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Verhandlungsverfahren (VgV) zur Vergabe von Planungsleistungen für Um- und Neubau eines bestehenden Lokschuppens in das Zentrum für regionale Erzeugnisse (Gurkenwelt) in Lübbenau/Spreewald Fachplanung für die Technische Ausrüstung TGA in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 Stufe 2 - Verhandlungsverfahren - Zuschlagskriterien mit Punktverteilung und Wichtung
| Zuschlagskriterien | Bewertung Bieter | Wertungskriterium / Punktverteilung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte von bis | Punkte Anzahl (P) | Wichtung % (W) | Wertung (P*W) | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 1. | Qualität | ||||||||||
| Personelle Besetzung Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit) | 25 davon: | ||||||||||
| 1.1 | - Projektleiter:in | 0 bis 5 | 5 | ||||||||
| - Projektbearbeiter:in Anlagengruppe 1 | 5 | ||||||||||
| - Projektbearbeiter:in Anlagengruppe 2 | 5 | ||||||||||
| - Projektbearbeiter:in Anlagengruppe 3 | 5 | ||||||||||
| - Bauleiter:in | 5 | ||||||||||
| 1.2 | Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt insbesondere: | 0 bis 5 | 10 | ||||||||
| - der Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projek | |||||||||||
| - der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (Art und Weise, Organisation etc.) | |||||||||||
| - der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit dem Objektplaner sowie anderen Fachplanern | |||||||||||
| - des konkret dargestellten Kosten- und Terminmanagements | |||||||||||
| 1.3 | Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt unter Berücksichtigung | 0 bis 5 | 10 | ||||||||
| - des vorgesehen Termin- und Kostenmanagementes (Steuerungs- und Kontrollinstrumente bei der Planung und baulichen Umsetzung) | |||||||||||
| - der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit) | |||||||||||
| 1.4 | Vision Board: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen, insbesondere: | 0 bis 5 | 20 | ||||||||
| - Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten | |||||||||||
| - Benenunng von ggf. noch erforderlichen Zuarbeiten, Gutachten etc. und Einschätzung zu evtl. besonderen Leistungen | |||||||||||
| - Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf | |||||||||||
| - Erläuterungen zum vorgesehen Umgang mit denkmalpflegerischen Belangen | |||||||||||
| 1.5 | Präsentation unter Berücksichtigung: | 0 bis 5 | 5 | ||||||||
| - der Reaktion auf Rückfragen/Diskussion | |||||||||||
| Zwischensumme zu 1. | 70 | 0 | |||||||||
| Wertung maximal: | 350 |
| 2. | Vergütung | Zwischenwerte werden linear interpoliert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | - Honorar - inkl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten [in € incl. MwSt.] | 0 bis 5 | 6 | 2-faches des niedrigsten Gesamtpreises | lineare Interpolation: P = 5-[(5/N) * (X-N)]; P = zu ermittelnde Punktzahl je Bieter; N = niedrigstes Gesamthonorar; X = zu wertendes Gesamthonorar je Bieter | niedrigste Gesamtpreis | ||
| 2.2 | - Stundensatz Projektleiter:in [€/h] | 0 bis 5 | 6 | 2-faches des niedrigsten Stundensatzes | lineare Interpolation: P = 5-[(5/N) * (X-N)]; P = zu ermittelnde Punktzahl je Bieter; N = niedrigster Stundensatz; X = zu wertender Stundensatz je Bieter | niedrigster Stundensatz | ||
| 2.3 | - Stundensatz Projektbearbeiter:innen [€/h] | 0 bis 5 | 6 | 2-faches des niedrigsten Stundensatzes | lineare Interpolation: P = 5-[(5/N) * (X-N)]; P = zu ermittelnde Punktzahl je Bieter; N = niedrigster Stundensatz; X = zu wertender Stundensatz je Bieter | niedrigster Stundensatz | ||
| 2.4 | - Stundensatz Bauoberleiter:in [€/h] | 0 bis 5 | 6 | 2-faches des niedrigsten Stundensatzes | lineare Interpolation: P = 5-[(5/N) * (X-N)]; P = zu ermittelnde Punktzahl je Bieter; N = niedrigster Stundensatz; X = zu wertender Stundensatz je Bieter | niedrigster Stundensatz | ||
| 2.5 | - Nebenkosten in [%] | 0 bis 5 | 6 | höchste Prozentsatzes | lineare Interpolation: P = 5-[(5/N) * (X-N)]; P = zu ermittelnde Punktzahl je Bieter; N = höchste Prozentsatz; X = zu wertender Prozentsatz je Bieter | bei 0 % | ||
| Zwischensumme zu 2. | 30 | |||||||
| Wertung maximal: | 150 |
100 Gesamtsumme maximal mögliche Wertung: 500
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Bei gleicher Bewertung entscheidet das Los über die Rangfolge der Angebote.
Die Punktvergabe erfolgt auf Basis der Einschätzungen einer Vergabejury des Auftraggebers, welche aus drei bis fünf gleichermaßen stimmberechtigten Juroren besteht. Die gewichtete Punktzahl jedes Juroren geht im Mittelwert über alle Juroren in die Gesamtbewertung ein. Die Bildung von Zwischenwerten (+/-0,3) ist zur Differenzierung möglich. Die maximale Bewertung beträgt 5,0 Punkte.
| Erläuterung der Punktbewertung zu Teil 1 Qualität | |
|---|---|
| 0 Punkte | Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) |
| 1 Punkte | Mangelhafte Darstellung / Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) |
| 2 Punkte | Ausreichende Darstellung / Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) |
| 3 Punkte | Befriedigende Darstellung / Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) |
| 4 Punkte | Gute Darstellung / Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) |
| 5 Punkte | Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (sehr gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) |
Erläuterung zur Ermittlung des Honorars gem. 2.1 Das Honorar ist auf der Grundlage der Vorgaben zu den anrechenbaren Kosten unter Berücksichtigung folgender Hinweise nachvollziehbar zu ermitteln, so dass bei sich ändernden Baukosten eine eindeutige Fortschreibung der Honorare möglich ist:
- Grundlage HOAI 2021 (Angaben in Bezug auf die Orientierungswerte gem. §§ 35 und 40)
- Angabe zu Zu- und Abschlägen (pauschal in %)
- Angabe zum Nebenkostensatz (pauschal in %)
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