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Zuschlagskriterien Fachliche Unterstützung für die Entwicklung von Hochvolt-Treibern
Vergabenummer IHP-2026-057
Auftraggeber: IHP GmbH – Leibniz Institute for High Performance Microelectronics/ Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik Im Technologiepark 25 15236 Frankfurt (Oder)
- Grundsätze der Angebotswertung
Der Zuschlag wird auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilt.
Nach Abschluss der Eignungsprüfung werden ausschließlich die Angebote der geeigneten Bieter zur Zuschlagswertung zugelassen.
Für die Zuschlagswertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
| Zuschlagskriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Preis | 50% |
| Fachliche Qualität des Leistungskonzeptes | 50% |
| Gesamt | 100% |
Die unter den Eignungskriterien der Leistungsbeschreibung geforderten Erfahrungen, Kenntnisse und Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagswertung nicht erneut bewertet.
- Fachliches Leistungskonzept
Mit dem Angebot ist ein auftragsbezogenes fachliches Leistungskonzept einzureichen.
Das Leistungskonzept soll darstellen, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben fachlich bearbeiten und die geforderten Arbeitsergebnisse erbringen wird.
Das Konzept soll insbesondere auf die konkrete Aufgabenstellung eingehen und das vorgesehene fachliche Vorgehen nachvollziehbar darstellen.
Dabei soll der Bieter insbesondere darstellen,
• wie er die Aufgabenstellung und die technischen Zielsetzungen versteht, • wie er bei der Erarbeitung der Design-Spezifikation vorgehen würde, • wie er die Designergebnisse des Entwicklerteams fachlich evaluieren würde, • wie er die Erstellung der Testpläne unterstützen und Testergebnisse fachlich bewerten würde, • wie er die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Projektlaufzeit gestalten würde und
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• wie für die ausgeschriebene Leistung relevante Erkenntnisse aus dem öffentlich geförderten Projekt „Next Generation CMOS-TDI Detector“ in das vorgesehene fachliche Vorgehen einfließen sollen.
Allgemeine Unternehmensdarstellungen sowie die bloße Wiederholung von Referenzen und Eignungsnachweisen sind für die Bewertung des Leistungskonzepts nicht maßgeblich.
- Bewertung des fachlichen Leistungskonzepts
Die fachliche Qualität des Leistungskonzepts wird mit maximal 50 Punkten bewertet.
| Unterkriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| 1. Verständnis der Aufgabenstellung, der technischen Zielsetzung und Berücksichtigung relevanter Projekterkenntnisse | 10 |
| 2. Fachliches Vorgehen bei der Erarbeitung der Design-Spezifikation | 10 |
| 3. Vorgehen bei der fachlichen Evaluierung der Designergebnisse | 10 |
| 4. Vorgehen bei Testplanung und Bewertung der Testergebnisse | 10 |
| 5. Projektbearbeitung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber | 10 |
| Gesamt | 50 |
3.1 Verständnis der Aufgabenstellung, der technischen Zielsetzung und Berücksichtigung relevanter Projekterkenntnisse – 10 Punkte
Bewertet wird, inwieweit das Leistungskonzept erkennen lässt, dass der Bieter die konkrete Aufgabenstellung, die technischen Zielsetzungen und die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge verstanden hat.
Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bieter die besonderen Anforderungen der TDI-CCD- Bildsensoren, der Hochvolt-Treiber, der vorgesehenen IHP-Technologie und der Raumfahrtanwendung nachvollziehbar in seine Überlegungen einbezieht.
Sofern für die ausgeschriebene Leistung relevante Erkenntnisse aus dem öffentlich geförderten Projekt „Next Generation CMOS-TDI Detector“ vorliegen, wird außerdem berücksichtigt, inwieweit der Bieter nachvollziehbar darstellt, welche dieser Erkenntnisse für die ausgeschriebene Leistung relevant sind und wie er diese in sein vorgesehenes fachliches Vorgehen einbeziehen würde.
3.2 Fachliches Vorgehen bei der Erarbeitung der Design-Spezifikation – 10 Punkte
Bewertet wird, wie nachvollziehbar und schlüssig der Bieter die Erarbeitung der Design-Spezifikation plant.
Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob konkrete Arbeitsschritte und fachliche Ansätze zur Ermittlung und Bewertung relevanter Designparameter sowie zur Identifikation kritischer Parameter beschrieben werden.
3.3 Vorgehen bei der fachlichen Evaluierung der Designergebnisse – 10 Punkte
Bewertet wird, wie der Bieter die fachliche Bewertung der vom Entwicklerteam erarbeiteten Designergebnisse durchführen möchte.
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Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob das vorgesehene Vorgehen nachvollziehbar darstellt, wie Ergebnisse bewertet, kritische Punkte identifiziert und daraus fachliche Empfehlungen abgeleitet werden sollen.
3.4 Vorgehen bei Testplanung und Bewertung der Testergebnisse – 10 Punkte
Bewertet wird, wie der Bieter die Unterstützung bei der Erstellung der Testpläne sowie die spätere fachliche Bewertung der Testergebnisse durchführen möchte.
Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob das Konzept ein schlüssiges Vorgehen für die Testplanung, die Definition relevanter Testanforderungen sowie die Auswertung und fachliche Einordnung der Testergebnisse erkennen lässt.
3.5 Projektbearbeitung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber – 10 Punkte
Bewertet wird, wie der Bieter die kontinuierliche Bearbeitung des Projekts und die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit plant.
Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob die geplante Abstimmung, Kommunikation, Dokumentation und Koordination der Arbeiten nachvollziehbar dargestellt werden.
- Bewertungsmaßstab für das Leistungskonzept
Die Bewertung der einzelnen Unterkriterien erfolgt nach folgendem einheitlichen Maßstab:
| Punkte | Bewertung |
|---|---|
| 10 | Das Kriterium wird sehr konkret, vollständig und auftragsbezogen dargestellt. Das vorgesehene Vorgehen ist fachlich sehr schlüssig und lässt eine sehr gute Erfüllung der betreffenden Aufgabe erwarten. |
| 8 | Das Kriterium wird konkret und nachvollziehbar dargestellt. Das vorgesehene Vorgehen ist fachlich schlüssig und lässt eine gute Erfüllung der betreffenden Aufgabe erwarten. |
| 6 | Das Kriterium wird nachvollziehbar dargestellt. Das vorgesehene Vorgehen ist grundsätzlich schlüssig, bleibt jedoch teilweise allgemein oder weist kleinere Lücken auf. |
| 4 | Das Kriterium wird nur teilweise konkret und nachvollziehbar dargestellt. Das vorgesehene Vorgehen weist erkennbare Lücken auf. |
| 2 | Das Kriterium wird nur in geringem Umfang behandelt. Das vorgesehene Vorgehen bleibt weitgehend allgemein oder ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. |
| 0 | Das Kriterium wird nicht oder nicht nachvollziehbar dargestellt. |
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen. Die nach Punkt 3 der Leistungsbeschreibung vorzulegenden Eignungsnachweise werden bei der Bewertung des Leistungskonzepts nicht berücksichtigt.
- Preiswertung
Der Preis wird mit maximal 50 Punkten bewertet.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtpreis erhält 50 Punkte.
Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:
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Punktzahl Preis = (niedrigster wertbarer Gesamtpreis / Gesamtpreis des jeweiligen Angebots) × 50
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Angebote mit einem Gesamtpreis von mehr als 50.000,00 € netto werden nicht berücksichtigt.
- Ermittlung der Gesamtpunktzahl
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte für das fachliche Leistungskonzept und den Preis.
Maximal erreichbare Punktzahl: 100 Punkte
| Zuschlagskriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| Preis | 50 |
| Fachliche Qualität des Leistungskonzeptes | 50 |
| Gesamt | 100 |
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
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