[Seite 1]
VERGABEVERFAHREN
Neubau Sporthalle Karlshagen:
Technische Ausrüstung gemäß HOAI
(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
Vergabeunterlage
Auftraggeberin: Gemeinde Ostseebad Karlshagen über Amt Usedom-Nord Möwenstraße 1 17454 Zinnowitz
Stand: 01.09.2026
Seite 1 von 22
[Seite 2]
Inhalt 1 Auftraggeberin .................................................................................................................... 4
2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung ..................................................................................... 4
2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme ........................................................................ 4
2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung ........................................................................ 4
3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum ........................................................................... 5
4 Rechtliche Vorgaben .......................................................................................................... 5
4.1 Beauftragung/Vertrag ................................................................................................................ 5
4.2 Stufenweise Beauftragung ....................................................................................................... 5
5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren ..................................................................... 6
5.1 Vergabeart................................................................................................................................... 6
5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens ................................. 6
5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote ........................................................................... 7
5.4 Finanzieller Ausgleich ............................................................................................................... 7
5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 7
- Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) ........................................................................................ 8
6.1 Bietergemeinschaft .................................................................................................................... 8
6.2 Eignungsleihe ............................................................................................................................. 9
- Auswahl der Bewerberkreises und Wertung der Teilnahmeanträge ..................................10
7.1 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb ................................................................................ 10
7.2 Beschreibung der Teilnahmekriterien zur Wertung der Teilnahmeanträge .................... 11
7.2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz ................................................................................. 11
7.2.2 Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft ................. 11
7.2.3 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Unternehmensreferenzen) .............. 12
- Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe) ..................................................................12
8.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten .................................................................... 12
8.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen ........................... 12
8.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot ............................................................................. 13
8.4 Wertungsausschluss von Angeboten.................................................................................... 13
8.5 Verhandlungsphase ................................................................................................................. 13
8.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises ........................................................................ 13
8.7 Finale Angebote ....................................................................................................................... 14
8.8 Einsatz von Nachunternehmern ............................................................................................ 14
9 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der Angebotsabgabe ..................15
9.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ............................................. 15
Seite 2 von 22
[Seite 3]
9.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten ............................................. 16
9.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz ............................................ 16
9.2.2 Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle .............................................................................. 16
10 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien .....................................................................17
10.1 Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 17
10.2 Erläuterung Bewertungsmethoden ..................................................................................... 18
10.2.1 Honorar / Preis ....................................................................................................................... 18
10.2.2 Erfahrung des Projektleiters ................................................................................................... 19
10.2.3 Konzepte ................................................................................................................................. 20
11 Anlagen ...........................................................................................................................22
Seite 3 von 22
[Seite 4]
1 Auftraggeberin
Auftraggeberin der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung ist:
Gemeinde Ostseebad Karlshagen über Amt Usedom-Nord Möwenstraße 1 17454 Zinnowitz
2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung
2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme
Die bisherige Sporthalle der Gemeinde Karlshagen in der Schulstraße 4, 17449 Karlshagen,
ist organisatorisch der Heinrich-Heine-Schule angegliedert. Neben dem Schulsport sowie
sonstigen schulischen Veranstaltungen bietet die Gemeinde Vereinen, Gruppen etc. die
Nutzung der Sporthalle an. Die Sporthalle ist jedoch abgängig und wird abgerissen.
Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen (im Folgenden auch nur als “Auftraggeberin“
bezeichnet) beabsichtigt daher den Neubau einer Sporthalle in unmittelbarer Nähe
(Grundstück: Straße des Friedens 6, 17449 Karlshagen). Bei dem Neubau soll es sich um eine
2-Feldsporthalle inkl. Sozialtrakt handeln.
Zur Veranschaulichung des geplanten Bereichs für die neue Sporthalle wird auf den
beiliegenden Lageplan (Anlage 01) verwiesen. Die bisherige Nutzung in diesem Bereich
(Heizhaus, Lagerplatz und -halle des Wirtschaftshofes) muss für den Neubau abgerissen
werden. Im Rahmen der späteren Planung hat eine entsprechende Berücksichtigung dessen
(in der KG 200) zu erfolgen. Gleiches gilt ggf. auch für den Abriss der alten Sporthalle.
Die bestehenden Außensportanlagen (Laufbahn, Weitsprunganlage etc.) bleiben bestehen
und sind nicht Teil der Ausschreibung.
2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 15 HOAI.
• Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
für den Neubau der Sporthalle Karlshagen.
Es sind die Fachplanungsleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation,
Starkstrominstallation und Schwachstrominstallation mit Sat-Anlage, Klingelanlage, Einbruch-
Seite 4 von 22
[Seite 5]
und Brandmeldeanlage, kabelgebundenes und kabelloses Netzwerk, Beleuchtung sowie
Beschallung- und Videotechnik zu erbringen.
Als Grundlage für die Angebotskalkulation für sind nach derzeitigem Stand folgende Beträge
der anrechenbaren Kosten (Nettowerte) zugrunde zu legen.
- Fachplanung Technische Ausrüstung - Kostengruppe 400: 2.000.000,00 €
Weiterhin wird einheitlich die Honorarzone II zugrunde gelegt.
Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten und zur Honorarzone sind der Angebotsabgabe
zugrunde zu legen. Für die vertragliche Honorarermittlung gelten die Regelungen des
Vertragsentwurfs.
3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum
Nach Auftragserteilung ist unmittelbar mit der Planung zu beginnen.
Es ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, dass der Abriss der Bestandsnutzung (Heizhaus,
Lagerplatz und -halle des Wirtschaftshofes) im Jahr 2028 erfolgen soll. Als frühester Baustart
für den Neubau der Sporthalle ist derzeit der 01.01.2029 vorgesehen.
Eine weitere Konkretisierung der Zeitplanung wird ggf. im Rahmen der Angebotsaufforderung
erfolgen.
4 Rechtliche Vorgaben
4.1 Beauftragung/Vertrag
Der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellte Vertrag (Anlage 02 Entwurf
Planervertrag TGA) bildet die Grundlage der Beauftragung und ist bei der Erstellung des
Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
4.2 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Es bestehen folgende Leistungsstufen:
-
Stufe 1: LPH 1-3
-
Stufe 2: LPH 4-6
-
Stufe 3: LPH 7-9
Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt,
weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3
besteht jedoch nicht. Seite 5 von 22
[Seite 6]
5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren
5.1 Vergabeart
Als Vergabeverfahren wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den
Vorgaben des GWB und der VgV in der jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung
geltenden Fassung gewählt (§ 113 GWB i.V.m. § 17 VgV).
Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form abgewickelt. Dazu wird das E-
Vergabe-System „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH)
genutzt:
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über dieses
elektronische Vergabeportal.
Dies umfasst insbesondere:
• Die Bekanntmachung der Ausschreibung, • die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, • die Kommunikation mit Interessenten im Vergabeverfahren (Bieteranfragen, Bieterinformationen), • die Abgabe der Teilnahmeanträge, • die Angebotsabgabe, • die Angebotsöffnung, • die Kommunikation mit den Bietern im Nachgang (Angebotsaufklärung, Informationsschreiben), • die Zuschlagserteilung, • die Protokollierung des gesamten Verfahrens.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten
Zugang gebührenfrei über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CM8XR
5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens
Sämtliche Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt. Fragen zu
diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind über die elektronische Vergabeplattform
zu stellen.
Seite 6 von 22
[Seite 7]
Weitere Auskünfte erteilt die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktstelle
ebenso über die angegebene elektronische Vergabeplattform.
Soweit erforderlich, werden bei Problemstellungen auch die anderen Bewerber/Bieter durch
Veröffentlichung eines entsprechenden Kataloges informiert. Mündliche Auskünfte werden
nicht erteilt.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/Bieters Unklarheiten,
hat er die Auftraggeberin unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf
hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Soweit bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw.
klarstellende Informationen an die Bewerber/Bieter oder Beantwortung von Fragen der
Bewerber/Bieter erforderlich werden (z.B. Korrektur von Fehlern, Berücksichtigung von
Bieteranfragen), werden diese Änderungen/Bieterinformationen ebenfalls in elektronischer
Form – wie diese Unterlagen – über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt; Registrierte
Interessenten werden darüber automatisch informiert. Es stehen jeweils die aktuelle Version
der Vergabeunterlagen, alle Bieterinformationen zur Verfügung. Es obliegt dem
Bewerber/Bieter, diese Änderungen nachzuverfolgen und sein Angebot auf Basis der zuletzt
eingestellten Version der Unterlagen zu erstellen. Soweit ein Angebot auf Grundlage einer
anderen als der zuletzt eingestellten Version der Unterlagen abgegeben wird, kann dies zum
Ausschluss des Angebotes führen.
5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote
Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Teilnahmeantrag, das Erstangebot
sowie alle Folgeangebote und das finale Angebot elektronisch in Textform und in deutscher
Sprache über die elektronische Vergabeplattform abzugeben sind.
5.4 Finanzieller Ausgleich
Die Bewerber/Bieter erhalten für die Erstellung oder Einreichung eines Angebotes keinen
finanziellen Ausgleich oder anderweitige Entschädigungen.
5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Auftraggeberin ist gemäß § 63 Abs. 1 S.1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren ganz
oder teilweise aufzuheben, wenn
-
Kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht,
-
Sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
Seite 7 von 22
[Seite 8]
-
Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
-
Andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Die von der Auftraggeberin geplante Inanspruchnahme der Fördermittel ist Teil der
Finanzierung des Auftragsgegenstandes und des Gesamtvorhabens. Soweit die
Inanspruchnahme dieser Fördermittel, gleich aus welchen Gründen, nicht oder nur teilweise
erfolgen sollte, könnte dies Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der
Auftragsvergabe haben.
Darüber hinaus ist die Auftraggeberin nach § 63 Abs. 1 S. 2 VgV nicht verpflichtet, den
Zuschlag zu erteilen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin auf finanzielle
Unterstützung öffentlicher Fördermittel angewiesen ist und davon ausgeht, dass diese
Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die
Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden
Gewährung der Zuwendungen eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.
6. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)
Jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag
einreichen. Die Teilnahmebedingungen für die Bewerber sind insbesondere unter Ziffer 2.1.4.
und Ziff. 5.1.9 (Eignungskriterien) der europaweiten Auftragsbekanntmachung zu finden. Die
Auftraggeberin wird anhand der Teilnahmebedingungen die Teilnahmeanträge auswerten und
die Eignung der Bewerber feststellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen
nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten
Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
6.1 Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine
Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die
Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 08 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen.
Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit
dem Teilnahmeantrag sämtliche unter Ziffer 5.1.9) der Auftragsbekanntmachung geforderten
Eignungskriterien zur „Eignung zur Berufsausübung“ sowie die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 03) und die
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) einzureichen. In Bezug auf die
Seite 8 von 22
[Seite 9]
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 der
Auftragsbekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 05) ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der
Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung
für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ
kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine
auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien
und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem
Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden.
6.2 Eignungsleihe
Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und
den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem
Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des
eignungsleihenden Unternehmens einzureichen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem
Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe einzureichen.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der
Seite 9 von 22
[Seite 10]
Eignungsleihe nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen
des eignungsleihenden Unternehmens (s. Anlage 09 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe)
beizufügen.
Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 03), die
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) durch das eignungsleihende Unternehmen
vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zudem ggf. weitere auftragsspezifische
Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen.
7. Auswahl der Bewerberkreises und Wertung der
Teilnahmeanträge
Die Auftraggeberin wird für die nachfolgende Angebots- und Verhandlungsphase eine
Begrenzung des Bieterkreises vornehmen und maximal 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe
auffordern.
7.1 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb
Sofern sich nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als 5
Bewerber zur Auftragsdurchführung geeignet erweisen, gilt Folgendes:
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in diesem Fall nach folgender Wertungsmatrix:
| Eignungskriterien (wertungsrelevant): | Gewichtung in % | Bewertung Punkte | maximal | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| erreichbare | ||||||
| Gesamt- | ||||||
| Punktzahl | ||||||
| 1. | Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre | 15 | 10 | 150 | ||
| 2. | Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft | 15 | 10 | 150 | ||
| 3. | Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen | 70 | 10 | 700 | ||
| Summe der maximal erreichbaren Bewertungspunkte | 100 | 1000 |
Seite 10 von 22
[Seite 11]
Die fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, werden
anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehrere Teilnahmeanträge bzw.
Teilnahmeanträge auf dem 5. Platz die gleiche Punktzahl erhalten, entscheidet das Los.
7.2 Beschreibung der Teilnahmekriterien zur Wertung der Teilnahmeanträge
7.2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz
Aus den von Bewerbern angegebenen Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz gebildet.
Es gilt folgende Bewertung für den durchschnittlichen Mindestjahresumsatz:
-
10 Punkte: ab 1.300.000,00 €
-
8 Punkte: 1.100.000,00 – 1.299.999,99 €
-
6: Punkte: 900.000,00 – 1.099.999,99 €
-
4: Punkte: 700.000,00 – 899.999,99 €
-
2 Punkte: 500.000,00 – 699.999,99 €
-
0 Punkte: unter 500.000,00 €
Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
Erhält der Bewerber 0 Punkte ist die Mindestanforderung an den durchschnittlichen
Mindestjahresumsatz (s. auch Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) nicht nachgewiesen
und der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7.2.2 Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die von dem Bewerber angegebene durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Drei-
Jahresdurchschnitt (Durchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025) in den für die
ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter
werden wie folgt gewertet:
-
10 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 22
-
8 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 18 und < 22
-
6 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 14 und < 18
-
4 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 10 und < 14
-
2 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 6 und < 10
-
0 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl < 6
Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
Seite 11 von 22
[Seite 12]
7.2.3 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Unternehmensreferenzen)
Gewertet werden lediglich vergleichbare Unternehmensreferenzen, welche folgende
Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren
2016-2026
-
Bauvolumen (KG 400): mind. 2.000.000 € (netto)
-
Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8
Die Anzahl der vergleichbaren Referenzen gemäß der vorstehenden Anforderungen wird
gezählt. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht mitgezählt.
Der Bieter mit den meisten nachgewiesenen vergleichbaren Referenzen erhält die volle
Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem prozentualen
Abstand zum Angebot mit den meisten vergleichbaren Referenzen eine geringere Punktzahl.
Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.
Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, die die obenstehenden Mindestanforderungen
erfüllen, ist die Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen (s. auch Ziff. 5.1.9. der
Auftragsbekanntmachung) nicht nachgewiesen und der Teilnahmeantrag wird vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
8. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe)
8.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten
Die Auftraggeberin wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber, deren
Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, zur Abgabe eines Angebotes (Erstangebot) auffordern.
Sofern bei mehr als fünf Bewerbern die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, werden
diejenigen fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Erstangebote sind innerhalb der gesetzten Frist sowie nach den aufgestellten Regeln
einzureichen. Die Angebote müssen inhaltlich die Vorgaben der Ausschreibung erfüllen und
alle geforderten Angaben enthalten.
8.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen
Die Prüfung der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber bzw. beauftragte Dienstleister nach
den Vorgaben des § 56 Abs. 1 VgV.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV ist ausdrücklich vorgesehen. Seite 12 von 22
[Seite 13]
Die Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien (Ziff. 10 der Vergabeunterlage) bewertet.
8.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot ohne Verhandlung
den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Dies ist unter Ziff. 2.1.4. der
Auftragsbekanntmachung europaweit bekannt gemacht worden.
8.4 Wertungsausschluss von Angeboten
Angebote, auch Erstangebote und alle Folgeangebote werden gemäß § 57 VgV von der
Wertung ausgeschlossen, wenn sie nicht den Anforderungen des § 53 VgV entsprechen,
insbesondere wenn sie:
- Nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten,
-
Nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Änderungen oder Ergänzungen an den Eintragungen des Bieters enthalten, die nicht
zweifelsfrei sind,
-
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten,
-
Nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
- Nicht zugelassene Nebenangebote sind.
Diese Regelungen sind gemäß § 57 Abs.3 VgV auch auf die Teilnahmeanträge anwendbar.
8.5 Verhandlungsphase
Nach der Prüfung und Wertung der Erstangebote beginnt die Verhandlungsphase, sofern der
Auftraggeber von seinem Recht aus § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch gemacht hat.
Die Auftraggeberin verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote
und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote
inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit
Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien, § 17 Abs. 10 VgV.
8.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises
Sollten mehrere Angebots- und Verhandlungsrunden erforderlich werden, kann die Zahl der
zu verhandelnden Angebote anhand der Zuschlagskriterien verringert werden. Die
Seite 13 von 22
[Seite 14]
Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung
der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern, § 17 Abs.12 VgV.
8.7 Finale Angebote
Nach Abschluss der Verhandlungsrunden fordert die Auftraggeberin zur Abgabe eines finalen
Angebotes auf. Dies hat zur Folge, dass der Inhalt des finalen Angebotes nicht mehr
verhandelbar ist.
Spätestens die finalen Angebote wird die Stadt einer Wertung anhand der Zuschlagskriterien
unterziehen und dem danach wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilen, § 58 VgV.
8.8 Einsatz von Nachunternehmern
Die Bieter haben mit dem Angebot – unter namentlicher Nennung des jeweiligen
Unternehmens - klarstellend anzugeben, für welche Teile der ihnen obliegenden Leistung sie
nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen Unteraufträge erteilen oder mit anderen
Unternehmen zusammenarbeiten.
Der Bieter hat hierzu mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Anlage 15 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer) vorzulegen. Dies gilt sowohl für den Nachunternehmereinsatz ohne
Eignungsleihe als auch für den Fall, dass es sich bei dem Nachunternehmer um ein
eignungsleihendes Unternehmen im Sinne der Ziffer 6.2 handelt.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter zudem die
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16 Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer), welche durch den Nachunternehmer auszufüllen ist, sowie die
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
(Anlage 03) und die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) des
Nachunternehmers vorzulegen.
Seite 14 von 22
[Seite 15]
9 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der
Angebotsabgabe
9.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise
Folgende Angaben und Nachweise sind im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen
(Änderungen bleiben vorbehalten):
| Punkt | Angaben und Nachweise für das Angebot | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Preisblatt mit vollständigen Angaben (Anlage 10 Preisblatt TGA). | ||||
| 2. | Persönliche Referenzliste des verbindlich benannten Projektleiters (Anlage 11). Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen (kumulativ): • Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren 2016-2026 • Bauvolumen (KG 400): mind. 1.000.000 € (netto) • Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8 | ||||
| 3. | Angaben zur Berufserfahrung des verbindlich benannten Projektleiters für - Fachplanungen Technische Ausrüstung (Anlage 12) | ||||
| 4. | Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz Vorlage eines Konzeptes zur Organisations- und Personalstruktur sowie zur örtlichen Präsenz im Rahmen der Projektumsetzung. | ||||
| 5. | Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle Vorlage eines Konzeptes zur Zeitplanung und Kostenkontrolle während der Projektumsetzung. | ||||
| 6. | Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V), Anlage 13, sowie Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V), Anlage 14 |
Seite 15 von 22
[Seite 16]
| 7. | Optional: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15) |
|---|---|
| 8. | Optional und lediglich auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16) |
9.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten
9.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz
Der Auftraggeberin kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des
Projektteams und dessen Arbeitsweise sowie hinreichende örtliche Präsenz während der
Projektumsetzung an.
Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:
• Vorstellung des Projetteams (insbesondere Projektleiter)
• Interne Organisationsstrukturen
• Ggf. interne Organisation bei Bewerbergemeinschaften,
Nachunternehmereinsätzen
• Ansprechpartner und Erreichbarkeit bei Abwesenheit oder im Krankheitsfall
• Angaben zur kurzfristigen Erreichbarkeit bei dringenden Sachverhalten
• Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Projektbeteiligten
• Gewährleistung von Informationsaustausch/-bündelung (z.B. Aufgabenanalyse,
Aufgabenverteilung, Besprechungsrhythmus, Überwachung der Erledigung
inhaltlich/terminlich)
• Wann ist eine örtliche Präsenz geplant/erforderlich? Zu welchen Leistungen?
• Örtliche Präsenz bei dringenden Sachverhalten (zeitliche Vor-Ort Präsenz;
Anreisezeit)
Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende
Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Organisations- und Personalstruktur
sowie die örtliche Präsenz umfassend darstellt.
9.2.2 Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle
Der Auftraggeberin kommt es auf eine stringente Zeitplanung inkl. einer fortlaufender Kontrolle
des Zeitplans und des Kostenrahmens an, mit dem Ziel sowohl den Zeitplan als auch den
Kostenrahmen einzuhalten.
Seite 16 von 22
[Seite 17]
Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:
• Darstellung eines tabellarischen und grafischen Ablaufplans der Planungsleistungen;
• Herangehensweise zur Einhaltung des Zeitplans und des Kostenrahmens;
• ggf. verwendete Software zur Einhaltung des Zeitplans und des Kostenrahmens;
• Maßnahmen bei drohender Überschreitung des Zeitplans und des Kostenrahmens.
Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende
Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Zeitplanung und Kostenkontrolle
umfassend darstellt.
10 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund der folgenden Zuschlagskriterien. Das Verfahren
ist darauf ausgerichtet, dem Konzessionsgeber die Auswahl unter verschiedenen Angeboten
nach Maßgabe dieser Kriterien zu ermöglichen. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127
GWB i.V.m. § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung dieser Kriterien wirtschaftlichste Angebot
erteilt.
Bei Punktegleichstand der wirtschaftlichsten Angebote ist das preisgünstigere zu
bezuschlagen. Sollten bei punktegleichen Angeboten auch gleiche Angebote für den Preis
vorliegen, entscheidet das Los.
10.1 Zuschlagskriterien
| Nr. | Bezeichnung des Zuschlagkriteriums | % n i g n u th c iw e G | e t k n u P g n u tr e w e B | e t k n u P e r a b h c ie r r E | Bemerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Honorar/Preis Unterkriterien: | 50 | 10 | 500 | |||||||
| a) Gesamthonorar | 45 | 10 | 450 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.1 a) | |||||||
| b) Stundensatz | 5 | 10 | 50 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.1 b) |
Seite 17 von 22
[Seite 18]
Erfahrung des Projektleiters 30 10 300 2. Unterkriterien:
| a) Persönliche Referenzen | 20 | 10 | 200 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.2 a) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| b) Berufserfahrung des Projektleiters | 10 | 10 | 100 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.2 b) | |||||||||||
| 3. | Projektorganisation/Projektmanagement Unterkriterien: | 20 | 10 | 200 | |||||||||||
| a) Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz | 10 | 10 | 100 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.3 | |||||||||||
| b) Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle | 10 | 10 | 100 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.3 | |||||||||||
| Gesamt | 100 | 1000 |
10.2 Erläuterung Bewertungsmethoden
10.2.1 Honorar / Preis
Unterkriterium 1a): Gesamthonorar:
Das Angebot mit dem preisgünstigsten Gesamthonorar (nachstehend „Bestangebot“) erhält
die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem
prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine geringere Punktzahl. Die
Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.
Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:
𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)
10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium
A = Gesamthonorar des betrachteten Angebots
Bestangebot = Preisgünstigstes Gesamthonorar im Bieterfeld
Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit
der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
Seite 18 von 22
[Seite 19]
Unterkriterium 1b) Stundensatz:
Als wertungsrelevanter Stundensatz gilt die Summe der Stundensätze entsprechend des
Preisblattes. Das Angebot mit dem preisgünstigsten Stundensatz (nachstehend
„Bestangebot“) genannt, erhält die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote
erhalten, entsprechend dem prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine
geringere Punktzahl. Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.
Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:
𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)
10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium
A = Stundensatz des betrachteten Angebots
Bestangebot = Preisgünstigster Stundensatz im Bieterfeld
Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit
der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
10.2.2 Erfahrung des Projektleiters
Unterkriterium 2a): Persönliche Referenzen des Projektleiters:
Anforderungen an persönliche vergleichbare Referenzen (kumulativ):
• Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren
2016-2026
• Bauvolumen (KG 400): mind. 2.000.000 € (netto)
• Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8
Die Anzahl der vergleichbaren Referenzen gemäß der vorstehenden Anforderungen wird
gezählt. Referenzen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht mitgezählt.
Der Bieter mit den meisten nachgewiesenen vergleichbaren Referenzen erhält die volle
Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem prozentualen
Abstand zum Angebot mit den meisten vergleichbaren Referenzen eine geringere Punktzahl.
Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.
Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:
Seite 19 von 22
[Seite 20]
𝐴 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡
10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium
A = Anzahl vergl. Referenzen des betrachteten Angebots
Bestangebot = Meiste vergl. Referenzen im Bieterfeld
Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit
der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
Unterkriterium 2b): Berufserfahrung als Projektleiter
Gewertet wird die Berufserfahrung des Projektleiters für
- Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Punkteermittlung erfolgt aufgrund der nachfolgenden Kriterien:
10 Punkte: ab 15 Jahre Berufserfahrung
8 Punkte: ab 12 Jahre Berufserfahrung
6 Punkte: ab 9 Jahre Berufserfahrung
4 Punkte: ab 6 Jahre Berufserfahrung
2 Punkte: ab 3 Jahre Berufserfahrung
0 Punkte: unter 3 Jahre Berufserfahrung
Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
10.2.3 Konzepte
Für die Bewertung der Konzepte „Organisations- und Personalstruktur sowie örtliche
Präsenz“ und „Zeitplanung und Kostenkontrolle“ wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt.
Die unter Ziffer 9.2.1 bzw. 9.2.2 aufgeführten Inhalte sind keine Unterkriterien zur Bewertung
der Konzepte. Weiterhin handelt es sich bei den dort aufgeführten Inhalten nicht um eine
abschließende Aufzählung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien.
Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien:
0 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht nachvollzogen
werden. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Seite 20 von 22
[Seite 21]
2 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht plausibel
nachvollzogen werden. Es ist kaum erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden
kann.
4 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin weniger gut nachvollzogen
werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in geringen Teilen erbracht werden
kann.
6 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin überwiegend
nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht
werden kann.
8 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin gut nachvollzogen werden.
Es ist erkennbar, dass die Leistung in großen Teilen erbracht werden kann.
10 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin sehr gut und vollständig
nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und
optimal umgesetzt werden kann.
Die so ermittelte Punktzahl wird mit der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Gewichtung
multipliziert.
Seite 21 von 22
[Seite 22]
11 Anlagen
Anlage 01: Lageplan
Anlage 02: Entwurf Planervertrag TGA (Übermittlung mit Angebotsaufforderung)
Auszufüllende Anlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:
Anlage 03: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Anlage 04: Eigenerklärung Umsatz
Anlage 05: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Anlage 06: Referenzliste TGA (Unternehmensreferenzen)
Anlage 07: Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Anlage 08: Erklärung Bietergemeinschaft
Anlage 09: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Unterlagen, die erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden und auszufüllen sind:
Anlage 10: Preisblatt TGA
Anlage 11: Persönliche Referenzliste TGA
Anlage 12: Berufserfahrung Projektleiter TGA
Anlage 13: Erklärungen des Unternehmens TVgG M-V
Anlage 14: Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens TVgG M-V
Anlage 15: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
Anlage 16: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Seite 22 von 22