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Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe
- Form der Angebotsabgabe
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Angebote sind in Textform (§ 126b BGB) einzureichen.
Eine eigenhändige Unterschrift, eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, soweit in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist.
- Formblätter
Soweit einzelne Formblätter ein Unterschriftenfeld oder den Hinweis „rechtsverbindliche Unterschrift" enthalten, gilt Folgendes: Bei der elektronischen Angebotsabgabe ersetzt die Textform die handschriftliche Unterschrift. Ein fehlender handschriftlicher Namenszug führt daher nicht zum Ausschluss des Angebots.
- Vollständigkeit der Unterlagen
Alle geforderten Formblätter und Erklärungen sind vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot elektronisch einzureichen.
- Fristwahrung
Maßgeblich für die Wahrung der Angebotsfrist ist der fristgerechte Eingang des vollständigen Angebots auf der Vergabeplattform.
- Änderungen am Angebot
Änderungen oder Ergänzungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform möglich.
- Bieterfragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen.