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REVIER.GESTALTEN
Förderangebot
„Modernisierung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten /
Aus- und Weiterbildungszentren“
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Inhalt
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Vorbemerkungen 3
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REVIER.GESTALTEN – Förderangebot „Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten/Aus- und Weiterbildungs- zentren“ 4
2.1 Hintergrund und Ziele des Förderangebots 4
2.2 Antragsberechtigung und Fördergegenstände 5
2.3 Bewertungskriterien 6
2.4 Budget und Geltung des Förderangebots 8
2.5 Ansprechpersonen 9
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Auswahlverfahren 10
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Antrags- und Bewilligungsverfahren 12
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Anlagen 13
Anlage 1: Orientierung zu den in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durchgeführten Maßnahmen 13
Anlage 2: Kriterien zur Bewertung der Strukturwirksamkeit 13
Anlage 3: Prüf- und Bewertungsschema Nachhaltigkeitskriterien 15
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1. Vorbemerkungen
Die Strukturförderung im Rheinischen Revier basiert auf der program- matischen Grundlage des Wirtschafts- und Strukturprogramms. Hierin werden vier Zukunftsfelder definiert, in denen das Rheinische Revier bereits heute große Kompetenzen aufweist: Energie und Indust- rie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur.
Mit dem Wirtschafts- und Strukturprogramm haben die Landes- regierung Nordrhein-Westfalen und das Rheinische Revier den inhalt- lichen Rahmen und die Ziele für die vom Bund mit dem Struktur- stärkungsgesetz Kohleregionen vorgegebene Förderkulisse gesetzt. Hierzu gehören die Schaffung und der Erhalt von Arbeits- und Aus- bildungsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts, der Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltig- keitsstrategie und künftiger demografischer Entwicklungen sowie zusätzlich die räumliche Wirkung unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Anrainerkommunen (Wirkungsraum).
Durch den auf das Jahr 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Kohlever- stromung haben sich die Rahmenbedingungen für die Struktur- förderung im Rheinischen Revier geändert. Um den Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen, wurden umfassende Anpassungen in den Zielsetzungen und Verfahren erarbeitet, damit der Strukturwandel im Rheinischen Revier zielorientierter, einfacher und schneller ausgestaltet werden kann. Mit dem Reviervertrag 2.0 wurden, basierend auf dem Wirtschafts- und Strukturprogramm sowie dem ersten Reviervertrag, zusätzliche Ziele und Maßnahmen vereinbart und in Form eines Ziel- und Meilensteinplans Rheinisches Revier für das Jahr 2030 konkretisiert.
Mit themenspezifischen Förderangeboten adressiert die Landes- regierung gezielt die Bereiche aus dem Ziel- und Meilensteinplan, bei denen verstärkte Anstrengungen notwendig erscheinen, um die für das Jahr 2030 gesetzten Ziele auch tatsächlich erreichen zu können.
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2. REVIER.GESTALTEN –
Förderangebot „Modernisierung über-
betrieblicher Berufsbildungsstätten /
Aus- und Weiterbildungszentren“
2.1 Hintergrund und Ziele des Förderangebots
Ziel des Förderangebots ist die Unterstützung von Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung beim Aufbau einer bedarfsorientierten und zukunftsgerichteten Bildungsinfrastruktur.
Gefördert werden Investitionen in Ausstattung und Modernisierung von Gebäuden der beruflichen Bildung, die investive Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie sowie Neu- und Ergänzungsbauten.
Eine bedarfsorientierte und zukunftsgerichtete Aus- und Weiterbildung in modernen Einrichtungen ist ein bedeutender Hebel, um den Heraus- forderungen des Strukturwandels zu einer klimaneutralen und nach- haltigen Industrieregion erfolgreich begegnen zu können.
Mit diesem Förderangebot möchte das MAGS einen Beitrag zur Fach- kräftestärkung leisten. Für aktuelle und künftige Arbeits- und Fach- kräfte sollen bestmögliche Rahmenbedingungen zur Qualifizierung geschaffen werden, die sie bei Herausforderungen durch dynamische Arbeitswelten und sich verändernde Wirtschaftszweige unterstützen.
Die Förderung von Infrastrukturen der ergänzenden überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung leistet darüber hinaus einen zentralen Beitrag für eine nachhaltige Strukturstärkung, indem sie ansässigen sowie neu anzusiedelnden Unternehmen der Region dazu verhilft, die benötigten Fachkräfte zu gewinnen sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und erhalten zu können.
Moderne Aus- und Weiterbildungszentren mit einem bedarfsorientierten und zukunftsgerichteten Angebot tragen dazu bei, die Attraktivität des Rheinischen Reviers sowohl für Unternehmen als auch für Ausbildungs- suchende und Fachkräfte zu steigern und deren Beschäftigung nach- haltig sicherzustellen.
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2.2 Antragsberechtigung und Fördergegen-
stände
Antragsberechtigung
Die Antragsberechtigung ist geregelt in Nr. 4.2 der Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein- Westfalen.
Zu den dort genannten „sonstigen juristischen Personen“ gehören:
a. die für Berufsbildung zuständigen Stellen im Sinne des Berufs- bildungsgesetzes (BBiG) (Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern) b. Berufsbildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerks- kammern und Industrie- und Handelskammern c. Träger von Berufsbildungseinrichtungen/Lernorten der Berufsbildung gemäß § 1 BBiG
Ausgeschlossen sind Träger von Einrichtungen für rein schulische Ausbildungen.
Fördergegenstände
Gefördert werden Ausgaben für bedarfsgerechte Investitionen in ergänzende überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsinfrastrukturen:
a. Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung materieller Lehr-/Lernräume (wie Theorieräume, Werkstätten) und betriebsnotwendiger Sozial- und Verwaltungsräume b. Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung digitaler und hybrider Lehr-/Lernräume (wie IT-Software, Lernmanagementsysteme, Blended-Learning-Plattformen) c. Energetische Sanierung und bauliche Modernisierung von Gebäuden d. Energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten
Soweit sie für den Betrieb der oben genannten Infrastrukturen erforderlich sind, sind zusätzlich Ausgaben für die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen sowie Freianlagen und Verkehrsflächen förderfähig. Förderfähig sind ebenso im Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme anfallende Ausgaben für Planung, Beratung und Projektsteuerung.
Förderbedingungen hinsichtlich der Nutzung der Infrastruktur (gem. Anlage 1 - Orientierung zu den in überbetrieblichen Berufs- bildungsstätten durchgeführten Maßnahmen):
Förderfähige Nutzung: Maßnahmen 1-7 und 13-15
Eingeschränkte, förderfähige Nutzung: Maßnahmen 8-12
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Diese Maßnahmen sind lediglich förderfähig, sofern mindestens 50 Prozent der Nutzung auf die Maßnahmen 1-7 und 13-15 entfällt (Gesamtbetrachtung der Nutzungen in den Maßnahmen 1-15).
Nicht förderfähige Nutzung: Maßnahmen 16-21
Weitere Förderbedingungen:
Alle Fördertatbestände kommen nur zur Anwendung, soweit das Bildungsangebot zu mindestens 80 Prozent vom staatlichen Bildungs- auftrag erfasst wird.
Die Angebote müssen für alle Interessenten diskriminierungsfrei zugänglich sein. Alle Maßnahmen müssen potenziell Wachstumseffekte auslösen und strukturwirksam sein (im Einzelnen siehe Anlage 2).
2.3 Bewertungskriterien
Innovationsgehalt und Ambition des Vorhabens:
Die Vorhaben sollen Beiträge zur Neuausrichtung der Einrichtungen der beruflichen Bildung an künftige Ausbildungs- und Qualifizierungs- bedarfe (bspw. im Kontext der ökologischen und digitalen Trans- formation) leisten und eine Aus- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Technik ermöglichen.
Erforderliche Angaben und einzureichende Unterlagen:
Ausgehend von einer Bedarfsanalyse, einer daraus abgeleiteten Dar- stellung des Schulungsprogramms und einer Darlegung der geplanten Nutzung der Räumlichkeiten sind die zur Umsetzung erforderlichen Infrastrukturinvestitionen abzuleiten und zu begründen: Es ist darzu- legen, inwieweit das Schulungsprogramm sowie bauliche Maßnahmen und Ausstattungen Beiträge leisten, eine zukunftsgerichtete, an künfti- gen Bedarfen ausgerichtete Aus- und Weiterbildung anzubieten, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Erste Darstellungen der Punkte 1-6 sind in einer Anlage zur Kurzskizze vorzunehmen. Anlage 1 (gemäß 3a) ist zusätzlich einzureichen.
Die Darstellungen aus der Kurzskizze inklusive Anlagen sind im weiteren Qualifizierungsprozess auszuführen und zu konkretisieren.
- Profil der bestehenden/neuen Bildungseinrichtung
(Träger-/Betreiberstruktur, Standorte, Arbeitsbereich, Bildungsschwerpunkte)
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- Bedarfsanalyse
a. Betrachtung aktueller Stand und zukünftige Entwicklung des Aus- und Weiterbildungsmarktes
b. Bedarfe von Unternehmen in Bezug auf Aus- und Weiterbildungs- bedarfe ihrer Mitarbeitenden (insb. vor dem Hintergrund der ökologischen und digitalen Transformation)
c. Bestandsaufnahme vorhandener Einrichtungen unter Berück- sichtigung der jeweiligen Bildungsschwerpunkte und Zielsetzungen im Vergleich zur eigenen geplanten Ausrichtung
- Schulungsprogramm
a. Nutzungsanteile / Zuordnung der in dem Fördervorhaben vor- gesehenen Bildungsmaßnahmen in Anlage 1 (bezogen auf ein exemplarisches Schulungsjahr)
b. Beschreibung des geplanten Schulungsprogramms der Einrichtung bezogen auf Anlage 1 (Benennung der Kurse, Bildungs- und Schulungsziele, Branchen- und Berufsbezug, Zielgruppen und geschätztes Teilnehmeraufkommen, geplante Ausbildungsabschlüsse sowie Abschlüsse/Zertifikate für berufliche Fort- und Weiterbildung, bei Zuordnung von Maßnahmen zum staatlichen Bildungsauftrag: Verweis auf gesetzliche Grundlagen wie Ausbildungs-/Fortbildungs- ordnung)
c. Etwaige Zusammenarbeit im Kammer-/Verbandsbereich/ Kooperationen mit weiteren Bildungseinrichtungen und -akteuren
- Bei baulichen Veränderungen/Neubau: Raumprogramm der Bildungsinfrastruktur
(Skizzierung des Raumbedarfs auf Basis des Schulungsprogramms sowie auf Basis der Bestandsgebäude, falls diese vorhanden sind. Das Raumprogramm ist spätestens mit dem antragsnahen Konzept einzureichen.)
- Infrastrukturinvestitionen
(Darstellung des erforderlichen, zweckentsprechenden Investitions- bedarfs für Bau- und/oder Ausstattungsmaßnahmen.
Sofern Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Teil- nehmende von Bildungsmaßnahmen vorgesehen: Es ist darzulegen, dass diese für den Betrieb der Infrastruktur erforderlich sind. Ebenso ist der Bedarf zu begründen, bspw. aufgrund der Lage des Bildungszentrums und seines Einzugsgebiets, Verkehrsanbindung.)
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- Darstellung eines nachhaltigen Betriebskonzeptes
(Angaben zur nachhaltigen Finanzierung: Folgekosten differenziert nach Betriebskosten, einschließlich Personal abzüglich eventueller Einnahmen)
Kriterien zur Bewertung der Strukturwirksamkeit
In der Projektskizze, die elektronisch über rheinischesrevier.web eingereicht wird, ist vorgesehen, dass die Vorhabenträger beschreiben, wie die unten aufgeführten Kriterien zur Bewertung der Strukturwirk- samkeit erfüllt werden. Es handelt sich um:
- Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts
- Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Berücksichtigung künftiger demo- graphischer Entwicklungen
- Wirkungsraum: Beitrag zur räumlichen Wirkung im Rheinischen Revier unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Anrainerkommunen
Ein lediglich geringfügiger Beitrag zu einem dieser Kriterien stellt nicht zwangsläufig die Strukturwirksamkeit der Maßnahme infrage.
2.4 Budget und Geltung des Förderangebots
Förderzugang dieses Angebots ist die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen.
Das Förderangebot adressiert insbesondere die erste Förderperiode. Dies bedeutet, dass Vorhaben bis zum 31.12.2026 bewilligt und grundsätzlich bis zum 31.12.2029 umzusetzen sind.
Einreichungen von Skizzen sind zunächst bis zum Stichtag 31.12.2025 möglich. Die Einreichungsfrist steht unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel.
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2.5 Ansprechpersonen
Bei Fragen und zur Terminabstimmung für die verpflichtende Förder- beratung stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpersonen zur Verfügung.
Bezirksregierung Köln Dezernat 37 Tel.: (0221) 147-2037 E-Mail: Dezernat37@bezreg-koeln.nrw.de
Zukunftsagentur Rheinisches Revier Abteilung Arbeitsmarkt und berufliche Bildung Julia Anton Tel.: (02461) 70396-41 E-Mail: Julia.Anton@rheinisches-revier.de
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3. Auswahlverfahren
Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Verfahren
- Mit Veröffentlichung dieses Förderangebots gilt ohne Ausnahme für alle Vorhaben, die eingereicht werden, das Dialogverfahren.
- Eine Förderberatung durch die Bezirksregierung Köln und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist verpflichtend.
Einreichung und weiterer Verfahrensablauf
Die Einreichung der Projektidee erfolgt über das Online-Portal rheinischesrevier.web. Nach erfolgter Registrierung ist die Anmeldung mit einem persönlichen Benutzerprofil im System möglich, um die Projektskizze einzureichen.
Die eingereichte Kurzskizze wird durch die Bezirksregierung Köln und den Projektträger Jülich (PtJ) einer Vorprüfung unterzogen.
Allen Vorhaben wird ein Prozessführender für Förderfragen zugeordnet („Prozessführender“). Die Prozessführenden benennen für jedes Vorhaben eine Ansprechperson, bei der sich die Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger nach dem Stand ihres Vorhabens erkundigen können. Für die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen ist die Prozessführende die Bezirksregierung Köln.
Die Vorprüfung umfasst insbesondere die Aspekte der Strukturwirk- samkeit und Prüfung des möglichen Förderzugangs. Zudem soll auf bereits erkennbare fördertechnische Probleme hingewiesen und es sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Ergebnis der Vorprüfung wird in einer schriftlichen Ersteinschätzung festgehalten. Auf dieser Grundlage lädt die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ggf. zu einem Fördergespräch ein. Daran nehmen grundsätzlich Ver- treterinnen und Vertreter der Zukunftsagentur, des PtJ und der Bezirks- regierung Köln sowie des Fachressorts des Landes Nordrhein-Westfalen und die Vorhabenträgerin bzw. der Vorhabenträger teil.
Inhalt des Fördergesprächs ist der folgende Punkt:
- Erörterung der Strukturwirksamkeit mit Bezug zum Wirtschafts- und Strukturprogramm sowie zu den Revierverträgen
Wird das Vorhaben als strukturwirksam eingeschätzt, beinhaltet das Fördergespräch auch folgende Punkte:
- Ersteinschätzung des Innovationsgehalts und der Ambition des Vorhabens auch in Relation zu bereits eingereichten Vorhaben,
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- Erörterung der bestehenden Förderzugänge, der zuwendungsrecht- lichen Rahmenbedingungen und der Projektbausteine, die nicht förderfähig sind, Klärung der Gesamtfinanzierung,
- Darlegung der Qualitätsanforderungen an die Vertiefung der Skizze in Richtung eines antragsnahen Konzepts auch hinsichtlich eines identifizierten Förderzugangs,
- ggf. Empfehlungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
Vorhaben, die aufgrund der Erörterung im Fördergespräch als nicht strukturwirksam und/oder nicht ausreichend ambitioniert eingeschätzt werden bzw. die keine Aussicht auf eine Förderung haben, werden nicht in das Verfahren aufgenommen.
Vorhaben, die aufgrund der Erörterung im Fördergespräch als struktur- wirksam und ausreichend ambitioniert eingeschätzt werden sowie Aussicht auf eine Förderung haben, nehmen am weiteren Verfahren teil. Die Vorhabenträgerinnen und -träger werden in diesen Fällen aufgefordert, ein vertiefendes, antragsnahes Konzept im Antrags- formular einzureichen.
Eine Einreichung von antragsnahen Konzepten ohne vorgeschaltetes Fördergespräch ist nicht möglich.
Die Prüfung des antragsnahen Konzepts umfasst:
• die Bewertung von Antragsreife, Förderwürdigkeit, Strukturwirksam- keit einschließlich der Nachhaltigkeit und der Umsetzungs- perspektive, • die Einschätzung des Beitrags zum Wirtschafts- und Struktur- programm 1.1 und zu den Revierverträgen, • die Bewertung des Innovationsgehalts und der Ambition und • eine grundsätzliche fördertechnische Einschätzung zum Förder- zugang und zu den konkreten Fördergegenständen.
Bei positivem Ausgang der Prüfung stellt der Aufsichtsrat der Zukunfts- agentur im Anschluss den „Regionalen Konsens“ fest, wenn das Vor- haben nach seiner Einschätzung strukturwirksam ist und ein geprüfter grundsätzlicher Förderzugang vorliegt. Wird der „Regionale Konsens“ durch den Aufsichtsrat festgestellt, empfiehlt er dem Land das Vor- haben zur Förderung. Nach einem Umsetzungs- und Budgetfreigabe- Beschluss durch das Land geht das Vorhaben in die Antrags- und Bewilligungsphase über.
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4. Antrags- und Bewilligungs-
verfahren
Ggf. ist für die ausgewählten Projekte die Herstellung des Einver- nehmens mit dem Bund erforderlich oder es ist ein Beschluss des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums einzuholen. Dieses wird über die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier herbeigeführt. Liegt das Einvernehmen bzw. der Beschluss vor, wird die Vorhaben- trägerin oder der Vorhabenträger zur Antragsstellung aufgefordert.
Allgemeine Hinweise
Die Ausgestaltung des Bewilligungsprozesses richtet sich nach den jeweils zur Anwendung kommenden zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, die je nach erfolgreich identifiziertem Förderzugang variieren.
Die Bewilligung für Vorhaben mit einem Förderzugang über die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln im Einklang mit den Vorgaben des EU-Beihilfenrechts, nach Maßgabe der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung NRW, den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie der Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen. Für investive und vorbereitende nicht-investive Maßnahmen auf Grund- lage der „Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohle- regionen in Nordrhein-Westfalen“ kommen neben der Landeshaus- haltsordnung NRW die in der Richtlinie genannten Bestimmungen zur Anwendung.
Der Fördersatz variiert nach den spezifischen Rahmenbedingungen der Antragstellenden.
Zudem ist eine mögliche Einschränkung der Beihilfeintensität durch das Europäische Beihilferecht zu beachten. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen und der verfügbaren Haushaltsmittel. Für Projektideen, die dem Aufbau von dauerhaften Strukturen oder Angeboten dienen, besteht kein Anrecht auf Anschlussförderung oder institutionelle Förderung.
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5. Anlagen
Anlage 1: Orientierung zu den in überbetrieb-
lichen Berufsbildungsstätten durchgeführten
Maßnahmen
Sie finden die Anlage 1 im Downloadbereich unter rheinisches-revier.de
Anlage 2: Kriterien zur Bewertung der Struktur-
wirksamkeit
Wesentlich für die erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier ist die Strukturwirksamkeit der umzusetzenden Vorhaben. Vorhaben sind grundsätzlich strukturwirksam, wenn sie einen Beitrag leisten zu den im Strukturstärkungsgesetz (§ 4 Absatz 2 und 3 InvKG) benannten Kriterien und damit den im Wirtschafts- und Strukturprogramm genannten strukturpolitischen Zielen und Zukunfts- feldern des Rheinischen Zukunftsreviers:
A. Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Beitrag zur adäquaten Kompensation für den Verlust von Wert- schöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
B. Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts: Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirt- schaftsstandorts.
C. Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Berücksichtigung künftiger demo- graphischer Entwicklungen: Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- ziele insgesamt (ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen).
D. Wirkungsraum: Beitrag zur räumlichen Wirkung im Rheinischen Revier unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Anrainer- kommunen.
Ziel ist es, den im Wirtschafts- und Strukturprogramm vertretenen anspruchsvollen Ansatz, Vorreiter und Ideengeber für den Klimaschutz weltweit zu werden, mit einer hohen Glaubwürdigkeit zu versehen und so auch den wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Programms zu verstärken.
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A. Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Beitrag zur adäquaten Kompensation für den Verlust von Wert- schöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Betrachtet wird die Zahl und Qualität der geschaffenen und er- haltenen Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie der Beitrag zu neuer und erhaltener Wertschöpfung unter Berücksichtigung von:
• Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Vollzeitäquivalent) ◦ Anzahl ◦ Tarifgebundenheit ◦ Robustheit (in Abgrenzung zu Kriterium C) • Beitrag zu neuer und erhaltener Wertschöpfung
B. Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts
Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Ver- besserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. Zur Diversi- fizierung der Wirtschaftsstruktur trägt bei: Die Verbesserung der Unternehmensstrukturen, die Erhöhung der Zahl und Qualität von Gründungen oder der Beitrag zur Stabilisierung und Weiter- entwicklung der industriell zukunftsfähigen Wertschöpfungsketten im Rheinischen Revier.
Zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts trägt bei: Die Schaffung neuer Lebensqualität, die Aufwertung von Stand- ortfaktoren zur Attraktivitätssteigerung der Region für Bevölkerung, Unternehmen, Fachkräfte und Gründungen sowie die Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen u.a. durch Maßnahmen zur Neuordnung des Raumes, Beitrag zu einer europäischen Modell- region für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit.
C. Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Nutzbarkeit unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen
Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele insgesamt (öko- logische, ökonomische und soziale Dimensionen). Dabei werden die Beiträge zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sowie die möglichen signifikanten Konflikte mit den Nachhaltigkeitszielen bewertet. Es erfolgt eine Gesamtbewertung der Nachhaltigkeitswirkung: Ziel ist es, den im Wirtschafts- und Strukturprogramm vertretenen anspruchsvollen Ansatz, als eine der ersten Regionen erfolgreich den Green Deal umzusetzen, mit einer hohen Glaubwürdigkeit zu versehen und so auch den wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Programms zu verstärken.
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D. Wirkungsraum: Beitrag zur räumlichen Wirkung im Rheini- schen Revier unter besonderer Berücksichtigung der Bedeu- tung für die Anrainerkommunen
Beitrag zur räumlichen Wirkung und Bedeutung für die Anrainer- kommunen: Ziel ist eine räumlich ausgewogene Realisierung von Projekten im Rheinischen Revier, die den Strukturwandelheraus- forderungen gerecht wird. Insbesondere die Tagebauanrainer und die Gemeinden mit Standorten von Kraftwerken bzw. Veredelungs- betrieben sollen in die Lage versetzt werden, den Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen.
Anlage 3: Prüf- und Bewertungsschema Nach-
haltigkeitskriterien
Das Prüf- und Bewertungsschema dient zur Projektevaluation und bietet den Antragstellern Orientierung zur Einschätzung, ob die eingereichte Förderskizze „im Einklang mit den Nachhaltigkeits- zielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie steht und auch unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen nutzbar ist“ (§ 4 Absatz 3 InvKG) und förderfähig nach Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein- Westfalen (Zif. 5.1) ist. Zudem soll das Schema den Antragstellern Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung des Projekts aufzeigen.
Das Prüf- und Bewertungsschema ist zweistufig angelegt und wird in einer Gesamtbetrachtung zusammengeführt:
A. In Stufe 1 („SDG positiv“) werden zunächst die möglichen positiven Beiträge des Antrags zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (mindestens eines) in den Dimensionen abgefragt.
B. Mit Stufe 2 („Do no significant harm“) soll sichergestellt werden, dass das Projekt keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hat (Do-no-significant-harm- Prinzip). Signifikant negative Auswirkungen liegen vor, wenn zu- mindest ein SDG durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt wird.
Gegebenenfalls können hieraus auch Hinweise auf die Nachqualifizierung von Projektskizzen resultieren.
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Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen
| A. Stufe 1: Positive Beiträge zur Erreichung der Nachhaltig- keitsziele („SDG positiv“) | |
|---|---|
| Bitte begründen Sie kurz zu welchem bzw. zu welchen der 17 SDGs Ihr Projekt positiv zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels beiträgt. | |
| Bezeichnung SDG | Begründung |
| B. Stufe 2: „Do no significant harm“ | |
|---|---|
| Ökologische Nachhaltigkeit Ist davon auszugehen, dass das Vorhaben (bzw. Vorhabenteile) signifikant negative Auswirkungen hat auf • den Klimaschutz (SDG 13) oder • bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und zeit- gemäße Energie (SDG 7) oder • die Anpassung an den Klimawandel (SDG 13) oder • die Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (SDG 8) oder • die Vermeidung und Verminderung der Umwelt- verschmutzung (SDG 3) oder • den Schutz und Wiederherstellung der Biodiversi- tät und der Ökosysteme (SDG 15, SDG 2) oder • die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- ressourcen (SDG 6, SDG 14)? | O Ja O Nein |
| Falls ja, machen Sie bitte Vorschläge, wie die signifikant negativen Auswirkungen verhindert werden sollen. Falls nein, können Sie hier Ihre Einschätzung auf freiwilliger Basis erläutern: | |
| Ökonomische Nachhaltigkeit Ist davon auszugehen, dass das Vorhaben (bzw. Vorhabenteile) signifikant negative Auswirkungen hat auf • das nachhaltige Wirtschaftswachstum (SDG 8) oder • die produktive Vollbeschäftigung und menschen- würdige Arbeit (SDG 8, SDG 1) oder • die belastbare Infrastruktur, nachhaltige Indust- rialisierung und Innovationen (SDG 9) oder • die nachhaltigen Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12)? | O Ja O Nein |
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| Falls ja, machen Sie bitte Vorschläge, wie die signifikant negativen Auswirkungen verhindert werden sollen. Falls nein, können Sie hier Ihre Einschätzung auf freiwilliger Basis erläutern: | |
|---|---|
| Soziale Nachhaltigkeit Ist davon auszugehen, dass das Vorhaben (bzw. Vorhabenteile) signifikant negative Auswirkungen hat auf • die Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5) oder • die Bildung (SDG 4) oder • sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Städte und Siedlungen (SDG 11)? | O Ja O Nein |
| Falls ja, machen Sie bitte Vorschläge, wie die signifikant negativen Auswirkungen verhindert werden sollen. Falls nein, können Sie hier Ihre Einschätzung auf freiwilliger Basis erläutern: |
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Impressum
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/855-5 Internet: www.mags.nrw
Bild: Titelbild: © MWIKE / Ruth Klapproth
Redaktion: Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen E-Mail: kommunikation-stabsstelle@mwike.nrw.de
Mediengestaltung: Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Die Broschüre ist auf der Homepage der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (www.rheinisches-revier.de) als PDF-Dokument abrufbar.
Hinweis Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt auch für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Infor- mationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
© September 2025/MAGS