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Ergänzung zur Angebotsaufforderung.pdf

Fachliche Begleitung und Koordinierung des Landesprogramms Familienzentren in Hessen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 05:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Ergänzung zur Angebotsaufforderung

Vergabenummer: VG-0437-2026-0273 Leistung: Wahrnehmung der Aufgaben einer Landes- servicestelle zur Begleitung des Landespro- gramms "Familienzentren in Hessen"

HCC – Hessisches Competence Center / Delivery Center Beschaffungen Stand 10.07.2026

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Inhaltsverzeichnis

1 Informationen zur ausschreibenden Stelle ................................................................. 3

1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen ....................................... 3

1.2 Vertragspartner / Auftraggeber ............................................................................ 3

2 Angebot ...................................................................................................................... 4

2.1 Allgemeines ......................................................................................................... 4

2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung .......................... 4

2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=Angebot) ......... 6

2.3.1 Angebotsschreiben ...................................................................................... 6

2.3.2 Leistungsverzeichnis .................................................................................... 6

2.3.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn .......................................... 6

2.3.4 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen ................................. 7

2.3.5 Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. ................. 7

2.3.6 Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Eignung ................................ 7

2.3.7 Ausführungskonzept .................................................................................... 8

2.3.8 Kostenplan ................................................................................................... 9

2.3.9 Ausführungen zur Qualifikation .................................................................... 9

2.3.10 Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes .............................................. 10

2.3.11 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 26 UVgO) ....................................... 11

2.3.12 Eignungsleihe (§ 34 UVgO) ...................................................................... 11

2.3.13 Erklärung betreffend Bietergemeinschaft). ................................................. 12

3 Kommunikation ......................................................................................................... 13

3.1 Bieterfragen ....................................................................................................... 13

3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2, 3 UVgO ............................. 14

3.3 Bindefristverlängerung ...................................................................................... 14 Seite 1 von 21

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Seite 2

3.4 Zuschlagserteilung ............................................................................................ 14

3.5 Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO ............................................................ 14

3.6 Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO ..................................................... 14

4 Angebotsprüfung und -wertung ................................................................................ 14

4.1 Formale Prüfung ................................................................................................ 15

4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 44 UVgO ................................................ 15

4.3 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ....................... 16

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1 Informationen zur ausschreibenden Stelle

1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen

Postanschrift der Vergabestelle:

Hessisches Competence Center

  • Delivery Center Beschaffungen -

Mainzer Straße 75

65189 Wiesbaden

Ansprechpartner: Hessisches Competence Center, - Delivery Center Beschaffungen -

Frau Petersen

Tel.-Nr.: +49 (611) 7038 564

Fax: +49 (611) 3276 38 412

E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de

Das HCC - Delivery Center Beschaffungen - ist zentrale Beschaffungsstelle des Lan- des Hessen und führt dieses Vergabeverfahren als Vergabestelle für das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege durch.

1.2 Vertragspartner / Auftraggeber

Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag und somit vertragshaltende Stelle ist das Land Hessen, vertreten durch das:

Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit

Gustav-Stresemann-Ring 1

65189 Wiesbaden Die vorstehend benannte, vertragshaltende Stelle wird in den vorliegenden Aus-

schreibungsunterlagen auch als Auftraggeber (AG) und der Bieter auch als Auftrag-

nehmer (AN) bezeichnet.

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2 Angebot

2.1 Allgemeines

Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und -abgabe

entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen; dennoch abgegebene Nebenangebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig; werden dennoch mehrere Hauptangebote abgegeben, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat bei verlangter Aufklärung über sein Angebot oder seine Eignung si-

cherzustellen, dass zur Beantwortung des Aufklärungsbegehrens entscheidungsbe-

fugte Personen zur Verfügung stehen.

Hinweis zu Ziffer 3/ Unterlagen des Formulars 631 (UVgO - Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots):

Entgegen dem Wortlaut in Ziffer 3 des Formulars 631 fordert der Auftraggeber ab

einer Auftragssumme von mehr als 100.000 € (netto) für den Bieter, der den Zuschlag

erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) eine

Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird nicht mehr angefordert.

2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in

Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zugelassen (vgl. § 38

Abs. 1 UVgO).

Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach § 38 Abs. 6 UVgO ver-

sehen sein.

Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe

von Angeboten ausschließlich auf einem Datenträger (z. Bsp. USB-Sticks, CD-ROM),

per E-Mail oder per Telefax unzulässig.

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Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabe-

plattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplatt-

form des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“

zu übermitteln.

Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeun-

terlagen, Bieterkommunikation) sind auf der Vergabeplattform des Landes Hessen

(https://vergabe.hessen.de) verfügbar. Das elektronische Angebot muss dort bis zum

Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.

Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem

Link:

https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-

ware.jsp.

Bei Fragen bezüglich technischer Probleme mit der Vergabeplattform wenden Sie

sich bitte an die auf der Seite https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?func-

tion=Generic&Page=kontakt&thContext=home genannten Kontaktadressen.

Die Software „AI-Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elekt-

ronische Übersendung an die in der Software voreingestellte Adresse. Sämtliche zu

einem Angebot gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang an die Verga-

beplattform des Landes Hessen zu übertragen.

Nach dem Eingang des Angebots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel

versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Ab-

sendung des Angebots erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die

neben dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch

wird die technische Identifizierung des jeweiligen Angebots sichergestellt.

Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen Form eingehen, werden

zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO.

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2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=An-

gebot)

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind (soweit in der folgenden Auflistung

nichts anderes bestimmt ist) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und

ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Mit der

Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unterschrieben.

2.3.1 Angebotsschreiben Dem Angebot ist die Datei „VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ ausgefüllt bei-

zufügen. Darin sind das Datum und die Person des Erklärenden (letzteres siehe

Feld „Unterschrift“) anzugeben.

2.3.2 Leistungsverzeichnis Dem Angebot ist das aufgefüllte Leistungsverzeichnis beizufügen.

Bei zwei abgegebenen Leistungsverzeichnissen gilt bei widersprüchlichen Angaben

grundsätzlich das Leistungsverzeichnis, welches mittels der Software „AI-Bieter-

cockpit“ ausgefüllt und dessen Endpreis in das Angebotsschreiben übernommen

wurde.

2.3.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn (siehe Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf“)

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

Gemäß § 16 HVTG werden folgende Erklärungen und Nachweise nur von demjeni- gen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu erfolgt nach Ange- botsprüfung und - wertung eine separate Aufforderung durch die Vergabestelle. Die dann vorzulegenden Unterlagen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen einzu- reichen. Sollte keine fristgerechte Vorlage seitens des Bieters erfolgen, wird das Angebot

ausgeschlossen. Seite 6 von 21

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Die Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

2.3.4 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, Insolvenzver-

fahren (siehe Datei „Eigenerklaerung_Eignung.pdf“))

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

2.3.5 Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Ver-

mögensschäden erfassen. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall für

Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermögens-

schäden mindestens 500.000,00 EUR betragen.

Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch

Vorlage eines Bestätigungsschreibens des Versicherungsunternehmens oder

durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Berufs- oder Betriebs-

haftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden.

Besteht der geforderte Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe

noch nicht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, mit der sich der Bieter verpflich-

tet, im Falle der Zuschlagserteilung den geforderten Versicherungsschutz spätes-

tens vor Beginn der Leistungserbringung herzustellen und nachzuweisen.

2.3.6 Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Eignung

Der Bieter hat zum Nachweis der erforderlichen Eignung folgende Unterlagen ein-

zureichen:

a) Der Bieter darf während der Vertragslaufzeit nicht selbst Träger eines im Rah-

men des Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“ geförderten Familien-

zentrums sein oder für eine eigene Einrichtung eine entsprechende Förderung

beantragen.

b) Der Bieter hat durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei

Jahren Erfahrungen in mindestens einem der Themenbereiche Familienzen-

tren, Familienbildung, Kinder- und Jugendhilfe oder Familienpolitik nachzuwei-

sen. Aus den vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in der

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Begleitung und Beratung von Einrichtungen, Trägern oder Projekten sowie in

der Zusammenarbeit mit Akteuren der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw.

Familienbildung hervorgehen.

c) Der Bieter hat Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veran-

staltungen nachzuweisen. Hierzu ist mindestens eine Referenz über die eigen-

verantwortliche Organisation und Durchführung einer Veranstaltung mit mindes-

tens 100 Teilnehmenden aus den letzten drei Jahren vorzulegen.

Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer der vorgenannten Anforderungen

herangezogen werden.

2.3.7 Ausführungskonzept Der Bieter hat mit dem Angebot ein Ausführungskonzept vorzulegen, in dem er dar-

stellt, auf welche Weise er beabsichtigt, die Koordinierung, Beratung, Information

und Unterstützung der hessischen Familienzentren in ihrer täglichen Arbeit sowie

bei deren kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und -sicherung im Rahmen des Lan-

desprogramms „Familienzentren in Hessen“ und auf der Grundlage der jeweils gül-

tigen Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen

(derzeit: StAnz. 53/2020 S. 1426) über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit

zu erbringen (u.a. Darlegung der Vorgehensweise, des vorgesehenen Personalein-

satzes, insbesondere unter den Aspekten: Praxistauglichkeit, Praxisnähe, Ser-

viceorientierung gegenüber den Teilnehmenden und Effizienz der Prozesse), z.B.

im Hinblick auf regionale und landesweite Veranstaltungen und Workshops, Erstel-

lung und Verteilung von Materialen und Broschüren, Internetauftritt, telefonische

Sprechzeiten.

Ferner legt der Bieter dem Ausführungskonzept einen Zeitplan für die Erarbeitung

der von ihm beabsichtigten einzelnen Bestandteile der Leistung vor.

Eine Aufwandsentschädigung wird für die Erstellung des Ausführungskonzeptes

nicht gewährt.

Das Ausführungskonzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, son-

dern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskri-

teriums „Qualität des Ausführungskonzeptes“ Bestandteil der Angebotswertung.

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Da das Ausführungskonzept die Wirtschaftlichkeitsbewertung betrifft, ist dieses mit

dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen.

2.3.8 Kostenplan

Der Bieter hat einen, auf das Ausführungskonzept inkl. Zeitplan abgestimmten Kos-

tenplan einzureichen, der die vom Bieter kalkulierten Festpreise für die einzelnen

Vertragsjahre

• 01/02/2027 bis 31/12/2029

mindestens wie folgt aufschlüsselt:

• Personalkosten, Personalnebenkosten

• Sachkosten (z.B. Material, Druck, Drittkosten u.a. für die zu organisierenden

Veranstaltungen, Reisekosten, Telefonnutzung, PC-Nutzung)

• Weitere Gemeinkosten

• Kosten des Berichtswesens

Für den gesamten Ausführungszeitraum steht ein maximaler Finanzrahmen

von 772.917 EURO inkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung (netto 649.510 EURO).

Der Kostenplan ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes und ist mit dem Ange-

bot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen.

2.3.9 Ausführungen zur Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags be-

trauten Personals Der Bieter hat mit dem Angebot Ausführungen betreffend die Qualifikation des mit

der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vorzulegen.

Diese Ausführungen müssen insbesondere die personellen Kapazitäten zur Um-

setzung der im Ausführungskonzept (vgl. Ziffer 2.3.7) vorgesehenen Aufgaben und

zur Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans (vgl. ebenfalls Ziffer 2.3.7) belegen und

dabei mind. Folgendes umfassen:

Darstellung inkl. namentlicher Vorstellung der für die fachliche Leitung der Lan-des-

servicestelle vorgesehenen verantwortlichen Fachkraft sowie Des Weiteren für die

Auftragsausführung vorgesehenen Personals. Seite 9 von 21

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Für die verantwortliche Fachkraft sind der vorgesehene Stellenumfang sowie die

Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung darzustellen. Die verantwortliche

Fachkraft muss im Umfang von mindestens 0,75 Vollzeitäquivalent (VZÄ) einge-

setzt werden und über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom

oder Master) im Bereich Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungs- oder Bil-

dungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einem vergleichbaren sozial-, fa-

milien- oder bildungsbezogenen Studiengang oder über eine gleichwertige Qualifi-

kation mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung verfügen. Für das

weitere vorgesehene Personal sind der jeweilige Aufgabenbereich, der vorgese-

hene Stellenumfang sowie die für die Auftragsausführung einschlägigen Qualifika-

tionen und Erfahrungen anzugeben. Die organisatorische und administrative Unter-

stützung kann durch Verwaltungs- oder Fachpersonal erfolgen.

Die Ausführungen betreffend die Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags

betrauten Personals sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, son-

dern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskri-

teriums „Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“

Bestandteil der Angebotswertung.

Da die Ausführungen betreffend die Qualifikation des mit der Ausführung des Auf-

trags betrauten Personals die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, sind diese mit

dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen.

Bei Tarifbindung des Bieters:

2.3.10 Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestäti-

gung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG

Tarifgebundene Unternehmen haben gem. § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG zur Bewertung

der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG eine Bescheini-

gung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Voll-

mitgliedschaft vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, an wel-

chen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im Falle der Bindung an einen

Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Gewerkschaft über die bestehende Ta-

rifbindung unter Benennung des Firmentarifvertrages vorzulegen.

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Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

2.3.11 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 26 UVgO) Hinweis: Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunterneh-

men darf derselbe Leistungsgegenstand gem. § 5 Abs. 1 HVTG ab dem beauf-

tragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunterneh-

merkette).

Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern sind folgende Formulare einzu-

reichen:

  • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unterneh-

men“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)

vollständig ausgefüllt einzureichen

  • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei

„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)

Für die geplanten Unterauftragnehmer sind

  • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn

  • die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

  • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitgeberver-

bandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft

einzureichen.

2.3.12 Eignungsleihe (§ 34 UVgO) Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch

den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird

(§ 26 UVgO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden.

Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/ Bieter auf die Eignung Dritter (eig-

nungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unter-

auftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen.

Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen

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und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leis-

tungsfähigkeit (§ 33 UVgO) besteht nur, wenn der Bewerber/ Bieter nachweist, dass

ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Ein Bewerber

oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche

Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlä-

gige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-

spruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten be-

nötigt werden (§ 34 Abs. 1 S. 3 UVgO).

Im Falle der geplanten Eignungsleihe hat der Bieter

  • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“

(Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)

  • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei

„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)

vollständig ausgefüllt einzureichen.

Des Weiteren sind für die eignungsleihenden Unterauftragnehmer

  • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn

  • die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

  • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitgeberver-

bandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft

einzureichen.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:

2.3.13 Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der

UVgO-Bewerbungsbedingungen (Formular 632, Ziffer 5).

Darüber hinaus sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft die Ziffern 2.3.3, 2.3.4 und 2.3.11 zu beachten.

Hinweis zu Ziffer 7/ Eignung des Formulars 632 (UVgO-Bewerbungsbedingungen)

  • Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Seite 12 von 21

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  • Eintragungen in einem Präqualifikationsregister (PQR)

Verwendet der Bewerber/Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der

Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom

  1. Januar 2016 oder verweist er auf eine Eintragung in einem Präqualifikationsregister so-

wie seine dort abrufbaren Dokumente, so genügt er nur dann seiner Erklärungspflicht,

wenn er hierin bzw. durch ergänzende Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und

Nachweise zu jeder in diesem Vergabeverfahren festgelegten und bekannt gemachten

Eignungsanforderungen die hierzu erforderlichen Erklärungen, Angaben, Bescheinigun-

gen und Nachweise abgibt.

3 Kommunikation

3.1 Bieterfragen

Jegliche Fragen, die mit diesem Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang ste-

hen, sind über das AI-Bietercockpit an die Vergabestelle zu richten. Eine (fern-)münd-

liche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit

sie die Vergabeunterlagen oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.

Bieterfragen sind bis spätestens 7 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene, unerhebliche Bieterfragen werden nicht mehr be-

antwortet.

Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren, und die darauf erteilten Antworten so-

wie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden in anonymisierter Form auf der

Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung ge-

stellt. Die Antworten der Vergabestelle auf Fragen sowie etwaige Änderungen an den

Vergabeunterlagen sind von den Unternehmen eigenverantwortlich zu verfolgen und

bei der Angebotserstellung und Angebotsabgabe zu berücksichtigen und werden

nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Registrierte Bieter werden über die

Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte und beantwortete

Bieterfragen per E-Mail informiert.

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3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2, 3 UVgO, Aufklärungen

gem. §§ 9 Abs. 2, 44 Abs. 1 UVgO

Sofern die Nachforderung, Vervollständigung, Berichtigung von Unterlagen oder eine

Aufklärung in diesem Ausschreibungsverfahren vergaberechtlich zulässig und gebo-

ten ist, wird der Bieter über die Vergabeplattform entsprechend aufgefordert. Die Her-

gabe der verlangten Unterlagen/ Informationen hat zu der jeweils gesetzten Frist über

die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu erfolgen.

3.3 Bindefristverlängerung

Sofern eine Bindefristverlängerung erforderlich ist, werden die Bieter über die Verga-

beplattform um Zustimmung gebeten.

3.4 Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung wird ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt.

3.5 Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO

Die Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO werden ausschließlich über die Vergabe-

plattform übermittelt.

3.6 Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO

Bewerber und Bieter, die eine Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO verlangen,

haben – sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbeten – den Antrag über die

Vergabeplattform zu stellen. Die Unterrichtung erfolgt in Textform nach § 126b BGB

ausschließlich über die Vergabeplattform.

4 Angebotsprüfung und -wertung

Die Angebote werden gemäß §§ 41 ff. UVgO geprüft und gewertet.

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4.1 Formale Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie fachliche und

rechnerische Richtigkeit, § 41 Abs. 1 UVgO.

Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 42 UVgO Angebote von Bietern,

die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen

des § 38 UVgO genügen, insbesondere:

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

  1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

  2. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen

vorgenommen worden sind,

  1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es

handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamt-

preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb

nicht beeinträchtigen, oder

  1. nicht zugelassene Nebenangebote.

4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 44 UVgO

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu er-

bringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter

Aufklärung in Textform.

Kann anhand der bereits mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen die Angemessen-

heit der Preise nicht abschließend beurteilt werden, wird der Bieter um Aufklärung

über die Kalkulation der Preise gebeten. Daraufhin erfolgt eine erneute Prüfung.

Kann die Vergabestelle nach Prüfung gem. § 44 Abs. 1, 2 UVgO die geringe Höhe

des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend auf-

klären, darf sie den Zuschlag gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 UVgO auf dieses Angebot

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ablehnen. Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichtein-

haltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter

geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies ebenfalls

zur Ablehnung des Angebotes gem. § 44 Abs. 3 Satz 2 UVgO.

Das Angebot wird zudem abgelehnt, wenn der Bieter an der Aufklärung nach den

Absätzen 1 und 2 nicht mitwirkt, § 44 Abs. 3 S. 3 UVgO.

4.3 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag erfolgt gem. § 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot.

Zuschlagskriterium:Gewichtung:
Qualität des Ausführungskonzeptes40 %
Preis30 %
Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Perso- nals30 %

Hinsichtlich der Berücksichtigung von

a) eingeräumten Nachlässen ohne Bedingung im Rahmen der Wertung (Zu-

schlagskriterium „Preis“) gilt folgendes: Abweichend zu Nummer 3.7 der UVgO-Bewerbungsbedingungen (Formular 632)

werden separat ausgewiesene Preisnachlässe ohne Bedingungen bei der Wer-

tung nicht berücksichtigt.

b) eingeräumten Skonto im Rahmen der Wertung (Zuschlagskriterium „Preis“)

gilt folgendes: Ein gewährtes Skonto wird auch bei einem Zahlungsziel von mehr als 21 Tagen

bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.

Mehrwertsteuer

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Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der gelten-

den Mehrwertsteuersätze (also 19 % bzw. 7 %).

Hierdurch erfolgt nicht nur eine Gleichbehandlung aller Angebote, sondern auch im

Rahmen der preislichen Wertung die Vergleichbarkeit der Angebote.

Welcher Mehrwertsteuersatz sodann für die Rechnungstellung maßgebend ist,

ergibt sich aus den steuerrechtlichen Bestimmungen.

4.3.1 Hinweis zu dem Zuschlagskriterium „Qualität des Ausführungskonzep-

tes“: Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität des Ausführungskonzeptes“ wird die

Bewertung der Qualität des Ausführungskonzeptes anhand dessen Plausibilität und

Transparenz vorgenommen.

Das Ausführungskonzept wird nach einem Notensystem beurteilt und erhält eine

entsprechende Punktzahl nachfolgender Skala:

5 Punkte = hervorragende, sehr gute Ausführungen

4 Punkte = überdurchschnittliche, gute Ausführungen

3 Punkte = befriedigende, jedoch eher allgemeine Ausführungen

2 Punkte = ausreichende, jedoch sehr eingeschränkte, pauschale Ausführun-

gen

1 Punkt = mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Ausführung

0 Punkte = fehlende oder ganz überwiegend ungenügende Ausführungen

Die vergebene Punktzahl wird mit der Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Quali-

tät des Ausführungskonzeptes“ multipliziert:

Punktzahl (P) * Gewichtung (40 %) = Indexzahl 1 (Qualität des Ausführungskon-

zeptes)

Das dem Angebot beigefügte Ausführungskonzept muss mindestens eine Be-

wertung mit 3 Punkten erreichen.

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Wird ein Erreichen dieser Mindestpunktzahl seitens des Auftraggebers nicht

festgestellt, scheidet das Angebot im Rahmen der Wertung der Zuschlagskri-

terien bereits hier aus.

Der Zuschlag auf ein solches Angebot wird nicht erteilt.

4.3.2 Hinweis zu dem Zuschlagskriterium „Preis“: Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis

brutto. Hierbei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis 5

Punkte.

Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch

genau ermittelte Punktzahl/drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung

auf zwei Nachkommastellen (z. B. 4,966 Punkte = 4,97 Punkte).

Berechnungsmethode:

günstigster Angebotspreis x 5 Punkte = Punktzahl (Preis) Angebotspreis des zu wertenden Angebotes

Aus der Punktzahl und dem Gewichtungsfaktor 30 % wird der Index Preis nachfol-

gender Formel errechnet:

Punktzahl x Gewichtungsfaktor (30 %) = Indexzahl 2 (Preis)

Hierdurch erhält der beste (= günstigste) Bieterpreis den maximalen Index und die

übrigen Bieterpreise bekommen in Relation dazu den entsprechenden (niedrigeren)

Index.

4.3.3 Hinweis zu dem Zuschlagskriterium „Qualifikation des mit der Ausfüh-

rung des Auftrags betrauten Personals“:

Darstellung inkl. namentlicher Vorstellung der für die fachliche Leitung der Landes-

servicestelle vorgesehenen verantwortlichen Fachkraft sowie Des Weiteren für die Seite 18 von 21

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Auftragsausführung vorgesehenen Personals.

Für die verantwortliche Fachkraft sind der vorgesehene Stellenumfang sowie die

Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung darzustellen. Die verantwortliche

Fachkraft muss im Umfang von mindestens 0,75 Vollzeitäquivalent (VZÄ) einge-

setzt werden und über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom

oder Master) im Bereich Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungs- oder Bil-

dungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einem vergleichbaren sozial-, fa-

milien- oder bildungsbezogenen Studiengang oder über eine gleichwertige Qualifi-

kation mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung verfügen.

Für das weitere vorgesehene Personal sind der jeweilige Aufgabenbereich, der vor-

gesehene Stellenumfang sowie die für die Auftragsausführung einschlägigen Quali-

fikationen und Erfahrungen anzugeben. Die organisatorische und administrative Un-

terstützung kann durch Verwaltungs- oder Fachpersonal erfolgen.

Die Ausführungen zur Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten

Personals werden nach einem Notensystem beurteilt und erhält eine entsprechende

Punktzahl nachfolgender Skala:

5 = Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal

Punkte lässt hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und

Vorerfahrungen sehr sicher eine zeit- und zielgerechte Auf-

tragsausführung erwarten.

4 = Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal

Punkte lässt hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und

Vorerfahrungen sicher eine zeit- und zielgerechte Auftrags-

ausführung erwarten

3 =Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal lässt

Punkte hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und Vorer-

fahrungen eine zeit- und zielgerechte Auftragsausführung er-

warten

2 = Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal

Punkte lässt hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und

Vorerfahrungen unwahrscheinlich eine zeit- und zielgerechte

Auftragsausführung erwarten

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1 =Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal lässt

Punkt hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und Vorer-

fahrungen sehr unwahrscheinlich eine zeit- und zielgerechte

Auftragsausführung erwarten

0 =Das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal lässt

Punkte hinsichtlich Anzahl, Kenntnissen, Qualifikationen und Vorer-

fahrungen keine zeit- und zielgerechte Auftragsausführung er-

warten

Die sich ergebenden Punktzahlen wird mit der Gewichtung des Zuschlagskriteriums

„Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“ multipliziert

und ergibt die Indexzahl 3:

Punktzahl (P) * Gewichtung (30 %) = Indexzahl 3 (Qualifikation des mit der Ausfüh-

rung des Auftrags betrauten Personals)

Die Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

muss mindestens eine Punktzahl von 3 erreichen. Wird ein Erreichen der

Punktzahl seitens des Auftraggebers nicht festgestellt, scheidet das Angebot

im Rahmen der Wertung der Zuschlagskriterien bereits hier aus.

Der Zuschlag auf ein solches Angebot wird nicht erteilt.

Gesamtwertung:

Für die Gesamtwertung werden die Indexzahl 1 „Qualität des Ausführungskonzep-

tes“, 2 „Preis“ und 3 „Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten

Personals“ addiert.

Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex hat das wirtschaftlichste Angebot abge-

geben und erhält den Zuschlag.

Bei wertungsgleichen Angeboten (identischer Best-Index) wird sich für die Zu-

schlagsentscheidung ein Losverfahren vorbehalten.

Maximaler Finanzrahmen:

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Für ein vollständiges Haushaltsjahr stehen für die Ausführung des Auftrags maximal

265.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Für das erste Haushaltsjahr 2027 stehen auf-

grund des Leistungsbeginns zum 1. Februar 2027 für elf Monate maximal 242.916,67

Euro brutto zur Verfügung.

Für den gesamten Ausführungszeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember

2029 beträgt der maximale Finanzrahmen 649.509,80 Euro netto (772.916,67 Euro

brutto).

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