch potentielle Bieter für die einzelnen Lose umfassend zu beachten ist:

• Entgegennahme von Meldungen (insbesondere Notrufen), • Alarmierung der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheiten, des Katastrophen- schutzstabes sowie der Katastrophenschutzeinheiten, die örtlich und sachlich zu- ständig sind, • Unterstützung der Einsatzleitungen und Einsatzkräfte am Notfall- beziehungs- weise Gefahren- oder Schadensort durch Alarmierung und Heranführung von Ein- satzkräften sowie durch Informationsbeschaffung, • Halten der Fernmeldeverbindung zu den eingesetzten Einheiten und Einrichtun- gen, • Halten der Fernmeldeverbindungen zu anderen Leitstellen, anderen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Stellen, • Funküberwachung und Dokumentation des Einsatzgeschehens

Derzeitig werden von der vorhandenen Zentralen Leitstelle Notrufe abgefragt, Hilfeersuchen erfasst und daraus abgeleitete Alarmierungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Betrieb der Leitstelle muss selbstverständlich, wie bereits betont, den gesetzlichen Anfor- derungen entsprechen. Dabei sind das Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) sowie das Thüringer Brand- und Katastrophengesetz (ThürBKG) und der Landesrettungsdienstplan des Freistaates Thüringen zwingend zu berücksichtigen. Es wird auf die Ausführungen im Rahmen der vorangegangenen Kurzbeschreibung verwiesen.

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7.3 Beschreibung der Leistungen im Besonderen in den einzelnen Losen

Im europaweiten Ausschreibungsverfahren sollen im Rahmen des Loses 2 die Projektsteuerung und eine planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für die Errichtung des Solitärge- bäudes durch den Totalübernehmer und im Rahmen des Loses 1 die Fachplanungen der Ein- richtung der Leitstellentechnik sowie die Definition der sich aus der Leitstellentechnik erge- benden Anforderungen an die technische Ausstattung des Gebäudes (TGA) vergeben werden. Das bedeutet für die einzelnen Lose die nachfolgen beschriebenen Leistungen:

7.3.1 Beschreibung der Leistung im Besonderen Los 1

Die Leitstellentechnik mit Hard- und Software am Standort der Zentralen Leitstelle Südthürin- gen in Zella-Mehlis ist unter Berücksichtigung der neuen verteilten Unterbringung im Solitär- gebäude sowie in den angemieteten Räumen des GAZ Zella-Mehlis durch die Fachplaner Los 1 vollständig neu zu betrachten und zu planen aber unter maximaler wirtschaftlicher Einbezie- hung der vorhandenen räumlichen und technischen Strukturen.

Die Bestandsarchitektur, bestehend aus dem Einsatzleitsystem DALLES 3 (Hersteller: Vi- vasecur) verbleibt im Bestand und wird weiterhin im scharfen Betrieb eingesetzt. Für die Si- cherstellung des Redundanzbetriebes ist die gemeinsame Beschaffung eines Kommunikations- systems mit dem Redundanzpartner Zentrale Leitstelle Westthüringen umzusetzen. Der Auf- tragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen, kompatiblen Schnittstellen zu definieren und bereitzustellen, um den uneingeschränkten Datenaustausch sowie die Steuerung über die Be- standssysteme ohne Funktionsverlust sicherzustellen.

Die Leistungen des Fachplaners Leitstellentechnik (§§ 53 ff. HOAI) umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  1. Erstellung eines leitstellenspezifischen Raumkonzepts für das vom Totalübernehmer neu zu errichtende Solitärgebäudes und enge Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Total- übernehmer (Besondere Leistung zu LPH 1 §§ 53 ff. HOAI)
  2. Planung der Neubeschaffung und Implementierung der folgenden Systemtechniken als ge- bäudeübergreifende Systeme am Standort der neuen Leitstelle:

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.

• Redundanz-/Parallelbetrieb für Telefonie, analoger und digitaler Sprechfunk und ana- loge Alarmierung sowie Vorbereitung digitaler Alarmierung • Sprachdokumentationssystem für Telefonie und analoger und digitaler Sprechfunk • IT-Infrastruktur (Clients, Server, Server-Virtualisierung, Netzwerk und Telefonie inkl. Standortvernetzung und Backup Lösung) • Visualisierungstechnik (informations- und Medientechnik) für den Leitstellenbereich

Im aktuellen Bestand der Zentralen Leitstelle des RDZV sind folgende Systeme im Einsatz:

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• Kommunikationssystem (KMS) zur Notrufabfrage- und Sprachvermittlung der Leit- stelle - Fa. SLK, ECOMS inkl. KI-gestützte Echtzeitübersetzung • Rückfallebene Kommunikationssystem (R-KMS) zur Notrufabfrage- und Sprachver- mittlung der Leitstelle - Fa. SLK, System ECOMS • Sprachaufzeichnung zur Lang- und Kurzzeitdokumentation für Funk- und Telefon

  • Fa. Vodanet, System NICE Trading- Recording • Einsatzleitsystem - Fa. VIVASECUR, DALLES 3

Die vorgenannten Systeme sollen auf der erneuerten Hardware/Betriebssystemsoftware weiterbetrieben werden. Insofern muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Kom- patibilität der Systeme mit den erneuerten Komponenten sichergestellt ist.

  1. Planung der Anbindung der neuen Technik an:

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.

• Telefonie o IP-Notruf 112 o Öffentliches Amt o Mobilfunkgateways o Satellitentelefonie o Anbindung für abgehende Gespräche o Daten • Funksysteme o BOS-Digitalfunk (Draht- und Luftschnittstelle) o BOS-Analogfunk • Gefahrenmeldeanlagen • Alarmierungs- und Warnsysteme o Digitale Alarmierung (zukünftiges, separates Landesprojekt) o Digitale Alarmierung Tetra (Sirenen) o Telefonalarmierungssysteme o Modulares Warnsystem (MoWAS) o Wachalarmierungssystem (Anzeigen, TTS, Torsteuerung etc.) o Analoge Alarmierung per 5-Tonfolge • Mobile Datenerfassung Rettungsdienst • Telenotarztsystem • Einsatzführungs- und Stabssoftware CommandX (landesweit einheitliches System) • Verwaltungssysteme o Berichts- und Abrechnungssysteme o Statistiksoftware • Externe Datendienste o Geoinformationssysteme o E-Mail Server o Bundesweite Notruf-App (NORA) o Advanced Mobile Location (AML) o Deutscher Wetterdienst (FeWIS) o Einsatzunterstützungssysteme (Divera, Alarmdispatcher etc.) • Gebäudeleittechnik des neu zu errichtenden Leitstellengebäudes • Zutritts- und Überwachungstechnik • Visualisierungs- und Wiedergabesysteme

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  1. Umsetzung eines Redundanzkonzeptes zwischen den angemieteten Räumen und dem neu zu errichtenden Solitärgebäude der Leitstelle durch einen Totalübernehmer
  2. Erstellung und Fortschreibung eines Konzepts zur gegenseitigen Ausfallvertretung und des Notrufüberlaufs mit der Zentrale Leitstelle Westthüringen (Standorte in Eisenach und Arn- stadt) (Besondere Leistung zur LPH2 und LPH3 gemäß §§ 53 ff. HOAI)
  3. Erstellung einer Realisierungsstrategie und eines Anbindungskonzeptes für die drahtge- bundene Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz (Besondere Leistung zur LPH 2 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  4. Definition und Fortschreibung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Solitärgebäudes und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Total- übernehmer (Besondere Leistung zur LPH 2 und LPH 3 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  5. Berücksichtigung der Vorgaben des BSI-Grundschutzes und (in Abstimmung mit dem Auftraggeber) Anwendung der DIN EN 50518, DIN EN 50600 und der Vorgaben im Rah- menlastenheft als Anlage zum Landesrettungsdienstplan mit der grundsätzlichen Zielstel- lung, zukünftig eine Zertifizierung eines ISMS nach ISO 27001 zu erhalten.
  6. Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung und Fortschreibung eines IT- Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifi- zierung des ISMS nach ISO27001 (Besondere Leistung zur LPH 2, 3 und 5 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  7. Unterstützung des Auftraggebers bei der Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen bei neubeschaffter Technik/Software i.V. mit dem Redundanzpartner. (Besondere Leistung zur LPH6 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  8. Entwicklung eines strukturierten Vorgehens zur gestuften Inbetriebnahme und den zuge- hörenden Funktions- und Leistungstests. Begleitung und Überwachung der Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik sowie Dokumentation in Zusammenarbeit mit anderen betei- ligten Gewerken. Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehlern/Schwachstellen und ande- ren Unzulänglichkeiten. (Besondere Leistung zur LPH 5 und LPH 8 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  9. Begleitung und Überwachung des Probebetriebs der neuen Leitstellentechnik sowie Doku- mentation, Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehlern/Schwachstellen und anderen Un- zulänglichkeiten. (Besondere Leistung zur LPH 8 gemäß §§ 53 ff HOAI)
  10. Unterstützung bei der Erstellung der Förderanträge und der Verwendungsnachweise (Be- sondere Leistung zur LPH 3 und LPH 8 gemäß §§ 53 ff HOAI)

Besonderheiten

Es ist während der gesamten Zeit der Umsetzung der geplanten Leistungen für den sicheren Weiterbetrieb der Zentralen Leitstelle Südthüringen in den angemieteten Räumen im GAZ Zella-Mehlis Sorge zu tragen. Mithin sind auch Ausweich- und Interimslösungen für die Zeit der Umstellung von den bisher genutzten Räumlichkeiten der Zentralen Leitstelle im GAZ Zella-Mehlis auf den neu zu errichtenden Solitärbau mit zu planen.

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7.3.2 Leistungen im Besonderen/ Los 2

Die Leistungen der Projektsteuerung / planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  1. Projektsteuerung (Grundleistungen nach AHO) für folgende Gewerke

• Planung, Errichtung und Fertigstellung des neu zu errichtende Solitärgebäudes (Leis- tung des Totalübernehmers) • Planung und Objektüberwachung der nutzungsspezifischen Anlagen der Leitstellen- technik (Leistung des Fachplaners Leitstellentechnik) • Implementierung und Inbetriebnahme der nutzungsspezifischen Anlagen der Leitstel- lentechnik (Leistung der ausführenden Firmen der Gewerke der Leitstellentechnik)

Die Projektlaufzeit für die Projektsteuerung umfasst somit ausdrücklich nicht nur die reine Pla- nung und Errichtung des Solitärgebäudes, sondern ebenso die Inbetriebnahme und den Probe- betrieb der nutzungsspezifischen Anlagen der Leitstellentechnik bis hin zur Aufnahme des ope- rativen Regelbetriebs sowie die sich daran anschließenden Leistungen des Projetabschlusses. Die Projektsteuerung umfasst dabei alle Grundleistungen nach AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2025) der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorberei- tung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen:

• Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A) • Qualitäten und Quantitäten (B) • Kosten und Finanzierung (C) • Termine, Kapazitäten und Logistik (D) • Verträge und Versicherungen (E)

  1. Die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung des Totalübernehmers (Beson- dere Leistung) beinhaltet die

• Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ in den Planungen des Totalübernehmers als pla- nungsbegleitende Qualitätssicherung • Qualitätsprüfung bei Hochbau, Außenanlagen sowie Technischer Gebäudeausstattung im Hinblick auf die Anforderungen des Bauherrn sowie den ausgeschriebenen Leistun- gen und die Überwachung auf deren Umsetzung. • Nicht zum Leistungsumfang gehört die Qualitätsprüfung der Planung und Umsetzung der nutzungsspezifischen Anlagen der Leitstellentechnik (Verantwortung des Fachpla- ners Leitstellentechnik. Ebenfalls nicht zum Leistungsumfang gehören die eigentliche Koordination der Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauoberleitung und die Bau- leitung (Verantwortung des Totalübernehmers). Für die Qualitätsprüfung sind pla- nungsinhaltliche Kenntnisse der Außenanlagenplanung, der Architekturplanung und der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung erforderlich, die über die üblichen Kennt- nisse einer reinen Projektsteuerung hinausgehen. • Prüfung auf Integrationsfähigkeit der nutzungsspezifischen Anlagen unter Mitwirkung des Fachplaners der Leitstellentechnik

  1. Mitwirkung bei der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen für das Solitärgebäude (Totalübernehmer) (Besondere

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Leistung).

Diese Mitwirkung bezieht sich auf die Planungs- und Bauleistungen zur Außenanlage, zum Hochbau und zur Technischen Gebäudeausrüstung ohne die nutzungsspezifischen Anlagen der Leitstellentechnik.

7.4 Besondere Anforderungen an die Leistung

Bei der Erbringung der Planungsleistungen ist insbesondere darauf zu achten, dass die zu er- richtenden technischen Anlagen höchstmöglicher Betriebssicherheit entsprechen müssen.

Dabei muss die Leitstellentechnik und die IT-Sicherheit den Anforderungen an die neueste und modernste Technik entsprechen, gleichzeitig sollen die Investitions- und Betriebskosten für bzw. im neuen Gebäude möglichst niedrig gehalten werden.

Bei der Planung der Leistungen und der späteren Ausschreibung ist unbedingt zu beachten, dass die ausgeschriebenen Materialien, Ausführungsarten und technische Systeme nicht durch Na- men und Bezeichnungen auf konkrete Hersteller zu spezifizieren sind. Vielmehr soll die Aus- schreibung möglichst produktneutral erfolgen und lediglich die geforderten Qualitätsmerkmale beschreiben, die letztlich auch Alternativlösungen zulassen.

  1. Ausschreibungsgegenstand / finanzielle und zeitliche Rahmenbedingungen / Vorlie- gende Unterlagen

Der Kostenrahmen für die Errichtung des Solitärgebäudes ist der Ausschreibung der Totalüber- nehmerleistungen zu entnehmen, die in Kürze folgt.

Der Kostenrahmen für die Leitstellentechnik beträgt nach aktuellem Stand 5.500.000,00 EUR/6.545.000,00 EUR brutto. (KG 470).

Die geschätzten Kosten für die Fachplanungsleistungen zu Los 1 für die Einrichtung der Leit- stellentechnik inklusive der Besonderen Leistungen werden mit 985.871,55 EUR netto/1.173.187,14 EUR brutto geschätzt.

Die geschätzten Kosten für die Leistungen zu Los 2 Projektsteuerung und planungs- und baube- gleitende Qualitätsüberwachung für die Errichtung des Solitärgebäudes durch den Totalüberneh- mer und die Errichtung der Leitstellentechnik 223.728,79 EUR netto/266.237,26 EUR brutto ge- schätzt.

Die Umsetzung soll zügig nach der Beauftragung ausgeführt werden.

Für die Leistungen zu Los 1 ist ein Leistungsbeginn nach Abschluss der europaweiten Ausschrei- bung ab dem 01.03.2027 vorgesehen. Nach dem Abschluss der Entwurfs- und Ausführungspla- nung sowie deren schrittweiser Beauftragung Ende September 2027 soll sich die Ausschreibung der Leistungen unmittelbar anschließen, sodass die Vergabe der Leistungen im vierten Quartal 2028 erfolgen kann. Die Ausführung der Leistungen und der anschließende Test sind für das Jahr 2029 einschließlich der Inbetriebnahme im Jahr 2030 geplant. Die Migration bzw. der Probebe- trieb sind im Jahr 2030 umzusetzen und so die hier ausgeschriebenen Leistungen abzuschließen.

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Für die Leistungen zu Los 2 beginnt die Ausführung ebenfalls ab 01.03.2027, da sich der Auf- traggeber die Einbindung der Projektsteuerung und der Objektüberwachung bereits im Rahmen der Planung wünscht, um frühzeitig Fehlerquellen z.B. durch Informationsverluste zu eliminie- ren.

Los 1:

Alle nachfolgend benannten Leistungen der HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung- Leitstellentechnik §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 3, 4 und 5 sind bezüglich Los 1 Gegenstand der Ausschreibung:

Grundleistungen

Es sind folgende Grundleistungen im Sinne des § 55 HOAI zu erbringen:

  1. Grundlagenermittlung, LPH 1 § 55 HOAI
  2. Vorplanung, LPH 2 § 55 HOAI
  3. Entwurfsplanung, LPH 3 § 55 HOAI
  4. Ausführungsplanung, LPH 5 § 55 HOAI
  5. Vorbereitung der Vergabe, LPH 6, § 55 HOAI
  6. Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 7, § 55 HOAI
  7. Objektüberwachung-Bauüberwachung, LPH 8, § 55 HOAI
  8. Objektbetreuung, LPH 9, § 55 HOAI

Besondere Leistungen zu LPH 1

  • Erstellung eines Leitstellen -typischen Raumkonzeptes für das vom Totalübernehmer neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem To- talübernehmer

Besondere Leistungen zu LPH 2

  • Definition der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Gebäu- des „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001

Besondere Leistungen zu LPH 3

  • Fortschreibung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Ge- bäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Förderantrages

Besondere Leistungen zu LPH 5

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001

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  • Entwicklung von einem strukturierten Vorgehen zur gestuften Inbetriebnahme und den zuge- hörenden Funktions- und Leistungstests

Besondere Leistungen zu LPH 6

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen bei neubeschaffter Technik/Software

Besondere Leistungen zu LPH 8

  • Begleitung und Überwachung der Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik sowie Doku- mentation in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Gewerken; Aufzeigen und Bewer- ten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten
  • Begleitung und Überwachung des Probebetriebs der neuen Leitstellentechnik sowie Doku- mentation; Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzu- länglichkeiten
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises

Der Auftraggeber hat sich gegen eine weitere Losbildung im Zusammenhang mit Los 1 im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB entschieden, da die Planung der Leitstellentechnik unmittelbar mit der Planung TGA/ELT/FMT und TGA/HLSK verbunden ist und hier allein aus technischen Gründen keine weitere Leistungsaufteilung erfolgen sollte.

Los 2:

Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung

Die Projektsteuerung ist im Sinne der AHO-Heft 9- „Projektsteuerung/Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ zu erbringen.

Die Grundleistungen richten sich dabei nach den 5 Handlungsbereichen der AHO:

• Organisation, Information, Koordination und Dokumentation • Qualitäten und Quantitäten • Kosten und Finanzierung • Termine und Kapazitäten • Verträge und Versicherungen

Die planungs- und baubegleitende Bauüberwachung ist die neutrale, technische Kontrolle eines Bauprojektes durch einen unabhängigen fachkundigen Vertreter des Bauherrn.

Die Grundleistungen sind:

• Prüfung der Planung • Baustellenbegehungen • Mängelverfolgung • Dokumentation • Begleitung der Abnahme • Begleitung der Einsatzbereitschaft

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Die Ausschreibung erfolgt optional. Zunächst sind in Bezug auf Los 1 sämtliche Grundleistun- gen und Besondere Leistungen bis einschließlich LPH 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Leistungen zu Los 2 sind zunächst so weit zu erbringen, wie es die entsprechende Projekt- steuerung und Überwachung bis einschließlich LPH 3 gemäß §§ 53 ff HOAI erforderlich macht.

8.1 Vorliegende Unterlagen und Vorhandene Planung

Der Auftraggeber hat bereits im Jahr 2025 die Planungsleistung für die Erneuerung der Leit- stellentechnik am ursprünglichen Standort der Zentralen Leitstelle des RDZV in Zella-Mehlis vergeben. Das Ausschreibungsverfahren wurde durch das Unternehmen Rücker + Schindele Beratende Ingenieure GmbH aus München gewonnen und die Leistungen durch dieses Unter- nehmen teilweise ausgeführt. Die insofern erfolgte Planung und Umsetzung ist wegen der An- bindung des bisherigen Leitstellenstandortes an die Zentrale Leitstelle im neu zu errichtenden Solitärgebäude für die hiesige Ausschreibung von Relevanz. Die Unterlagen können in der Ge- schäftsstelle des RDZV nach vorheriger Anmeldung und unter Abgabe einer Geheimhaltungs- vereinbarung sowie einer entsprechenden Erklärung zum Datenschutz (gemäß DSGVO) vor Ort eingesehen werden. Eine Vervielfältigung gleich welcher Art ist nicht möglich bzw. unter- sagt.

Sämtliche bisher erbrachten Leistungen, die in einem Zusammenhang zu dem hier ausgeschrie- benen Projekt stehen könnten, werden mithin allen potenziellen Bietern bekanntgegeben. Daher wird auch eine erneute Bewerbung des Unternehmens Rücker + Schindele Beratende Ingeni- eure GmbH aus München für zulässig gehalten.

  1. Geschätzter Gesamtwert (aktuell)

5.500.000,00 EUR/6.545.000,00 EUR brutto. (KG 470).

  1. Angaben zu den Losen

Aufteilung in Lose: ja

Siehe vorstehende Angaben. Angebote sind ausdrücklich für ein oder mehrere Lose zulässig. Bedingte Preisnachlässe (Kombinationsrabatte) für die Beauftragung mehrere Leistungen und Lose sind ausdrücklich zugelassen. Unzulässig bleiben Querverbindungen zu weiteren Aus- schreibungen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben des Auftraggebers stehen.

10.1 Beschreibung Los 1

Alle nachfolgend benannten Leistungen der HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung- Leitstellentechnik §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 7 sind bezüglich Los 1 Gegenstand der Aus- schreibung:

Grundleistungen

Es sind folgende Grundleistungen im Sinne des § 55 HOAI zu erbringen:

  1. Grundlagenermittlung, LPH 1 § 55 HOAI
  2. Vorplanung, LPH 2 § 55 HOAI
  3. Entwurfsplanung, LPH 3 § 55 HOAI
  4. Ausführungsplanung, LPH 5 § 55 HOAI

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  1. Vorbereitung der Vergabe, LPH 6, § 55 HOAI
  2. Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 7, § 55 HOAI
  3. Objektüberwachung-Bauüberwachung, LPH 8, § 55 HOAI
  4. Objektbetreuung, LPH 9, § 55 HOAI

Besondere Leistungen zu LPH 1

  • Erstellung eines Leitstellen -typischen Raumkonzeptes für das vom Totalübernehmer neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem To- talübernehmer

Besondere Leistungen zu LPH 2

  • Definition der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Gebäu- des „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001

Besondere Leistungen zu LPH 3

  • Fortschreibung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Ge- bäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Förderantrages

Besondere Leistungen zu LPH 5

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001
  • Entwicklung von einem strukturierten Vorgehen zur gestuften Inbetriebnahme und den zuge- hörenden Funktions- und Leistungstests

Besondere Leistungen zu LPH 6

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen bei neubeschaffter Technik/Software

Besondere Leistungen zu LPH 8

  • Begleitung und Überwachung der Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik sowie Doku- mentation in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Gewerken; Aufzeigen und Bewer- ten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten
  • Begleitung und Überwachung des Probebetriebs der neuen Leitstellentechnik sowie Doku- mentation; Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzu- länglichkeiten
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises

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Der Auftraggeber hat sich gegen eine weitere Losbildung im Zusammenhang mit Los 1 im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB entschieden, da die Planung der Leitstellentechnik unmittelbar mit der Planung TGA/ELT/FMT und TGA/HLSK durch den Totalübernehmer verbunden ist und hier allein aus technischen Gründen keine weitere Leistungsaufteilung erfolgen sollte.

10.2 Beschreibung Los 2

Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung

Die Projektsteuerung ist im Sinne der AHO-Heft 9- „Projektsteuerung/Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ zu erbringen. Die Grundleistungen richten sich dabei nach den 5 Handlungsbereichen der AHO:

• Organisation, Information, Koordination und Dokumentation • Qualitäten und Quantitäten • Kosten und Finanzierung • Termine und Kapazitäten • Verträge und Versicherungen

Die planungs- und baubegleitende Bauüberwachung ist die neutrale, technische Kontrolle eines Bauprojektes durch einen unabhängigen fachkundigen Vertreter des Bauherren.

Die Grundleistungen sind: • Prüfung der Planung • Baustellenbegehungen • Mängelverfolgung • Dokumentation • Begleitung der Abnahme • Begleitung der Einsatzbereitschaft

  1. Beschreibung

11.1 Bezeichnung des Auftrages

Dienstleistung

11.2 Erfüllungsort

Zella-Mehlis

11.3 Hauptort der Ausführung

Zella-Mehlis

11.4 Beschreibung der Leistung

Es sind die vorstehend bereits ausführlich beschriebenen Leistungen gemäß §§ 55 ff. HOAI zu erbringen:

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Die Ausschreibung erfolgt optional. Zunächst sind in Bezug auf Los 1 sämtliche Grundleistun- gen bis einschließlich LPH 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Leistungen zu Los 2 sind zunächst so weit zu erbringen, wie die entsprechende Projektsteuerung und Überwachung bis einschließlich LPH 3 gemäß §§ 53 ff HOAI es erforderlich macht.

Die Leistungen für Los 2 werden ebenfalls stufenweise / optional beauftragt. Gegenstand dieses Vertrages sind zunächst die Leistungen bis zur LPH 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI der Planungsleis- tungen. Die weitere Beauftragung der Überwachung der LPH 5-7 und 8-9 nach §§ 53 ff. HOAI erfolgt stufenweise. Die Steuerung und Überwachung der Bauleistungen nach Erteilung einer Baugenehmigung werden ebenfalls optional beauftragt.

Der Kostenrahmen für die Errichtung der Leitstellentechnik ist mit insgesamt 5.500.000,00 EUR/6.545.000,00 EUR brutto. (KG 470) veranschlagt.

  1. Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die nachstehend näher bezeichneten Kriterien und zwar für alle be- nannten Lose (Lose 1-2) siehe auch Bewertungsmatrix 2:

Zuschlagskriterium Gewichtung

Vorstellung des Projektteams / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/ 10 Vorstellung der Projektorganisation interne Kommunikation/Kommunikation mit dem Auftraggeber Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes/kurze Darstellung der be- 20 absichtigten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung unter Berücksichtigung von Redundanzlösungen umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für vergleichbare Leistungen 10 Technische Büroausstattung / Qualitätsmanagement 10 Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten 10 Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung 10 Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung 10 und Ausführung / Vorstellung eines möglichen Terminplans / Terminsicherung Preis 20 Honorar mit Kosten / Nebenkosten / Stundenlöhne / besondere Leistungen

  1. Geschätzter Wert

Insgesamt: 1.209.600,34 EUR netto/1.439.424,40 EUR brutto

Los 1:

Die geschätzten Kosten für die Fachplanungsleistungen zu Los 1 für die Errichtung der Leit- stellentechnik inklusive der Besonderen Leistungen betragen 985.871,55 EUR netto/1.173.187,14 EUR brutto.

Los 2:

Die geschätzten Kosten für die Leistungen zu Los 2 für die Errichtung des Solitärgebäudes durch den Totalübernehmer und die Errichtung der Leitstellentechnik werden mit 223.728,79 EUR netto/266.237,26 EUR brutto geschätzt.

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  1. Laufzeit des Vertrages

01.03.2027 – 30.09.2027

Die Laufzeit des Vertrages betrifft nur die Entwurfsplanung, LPH 3 gemäß § 53 ff. HOAI. Die weiteren Leistungen sollen sich nach optionaler Beauftragung anschließen.

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

  1. Hinweise zum Verfahren/Teilnahmephase

15.1 Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber

Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5

Die Wertung der eingehenden Bewerbungen wird unter nachstehend aufgeführten objektiven Kriterien wie folgt bewertet:

15.1.1 Kriterien zu Los 1 -Leitstellentechnik, TGA HLSK; TGA/ELT/FMT; IT

max. erreichbare Punktzahl

durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) durchschnittlicher Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen 5 zehn Jahren (2015-2025) durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) durchschnittliche Anzahl der Ingenieure der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) Berufserfahrung des Projektleiters 5 Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters 5 Berufserfahrung des Fachplaners für die Leitstellentechnik 5 Berufserfahrung des Fachplaners TGA/HLSK 5 Berufserfahrung des Fachplaners TGA/ELT/FMT 5 Berufserfahrung IT -Sicherheit 5 Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen -Neuerrichtung oder Erneue- 5 rung einer Leitstellentechnik oder vergleichbare Leistung in den vergange- nen zehn Jahren (2015-2025) Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen TGA/HLSK für eine Leitstel- 5 lentechnik oder vergleichbare Leistung in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025) Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen TGA/ELT/FMT für eine 5 Leitstellentechnik oder vergleichbare Leistung in den vergangenen zehn Jah- ren (2015-2025)

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Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen Leitstellentechnik oder ver- 5 gleichbare Leistungen mit oder für Redundanzlösungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025) Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen für IT-Sicherheitskonzepte 5 und deren Umsetzung im Katastrophenschutz oder vergleichbar in den ver- gangenen zehn Jahren (2015-2025)

15.1.2 Kriterien zu Los 2 -Projektsteuerung/Bauüberwachung

max. erreichbare Punktzahl

durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) durchschnittlicher Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen 5 zehn Jahren (2015-2025) durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) durchschnittliche Anzahl der Ingenieure der vergangenen drei Jahre 5 (2023, 2024, 2025) Berufserfahrung des Projektleiters 5 Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters 5 Berufserfahrung des Projektsteuerers 5 Berufserfahrung des planungs- und baubegleitender Qualitätsüberwacher 5 Anzahl der Referenzen für Projektüberwachungsleistungen für die Neuer- 5 richtung von Gebäuden der kritischen Infrastruktur mit Neuerrichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder vergleichbaren Leistung in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025) Anzahl der Referenzen für planungs- und baugeleitende Bauüberwachung 5 für die Neuerrichtung von Gebäuden der kritischen Infrastruktur mit Neuer- richtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder vergleichbaren Leis- tung in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025)

15.1.3 Allgemeine Hinweise zur Wertung der Kriterien

Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen nicht inkludiert sind. Die Mindestanforderungen müssen für die weitere Teilnahme erfüllt sein. Die Bewertung nach Punkten erfolgt darüber hinaus, wie aus der Be- wertungsmatrix 1 zu jedem Los ersichtlich. Die Bewertungsmatrix 1 liegt der Ausschreibung an.

Die Nichterfüllung der o. g. Mindestkriterien führt zum Ausschluss.

Die Erfüllung der darüberhinausgehenden jeweils bepunkteten Anforderungen führt zu einer entsprechenden höheren oder geringeren Bewertung, vorausgesetzt, die Mindestkriterien sind erfüllt.

Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht als Anlage zu dieser Ausschreibung zur Verfü- gung.

Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.

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Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung mittels Losverfahren.

15.2 Angaben zu Varianten

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

15.3 Angaben zu Optionen

Optionen: ja

Es werden für Los 1 die Leistungen die LPH bis 3 nach §§ 53 ff. HOAI beauftragt. Die weitere Beauftragung der LPH 5-7 und letztlich der 8-9 nach §§ 53 ff. HOAI erfolgt schrittweise. Ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht nicht.

Die Leistungen für Los 2 sind ebenfalls stufenweise / optional beauftragt. Gegenstand dieses Vertrages sind zunächst die Leistungen bis zur LPH 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI der Planungsleis- tungen. Die weitere Beauftragung der Überwachung der LPH 5-7 und 8-9 nach §§ 53 ff. HOAI erfolgt stufenweise. Die Steuerung und Überwachung der Bauleistungen zum Solitärbau nach Erteilung einer Baugenehmigung werden ebenfalls optional beauftragt. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht auch hier nicht.

15.4 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Keine Mittel der EU - Es sind Mittel des Freistaates Thüringen.

15.5 Zusätzliche Angaben

Der Teilnahmeantrag (zwingend zu verwendende Unterlage) der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlage) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen auf www.evergabe.de zur Verfügung.

Anfragen von Bewerbern und Antworten werden ebenfalls eingestellt und sind anonym.

Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, die bereits bestehende Zentrale Leitstelle des RDZV in Zella-Mehlis und das geplante Baufeld für die Errichtung des Solitärbaus zu besichtigen. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Plattform www.eVergabe.de. Vor der Besichtigung ist eine Geheimhaltungsvereinbarung und eine Erklärung entsprechend Datenschutzgrundverord- nung zu unterzeichnen.

Es ist zu beachten, dass seitens des Auftraggebers keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantwortet werden. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schrift- lich über das Portal www.evergabe.de erfolgen. Sie werden dann form- und fristgerecht beant- wortet und allen beteiligten Bietern zur Verfügung gestellt.

Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB angemessen, in dem es vorliegend zur Bildung von Fachlosen gekommen ist. Hier ist allerdings zu beachten, dass eine weitere Losbildung wegen der Planung der Leitstellentechnik und der Fachplanungen TGA/HLSK und TGA/ELT/FMT und IT-Sicherheitstechnik nicht für förderlich erachtet werden, da diese Planungen einer besonderen inhaltlichen Verbindung un- terliegen. Es ist unabweisbar erforderlich, dass die vorgenannten Planungen vollständig und

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ohne jeglichen Informationsverlust ineinandergreifen. Dennoch will der Auftraggeber den Be- langen des Mittelstandes im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB dadurch Rechnung tragen, dass die Beteiligten auch Bewerbergemeinschaften bilden oder Nachunternehmern binden können. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leis- tungsfähigkeit können die jeweiligen Mindestanforderungen regelmäßig durch eine Addition der Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitgliedes der Bewerbergemein- schaft mit derjenigen weiterer Nachunternehmer erfüllt werden. Die geforderten Mindestanfor- derungen an die Referenzen müssen hingegen durch den Bewerber selbst oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.

Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, welche sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, so sind alle Mitglieder der Bewerbergemein- schaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemein- schaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird. Die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber einen Ansprechpartner für alle wirtschaftli- chen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.

  1. Teilnahmebedingungen

16.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintra- gung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag bei allen Losen gleich- ermaßen abzugeben:

a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Ein- tragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. des- jenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Ingenieur geführt werden darf. b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung aus- schließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachun- ternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachun- ternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und pla- nungsrechtlichen Fragestellungen ist. c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerberge- meinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind. d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen. e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG. f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflich- tungsgesetzes abzugeben. g) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE- Vordruck; Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verwendung und in der 1. Aus- wahlstufe zur Verfügung. h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer

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tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewer- bungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.

Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterla- gen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.

Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor- dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha- ben, soweit dies juristisch möglich ist und im Übrigen eine Relevanz für die Wertung besteht. Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind.

Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Nachweise und Erklärungen setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Be- werbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

16.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Erklärungen und Unterlagen sind mit den Bewerbungsunterlagen getrennt nach den jeweiligen Losen abzugeben bzw. diesen beizufügen:

16.2.1 Fachplanungen Leitstellentechnik, gemäß §§ 53 ff. HOAI/Los 1

Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzuge- ben oder diesen beizufügen:

a) Erklärungen zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), b) Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten zehn abge- schlossenen Geschäftsjahren (2015-2025); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend unter a) und b) beschrie- ben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Be- werbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. c) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3.000.000,00 EUR Personenschäden und über 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Ver- mögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, welches in ei- nem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäi- schen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten blei- ben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projekt- bezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Perso- nen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den ge- forderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch

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eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in welcher er den Ab- schluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusi- chert. Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen. d) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar für den Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. den Nachunternehmer; die Zertifizierung soll im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes jedenfalls aber mit Projektbeginn abgeschlossen und gültig sein; e) Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 (Leitstelle mit sicherheitskritischen Aufschal- tungen wie Brandmeldeanlagen (BMA) oder Sprachalarmanlagen (SAA) oder einer gleich- wertigen Zertifizierung für den Fachplaner Leitstellentechnik bzw. die benannte verantwort- liche Person; die Zertifizierung soll im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes jedenfalls aber mit Projektbeginn abgeschlossen und gültig sein; f) Nachweis einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Zertifizierung für die Planung und Konzept der IT- Sicherheitstechnik des Unternehmens bzw. der projektverantwortlichen Person. Sofern die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht vorliegt, muss diese spätestens mit Projektbeginn abgeschlossen und gültig sein; g) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verwendung in der 1. Auswahlstufe zur Verfügung.

Geforderte Mindeststandards:

  • durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 800.000,00 EUR
  • durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 900.000,00 EUR
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) entsprechend den vorstehenden Anforderungen,
  • Nachweis der abgeschlossenen und gültigen Zertifizierungen unter d), e) und f)
  • ausgefüllter und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen ste- hen unter www.evergabe.de zur Verfügung,

Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor- dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha- ben, jedoch eine Relevanz für die Wertung besteht. Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind. Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise und Erklärungen setzen. Wer- den die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewer- bung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

16.2.2 Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung/Los 2

Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzuge- ben oder diesen beizufügen:

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a) Erklärungen zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), b) Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Leistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2025); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend unter a) und b) beschrie- ben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Be- werbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. c) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3.000.000,00 EUR Personenschäden und über 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Ver- mögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, welches in ei- nem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäi- schen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten blei- ben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projekt- bezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Perso- nen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den ge- forderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in welcher er den Ab- schluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusi- chert. Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen. d) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar für den Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. den Nachunternehmer; die Zertifizierung soll im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes jedenfalls aber mit Projektbeginn abgeschlossen und gültig sein; e) Nachweis der Zertifizierung DVP für den Projektsteuerer oder Projektmanagement-Zertifi- zierung PMP oder PM-Zert oder gleichwertige Zertifizierung; die Zertifizierung soll im Zeit- punkt der Abgabe des Angebotes jedenfalls aber mit Projektbeginn abgeschlossen und gültig sein und jedenfalls für den Projektverantwortlichen vorliegen; f) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verwendung in der 1. Auswahlstufe zur Verfügung.

Geforderte Mindeststandards:

  • durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300.000,00 EUR
  • durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 400.000,00 EUR
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) entsprechend den vorstehenden Anforderungen,
  • Nachweis der abgeschlossenen und gültigen Zertifizierungen unter d) und e)
  • ausgefüllter und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen ste- hen unter www.evergabe.de zur Verfügung,

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Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor- dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha- ben, jedoch eine Relevanz für die Wertung besteht. Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind. Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise und Erklärungen setzen. Wer- den die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewer- bung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

16.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Erklärungen und Unterlagen sind mit den Bewerbungsunterlagen getrennt nach den jeweiligen Losen abzugeben bzw. diesen beizufügen:

16.3.1 Fachplanungen Leitstellentechnik gemäß §§ 53 ff. HOAI-Los 1

a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachun- ternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die ein- deutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der üb- rigen Fachplaner. Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Pro- jektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunfts- staat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Dies ist nachzuweisen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jewei- ligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Dies ist nachzuweisen. Der jeweilige Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Be- rufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Be- rufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli- che Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerken- nung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungs-richtlinie - gewährleistet ist. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter, Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jewei- lige Anzahl der Mitarbeiter, Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemein- schaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslau- fes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss im obenstehenden Sinne nachzu- weisen.

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d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräf- tigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss im obenstehenden Sinne nachzuweisen. e) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Leitstellentechnik ist durch Vorlage eines aussage- kräftigen Lebenslaufes nachzuweisen; f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLSK ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen; g) Die Berufserfahrung des Fachplaners – TGA/ELT/FMT ist durch Vorlage eines aussage- kräftigen Lebenslaufes nachzuweisen; h) Die Berufserfahrung des Fachpersonals für IT- Sicherheit ist durch Vorlage eines aussage- kräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.

Es wird daraufhin gewiesen, dass die Fachplaner TGA/HLSK und TGA/ELT/FMT ebenfalls zu benennen und bezüglich ihrer Berufserfahrung nachzuweisen sind, und zwar obwohl diese Leistungen nicht Gegenstand der geforderten Fachplanungsleistung der Leitstellentechnik sind. Der Auftraggeber erwartet diese Angaben, weil die Anforderungen an diese Fachplanungsleis- tungen jedenfalls mit dem Totalübernehmer für den Bau des Solitärgebäudes und den dort zu erbringenden Fachplanungsleistungen abzustimmen sind.

Angabe von mindestens einer Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen- Neuerrichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;

Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen TGA/HLSK für eine Leitstel- lentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;

Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen für TGA/ELT/FMT für eine Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015- 2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1Mio EUR;

Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen Leitstellentechnik oder für ver- gleichbare Leistungen mit oder für Redundanzlösungen in den vergangenen drei Jahren (2015- 2025);

Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen für IT-Sicherheitskonzepte und deren Umsetzung im Katastrophenschutz oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025);

Referenzen können bei allen vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere Katego- rien erfüllt sind.

Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.

Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:

  • Bezeichnung des beauftragten Ingenieurbüros
  • ggf. Benennung des Nachunternehmers

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  • Projektbezeichnung
  • Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
  • Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 1-6)
  • Projektvolumen brutto insgesamt
  • beauftragte, selbst erbrachte Leistungen
  • beauftragte Leistungen der/des Nachunternehmer/s
  • Honorarvolumen/Honorarzone
  • Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
  • Länge der Planungs- und Umsetzungszeit
  • öffentliche Fördermittel
  • Kontaktdaten Auftraggeber

Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen ebenfalls Referenzen und deren Auftraggeber, ohne dabei die vorstehend geforderten Angaben im Ein- zelnen benennen zu müssen.

Sonstiges:

Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließlich eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftragge- bern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Geforderte Mindeststandards des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft:

  • durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlosse- nen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
  • durchschnittliche Anzahl von mindestens 8 Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
  • 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Leitstellentechnik
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner TGA/HLSK
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner TGA/ELT/FMT
  • 7 Jahre Berufserfahrung Fachpersonal für IT-Sicherheit
  • Angabe von mindestens einer Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen- Neuerrichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;
  • Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen TGA/HLSK für eine Leitstel- lentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;
  • Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen für TGA/ELT/FMT für eine Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-

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2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolu- men von jedenfalls 1 Mio. EUR;

  • Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen mit oder für Redundanzlösungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025);
  • Anzahl von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen für IT-Sicherheitskonzepte und deren Umsetzung im Katastrophenschutz oder für vergleichbare Leistungen in den ver- gangenen zehn Jahren (2015-2025);
  • auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung

Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor- dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha- ben, jedoch eine Relevanz für die Wertung besteht. Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind. Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise und Erklärungen setzen. Wer- den die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewer- bung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

16.3.2 Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Bauüberwachung-Los 2

a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachun- ternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein. b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die ein- deutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der üb- rigen Fachplaner. Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Pro- jektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunfts- staat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Dies ist nachzuweisen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jewei- ligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Dies ist nachzuweisen. Der jeweilige Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Be- rufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Be- rufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli- che Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerken- nung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungs-richtlinie - gewährleistet ist. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter, Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jewei- lige Anzahl der Mitarbeiter, Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemein- schaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.

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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslau- fes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss im obenstehenden Sinne nachzu- weisen. d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräf- tigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss im obenstehenden Sinne nachzuweisen. e) Die Berufserfahrung des Projektsteuerers ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebens- laufes nachzuweisen; f) Die Berufserfahrung des planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwacher ist durch Vor- lage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen;

Anzahl von mindestens einer Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Projektüberwachungs- leistungen für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Erneu- erung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jah- ren (2015-2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio EUR;

Anzahl von mindestens einer Referenz für planungs- und baubegleitende Bauüberwachung für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015- 2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR.

Referenzen können bei allen vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere Katego- rien erfüllt sind.

Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.

Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:

  • Bezeichnung des beauftragten Ingenieurbüros
  • ggf. Benennung des Nachunternehmers
  • Projektbezeichnung
  • Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
  • Projektlaufzeit
  • Projektvolumen
  • beauftragte, selbst erbrachte Leistungen
  • beauftragte Leistungen der/des Nachunternehmer/s
  • Honorarvolumen/Honorarzone
  • Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
  • Länge der Planungs- und Umsetzungszeit
  • öffentliche Fördermittel
  • Kontaktdaten Auftraggeber

Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen ebenfalls Referenzen und deren Auftraggeber, ohne dabei die vorstehend geforderten Angaben im Ein- zelnen benennen zu müssen.

Sonstiges:

Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließlich eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.

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Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftragge- bern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Geforderte Mindeststandards des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft:

  • durchschnittliche Anzahl von mindestens 6 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
  • durchschnittliche Anzahl von mindestens 4 Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
  • 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den Projektsteuerer
  • 7 Jahre Berufserfahrung für den planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwacher
  • Anzahl von mindestens einer Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Projektüberwachungs- leistungen für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Er- neuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio EUR;
  • Anzahl von mindestens einer Referenz für planungs- und baubegleitende Bauüberwachung für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio EUR;
  • auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung

Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor- dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha- ben, jedoch eine Relevanz für die Wertung besteht. Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind. Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise und Erklärungen setzen. Wer- den die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewer- bung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

  1. Bedingungen für den Auftrag / Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

17.1 Beschreibung der Zuschlagskriterien

Folgende Zuschlagskriterien sind bei allen Losen gleichermaßen darzustellen; Besonderhei- ten zu den einzelnen Losen sind lediglich in Bezug auf das Umsetzungskonzept und die darzustellende Referenz zu erwarten und ergeben sich insofern aus den Punkten 17.2 und 17.4:

a) Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/Vorstellung der Projekt- organisation interne Kommunikation/Kommunikation mit dem Auftraggeber

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b) Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes/kurze Darstellung der beabsichtigten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung unter Berücksichtigung von Redundanzlösungen c) Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für vergleichbare Leistungen d) Technische Büroausstattung/Qualitätsmanagement e) Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten f) Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung g) Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung/Vorlage und Erläuterung eines möglichen Terminplans/Terminsicherung

17.2 Hinweise zu den Zuschlagskriterien (a -b und d-g)

Bei den vorstehend ausgeführten Stichpunkten a-b und d-g, die der Gewichtung unterliegen, ist zu jedem Punkt gesondert darzulegen.

Bei dem Zuschlagskriterium b) ist ein Umsetzungskonzept mit einer Darstellung der möglichen Herangehensweise an die geplanten Leistungen vorzulegen, welches auf die vorstehend ausge- führten Stichpunkte Bezug nimmt.

Bei den Darlegungen zur Umsetzung in Bezug auf die konkrete ausgeschriebene Leistung soll lediglich die Methodik skizziert und nicht die eigentliche Planungsleistung in irgendeiner Form vorweggenommen werden. Dies gilt auch für die übrigen Stichpunkte. Es handelt sich insofern nicht um Leistungen, die bereits einer Vergütung unterliegen oder unterliegen können.

In Bezug auf Los 1 ist in besonderem Maße auch darauf einzugehen, dass in Zukunft eine Vernetzung und Redundanz für die Leitstellen in Eisenach und Arnstadt bestehen muss.

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit des Projektteams unter a) zu Los 1 ist es für den Auftragge- ber wünschenswert, wenn insbesondere während der Ausführungsphase eine Reaktionszeit von zwei Stunden nicht überschritten wird.

Zu Los 2 ist es für den Auftraggeber wünschenswert, wenn während der Ausführungsphase eine Wegzeitstrecke von einer Stunde nicht überschritten wird und mindesten 2x wöchentlich Baustellenkontrollen stattfinden bzw. die Baustellenbesprechungen sowohl durch den Projekt- steuerer als auch durch den Qualitätsüberwacher wahrgenommen werden.

Bei der Präsentation des Projektteams unter a) geht der Auftraggeber bei beiden Losen davon aus, dass sich über die Planungs- und Bauzeit keine personellen Änderungen ergeben. Sollte dies unvermeidbar sein, ist in der Präsentation eine mögliche Nachfolge und die Vermeidung von Wissensverlust darzustellen.

Bei der Präsentation des Projektteams ist es für den Auftraggeber auch wünschenswert, wenn sich Projektbeteiligte mit der kurzen Darlegung zu ihren persönlichen Referenzen präsentieren.

Im Anschluss an das Bietergespräch werden neben der Präsentation der Ausführungen zu den vorstehenden Anforderungen auch die in Papierform vorgelegten Ausführungen ausschließlich von dem im Bietergespräch anwesenden Personenkreis wegen der Form und des aufgeführten Inhalts bewertet.

Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung der Ausführungen erfolgt ausdrücklich nicht.

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Die vorstehenden Zuschlagskriterien sind bereits im Rahmen der Angebotsabforderung über www.evergabe.de innerhalb der Angebotsfrist zu erfüllen und zum Bietergespräch in Papier- form vorzulegen. Die Ausführungen sind in 10-facher Ausfertigung zu übergeben.

Die Ausführungen sollen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten.

17.3 Bewertung Zuschlagkriterien (a-b und d-g)

Die Bewertung erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden.

Die Punkte 5, 3 und 1 beinhalten folgende Bewertung:

5 Punkte:

Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a-b und d-g sind im Rahmen der Angebotsab- gabe und des Bietergespräches erfasst sowie verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Der jeweilige Ansatz überzeugt und ist optimal geeignet, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, werden erfasst, benannt und entsprechende Lösungen angeboten.

3 Punkte:

Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a-b und d-g sind im Rahmen der Angebotsab- gabe und/oder des Bietergespräches erfasst und im Wesentlichen verständlich und nachvoll- ziehbar dargestellt. Der jeweilige Ansatz ist geeignet, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, werden erfasst.

1 Punkt:

Die jeweiligen Qualitätskriterien benannt unter a-b und d-g sind im Rahmen der Angebotsab- gabe und/oder des Bietergespräches nicht oder unwesentlich erfasst. Der jeweilige Ansatz über- zeugt nicht. Schwierigkeiten, die mit der Leistungsbeschreibung verbunden sein könnten, wer- den nicht oder unzureichend erfasst.

17.4 Referenzprojekt mit vergleichbarer Aufgabe (c)

Das Referenzobjekt ist kurz zu beschreiben, wobei die Angaben, die im Rahmen des Teilnah- meantrags zu den Referenzen erfolgten, nicht nochmals Gegenstand der Bewertung sind. Ins- besondere wird gewertet, wie an die Umsetzung der bei der Referenz beauftragten Leistung (bei einer vergleichbaren Leistung) herangegangen wurde, ob und in welchem Umfang die örtliche Verfügbarkeit des Projektteams gegeben war und wie die Kommunikation mit einem und/oder mehreren Auftraggebern erfolgte.

Im Rahmen der Ausführungen sind die wesentlichen Inhalte zu dem vorstehenden, einer Ge- wichtung unterliegenden Stichpunkt c), kurz und nachvollziehbar darzustellen.

Die vorstehenden Qualitätskriterien sind ebenfalls bereits im Rahmen der Angebotsabforderung über www.evergabe.de innerhalb der Angebotsfrist schriftlich zu erfüllen und zum

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Bietergespräch in Papierform vorzulegen. Die Ausführungen sind in 10-facher Ausfertigung zu übergeben.

Die Ausführungen sollen einen Umfang von 5 DIN A4-Seiten bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten.

Die Bewertung erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden.

Die Punkte 5, 3 und 1 beinhalten folgende Bewertung:

5 Punkte:

Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind anschau- lich dargestellt und verständlich beschrieben.

3 Punkte:

Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind darge- stellt und beschrieben.

1 Punkt:

Das Referenzobjekt und die Herangehensweise bei einer vergleichbaren Aufgabe sind unzu- reichend dargestellt und unzureichend beschrieben.

17.5 Zuschlagskriterien / Qualitätskriterien / Hinweise allgemein

Im Anschluss an das Bietergespräch werden neben der Präsentation der Ausführungen zu den vorstehenden Anforderungen auch die bereits im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichten und in Papierform vorgelegten Ausführungen ausschließlich von dem im Bietergespräch anwe- senden Personenkreis unter Zuhilfenahme der hier anliegenden Matrix für die 2. Auswahlstufe bewertet.

Die Bewertung erfolgt durch bis ca. 15 Personen, bestehend aus Mitarbeitern und Vertretern des Auftraggebers (beteiligte Landkreise und Kommunen).

Die Bewertung erfolgt entsprechend der anliegenden Wertungsmatrix/Zuschlagskriterien bzw. wie vorstehend beschrieben.

Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung der Ausführungen erfolgt ausdrücklich nicht.

17.6 Zuschlagskriterium Honorarangebot

Das Preisangebot ist bereits im Rahmen der Angebotsabforderung getrennt voneinander über www.evergabe.de innerhalb der Angebotsfrist schriftlich vorzulegen und zum Bietergespräch in Papierform einzureichen, die Ausführungen sind in bis 10-facher Ausfertigung zu übergeben.

Insofern ist jeweils ein Preisangebot zu unterbreiten, das sich an der HOAI orientiert, wobei auch erkennbar sein muss, welche Vergütung auf die jeweilig geforderten Planungsleistungen

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und Besonderen Leistungen entfällt, dies unter Angabe von Stundensätzen sowie Nebenkosten. Es ist die zur Verfügung gestellte Honorartabelle für das jeweilige Los zu verwenden.

Bei der Angabe von Stundensätzen ist nach den jeweiligen Qualifikationen der Projektausfüh- renden (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Büroangestellte u. a.) zu unterscheiden.

Darüber hinaus sind neben dem Nettobetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie der Brutto- betrag zu benennen.

Es ist aufzuführen, wie bzw. in welchen zeitlichen Intervallen das Honorar abgerechnet und nachgewiesen werden soll.

Im Anschluss an das Bietergespräch wird neben der kurzen Präsentation des Preisangebots auch das in Papierform im Rahmen der Angebotsabgabe und zum Bietergespräch vorgelegte und kurz präsentierte Preisangebot bewertet.

Das jeweilige Preisangebot soll einen Umfang von 5 DIN A4-Seiten bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten.

17.7 Honorarangebot – Höhe/Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach Punkten, die anschließend gewichtet werden. Die Punkte 5, 3 und 1 werden nach folgender Maßgabe vergeben:

Als auskömmliches Honorar wird zunächst der Mittelwert zwischen der Honorarschätzung des Auftraggebers (H ) und dem Mittelwert (H ) aller Angebote (H) gewählt. AG m i Das „optimale“ Honorar (Hopt )ist dann:

Das optimale Honorar H wird als sehr gut bewertet und erhält die maximale Bewertung von opt 5 Punkten. Eine Abweichung von bis zu 5 Prozent ober- und unterhalb dieses Wertes erhält ebenfalls eine Bewertung von 5 Punkten.

Bei Abweichungen zwischen 5 und bis zu 10 Prozent ober- und unterhalb des optimalen Hono- rar H erfolgt eine Bewertung mit 3 Punkten. opt

Alle anderen Honorarangebote erhalten eine Bewertung von 1 Punkt.

17.8 Zusätzliche allgemeine Hinweise / Honorar

Im Anschluss an das Bietergespräch werden neben der Präsentation der Ausführungen zu den vorstehenden Anforderungen auch die bereits im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichten und in Papierform vorgelegten Ausführungen ausschließlich von dem im Bietergespräch anwe- senden Personenkreis hinsichtlich der Form und des aufgeführten Inhalts bewertet.

Weiterhin wird im Anschluss an das Bietergespräch unmittelbar in die Verhandlungsrunde zum Honorarangebot eingetreten. Insofern sollte der Bieter mit einer Person vertreten sein, die zur

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Verhandlung über das Honorar und zur erneuten oder geänderten Angebotsabgabe berechtigt ist. Die Berechtigung des Auftraggebers insofern ist selbstständig darzulegen.

  1. Verfahren/Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

18.1 Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

siehe vorstehend

18.2 Angaben zur Verhandlung

Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nur auf der Basis der Verhandlung im Bieter- gespräch und auf Grundlage des im Rahmen des Auswahlverfahrens abgegebenen Erstangebo- tes des Bewerbers, zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).

Wie Ihnen bekannt ist, kann die Angebotsfrist im Sinne des § 17 Abs. 6 VgV erheblich verkürzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie vorliegend, über www.evergabe.de die elekt- ronische Übermittlung akzeptiert wird und im Übrigen die Voraussetzungen für die Abgabe des Angebots bzw. das Bietergespräch und mithin die Zuschlagskriterien bereits mit der Auftrags- bekanntmachung veröffentlicht wurden. Insofern behält sich der Auftraggeber vor, die Angebotsfrist im Sinne des § 17 Abs. 6 VgV zu beschränken.

In diesem Zusammenhang werden die Bieter nochmals gesondert aufgefordert, vorsorglich im Sinne des § 17 Abs. 7 VgV ihr Einvernehmen dahingehend mitzuteilen, dass die Angebotsfrist gegebenenfalls verkürzt wird. Die Verkürzung erfolgt dann auf diese Frist für alle Bieter gleich- ermaßen.

18.3 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der öffentliche Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

  1. Verwaltungsangaben (Termine/Fristen)

19.1 Frühere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren

Im Jahr 2025 wurde die Ausschreibung „Fachplanungsleistungen Erneuerung der Hardware und Software der bestehenden ZLS des RDZV Südthüringen in Zella-Mehlis“ veröffentlicht und der Auftrag an das Büro Rücker + Schindele Beratende Ingenieure GmbH aus München vergeben. Insofern wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.

19.2 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

Tag: 26.10.2026 Uhrzeit: 12:00 Uhr

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19.3 Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Tag: 30.10.2026

19.4 Schlusstermin für den Eingang der Angebote

Tag: 04.12.2026 Uhrzeit: 12:00 Uhr

19.5 Sprache in der die Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

19.6 Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis 15.03.2027.

  1. Weitere Angaben

20.1 Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Das ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

20.2 Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgül- tig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwin- gend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei www.evergabe.de einzureichen. Nicht unter- schriebene (alle gekennzeichneten Stellen der Unterlagen) bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen mit diesen Unterlagen bei www.evergabe.de werden im weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausge- schlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten (Nachweispflicht liegt beim Bewerber). b) Der Ausschluss des Bieters erfolgt ebenfalls zwingend, wenn die unter Punkt 16.2.1 und 16.2.2 geforderten Unterlagen zur Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in der vorge- schriebenen Form für den Bieter, sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer vorgelegt werden. c) Der Ausschluss des Bieters erfolgt ebenfalls wenn die unter den Punkten 16.2.1 und 16.2.2 geforderten Zertifizierungen zu den jeweiligen Losen nicht vorgelegt werden und deren Gül- tigkeit nachgewiesen ist bzw. der Nachweis geführt wurde, dass die Zertifizierung so recht- zeitig begonnen ist, dass diese mit Aufnahme des Projektes gültig vorgelegt werden kann. d) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an den Auftraggeber unter www.evergabe.de, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- frist oder der Angebotsfrist, zu richten. Nur in diesem Falle werden die Fragen durch den Auftraggeber beantwortet. Es wird auf § 20 Abs. 3 VgV bzw. § 10 a Abs. 6 VOB/A EU verwiesen. Sind die Fragen durch den Bieter in kürzerer Frist vor dem Ablauf der Teilnah- mefrist oder der Angebotsfrist angefordert, so bleiben diese unbeantwortet. Verbindliche Antworten bzw. Hinweise und Stellungnahmen, die für alle Bewerber von Re- levanz sind, werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den

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[Seite 40]

Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- frist veröffentlicht. e) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zu- rückgesandt. f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubig- ten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. g) Informationspflicht der Bewerber: Der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist oder der Angebotsfrist, auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenom- men wurden. Weiterhin wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist oder die Angebots- frist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschie- ben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Er- läuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag oder das Angebot bereits versandt worden, so ist dies dem Auftrag- geber bis zum Ende der Teilnahmefrist oder der Angebotsfrist auf www.evergabe.de mitzu- teilen, sofern:

  • der alte Teilnahmeantrag oder das Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnah- meantrag oder Angebot abgegeben wird,
  • der alte Teilnahmeantrag oder das Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahme- antrag oder Angebot abgegeben wird; der neue Teilnahmeantrag oder das Angebot muss vor Ende der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist vorliegen,
  • der alte Teilnahmeantrag oder das Angebot – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisie- rungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll; auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem be- treffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hinge- wiesen; weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktu- alisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist oder der Angebots- frist dem Auftraggeber vorliegen muss,
  • der alte Teilnahmeantrag oder das Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll; in dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag oder das Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungs- schreiben angepasst werden muss

Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnah- meantrag oder das Angebot unverändert aufrechterhalten wird.

Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck und die übrigen Unterlagen, die zwingend im Rah- men der Teilnahmephase zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrizen, der Vertrags- entwurf und die übrigen Anlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung.

Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsun- terlagen nicht beigelegen haben, jedoch eine Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Eine Nachforderung erfolgt nicht, wenn die Mindestanforderungen im Sinne des 20.2 dieser Ausschreibung nicht erfüllt sind.

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Im Falle einer Nachforderung wird der Auftraggeber dem Bewerber gemäß § 56 Abs. 4 VgV eine angemessene Frist zur Nachreichung fehlender Nachweise und Erklärungen setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Anfragen von Bewerbern und Antworten werden ebenfalls eingestellt und sind anonym.

  1. Rechtsbehelfsbelehrungen/Nachprüfungsverfahren/Geheimhaltung/Datenschutz

21.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsbelehrungen / Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Thüringen Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Deutschland Telefon: 0 361 / 57 33 21 254 Fax: 0 361 / 57 33 21 059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer

Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nach- prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auf- tragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un- wirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewer- ber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Ka- lendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschrif- ten, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrag- gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Der Auftraggeber informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer- den sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters.

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[Seite 42]

Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

21.2 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Thüringen Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Deutschland Telefon: 0 361 / 57 33 21 254 Fax: 0 361 / 57 33 21 059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer

21.3 Geheimhaltung

Unterlagen, die den Bietern im Zuge des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber überlassen werden oder Kenntnisse über Daten und Informationen, die dieser im Zuge des Verfahrens er- langt, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche und vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben werden.

Vom Bieter beschäftigtes Personal oder Nachunternehmer ist im vorstehenden Sinne ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Der Auftraggeber behält sich vor, Vergabeunterlagen von Bietern, die nicht bezuschlagt wer- den, zurückzuverlangen.

21.4 Datenschutz

Personen- bzw. firmenbezogene Daten, die im Vergabeverfahren erhoben werden, kommen ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens zur Verarbeitung und Speicherung sowie gegebe- nenfalls an mit der Auftragsvergabe befasste Bearbeiter übermittelt. Die Verarbeitung der Da- ten erfolgt unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Auf die Rechte der Bieter im Sinne der Arti- kel 15 ff. DSGVO wird ausdrücklich verwiesen.

  1. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.09.2026

Anlagen:

  • Teilnahmeantrag zu Los 1
  • Teilnahmeantrag zu Los 2
  • Bewertungsmatrix 1/Los 1
  • Bewertungsmatrix 1/Los 2
  • Bewertungsmatrix 2/Los 1
  • Bewertungsmatrix 2/Los 2
  • Vertragsentwurf Los 1
  • Vertragsentwurf Los 2

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  • EEE-Vordruck Los 1
  • EEE-Vordruck Los 2
  • Honorartabelle Los 1
  • Honorartabelle Los 2
  • Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) vom 06.01.2025
  • Geheimhaltungsvereinbarung
  • Erklärung Datenschutzgrundverordnung

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Teilnahmeantrag VgV-Verfahren

für das Projekt: Fachplanungsleistungen für die Leistellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 für folgende Dienstleistung: Fachplanungsleistungen

Auftraggeberin: Rettungsdienstzweckverband Südthüringen v. d. d. Verbandsvorsitzenden Herrn André Knapp Rennsteigstraße 10 98544 Zella-Mehlis

Die Unterlagen sind einzureichen bei: digital auf dem Internetportal www.eVergabe.de

Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen auf www.evergabe.de: 26.10.2026, 12:00 Uhr

Hinweise für die Bewerbung:

• Alle Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist digital unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesendet. • Eine Bewerbung ist als Einzelbewerber1, als Bewerbergemeinschaft (ARGE) oder auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. • Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufüllen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. • Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler, schriftlicher Form über www.evergabe.de einzureichen.

Gliederung des Teilnahmeantrags:

Teil 1 – Allgemeine Informationen zum Bewerber Teil 2a – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von jedem ARGE-Partner auszufüllen) Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften 1 x gemeinschaftlich auszufüllen) Teil 3 – Anlagen und Referenzen

1Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher u. a. Sprachformen verzichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Wertung oder Diskriminierungsabsicht. 1

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Teil 1 - Allgemeine Informationen zum Bewerber

Bewerbererklärung

Wir bewerben uns als

☐ Einzelbewerber

☐ Bewerbergemeinschaft (ARGE)

Einzelbewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gesamtverantwortliche ARGE-Partner

Name Bewerber:

ausführende Niederlassung:

Ansprechpartner:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Land:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Homepage:

das Unternehmen besteht seit:

Rechtsform des Unternehmens:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (bei Einzelbewerbern ist diese Seite nicht zu berücksichtigen) Teilnehmer Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft

Name Bewerber:

ausführende Niederlassung:

Ansprechpartner:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Land:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Homepage:

das Unternehmen besteht seit:

Rechtsform des Unternehmens:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

3

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Erklärung der Bewerbergemeinschaft

Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft:

Name / Firma des bevollmächtigten Vertreters

Der bevollmächtigte Bewerber vertritt die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und gegebenenfalls bei Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle während der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Auftragsfall werden wir eine Arbeitsgemeinschaft bilden, deren Mitglieder der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.

Unterschriften: Für das Mitglied Nr. 1 der Bewerbergemeinschaft:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

Für das Mitglied Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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Teil 2a - Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil von jedem ARGE-Partner separat auszufüllen und als Anlage beizufügen)

Folgende Angaben gelten für das Büro:

Name Ort

Veröffentlichung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bzw. Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB

☐ liegen nicht vor

☐ liegen vor, und zwar:

Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB: ☐ nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9a GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9b GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9c GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG

Ordnungswidrigkeiten gem. § 21 Mindestlohngesetz

☐ liegen nicht vor. Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden sind.

☐ liegen vor.

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c) Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen? ☐ ja ☐ nein

Wenn ja:

Gesellschafter/Inhaber Anteile in %

d) Juristische Person Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

e) Unteraufträge gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV

Wir beabsichtigen: ☐ sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen selbst zu erbringen.

☐ die unten aufgeführten verantwortlichen Nachunternehmer einzusetzen.

Falls beabsichtigt wird, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.

Name, Anschrift des verantwortlichen Nachunternehmers:

Gegenstand der Teilleistungen:

f) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Wir verpflichten uns, im Falle der Angebotsabgabe nur Personen einzusetzen, die – bei einem eventuellen Zuschlag – eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes entsprechend dem Muster in der Anlage (Anlage 2) abgeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung, bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

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Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil gemeinschaftlich 1x auszufüllen)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angaben zum Gesamtumsatz Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 800.000,00 EUR netto.

202320242025
Einzelbewerber oder federführendes Büro

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:

Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

b) Angaben zum einschlägigen Umsatz Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2025) bei einschlägigen Planungsleistungen. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 900.000,00 EUR netto.

Durchschnitt 2015 – 2025
Einzelbewerber oder federführendes Büro

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:

Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

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c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Bewerbung beizulegen. (als Anlage 3) Dieser Bewerbung liegt bei:

☐ der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.

oder:

☐ die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflicht- versicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) abgeschlossen wird.

Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Bewerbung für den ARGE-Partner beizulegen:

☐ der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.

oder:

☐ die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflicht- versicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) abgeschlossen wird.

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

Veröffentlichung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter

Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023 - 2025 sowie über den sich hieraus ergebenden Durchschnitt an festangestellten Mitarbeitern gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 10 festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführer

202320242025Durchschnitt
Einzelbewerber oder federführendes Büro
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
Büro 1
Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

b) Anzahl der Ingenieure u. a. Erklärung über die Anzahl der Ingenieure inklusive der Geschäftsführung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023 - 2025 sowie über den sich daraus ergebenden Durchschnitt vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 8 Ingenieuren inkl. Geschäftsführer

202320242025Durchschnitt
Einzelbewerber oder federführendes Büro
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
Büro 1
Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

c) 1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des Projektleiters

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den Projektleiter ist (Anlage 4) beizulegen:

Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen Projektleiters

  1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den stellvertretenden Projektleiter ist (Anlage 5) beizulegen (sofern vorhanden):

Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters

d) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektleiters Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters von mindestens 10 Jahren bei Fachplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 6) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters

  1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters mindestens 7 Jahren für Fachplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 7) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters

e) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners - Leitstellentechnik

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich Leitstellentechnik ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 8) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

f) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners – TGA/HLSK

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich TGA/HLSK ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 9) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners

g) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners – TGA/ELT/FMT

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich TGA/ELT/FMT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 10) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners

h) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners – IT-Sicherheit Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich Leitstellentechnik ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 11) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Verzeichnis aller von dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen (Bitte in dieser Reihenfolge und mit der gleichen Bezugsnummer dem Teilnahmeantrag beifügen)

Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Muster) Anlage 3: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Anlage 4: Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters Anlage 5: Nachweis der Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters Anlage 6: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters Anlage 7: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters Anlage 8: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners - Leistellentechnik Anlage 9: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners -TGA/HLSK Anlage 10: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners – TGA/ELT/FMT Anlage 11: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners – IT Sicherheit Anlage 12: Referenzobjekt 1 Anlage 13: Referenzobjekt 2 Anlage 14: Referenzobjekt 3 Anlage 15: Referenzobjekt 4 Anlage 16: Referenzobjekt ff. für weitere Referenzobjekte jeweils ein gesondertes Blatt ausfüllen

Eigenerklärung für alle Teile der Bewerbung (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu unterschreiben) Hiermit bestätige/n ich/wir alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Alle Angaben können jederzeit durch die Auftraggeberin bei entsprechender Stelle nachgefragt werden.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen – gem. § 47 Abs. 1 VgV

Verpflichtungserklärung zu Teilleistungen durch andere Unternehmen (Von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft auszufüllen, wenn Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen.)

Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft

Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt

Gegenstand der Teilleistung

Hiermit verpflichten wir uns, im Auftragsfall für der oben genannten Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer die bezeichnete Teilleistung zu erbringen und im erforderlichen Leistungszeitraum das Fachpersonal für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis:

Erklärungen, die unvollständig oder nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen kann der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (nur als Muster!)

Verpflichtung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I Seiten 469) (Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Auftraggeberin bei Beauftragung vorzulegen)

Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz

Verhandelt

M

Ort

US

Datu

T

m

ER

Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 Abs.1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 547)

Name

(nur informativ,

Die zu verpflichtende Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

Es wurde auf folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:

  • § 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch

muss im Rahmen der Bewerbung

  • § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
  • § 203 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen,
  • § 204

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  • § 331 – Vorteilsannahme
  • § 332 – Bestechlichkeit
  • § 353b Abs. 1 Nr. 2 – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
  • § 358 – Nebenfolgen

Die zu verpflichtende Person wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt. Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o.g. Strafvorschriften.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 12: Referenzprojekt 1

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6: Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Anlage 13: Referenzprojekt 2

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6: Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 14: Referenzprojekt 3

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 15: Referenzprojekt 4

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:

Länge der Planungs- und Bauzeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 16: Referenzprojekt ff.

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:

Länge der Planungs- und Bauzeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Teilnahmeantrag VgV-Verfahren

für das Projekt: Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 für folgende Dienstleistung: Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung

Auftraggeberin: Rettungsdienstzweckverband Südthüringen v. d. d. Verbandsvorsitzenden Herrn André Knapp Rennsteigstraße 10 98544 Zella-Mehlis

Die Unterlagen sind einzureichen bei: digital auf dem Internetportal www.eVergabe.de

Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen auf www.evergabe.de: 26.10.2026, 12:00 Uhr

Hinweise für die Bewerbung:

• Alle Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist digital unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesendet. • Eine Bewerbung ist als Einzelbewerber1, als Bewerbergemeinschaft (ARGE) oder auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. • Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufüllen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. • Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler, schriftlicher Form über www.evergabe.de einzureichen.

Gliederung des Teilnahmeantrags:

Teil 1 – Allgemeine Informationen zum Bewerber Teil 2a – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von jedem ARGE-Partner auszufüllen) Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften 1 x gemeinschaftlich auszufüllen)

1Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher u. a. Sprachformen verzichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Wertung oder Diskriminierungsabsicht. 1

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1 Teil 3 – Anlagen und Referenzen

Teil 1 - Allgemeine Informationen zum Bewerber

Bewerbererklärung

Wir bewerben uns als

☐ Einzelbewerber

☐ Bewerbergemeinschaft (ARGE)

Einzelbewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gesamtverantwortliche ARGE-Partner

Name Bewerber:

ausführende Niederlassung:

Ansprechpartner:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Land:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Homepage:

das Unternehmen besteht seit:

Rechtsform des Unternehmens:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

2

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (bei Einzelbewerbern ist diese Seite nicht zu berücksichtigen) Teilnehmer Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft

Name Bewerber:

ausführende Niederlassung:

Ansprechpartner:

Straße/Nr.:

PLZ/Ort:

Land:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Homepage:

das Unternehmen besteht seit:

Rechtsform des Unternehmens:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 1

Erklärung der Bewerbergemeinschaft

Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft:

Name / Firma des bevollmächtigten Vertreters

Der bevollmächtigte Bewerber vertritt die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und gegebenenfalls bei Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle während der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Auftragsfall werden wir eine Arbeitsgemeinschaft bilden, deren Mitglieder der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.

Unterschriften: Für das Mitglied Nr. 1 der Bewerbergemeinschaft:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

Für das Mitglied Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

4

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2a

Teil 2a - Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil von jedem ARGE-Partner separat auszufüllen und als Anlage beizufügen)

Folgende Angaben gelten für das Büro:

Name Ort

Veröffentlichung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bzw. Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB

☐ liegen nicht vor

☐ liegen vor, und zwar:

Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB ☐ nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB: ☐ nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ☐ nach § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9a GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9b GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 9c GWB ☐ nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG

Ordnungswidrigkeiten gem. § 21 Mindestlohngesetz

☐ liegen nicht vor. Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden sind.

☐ liegen vor.

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2a

c) Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen? ☐ ja ☐ nein

Wenn ja:

Gesellschafter/Inhaber Anteile in %

d) Juristische Person Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Leistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

e) Unteraufträge gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV

Wir beabsichtigen: ☐ sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen selbst zu erbringen.

☐ die unten aufgeführten verantwortlichen Nachunternehmer einzusetzen.

Falls beabsichtigt wird, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.

Name, Anschrift des verantwortlichen Nachunternehmers:

Gegenstand der Teilleistungen:

f) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Wir verpflichten uns, im Falle der Angebotsabgabe nur Personen einzusetzen, die – bei einem eventuellen Zuschlag – eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes entsprechend dem Muster in der Anlage (Anlage 2) abgeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung, bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil gemeinschaftlich 1x auszufüllen)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angaben zum Gesamtumsatz Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 300.000,00 EUR netto.

202320242025
Einzelbewerber oder federführendes Büro

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:

Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

b) Angaben zum einschlägigen Umsatz Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2025) bei einschlägigen Leistungen. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 400.000,00 EUR netto.

Durchschnitt 2015 - 2025
Einzelbewerber oder federführendes Büro

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:

Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

7

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Bewerbung beizulegen. (als Anlage 3) Dieser Bewerbung liegt bei:

☐ der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.

oder:

☐ die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflicht- versicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) abgeschlossen wird.

Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Bewerbung für den ARGE-Partner beizulegen:

☐ der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.

oder:

☐ die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflicht- versicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) abgeschlossen wird.

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

Veröffentlichung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter

Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023 - 2025 sowie über den sich hieraus ergebenden Durchschnitt an festangestellten Mitarbeitern gemäß. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 6 festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführer

202320242025Durchschnitt
Einzelbewerber oder federführendes Büro
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
Büro 1
Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

b) Anzahl der Ingenieure u. a. Erklärung über die Anzahl der Ingenieure inklusive der Geschäftsführung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023 - 2025 sowie über den sich daraus ergebenden Durchschnitt vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 Ingenieuren inkl. Geschäftsführer

202320242025Durchschnitt
Einzelbewerber oder federführendes Büro
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
Büro 1
Büro 2
Büro 3
Büro 4
Büro 5
Summe:

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

c) 1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des Projektleiters

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den Projektleiter ist (Anlage 4) beizulegen:

Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen Projektleiters

  1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den stellvertretenden Projektleiter ist (Anlage 5) beizulegen (sofern vorhanden):

Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters

d) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektleiters Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters von mindestens 10 Jahren bei Leistungen der Projektsteuerung oder der planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 6) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters

  1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters mindestens 7 Jahren für Leistungen der Projektsteuerung oder der planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 7) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters

e) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektsteuerers

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachmitarbeiters von mindestens 7 Jahren in der Projektsteuerung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 8) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachmitarbeietrs

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 2b

f) Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachmitarbeiters- planungs- und baugeleitende Qualitätsüberwachung

Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachmitarbeiters von mindestens 7 Jahren als planungs- und baubegleitender Qualitätsüberwacher ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 9) nachzuweisen.

Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachmitarbeiters

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Verzeichnis aller von dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen (Bitte in dieser Reihenfolge und mit der gleichen Bezugsnummer dem Teilnahmeantrag beifügen)

Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Muster) Anlage 3: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Anlage 4: Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters Anlage 5: Nachweis der Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters Anlage 6: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters Anlage 7: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters Anlage 8: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachmitarbeiters Projektsteuerung Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachmitarbeiters planungs- und Anlage 9: baubegleitende Qualitätsüberwachung Anlage 10: Referenzobjekt 1 Anlage 11: Referenzobjekt 2 Anlage 12: Referenzobjekt 3 Anlage 13: Referenzobjekt 4 Anlage 14: Referenzobjekt ff. für weitere Referenzobjekte jeweils ein gesondertes Blatt ausfüllen

Eigenerklärung für alle Teile der Bewerbung (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu unterschreiben) Hiermit bestätige/n ich/wir alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Alle Angaben können jederzeit durch die Auftraggeberin bei entsprechender Stelle nachgefragt werden.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers

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Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen – gem. § 47 Abs. 1 VgV

Verpflichtungserklärung zu Teilleistungen durch andere Unternehmen (Von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft auszufüllen, wenn Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen.)

Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft

Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt

Gegenstand der Teilleistung

Hiermit verpflichten wir uns, im Auftragsfall für der oben genannten Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer die bezeichnete Teilleistung zu erbringen und im erforderlichen Leistungszeitraum das Fachpersonal für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis:

Erklärungen, die unvollständig oder nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen kann der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (nur als Muster!)

Verpflichtung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I Seiten 469) (Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Auftraggeberin bei Beauftragung vorzulegen)

Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz

Verhandelt

M

Ort

US

Datu

T

m

ER

Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 Abs.1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 547)

Name

(nur informativ,

Die zu verpflichtende Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

Es wurde auf folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:

  • § 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch

muss im Rahmen der Bewerbung

  • § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
  • § 203 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen,
  • § 204

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  • § 331 – Vorteilsannahme
  • § 332 – Bestechlichkeit
  • § 353b Abs. 1 Nr. 2 – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
  • § 358 – Nebenfolgen

Die zu verpflichtende Person wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt. Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o.g. Strafvorschriften.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 10: Referenzprojekt 1

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6: Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 11: Referenzprojekt 2

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6: Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 12: Referenzprojekt 3

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens: Länge der Planungs- und Umsetzungszeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 13: Referenzprojekt 4

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:

Länge der Planungs- und Bauzeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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Leistungen für die Projektsteuerung und die planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung 2026_RDZV_01 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Teil 3

Anlage 14: Referenzprojekt ff.

Angaben zum Referenzprojekt

Bezeichnung des beauftragen Ingenieurbüros: ggf. Bezeichnung des Nachunternehmers:

Projektbezeichnung:

Name des Projektleiters:

Name des stellv. Projektleiters: Projektlaufzeit (mindestens 1x LPH 1-6): Projektvolumen brutto insgesamt

Beauftragte, selbst erbrachte Leistung: Beauftragte Leistung der/des Nachunternehmer/s:

Honorarvolumen/Honorarzone:

Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:

Länge der Planungs- und Bauzeit:

Öffentliche Fördermittel: ☐ ja: __________________________________ ☐ nein (Name des Fördermittelprogramms)

Zusammenarbeit mit einer ☐ ja: __________________________________ ☐ nein öffentlichen Auftraggeberin: (Name des Auftraggebers)

Auftraggeberin:

Anschrift:

Telefon:

Ansprechpartner:

Projektdarstellung des Eine aussagekräftige Darstellung, z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Referenzprojektes: eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchstens zwei DIN A4 - Seiten

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[Seite 82]

Bewertungsmatrix 1 – Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1, Referenznummer: 2026_RDZV_01 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber gem. Ausschreibung

AuswahlkriterienMindest- anforderung ErfülltMindest- anforderung Nicht erfüllt1 Pkt.3 Pkt.5 Pkt.Punkte
1durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025)Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers≥ 900.000 € netto 1 Pkt.≥ 1.000.000 € netto 3 Pkt.≥ 1.100.000,00 € netto 5 Pkt.
2Durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) der vergangenen zehn abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2025)Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers≥ 1.000.000 € netto 1 Pkt.≥ 1.200.000 € netto 3 Pkt.≥ 1.400.000,00 € netto 5 Pkt.
3Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025)Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 11 1 Pkt.≥ 12 3 Pkt.≥ 13 5 Pkt.
4Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure der letzten drei Jahre (2023-2025)Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 9 1 Pkt.≥ 10 3 Pkt.≥ 11 5 Pkt.

[Seite 83]

5Berufserfahrung des ProjektleitersNachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 11 Jahre 1 Pkt.≥ 12 Jahre 3 Pkt.≥ 13 Jahre 5 Pkt.
6Berufserfahrung des stellvertretenden ProjektleitersNachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
7Berufserfahrung des Fachplaners LeitstellentechnikNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
8Berufserfahrung des Fachplaners TGA/HLSKNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
9Berufserfahrung des Fachplaners TGA/ELT/FMTNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
10Berufserfahrung des Fachpersonal IT-SicherheitNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
11Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungs- leistungen-Neuerrichtung oder Erneuerung einer Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen inNachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.

[Seite 84]

den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;
12Referenz für Planungs- leistungen TGA/HLSK für eine Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.
13Referenz für Planungs- leistungen für TGA/ELT/FMT für eine Leitstellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mindestens LPH 1-6 gemäß §§ 53, 55 HOAI und Leitstellentechnik mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.

[Seite 85]

14Referenz für Planungs- leistungen Leistellentechnik oder für vergleichbare Leistungen mit oder für Redundanzlösungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025);Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.
15Referenz für Planungs- leistungen für IT- Sicherheitskonzepte und deren Umsetzung im Katastrophenschutz oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025);Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.
Ausschlussgründe bei Nichterfüllung MindestanforderungPunkte gesamt

[Seite 86]

Bewertungsmatrix 1 –Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/ Los 2, Referenznummer: 2026_RDZV_01 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber gem. Ausschreibung

AuswahlkriterienMindest- anforderung ErfülltMindest- anforderung Nicht erfüllt1 Pkt.3 Pkt.5 Pkt.Punkte
1durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025)Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers≥ 400.000 € netto 1 Pkt.≥ 500.000 € netto 3 Pkt.≥ 600.000,00 € netto 5 Pkt.
2Durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) der vergangenen zehn abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2025)Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers≥ 500.000 € netto 1 Pkt.≥ 600.000 € netto 3 Pkt.≥ 700.000,00 € netto 5 Pkt.
3Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025)Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 7 1 Pkt.≥ 8 3 Pkt.≥ 9 5 Pkt.
4Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure der letzten drei Jahre (2023-2025)Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 5 1 Pkt.≥ 6 3 Pkt.≥ 7 5 Pkt.

[Seite 87]

5Berufserfahrung des ProjektleitersNachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 11 Jahre 1 Pkt.≥ 12 Jahre 3 Pkt.≥ 13 Jahre 5 Pkt.
6Berufserfahrung des stellvertretenden ProjektleitersNachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
7Berufserfahrung des ProjektsteuerersNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
8Berufserfahrung des planungs- und baubegleitende BauüberwacherNachweis der beruflichen Eignung≥ 8 Jahre 1 Pkt.≥ 9 Jahre 3 Pkt.≥ 10 Jahre 5 Pkt.
9Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Projektüberwachungsleistun gen für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Erneuerung einer Leistellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.

[Seite 88]

10Referenz für planungs- und baubegleitende Bauüberwachung für die Errichtung von Gebäuden im Katastrophenschutz mit Errichtung oder Erneuerung einer Leistellentechnik oder für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2015-2025); mit Projektvolumen von jedenfalls 1 Mio. EUR;Nachweis der fachlichen Eignung≥ 2 1 Pkt.≥ 3 3 Pkt.≥ 4 5 Pkt.
Ausschlussgründe bei Nichterfüllung MindestanforderungPunkte gesamt

[Seite 89]

Matrix Europaweite Ausschreibung für die Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technischen Ausrüstung ELT und HLSK für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis / Los 1; Referenznummer: 2026_RDZV_001

Zuschlagskriterien
Qualität der PräsentationHonorarGewichtung
Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projektbeteiligt en/Vorstellung der Projektorganis ation/Kommun ikation intern/Kommu nikation mit dem AGDarstellung eines möglichen Umsetzungs- konzeptes / kurze Darstellung der beabsichtigten Herangehens- weise an die ausgeschrie- bene Aufgaben- stellung unter Berücksichti- gung von Redundanzlös ungenUmfassende Darstellung eines Referenzobj ektes für vergleichbar e LeistungenTechnische Büroaus- stattung / Qualitäts- managementMethoden zur Sicherung der Kosten- effizienz/Folge kostenDarstellung und Heran- gehens- weise an Kosten- planung und Kosten- sicherungDarstellung und Herangehen s-weise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Vorstellung eines möglichen Terminplans / Termin- sicherungHonorar mit Kosten / Nebenkosten / Stundenlöhne / besondere Leistungen
Gewicht10 %20 %10 %10 %10 %10 %10 %20 %
Punktebewertung135135135135135135135˗

[Seite 90]

Matrix Europaweite Ausschreibung für die Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis /Los 2; Referenznummer: 2026_RDZV_001

Zuschlagskriterien
Qualität der PräsentationHonorarGewichtung
Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projektbeteiligt en/Vorstellung der Projektorganis ation/Kommun ikation intern/Kommu nikation mit dem AGDarstellung eines möglichen Umsetzungs- konzeptes / kurze Darstellung der beabsichtigten Herangehens- weise an die ausgeschrie- bene Aufgaben- stellung unter Berücksichti- gung von Redundanzlös ungenUmfassende Darstellung eines Referenzobj ektes für vergleichbar e LeistungenTechnische Büroaus- stattung / Qualitäts- managementMethoden zur Sicherung der Kosten- effizienz/Folge kostenDarstellung und Heran- gehens- weise an Kosten- planung und Kosten- sicherungDarstellung und Herangehen s-weise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Vorstellung eines möglichen Terminplans / Termin- sicherungHonorar mit Kosten / Nebenkosten / Stundenlöhne / besondere Leistungen
Gewicht10 %20 %10 %10 %10 %10 %10 %20 %
Punktebewertung135135135135135135135˗

[Seite 91]

Vertrag für Ingenieurleistungen als Fachplanungsleistungen

Zwischen dem Rettungsdienstzweckverband Südthüringen v. d. d. Verbandsvorsitzenden Herrn Knapp, Rennsteigstraße 10, 98544 Zella-Mehlis

– nachfolgend Auftraggeber (oder kurz „AG“) genannt –

und

– nachfolgend Auftragnehmer (oder kurz „AN“) genannt –

wird folgender Ingenieurvertrag geschlossen:

Präambel

Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen (RDZV) ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Berg- und Wasserrettung und betreibt die Zentrale Leitstelle Suhl. Verbandsmitglieder sind die kreisfreie Stadt Suhl, der Landkreis Sonneberg und der Landkreis Hildburghausen. Am Standort des Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) in Zella-Mehlis soll ein neues Solitärgebäude errichtet werden. Die Zentrale Leitstelle soll in diesem neuen Gebäude angesiedelt und im Übrigen erneuert werden, wofür der RDZV mit der europaweiten Ausschreibung die erforderlichen Planungsleistungen vergibt.

Insofern hat sich der AN durchgesetzt, weshalb der nachfolgende Vertrag zu schließen ist.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Fachplanungsleistung zur Errichtung der Leitstelle des RDZV.

Es sind die nachfolgend benannten Grund- und Besonderen Leistungen der HOAI zu erbringen:

Alle nachfolgend benannten Leistungen der HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung- Leitstellentechnik §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 7:

Grundleistungen

Es sind folgende Grundleistungen im Sinne des § 55 HOAI zu erbringen:

  1. Grundlagenermittlung, LPH 1 § 55 HOAI
  2. Vorplanung, LPH 2 § 55 HOAI
  3. Entwurfsplanung, LPH 3 § 55 HOAI
  4. Ausführungsplanung, LPH 5 § 55 HOAI
  5. Vorbereitung der Vergabe, LPH 6, § 55 HOAI
  6. Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 7, § 55 HOAI
  7. Objektüberwachung-Bauüberwachung, LPH 8, § 55 HOAI
  8. Objektbetreuung, LPH 9, § 55 HOAI

1

[Seite 92]

Besondere Leistungen zu LPH 1

  • Erstellung eines Leitstellen -typischen Raumkonzeptes für das vom Totalübernehmer neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Totalübernehmer

Besondere Leistungen zu LPH 2

  • Definition der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001

Besondere Leistungen zu LPH 3

  • Fortschreibung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Gebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Förderantrages

Besondere Leistungen zu LPH 5

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001
  • Entwicklung von einem strukturierten Vorgehen zur gestuften Inbetriebnahme und den zugehörenden Funktions- und Leistungstests

Besondere Leistungen zu LPH 6

  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen bei neubeschaffter Technik/Software

Besondere Leistungen zu LPH 8

  • Begleitung und Überwachung der Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik sowie Dokumentation in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Gewerken; Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten
  • Begleitung und Überwachung des Probebetriebs der neuen Leitstellentechnik sowie Dokumentation; Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehler/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises

Die Leistungen werden optional beauftragt. Gegenstand dieses Vertrages sind zunächst die Leistungen bis zur LPH 3 einschließlich der jeweiligen Besonderen Leistungen gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die weitere Beauftragung der LPH 5-7 und 8-9 einschließlich der Besonderen Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI erfolgt stufenweise.

§ 2

2

[Seite 93]

Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:

(1) Die Bestimmungen dieses Vertrages einschl. seiner Anlagen (2) Das Angebot vom ………………., Anlage 1 (3) Sämtliche Unterlagen, der Ausschreibung vom 24.09.2026 (4) Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (5) Die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der oben genannten Aufzählung.

Ein Widerspruch liegt jedoch nicht vor, soweit die höherrangige Bestimmung lediglich allgemeine Vorgaben für die zu erbringende Leistung enthält, die durch eine nachrangige Regelung konkretisiert werden.

Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch zur Entscheidung vorzulegen, wobei der Auftraggeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen trifft.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt mit dieser Beauftragung zunächst nur die Planungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) bis zur LPH 3 gem. §§ 53 ff. HOAI, soweit diese noch nicht erbracht sind.

Der Auftragnehmer schuldet über dies sämtliche Planungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind, auch wenn sie vorstehend nicht im Einzelnen aufgeführt sind.

Im Übrigen wird der Auftragnehmer mit den Planungsleistungen der §§ 53 ff. HOAI mit den LPH 5-9 optional zu beauftragen sein. Hierzu werden sich die Parteien auf der Basis des seitens des Auftragnehmers bereits unterbreiteten Angebotes vom …………. jeweils gesondert verständigen.

§ 4 Weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers müssen in jeder Planungsphase mind. den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik berücksichtigen.

Sofern der neueste Stand der Technik von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und ihm die Unterschiede, Vorzüge und Risiken des neuesten Standes der Technik mitzuteilen. Er hat dem Auftraggeber Lösungsvorschläge zu unterbreiten und die Entscheidung des Auftraggebers anschließend umzusetzen.

Die Planung des Auftragnehmers muss die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.

3

[Seite 94]

Sie muss allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie allen weiteren technischen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.

Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen neben den Festlegungen dieses Vertrages alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Er hat den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, soweit die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben von anderen Bestimmungen abweichen, die in diesem Vertrag enthalten sind oder wenn Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen. Er hat dem Auftraggeber Lösungsvorschläge zu unterbreiten und hat die Entscheidung des Auftraggebers anschließend umzusetzen.

Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Entscheidung des Auftraggebers, so hat er diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hinweise des Auftragnehmers müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die zeitlichen Aspekte des Projektterminplans nicht beeinträchtigt werden.

Sofern weitere Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen, die hier nicht bereits vorgesehen sind, hat er den Auftraggeber so rechtzeitig über deren Hinzuziehung zu informieren, dass dieser die Sonderfachleute beauftragen kann, ohne dass der Projektterminplan gefährdet wird.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ebenfalls jederzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Vertragsziele des Auftraggebers, sein Baubudget oder sein Projektterminplan gefährdet erscheinen. In diesen Fällen hat er den Auftraggeber Lösungsvorschläge oder Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten.

Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, Planungswünsche des Auftraggebers oder Dritter in seine Planung einzubeziehen, sofern dies der Auftraggeber wünscht.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die von ihr zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig zu informieren, dass diese Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass sich der Planungsablauf verzögert und von dem Projektterminplan abweicht.

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll zu erstellen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers in Bezug auf andere am Projekt Beteiligte (Behörden, Nachbarn, Bauunternehmen, sonstige Planer, Prüfer etc.) zu vertreten. Er kann diesbezüglich Weisungen erteilen. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer aber nicht bevollmächtigt. Ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers darf er keine Anordnungen erteilen, die finanzielle Verpflichtungen des Auftraggebers begründen können.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen persönlich und im eigenen Büro auszuführen sofern nicht die Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens angezeigt worden ist oder der Auftraggeber zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

§ 5 Leistungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zu treffen.

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[Seite 95]

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die sich in seinem Besitz befinden und die der Auftragnehmer für die vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen benötigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen seine konkrete Zielvorstellung zu nennen und in sinnvollen Zeitabschnitten fortzuschreiben und den jeweiligen Planungsstand anzupassen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Auftragnehmer am Ende einer jeden Planungsstufe abzustimmen, in welchem Umfang die Planung des Auftragnehmers die Zielvorstellungen der Auftraggeber erfüllt.

§ 6 Kostenrahmen

Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ein Budget gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 inkl. der Kostengruppe 470 von 5.5 Mio. EUR netto keinesfalls überschritten wird.

Sobald und soweit für den Auftragnehmer in den einzelnen Planungsphasen Budgetabweichungen erkennbar sind, hat er den Auftraggeber hierauf unter Nennung der Gründe hinzuweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zu Kosteneinsparungen oder entsprechenden Kompensationsmaßnahmen zu unterbreiten. Er hat den Auftraggeber ebenfalls auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten mit 5,5 Mio. EUR netto zu beachten.

Die Einhaltung dieser Kosten insgesamt ist damit vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.

§ 7 Fristen

Der Auftragnehmer wird seine Leistungen durch Übergabe aller für die Beantragung der Fördermittel (Entwurfsplanung LPH 3) erforderlichen Unterlagen bis zum 30.09.2027 erbringen und damit bis zu diesem Zeitpunkt die LPH bis 3 §§ 53 ff. HOAI fertigstellen.

Der Terminplan, der noch zu übergeben ist, ist Vertragsbestandteil. Die Parteien vereinbaren den 30.09.2027 als verbindlichen Vertragstermin.

Im Falle der Fortschreibung des Terminplans, wird die jeweilige jüngste Fassung zum Vertragsbestandteil und die dortigen Termine und Fristen zu verbindlichen Vertragsterminen.

§ 8 Honorar

Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Willen der Parteien sowie nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Angebotes des Auftragnehmers vom ……………einschließlich der dort genannten Honorarzonen und Honorarsätze und gegebenenfalls den nachfolgenden Regelungen des Vertrages.

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[Seite 96]

Die anrechenbaren Kosten wurden nach §§ 4, 55 f. HOAI ermittelt und betragen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung siehe Angebot vom ………………...

Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: siehe Angebot vom ………………...

Sollten weitere oder erneute Grund- und Besondere Leistungen erforderlich sein, wird insofern durch den Auftragnehmer zunächst ein Angebot, rechtzeitig unter Berücksichtigung des Terminplans, unterbreitet.

Die nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten werden siehe Angebot vom ………………….vergütet.

Leistungen des Auftragnehmers werden nur dann nach Zeitaufwand vergütet, wenn sie vorher schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt worden und nicht von den Grundleistungen dieses Vertrages erfasst sind. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen.

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters nach Zeitaufwand berechnet, werden folgende Stundensätze vergütet: (siehe Angebot vom………………).

§ 9 Zahlungen

Das gesamte Honorar für die vollständig erbrachten Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die letzte beauftragte Leistung vertragsmäßig erbracht und die prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend den nachgewiesenen Leistungen zu verlangen.

Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung beim Auftraggeber innerhalb von 18 Werktagen fällig.

Der Auftragnehmer kann nach Abschluss der Leistungsphase 8 eine prüffähige Schlussrechnung erstellen. Diese wird nach 60 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 10 Honoraranpassung bei Über- oder -unterschreitung des Kostenrahmens

Soweit der Auftragnehmer eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten anrechenbaren Kosten für die KG 470 i. H. v. 5.5 Mio. EUR netto (Kosten-Obergrenze) um mehr als 10 % zu vertreten hat, wird das dem Auftragnehmer zustehende Honorar um 5 % der Netto- Auftragssumme des Auftragnehmers für jedes volle Prozent der Überschreitung des verbindlichen Baubudgets gekürzt. Dies gilt ausdrücklich nur, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung zu vertreten hat.

Kostenüberschreitungen, die entweder auf durch den Auftraggeber angeordnete, geänderte, zusätzliche oder entfallene Leistungen oder auf Preisanpassungsabreden mit den ausführenden Unternehmen (Indexierungen) u.a. beruhen, finden damit bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.

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Die Honorarkürzung wird auf eine etwaige Vertragsstrafe des Auftragnehmers angerechnet. Honorarkürzungen und Vertragsstrafen dürfen insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftragnehmers nicht überschreiten. Die Honorarkürzung wird auch auf Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet.

§ 11 Änderungen der Planungsziele und des Leistungsumfanges

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, Änderungen oder Wiederholungen von Leistungen des Auftragnehmers anzuordnen. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung dieser vom Auftraggeber angeordneten Leistungsänderung verpflichtet, soweit er dem Auftraggeber nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für ihn unzumutbar ist.

Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, auf Anordnung des Auftraggebers weitere besondere Leistungen auszuführen, soweit diese ihm nicht unmöglich oder nicht unzumutbar sind.

Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unterschiedliche Vorschläge oder Ausarbeitungen des Auftragnehmers in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht während der Erstellung der Planung und vor Abschluss der einzelnen Planungsphasen zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören und deshalb von vornherein nicht als Leistungsmodifikationen anzusehen sind; derartige Alternativen sind z. B. unterschiedliche Grundrissvarianten oder Ansichten.

Der Auftragnehmer erhält in all diesen Fällen eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführungen des Auftraggebers schriftlich den entsprechenden Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach anzukündigen und eine prüfbare Aufstellung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu übermitteln.

Soll der Auftragnehmer in zwingenden Gründen und mit gesondertem und anerkanntem Nachweis gegenüber des Auftraggebers Teile von Grundleistungen wiederholen, so erhält er eine zusätzliche Vergütung, wenn die geänderte oder zusätzliche Leistung einen Zeitaufwand von mehr als 50 % einer vollständig erbrachten und unveränderten Grundleistung übersteigt. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer pro Prozent der Überschreitung je 1 % des auf diese Grundleistung anfallenden Honorars, maximal jedoch 5 %. Im Übrigen orientiert sich die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung an den Regelungen der HOAI.

Soll der Auftragnehmer weitere besondere Leistungen ausführen, für die die Parteien in diesem Vertrag keine Vergütung vereinbart haben, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.

Fehlt es an einer vorab getroffenen Vergütungsregelung in den vorgenannten Fällen, so steht dem Auftragnehmer kein Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber zu.

Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers werden durch diese Regelung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. § 10 HOAI bleibt unberührt.

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§ 12 Abnahme

Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen einer gemeinsamen förmlichen Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Die Leistungen werden nach der letzten dem Auftragnehmer beauftragten oder abgerufenen Leistungsphase abgenommen.

Teilabnahmen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, die dieser auch ohne Grund verweigern darf, auf Antrag des Auftragnehmers zulässig.

§ 13 Mängelansprüche und Verzugsansprüche

Die Mängelansprüche des Auftraggebers bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist bzgl. Mängel der Leistungsphasen 3 bis 9 beginnt mit der Abnahme dieser Leistungsphasen.

Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Regelungen zu. Gerät er mit seiner Leistung in Verzug und erbringt er die ausstehenden Leistungen trotz Nachfristsetzung sodann nicht innerhalb von maximal 20 Werktagen, so ist der Auftraggeber, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, den Vertrag für die Leistungsphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 14 Vertragsstrafe

Werden die Vertragstermine des Projektterminplans oder die in § 7 dieses Vertrages schriftlich festgelegten Endtermine aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund überschritten, hat der Auftraggeber für jeden Werkvertrag der Fristüberschreitung Anspruch auf eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,1 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 5 % der Netto-Auftragssumme.

Sobald der Auftragnehmer bzgl. eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.

Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

Der Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Schlussrechnung geltend gemacht werden.

§ 15 Haftpflichtversicherung

Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner

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Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss im Übrigen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen:

▪ Für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR ▪ Für sonstige Schäden: 2.000.000,00 EUR

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Schadenssummer für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist zu unterhalten. Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung des Haftpflichtrisikos hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass eine Nachweisführung bereits im Zuge der Ausschreibung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.

Der Auftraggeber kann den Nachweis aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit verlangen. Weist der Auftragnehmer die Deckung dann nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 16 Urheberrecht und Herausgabe von Unterlagen

Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn dem Auftragnehmer nur einzelne der in diesem Vertrag ausgeführten Leistungen übertragen werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten frei.

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen sowie an den für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen.

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Überlassung sämtlicher Vorentwurfs-, Entwurfs-, Ausführungspläne sowie auf Überlassung sämtlicher pausfähiger Transparentpausen der letztgültigen Bauausführungszeichnungen und Detailzeichnungen sowie der Bestandspläne und der von Sonderfachleuten ausgearbeiteten Unterlagen. Der Auftragnehmer wird digital, insbesondere CAD erstellte Planungsunterlagen im jeweils gültigen Schnittstellenformat – derzeit DXF-Format – dem Bauherrn in unverschlüsselter Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle das Bauvorhaben betreffenden Unterlagen, insbesondere behördliche Urkunden, Originalangebote, Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und ähnliches unverzüglich zu übergeben.

Diese Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits Eigentümerin ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages.

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Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung des nach den Plänen des Auftragnehmers errichteten Bauwerks. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass sämtliche Unterlagen oder Modelle mit seinem Namen versehen werden.

§ 17 Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise ohne Grund oder auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer nachhaltig und erheblich seine Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung durch den Auftraggeber nicht beseitigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn es der Auftragnehmer unterlässt, einer bindenden Anweisung des Auftraggebers nachzukommen und diese nicht innerhalb einer Nachfrist nachholt. Der Auftraggeber hat sowohl bei der Setzung einer Nachfrist als auch bei der Abmahnung die Kündigung anzudrohen.

Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftragnehmer hat kein Recht zu Teilkündigungen.

Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

Wird der Vertrag von dem Auftraggeber ohne Grund gekündigt, so erhält der Auftragnehmer für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen zu, wobei der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Höhe der ersparten Aufwendungen nachzuweisen hat. Soweit dieser Nachweis vom Auftragnehmer nicht erbracht wird, werden die kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen auf 5% der restlichen Vergütung pauschaliert. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen anzurechnen, was er in Folge der Kündigung anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.

Die gleichen Folgen treten ein, wenn der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer für die erbrachten und verwertbaren Leistungen das – anteilige – vertraglich vereinbarte Honorar zu. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer kein Honorar zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers scheiden insoweit aus. Ihm sind lediglich die für die erbrachten Leistungen nachweisbar entstandenen und notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Soweit der Auftragnehmer den wichtigen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er dem Auftraggeber darüber hinaus zur Erstattung der kündigungsbedingt eingetretenen Mehrkosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. § 9 HOAI findet in diesen Fällen keine Anwendung.

Im Falle einer jeden Kündigung hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Leistungen dem Auftraggeber so zu übergeben, dass ein Dritter die Leistungen fortführen kann. Die Parteien

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sind verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen innerhalb von 20 Werktagen nach Kündigung gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.

§ 18 Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die bestehende Zentrale Leitstelle in Zella-Mehlis, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

Zella-Mehlis, _______________________


Auftraggeber Auftragnehmer Verbandsvorsitzender

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Vertrag für Ingenieurleistungen als Fachplanungsleistungen

Zwischen dem Rettungsdienstzweckverband Südthüringen v. d. d. Verbandsvorsitzenden Herrn Knapp, Rennsteigstraße 10, 98544 Zella-Mehlis

– nachfolgend Auftraggeber (oder kurz „AG“) genannt –

und

– nachfolgend Auftragnehmer (oder kurz „AN“) genannt –

wird folgender Ingenieurvertrag geschlossen:

Präambel

Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen (RDZV) ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Berg- und Wasserrettung und betreibt die Zentrale Leitstelle Suhl. Verbandsmitglieder sind die kreisfreie Stadt Suhl, der Landkreis Sonneberg und der Landkreis Hildburghausen. Am Standort des Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) in Zella-Mehlis soll ein neues Solitärgebäude errichtet werden. Die Zentrale Leitstelle Südthüringen soll in diesem neuen Gebäude angesiedelt und im Übrigen erneuert werden, wofür der RDZV mit einer europaweiten Ausschreibung die erforderlichen Planungsleistungen vergeben hat. Darüber hinaus will der RDZV einen Totalübernehmer mit der Erbringung der Planungs- und Bauleistungen für das neue Solitärgebäude beauftragt. Diese Leistungen müssen gesteuert und überwacht werden und waren daher ebenfalls ausgeschrieben.

Insofern hat sich der AN durchgesetzt, weshalb der nachfolgende Vertrag zu schließen ist.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Leistungen des Projektsteuerers und der planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung zur Planung und zum Bau des Solitärgebäudes und zur Planung und Errichtung der Leitstelle des RDZV.

Es sind die nachfolgend benannten Leistungen zu erbringen:

Die Projektsteuerung ist im Sinne der AHO-Heft 9- „Projektsteuerung/Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ zu erbringen. Die Grundleistungen richten sich dabei nach den 5 Handlungsbereichen der AHO: • Organisation, Information, Koordination und Dokumentation • Qualitäten und Quantitäten • Kosten und Finanzierung • Termine und Kapazitäten

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• Verträge und Versicherungen

Die planungs- und baubegleitende Bauüberwachung ist die neutrale, technische Kontrolle eines Bauprojektes durch einen unabhängigen fachkundigen Vertreter des Bauherren. Die Grundleistungen sind: • Prüfung der Planung • Baustellenbegehungen • Mängelverfolgung • Dokumentation • Begleitung der Abnahme • Begleitung der Einsatzbereitschaft

Die Leistungen sind darüber hinaus stufenweise / optional beauftragt. Gegenstand dieses Vertrages sind zunächst die Leistungen bis zur LPH 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI der Planungsleistungen. Die weitere optionale/stufenweise Beauftragung der Überwachung der LPH 5-7 und 8-9 nach §§ 53 ff. HOAI erfolgt stufenweise. Die Steuerung und Überwachung der Bauleistungen nach Erteilung einer Baugenehmigung werden ebenfalls optional beauftragt.

§ 2 Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:

(1) Die Bestimmungen dieses Vertrages einschl. seiner Anlagen (2) Das Angebot vom ………………., Anlage 1 (3) Sämtliche Unterlagen, der Ausschreibung vom 24.09.2026 (4) Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (5) Die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der oben genannten Aufzählung.

Ein Widerspruch liegt jedoch nicht vor, soweit die höherrangige Bestimmung lediglich allgemeine Vorgaben für die zu erbringende Leistung enthält, die durch eine nachrangige Regelung konkretisiert werden.

Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch zur Entscheidung vorzulegen, wobei der Auftraggeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen trifft.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt mit dieser Beauftragung zunächst nur die Steuerung und Überwachung bis zur LPH 3 gem. §§ 53 ff. HOAI der Planungsleistungen, soweit diese noch nicht erbracht sind.

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Der Auftragnehmer schuldet über dies sämtliche Steuerungs- und Überwachungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind, auch wenn sie vorstehend nicht im Einzelnen aufgeführt sind.

Im Übrigen wird der Auftragnehmer mit den weiteren Steuerungs- und Überwachungsleistungen der §§ 53 ff. HOAI mit den LPH 5-9 und der Bauleistungen zum Solitärbau optional zu beauftragen sein. Hierzu werden sich die Parteien auf der Basis des seitens des Auftragnehmers bereits unterbreiteten Angebotes vom …………. jeweils gesondert verständigen.

§ 4 Weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers müssen in jeder Planungsphase mind. den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik berücksichtigen.

Sofern der neueste Stand der Technik von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und ihm die Unterschiede, Vorzüge und Risiken des neuesten Standes der Technik mitzuteilen. Er hat dem Auftraggeber Lösungsvorschläge zu unterbreiten und die Entscheidung des Auftraggebers anschließend umzusetzen.

Die Leistung des Auftragnehmers muss die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten. Sie muss allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie allen weiteren technischen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.

Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen neben den Festlegungen dieses Vertrages alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Er hat den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, soweit die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben von anderen Bestimmungen abweichen, die in diesem Vertrag enthalten sind oder wenn Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen. Er hat dem Auftraggeber Lösungsvorschläge zu unterbreiten und hat die Entscheidung des Auftraggebers anschließend umzusetzen.

Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Entscheidung des Auftraggebers, so hat er diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hinweise des Auftragnehmers müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die zeitlichen Aspekte des Projektterminplans nicht beeinträchtigt werden.

Sofern weitere Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen, die hier nicht bereits vorgesehen sind, hat er den Auftraggeber so rechtzeitig über deren Hinzuziehung zu informieren, dass dieser die Sonderfachleute beauftragen kann, ohne dass der Projektterminplan gefährdet wird.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ebenfalls jederzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Vertragsziele des Auftraggebers, sein Baubudget oder sein Projektterminplan gefährdet erscheinen. In diesen Fällen hat er den Auftraggeber Lösungsvorschläge oder Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten.

Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, Planungswünsche des Auftraggebers oder Dritter in seine Leistung einzubeziehen, sofern dies der Auftraggeber wünscht.

[Seite 105]

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die von ihr zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig zu informieren, dass diese Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass sich der Planungsablauf verzögert und von dem Projektterminplan abweicht.

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll zu erstellen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers in Bezug auf andere am Projekt Beteiligte (Behörden, Nachbarn, Bauunternehmen, sonstige Planer, Prüfer etc.) zu vertreten. Er kann diesbezüglich Weisungen erteilen. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer aber nicht bevollmächtigt. Ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers darf er keine Anordnungen erteilen, die finanzielle Verpflichtungen des Auftraggebers begründen können.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen persönlich und im eigenen Büro auszuführen sofern nicht die Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens angezeigt worden ist oder der Auftraggeber zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

§ 5 Leistungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zu treffen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die sich in seinem Besitz befinden und die der Auftragnehmer für die vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen benötigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen seine konkrete Zielvorstellung zu nennen und in sinnvollen Zeitabschnitten fortzuschreiben und den jeweiligen Planungsstand anzupassen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Auftragnehmer am Ende einer jeden Planungsstufe abzustimmen, in welchem Umfang die Planung des Auftragnehmers die Zielvorstellungen der Auftraggeber erfüllt.

§ 6 Kostenrahmen

Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ein Budget gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 inkl. der Kostengruppe 450 von 5.5 Mio. EUR netto und bezüglich des Solitärbaus von…………………………..keinesfalls überschritten wird.

Sobald und soweit für den Auftragnehmer in den einzelnen Planungsphasen Budgetabweichungen erkennbar sind, hat er den Auftraggeber hierauf unter Nennung der Gründe hinzuweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zu Kosteneinsparungen oder entsprechenden Kompensationsmaßnahmen zu unterbreiten. Er hat den Auftraggeber ebenfalls auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten hinzuweisen.

[Seite 106]

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten mit 5,5 Mio. EUR netto und für den Solitärbau mit………………………… zu beachten.

Die Einhaltung dieser Kosten insgesamt ist damit vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.

§ 7 Fristen

Der Auftragnehmer wird seine Leistungen durch Übergabe aller für die Beantragung der Fördermittel (Entwurfsplanung LPH 3) erforderlichen Unterlagen bis zum 30.09.2027 erbringen und damit bis zu diesem Zeitpunkt die LPH bis 3 §§ 53 ff. HOAI fertigstellen.

Der Terminplan, der noch zu übergeben ist, ist Vertragsbestandteil. Die Parteien vereinbaren den 30.09.2027 als verbindlichen Vertragstermin.

Im Falle der Fortschreibung des Terminplans, wird die jeweilige jüngste Fassung zum Vertragsbestandteil und die dortigen Termine und Fristen zu verbindlichen Vertragsterminen.

§ 8 Honorar

Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Angebotes des Auftragnehmers vom ……………einschließlich der dort genannten Honoransätze und gegebenenfalls den nachfolgenden Regelungen des Vertrages.

Die anrechenbaren Kosten wurden nach §§ 4, 55 f. HOAI ermittelt und betragen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung siehe Angebot vom ………………...

Sollten weitere oder erneute erforderlich sein, wird insofern durch den Auftragnehmer zunächst ein Angebot, rechtzeitig unter Berücksichtigung des Terminplans, unterbreitet.

Die nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten werden mit siehe Angebot vom ………………….vergütet.

Leistungen des Auftragnehmers werden nur dann nach Zeitaufwand vergütet, wenn sie vorher schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt worden und nicht von den Grundleistungen dieses Vertrages erfasst sind. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen.

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters nach Zeitaufwand berechnet, werden folgende Stundensätze vergütet: (siehe Angebot vom………………).

§ 9 Zahlungen

Das gesamte Honorar für die vollständig erbrachten Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die letzte beauftragte Leistung vertragsmäßig erbracht und die prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.

[Seite 107]

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend den nachgewiesenen Leistungen zu verlangen.

Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung beim Auftraggeber innerhalb von 18 Werktagen fällig.

Der Auftragnehmer kann nach Abschluss der Leistungsphase 8 eine prüffähige Schlussrechnung erstellen. Diese wird nach 60 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 10 Honoraranpassung bei Über- oder -unterschreitung des Kostenrahmens

Soweit der Auftragnehmer eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten anrechenbaren Kosten für die KG 450 i. H. v. 5.5 Mio. EUR netto und für den Solitärbau mit………… (Kosten-Obergrenze) um mehr als 10 % zu vertreten hat, wird das dem Auftragnehmer zustehende Honorar um 5 % der Netto-Auftragssumme des Auftragnehmers für jedes volle Prozent der Überschreitung des verbindlichen Baubudgets gekürzt. Dies gilt ausdrücklich nur, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung zu vertreten hat.

Kostenüberschreitungen, die entweder auf durch den Auftraggeber angeordnete, geänderte, zusätzliche oder entfallene Leistungen oder auf Preisanpassungsabreden mit den ausführenden Unternehmen (Indexierungen) u.a. beruhen, finden damit bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.

Die Honorarkürzung wird auf eine etwaige Vertragsstrafe des Auftragnehmers angerechnet. Honorarkürzungen und Vertragsstrafen dürfen insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftragnehmers nicht überschreiten. Die Honorarkürzung wird auch auf Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet.

§ 11 Änderungen der Planungsziele und des Leistungsumfanges

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, Änderungen oder Wiederholungen von Leistungen des Auftragnehmers anzuordnen. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung dieser vom Auftraggeber angeordneten Leistungsänderung verpflichtet, soweit er dem Auftraggeber nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für ihn unzumutbar ist.

Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, auf Anordnung des Auftraggebers weitere besondere Leistungen auszuführen, soweit diese ihm nicht unmöglich oder nicht unzumutbar sind.

Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unterschiedliche Vorschläge oder Ausarbeitungen der Planer in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht während der Erstellung der Planung und vor Abschluss der einzelnen Planungsphasen zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören und deshalb von vornherein nicht als Leistungsmodifikationen anzusehen sind; derartige Alternativen sind z. B. unterschiedliche Grundrissvarianten oder Ansichten.

Der Auftragnehmer erhält in all diesen Fällen eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

[Seite 108]

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführungen des Auftraggebers schriftlich den entsprechenden Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach anzukündigen und eine prüfbare Aufstellung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu übermitteln.

Soll der Auftragnehmer in zwingenden Gründen und mit gesondertem und anerkanntem Nachweis gegenüber des Auftraggebers Teile von Leistungen wiederholen, so erhält er eine zusätzliche Vergütung, wenn die geänderte oder zusätzliche Leistung einen Zeitaufwand von mehr als 50 % einer vollständig erbrachten und unveränderten Leistung übersteigt. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer pro Prozent der Überschreitung je 1 % des auf diese Grundleistung anfallenden Honorars, maximal jedoch 5 %. Im Übrigen orientiert sich die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung an den Regelungen der HOAI.

Soll der Auftragnehmer weitere Leistungen ausführen, für die die Parteien in diesem Vertrag keine Vergütung vereinbart haben, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.

Fehlt es an einer vorab getroffenen Vergütungsregelung in den vorgenannten Fällen, so steht dem Auftragnehmer kein Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber zu.

§ 12 Abnahme

Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen einer gemeinsamen förmlichen Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Die Leistungen werden nach der letzten dem Auftragnehmer beauftragten oder abgerufenen Leistungsphase abgenommen.

Teilabnahmen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, die dieser auch ohne Grund verweigern darf, auf Antrag des Auftragnehmers zulässig.

§ 13 Mängelansprüche und Verzugsansprüche

Die Mängelansprüche des Auftraggebers bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist bzgl. Mängel der Leistungsphasen 3 bis 9 beginnt mit der Abnahme dieser Leistungsphasen.

Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Regelungen zu. Gerät er mit seiner Leistung in Verzug und erbringt er die ausstehenden Leistungen trotz Nachfristsetzung sodann nicht innerhalb von maximal 20 Werktagen, so ist der Auftraggeber, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, den Vertrag für die Leistungsphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 14 Vertragsstrafe

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Werden die Vertragstermine des Projektterminplans oder die in § 7 dieses Vertrages schriftlich festgelegten Endtermine aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund überschritten, hat der Auftraggeber für jeden Werkvertrag der Fristüberschreitung Anspruch auf eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,1 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 5 % der Netto-Auftragssumme.

Sobald der Auftragnehmer bzgl. eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.

Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

Der Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Schlussrechnung geltend gemacht werden.

§ 15 Haftpflichtversicherung

Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss im Übrigen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen:

▪ Für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR ▪ Für sonstige Schäden: 2.000.000,00 EUR

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Schadenssummer für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist zu unterhalten.

Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung des Haftpflichtrisikos hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass eine Nachweisführung bereits im Zuge der Ausschreibung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.

Der Auftraggeber kann den Nachweis aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit verlangen. Weist der Auftragnehmer die Deckung dann nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 16 Urheberrecht und Herausgabe von Unterlagen

Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn dem Auftragnehmer nur einzelne der in diesem Vertrag ausgeführten Leistungen übertragen werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.

[Seite 110]

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten frei.

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen sowie an den für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen.

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Überlassung sämtlicher Vorentwurfs-, Entwurfs-, Ausführungspläne sowie auf Überlassung sämtlicher pausfähiger Transparentpausen der letztgültigen Bauausführungszeichnungen und Detailzeichnungen sowie der Bestandspläne und der von Sonderfachleuten ausgearbeiteten Unterlagen. Der Auftragnehmer wird digital, insbesondere CAD erstellte Planungsunterlagen im jeweils gültigen Schnittstellenformat – derzeit DXF-Format – dem Bauherrn in unverschlüsselter Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle das Bauvorhaben betreffenden Unterlagen, insbesondere behördliche Urkunden, Originalangebote, Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und ähnliches unverzüglich zu übergeben.

Diese Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits Eigentümerin ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages.

Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung des nach den Plänen des Auftragnehmers errichteten Bauwerks. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass sämtliche Unterlagen oder Modelle mit seinem Namen versehen werden.

§ 17 Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise ohne Grund oder auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer nachhaltig und erheblich seine Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung durch den Auftraggeber nicht beseitigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn es der Auftragnehmer unterlässt, einer bindenden Anweisung des Auftraggebers nachzukommen und diese nicht innerhalb einer Nachfrist nachholt. Der Auftraggeber hat sowohl bei der Setzung einer Nachfrist als auch bei der Abmahnung die Kündigung anzudrohen.

Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftragnehmer hat kein Recht zu Teilkündigungen.

Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

Wird der Vertrag von dem Auftraggeber ohne Grund gekündigt, so erhält der Auftragnehmer für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der vom Auftragnehmer ersparten

[Seite 111]

Aufwendungen zu, wobei der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Höhe der ersparten Aufwendungen nachzuweisen hat. Soweit dieser Nachweis vom Auftragnehmer nicht erbracht wird, werden die kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen auf 5% der restlichen Vergütung pauschaliert. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen anzurechnen, was er in Folge der Kündigung anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.

Die gleichen Folgen treten ein, wenn der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer für die erbrachten und verwertbaren Leistungen das – anteilige – vertraglich vereinbarte Honorar zu. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer kein Honorar zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers scheiden insoweit aus. Ihm sind lediglich die für die erbrachten Leistungen nachweisbar entstandenen und notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Soweit der Auftragnehmer den wichtigen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er dem Auftraggeber darüber hinaus zur Erstattung der kündigungsbedingt eingetretenen Mehrkosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

Im Falle einer jeden Kündigung hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Leistungen dem Auftraggeber so zu übergeben, dass ein Dritter die Leistungen fortführen kann. Die Parteien sind verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen innerhalb von 20 Werktagen nach Kündigung gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.

§ 18 Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die bestehende Zentrale Leitstelle in Zella-Mehlis, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

Zella-Mehlis, _______________________


Auftraggeber Auftragnehmer Verbandsvorsitzender

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Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE)

Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber

Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Land: Deutschland

Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Titel: Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/Los 1 Kurzbeschreibung: siehe Ausschreibungstext Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 2026_RDZV_01

Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer

A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

-1-

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Stadt:

Land:

Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Kontaktperson(en):

Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).

Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?

Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.

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[Seite 114]

Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein

• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.

a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:

b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:

d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein

• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.

e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein

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[Seite 115]

Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein

• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.

a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:

b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:

c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:

Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:

B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1

• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

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[Seite 116]

Geburtsort

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

Stadt:

Land:

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:

Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:

C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein

• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt.

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[Seite 117]

Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.

D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt

• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)

Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:

• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.

Teil III: Ausschlussgründe

A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2

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[Seite 118]

des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja -7-

[Seite 119]

❍ Nein URL

Code

Aussteller

Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder

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[Seite 120]

wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

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[Seite 121]

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

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[Seite 122]

B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

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[Seite 123]

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja

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[Seite 124]

❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

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[Seite 125]

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 126]

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

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[Seite 127]

Code

Aussteller

Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vergleichsverfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?

Ihre Antwort?

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[Seite 128]

❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne

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[Seite 129]

dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

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[Seite 130]

Aussteller

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Ihre Antwort? ❍ Ja

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[Seite 131]

❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 132]

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren

-21-

[Seite 133]

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja

-22-

[Seite 134]

❍ Nein URL

Code

Aussteller

Teil IV: Eignungskriterien

A: Befähigung zur Berufsausübung In Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-23-

[Seite 135]

In Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung, in den Auftragsunterlagen oder in der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:

Anzahl der Jahre

Durchschnittlicher Umsatz


Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Spezifischer, durchschnittlicher Umsatz Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren:

Anzahl der Jahre

Durchschnittlicher Umsatz


-24-

[Seite 136]

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Berufshaftpflichtversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:

Betrag


Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In Artikel 58 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

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[Seite 137]

Bei Dienstleistungsaufträgen: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.

Beschreibung

Betrag


Anfangsdatum

Enddatum

Empfänger

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Zahl der Führungskräfte

-26-

[Seite 138]

Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Jahren belief sich auf:

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf:

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

-27-

[Seite 139]

Jahr

Anzahl

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Ende

Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers

Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein -28-

[Seite 140]

Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Teil VI: Abschlusserklärungen Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web- Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en):

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[Seite 141]

Datum

Ort

Unterschrift

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[Seite 142]

Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE)

Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber

Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/ Los 2 Land: Deutschland

Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Titel: Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis/ Los 2 Kurzbeschreibung: siehe Ausschreibungstext Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 2026_RDZV_01

Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer

A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

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[Seite 143]

Stadt:

Land:

Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Kontaktperson(en):

Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).

Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?

Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.

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[Seite 144]

Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein

• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.

a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:

b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:

d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein

• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.

e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein

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[Seite 145]

Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein

• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.

a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:

b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:

c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:

Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:

B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1

• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

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[Seite 146]

Geburtsort

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

Stadt:

Land:

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:

Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:

C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein

• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt.

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[Seite 147]

Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.

D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt

• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)

Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:

• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.

Teil III: Ausschlussgründe

A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2

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[Seite 148]

des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja -7-

[Seite 149]

❍ Nein URL

Code

Aussteller

Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder

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[Seite 150]

wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

-9-

[Seite 151]

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

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[Seite 152]

B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

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[Seite 153]

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja

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[Seite 154]

❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

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[Seite 155]

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 156]

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

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[Seite 157]

Code

Aussteller

Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vergleichsverfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?

Ihre Antwort?

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[Seite 158]

❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne

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[Seite 159]

dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

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[Seite 160]

Aussteller

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Ihre Antwort? ❍ Ja

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[Seite 161]

❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 162]

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren

-21-

[Seite 163]

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja

-22-

[Seite 164]

❍ Nein URL

Code

Aussteller

Teil IV: Eignungskriterien

A: Befähigung zur Berufsausübung In Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-23-

[Seite 165]

In Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung, in den Auftragsunterlagen oder in der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:

Anzahl der Jahre

Durchschnittlicher Umsatz


Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Spezifischer, durchschnittlicher Umsatz Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren:

Anzahl der Jahre

Durchschnittlicher Umsatz


-24-

[Seite 166]

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Berufshaftpflichtversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:

Betrag


Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In Artikel 58 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:

-25-

[Seite 167]

Bei Dienstleistungsaufträgen: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.

Beschreibung

Betrag


Anfangsdatum

Enddatum

Empfänger

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Zahl der Führungskräfte

-26-

[Seite 168]

Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Jahren belief sich auf:

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf:

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

-27-

[Seite 169]

Jahr

Anzahl

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Ende

Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers

Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein -28-

[Seite 170]

Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Teil VI: Abschlusserklärungen Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web- Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en):

-29-

[Seite 171]

Datum

Ort

Unterschrift

-30-

[Seite 172]

Los 1 Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis

Honorarermittlung Technische Ausrüstung gem. §§ 54 ff. HOAI

Honorargrundlagen§§ HOAI54ff.
HonorarzoneIII
HonorarsatzBasishonorarsatz
Anrechenbare KostenKostengruppePlanungsgewerkKosten in EUR (netto)
470Leitstellentechnik5.500.000,00

Grundhonorar

Umbauzuschlag

Grundhonorar zzgl. Umbauzuschlag

Grundleistungen nach HOAIin %in EUR (netto)
LPH 1Grundlagenermittlung2
LPH 2Vorplanung9
LPH 3Entwurfsplanung17
LPH 5Ausführungsplanung22
LPH 6Vorbereitung der Vergabe7
LPH 7Mitwirkung bei der Vergabe4
LPH 8Objektüberwachung35
LPH 9Objektbetreuung1
Summe Grundleistungen97

[Seite 173]

Los 1 Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella- Mehlis

Honorarermittlung Besondere Leistungen

Leistungsphase Besondere Leistung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis nach HOAI [EUR] [EUR]

LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 1Erstellung eines leitstellentypischen Raumkonzepts für das vom Totalübernehmer neu zu errichtende Gebäude „Leitstelle“ und enge Abstimmung des Raumkonzepts mit dem Totalübernehmer1psch
Summe Besondere Leistungen LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 2Definition der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Solitärgebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer1psch
LPH 2Erstellung einer Realisierungsstrategie und eines Anbindungskonzeptes für die drahtgebundene Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz1psch
LPH 2Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines IT- Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO27001h
Summe Besondere Leistungen LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 3Fortschreibung der Anforderungen an die technische Ausstattung des neu zu errichtenden Solitärgebäudes „Leitstelle“ und enge Abstimmung der Anforderungen mit dem Totalübernehmer1psch
LPH 3Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT- Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO27001h
LPH 3Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Förderantrags1psch
Summe Besondere Leistungen LPH 3 Entwurfsplanung

[Seite 174]

LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 5Unterstützung des Auftraggebers bei der Fortschreibung eines IT- Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben des BSI-Grundschutzes zur zukünftigen Zertifizierung des ISMS nach ISO27001h
LPH 5Entwicklung von einem strukturierten Vorgehen zur gestuften Inbetriebnahme und den zugehörenden Funktions- und Leistungstests.1psch
Summe Besondere Leistungen LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
LPH 6Unterstützung des Auftraggebers bei der Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen bei neubeschaffter Technik/Software1psch
Summe Besondere Leistungen LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung
LPH 8Begleitung und Überwachung der Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik sowie Dokumentation in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Gewerken. Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehlern/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten.h
LPH 8Begleitung und Überwachung des Probebetriebs der neuen Leitstellentechnik sowie Dokumentation, Aufzeigen und Bewerten von Risiken/Fehlern/Schwachstellen und anderen Unzulänglichkeiten.h
LPH 8Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises1psch
Summe Besondere Leistungen LPH 8 Objektüberwachung

Honorarsumme Besondere Leistungen

[Seite 175]

Los 1 Fachplanungsleistungen für die Leitstellentechnik und die Technische Ausrüstung ELT und HLSK und Sicherheitstechnik für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis

Zusammenstellung Honorar

Honorarsumme Grundleistungen

Honorarsumme Besondere Leistungen

Zwischensumme Honorare

Zuschläge in % 0 - €

Abschläge in % 0 - €

Zwischensumme Honorare inkl. Zu-/Abschläge

Nebenkosten in % 2

Angebotssumme netto

Mehrwertsteuer in % 19

Angebotssumme brutto

[Seite 176]

Los 2 - Projektsteuerung und planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung für den Neubau/Erweiterung der Zentralen Leitstelle Südthüringen in Zella-Mehlis

Honorarermittlung Projektsteuerung + Qualitätsüberwachung

Honorar- grundlagen§§ AHO§6 Heft 9
HonorarzoneIII
HonorarsatzBasishonorarsatz
Anrechenbare KostenKostengruppePlanungsgewerkKosten in EUR (netto)
300+400Solitärbau4.600.000,00
470Leitstellentechnik - Ansatz 50%2.750.000,00
Summe7.350.000,00

Prozente für Totalübernehmer nach PE

Leistungen nach AHOin %in EUR (netto)
1Projektvorbereitung19
2Planung13
3Ausführungsvorbereitung9
4Ausführung20
5Projektabschluss5
Summe Projektsteuerung66

planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung

Zuschlag zum Honorar der Projektsteuerung

Gesamtsumme

[Seite 177]

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales

und Landesentwicklung

Richtlinie

zur Gewährung von Zuwendungen

des Freistaats Thüringen

für die

Förderung von Investitionen der

kommunalen Gebietskörperschaften

im Rahmen der ersten Phase des

Projekts Regionalleitstellen

(FörderRL Leitstellen Phase 1)

Förderrichtlinie Leitstellen – Version_final – 2025-01-06

[Seite 178]

Inhaltsverzeichnis 0 PRÄAMBEL ....................................................................................................................... 3 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE ............................................................. 3 2 GEGENSTAND DER FÖRDERUNG ................................................................................. 5 3. ZUWENDUNGSEMPFÄNGER .......................................................................................... 7 4 ZUWENDUNGSVORAUSSETZUNGEN ............................................................................ 7 5 ART UND UMFANG, HÖHE DER ZUWENDUNGEN, BEMESSUNGSGRUNDLAGE ....... 8 6. SONSTIGE ZUWENDUNGSBESTIMMUNGEN .............................................................. 10 7. VERFAHREN .................................................................................................................. 11 8 ZIELERREICHUNGSKONTROLLE ................................................................................. 14 9 ZU BEACHTENDE VORSCHRIFTEN ............................................................................. 14 10 ANPASSUNGSKLAUSEL ............................................................................................... 14 11 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN ................................................................... 14

Historie der Dokumentversionen

VersionDatumAutorÄnderungsgrund / Bemerkungen
0.115.12.2023SchelerErsterstellung
0.220.12.2023Vollandredaktionelle Überarbeitung
0.317.01.2024VollandEinarbeitung Hinweise Referat 24
0.413.02.2024Scheler/VollandÜberarbeitung im Ergebnis der 37. FG-Sitzung
0.515.04.2024Scheler/VollandÜberarbeitung nach Beschluss Lenkungsaus- schuss zur Neuausrichtung des Projekts
0.619.04.2024SchelerEinarbeitung 1. Stellungnahme TLVwA
0.706.05.2024Scheler/VollandEinarbeitung 2. Stellungnahme TLVwA
0.828.06.2024Scheler/VollandEinarbeitung Hinweise TFM
0.904.07.2024Scheler/VollandEinarbeitung Hinweise TRH
0.9.116.07.2024Scheler/AnkertHerstellung Kongruenz mit novellierten Rettungs-
dienstplan
1.023.07.2024SchelerHinweise aus den Leitstellenbereichen NDH und J
sowie Ergebnisse nach Beteiligung des Landes-
beirats für Finanzen
1.106.08.2024SchelerFinale Abstimmung Fachgremium Leitstellen
(siehe Protokoll)
1.225.10.2024SchelerEinarbeitung Hinweise TLVwA
1.319.11.2024SchelerLöschung Pkt. 7.4.3, 2. Absatz nach Hinweis TRH
1.402.12.2024SchelerHinweise TRH, Schreiben vom 27.11.2024
1.520.12.2024VollandHinweise TSK, E-Mail vom 19.12.2024
final06.01.2025SchelerFinalisierung (bereit zur Inkraftsetzung)

final 06.01.2025 Scheler Finalisierung (bereit zur Inkraftsetzung)

Seite 2 von 14

[Seite 179]

0 Präambel

Der Freistaat Thüringen und 19 von 22 Landkreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden als Aufgabenträger im Sinne des § 14 ThürRettG haben sich am 06.Juli 2020 im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Leitstellen auf die Etablie- rung des Projekts Regionalleitstellen verständigt. Auf Basis der Verwaltungsver- einbarung Leitstellen und einem Beschluss des Projekt-Lenkungsausschusses vom 10.04.2024 soll das gemeinsame Projekt zum Zwecke der Neustrukturierung der Zentralen Leitstellen zukünftig in zwei Phasen1 realisiert werden. Die Regelun- gen dieser Förderrichtlinie betreffen ausschließlich die 1. Projektphase.

Diese Richtlinie ersetzt die Förderrichtlinie Leitstellen vom 27.12.2019 (ThürStAnz Nr. 4/2020, Seite 207-210). Zusagen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maß- nahmebeginn, welche bereits auf der Basis der inzwischen außer Kraft getretenen Richtlinie erteilt wurden, sind unter der Prämisse der Projekt-Neustrukturierung neu zu beantragen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 ThürLHO i.V.m.
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 sowie § 44 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz
(ThürBKG) einschließlich § 19 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG)
in Umsetzung dieser Richtlinie Zuwendungen für die partnerschaftliche Zusam-
menarbeit von mindestens zwei Zentralen Leitstellen,die vor der Antragstellung
jeweils durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder die Bildung eines
Zweckverbandes nach dem Dritten oder Vierten Teil des Thüringer Gesetzes über
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die Zuständigkeit einer Zentralen
Leitstelle für mehrere Rettungsdienstbereiche begründet haben und im Sinne § 14
Abs. 1 Satz 2 ThürRettG wirtschaftlich zusammenarbeiten.

Abs. 1 Satz 2 ThürRettG wirtschaftlich zusammenarbeiten.

Alle genannten Gesetze, Verordnungen, Normen, Technische Richtlinien, Fach-
empfehlungen usw. sind im Versionsstand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
Dokuments mit aufgeführt. Bei der Planung und Ausführung ist der jeweils aktuelle
Versionsstand der Rechtsgrundlagen zu beachten.

Versionsstand der Rechtsgrundlagen zu beachten.

Die Antragstellung begründet keinen Anspruch auf die Gewährung einer Zuwen- dung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr im Rahmen einer umfassen- den Prüfung der Antragsunterlagen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und un- ter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.2 Projektziele:

  • Schaffung leistungsfähigerer und wirtschaftlicher Leitstellenstrukturen (§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ThürRettG),

1 siehe Beschluss Lenkungsausschusssitzung vom 10.04.2024, TOP 3 – Eckpunkte zur Projekt-Neustruktu- rierung Seite 3 von 14

[Seite 180]

  • Herstellung einer ständigen Erreichbarkeit und Betriebsbereitschaft in den Leitstellen innerhalb einer redundanten Struktur (§ 14 Abs. 1 ThürRettG),

  • verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur „Leitstelle“,

  • Verbesserung der Finanzierungsquote im Bereich Rettungsdienst durch die Kostenträger (§ 20 Abs. 2 ThürRettG).

1.3 Zuwendungszweck:

  • Anpassung der Zentralen Leitstellen an den Stand der Technik in den Kernbe- reichen Einsatzleitsystem, Funk- und Kommunikationssystem sowie KRITIS,

  • BDBOS-konforme Anbindung der Zentralen Leitstellen an den BOS-Digital- funk (Drahtanbindung),

  • Implementierung eines BSI-konformen IT-Sicherheitskonzepts, welches auch die Belange des Datenschutzes berücksichtigt,

  • Implementierung der Redundanz sowie Sicherstellung des Notrufüberlaufs durch Vernetzung der gemäß Nr. 4.1 Abs. 6 und 7 Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen kooperierenden Zentralen Leitstellen so- wie

  • Zentralisierung der Koordinierung im Bereich Weiter- und Fortbildung in einer überregionalen Einrichtung.

1.4 Indikatoren:

Das Erreichen der Ziele ist durch das TMIKL regelmäßig wie folgt zu beurteilen:

  • Einheitlichkeit der Ausstattung in den Bereichen Technik und Organisation,

  • Steigerung des prozentualen Erstattungsgrades hinsichtlich der Vermittlungs- kosten bei rettungsdienstlichen Leistungen der Krankenkassen/Kostenträger im Vergleich mit den diesbezüglich im Jahr 2021 von den Zentralen Leitstellen getragenen Kostenanteil,

  • Anzahl der BDBOS-konformen Anbindungen von Leitstellen an den BOS-Di- gitalfunk im Vergleich zum Jahr 2021,

  • Prozentualer Anteil der Leitstellen, die auf Grundlage eines BSI-konformem IT-Sicherheitskonzepts agieren,

  • Grad der Umsetzung der landeseinheitlich normierten Mindestanforderungen an Leitstellen (Rahmenlastenheft gemäß Nr. 4.3 Abs. 10 i.V.m. Anlage 3 LRDP) sowie

  • Grad der Umsetzung des Prozesses zur Hochzonung der Aufgaben im Be- reich der Weiter- und Fortbildung des Leitstellenpersonals auf das Land.

Seite 4 von 14

[Seite 181]

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Förderfähige Maßnahmen:

2.1.1 Neubau, Erweiterung und Umbau von Gebäuden in Anlehnung an die jeweilig ak- tuelle DIN 50518 in den Kostengruppen 300, 400, 500 und deren Untergruppen sowie 713 sowie nach Einzelfallentscheidung in der Kostengruppe 210 gemäß DIN 276, soweit das Grundstück nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar ist. Zudem muss der Zuwendungsempfänger Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Mieter des Grundstücks sein. Dabei ist ein Erbbaupachtvertrag bzw. Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren maßgeblich. Der Mietvertrag darf da- bei nicht ordentlich kündbar sein und muss als kreditähnliches Rechtsgeschäft durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes genehmigt worden sein.

2.1.2 Planungsleistungen und Ingenieurprüfkosten für die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für Neubau, Erweiterung und Umbau gemäß Pkt. 2.1.1 dieser Richtlinie in den Kostengruppen 730 und 740 inkl. deren Untergruppen sowie 762 nach DIN 276,

2.1.3 Externe Dienstleistungen und Projektsteuerungsleistungen der Projektphasen 1 bis 5 gemäß der Definition des Ausschusses der Verbände und Kammern der In- genieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) entsprechend der festge- legten Begrenzung nach Nummer 5.4.5 der Richtlinie,

2.1.4 Externe Dienstleistungen aus dem Rahmenvertrag des TMIKL mit dem Leitstellen- fachplaner IDH-Consult, Ingenieurbüro Drägert & Harmeling GmbH im Zusam- menhang mit der Finalisierung der Vergabeunterlage Leitstellentechnik entspre- chend der festgelegten Begrenzung (Nummer 5.4.5 der Richtlinie) sowie der Ver- tragslaufzeit,

2.1.5 Beschaffung, Einbau und Installation „Einsatzleitsystem“ mit geografisch unterstüt- zenden Komponenten und Standortfeststellung der Einsatzfahrzeuge in der Kos- tengruppe 450 nach DIN 276,

2.1.6 Beschaffung und Installation „Funk- und Kommunikationssysteme“ für zentrale Notrufvermittlung, E-Call, Sirenen- und Funkalarmierung sowie Advanced Mobile Location in der Kostengruppe 450 nach DIN 276,

2.1.7 Beschaffung und Installation „Sprach- und Funkdokumentationen“ auf Basis der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß § 31 Abs. 3 ThürRettG i.V.m. Nr. 9.2 Abs. 1 und 2 LRDP in der Kostengruppe 450 nach DIN 276,

2.1.8 Beschaffung und Installation „technische Infrastruktur“, z.B. Netzersatzanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Klimatechnik etc. in der Kostengruppe 400 nach DIN 276

2.1.9 „Funktionsmobiliar Einsatzdisposition“ gemäß Kostengruppe 610 nach DIN 276 (Aufzählung abschließend: Leitstellentische, Stühle, Regalsysteme und eine zweckdienliche Büroausstattung für das Leitstellenpersonal),

Seite 5 von 14

[Seite 182]

2.1.10 Beschaffung, Einbau und Installation von „Anbindungs- und Verschlüsselungs- technik“ für die BDBOS-konforme Integration der Zentralen Leitstelle an den BOS- Digitalfunk,

2.1

11 Beschaffung und Migration „Schnittstellen zu Drittanbietern“ umfasst die nachste-
hend abschließende Aufzählung, die nur mit einer entsprechenden Begründung
im Einvernehmen mit dem TMIKL erweiterbar ist: Brandmeldeanlagen, Alarmie-
rungssysteme, Führungssysteme für Einsatzabschnittsleitungen, eGoverment,
Grund- und Kennzahlerfassung (Business Intelligenz), Rechnungs-Workflow (Ge-
bührenerfassung und Abrechnung), Dokumenten-Management-Systeme, Daten-
sicherung, -verwaltung und -archivierung, statistische Erhebungen, standardisierte
und medienbruchfreie Datenübermittlungen zum kassenärztlichen Bereitschafts-
dienst und zu ambulanten Versorgungssystemen in der Kostengruppe 457 nach
DIN 276),

DIN 276), SNA, Live-Übersetzung, weitere Komponenten zur Einsatzbearbeitung im ELS, aktueller UCRI-Schnittstellenstandard zur Anbindung von Subsystemen, Herstellung der Anbindung von Feuerwehreinsatzzentralen in den Stützpunktfeuerwehren und ortsfesten Befehlsstellen der Landkreise.

2.1.12 Technik für „örtlich abgesetzte Arbeitsplätze“ nach Nummer 2.1.5 bis 2.1.11, außer Nummer 2.1.8 zur Unterstützung der Einsatzdisposition in der führungsmäßig zu- geordneten Zentralen Leitstelle. Der Umbau von Gebäuden zum Zwecke der Un- terbringung „örtlich abgesetzter Arbeitsplätze“ nur als Einzelfallentscheidung und unter Beteiligung des TMIKL. Arbeitsplätze in den Feuerwehreinsatzzentralen sind hier ausdrücklich nicht miterfasst.

2.1.13 Investive Aufwände in einem angemessen notwendigen Rahmen zur Migration ei- ner (zu schließenden) Zentralen Leitstelle hin zu einer nach Nummer 3 berechtig- ten Zentralen Leitstelle im Wege einer Einzelfallentscheidung durch das TMIKL,

2.1.14 Beschaffung „Technik zur Visualisierung und Einsatzunterstützung“.

2.2 Nicht zuwendungsfähig sind:

2.2.1 Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks oder eines Gebäudes zum Zweck des Umbaus in eine Zentrale Leitstelle,

2.2.2 Leistungen der Kostengruppe 200 inkl. Untergruppen nach DIN 276,

2.2.3 Übertragungsstrecken für örtlich abgesetzte Arbeitsplätze (Nummer 2.1.12 der Richtlinie),

2.2.4 Bereitstellungskosten für das Datennetzwerk außer Verschlüsselungstechnik,

2.2.5 Leistungen, die nicht originär mit der Erneuerung der Zentralen Leitstellen im Zu- sammenhang stehen, z.B. die technische Ausstattung für die Erneuerung der Ka- tastrophenschutzstäbe,

2.2.6 Betriebs- und Personalkosten,

2.2.7 Aufwendungen für Verlängerungen zu den im BGB geregelten Gewährleistungs- pflichten hinaus sowie

Seite 6 von 14

[Seite 183]

2.2.8 nochmalige Zuwendungen nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2, sofern bereits Leit- stellenarbeitsplätze (Einsatzleitplätze, Alarm- und Abfrageplätze, Redundanzar- beitsplätze) analog der Projektziele schon an einem anderen Ort (der betreffenden Regionalleitstelle zugehörig) in Betrieb gegangen sind, wobei im Ausnahmefall hinreichend begründete Einzelfallentscheidungen des TMIKL davon ausgenom- men sind.

  1. Zuwendungsempfänger

Antragsteller nach Maßgabe dieser Richtlinie zur ersten Projekt-Phase können die Landkreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände sein, sofern mindestens zwei dieser (Gebiets-) Körperschaften sich zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit entschließen.

Der Antragsteller sowie der oder die Leitstellenpartner müssen vor der Antragstel- lung jeweils durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder die Bildung eines Zweckverbandes nach dem Dritten oder Vierten Teil des ThürKGG die Zuständig- keit ihrer Zentralen Leitstellen für mindestens zwei Rettungsdienstbereiche im Sinne § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürRettG begründet haben.

Weitergabe der Fördermittel an Vertragspartner einer Zweckvereinbarung im
Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürRettG ist zulässig. Des Weiteren ist eine Wei-
tergabe der Fördermittel an 100%-ige Eigengesellschaften der zuwendungsbe-
rechtigten Gebietskörperschaften zulässig, deren Gesellschaftszweck die zuwen-
dungsfähigen Maßnahmen umfasst. Dabei muss es sich um eine Eigengesell-
schaft handeln, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bereits mit dem
entsprechenden Gesellschaftszweck im Handelsregister eingetragen war. Eine
Gründung zum Zwecke der Weitergabe der Mittel ist unzulässig

Gründung zum Zwecke der Weitergabe der Mittel ist unzulässig.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Der Freistaat Thüringen fördert die nach Nummer 3 berechtigten (Gebiets-) Kör- perschaften auf Grundlage der in der „Verwaltungsvereinbarung Leitstellen“ ge- troffenen Regelungen.

4.2 Bei Antragstellung muss der Nachweis erbracht werden, dass für den antragsre- levanten Standort ein Kooperationsvertrag2 über die gegenseitige Redundanz ge- mäß Nr. 4.1 Absatz 7 LRDP mit dem Leitstellenpartner oder den Leitstellenpart- nern besteht.

4.3 Mit diesem Kooperationsvertrag ist nachzuweisen, dass zwischen den partner- schaftlich zusammenarbeitenden (Gebiets)Körperschaften mindestens folgender Regelungsinhalt getroffen wurde:

  • Standort der geplanten Leitstelle,

2 Kooperationsvertrag: Vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Zentralen Leitstellen als Fundament einer Zusammenarbeit im Sinne der gemäß Nr. 4.1 Absatz 7 LRDP genannten Aufgabenfelder. Die vorliegende Richtlinie unterscheidet zwischen Kooperationsvertrag und Zweckvereinbarung. Mindestens zwei Kreise oder kreisfreien Städte, die bereits auf Grundlage einer Zweckvereinbarung bzw. eines Zweckverbands beim Betrieb einer Zentralen Leitstelle zusammenarbeiten schließen einen solchen Kooperationsvertrag. Seite 7 von 14

[Seite 184]

  • Konzept zur gegenseitigen Ausfall-Vertretung (Redundanz) und des Notruf- überlaufs auf die Partnerleitstelle,

  • gemeinsame Vergabe der Leitstellen-, Kommunikations- und IT-Technik samt Software und Lizenzen,

  • Realisierungsstrategie für die drahtgebundene Digitalfunkanbindung,

  • Definition der Felder der Zusammenarbeit im betrieblichen Bereich, z.B. Ser- vice, Wartung, Administration sowie

  • Kosten und deren Finanzierung.

  • Laufzeit und Kündigung (ordentliche Kündigung nicht unter 10 Jahren).

4.4 Der Bewilligungsbehörde muss außerdem ein Raumbuch nach Muster 13A RLBau Thüringen vorgelegt werden, in dem der Nutzungszweck sowie die Anzahl und die Größe aller Räume dokumentiert werden, welche für die Zentrale Leitstelle zur Nutzung vorgesehen sind. Das Raumbuch ist durch die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit dem TMIKL freizugeben.

4.5 Es wird überdies ein Sicherheitsgutachten benötigt, welches das Umsetzungser- fordernis einschlägiger Kriterien der jeweils aktuellen DIN 50518 für die betref- fende Zentrale Leitstelle untersucht und darauf aufbauend Maßnahme-Empfehlun- gen und Kompensationsvorschläge dokumentiert.

4.6 Soweit „örtlich abgesetzte Arbeitsplätze“ entstehen, hat der Antragsteller mit ge- eigneten Unterlagen nachzuweisen, dass diese nur zu den allgemein anerkannten Zeiten mit hoher Belastungskurve und keinesfalls nachts betrieben werden.

4.7 Die Bewilligungsbehörde kann nach Antragstellung auf Antrag bereits vor Beginn der Maßnahme eine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnah- mebeginn erteilen. Das gilt jedoch nur für Leistungen im Sinne von Nummer 2.1.2 ff. und grundsätzlich nicht für Baumaßnahmen nach Nummer 2.1.1 ab der Leis- tungsphase 7 nach HOAI.

Die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn ist nur nach Vorlage der nach Nummer 4.3 geforderten Kooperationsvertrag möglich und von der Bewilligungsbehörde mit dem Hinweis zu erteilen, dass damit kein Rechts- anspruch auf eine Förderung begründet wird und der ausdrückliche Vorbehalt hin- sichtlich einer abschließenden Antragsprüfung besteht.

4.8 Bei Antragstellung ist durch den nach Nummer 3 berechtigten Zuwendungsemp- fänger eine Erklärung zur Teilnahme an der Projektphase 2 abzugeben (siehe Prä- ambel).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen, Bemessungsgrundlage

5.1 Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nichtrückzahlungs- pflichtigen Zuschüssen gewährt.

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5.2 Es wird grundsätzlich eine Anteilsfinanzierung gewährt, d.h. als Zuwendung wird nur ein bestimmter prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben bewilligt.

5.3 Die Höhe des Anteils der Zuwendung beträgt grundsätzlich 70% der förderfähigen Gesamtausgaben, wobei dazu die Bemessungsgrundlagen der Unterpunkte zu Nummer 5.4 der Richtlinie zu beachten sind.

5.4 Für die Bemessung der Zuwendung in Höhe von 70% sind die nachstehenden Rahmenbedingungen anzuwenden:

5.4.1 Zuwendungen für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.8 werden auf Basis des vom TMIKL freigegebenen Raumbuchs nach Muster 13A RLBau Thüringen gewährt (Nummer 4.4 der Richtlinie). Das Raumbuch ist maßgeblich für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage des förderfähigen Anteils. Vergleichbare Daten anderer Leitstellenbereiche des Landes sind angemessen zu berücksichtigen (Musterraumbuch).

5.4.2 Zuwendungen für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 können nur nach Einzelfallentscheidung des TMIKL gewährt werden, sofern bereits Zuwen- dungen nach den Nummern 2.1.5 bis 2.1.11 oder Nummer 2.1.14 in einen Altbau erfolgten und diesbezüglich gewährt worden sind.

5.4.3 Bei Neubau, Erweiterung und Umbau von Gebäuden mit Mehrfachnutzung (Multifunktionsgebäude, Gefahrenabwehrzentrum o.ä.) ist die Nutzungsfläche der Zentralen Leitstelle ins Verhältnis zur Gesamtnutzfläche des Objekts zu setzen und als Berechnungsgrundlage für den Förderanteil nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.8 zugrunde zu legen.

5.4.4 Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen nach Nummern 2.1.1 und 2.1.2 sowie 2.1.5 bis 2.1.10 basiert auf einem plausiblen Arbeitsplatzkonzept. Die damit für jede Zentrale Leitstelle zahlenmäßig bestimmte Menge der Einsatzleitplätze, Ausnahmeabfrageplätze sowie Redundanzarbeitsplätze (SOLL-Ausstattung) ist, abzüglich von ggf. entstehenden „örtlich abgesetzten Arbeitsplätzen“ nach Num- mer 2.1.12 der Richtlinie, ausschlaggebend für die räumliche Gesamtdimensionie- rung der Zentralen Leitstelle.

5.4.5 Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 2.1.3 sind auf erforderliche Pla- nungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 nach HOAI begrenzt und können zudem nur für die bauliche sowie technische Projektsteuerung in An- spruch genommen werden. Die Begrenzung wird auf maximal 400 Projekttage je Zentrale Leitstelle sowie nach Nummer 2.1.4 auf 50 Projekttage je zusammenar- beitende Leitstellenpartnerschaft festgelegt. Das Abrufverfahren nach Nummer 2.1.4 wird vom TMIKL gesondert geregelt.

5.4.6 Zuwendungen gemäß Nummer 2.1.14 erfolgen auf Festpreisbasis. Grundlage ist eine durch das TMIKL bestätigte Musterausstattung.

5.4.7 Zuwendungen nach Nr. 2.1.12 (örtlich abgesetzte Arbeitsplätze) sind um 50% zu kürzen. Die Höhe des Anteils der Zuwendung beträgt demnach 35% der förderfä- higen Gesamtausgaben.

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  1. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die „Allgemeinen Nebenbestimmun- gen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusam- menschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk - Anlage 3 zu VV Nr. 5.1 zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung - ThürLHO).

Nach VV Nr. 6.1 zu § 44 ThürLHO ist bei Zuwendungen für Baumaßnahmen die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung zu beteiligen. Von einer Be- teiligung darf abgesehen werden, wenn die für eine Baumaßnahme vorgesehenen Zuwendungen des Landes an Gebietskörperschaften 1,5 Mio. EUR nicht überstei- gen. Als Grundlage zur Ermittlung der Höhe der vorgesehenen Zuwendungen sind die Ergebnisse der Leistungsphase 3 nach HOAI heranzuziehen. Für alle Zuwen- dungsempfänger, bei denen die Realisierung von Neu-, Um- oder Erweiterungs- baumaßnahmen einschließlich der Gebäude mit Mehrfachnutzung als bestehende Einheit die Summe von 1,5 Mio. übersteigen, gelten die baufachlichen Nebenbe- stimmungen der NBest-Bau unter Anwendung der ZBau.

Nach VV Nr. 6.2 zu § 44 ThürLHO richtet sich das Verfahren für die Beteiligung der Bauverwaltung als fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung nach den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu der VV zu § 44 ThürLHO (ZBau). Ist nach ZBau zu verfahren, so sind die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau – Anlage zur ZBau –) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids zu erklären.

Die nach Nummer 1.3 der ANBest-Gk geforderte Vorlage einer baurechtlichen Ab- nahme bzw. baurechtlichen Schlussabnahme ist nur dann zu erbringen, wenn diese gemäß Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der jeweils geltenden Fassung als erforderlich gesehen wird. Der Zuwendungsempfänger muss in diesem Fall jedoch eine rechtsverbindliche Erklärung über den entsprechenden Baufortschritt vorgelegen. Dabei sind die Festlegungen der Baugenehmigungen zu beachten.

In den Förderbescheiden ist durch die Bewilligungsbehörde darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen durch denjenigen Antragsteller vollständig zurückzuzahlen sind, welche die abgegebene Erklärung gemäß Nummer 4.8 nicht einhalten bzw. nicht fristgerecht umsetzen.

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  1. Verfahren

7.1 Antragsverfahren

Für die nach Nummer 2.1 förderfähigen Maßnahmen stellt der Zuwendungsemp- fänger im Sinne von Nummer 3 dieser Richtlinie einen Antrag bei der Bewilligungs- behörde.

Der Antrag ist auf elektronischem Wege bei der Bewilligungsbehörde mit entspre- chendem Formblatt einzureichen.

Dem Antrag sind neben den Vorgaben in Nummer 4.1 eine nach den Einzelmaß- nahmen im Sinne der Nummer 2.1 aufgeschlüsselte Kostenberechnung beizufü- gen.

Sofern sich im Projektlauf die Kostenberechnung um mehr als 10% verändert, ist dies unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.

7.1.1 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.1

Neben den unter Nummer 7.1 genannten Dokumenten sind bei der Bewilligungs- behörde folgende Unterlagen beizubringen:

  • Baugenehmigung beziehungsweise Erklärung der Bauaufsichtsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens,

  • Eigenerklärung über der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,

  • Beschluss des zuständigen Organs des Antragstellers über den Bau,

  • Baubeschreibung mit detaillierter fachlicher Darstellung der beabsichtigten Bauleistungen,

  • Planungs- und Kostendatenblatt,

  • Abweichend von Nummer 7.1 eine Kostenberechnung nach DIN 276-1,

  • Raumprogramm mit Zuordnung zu den Flächenarten gemäß DIN 277,

  • Lageplan (im Maßstab von mindestens 1 :1 000),

  • Amtlicher Katasterplanauszug mit eingetragenem Baukörper,

  • Entwurfszeichnungen (im Maßstab 1: 100),

  • Bauzeitenplan sowie

  • Grundbuchauszug, Erbbaurechtsvertrag bzw. Nachweis eines sonstigen gesi- cherten Nutzungsrechts für die Dauer der zeitlichen Zweckbindung gemäß Nummer 7.2 sowie eine Inaussichtstellung einer Genehmigung des kreditähn- lichen Rechtsgeschäfts bei einem Mietvertrag. Die Bewilligungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern, wenn dies für die Prüfung des Antra- ges erforderlich ist.

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7.1.2 Für Maßnahmen nach Nummern 2.1.2 bis 2.1.4

Der Zuwendungsempfänger kann für diese Leistungen bereits eine Förderung er- halten, ohne die Voraussetzung von Nummer 4.4 bis 4.5 dieser Richtlinie zu erfül- len. Das gilt jedoch nur, sofern ein Kooperationsvertrag über die gegenseitige Re- dundanz gemäß Nr. 4.1 Absatz 7 LRDP mit dem Leitstellenpartner oder den Leit- stellenpartnern3 abgeschlossen worden ist.

7.1.3 Das Antragsverfahren auf eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn richtet sich nach Nummer 4.7 dieser Richtlinie.

7.2 Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Bei Gewährung einer Zuwendung wird die zeitliche Zweckbindung der Investition bei Neubauvorhaben auf 25 Jahre sowie in allen übrigen Fällen auf 15 Jahre ab Abschluss des Bauvorhabens festgesetzt. Für die aus Zuwendungsmitteln erwor- benen beweglichen Ausstattungsgegenstände gelten die Fristen aus den Ab- schreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Bundesministeri- ums für Finanzen.

7.3 Auszahlungsverfahren

Sobald ein Bau- und Projektfortschritt im Sinne von Nummer 7.3.1 und 7.3.2 dieser Richtlinie zum Abschluss gebracht werden konnte, kann der Antragsteller nach Bestandskraft des Bescheides die Mittel in der unter Nummer 7.3.1. und 7.3.2 fest- gelegten prozentuellen Höhe abrufen (Mittelabruf).

Das Erreichen der Bau- und Projektfortschritte nach Nummer 7.3.1 und 7.3.2 sind Voraussetzung für die Auszahlung.

7.3.1 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.1:

Die Auszahlung der Fördermittel ist abhängig vom Bau- und Projektfortschritt unter Beachtung der ANBest-Gk Ziffer 1.4.

20 v. H.

bei Umbauten und
Erweiterung nach der Einrichtung der Baustelle und dem Beginn der
Arbeiten,

Arbeiten,

30 v. H.

, bei Um-
bauten und Erweiterung nach Bauabnahme bei Baufortschritt von 50 v.
H. der Gesamtmaßnahme,

H. der Gesamtmaßnahme,

40 v. H. nach baurechtlicher Schlussabnahme auf Grundlage ThürBOund Inbe-
triebnahme derbaulichen Maßnahme (in allen von der ThürBO nicht
erfassten Fällen ist eine rechtsverbindliche Erklärung über den finalen
Baufortschritt vorzulegen),

10 v. H. nach Vorlage des Verwendungsnachweises

3 ggf. Anpassung nach Inkraftsetzung LRDP Seite 12 von 14

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7.3.2 Für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.2 bis 2.1.14:

Die Auszahlung der Fördermittel ist abhängig vom Projektfortschritt.

85 v. H. mit Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen, jedoch nicht eher als sie vo- raussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden sowie 15 v. H. nach verbindlicher Zusage aller im Projekt zusammenarbeitenden Zentralen Leitstellen am Vergabeverfahren „Einsatzleitsystem“ für die Projektphase 2 teilzunehmen.

7.4 Verwendungsnachweisverfahren

7.4.1 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 und 2.1.2:

Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde unter Beachtung der Nummern 6.1 bis 6.4 der Allgemei- nen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskör- perschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften durch Verwen- dungsnachweis (ANBest-Gk) zu belegen.

Sofern nach VV Nr. 6.1 zu § 44 ThürLHO die Bauverwaltung zu beteiligen ist, rich- tet sich die Vorlage des Verwendungs- bzw. Zwischennachweises nach Nr. 3 bzw. Nr. 4 der NBest-Bau.

Zudem ist die ZBau zu beachten.

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsbehörde bis zum Ab- lauf der Zweckbindungsfrist auf Anforderung Auskunft über die Betreibung und Nutzung der geförderten Objekte zu erteilen.

7.4.2 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.3 bis 2.1.14 sowie nicht unter Nummer 7.4.1 fallende Maßnahmen:

Der Nachweis für die Verwendung der Zuwendung hat analog der Nummern 6.1 bis 6.4 der ANBest-Gk zu erfolgen, deren Anwendung auch für diese Richtlinie gilt.

7.4.3 Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises richtet sich für Maßnahmen nach Nummern 2.1.1 bis 2.1.14 der Richtlinie nach 6.1 der ANBest-Gk. Nachweise zur Verwendung der Zuwendung sind danach innerhalb von einem Jahr nach Er- füllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Be- willigungszeitraums der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnach- weis). Ist der Zuwendungszweck nicht innerhalb eines Jahres erfüllt, ist auf Ver- langen der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis in Form des Verwen- dungsnachweises vorzulegen.

Der Nachweis, wann und in welchen Einzelbeträgen die Bauausgaben geleistet wurden, wird durch die Baurechnung (NBest-Bau, Nr. 2) geführt.

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7.4.4 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäfts- unterlagen anzufordern, zu prüfen sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen bzw. Begehungen zu prüfen oder durch extern Beauftragte prüfen zu lassen. Von elektronischen Belegarchivierungssystemen reproduzierte Belege gelten als Originalbelege, soweit sie die Finanzverwaltung im Sinne von § 147 Abgabenordnung anerkennt. Hiervon bleiben die Prüfungsrechte des Thürin- ger Rechnungshofs nach § 91 ThürLHO unberührt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, an den Prüfungen hinreichend mitzuwirken.

8 Zielerreichungskontrolle

Die Fördermaßnahmen werden durch die Bewilligungsbehörde einer Zielerrei- chungskontrolle (Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen.

Sofern das TMIKL feststellt, dass die Indikatoren nach Nummer 1.4 auf das Ver- fehlen der Projektziele hindeuten, ist im Grundsatz und im Benehmen mit der Be- willigungsbehörde über die Bescheidung offener oder ausstehender Förderan- träge zu entscheiden.

9 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung von Zuwendungen sowie die damit verbundene Verwendungsnachweisprüfung einschließlich erforderlich werdender Aufhebungen eines Zuwendungsbescheides bzw. Rückforderungen bereits gewährter Zuwendungen gilt die VV zu § 44 ThürLHO, soweit nicht davon abweichende Maßgaben in dieser Förderrichtlinie zugelassen worden sind.

10 Anpassungsklausel

Sofern sich Anpassungserfordernisse der Förderrichtlinie ergeben, sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse einzuleiten und das Einvernehmen des TFM nach Ziffer 15.2 der VV zu § 44 einzuholen.

11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Richtlinie tritt am ersten des Folgemonats nach Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft und mit Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten außer Kraft.

Erfurt, . Januar 2025

Der Innenminister

In Vertretung

Norman Müller

Staatssekretär

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