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Ingenieurvertrag (Teil B04 Detaillierte Regelungen für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung)
Zentrum für regionale Erzeugnisse
Teil B4 Detaillierte Regelungen für den Leistungsbereich
Technische Ausrüstung
Ergänzend zum Teil A „Allgemeine Regelungen“ vereinbaren Auftraggeber (AG) sowie
Auftragnehmer (AN) für die Technische Anlage des in Teil A §1 näher definierten Projekts
Zentrum für regional Erzeugnisse (ZfrE)
§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
1.1 Gegenstand des Vertrags
sind Ingenieurleistungen der Anlagengruppe/n (gemäß § 53 HOAI):
☒ Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
☒ Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
☒ Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
☐ Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
☐ Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
☐ Anlagengruppe 6: Förderanlagen
☐ Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen:
-…
☐ Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
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1.2 Grundleistungen (§ 55 und Anlage 15.1 HOAI)
Der AG beauftragt den AN für die in Ziffer 1.1 angekreuzten Anlagegruppen mit den
folgenden Leistungsphasen:
Von der HOAI
Bewertung abweichende
gem. HOAI Bewertung*
1 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 2 % von 2 %
o Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung 1,00 des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner o Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und 0,50 Gegebenenfalls zur technischen Erschließung o Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,50
2 Vorplanung (Leistungsphase 2) 9 % von 9 %
o Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den 0,80 o Planungsbeteiligten o Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren 5,25 o der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen o Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die o Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf o Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 o Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen 0,80 o und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen o Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu 0,20 o beteiligenden Stellen zur Infrastruktur o Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 0,70 o Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25
3 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) 17 % von 17 %
o Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter 5,50 Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf o Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,25 o Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen 9,95 von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen o Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen 0,25 vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) o Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die 0,15 Genehmigungsfähigkeit o Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 0,65 o Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,10 o Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,15
4 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) 2 % von 2 %
o Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich- 1,75 rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden o Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen 0,25 und Berechnungen
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5 Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) 22 % von 22 %
o Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der 4,50 Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung o Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen 8,50 Anlagen und Anlagenteile. Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten. Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne). Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten. Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplaner o Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 o Fortschreibung des Terminplans 0,50 o Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse 0,50 und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen o Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden 4,00 Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
6 Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) 7 % von 7 %
o Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen 2,90 in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter o Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach 3,05 Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke o Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der 0,10 anderen an der Planung fachlich Beteiligten o Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 0,75 o Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 0,10 mit der Kostenberechnung o Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,10
7 Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) 3,5 % von 5 %
o Einholen von Angeboten 0,50 o Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, 2,50 Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise o Führen von Bietergesprächen 0,50 o Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten 0,50 Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung o Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation der Vergabeverfahren 0,50 o Zusammenstellen der Vertragsunterlagen 0,25 o Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,25
8 Objektüberwachung – Bauüberwachung
(Leistungsphase 8) 35 % von 35 %
o Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich- 17,50 rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik o Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,30 o Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) 0,65 o Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) 0,50 o Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der 0,10 Unternehmer und der Angemessenheit der Preise o Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 2,25 o Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen 6,50 des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise o Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden 0,85 Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag o Kostenfeststellung 0,80 o Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,50 o fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, 2,00 Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung o Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,05 o Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit 0,75 und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung o Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,10 o Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,50 o Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen 0,10 Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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9 Objektbetreuung und Dokumentation
(Leistungsphase 9) 1 % von 1 %
o Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungs ansprüche 0,50 festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen o Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für 0,40 Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen o Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10
* Mit den oben beauftragten Leistungsphasen sind folgende Honorarleistungen festgelegt.
Grundleistung: % €
Umbauzuschlag: % €
Zu- u. Abschlag: % €
Besondere Leistungen: % €
Nebenkosten: % €
Als Vertragsgrundlage dient das Preisblatt.
1.3 Besondere Leistungen (§ 55 und Anlage 15.1 HOAI)
Der AG beauftragt den AN mit der Erbringung der folgenden besonderen Leistungen:
Besondere Leistungen: Honorarhöhe:
pauschal / als Stundensatz /
als Prozentsatz vom Honorar
für Leistungen gemäß § 1.2
10 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
o Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der ………………………. Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter o Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen ………………………. vorhandener Anlagen und Anlagenteile o Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand ………………………. o Durchführen von Verbrauchsmessungen ………………………. o Endoskopische Untersuchungen o Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen ………………………. für Planungswettbewerbe
11 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2)
o Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches ………………………. o Durchführen von Versuchen und Modellversuchen ……………………….
12 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
o Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für ………………………. Stoffbilanzen, etc. o Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage ………………………. o Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis ………………………. o Berechnung von Lebenszykluskosten ………………………. o Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage ………………………. o Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen ………………………. o Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix ………………………. o Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches ……………………….
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o Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach ………………………. Maschinenrichtlinie o Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung ………………………. mit Leistungsprogramm o Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung ………………………. o Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen ………………………. und Freiräumen
13 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)
o … ……………………….
14 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)
o Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf ………………………. Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung o Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und ………………………. Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) o Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand ………………………. (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) o Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel ………………………. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen o Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen ……………………….
15 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6)
o Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation ………………………. o Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden ………………………. Regelwerken abweichend
16 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7)
o Prüfen und Werten von Nebenangeboten ………………………. o Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten ………………………. (Claimabwehr)
17 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Objektüberwachung – Bauüberwachung
und Dokumentation (Leistungsphase 8)
o Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen ………………………. o Werksabnahmen ………………………. o Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) ………………………. bis zum Bestand o Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, ………………………. zum Beispiel Aufmaß o Schlussrechnung (Ersatzvornahme) ………………………. o Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel ………………………. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computeraided Facility Management-Konzepte o Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke ……………………….
18 ☐ besondere Leistungen im Rahmen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9)
o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist ………………………. o Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei ………………………. den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien o Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die ………………………. Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
§ 2 Stufenweise Beauftragung
Soweit AG und AN sich in § 1.3 des Teils A dieses Ingenieurvertrags auf einen Stufenvertrag
geeinigt haben, sind die in § 1 angekreuzten Grund- und Besonderen Leistungen den
folgenden Stufen zugeordnet:
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1. Stufe:
Ordnungsnummern: 1, 2, 3, 4
2. Stufe:
Ordnungsnummern: 5
3. Stufe:
Ordnungsnummern: 6, 7
4. Stufe:
Ordnungsnummern: 8, 9
§ 3 Honorar des AN
3.1 Honorargrundlagen für Grundleistungen (§ 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI)
Honorarzone und Honorarsatz werden für folgende Anlagengruppen differenziert festgelegt:
Honorarzone
Anlagengruppe (abschließend) Honorarsatz
1 II Basissatz
2 II Basissatz
3 III Basissatz
Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt gemäß § 54 HOAI.
Zuschlag für Umbau/Modernisierung: .x.x.x % (§ 56 Abs. 5 HOAI)
Unabhängig vom Umbauzuschlag werden anrechenbare Kosten aus vorhandener
Bausubstanz gemäß §4 Abs. 3 HOAI
☐ mit .x.x.x € festgelegt.
☐ noch einvernehmlich festgelegt.
Der Prozentsatz für die Bauüberwachung wird gemäß §12 Abs. 2 HOAI um .x.x.x % erhöht.
Nebenkosten: siehe Teil A § 4.4
3.2 Besondere Leistungen
Für die bereits beauftragten Besonderen Leistungen ist die Honorarhöhe in § 1.3 festgelegt.
Für Besondere Leistungen, die nachträglich beauftragt werden, werden AG und AN vor deren
Beauftragung eine gesonderte Vergütungsvereinbarung als Pauschale, als Stundensatz oder
als Prozentsatz vom Honorar für Leistungen gemäß §1.1 treffen.
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3.3 Vergütung bei anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte des § 56 Abs. 1
HOAI
Falls AG und AN zunächst davon ausgehen, dass die anrechenbaren Kosten des Objekts
innerhalb der Tafelwerte liegen, dies sich jedoch als unzutreffend herausstellt, vereinbaren
AG und AN bereits jetzt die Weitergeltung der Honorarparameter bzw. Vereinbarungen
dieses Vertrags und die Fortschreibung der anrechenbaren Kosten durch: die erweiterte
Honorartafel nach den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung
Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) gemäß Anlage B9.1.
3.4 Planungsänderungen, Fortschreibung der Honorarermittlungsgrundlagen
a) Bei Änderungen oder Erweiterungen des Bauobjektes bzw. der Planungsvorgaben ist
die Kostenberechnung für die Honorarermittlung entsprechend fortzuschreiben. Der
AG verpflichtet sich, den AN über derartige Umstände zu informieren und dem AN auf
Verlangen die maßgeblichen Unterlagen bzw. Nachweise bezüglich der
fortgeschriebenen Kostenberechnung oder die fortgeschriebene Kostenberechnung
zukommen zu lassen.
b) Soweit Änderungen erfolgen, die Auswirkungen auf die Planungsanforderungen
haben, verpflichten sich AG und AN zur Prüfung und bei gravierenden Abweichungen
zur entsprechenden Änderung der vereinbarten Honorarzone.
c) § 650p i.V.m. §§ 650a, b BGB sowie §10 HOAI bleiben unberührt.
3.5 Planung auf Basis vorläufiger statt abgeschlossener Planungen des Objektplaners
Der AN erbringt seine Planungsleistungen grundsätzlich auf Basis abgeschlossener
Planungen des Objektplaners. Soweit dem AN aufgegeben wird, auf der Basis vorläufiger
Pläne zu arbeiten, oder soweit Pläne geändert werden, kann sich das Honorar entsprechend
erhöhen (vgl. auch § 4.2 des Teiles A). Der AN ist in diesem Fall berechtigt, den zusätzlichen
Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen (Teil A, § 4.3) abzurechnen.
§ 4 Planungsgrundlagen
AG und AN halten fest, dass als Grundlagen der Planung des AN folgende Unterlagen zu
berücksichtigen sind:
bereits vorliegende Unterlagen:
- ZfrE_51_HLS_Anlage 1 Lageplan.zip (dwg, dxf, pdf)
- ZfrE_52_HLS_Anlage 2 Konzeptstudie.pdf (Verfasser dan pearlman)
- ZfrE_53_HLS_Anlage 3 Konzeptfortschreibung.pdf (Lageplan Flächenübersicht)
- ZfrE_54_HLS_Anlage 4 Spreewaldplatz und Parkhauszufahrt.pdf
(mks Architekten und Ingenieure, 08/25)
- ZfrE_55_HLS_Anlage 5 Flaechenzusammenstellung.pdf (24.4.25)
- ZfrE_56_HLS_Anlage 6a B-Plan_Vorentwurf.pdf (mks Architekten und Ingenieure)
- ZfrE_57_HLS_Anlage 6b B-Plan_Begruendung.pdf (mks Architekten und Ingenieure)
- ZfrE_58_HLS_Anlage 7 Kostenuebersicht.pdf (13.5.25)
- ZfrE_71_HLS_Denkmalgutachten 1994.pdf
- ZfrE_72_HLS_Denkmalliste Brandenburg.png
- ZfrE_73_HLS_Denkmalpflege Protokoll Begehung 2025 WIS.pdf
- ZfrE_74_HLS_Holz-u. Bautenschutzgutachen IB Jatzlauk 2007.pdf
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