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26-09-01 Vergabeunterlage TGA Sporthalle.pdf

Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 11:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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VERGABEVERFAHREN

Neubau Sporthalle Karlshagen:

Technische Ausrüstung gemäß HOAI

(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)

Vergabeunterlage

Auftraggeberin: Gemeinde Ostseebad Karlshagen über Amt Usedom-Nord Möwenstraße 1 17454 Zinnowitz

Stand: 01.09.2026

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Inhalt 1 Auftraggeberin .................................................................................................................... 4

2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung ..................................................................................... 4

2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme ........................................................................ 4

2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung ........................................................................ 4

3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum ........................................................................... 5

4 Rechtliche Vorgaben .......................................................................................................... 5

4.1 Beauftragung/Vertrag ................................................................................................................ 5

4.2 Stufenweise Beauftragung ....................................................................................................... 5

5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren ..................................................................... 6

5.1 Vergabeart................................................................................................................................... 6

5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens ................................. 6

5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote ........................................................................... 7

5.4 Finanzieller Ausgleich ............................................................................................................... 7

5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 7

  1. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) ........................................................................................ 8

6.1 Bietergemeinschaft .................................................................................................................... 8

6.2 Eignungsleihe ............................................................................................................................. 9

  1. Auswahl der Bewerberkreises und Wertung der Teilnahmeanträge ..................................10

7.1 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb ................................................................................ 10

7.2 Beschreibung der Teilnahmekriterien zur Wertung der Teilnahmeanträge .................... 11

7.2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz ................................................................................. 11

7.2.2 Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft ................. 11

7.2.3 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Unternehmensreferenzen) .............. 12

  1. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe) ..................................................................12

8.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten .................................................................... 12

8.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen ........................... 12

8.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot ............................................................................. 13

8.4 Wertungsausschluss von Angeboten.................................................................................... 13

8.5 Verhandlungsphase ................................................................................................................. 13

8.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises ........................................................................ 13

8.7 Finale Angebote ....................................................................................................................... 14

8.8 Einsatz von Nachunternehmern ............................................................................................ 14

9 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der Angebotsabgabe ..................15

9.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ............................................. 15

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9.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten ............................................. 16

9.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz ............................................ 16

9.2.2 Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle .............................................................................. 16

10 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien .....................................................................17

10.1 Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 17

10.2 Erläuterung Bewertungsmethoden ..................................................................................... 18

10.2.1 Honorar / Preis ....................................................................................................................... 18

10.2.2 Erfahrung des Projektleiters ................................................................................................... 19

10.2.3 Konzepte ................................................................................................................................. 20

11 Anlagen ...........................................................................................................................22

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1 Auftraggeberin

Auftraggeberin der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung ist:

Gemeinde Ostseebad Karlshagen über Amt Usedom-Nord Möwenstraße 1 17454 Zinnowitz

2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung

2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme

Die bisherige Sporthalle der Gemeinde Karlshagen in der Schulstraße 4, 17449 Karlshagen,

ist organisatorisch der Heinrich-Heine-Schule angegliedert. Neben dem Schulsport sowie

sonstigen schulischen Veranstaltungen bietet die Gemeinde Vereinen, Gruppen etc. die

Nutzung der Sporthalle an. Die Sporthalle ist jedoch abgängig und wird abgerissen.

Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen (im Folgenden auch nur als “Auftraggeberin“

bezeichnet) beabsichtigt daher den Neubau einer Sporthalle in unmittelbarer Nähe

(Grundstück: Straße des Friedens 6, 17449 Karlshagen). Bei dem Neubau soll es sich um eine

2-Feldsporthalle inkl. Sozialtrakt handeln.

Zur Veranschaulichung des geplanten Bereichs für die neue Sporthalle wird auf den

beiliegenden Lageplan (Anlage 01) verwiesen. Die bisherige Nutzung in diesem Bereich

(Heizhaus, Lagerplatz und -halle des Wirtschaftshofes) muss für den Neubau abgerissen

werden. Im Rahmen der späteren Planung hat eine entsprechende Berücksichtigung dessen

(in der KG 200) zu erfolgen. Gleiches gilt ggf. auch für den Abriss der alten Sporthalle.

Die bestehenden Außensportanlagen (Laufbahn, Weitsprunganlage etc.) bleiben bestehen

und sind nicht Teil der Ausschreibung.

2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung

Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI

i.V.m. Anlage 15 HOAI.

• Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9

für den Neubau der Sporthalle Karlshagen.

Es sind die Fachplanungsleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation,

Starkstrominstallation und Schwachstrominstallation mit Sat-Anlage, Klingelanlage, Einbruch-

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und Brandmeldeanlage, kabelgebundenes und kabelloses Netzwerk, Beleuchtung sowie

Beschallung- und Videotechnik zu erbringen.

Als Grundlage für die Angebotskalkulation für sind nach derzeitigem Stand folgende Beträge

der anrechenbaren Kosten (Nettowerte) zugrunde zu legen.

  • Fachplanung Technische Ausrüstung - Kostengruppe 400: 2.000.000,00 €

Weiterhin wird einheitlich die Honorarzone II zugrunde gelegt.

Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten und zur Honorarzone sind der Angebotsabgabe

zugrunde zu legen. Für die vertragliche Honorarermittlung gelten die Regelungen des

Vertragsentwurfs.

3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum

Nach Auftragserteilung ist unmittelbar mit der Planung zu beginnen.

Es ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, dass der Abriss der Bestandsnutzung (Heizhaus,

Lagerplatz und -halle des Wirtschaftshofes) im Jahr 2028 erfolgen soll. Als frühester Baustart

für den Neubau der Sporthalle ist derzeit der 01.01.2029 vorgesehen.

Eine weitere Konkretisierung der Zeitplanung wird ggf. im Rahmen der Angebotsaufforderung

erfolgen.

4 Rechtliche Vorgaben

4.1 Beauftragung/Vertrag

Der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellte Vertrag (Anlage 02 Entwurf

Planervertrag TGA) bildet die Grundlage der Beauftragung und ist bei der Erstellung des

Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.

4.2 Stufenweise Beauftragung

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Es bestehen folgende Leistungsstufen:

  • Stufe 1: LPH 1-3

  • Stufe 2: LPH 4-6

  • Stufe 3: LPH 7-9

Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt,

weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3

besteht jedoch nicht. Seite 5 von 22

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5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren

5.1 Vergabeart

Als Vergabeverfahren wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den

Vorgaben des GWB und der VgV in der jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung

geltenden Fassung gewählt (§ 113 GWB i.V.m. § 17 VgV).

Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form abgewickelt. Dazu wird das E-

Vergabe-System „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH)

genutzt:

www.dtvp.de

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über dieses

elektronische Vergabeportal.

Dies umfasst insbesondere:

• Die Bekanntmachung der Ausschreibung, • die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, • die Kommunikation mit Interessenten im Vergabeverfahren (Bieteranfragen, Bieterinformationen), • die Abgabe der Teilnahmeanträge, • die Angebotsabgabe, • die Angebotsöffnung, • die Kommunikation mit den Bietern im Nachgang (Angebotsaufklärung, Informationsschreiben), • die Zuschlagserteilung, • die Protokollierung des gesamten Verfahrens.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten

Zugang gebührenfrei über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CM8XR

5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens

Sämtliche Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt. Fragen zu

diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind über die elektronische Vergabeplattform

zu stellen.

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Weitere Auskünfte erteilt die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktstelle

ebenso über die angegebene elektronische Vergabeplattform.

Soweit erforderlich, werden bei Problemstellungen auch die anderen Bewerber/Bieter durch

Veröffentlichung eines entsprechenden Kataloges informiert. Mündliche Auskünfte werden

nicht erteilt.

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/Bieters Unklarheiten,

hat er die Auftraggeberin unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf

hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Soweit bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw.

klarstellende Informationen an die Bewerber/Bieter oder Beantwortung von Fragen der

Bewerber/Bieter erforderlich werden (z.B. Korrektur von Fehlern, Berücksichtigung von

Bieteranfragen), werden diese Änderungen/Bieterinformationen ebenfalls in elektronischer

Form – wie diese Unterlagen – über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt; Registrierte

Interessenten werden darüber automatisch informiert. Es stehen jeweils die aktuelle Version

der Vergabeunterlagen, alle Bieterinformationen zur Verfügung. Es obliegt dem

Bewerber/Bieter, diese Änderungen nachzuverfolgen und sein Angebot auf Basis der zuletzt

eingestellten Version der Unterlagen zu erstellen. Soweit ein Angebot auf Grundlage einer

anderen als der zuletzt eingestellten Version der Unterlagen abgegeben wird, kann dies zum

Ausschluss des Angebotes führen.

5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote

Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Teilnahmeantrag, das Erstangebot

sowie alle Folgeangebote und das finale Angebot elektronisch in Textform und in deutscher

Sprache über die elektronische Vergabeplattform abzugeben sind.

5.4 Finanzieller Ausgleich

Die Bewerber/Bieter erhalten für die Erstellung oder Einreichung eines Angebotes keinen

finanziellen Ausgleich oder anderweitige Entschädigungen.

5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Auftraggeberin ist gemäß § 63 Abs. 1 S.1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren ganz

oder teilweise aufzuheben, wenn

  1. Kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht,

  2. Sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,

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  1. Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder

  2. Andere schwerwiegende Gründe bestehen.

Die von der Auftraggeberin geplante Inanspruchnahme der Fördermittel ist Teil der

Finanzierung des Auftragsgegenstandes und des Gesamtvorhabens. Soweit die

Inanspruchnahme dieser Fördermittel, gleich aus welchen Gründen, nicht oder nur teilweise

erfolgen sollte, könnte dies Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der

Auftragsvergabe haben.

Darüber hinaus ist die Auftraggeberin nach § 63 Abs. 1 S. 2 VgV nicht verpflichtet, den

Zuschlag zu erteilen.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin auf finanzielle

Unterstützung öffentlicher Fördermittel angewiesen ist und davon ausgeht, dass diese

Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die

Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden

Gewährung der Zuwendungen eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.

6. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)

Jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag

einreichen. Die Teilnahmebedingungen für die Bewerber sind insbesondere unter Ziffer 2.1.4.

und Ziff. 5.1.9 (Eignungskriterien) der europaweiten Auftragsbekanntmachung zu finden. Die

Auftraggeberin wird anhand der Teilnahmebedingungen die Teilnahmeanträge auswerten und

die Eignung der Bewerber feststellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen

nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten

Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren

ausgeschlossen.

6.1 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine

Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die

Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 08 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen.

Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit

dem Teilnahmeantrag sämtliche unter Ziffer 5.1.9) der Auftragsbekanntmachung geforderten

Eignungskriterien zur „Eignung zur Berufsausübung“ sowie die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 03) und die

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) einzureichen. In Bezug auf die

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wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 der

Auftragsbekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- bzw.

Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 05) ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der

Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung

für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufs- bzw.

Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ

kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine

auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit

den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien

und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem

Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden.

6.2 Eignungsleihe

Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die

Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für

den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er

beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und

den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen

will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem

Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des

eignungsleihenden Unternehmens einzureichen.

Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem

Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des

anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe einzureichen.

Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-

und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche

Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der

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Eignungsleihe nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese

Kapazitäten benötigt werden.

Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen

des eignungsleihenden Unternehmens (s. Anlage 09 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe)

beizufügen.

Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 03), die

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) durch das eignungsleihende Unternehmen

vorzulegen.

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zudem ggf. weitere auftragsspezifische

Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen.

7. Auswahl der Bewerberkreises und Wertung der

Teilnahmeanträge

Die Auftraggeberin wird für die nachfolgende Angebots- und Verhandlungsphase eine

Begrenzung des Bieterkreises vornehmen und maximal 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe

auffordern.

7.1 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb

Sofern sich nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als 5

Bewerber zur Auftragsdurchführung geeignet erweisen, gilt Folgendes:

Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in diesem Fall nach folgender Wertungsmatrix:

Eignungskriterien (wertungsrelevant):Gewichtung in %Bewertung Punktemaximal
erreichbare
Gesamt-
Punktzahl
1.Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre1510150
2.Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft1510150
3.Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen7010700
Summe der maximal erreichbaren Bewertungspunkte1001000

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Die fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, werden

anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehrere Teilnahmeanträge bzw.

Teilnahmeanträge auf dem 5. Platz die gleiche Punktzahl erhalten, entscheidet das Los.

7.2 Beschreibung der Teilnahmekriterien zur Wertung der Teilnahmeanträge

7.2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz

Aus den von Bewerbern angegebenen Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahre wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz gebildet.

Es gilt folgende Bewertung für den durchschnittlichen Mindestjahresumsatz:

  • 10 Punkte: ab 1.300.000,00 €

  • 8 Punkte: 1.100.000,00 – 1.299.999,99 €

  • 6: Punkte: 900.000,00 – 1.099.999,99 €

  • 4: Punkte: 700.000,00 – 899.999,99 €

  • 2 Punkte: 500.000,00 – 699.999,99 €

  • 0 Punkte: unter 500.000,00 €

Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

Erhält der Bewerber 0 Punkte ist die Mindestanforderung an den durchschnittlichen

Mindestjahresumsatz (s. auch Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) nicht nachgewiesen

und der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

7.2.2 Darstellung Mitarbeiterstruktur/ Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die von dem Bewerber angegebene durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Drei-

Jahresdurchschnitt (Durchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025) in den für die

ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter

werden wie folgt gewertet:

  • 10 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 22

  • 8 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 18 und < 22

  • 6 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 14 und < 18

  • 4 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 10 und < 14

  • 2 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl ≥ 6 und < 10

  • 0 Punkte: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl < 6

Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

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7.2.3 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Unternehmensreferenzen)

Gewertet werden lediglich vergleichbare Unternehmensreferenzen, welche folgende

Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

  • Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren

2016-2026

  • Bauvolumen (KG 400): mind. 2.000.000 € (netto)

  • Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8

Die Anzahl der vergleichbaren Referenzen gemäß der vorstehenden Anforderungen wird

gezählt. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht mitgezählt.

Der Bieter mit den meisten nachgewiesenen vergleichbaren Referenzen erhält die volle

Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem prozentualen

Abstand zum Angebot mit den meisten vergleichbaren Referenzen eine geringere Punktzahl.

Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.

Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, die die obenstehenden Mindestanforderungen

erfüllen, ist die Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen (s. auch Ziff. 5.1.9. der

Auftragsbekanntmachung) nicht nachgewiesen und der Teilnahmeantrag wird vom weiteren

Verfahren ausgeschlossen.

8. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe)

8.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten

Die Auftraggeberin wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber, deren

Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, zur Abgabe eines Angebotes (Erstangebot) auffordern.

Sofern bei mehr als fünf Bewerbern die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, werden

diejenigen fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, zur

Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Erstangebote sind innerhalb der gesetzten Frist sowie nach den aufgestellten Regeln

einzureichen. Die Angebote müssen inhaltlich die Vorgaben der Ausschreibung erfüllen und

alle geforderten Angaben enthalten.

8.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen

Die Prüfung der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber bzw. beauftragte Dienstleister nach

den Vorgaben des § 56 Abs. 1 VgV.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV ist ausdrücklich vorgesehen. Seite 12 von 22

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Die Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien (Ziff. 10 der Vergabeunterlage) bewertet.

8.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot

Die Auftraggeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot ohne Verhandlung

den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Dies ist unter Ziff. 2.1.4. der

Auftragsbekanntmachung europaweit bekannt gemacht worden.

8.4 Wertungsausschluss von Angeboten

Angebote, auch Erstangebote und alle Folgeangebote werden gemäß § 57 VgV von der

Wertung ausgeschlossen, wenn sie nicht den Anforderungen des § 53 VgV entsprechen,

insbesondere wenn sie:

  1. Nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu

vertreten,

  1. Nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

  2. Änderungen oder Ergänzungen an den Eintragungen des Bieters enthalten, die nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten,

  2. Nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn es handelt sich um

unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern

oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder

  1. Nicht zugelassene Nebenangebote sind.

Diese Regelungen sind gemäß § 57 Abs.3 VgV auch auf die Teilnahmeanträge anwendbar.

8.5 Verhandlungsphase

Nach der Prüfung und Wertung der Erstangebote beginnt die Verhandlungsphase, sofern der

Auftraggeber von seinem Recht aus § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Auftraggeberin verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote

und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote

inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit

Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien, § 17 Abs. 10 VgV.

8.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises

Sollten mehrere Angebots- und Verhandlungsrunden erforderlich werden, kann die Zahl der

zu verhandelnden Angebote anhand der Zuschlagskriterien verringert werden. Die

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Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung

der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern, § 17 Abs.12 VgV.

8.7 Finale Angebote

Nach Abschluss der Verhandlungsrunden fordert die Auftraggeberin zur Abgabe eines finalen

Angebotes auf. Dies hat zur Folge, dass der Inhalt des finalen Angebotes nicht mehr

verhandelbar ist.

Spätestens die finalen Angebote wird die Stadt einer Wertung anhand der Zuschlagskriterien

unterziehen und dem danach wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilen, § 58 VgV.

8.8 Einsatz von Nachunternehmern

Die Bieter haben mit dem Angebot – unter namentlicher Nennung des jeweiligen

Unternehmens - klarstellend anzugeben, für welche Teile der ihnen obliegenden Leistung sie

nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen Unteraufträge erteilen oder mit anderen

Unternehmen zusammenarbeiten.

Der Bieter hat hierzu mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an

Nachunternehmer (Anlage 15 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an

Nachunternehmer) vorzulegen. Dies gilt sowohl für den Nachunternehmereinsatz ohne

Eignungsleihe als auch für den Fall, dass es sich bei dem Nachunternehmer um ein

eignungsleihendes Unternehmen im Sinne der Ziffer 6.2 handelt.

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter zudem die

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16 Verpflichtungserklärung

Nachunternehmer), welche durch den Nachunternehmer auszufüllen ist, sowie die

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB

(Anlage 03) und die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) des

Nachunternehmers vorzulegen.

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9 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der

Angebotsabgabe

9.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise

Folgende Angaben und Nachweise sind im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen

(Änderungen bleiben vorbehalten):

PunktAngaben und Nachweise für das Angebot
1.Preisblatt mit vollständigen Angaben (Anlage 10 Preisblatt TGA).
2.Persönliche Referenzliste des verbindlich benannten Projektleiters (Anlage 11). Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen (kumulativ): • Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren 2016-2026 • Bauvolumen (KG 400): mind. 1.000.000 € (netto) • Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8
3.Angaben zur Berufserfahrung des verbindlich benannten Projektleiters für - Fachplanungen Technische Ausrüstung (Anlage 12)
4.Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz Vorlage eines Konzeptes zur Organisations- und Personalstruktur sowie zur örtlichen Präsenz im Rahmen der Projektumsetzung.
5.Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle Vorlage eines Konzeptes zur Zeitplanung und Kostenkontrolle während der Projektumsetzung.
6.Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V), Anlage 13, sowie Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V), Anlage 14

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7.Optional: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15)
8.Optional und lediglich auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16)

9.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten

9.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz

Der Auftraggeberin kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des

Projektteams und dessen Arbeitsweise sowie hinreichende örtliche Präsenz während der

Projektumsetzung an.

Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:

• Vorstellung des Projetteams (insbesondere Projektleiter)

• Interne Organisationsstrukturen

• Ggf. interne Organisation bei Bewerbergemeinschaften,

Nachunternehmereinsätzen

• Ansprechpartner und Erreichbarkeit bei Abwesenheit oder im Krankheitsfall

• Angaben zur kurzfristigen Erreichbarkeit bei dringenden Sachverhalten

• Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Projektbeteiligten

• Gewährleistung von Informationsaustausch/-bündelung (z.B. Aufgabenanalyse,

Aufgabenverteilung, Besprechungsrhythmus, Überwachung der Erledigung

inhaltlich/terminlich)

• Wann ist eine örtliche Präsenz geplant/erforderlich? Zu welchen Leistungen?

• Örtliche Präsenz bei dringenden Sachverhalten (zeitliche Vor-Ort Präsenz;

Anreisezeit)

Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende

Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Organisations- und Personalstruktur

sowie die örtliche Präsenz umfassend darstellt.

9.2.2 Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle

Der Auftraggeberin kommt es auf eine stringente Zeitplanung inkl. einer fortlaufender Kontrolle

des Zeitplans und des Kostenrahmens an, mit dem Ziel sowohl den Zeitplan als auch den

Kostenrahmen einzuhalten.

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Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:

• Darstellung eines tabellarischen und grafischen Ablaufplans der Planungsleistungen;

• Herangehensweise zur Einhaltung des Zeitplans und des Kostenrahmens;

• ggf. verwendete Software zur Einhaltung des Zeitplans und des Kostenrahmens;

• Maßnahmen bei drohender Überschreitung des Zeitplans und des Kostenrahmens.

Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende

Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Zeitplanung und Kostenkontrolle

umfassend darstellt.

10 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien

Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund der folgenden Zuschlagskriterien. Das Verfahren

ist darauf ausgerichtet, dem Konzessionsgeber die Auswahl unter verschiedenen Angeboten

nach Maßgabe dieser Kriterien zu ermöglichen. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127

GWB i.V.m. § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung dieser Kriterien wirtschaftlichste Angebot

erteilt.

Bei Punktegleichstand der wirtschaftlichsten Angebote ist das preisgünstigere zu

bezuschlagen. Sollten bei punktegleichen Angeboten auch gleiche Angebote für den Preis

vorliegen, entscheidet das Los.

10.1 Zuschlagskriterien

Nr.Bezeichnung des Zuschlagkriteriums% n i g n u th c iw e Ge t k n u P g n u tr e w e Be t k n u P e r a b h c ie r r EBemerkung
1.Honorar/Preis Unterkriterien:5010500
a) Gesamthonorar4510450Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.1 a)
b) Stundensatz51050Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.1 b)

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Erfahrung des Projektleiters 30 10 300 2. Unterkriterien:

a) Persönliche Referenzen2010200Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.2 a)
b) Berufserfahrung des Projektleiters1010100Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.2 b)
3.Projektorganisation/Projektmanagement Unterkriterien:2010200
a) Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz1010100Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.3
b) Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle1010100Bewertungsmethode siehe Ziffer 10.2.3
Gesamt1001000

10.2 Erläuterung Bewertungsmethoden

10.2.1 Honorar / Preis

Unterkriterium 1a): Gesamthonorar:

Das Angebot mit dem preisgünstigsten Gesamthonorar (nachstehend „Bestangebot“) erhält

die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem

prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine geringere Punktzahl. Die

Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.

Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:

𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)

10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium

A = Gesamthonorar des betrachteten Angebots

Bestangebot = Preisgünstigstes Gesamthonorar im Bieterfeld

Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit

der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

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Unterkriterium 1b) Stundensatz:

Als wertungsrelevanter Stundensatz gilt die Summe der Stundensätze entsprechend des

Preisblattes. Das Angebot mit dem preisgünstigsten Stundensatz (nachstehend

„Bestangebot“) genannt, erhält die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote

erhalten, entsprechend dem prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine

geringere Punktzahl. Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.

Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:

𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)

10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium

A = Stundensatz des betrachteten Angebots

Bestangebot = Preisgünstigster Stundensatz im Bieterfeld

Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit

der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

10.2.2 Erfahrung des Projektleiters

Unterkriterium 2a): Persönliche Referenzen des Projektleiters:

Anforderungen an persönliche vergleichbare Referenzen (kumulativ):

• Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau einer Sporthalle in den Jahren

2016-2026

• Bauvolumen (KG 400): mind. 2.000.000 € (netto)

• Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8

Die Anzahl der vergleichbaren Referenzen gemäß der vorstehenden Anforderungen wird

gezählt. Referenzen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht mitgezählt.

Der Bieter mit den meisten nachgewiesenen vergleichbaren Referenzen erhält die volle

Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem prozentualen

Abstand zum Angebot mit den meisten vergleichbaren Referenzen eine geringere Punktzahl.

Die Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.

Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:

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𝐴 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡

10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium

A = Anzahl vergl. Referenzen des betrachteten Angebots

Bestangebot = Meiste vergl. Referenzen im Bieterfeld

Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit

der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

Unterkriterium 2b): Berufserfahrung als Projektleiter

Gewertet wird die Berufserfahrung des Projektleiters für

  • Fachplanung Technische Ausrüstung

Die Punkteermittlung erfolgt aufgrund der nachfolgenden Kriterien:

10 Punkte: ab 15 Jahre Berufserfahrung

8 Punkte: ab 12 Jahre Berufserfahrung

6 Punkte: ab 9 Jahre Berufserfahrung

4 Punkte: ab 6 Jahre Berufserfahrung

2 Punkte: ab 3 Jahre Berufserfahrung

0 Punkte: unter 3 Jahre Berufserfahrung

Die so ermittelte Punktzahl wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

10.2.3 Konzepte

Für die Bewertung der Konzepte „Organisations- und Personalstruktur sowie örtliche

Präsenz“ und „Zeitplanung und Kostenkontrolle“ wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt.

Die unter Ziffer 9.2.1 bzw. 9.2.2 aufgeführten Inhalte sind keine Unterkriterien zur Bewertung

der Konzepte. Weiterhin handelt es sich bei den dort aufgeführten Inhalten nicht um eine

abschließende Aufzählung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien.

Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien:

0 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht nachvollzogen

werden. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Seite 20 von 22

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2 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht plausibel

nachvollzogen werden. Es ist kaum erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden

kann.

4 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin weniger gut nachvollzogen

werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in geringen Teilen erbracht werden

kann.

6 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin überwiegend

nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht

werden kann.

8 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin gut nachvollzogen werden.

Es ist erkennbar, dass die Leistung in großen Teilen erbracht werden kann.

10 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin sehr gut und vollständig

nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und

optimal umgesetzt werden kann.

Die so ermittelte Punktzahl wird mit der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Gewichtung

multipliziert.

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11 Anlagen

Anlage 01: Lageplan

Anlage 02: Entwurf Planervertrag TGA (Übermittlung mit Angebotsaufforderung)

Auszufüllende Anlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:

Anlage 03: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Anlage 04: Eigenerklärung Umsatz

Anlage 05: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Anlage 06: Referenzliste TGA (Unternehmensreferenzen)

Anlage 07: Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Anlage 08: Erklärung Bietergemeinschaft

Anlage 09: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

Unterlagen, die erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden und auszufüllen sind:

Anlage 10: Preisblatt TGA

Anlage 11: Persönliche Referenzliste TGA

Anlage 12: Berufserfahrung Projektleiter TGA

Anlage 13: Erklärungen des Unternehmens TVgG M-V

Anlage 14: Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens TVgG M-V

Anlage 15: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer

Anlage 16: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung