Vergabeunterlagen Los 5 (22.10.2026).pdf

Fachplanung für audiovisuelle Technik beim IHK-Campus Zukunft

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Stand 22.10.2026

Diese Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebotsphase relevant. Aktuell dienen sie lediglich der Information.

Vergabeunterlagen

zur Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau

des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss

Fachplanung AV-Technik (Los 5)

Europaweites Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung/Vorhaben/Ziele ................................................................................................. 4

1.1. Einführung .................................................................................................................. 4

1.2. Erbetene Angebote ..................................................................................................... 6

1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................................... 7

  1. Bewerbungsbedingungen ................................................................................................... 8

2.1. Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................ 8

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................. 8

2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ...................................................... 10

2.4. Nebenangebote ........................................................................................................ 10

2.5. Fragen zur Vergabe .................................................................................................. 10

2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .............................................................. 11

2.7. Lose .......................................................................................................................... 11

2.8. Nachunternehmer ..................................................................................................... 11

2.9. Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................... 12

2.10. Kostenentschädigung ............................................................................................... 13

2.11. Geheimhaltung ......................................................................................................... 13

2.12. Schutzrechte ............................................................................................................. 13

2.13. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ....................................................... 13

2.14. Vergabekammer ....................................................................................................... 14

  1. Ausgangslage/Status quo ................................................................................................. 15

3.1 Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................ 15

3.2 Beauftragte Planungsleistungen ............................................................................... 15

  1. Anforderungen an die Angebote ....................................................................................... 17

4.1. Leistungsanforderungen und -umfang ...................................................................... 17 4.1.1. Stufenweise Beauftragung .............................................................................. 17

4.1.2. Anforderungen an die Planung ........................................................................ 17 4.1.3. Plan- und Datenserver ..................................................................................... 19 4.1.4. BIM-Planung ................................................................................................... 19 4.1.5. Besondere Anforderungen an die LPH 8 .......................................................... 20

4.2. Honorarangebote ...................................................................................................... 20

4.3. Reaktionszeiten ........................................................................................................ 20

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 2

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4.4. Kostensicherheit ....................................................................................................... 21

4.5. Zeitplan ..................................................................................................................... 22

4.6. Vertrag ...................................................................................................................... 23

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ........................................................................ 24

5.1. Wertungssystem ....................................................................................................... 24

5.2. Zuschlagskriterien ..................................................................................................... 24 5.2.1. Honorarangebot ............................................................................................. 26 5.2.2 Lösung der Planungsaufgabe und Betriebskonzept .......................................... 26

5.2.3 Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und Reaktionszeiten ................... 30

Angebotsformular (Los 5) ........................................................................................................ 32

Erklärung Nachunternehmer .................................................................................................... 35

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 3

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1. Einführung/Vorhaben/Ziele

1.1. Einführung

Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (Körperschaft des öffentlichen

Rechts mit Hauptsitz in Krefeld, im Folgenden: IHK MNR) plant mit dem Campus Bildung

& Innovation Neuss eine Bildungsinfrastruktur zu schaffen, die eine strategische Antwort

auf die Notwendigkeit gibt, Fachkräfte in Ausbildungsbetrieben zu sichern und

zukunftsfähig weiterzubilden. Der neue Campus soll als sichtbares Symbol für gelungenen

Strukturwandel dazu beitragen, das Rheinische Revier als innovative und

wettbewerbsfähige Wirtschaftsregion neu zu positionieren.

Der physische Standort des Campus soll in Neuss im Bereich des nördlichen Baufelds

(Baufeld A) am Wendersplatz und damit in prominenter Lage (unmittelbar an der Hammer

Landstraße) umgesetzt werden. Der Standort ist im Schnittpunkt zwischen der Innenstadt,

dem Hafen, dem Eingang zum neuen Stadtpark und zum neu zu gestaltenden

Wendersplatz verortet – das Gebäude soll in alle Richtungen interagieren und keine

Rückseiten aufweisen. Der primäre Zuständigkeitsbereich orientiert sich am Bezirk der

IHK MNR, der die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie den Rhein-Kreis Neuss

und den Kreis Viersen umfasst.

Die IHK MNR wird alleiniger Träger und Betreiber des Gebäudes. Sie ist für die

strategische Steuerung verantwortlich. Das Konzept basiert auf einem hybriden

Kooperationsmodell, das die besten Kompetenzen der Region bündeln soll. Geplant sind

etwa Partnerschaften mit der Handwerkskammer Düsseldorf, der Hochschule

Niederrhein, Berufskollegs, Schulen und Unternehmen, insbesondere aus

Mönchengladbach, Neuss und Grevenbroich. Zielgruppen sind potenzielle Auszubildende

für eine neu gedachte, erlebnisorientierte Berufsorientierung, Auszubildende und

Ausbilder zur Vermittlung von zukunftsrelevanten Zusatzqualifikationen und Beschäftigte

in Ausbildungsbetrieben für die fortgeschrittene Weiterbildung und als Multiplikatoren für

den Wandel.

Auf Basis des Schulungsprogramms und der geplanten Formate ist ein flexibles und

multifunktionales Gebäude mit rund 6.500 m² BGF erforderlich. Die Architektur des

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 4

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Campus ist darauf ausgelegt, eine offene, kollaborative und inspirierende Lernumgebung

zu schaffen, die den Anforderungen der „Ausbildung der Zukunft“ gerecht wird. Darüber

hinaus ist insbesondere der Konzeption der Erdgeschosszone im Hinblick auf die

Multifunktionalität und Interaktion mit dem öffentlichen Raum besondere Beachtung zu

schenken. Für Einzelheiten wird auf die Aufgabenbeschreibung (Anlage) verwiesen.

Die Planungsleistungen „Objektplanung, Brandschutz, Barrierefreiheit“ (Los 1), „TGA

HKLS“ (Los 2), „TGA ELT“ (Los 3) und „Tragwerksplanung, Bauphysik, DGNB-Audit /

Zertifizierungsbegleitung“ (Los 4) sind bereits beauftragt. Aktuell wird die Projektsteuerung

vergeben. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen der AV-

Technik (Los 5). Der ausgewählte Fachplaner muss die Planung sowie Bauüberwachung

gemäß der LPH 3 bis LPH 9 übernehmen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

Wesentliche Ziele der Vergabestelle im Verfahren zur Vergabe der Fachplanung AV-

Technik für den Neubau des IHK-Campus Zukunft sind:

• Gesucht wird ein zuverlässiges und leistungsfähiges Planungsbüro.

• Das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist für die IHK MNR als Ziel

verpflichtend – nicht zuletzt, da das Bauvorhaben über Fördermittel finanziert wird.

• Der Vertrag wird daher eine klare Vereinbarung zur Kostenobergrenze vorsehen

müssen. Dies ist eine zwingende Vorgabe des Fördermittelgebers.

• Die Kostenobergrenze für KG 450/470 („Medienplanung“) in Höhe von ca.

EUR 4,6 Mio. ist bei der Planung jederzeit zu berücksichtigen.

• Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und Vorort-Termine sind für den

Projekterfolg von entscheidender Bedeutung.

• Planung und Bau müssen sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientieren. Es wird

eine DGNB-Zertifizierung angestrebt.

• Aus vergaberechtlicher Sicht sind transparente Strukturen zu schaffen, die eine

rechtskonforme und wirtschaftliche Vergabe gewährleisten.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 5

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Die IHK MNR hat das Vorhaben „Campus Bildung & Innovation Neuss“ in das

Auswahlverfahren für das Förderangebot „Modernisierung überbetrieblicher

Berufsbildungsstätten/Aus- und Weiterbildungszentren“ gegeben, welche das Land NRW

für das Rheinische Revier zur Modernisierung der beruflichen Bildungsinfrastruktur

vorhält. Grundlage des Förderangebots ist die Rahmenrichtlinie (RRL) zur Umsetzung des

Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2020, die

mittlerweile durch die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Nordrhein-Westfalen (InvKG) vom 26.10.2025 konkretisiert wurde. In Vorbereitung auf

den Zuwendungsantrag hat die IHK MNR ein antragsnahes Konzept für das Vorhaben

Campus Bildung & Innovation Neuss erstellt. Die Strukturwirksamkeit der Maßnahme

wurde von dem Projektträger anhand der bisherigen Skizzierung des Projekts als gegeben

bewertet. Das Vorhaben soll in Bau und Ausstattung der förderfähigen Räume zu 90%

gefördert werden. Nach der Förderrichtlinie müssen Vorhaben bis zum 31.12.2026

bewilligt werden. Die Antragsunterlagen mussten auf Basis der Vorplanung (LPH2)

eingereicht werden. Die obsiegenden Bieter der Lose 1-4 mussten die Leistungen für die

LPH2 daher spätestens bis Anfang Oktober abschließen.

Geförderte Vorhaben müssen grundsätzlich bis zum 31.12.2029 fertiggestellt und

abgerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Baubeginn für 2027 geplant, der

Betriebsstart für 2030. Im Einzelnen wird auf den Projektzeitplan (Anlage 2) verwiesen.

1.2. Erbetene Angebote

Die Realisierung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die Erreichung der

damit verbundenen Ziele setzen voraus, dass die Angebote sämtliche in den

Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Ausgehend von diesen

Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Gegebenheiten und

Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen haben die Angebote der Bieter

insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen Unterlagen, Nachweise und

Erklärungen zu enthalten. Die Bieter haben für die Erstellung ihrer Angebote vor allem

auch die Ausgangslage und die derzeitigen Gegebenheiten, wie sie in Kapitel 3

dargestellt und beschrieben sind zu berücksichtigen. Für Art, Umfang und Kalkulation der

jeweils anzubietenden Leistungen gelten die Vorgaben und Anforderungen gemäß

Kapitel 4.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 6

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1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens

Die Vergabestelle vergibt die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in einem

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.

Das Vergabeverfahren wird nach dem in diesen Bewerbungsbedingungen vorgegebenen

Zeitplan voraussichtlich wie folgt umgesetzt:

Die Bieter haben bis zum

xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], 12:00 Uhr

jeweils erste indikative Angebote über den Vergabemarktplatz einzureichen, die

sämtlichen Anforderungen dieser Vergabeunterlagen entsprechen und vollständig sind.

Alle ersten indikativen Angebote werden in einer Verhandlungsrunde vorgestellt und

erörtert. Die Bieter werden ausreichend Zeit erhalten, ihre Konzepte zu präsentieren. In

der Verhandlungsrunde soll auch der Vertragsentwurf erörtert werden. Sobald sämtliche

Fragen geklärt, die Honorarparameter verhandelt und der Vertragsentwurf abschließend

feststeht, werden die Bieter auf dieser Basis zur Abgabe letztverbindlicher Angebote

aufgefordert. Über diese Angebote wird nicht mehr verhandelt. Vielmehr werden diese

gemäß den in Kapitel 5 genannten Zuschlagskriterien ausgewertet. Das danach beste

Angebot erhält dann den Zuschlag. Bei Gleichstand zwischen mehreren Angeboten

entscheidet das Los.

.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 7

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2. Bewerbungsbedingungen

2.1. Grundlagen des Verfahrens

Die Vergabestelle führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in

Verbindung mit der VgV durch. Die IHK MNR erhält für dieses Projekt öffentliche

Fördermittel und ist daher über das Zuwendungsrecht und über § 99 Nr. 4 GWB an das

Kartellvergaberecht gebunden.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bewerbungsbedingungen sorgfältig durch und

berücksichtigen Sie diese vollständig bei der Erstellung Ihres Angebots. Sollten sich

gleichwohl Unklarheiten ergeben, machen Sie bitte von Ihrem Fragerecht Gebrauch.

Die Vergabestelle vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von, § 74 VgV i.V.m. § 17 VgV

diesen Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich

Anlagen.

Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien der Vergabestelle.

Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz einzureichen.

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote

Den Angeboten sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. Die

Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die

hierfür in diesen Vergabeunterlagen sowie in späteren Checklisten geforderten

Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig umfassen.

Das Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen

der Vergabestelle.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Preise

sind in EUR und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 8

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unter Zugrundelegung des aktuellen Steuersatzes an der vorgesehenen Stelle separat

auszuweisen.

Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von

einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte

Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und

Handbücher.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters

beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, führt dies in

der Regel zum Ausschluss vom Verfahren.

Wir möchten Sie bitten, die nachfolgend genannten Unterlagen durch Ordnungsziffern

getrennt in nachstehender Reihenfolge mit dem Angebot einzureichen:

Los 5 (Fachplanung AV-Technik)

  1. Ggf. formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift. Dieses Anschreiben sollte

auch alle wesentlichen Daten für eventuelle Rückfragen beinhalten, insbesondere

den Namen des Bearbeiters mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Achtung: die Kommunikation über den VMP erfolgt über den dort hinterlegten

Account, über den der Teilnahmeantrag/das Angebot abgegeben wurde!

  1. Lösung Planungsaufgabe (auf eigener Anlage)

  2. Betriebskonzept (auf eigener Anlage)

  3. Vollständig ausgefülltes Angebotsformular

  4. Vollständig ausgefüllte Honorarblätter (Anlage) mit Erläuterung zur Kalkulation

des Honorars. Pauschale Honorarpositionen (Besondere Leistungen, Verlängerung

der Bauzeit; BIM) sind als „Urkalkulation“ für etwaige Nachträge bei der

Planungsleistung offen zu legen. Anzugeben sind in der „Urkalkulation“ mindestens

die anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz, Leistungsphasen,

Nebenkostenpauschale, Rabatte und Skonti in %, abhängig von der Kalkulation

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 9

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getrennt nach Anlagengruppen sowie ggf. weitere Besondere Leistungen für die

Fachplanung AV-Technik.

  1. Ggf. Nachunternehmererklärung.

2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Nachträgliche Änderungen und auch Korrekturen der Angebote sind nur bis zum Ablauf

der Angebotsfrist zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den

Vergabemarktplatz zurückgezogen werden.

2.4. Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Jeder Bieter darf nur ein einziges

Hauptangebot abgeben.

2.5. Fragen zur Vergabe

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen oder

zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Meinung der Bieter

Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht,

werden die Bieter aufgefordert, die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf

hinzuweisen.

Auskünfte werden nur schriftlich erteilt. Etwaige Fragen sind ausnahmslos schriftlich über

den Vergabemarktplatz bis zum xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], zu stellen.

Später eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet.

Die Vergabestelle wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und

Antwortenkatalog zusammenfassen und den Bietern über den Vergabemarktplatz

anonymisiert zur Verfügung stellen.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 10

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2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-,

Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,

Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass

sie nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.

Solchen Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

2.7. Lose

§ 97 Abs. 4 GWB sieht vor, dass Leistungen losweise vergeben werden sollen. Die

IHK MNR bildet Fachlose für die Leistungen zur Planung und Errichtung des IHK-Campus

Zukunft. Die Planungsleistungen werden in folgenden Losen vergeben:

• Los 1: Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Brandschutz und Barrierefrei-

Konzept (Zuschlag erteilt)

• Los 2: Technischen Gebäudeausrüstung HKLS (Zuschlag erteilt)

• Los 3: Technischen Gebäudeausrüstung ELT (Zuschlag erteilt)

• Los 4: Tragwerksplanung, Bauphysik, DGNB-Audit / Zertifizierungsbegleitung

(Zuschlag erteilt)

• Los 5: Fachplanung AV-Technik

2.8. Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter oder eine

Bietergemeinschaft Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer

für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 11

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Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe

des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.

Hierfür ist die „Erklärung Nachunternehmer“ auszufüllen. Nach Möglichkeit sind die

Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.

2.9. Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die Angebote läuft am xx.xx.xxxx [wird später ergänzt], 12:00 Uhr

ab. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Vergabemarktplatz, der im Zweifel vom Bieter

nachzuweisen ist.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den Vergabemarktplatz

zurückgezogen werden. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht

zugelassen. Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die

Bieter einzurichten haben:

VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Fragen zu den Vergabeunterlagen bisKW 52/2026
Abgabe der indikativen Angebote bisKW 1/2027
Auswertung der indikativen AngeboteKW 1/2027
Verhandlungsrunde mit den Bietern27.01.2027, 28.01.2027– bitte reservieren Sie die Termine vorsorglich!
Abgabe letztverbindlicher AngeboteKW 7/2027
Voraussichtlicher Versand der VorabinformationsschreibenKW 8/2027
Voraussichtlicher Zuschlag und VertragsschlussKW 9/2027

[wird nach Abschluss des TNW ergänzt]

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 12

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2.10. Kostenentschädigung

Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung

und müssen ihre Kosten selbst tragen.

2.11. Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren

überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke

verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle

vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

2.12. Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder

vom Bieter oder anderen beantragt sind.

2.13. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines

Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich

ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.

§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,

soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung

von Geschäftsgeheimnissen geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder

Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in

den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse

bereits im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung

über die zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangaben. Fehlt eine

deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im

Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 13

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2.14. Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist seit dem 01.01.2026 die:

Vergabekammer Westfalen

Geschäftsstelle, zentrales Postfach

Albrecht-Thaer-Straße 9

48147 Münster

Fax: +49 251 411 2165

E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de

Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der

Vergabekammer sind zu beachten:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von

spätestens 10 Tagen gerügt hat;

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe

erster Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;

  1. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 14

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3. Ausgangslage/Status quo

3.1 Örtliche Gegebenheiten

Die Stadthafen Neuss GmbH & Co. KG ist Eigentümer der Grundstücke Gemarkung

Neuss, Flur 7, Flurstücke 413, 414, 426, 586. Diese Grundstücke bilden gemeinsam mit

dem städtischen Grundstück Gemarkung Neuss, Flur 7, Flurstück 585 den sogenannten

„Wendersplatz“, welcher bislang als Parkplatz und zuletzt für die Landesgartenschau 2026

genutzt wurde. Die Stadt Neuss hat für das Grundstück ein Werkstattverfahren

durchgeführt, im Zuge dessen auf dem Wendersplatz drei Baufelder identifiziert wurden.

Die Festsetzungen des städtebaulichen Konzeptes des Büros JSWD Architekten weichen

in Teilen von den Vorgaben des Bebauungsplans ab. Das städtebauliche Konzept bildet

die Planungsgrundlage für das Baugenehmigungsverfahren. Vom Bebauungsplan

abweichende Planungsdetails müssen nicht problematisiert werden. Parallel wird für den

Wendersplatz ein Aufstellungsbeschluss zur Umsetzung des in der Werkstatt gefundenen

städtebaulichen Konzepts erarbeitet: Die Verkehrsflächen und das Baufeld des

Bebauungsplans werden an das städtebauliche Konzept angepasst. Das Projekt selbst ist

aufgrund der Untergeordnetheit der Baufläche in Bezug auf den Gesamtbebauungsplan

vorab via Befreiung rechtssicher umsetzbar.

Das (weiterentwickelte) Baufeld „A“ wird im Falle eines positiven Zuwendungsbescheids

als vollständig erschlossenes Grundstück spätestens im ersten Quartal 2027 an die IHK

verkauft und übertragen.

3.2 Beauftragte Planungsleistungen

Die europaweiten Vergaben für die Planungsleistungen „Objektplanung, Brandschutz,

Barrierefreiheit“ (Los 1), „TGA HKLS“ (Los 2), „TGA ELT“ (Los 3) und „Tragwerksplanung,

Bauphysik, DGNB-Audit / Zertifizierungsbegleitung“ (Los 4) wurden Anfang September

2026 abgeschlossen. Nach dem Förderangebot „Modernisierung überbetrieblicher

Berufsbildungsstätten/Aus- und Weiterbildungszentren“ der Landesregierung müssen

Vorhaben bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt werden. Die Antragsunterlagen wurden

auf Basis der Vorplanung (LPH 2) der Auftragnehmer der Lose 1-4 am 05.10.2026

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 15

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eingereicht. Der Entwurf des obsiegenden Architekten wird in der Angebotsphase in den

Projektraum eingestellt.

Die IHK MNR hatte das Planungsbüro Hartmann, Mathias und Partner aus Düsseldorf mit

der Erstellung eines Grobkonzeptes und der Leistungsbeschreibung für die

Medienplanung beauftragt, um die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag

einreichen zu können und die Kosten besser abschätzen zu können. Die von dem

Planungsbüro erstellten Unterlagen werden zum Ausgleich einer möglichen

Projektantenstellung in den Projektraum geladen:

• ICZ_261019_IHK_Grobkonzept_AV.pdf

• IHK_Leistungsbeschreibung_20261022.pdf

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 16

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4. Anforderungen an die Angebote

4.1. Leistungsanforderungen und -umfang

Die Fachplanung ist angelehnt an HOAI 2021 §56 Technische Ausrüstung zu erstellen.

Der konkrete Umfang der Planungsleistungen ergibt sich aus der in den Projektraum

hochgeladenen Leistungsbeschreibung (Anlage) und dem Grobkonzept (Anlage).

4.1.1. Stufenweise Beauftragung

Die Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern werden stufenweise

beauftragt.

• Stufe 1: LPH 3 (mit Zuschlag)

• Stufe 2: LPH 4 (optional)

• Stufe 3: LPH 5 (optional)

• Stufe 4: LPH 6 - 7 (optional)

• Stufe 5: LPH 8 (optional)

• Stufe 6: LPH 9 (optional)

Die Leistungsstufen werden einzeln in Paketen vergeben. Mit

Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Es besteht kein Anspruch

auf Beauftragung weiterer Stufen.

4.1.2. Anforderungen an die Planung

Die nachfolgenden Anforderungen sind zwingend zu beachten.

4.1.2.1. Projektziele

• einheitliche und intuitive Nutzung vergleichbarer Raumtypen bei klarer Abgrenzung von Sondernutzungen,

• belastbare Raum-, Funktions- und Ausstattungsstandards,

• technisch, räumlich, organisatorisch und wirtschaftlich realisierbare Systemlösungen,

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 17

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• vollständig dokumentierte Schnittstellen,

• herstellerneutrale, vergleichbare und vergabefähige Unterlagen,

• sicherer, wartbarer und langfristig supportfähiger Betrieb mit angemessenen Gesamtbetriebskosten.

4.1.2.2. Planungsgrundsätze

Der Auftragnehmer hat die folgenden Grundsätze über alle

Leistungsphasen hinweg verbindlich anzuwenden:

• Nutzerzentrierung: Planung auf Basis tatsächlicher Arbeitsweisen, Nutzergruppen, UseCases und User Journeys.

• Standardisierung: so individuell wie erforderlich, so standardisiert und intuitiv wie möglich.

• Ganzheitlichkeit: gemeinsame Betrachtung von Raum, Möblierung, AV, IT, Sensorik und Gebäudesystemen.

• Herstellerneutralität: funktionale und systemoffene Planung ohne sachlich nicht begründete Produktfestlegung oder Herstellerbindung.

• Interoperabilität: offene, dokumentierte Schnittstellen und nachhaltige Integrationsfähigkeit in bestehende beziehungsweise geplante Plattformen.

• Sicherheit und Datenschutz: angemessene Anforderungen an Authentifizierung, Berechtigungen, Verschlüsselung, Logging, Datenhaltung und Löschung.

• Barrierefreiheit und Ergonomie: gleichberechtigte, verständliche und möglichst selbstständige Nutzung der Systeme.

• Betriebsfähigkeit: Monitoring, Support, Wartung, Ersatzteilstrategie, Softwarepflege und Wiederherstellbarkeit sind bereits in der Planung zu berücksichtigen.

• Lifecycle und Wirtschaftlichkeit: Investitionskosten, Betriebskosten, Skalierbarkeit, Energiebedarf, Lebensdauer und Erneuerungszyklen sind nachvollziehbar zu bewerten.

• Nachvollziehbarkeit: Anforderungen, Varianten, Entscheidungen, Planstände, Freigaben, Risiken und offene Punkte sind fortlaufend zu dokumentieren.

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4.1.2.3. Projektkommunikation

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die kontinuierliche

Abstimmung mit allen Projektbeteiligten, insbesondere mit dem

Auftraggeber, Nutzervertretern, Softwareentwicklern, Architekten sowie

weiteren Fachplanern.

Insbesondere folgende Leistungen werden diesbezüglich erwartet:

• Teilnahme an Regelterminen und Workshops mit dem Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten

• Eigenständige Vorbereitung, Moderation und Protokollierung ausgewählter Abstimmungen

• Sicherstellung eines konsistenten Gesamtverständnisses von Konzept, Technik und Nutzung

Der Auftragnehmer übernimmt eine aktive Rolle in der Koordination der

fachlichen Inhalte, bereitet Entscheidungsgrundlagen vor, moderiert

Abstimmungsprozesse und dokumentiert Ergebnisse in geeigneter Form.

4.1.3. Plan- und Datenserver

Der beauftragte Objektplaner stellt den Plan- und Datenserver

„poolarPROJECT“ von Polarserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu

nutzen.

4.1.4. BIM-Planung

Im Projekt wird mit der BIM-Methode gearbeitet. BIM steht hierbei

insbesondere für die objektorientierte Modellierung der Planung, eine

Ableitung aller Planunterlagen (Pläne, Schnitte, Ansichten, Listen etc.) von

BIM-Modellen und die 3D-Koordination. Es wird fachmodell-basiert in

einem open-BIM-Verfahren gearbeitet. Jeder Planende arbeitet in seinem

eigenen Fachmodell und stellt dieses in kurzzyklischen Iterationen als IFC-

Modell anderen am Projekt Beteiligten über ein PKMS zur Verfügung.

Der Objektplaner ist mit dem BIM-Management beauftragt, welches die

BIM-Umsetzungsstrategie auf Planerseite ganzheitlich steuert, sowie mit

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 19

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der BIM-Gesamtkoordination, welche deren Umsetzung koordiniert. Jeder

Planende stellt eine Fachkoordination, welche die Erstellung und

Einhaltung der geforderten Qualitäten ihrer jeweiligen Fach- und

Teilmodelle verantwortet. Die Gesamtkoordination prüft alle Fachmodelle,

sowie das Koordinationsmodell auf Einhaltung der AIA und erstellt den

BAP. Die Fachkoordination ist Kontaktpunkt für das/die eigene(n) BIM-

Fachmodell(e) gegenüber dem Projektteam und nimmt regelmäßig an

Koordinationssitzungen teil.

Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA, Anlage) werden

Bestandteil der Vertrags-/ bzw. Vergabeunterlagen und somit

Vertragsgegenstand zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

Demnach definieren die AIA gegenüber dem Auftragnehmer die

Anforderungen an die vom Auftraggeber benötigten Informationen und

geforderten Anwendungsfälle und bilden die Grundlage für die

Angebotserstellung.

4.1.5. Besondere Anforderungen an die LPH 8

Für die Vergabestelle ist eine engmaschige Kontrolle auf der Baustelle von

besonderer Relevanz. Erwartet wird eine arbeitstägliche Anwesenheit

(Mindestanforderung).

4.2. Honorarangebote

Die IHK MNR geht davon aus, dass Honorarzone III, Mindestsatz einschlägig ist.

Abweichende Auffassungen sind vor Angebotsabgabe über das Kommunikationstool des

Vergabemarktplatzes zu begründen.

4.3. Reaktionszeiten

Es gelten die nachfolgenden Mindestreaktionszeiten durch das Projektteam:

• Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail: innerhalb von zwei

Arbeitstagen (Montag - Freitag)

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• Reguläre Termine (Vorort oder Viko mit einer Dauer von mind. 3 Stunden) innerhalb

von drei Arbeitstagen (Montag - Freitag)

• Notfalltermine vor Ort durch das Projektteam innerhalb von 4 Stunden

Die angebotenen Reaktionszeiten (Mindestreaktionszeiten oder kürzere Reaktionszeiten)

sind im Angebotsformular einzutragen und sind verbindlich.

4.4. Kostensicherheit

Die Kostensicherheit ist von hoher Bedeutung, da die Mittel ihrer Höhe nach begrenzt

sind. Es gilt die folgende vorläufige Kostenobergrenze:

• KG 450/470 „Medienplanung“: ca. EUR 4,6 Mio. brutto

Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zu einer planungsbegleitenden

Kostenverfolgung. Im Besonderen sind bei allen Kostenangaben (Kostenschätzung,

-berechnung, -anschlag, -feststellung) die kostenrelevanten Hauptbestandteile nach

Menge und dazugehörigen Kosten zu untergliedern, um die Auswirkungen von

Änderungen der Ausstattungs- und Konstruktionsvorgaben nachvollziehen zu können. Die

Kosten sind entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers getrennt nach Gewerken

aufzulisten. Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung sind stets mit den

finanziellen Rahmenbedingungen abzugleichen.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Planung die vorläufige Kostenobergrenze für die

KG 450/470 immer zu beachten und die Planung so auszurichten, dass die

Kostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme eingehalten werden kann. Die

Kostenobergrenze wird mit Abschluss der LPH 3 final festgelegt. Die Kostenobergrenze

für die Gesamtmaßnahme stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der

Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, bei einer Überschreitung der Kostenobergrenze den

Auftraggeber in jeder Hinsicht zu unterstützen, damit die Kostenobergrenze eingehalten

werden kann. Dazu gehören auch die Entwicklung und Planung von Alternativen und

Varianten. Eine Umsetzung ist aufgrund der geplanten Förderung und fehlender

Eigenmittel nur in dem hier definierten Kostenrahmen möglich.

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4.5. Zeitplan

Nach dem Förderangebot (Anlage) müssen Vorhaben bis zum 31.12.2026 bewilligt

werden. Die Antragsunterlagen müssen auf Basis der Vorplanung (LPH2) eingereicht

werden.

Vorhaben müssen nach dem Förderangebot bis zum 31.12.2029 umgesetzt werden. Die

Leistungen für die Vorhaben müssen ebenfalls bis zum 31.12.2029 abgerechnet sein

(Bewilligungszeitraum). Der Auftragnehmer hat die von ihm jeweils geschuldeten

Leistungen demnach stets unter strikter Beachtung der nachfolgenden Meilensteine zu

erbringen:

• Abschluss LPH 3: 28.04.2027

• Abschluss LPH 4: 29.04.2027

• Abschluss LPH 5: 27.04.2028 (ausgenommen Prüfung von Werk- und

Montageplänen etc. während der Bauphase)

• Abschluss LPH 6: 03.03.2028

• Abschluss LPH 7: 26.05.2028

• Beginn LPH 8: 17.01.2028

• Abschluss LPH 8: 02.10.2029 (ausgenommen Rechnungsprüfung etc. nach

Bauende, die bis spätestens zum 23.12.2029 erfolgt sein

muss)

Die Bieter haben sicherzustellen, dass die Fachplanungen fortlaufend und abgestimmt im

Planungsprozess bereitgestellt werden, sodass eine kontinuierliche Integration in die

Objektplanung gewährleistet ist. Sämtliche Fachplanungsleistungen sind zu den oben

genannten Abgabeterminen inhaltlich vollständig und final abgeschlossen bereitzustellen,

um die rechtzeitige redaktionelle Fertigstellung der Gesamtunterlagen zu ermöglichen.

Mit dem Angebot kann der Bieter Änderungsvorschläge einreichen. Die Fertigstellung des

Gebäudes und die Abrechnung aller Leistungen bis zum 31.12.2029 muss jedoch

sichergestellt sein. Für Einzelheiten wird auf den Projektzeitplan verwiesen (Anlage 2).

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 22

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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle geschuldeten Leistungen so rechtzeitig zu

erbringen, dass die zwischen dem Auftragnehmer und den anderen Projektbeteiligten für

die Planungs- und Ausführungsleistungen zu vereinbarenden Anfangs-, wesentlichen

Zwischentermine und Endtermine nicht aus Gründen gefährdet oder verzögert werden,

die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen.

4.6. Vertrag

Der Vertragsentwurf wird im Rahmen der Angebotsphase über den Vergabemarktplatz

bereitgestellt. Die Bieter können etwaige Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf als

Bieterfrage vor Angebotsabgabe einreichen (vgl. Ziffer 2.5). Es besteht kein Anspruch auf

Anpassung des Vertrags. Soweit der Vertrag geändert wird, wird die finale Fassung vor

Angebotsabgabe in den Projektraum geladen. Mit dem Angebot dürfen keine

Änderungswünsche zum Vertrag eingereicht werden, dies führt zum Ausschluss.

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5. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

5.1. Wertungssystem

Die Vergabestelle wird sämtliche frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem

Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird sie die Angebote zunächst formal

prüfen, das heißt sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus

den Vergabeunterlagen prüfen.

„Erst“ die letztverbindlichen Angebote der Bieter, die diese nach Abschluss der

Verhandlungen abzugeben haben, werden anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien

und der dafür vorgegebenen Bewertungsmethode gewertet. Denn erst nach Abschluss

der Verhandlungen sind die Leistungsparameter und deren Vergütung soweit

konkretisiert, dass die Angebote miteinander vergleichbar und unter Beachtung der

Grundsätze des Vergaberechts - nicht zuletzt im Interesse der Bieter - fair, transparent

und diskriminierungsfrei gewertet werden können. Das Ergebnis der Wertung entscheidet

dann darüber, welches Angebot den Zuschlag erhält und welcher Bieter Vertragspartner

wird. Hiervon ausgenommen ist die Lösung der Planungsaufgabe. Die Lösung der

Planungsaufgabe wird anhand der ersten indikativen Angebote und Präsentation in der

ersten Verhandlung gewertet und für das weitere Verfahren „eingefroren“.

Erfüllt ein letztverbindliches Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden

Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird

die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand

der nachbenannten Zuschlagskriterien.

5.2. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste

Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Vergabestelle wird nur die letztverbindlichen Angebote anhand der folgenden Kriterien

unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtung bewerten:

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UnterkriteriumPunktzahlFaktormax. ErgebnisBewertung prozentual
HonorarangebotGewertet wird das Honorarangebot für alle Leistungen. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Honorarangebot mit dem Faktor 60 multipliziert und durch das jeweilige Honorarangebot dividiert. Das so ermittelte Punkt-Ergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet.6060
Lösung PlanungsaufgabeGewertet werden die Herangehensweise und die konzeptionellen Lösungsansätze für die medientechnische Ausstattung eines Beispielraums (Ziffer 5.2.2.1)542020
BetriebskonzeptGewertet wird das Betriebskonzept mit Beschreibungen zum Inbetriebnahmemanagement, Bedienkonzepten, Schulung, Betrieb, Wartung und Support, Nachhaltigkeit, Innovation und Zukunftssicherheit (Ziffer 5.2.2.2)521010
Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und ReaktionszeitenDurchschnittliche wöchentliche Anwesenheitszeiten auf der Baustelle durch den Bauleiter in der LPH 855
Kurze Reaktionszeiten55

Die Punktzahl für das Honorar und für das Kriterium „Durchschnittliche wöchentliche

Anwesenheitszeiten auf der Baustelle durch den Bauleiter in der LPH 8“ wird interpoliert.

Die Punkte für die übrigen Zuschlagskriterien werden nach dem Grad der erwarteten

Erfüllung vergeben.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 25

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5.2.1. Honorarangebot

Für dieses Zuschlagskriterium wird das angebotene Honorarangebot (vgl.

Honorarblätter, Anlage) gewertet.

Das niedrigste Honorarangebot (brutto) erhält 60 Wertungspunkte. Alle

übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander

ins Verhältnis gesetzt:

Honorarangebot brutto des niedrigsten Angebotes x 60 Wertungspunktzahl Angebot = ------------------------------------------------------------- Honorarangebot brutto Angebot

Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der

kaufmännischen Rundung bis auf die erste Kommastelle gerundet.

Maximal sind 60 Wertungspunkte erreichbar.

5.2.2 Lösung der Planungsaufgabe und Betriebskonzept

Die Vergabestelle wird die Lösung der Planungsaufgabe und das

Betriebskonzept nach der sogenannten relativen Bewertungsmethode

bewerten.

Die Lösung der Planungsaufgabe und die Erstellung des Betriebskonzepts

wird nicht vergütet. Es handelt sich um einen wettbewerblichen Beitrag, der

nicht honorarrelevant ist.

Bei der Wertung erhält das Angebot die volle Punktzahl, welches im

Vergleich zu den anderen Angeboten das Zuschlagskriterium am besten

erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad

gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere

Punktzahl für das Zuschlagskriterium.

Die erreichte Wertungspunktzahl je Unterkriterium wird mit dem in der

folgenden Tabelle angegebenen Faktor multipliziert.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 26

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PunktzahlErläuterung
1 PunktDie Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, die Konzepte/Lösungen also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.
2 PunkteDie Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen mit Einschränkungen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht.
3 PunkteDie Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.
4 PunkteDie Konzepte/Lösungen des Bieters entsprechen vollumfänglich den Anforderungen. Die Konzepte/Lösungen werden mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
5 PunkteDie Konzepte/Lösungen des Bieters sind der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Die Konzepte/Lösungen werden mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht.

5.2.2.1 Planungsaufgabe

Für die Lösung der Planungsaufgabe sind maximal 5 Wertungspunkte

erreichbar. Die erreichte Wertungspunktzahl wird mit dem Faktor 4

multipliziert, maximal sind hier also 20 Punkte erreichbar.

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Die Bieter werden aufgefordert, im Rahmen einer Ideenskizze/Grobskizze

ihre Herangehensweise und konzeptionellen Lösungsansätze für die

medientechnische Ausstattung eines beispielhaften Raums darzustellen.

Die Planungsaufgabe wird drei Tage vor der Angebotsfrist in den

Projektraum eingestellt. Die Lösung ist mit dem ersten indikativen Angebot

einzureichen. Lösungen, die verspätet eingehen, werden nicht

berücksichtigt. Bieter, die die Lösung der Planungsaufgabe nicht oder

verspätet einreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Das Ergebnis der Planungsaufgabe ist im Rahmen der ersten

Verhandlungsrunde zu präsentieren. Hierzu wird den Bietern eine

Zeitspanne von 30 Minuten eingeräumt. Um hier die zu erwartende

Leistungsqualität einschätzen zu können, ist es erforderlich, dass das

tatsächlich für die IHK MNR vorgesehene Team an der Verhandlung

teilnimmt und die Lösung entwickelt und präsentiert.

5.2.2.2 Betriebskonzept

Für das Betriebskonzept sind maximal 5 Wertungspunkte erreichbar. Die

erreichte Wertungspunktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert, maximal

sind hier also 10 Punkte erreichbar. Das Konzept ist mit dem ersten

indikativen Angebot einzureichen.

Der Bieter hat ein Grobkonzept für den Betrieb der medientechnischen

Anlagen einzureichen, das Aussagen zu den folgenden Punkten trifft:

• Inbetriebnahmemanagement: Aufgaben und Vorgehensweise bei

der Inbetriebnahme der AV-Technik/Medienanlagen sind zu

beschreiben. Es ist darzustellen, wie das Ziel einer nachweisbar

funktionsfähigen, dokumentierten und betriebsbereiten Medientechnik

bei Übergabe erreicht wird. Positiv gewertet wird die Beschreibung

einer strukturierten Planung, Steuerung, Prüfung und Dokumentation

der Inbetriebnahme medientechnischer Anlagen für den IHK-Campus

Zukunft.

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• Nutzerzentrierte Bedienkonzepte: Es ist ein nutzerzentriertes

Bedienkonzept zu skizzieren. Positiv gewertet wird ein intuitives

Bedienkonzept (z.B. Touchpanels, App-Steuerung,

Raumbuchungssystem), das für verschiedene Nutzergruppen

(Auszubildende, Lehrende, externe Gäste) funktioniert.

• Schulung: Es ist zu umreißen, wie ein Schulungskonzept aussehen

sollte. Positiv gewertet wird ein Konzept insbesondere, wenn es die

verschiedenen Zielgruppen des IHK-Campus Zukunft (z.B.

technisches Personal/IT, Facility Management, Lehrende,

Auszubildende) berücksichtigt und passgenau für die Nutzung des

IHK-Campus Zukunft aufgesetzt wird.

• Betrieb, Wartung und Support: Es ist darzulegen, wie langfristig

supportfähige, wartbare Lösungen mit angemessenen

Gesamtbetriebskosten (TCO) gewährleistet werden. Positiv gewertet

wird insbesondere eine Stellungnahme zu wichtigen Weichen für ein

späteres Wartungs- und Störungsmanagement der Medientechnik im

IHK-Campus Zukunft.

• Nachhaltigkeit, Innovation & Zukunftssicherheit: Darzustellen ist,

welche innovativen Ansätze eingebracht werden, ohne eine

Langzeitverfügbarkeit zu gefährden (z.B. Energieeffizienz im Betrieb,

Modularität für spätere Erweiterungen). Positiv gewertet wird ein

konkreter Bezug zu dem Ziel der IHK, den Anforderungen an die

„Ausbildung der Zukunft“ mit dem geplanten Campus gerecht zu

werden.

Umfang: Max. 10 Seiten (ohne Deckblatt). Skizzen, Diagramme oder

schematische Darstellungen sind erwünscht, aber keine detaillierten

technischen Pläne.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 29

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5.2.3 Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter und

Reaktionszeiten

Für die Kriterien „Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter“ und

„Reaktionszeiten“ sind jeweils maximal 5 Punkte erreichbar.

• Die durchschnittliche Anwesenheitszeit des Bauleiters auf der

Baustelle in der LPH 8 wird wie folgt bewertet:

Ø Anzahl Stunden je Woche x 5 Wertungspunktzahl Angebot = --------------------------------------------------------- Höchste Ø Anzahl Stunden je Woche

• Die Reaktionszeiten sind verbindlich zuzusagen und werden

Vertragsbestandteil. Die Bieter müssen für die im Auftragsfalle

einzuhaltenden Reaktionszeiten in dem Angebotsformular eine

bestimmte Stunden- bzw. Tagesanzahl angeben. Die Vergabestelle

bewertet die eingetragenen Reaktionszeiten gemäß folgender

Wertungsmatrix

ZuschlagskriteriumAngebotPunktzahl
Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail (Montag - Freitag, 8:00 - 17:00 Uhr) durch das Projektteaminnerhalb von 1 Arbeitstag5
innerhalb von 2 Arbeitstagen0
Vorlaufzeit Besprechungstermine Vorort bzw. per Videokonferenz mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden durch das Projektteam1 Arbeitstag5
2 Arbeitstage2,5
3 Arbeitstage0

Die erreichte Wertungspunktzahl für die Reaktionszeiten für Rückrufe und

Rückmeldungen per E-Mail und die erreichte Wertungspunktzahl für

Besprechungstermine und Videokonferenzen wird addiert und durch zwei

geteilt und nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung ohne

Kommastelle gerundet.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 30

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Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit

ihren Erläuterungen und Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens -

soweit im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien

Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren. Insbesondere

kann sie Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese

durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn

und soweit die damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle

Bieter einheitlich verbindlich vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote

vorgegeben werden.

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Angebotsformular (Los 5)

Name und Anschrift des Bieters

.......................................................................

.......................................................................

.......................................................................

IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall 39 47798 Krefeld

Angebotsdatum: ………………..

Erstes indikatives Angebot Planungsleistungen für den Neubau des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss Fachplanung AV-Technik (Los 5)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erklären, dass wir die Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Unterlagen gemäß Kapitel 3,

Ziffer 3.2 vollständig erhalten haben und diese Grundlage unseres Angebotes sind. Wir haben uns

mit den Voraussetzungen für Planung und Bau des IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss

ausreichend auseinandergesetzt. Insbesondere erkennen wir die tatsächlichen Bedingungen des

Auftrages an und haben das Angebot aufgrund der Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen

und Unterlagen gemäß Kapitel 3, Ziffer 3.2 erstellt. Die vom Auftraggeber beschriebenen und zu

erbringenden Leistungen erkennen wir als allgemein verbindlich an. Gleiches gilt für den

Vertragsentwurf. Wir bieten an:

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 32

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  1. Angebotsinhalt

Gemäß Kapitel 2, Ziffer 2.2 reichen wir mit dem Angebotsformular die folgenden

Unterlagen ein:

☐ Ggf. formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift. Dieses Anschreiben sollte

auch alle wesentlichen Daten für eventuelle Rückfragen beinhalten, insbesondere

den Namen des Bearbeiters mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Achtung: die Kommunikation über den VMP erfolgt über den dort hinterlegten

Account, über den der Teilnahmeantrag/das Angebot abgegeben wurde!

☐ Lösung Planungsaufgabe (auf eigener Anlage)

☐ Betriebskonzept (auf eigener Anlage)

☐ Vollständig ausgefüllte Honorarblätter (Anlage) mit Erläuterung zur Kalkulation

des Honorars. Pauschale Honorarpositionen (Besondere Leistungen, Verlängerung

der Bauzeit, BIM) sind als „Urkalkulation“ für etwaige Nachträge bei der

Planungsleistung offen zu legen. Anzugeben sind in der „Urkalkulation“ mindestens

die anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz, Leistungsphasen,

Nebenkostenpauschale, Rabatte und Skonti in %, abhängig von der Kalkulation

getrennt nach Anlagengruppen sowie ggf. weitere Besondere Leistungen für die

Fachplanung AV-Technik.

☐ Ggf. Nachunternehmererklärung.

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 33

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  1. Reaktionszeiten

Ich/Wir sage(n) die folgenden Reaktionszeiten gemäß Ziffer 4.3 der Vergabeunterlagen zu:

Reaktionszeiten für Rückrufe bzw. Rückmeldungen per E-Mail (Montag - Freitag, 8:00 - 17:00 Uhr) durch das Projektteam:

innerhalb von __________ Arbeitstag(en)

Reguläre Termine (Vorort bzw. als Videokonferenz, Dauer mind. 3 Stunden):

innerhalb von __________ Arbeitstag(en)

Reaktionszeiten für Notfalltermine vor Ort durch das Projektteam:

innerhalb von __________ Stunde(n)

  1. Anwesenheit Bauleitung

ø Stundenanzahl pro Woche von der Bauleitung auf der Baustelle in der LPH 8

__________ ø Stundenzahl pro Woche

  1. Sonstige Anmerkungen



…………………………….. ............................................................................... Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 34

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Erklärung Nachunternehmer

(Hinweis: Bitte beachten Sie den Hinweis in Kapitel 2, Ziffer 2.8)

Name des Bieters/ Bietergemeinschaft: ................................................................................................................

Anschrift: ................................................................................................................................

................................................................................................................................

Bitte Zutreffendes ankreuzen!

☐ Es werden keine Nachunternehmer eingesetzt.

☐ Für folgende Leistungen sollen voraussichtlich Nachunternehmer eingesetzt werden.

Lfd. Nr.Voraussichtlicher Leistungsbereich / vorgesehene Aufgaben im Rahmen der VergabemaßnahmeName des Nachunternehmers
1.
2.
3.

(für weitere Nachunternehmer bitte ergänzende Blätter verwenden, Nummerierung fortführen)

Vergabe der Planungsleistungen, Vergabeunterlagen AV-Technik (Los 5) IHK-Campus Zukunft am Wendersplatz Neuss| IHK MNR Seite 35

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