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Stand 22.10.2026
Diese Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebotsphase relevant. Aktuell dienen sie lediglich der Information.
Vergabeunterlagen
zur Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau
des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss
Fachplanung AV-Technik (Los 5)
Europaweites Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
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Inhaltsverzeichnis
- Einführung/Vorhaben/Ziele ................................................................................................. 4
1.1. Einführung .................................................................................................................. 4
1.2. Erbetene Angebote ..................................................................................................... 6
1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................................... 7
- Bewerbungsbedingungen ................................................................................................... 8
2.1. Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................ 8
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................. 8
2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ...................................................... 10
2.4. Nebenangebote ........................................................................................................ 10
2.5. Fragen zur Vergabe .................................................................................................. 10
2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .............................................................. 11
2.7. Lose .......................................................................................................................... 11
2.8. Nachunternehmer ..................................................................................................... 11
2.9. Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................... 12
2.10. Kostenentschädigung ............................................................................................... 13
2.11. Geheimhaltung ......................................................................................................... 13
2.12. Schutzrechte ............................................................................................................. 13
2.13. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ....................................................... 13
2.14. Vergabekammer ....................................................................................................... 14
- Ausgangslage/Status quo ................................................................................................. 15
3.1 Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................ 15
3.2 Beauftragte Planungsleistungen ............................................................................... 15
- Anforderungen an die Angebote ....................................................................................... 17
4.1. Leistungsanforderungen und -umfang ...................................................................... 17 4.1.1. Stufenweise Beauftragung .............................................................................. 17
4.1.2. Anforderungen an die Planung ........................................................................ 17 4.1.3. Plan- und Datenserver ..................................................................................... 19 4.1.4. BIM-Planung ................................................................................................... 19 4.1.5. Besondere Anforderungen an die LPH 8 .......................................................... 20
4.2. Honorarangebote ...................................................................................................... 20
4.3. Reaktionszeiten ........................................................................................................ 20
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 2
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4.4. Kostensicherheit ....................................................................................................... 21
4.5. Zeitplan ..................................................................................................................... 22
4.6. Vertrag ...................................................................................................................... 23
- Wertungssystem und Zuschlagskriterien ........................................................................ 24
5.1. Wertungssystem ....................................................................................................... 24
5.2. Zuschlagskriterien ..................................................................................................... 24 5.2.1. Honorarangebot ............................................................................................. 26 5.2.2 Lösung der Planungsaufgabe und Betriebskonzept .......................................... 26
5.2.3 Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und Reaktionszeiten ................... 30
Angebotsformular (Los 5) ........................................................................................................ 32
Erklärung Nachunternehmer .................................................................................................... 35
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 3
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1. Einführung/Vorhaben/Ziele
1.1. Einführung
Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Hauptsitz in Krefeld, im Folgenden: IHK MNR) plant mit dem Campus Bildung
& Innovation Neuss eine Bildungsinfrastruktur zu schaffen, die eine strategische Antwort
auf die Notwendigkeit gibt, Fachkräfte in Ausbildungsbetrieben zu sichern und
zukunftsfähig weiterzubilden. Der neue Campus soll als sichtbares Symbol für gelungenen
Strukturwandel dazu beitragen, das Rheinische Revier als innovative und
wettbewerbsfähige Wirtschaftsregion neu zu positionieren.
Der physische Standort des Campus soll in Neuss im Bereich des nördlichen Baufelds
(Baufeld A) am Wendersplatz und damit in prominenter Lage (unmittelbar an der Hammer
Landstraße) umgesetzt werden. Der Standort ist im Schnittpunkt zwischen der Innenstadt,
dem Hafen, dem Eingang zum neuen Stadtpark und zum neu zu gestaltenden
Wendersplatz verortet – das Gebäude soll in alle Richtungen interagieren und keine
Rückseiten aufweisen. Der primäre Zuständigkeitsbereich orientiert sich am Bezirk der
IHK MNR, der die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie den Rhein-Kreis Neuss
und den Kreis Viersen umfasst.
Die IHK MNR wird alleiniger Träger und Betreiber des Gebäudes. Sie ist für die
strategische Steuerung verantwortlich. Das Konzept basiert auf einem hybriden
Kooperationsmodell, das die besten Kompetenzen der Region bündeln soll. Geplant sind
etwa Partnerschaften mit der Handwerkskammer Düsseldorf, der Hochschule
Niederrhein, Berufskollegs, Schulen und Unternehmen, insbesondere aus
Mönchengladbach, Neuss und Grevenbroich. Zielgruppen sind potenzielle Auszubildende
für eine neu gedachte, erlebnisorientierte Berufsorientierung, Auszubildende und
Ausbilder zur Vermittlung von zukunftsrelevanten Zusatzqualifikationen und Beschäftigte
in Ausbildungsbetrieben für die fortgeschrittene Weiterbildung und als Multiplikatoren für
den Wandel.
Auf Basis des Schulungsprogramms und der geplanten Formate ist ein flexibles und
multifunktionales Gebäude mit rund 6.500 m² BGF erforderlich. Die Architektur des
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 4
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Campus ist darauf ausgelegt, eine offene, kollaborative und inspirierende Lernumgebung
zu schaffen, die den Anforderungen der „Ausbildung der Zukunft“ gerecht wird. Darüber
hinaus ist insbesondere der Konzeption der Erdgeschosszone im Hinblick auf die
Multifunktionalität und Interaktion mit dem öffentlichen Raum besondere Beachtung zu
schenken. Für Einzelheiten wird auf die Aufgabenbeschreibung (Anlage) verwiesen.
Die Planungsleistungen „Objektplanung, Brandschutz, Barrierefreiheit“ (Los 1), „TGA
HKLS“ (Los 2), „TGA ELT“ (Los 3) und „Tragwerksplanung, Bauphysik, DGNB-Audit /
Zertifizierungsbegleitung“ (Los 4) sind bereits beauftragt. Aktuell wird die Projektsteuerung
vergeben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen der AV-
Technik (Los 5). Der ausgewählte Fachplaner muss die Planung sowie Bauüberwachung
gemäß der LPH 3 bis LPH 9 übernehmen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Wesentliche Ziele der Vergabestelle im Verfahren zur Vergabe der Fachplanung AV-
Technik für den Neubau des IHK-Campus Zukunft sind:
• Gesucht wird ein zuverlässiges und leistungsfähiges Planungsbüro.
• Das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist für die IHK MNR als Ziel
verpflichtend – nicht zuletzt, da das Bauvorhaben über Fördermittel finanziert wird.
• Der Vertrag wird daher eine klare Vereinbarung zur Kostenobergrenze vorsehen
müssen. Dies ist eine zwingende Vorgabe des Fördermittelgebers.
• Die Kostenobergrenze für KG 450/470 („Medienplanung“) in Höhe von ca.
EUR 4,6 Mio. ist bei der Planung jederzeit zu berücksichtigen.
• Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und Vorort-Termine sind für den
Projekterfolg von entscheidender Bedeutung.
• Planung und Bau müssen sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientieren. Es wird
eine DGNB-Zertifizierung angestrebt.
• Aus vergaberechtlicher Sicht sind transparente Strukturen zu schaffen, die eine
rechtskonforme und wirtschaftliche Vergabe gewährleisten.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 5
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Die IHK MNR hat das Vorhaben „Campus Bildung & Innovation Neuss“ in das
Auswahlverfahren für das Förderangebot „Modernisierung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten/Aus- und Weiterbildungszentren“ gegeben, welche das Land NRW
für das Rheinische Revier zur Modernisierung der beruflichen Bildungsinfrastruktur
vorhält. Grundlage des Förderangebots ist die Rahmenrichtlinie (RRL) zur Umsetzung des
Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2020, die
mittlerweile durch die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
Nordrhein-Westfalen (InvKG) vom 26.10.2025 konkretisiert wurde. In Vorbereitung auf
den Zuwendungsantrag hat die IHK MNR ein antragsnahes Konzept für das Vorhaben
Campus Bildung & Innovation Neuss erstellt. Die Strukturwirksamkeit der Maßnahme
wurde von dem Projektträger anhand der bisherigen Skizzierung des Projekts als gegeben
bewertet. Das Vorhaben soll in Bau und Ausstattung der förderfähigen Räume zu 90%
gefördert werden. Nach der Förderrichtlinie müssen Vorhaben bis zum 31.12.2026
bewilligt werden. Die Antragsunterlagen mussten auf Basis der Vorplanung (LPH2)
eingereicht werden. Die obsiegenden Bieter der Lose 1-4 mussten die Leistungen für die
LPH2 daher spätestens bis Anfang Oktober abschließen.
Geförderte Vorhaben müssen grundsätzlich bis zum 31.12.2029 fertiggestellt und
abgerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Baubeginn für 2027 geplant, der
Betriebsstart für 2030. Im Einzelnen wird auf den Projektzeitplan (Anlage 2) verwiesen.
1.2. Erbetene Angebote
Die Realisierung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die Erreichung der
damit verbundenen Ziele setzen voraus, dass die Angebote sämtliche in den
Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Ausgehend von diesen
Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Gegebenheiten und
Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen haben die Angebote der Bieter
insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen Unterlagen, Nachweise und
Erklärungen zu enthalten. Die Bieter haben für die Erstellung ihrer Angebote vor allem
auch die Ausgangslage und die derzeitigen Gegebenheiten, wie sie in Kapitel 3
dargestellt und beschrieben sind zu berücksichtigen. Für Art, Umfang und Kalkulation der
jeweils anzubietenden Leistungen gelten die Vorgaben und Anforderungen gemäß
Kapitel 4.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 6
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1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens
Die Vergabestelle vergibt die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in einem
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.
Das Vergabeverfahren wird nach dem in diesen Bewerbungsbedingungen vorgegebenen
Zeitplan voraussichtlich wie folgt umgesetzt:
Die Bieter haben bis zum
xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], 12:00 Uhr
jeweils erste indikative Angebote über den Vergabemarktplatz einzureichen, die
sämtlichen Anforderungen dieser Vergabeunterlagen entsprechen und vollständig sind.
Alle ersten indikativen Angebote werden in einer Verhandlungsrunde vorgestellt und
erörtert. Die Bieter werden ausreichend Zeit erhalten, ihre Konzepte zu präsentieren. In
der Verhandlungsrunde soll auch der Vertragsentwurf erörtert werden. Sobald sämtliche
Fragen geklärt, die Honorarparameter verhandelt und der Vertragsentwurf abschließend
feststeht, werden die Bieter auf dieser Basis zur Abgabe letztverbindlicher Angebote
aufgefordert. Über diese Angebote wird nicht mehr verhandelt. Vielmehr werden diese
gemäß den in Kapitel 5 genannten Zuschlagskriterien ausgewertet. Das danach beste
Angebot erhält dann den Zuschlag. Bei Gleichstand zwischen mehreren Angeboten
entscheidet das Los.
.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 7
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2. Bewerbungsbedingungen
2.1. Grundlagen des Verfahrens
Die Vergabestelle führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in
Verbindung mit der VgV durch. Die IHK MNR erhält für dieses Projekt öffentliche
Fördermittel und ist daher über das Zuwendungsrecht und über § 99 Nr. 4 GWB an das
Kartellvergaberecht gebunden.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bewerbungsbedingungen sorgfältig durch und
berücksichtigen Sie diese vollständig bei der Erstellung Ihres Angebots. Sollten sich
gleichwohl Unklarheiten ergeben, machen Sie bitte von Ihrem Fragerecht Gebrauch.
Die Vergabestelle vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von, § 74 VgV i.V.m. § 17 VgV
diesen Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich
Anlagen.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien der Vergabestelle.
Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz einzureichen.
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote
Den Angeboten sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. Die
Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die
hierfür in diesen Vergabeunterlagen sowie in späteren Checklisten geforderten
Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig umfassen.
Das Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen
der Vergabestelle.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Preise
sind in EUR und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 8
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unter Zugrundelegung des aktuellen Steuersatzes an der vorgesehenen Stelle separat
auszuweisen.
Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von
einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte
Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und
Handbücher.
Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters
beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, führt dies in
der Regel zum Ausschluss vom Verfahren.
Wir möchten Sie bitten, die nachfolgend genannten Unterlagen durch Ordnungsziffern
getrennt in nachstehender Reihenfolge mit dem Angebot einzureichen:
Los 5 (Fachplanung AV-Technik)
- Ggf. formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift. Dieses Anschreiben sollte
auch alle wesentlichen Daten für eventuelle Rückfragen beinhalten, insbesondere
den Namen des Bearbeiters mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Achtung: die Kommunikation über den VMP erfolgt über den dort hinterlegten
Account, über den der Teilnahmeantrag/das Angebot abgegeben wurde!
-
Lösung Planungsaufgabe (auf eigener Anlage)
-
Betriebskonzept (auf eigener Anlage)
-
Vollständig ausgefülltes Angebotsformular
-
Vollständig ausgefüllte Honorarblätter (Anlage) mit Erläuterung zur Kalkulation
des Honorars. Pauschale Honorarpositionen (Besondere Leistungen, Verlängerung
der Bauzeit; BIM) sind als „Urkalkulation“ für etwaige Nachträge bei der
Planungsleistung offen zu legen. Anzugeben sind in der „Urkalkulation“ mindestens
die anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz, Leistungsphasen,
Nebenkostenpauschale, Rabatte und Skonti in %, abhängig von der Kalkulation
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 9
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getrennt nach Anlagengruppen sowie ggf. weitere Besondere Leistungen für die
Fachplanung AV-Technik.
- Ggf. Nachunternehmererklärung.
2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Nachträgliche Änderungen und auch Korrekturen der Angebote sind nur bis zum Ablauf
der Angebotsfrist zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den
Vergabemarktplatz zurückgezogen werden.
2.4. Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Jeder Bieter darf nur ein einziges
Hauptangebot abgeben.
2.5. Fragen zur Vergabe
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen oder
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Meinung der Bieter
Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht,
werden die Bieter aufgefordert, die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf
hinzuweisen.
Auskünfte werden nur schriftlich erteilt. Etwaige Fragen sind ausnahmslos schriftlich über
den Vergabemarktplatz bis zum xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], zu stellen.
Später eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet.
Die Vergabestelle wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und
Antwortenkatalog zusammenfassen und den Bietern über den Vergabemarktplatz
anonymisiert zur Verfügung stellen.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 10
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2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-,
Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass
sie nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
2.7. Lose
§ 97 Abs. 4 GWB sieht vor, dass Leistungen losweise vergeben werden sollen. Die
IHK MNR bildet Fachlose für die Leistungen zur Planung und Errichtung des IHK-Campus
Zukunft. Die Planungsleistungen werden in folgenden Losen vergeben:
• Los 1: Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Brandschutz und Barrierefrei-
Konzept (Zuschlag erteilt)
• Los 2: Technischen Gebäudeausrüstung HKLS (Zuschlag erteilt)
• Los 3: Technischen Gebäudeausrüstung ELT (Zuschlag erteilt)
• Los 4: Tragwerksplanung, Bauphysik, DGNB-Audit / Zertifizierungsbegleitung
(Zuschlag erteilt)
• Los 5: Fachplanung AV-Technik
2.8. Nachunternehmer
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter oder eine
Bietergemeinschaft Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer
für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 11
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Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe
des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.
Hierfür ist die „Erklärung Nachunternehmer“ auszufüllen. Nach Möglichkeit sind die
Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.
2.9. Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsfrist für die Angebote läuft am xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], 12:00 Uhr
ab. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Vergabemarktplatz, der im Zweifel vom Bieter
nachzuweisen ist.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den Vergabemarktplatz
zurückgezogen werden. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht
zugelassen. Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die
Bieter einzurichten haben:
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt/Zeitraum |
|---|---|
| Fragen zu den Vergabeunterlagen bis | KW 52/2026 |
| Abgabe der indikativen Angebote bis | KW 1/2027 |
| Auswertung der indikativen Angebote | KW 1/2027 |
| Verhandlungsrunde mit den Bietern | 27.01.2027, 28.01.2027– bitte reservieren Sie die Termine vorsorglich! |
| Abgabe letztverbindlicher Angebote | KW 7/2027 |
| Voraussichtlicher Versand der Vorabinformationsschreiben | KW 8/2027 |
| Voraussichtlicher Zuschlag und Vertragsschluss | KW 9/2027 |
[wird nach Abschluss des TNW ergänzt]
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 12
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2.10. Kostenentschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung
und müssen ihre Kosten selbst tragen.
2.11. Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke
verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle
vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
2.12. Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder
vom Bieter oder anderen beantragt sind.
2.13. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen
Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines
Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich
ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.
§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung
von Geschäftsgeheimnissen geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse
bereits im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung
über die zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangaben. Fehlt eine
deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im
Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 13
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2.14. Vergabekammer
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist seit dem 01.01.2026 die:
Vergabekammer Westfalen
Geschäftsstelle, zentrales Postfach
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: +49 251 411 2165
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der
Vergabekammer sind zu beachten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von
spätestens 10 Tagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe
erster Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 14
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3. Ausgangslage/Status quo
3.1 Örtliche Gegebenheiten
Die Stadthafen Neuss GmbH & Co. KG ist Eigentümer der Grundstücke Gemarkung
Neuss, Flur 7, Flurstücke 413, 414, 426, 586. Diese Grundstücke bilden gemeinsam mit
dem städtischen Grundstück Gemarkung Neuss, Flur 7, Flurstück 585 den sogenannten
„Wendersplatz“, welcher bislang als Parkplatz und zuletzt für die Landesgartenschau 2026
genutzt wurde. Die Stadt Neuss hat für das Grundstück ein Werkstattverfahren
durchgeführt, im Zuge dessen auf dem Wendersplatz drei Baufelder identifiziert wurden.
Die Festsetzungen des städtebaulichen Konzeptes des Büros JSWD Architekten weichen
in Teilen von den Vorgaben des Bebauungsplans ab. Das städtebauliche Konzept bildet
die Planungsgrundlage für das Baugenehmigungsverfahren. Vom Bebauungsplan
abweichende Planungsdetails müssen nicht problematisiert werden. Parallel wird für den
Wendersplatz ein Aufstellungsbeschluss zur Umsetzung des in der Werkstatt gefundenen
städtebaulichen Konzepts erarbeitet: Die Verkehrsflächen und das Baufeld des
Bebauungsplans werden an das städtebauliche Konzept angepasst. Das Projekt selbst ist
aufgrund der Untergeordnetheit der Baufläche in Bezug auf den Gesamtbebauungsplan
vorab via Befreiung rechtssicher umsetzbar.
Das (weiterentwickelte) Baufeld „A“ wird im Falle eines positiven Zuwendungsbescheids
als vollständig erschlossenes Grundstück spätestens im ersten Quartal 2027 an die IHK
verkauft und übertragen.
3.2 Beauftragte Planungsleistungen
Die europaweiten Vergaben für die Planungsleistungen „Objektplanung, Brandschutz,
Barrierefreiheit“ (Los 1), „TGA HKLS“ (Los 2), „TGA ELT“ (Los 3) und „Tragwerksplanung,
Bauphysik, DGNB-Audit / Zertifizierungsbegleitung“ (Los 4) wurden Anfang September
2026 abgeschlossen. Nach dem Förderangebot „Modernisierung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten/Aus- und Weiterbildungszentren“ der Landesregierung müssen
Vorhaben bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt werden. Die Antragsunterlagen wurden
auf Basis der Vorplanung (LPH 2) der Auftragnehmer der Lose 1-4 am 05.10.2026
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 15
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eingereicht. Der Entwurf des obsiegenden Architekten wird in der Angebotsphase in den
Projektraum eingestellt.
Die IHK MNR hatte das Planungsbüro Hartmann, Mathias und Partner aus Düsseldorf mit
der Erstellung eines Grobkonzeptes und der Leistungsbeschreibung für die
Medienplanung beauftragt, um die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag
einreichen zu können und die Kosten besser abschätzen zu können. Die von dem
Planungsbüro erstellten Unterlagen werden zum Ausgleich einer möglichen
Projektantenstellung in den Projektraum geladen:
• ICZ_261019_IHK_Grobkonzept_AV.pdf
• IHK_Leistungsbeschreibung_20261022.pdf
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 16
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4. Anforderungen an die Angebote
4.1. Leistungsanforderungen und -umfang
Die Fachplanung ist angelehnt an HOAI 2021 §56 Technische Ausrüstung zu erstellen.
Der konkrete Umfang der Planungsleistungen ergibt sich aus der in den Projektraum
hochgeladenen Leistungsbeschreibung (Anlage) und dem Grobkonzept (Anlage).
4.1.1. Stufenweise Beauftragung
Die Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern werden stufenweise
beauftragt.
• Stufe 1: LPH 3 (mit Zuschlag)
• Stufe 2: LPH 4 (optional)
• Stufe 3: LPH 5 (optional)
• Stufe 4: LPH 6 - 7 (optional)
• Stufe 5: LPH 8 (optional)
• Stufe 6: LPH 9 (optional)
Die Leistungsstufen werden einzeln in Paketen vergeben. Mit
Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Es besteht kein Anspruch
auf Beauftragung weiterer Stufen.
4.1.2. Anforderungen an die Planung
Die nachfolgenden Anforderungen sind zwingend zu beachten.
4.1.2.1. Projektziele
• einheitliche und intuitive Nutzung vergleichbarer Raumtypen bei klarer Abgrenzung von Sondernutzungen,
• belastbare Raum-, Funktions- und Ausstattungsstandards,
• technisch, räumlich, organisatorisch und wirtschaftlich realisierbare Systemlösungen,
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 17
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• vollständig dokumentierte Schnittstellen,
• herstellerneutrale, vergleichbare und vergabefähige Unterlagen,
• sicherer, wartbarer und langfristig supportfähiger Betrieb mit angemessenen Gesamtbetriebskosten.
4.1.2.2. Planungsgrundsätze
Der Auftragnehmer hat die folgenden Grundsätze über alle
Leistungsphasen hinweg verbindlich anzuwenden:
• Nutzerzentrierung: Planung auf Basis tatsächlicher Arbeitsweisen, Nutzergruppen, UseCases und User Journeys.
• Standardisierung: so individuell wie erforderlich, so standardisiert und intuitiv wie möglich.
• Ganzheitlichkeit: gemeinsame Betrachtung von Raum, Möblierung, AV, IT, Sensorik und Gebäudesystemen.
• Herstellerneutralität: funktionale und systemoffene Planung ohne sachlich nicht begründete Produktfestlegung oder Herstellerbindung.
• Interoperabilität: offene, dokumentierte Schnittstellen und nachhaltige Integrationsfähigkeit in bestehende beziehungsweise geplante Plattformen.
• Sicherheit und Datenschutz: angemessene Anforderungen an Authentifizierung, Berechtigungen, Verschlüsselung, Logging, Datenhaltung und Löschung.
• Barrierefreiheit und Ergonomie: gleichberechtigte, verständliche und möglichst selbstständige Nutzung der Systeme.
• Betriebsfähigkeit: Monitoring, Support, Wartung, Ersatzteilstrategie, Softwarepflege und Wiederherstellbarkeit sind bereits in der Planung zu berücksichtigen.
• Lifecycle und Wirtschaftlichkeit: Investitionskosten, Betriebskosten, Skalierbarkeit, Energiebedarf, Lebensdauer und Erneuerungszyklen sind nachvollziehbar zu bewerten.
• Nachvollziehbarkeit: Anforderungen, Varianten, Entscheidungen, Planstände, Freigaben, Risiken und offene Punkte sind fortlaufend zu dokumentieren.
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4.1.2.3. Projektkommunikation
Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die kontinuierliche
Abstimmung mit allen Projektbeteiligten, insbesondere mit dem
Auftraggeber, Nutzervertretern, Softwareentwicklern, Architekten sowie
weiteren Fachplanern.
Insbesondere folgende Leistungen werden diesbezüglich erwartet:
• Teilnahme an Regelterminen und Workshops mit dem Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten
• Eigenständige Vorbereitung, Moderation und Protokollierung ausgewählter Abstimmungen
• Sicherstellung eines konsistenten Gesamtverständnisses von Konzept, Technik und Nutzung
Der Auftragnehmer übernimmt eine aktive Rolle in der Koordination der
fachlichen Inhalte, bereitet Entscheidungsgrundlagen vor, moderiert
Abstimmungsprozesse und dokumentiert Ergebnisse in geeigneter Form.
4.1.3. Plan- und Datenserver
Der beauftragte Objektplaner stellt den Plan- und Datenserver
„poolarPROJECT“ von Polarserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu
nutzen.
4.1.4. BIM-Planung
Im Projekt wird mit der BIM-Methode gearbeitet. BIM steht hierbei
insbesondere für die objektorientierte Modellierung der Planung, eine
Ableitung aller Planunterlagen (Pläne, Schnitte, Ansichten, Listen etc.) von
BIM-Modellen und die 3D-Koordination. Es wird fachmodell-basiert in
einem open-BIM-Verfahren gearbeitet. Jeder Planende arbeitet in seinem
eigenen Fachmodell und stellt dieses in kurzzyklischen Iterationen als IFC-
Modell anderen am Projekt Beteiligten über ein PKMS zur Verfügung.
Der Objektplaner ist mit dem BIM-Management beauftragt, welches die
BIM-Umsetzungsstrategie auf Planerseite ganzheitlich steuert, sowie mit
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 19
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der BIM-Gesamtkoordination, welche deren Umsetzung koordiniert. Jeder
Planende stellt eine Fachkoordination, welche die Erstellung und
Einhaltung der geforderten Qualitäten ihrer jeweiligen Fach- und
Teilmodelle verantwortet. Die Gesamtkoordination prüft alle Fachmodelle,
sowie das Koordinationsmodell auf Einhaltung der AIA und erstellt den
BAP. Die Fachkoordination ist Kontaktpunkt für das/die eigene(n) BIM-
Fachmodell(e) gegenüber dem Projektteam und nimmt regelmäßig an
Koordinationssitzungen teil.
Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA, Anlage) werden
Bestandteil der Vertrags-/ bzw. Vergabeunterlagen und somit
Vertragsgegenstand zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
Demnach definieren die AIA gegenüber dem Auftragnehmer die
Anforderungen an die vom Auftraggeber benötigten Informationen und
geforderten Anwendungsfälle und bilden die Grundlage für die
Angebotserstellung.
4.1.5. Besondere Anforderungen an die LPH 8
Für die Vergabestelle ist eine engmaschige Kontrolle auf der Baustelle von
besonderer Relevanz. Erwartet wird eine arbeitstägliche Anwesenheit
(Mindestanforderung).
4.2. Honorarangebote
Die IHK MNR geht davon aus, dass Honorarzone III, Mindestsatz einschlägig ist.
Abweichende Auffassungen sind vor Angebotsabgabe über das Kommunikationstool des
Vergabemarktplatzes zu begründen.
4.3. Reaktionszeiten
Es gelten die nachfolgenden Mindestreaktionszeiten durch das Projektteam:
• Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail: innerhalb von zwei
Arbeitstagen (Montag - Freitag)
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 20
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• Reguläre Termine (Vorort oder Viko mit einer Dauer von mind. 3 Stunden) innerhalb
von drei Arbeitstagen (Montag - Freitag)
• Notfalltermine vor Ort durch das Projektteam innerhalb von 4 Stunden
Die angebotenen Reaktionszeiten (Mindestreaktionszeiten oder kürzere Reaktionszeiten)
sind im Angebotsformular einzutragen und sind verbindlich.
4.4. Kostensicherheit
Die Kostensicherheit ist von hoher Bedeutung, da die Mittel ihrer Höhe nach begrenzt
sind. Es gilt die folgende vorläufige Kostenobergrenze:
• KG 450/470 „Medienplanung“: ca. EUR 4,6 Mio. brutto
Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zu einer planungsbegleitenden
Kostenverfolgung. Im Besonderen sind bei allen Kostenangaben (Kostenschätzung,
-berechnung, -anschlag, -feststellung) die kostenrelevanten Hauptbestandteile nach
Menge und dazugehörigen Kosten zu untergliedern, um die Auswirkungen von
Änderungen der Ausstattungs- und Konstruktionsvorgaben nachvollziehen zu können. Die
Kosten sind entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers getrennt nach Gewerken
aufzulisten. Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung sind stets mit den
finanziellen Rahmenbedingungen abzugleichen.
Der Auftragnehmer hat bei seiner Planung die vorläufige Kostenobergrenze für die
KG 450/470 immer zu beachten und die Planung so auszurichten, dass die
Kostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme eingehalten werden kann. Die
Kostenobergrenze wird mit Abschluss der LPH 3 final festgelegt. Die Kostenobergrenze
für die Gesamtmaßnahme stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der
Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, bei einer Überschreitung der Kostenobergrenze den
Auftraggeber in jeder Hinsicht zu unterstützen, damit die Kostenobergrenze eingehalten
werden kann. Dazu gehören auch die Entwicklung und Planung von Alternativen und
Varianten. Eine Umsetzung ist aufgrund der geplanten Förderung und fehlender
Eigenmittel nur in dem hier definierten Kostenrahmen möglich.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 21
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4.5. Zeitplan
Nach dem Förderangebot (Anlage) müssen Vorhaben bis zum 31.12.2026 bewilligt
werden. Die Antragsunterlagen müssen auf Basis der Vorplanung (LPH2) eingereicht
werden.
Vorhaben müssen nach dem Förderangebot bis zum 31.12.2029 umgesetzt werden. Die
Leistungen für die Vorhaben müssen ebenfalls bis zum 31.12.2029 abgerechnet sein
(Bewilligungszeitraum). Der Auftragnehmer hat die von ihm jeweils geschuldeten
Leistungen demnach stets unter strikter Beachtung der nachfolgenden Meilensteine zu
erbringen:
• Abschluss LPH 3: 28.04.2027
• Abschluss LPH 4: 29.04.2027
• Abschluss LPH 5: 27.04.2028 (ausgenommen Prüfung von Werk- und
Montageplänen etc. während der Bauphase)
• Abschluss LPH 6: 03.03.2028
• Abschluss LPH 7: 26.05.2028
• Beginn LPH 8: 17.01.2028
• Abschluss LPH 8: 02.10.2029 (ausgenommen Rechnungsprüfung etc. nach
Bauende, die bis spätestens zum 23.12.2029 erfolgt sein
muss)
Die Bieter haben sicherzustellen, dass die Fachplanungen fortlaufend und abgestimmt im
Planungsprozess bereitgestellt werden, sodass eine kontinuierliche Integration in die
Objektplanung gewährleistet ist. Sämtliche Fachplanungsleistungen sind zu den oben
genannten Abgabeterminen inhaltlich vollständig und final abgeschlossen bereitzustellen,
um die rechtzeitige redaktionelle Fertigstellung der Gesamtunterlagen zu ermöglichen.
Mit dem Angebot kann der Bieter Änderungsvorschläge einreichen. Die Fertigstellung des
Gebäudes und die Abrechnung aller Leistungen bis zum 31.12.2029 muss jedoch
sichergestellt sein. Für Einzelheiten wird auf den Projektzeitplan verwiesen (Anlage 2).
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 22
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle geschuldeten Leistungen so rechtzeitig zu
erbringen, dass die zwischen dem Auftragnehmer und den anderen Projektbeteiligten für
die Planungs- und Ausführungsleistungen zu vereinbarenden Anfangs-, wesentlichen
Zwischentermine und Endtermine nicht aus Gründen gefährdet oder verzögert werden,
die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen.
4.6. Vertrag
Der Vertragsentwurf wird im Rahmen der Angebotsphase über den Vergabemarktplatz
bereitgestellt. Die Bieter können etwaige Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf als
Bieterfrage vor Angebotsabgabe einreichen (vgl. Ziffer 2.5). Es besteht kein Anspruch auf
Anpassung des Vertrags. Soweit der Vertrag geändert wird, wird die finale Fassung vor
Angebotsabgabe in den Projektraum geladen. Mit dem Angebot dürfen keine
Änderungswünsche zum Vertrag eingereicht werden, dies führt zum Ausschluss.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 23
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5. Wertungssystem und Zuschlagskriterien
5.1. Wertungssystem
Die Vergabestelle wird sämtliche frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem
Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird sie die Angebote zunächst formal
prüfen, das heißt sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus
den Vergabeunterlagen prüfen.
„Erst“ die letztverbindlichen Angebote der Bieter, die diese nach Abschluss der
Verhandlungen abzugeben haben, werden anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien
und der dafür vorgegebenen Bewertungsmethode gewertet. Denn erst nach Abschluss
der Verhandlungen sind die Leistungsparameter und deren Vergütung soweit
konkretisiert, dass die Angebote miteinander vergleichbar und unter Beachtung der
Grundsätze des Vergaberechts - nicht zuletzt im Interesse der Bieter - fair, transparent
und diskriminierungsfrei gewertet werden können. Das Ergebnis der Wertung entscheidet
dann darüber, welches Angebot den Zuschlag erhält und welcher Bieter Vertragspartner
wird. Hiervon ausgenommen ist die Lösung der Planungsaufgabe. Die Lösung der
Planungsaufgabe wird anhand der ersten indikativen Angebote und Präsentation in der
ersten Verhandlung gewertet und für das weitere Verfahren „eingefroren“.
Erfüllt ein letztverbindliches Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden
Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird
die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand
der nachbenannten Zuschlagskriterien.
5.2. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Vergabestelle wird nur die letztverbindlichen Angebote anhand der folgenden Kriterien
unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtung bewerten:
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 24
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| Unterkriterium | Punktzahl | Faktor | max. Ergebnis | Bewertung prozentual | |
|---|---|---|---|---|---|
| Honorarangebot | Gewertet wird das Honorarangebot für alle Leistungen. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Honorarangebot mit dem Faktor 60 multipliziert und durch das jeweilige Honorarangebot dividiert. Das so ermittelte Punkt-Ergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet. | 60 | 60 | ||
| Lösung Planungsaufgabe | Gewertet werden die Herangehensweise und die konzeptionellen Lösungsansätze für die medientechnische Ausstattung eines Beispielraums (Ziffer 5.2.2.1) | 5 | 4 | 20 | 20 |
| Betriebskonzept | Gewertet wird das Betriebskonzept mit Beschreibungen zum Inbetriebnahmemanagement, Bedienkonzepten, Schulung, Betrieb, Wartung und Support, Nachhaltigkeit, Innovation und Zukunftssicherheit (Ziffer 5.2.2.2) | 5 | 2 | 10 | 10 |
| Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und Reaktionszeiten | Durchschnittliche wöchentliche Anwesenheitszeiten auf der Baustelle durch den Bauleiter in der LPH 8 | 5 | 5 | ||
| Kurze Reaktionszeiten | 5 | 5 |
Die Punktzahl für das Honorar und für das Kriterium „Durchschnittliche wöchentliche
Anwesenheitszeiten auf der Baustelle durch den Bauleiter in der LPH 8“ wird interpoliert.
Die Punkte für die übrigen Zuschlagskriterien werden nach dem Grad der erwarteten
Erfüllung vergeben.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 25
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5.2.1. Honorarangebot
Für dieses Zuschlagskriterium wird das angebotene Honorarangebot (vgl.
Honorarblätter, Anlage) gewertet.
Das niedrigste Honorarangebot (brutto) erhält 60 Wertungspunkte. Alle
übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander
ins Verhältnis gesetzt:
Honorarangebot brutto des niedrigsten Angebotes x 60 Wertungspunktzahl Angebot = ------------------------------------------------------------- Honorarangebot brutto Angebot
Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der
kaufmännischen Rundung bis auf die erste Kommastelle gerundet.
Maximal sind 60 Wertungspunkte erreichbar.
5.2.2 Lösung der Planungsaufgabe und Betriebskonzept
Die Vergabestelle wird die Lösung der Planungsaufgabe und das
Betriebskonzept nach der sogenannten relativen Bewertungsmethode
bewerten.
Die Lösung der Planungsaufgabe und die Erstellung des Betriebskonzepts
wird nicht vergütet. Es handelt sich um einen wettbewerblichen Beitrag, der
nicht honorarrelevant ist.
Bei der Wertung erhält das Angebot die volle Punktzahl, welches im
Vergleich zu den anderen Angeboten das Zuschlagskriterium am besten
erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad
gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere
Punktzahl für das Zuschlagskriterium.
Die erreichte Wertungspunktzahl je Unterkriterium wird mit dem in der
folgenden Tabelle angegebenen Faktor multipliziert.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 26
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| Punktzahl | Erläuterung |
|---|---|
| 1 Punkt | Die Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, die Konzepte/Lösungen also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. |
| 2 Punkte | Die Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen mit Einschränkungen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. |
| 3 Punkte | Die Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. |
| 4 Punkte | Die Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen vollumfänglich den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. |
| 5 Punkte | Die Konzepte/Lösungen des Bieters sind der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Die Konzepte/Lösungen werden mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. |
5.2.2.1 Planungsaufgabe
Für die Lösung der Planungsaufgabe sind maximal 5 Wertungspunkte
erreichbar. Die erreichte Wertungspunktzahl wird mit dem Faktor 4
multipliziert, maximal sind hier also 20 Punkte erreichbar.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 27
[Seite 28]
Die Bieter werden aufgefordert, im Rahmen einer Ideenskizze/Grobskizze
ihre Herangehensweise und konzeptionellen Lösungsansätze für die
medientechnische Ausstattung eines beispielhaften Raums darzustellen.
Die Planungsaufgabe wird drei Tage vor der Angebotsfrist in den
Projektraum eingestellt. Die Lösung ist mit dem ersten indikativen Angebot
einzureichen. Lösungen, die verspätet eingehen, werden nicht
berücksichtigt. Bieter, die die Lösung der Planungsaufgabe nicht oder
verspätet einreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Das Ergebnis der Planungsaufgabe ist im Rahmen der ersten
Verhandlungsrunde zu präsentieren. Hierzu wird den Bietern eine
Zeitspanne von 30 Minuten eingeräumt. Um hier die zu erwartende
Leistungsqualität einschätzen zu können, ist es erforderlich, dass das
tatsächlich für die IHK MNR vorgesehene Team an der Verhandlung
teilnimmt und die Lösung entwickelt und präsentiert.
5.2.2.2 Betriebskonzept
Für das Betriebskonzept sind maximal 5 Wertungspunkte erreichbar. Die
erreichte Wertungspunktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert, maximal
sind hier also 10 Punkte erreichbar. Das Konzept ist mit dem ersten
indikativen Angebot einzureichen.
Der Bieter hat ein Grobkonzept für den Betrieb der medientechnischen
Anlagen einzureichen, das Aussagen zu den folgenden Punkten trifft:
• Inbetriebnahmemanagement: Aufgaben und Vorgehensweise bei
der Inbetriebnahme der AV-Technik/Medienanlagen sind zu
beschreiben. Es ist darzustellen, wie das Ziel einer nachweisbar
funktionsfähigen, dokumentierten und betriebsbereiten Medientechnik
bei Übergabe erreicht wird. Positiv gewertet wird die Beschreibung
einer strukturierten Planung, Steuerung, Prüfung und Dokumentation
der Inbetriebnahme medientechnischer Anlagen für den IHK-Campus
Zukunft.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 28
[Seite 29]
• Nutzerzentrierte Bedienkonzepte: Es ist ein nutzerzentriertes
Bedienkonzept zu skizzieren. Positiv gewertet wird ein intuitives
Bedienkonzept (z.B. Touchpanels, App-Steuerung,
Raumbuchungssystem), das für verschiedene Nutzergruppen
(Auszubildende, Lehrende, externe Gäste) funktioniert.
• Schulung: Es ist zu umreißen, wie ein Schulungskonzept aussehen
sollte. Positiv gewertet wird ein Konzept insbesondere, wenn es die
verschiedenen Zielgruppen des IHK-Campus Zukunft (z.B.
technisches Personal/IT, Facility Management, Lehrende,
Auszubildende) berücksichtigt und passgenau für die Nutzung des
IHK-Campus Zukunft aufgesetzt wird.
• Betrieb, Wartung und Support: Es ist darzulegen, wie langfristig
supportfähige, wartbare Lösungen mit angemessenen
Gesamtbetriebskosten (TCO) gewährleistet werden. Positiv gewertet
wird insbesondere eine Stellungnahme zu wichtigen Weichen für ein
späteres Wartungs- und Störungsmanagement der Medientechnik im
IHK-Campus Zukunft.
• Nachhaltigkeit, Innovation & Zukunftssicherheit: Darzustellen ist,
welche innovativen Ansätze eingebracht werden, ohne eine
Langzeitverfügbarkeit zu gefährden (z.B. Energieeffizienz im Betrieb,
Modularität für spätere Erweiterungen). Positiv gewertet wird ein
konkreter Bezug zu dem Ziel der IHK, den Anforderungen an die
„Ausbildung der Zukunft“ mit dem geplanten Campus gerecht zu
werden.
Umfang: Max. 10 Seiten (ohne Deckblatt). Skizzen, Diagramme oder
schematische Darstellungen sind erwünscht, aber keine detaillierten
technischen Pläne.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 29
[Seite 30]
5.2.3 Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und
Reaktionszeiten
Für die Kriterien „Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter“ und
„Reaktionszeiten“ sind jeweils maximal 5 Punkte erreichbar.
• Die durchschnittliche Anwesenheitszeit des Bauleiters auf der
Baustelle in der LPH 8 wird wie folgt bewertet:
Ø Anzahl Stunden je Woche x 5 Wertungspunktzahl Angebot = --------------------------------------------------------- Höchste Ø Anzahl Stunden je Woche
• Die Reaktionszeiten sind verbindlich zuzusagen und werden
Vertragsbestandteil. Die Bieter müssen für die im Auftragsfalle
einzuhaltenden Reaktionszeiten in dem Angebotsformular eine
bestimmte Stunden- bzw. Tagesanzahl angeben. Die Vergabestelle
bewertet die eingetragenen Reaktionszeiten gemäß folgender
Wertungsmatrix
| Zuschlagskriterium | Angebot | Punktzahl |
|---|---|---|
| Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail (Montag - Freitag, 8:00 - 17:00 Uhr) durch das Projektteam | innerhalb von 1 Arbeitstag | 5 |
| innerhalb von 2 Arbeitstagen | 0 | |
| Vorlaufzeit Besprechungstermine Vorort bzw. per Videokonferenz mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden durch das Projektteam | 1 Arbeitstag | 5 |
| 2 Arbeitstage | 2,5 | |
| 3 Arbeitstage | 0 |
Die erreichte Wertungspunktzahl für die Reaktionszeiten für Rückrufe und
Rückmeldungen per E-Mail und die erreichte Wertungspunktzahl für
Besprechungstermine und Videokonferenzen wird addiert und durch zwei
geteilt und nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung ohne
Kommastelle gerundet.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 30
[Seite 31]
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit
ihren Erläuterungen und Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens -
soweit im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien
Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren. Insbesondere
kann sie Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese
durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn
und soweit die damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle
Bieter einheitlich verbindlich vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote
vorgegeben werden.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 31
[Seite 32]
Angebotsformular (Los 5)
Name und Anschrift des Bieters
.......................................................................
.......................................................................
.......................................................................
IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall 39 47798 Krefeld
Angebotsdatum: ………………..
Erstes indikatives Angebot Planungsleistungen für den Neubau des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss Fachplanung AV-Technik (Los 5)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erklären, dass wir die Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Unterlagen gemäß Kapitel 3,
Ziffer 3.2 vollständig erhalten haben und diese Grundlage unseres Angebotes sind. Wir haben uns
mit den Voraussetzungen für Planung und Bau des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss
ausreichend auseinandergesetzt. Insbesondere erkennen wir die tatsächlichen Bedingungen des
Auftrages an und haben das Angebot aufgrund der Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen
und Unterlagen gemäß Kapitel 3, Ziffer 3.2 erstellt. Die vom Auftraggeber beschriebenen und zu
erbringenden Leistungen erkennen wir als allgemein verbindlich an. Gleiches gilt für den
Vertragsentwurf. Wir bieten an:
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 32
[Seite 33]
- Angebotsinhalt
Gemäß Kapitel 2, Ziffer 2.2 reichen wir mit dem Angebotsformular die folgenden
Unterlagen ein:
☐ Ggf. formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift. Dieses Anschreiben sollte
auch alle wesentlichen Daten für eventuelle Rückfragen beinhalten, insbesondere
den Namen des Bearbeiters mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Achtung: die Kommunikation über den VMP erfolgt über den dort hinterlegten
Account, über den der Teilnahmeantrag/das Angebot abgegeben wurde!
☐ Lösung Planungsaufgabe (auf eigener Anlage)
☐ Betriebskonzept (auf eigener Anlage)
☐ Vollständig ausgefüllte Honorarblätter (Anlage) mit Erläuterung zur Kalkulation
des Honorars. Pauschale Honorarpositionen (Besondere Leistungen, Verlängerung
der Bauzeit, BIM) sind als „Urkalkulation“ für etwaige Nachträge bei der
Planungsleistung offen zu legen. Anzugeben sind in der „Urkalkulation“ mindestens
die anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz, Leistungsphasen,
Nebenkostenpauschale, Rabatte und Skonti in %, abhängig von der Kalkulation
getrennt nach Anlagengruppen sowie ggf. weitere Besondere Leistungen für die
Fachplanung AV-Technik.
☐ Ggf. Nachunternehmererklärung.
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 33
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- Reaktionszeiten
Ich/Wir sage(n) die folgenden Reaktionszeiten gemäß Ziffer 4.3 der Vergabeunterlagen zu:
Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail (Montag - Freitag, 8:00 - 17:00 Uhr) durch das Projektteam:
innerhalb von __________ Arbeitstag(en)
Reguläre Termine (Vorort bzw. als Videokonferenz, Dauer mind. 3 Stunden):
innerhalb von __________ Arbeitstag(en)
Reaktionszeiten für Notfalltermine vor Ort durch das Projektteam:
innerhalb von __________ Stunde(n)
- Anwesenheit Bauleitung
ø Stundenanzahl pro Woche von der Bauleitung auf der Baustelle in der LPH 8
__________ ø Stundenzahl pro Woche
- Sonstige Anmerkungen
…………………………….. ............................................................................... Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 34
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Erklärung Nachunternehmer
(Hinweis: Bitte beachten Sie den Hinweis in Kapitel 2, Ziffer 2.8)
Name des Bieters/ Bietergemeinschaft: ................................................................................................................
Anschrift: ................................................................................................................................
................................................................................................................................
Bitte Zutreffendes ankreuzen!
☐ Es werden keine Nachunternehmer eingesetzt.
☐ Für folgende Leistungen sollen voraussichtlich Nachunternehmer eingesetzt werden.
| Lfd. Nr. | Voraussichtlicher Leistungsbereich / vorgesehene Aufgaben im Rahmen der Vergabemaßnahme | Name des Nachunternehmers |
|---|---|---|
| 1. | ||
| 2. | ||
| 3. |
(für weitere Nachunternehmer bitte ergänzende Blätter verwenden, Nummerierung fortführen)
Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 35