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Fachliche Begleitung und Koordinierung des Landesprogramms Familienzentren in Hessen

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Leistungsbeschreibung

Wahrnehmung der Aufgaben einer Landesservicestelle zur

Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen"

Inhalt

  1. Hintergrund und Zielsetzung

  2. Gegenstand des Auftrags ................................................................................................................... 2

  3. Leistungsbereiche ......................................................................................................................... 3 3.1 Fachliche Beratung und Begleitung der Familienzentren ........................................................................................................................................ 3 3.2 Informationstransfer, Fachveranstaltungen und Vernetzung .............................................. 3 3.3 Weiterentwicklung des Landesprogramms und Unterstützung des ....................................... 4 Auftraggebers

3.4 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................................................................... 5 4. Berichtswesen .................................................................................... 6 5. Personelle Anforderungen ................................................................................................................................................ 7 6. Leistungszeitraum ....................................................................................................................... 8 7. Übergabe der Arbeitsergebnisse bei Vertragsende .............................................................................................................................................. 9 8. Vertragsbedingungen ......................................................................... 9 8.1 Vertragsgrundlagen ....................................................................................................................................... 9 8.2 Haftung des Auftragnehmers ................................................................................................................................... 9 8.3 Vergütung ............................................................................................................ 10 8.4 Vertraulichkeit .................................................................................................................................................... 11 8.5 Rechnungsstellung und Zahlungen ............................................................................................................................................ 11 8.6 Nutzungsrechte/Urheberrechte ................................................................................................ 12 8.7 Nachhaltigkeitskriterien ........................................................................................................ 13

........................................................................................................................ 13

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  1. Hintergrund und Zielsetzung

Das Landesprogramm „Familienzentren in Hessen“ besteht seit dem Jahr 2011.

Aktuell werden 242 Einrichtungen landesweit gefördert. Ein bedarfsorientierter

weiterer Ausbau ist vorgesehen. Grundlage der Förderung ist die jeweils gültige

Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen.

Familienzentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien

in Hessen. Sie begleiten Familien frühzeitig, ganzheitlich, niedrigschwellig und

wohnortnah in unterschiedlichen Lebenslagen und stärken sie bei der Gestaltung

ihres Familienalltags. Ihre Angebote richten sich grundsätzlich an alle Familien

sowie an Menschen unterschiedlicher Generationen, Kulturen und

Lebenssituationen. Sie fördern Begegnung, Bildung, Beratung, Information und

gegenseitige Unterstützung und tragen dazu bei, Teilhabe, Integration und

Chancengerechtigkeit zu stärken.

Familienzentren in Hessen zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Sie

entstehen aus unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen und werden von

kommunalen sowie freien und gemeinnützigen Trägern betrieben. Hierzu zählen

unter anderem Kindertageseinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser,

Familienbildungsstätten, Mütterzentren sowie weitere sozialräumlich verankerte

Einrichtungen. Diese Vielfalt unterschiedlicher Träger- und

Organisationsstrukturen prägt das Landesprogramm und erfordert eine

bedarfsgerechte fachliche Begleitung sowie einen strukturierten landesweiten

Erfahrungsaustausch.

Als sozialräumlich ausgerichtete Einrichtungen sind Familienzentren wichtige

Knotenpunkte kommunaler Netzwerke. Sie vernetzen vorhandene Angebote,

fördern die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und leisten damit einen

wesentlichen Beitrag zur Stärkung kommunaler Präventionsstrukturen und der

sozialen Unterstützungsnetzwerke vor Ort.

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Mit der gewachsenen Zahl geförderter Einrichtungen gewinnen neben dem

weiteren bedarfsorientierten Ausbau insbesondere die fachliche Begleitung,

Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Landesprogramms an Bedeutung.

Hierzu wird eine Landesservicestelle beauftragt.

Ziel der Landesservicestelle ist es, die Qualität und Weiterentwicklung der

Familienzentren nachhaltig zu unterstützen, den landesweiten fachlichen

Austausch zu fördern sowie den Auftraggeber bei der Umsetzung und

Weiterentwicklung des Landesprogramms fachlich zu begleiten.

  1. Gegenstand des Auftrags

Die Landesservicestelle übernimmt die Funktion einer landesweiten Fach- und

Koordinierungsstelle zur Begleitung, Unterstützung und Weiterentwicklung des

Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“. Sie trägt dazu bei, die Qualität

der geförderten Familienzentren zu sichern und weiterzuentwickeln, den

landesweiten fachlichen Austausch zu fördern sowie den Wissenstransfer

zwischen den Familienzentren und dem Auftraggeber zu unterstützen.

Die Leistungen sind in enger fachlicher Abstimmung mit dem zuständigen

Fachreferat des Auftraggebers zu erbringen. Die Zuständigkeit der

Bewilligungsbehörde bleibt unberührt. Eine Abgrenzung zur Förderadministration

ist sicherzustellen.

Der Standort der Landesservicestelle muss sich in Hessen befinden und

möglichst zentral gelegen sowie gut erreichbar sein.

  1. Leistungsbereiche

3.1 Fachliche Beratung und Begleitung der Familienzentren

Die Landesservicestelle informiert, berät und begleitet die geförderten

Familienzentren in fachlichen und konzeptionellen Fragestellungen. Sie

unterstützt die Einrichtungen bei der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und

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Qualitätssicherung sowie bei der Weiterentwicklung ihrer Angebote und

Strukturen im Rahmen des Landesprogramms.

Sie greift aktuelle fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse, Anregungen sowie

Rückmeldungen der Familienzentren auf und berücksichtigt diese bei ihrer

Beratungs-, Informations- und Vernetzungsarbeit. Zur Unterstützung der

Familienzentren stellt sie bedarfsgerecht fachliche Informationen bereit und

informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch digitale

Informationsformate wie Newsletter.

Der Auftragnehmer stellt feste telefonische und digitale Erreichbarkeitszeiten von

mindestens 20 Stunden pro Woche sicher. Die Erreichbarkeitszeiten sind

transparent zu kommunizieren.

3.2 Informationstransfer, Fachveranstaltungen und Vernetzung

Die Landesservicestelle fördert den landesweiten Informations- und

Erfahrungsaustausch zwischen den geförderten Familienzentren und unterstützt

deren fachliche Vernetzung. Hierzu konzipiert und organisiert sie in enger

Abstimmung mit dem Auftraggeber Fachveranstaltungen,

Qualifizierungsangebote und Austauschformate sowie deren Durchführung,

Dokumentation und Evaluation.

Sie identifiziert und bereitet Good-Practice-Beispiele aus den geförderten

Familienzentren auf und fördert den Wissenstransfer zwischen den

Einrichtungen. Darüber hinaus entwickelt sie in Abstimmung mit dem

Auftraggeber fachliche Leitfäden, Handreichungen und weitere

Informationsmaterialien sowie bedarfsgerechte Fortbildungs- und

Qualifizierungsformate.

Pro Kalenderjahr ist ein landesweites eintägiges Netzwerktreffen für die im

Landesprogramm geförderten Familienzentren durchzuführen. Das

Netzwerktreffen wird grundsätzlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. In

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begründeten Fällen kann es in Abstimmung mit dem Auftraggeber als digitales

Format durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist jährlich mindestens eine landesweite eintägige Fachtagung zu

einem aktuellen fachlichen Schwerpunktthema als Präsenzveranstaltung

durchzuführen.

Ergänzend sind jährlich fünf digitale Fach- und Austauschformate für die

geförderten Familienzentren durchzuführen. Weitere Qualifizierungs- und

Informationsformate können bei aktuellem fachlichem Bedarf in Abstimmung mit

dem Auftraggeber entwickelt und umgesetzt werden.

Die Auswahl und fachliche Begleitung geeigneter Referentinnen und Referenten

sowie weiterer Kooperationspartner obliegt der Landesservicestelle.

Für Veranstaltungen und Qualifizierungsangebote können Teilnahmegebühren

erhoben werden. Die Erhebung und Höhe der Teilnahmegebühren erfolgen in

Abstimmung mit dem Auftraggeber.

3.3 Weiterentwicklung des Landesprogramms und Unterstützung des Auftraggebers

Die Landesservicestelle unterstützt den Auftraggeber bei der fachlichen

Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Familienzentren in

Hessen“. Hierzu beobachtet sie fachliche, rechtliche und gesellschaftliche

Entwicklungen mit Relevanz für Familienzentren, bereitet Erkenntnisse aus

Wissenschaft und Praxis auf und entwickelt in Abstimmung mit dem

Auftraggeber fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung des

Landesprogramms.

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit erfolgt eine

regelmäßige fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des

Auftraggebers.

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Auf Anforderung des Auftraggebers erbringt die Landesservicestelle fachliche

Recherchen, Analysen, Stellungnahmen, Ausarbeitungen und sonstige fachliche

Zuarbeiten. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung fachlicher Vermerke,

Präsentationen und Entscheidungsvorlagen sowie die Aufbereitung von

Informationen und Entscheidungsgrundlagen für parlamentarische, ministerielle

oder sonstige fachbezogene Anfragen.

Darüber hinaus wirkt die Landesservicestelle auf Anforderung des Auftraggebers

in fachbezogenen Arbeitsgruppen, Gremien, Besprechungen und weiteren

Abstimmungsformaten mit. Sie bringt hierbei ihre fachliche Expertise sowie die

Erkenntnisse aus der Begleitung der Familienzentren in die Weiterentwicklung

des Landesprogramms ein.

3.4 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Landesservicestelle unterstützt die landesweite Sichtbarkeit des

Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“ durch eine kontinuierliche

fachbezogene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie informiert die

geförderten Familienzentren sowie weitere am Landesprogramm beteiligte

Akteure regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und fachlich

relevante Themen.

Zur Unterstützung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und

aktualisiert die Landesservicestelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber

Veröffentlichungen sowie Beiträge für Print- und Online-Medien zur Darstellung

des Landesprogramms.

Die Landesservicestelle betreibt eine eigene Internetpräsenz zur Information

über das Landesprogramm „Familienzentren in Hessen“ und die geförderten

Familienzentren. Sie ist für den technischen Betrieb, das Hosting sowie die

laufende fachliche und redaktionelle Pflege der Internetpräsenz verantwortlich.

Die Inhalte sind regelmäßig zu aktualisieren. Sämtliche wesentlichen

Änderungen und Weiterentwicklungen der Internetpräsenz erfolgen in

Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Internetpräsenz ist unter Beachtung der

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jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich

Datenschutzes, Barrierefreiheit und IT-Sicherheit, zu betreiben.

Sämtliche Veröffentlichungen sowie sonstige öffentlichkeitswirksame

Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Vorgaben

des Corporate Designs des Landes Hessen sowie die Kommunikationsvorgaben

des Auftraggebers sind einzuhalten.

  1. Berichtswesen

Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der jährlich mit dem Auftraggeber

abgestimmten Jahresplanung. Sämtliche Leistungen sind in enger fachlicher

Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Dies gilt insbesondere für

öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.

Die Landesservicestelle legt dem Auftraggeber jährlich eine Jahresplanung für

das jeweils folgende Kalenderjahr sowie bis zum 31. Januar des Folgejahres

einen Jahresbericht vor.

Der Jahresbericht enthält insbesondere eine Darstellung der im Berichtszeitraum

erbrachten Leistungen und durchgeführten Maßnahmen, der Beratungs-,

Vernetzungs- und Qualifizierungsaktivitäten, der Öffentlichkeitsarbeit sowie

wesentliche fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen

zur Weiterentwicklung des Landesprogramms.

Zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine Abschlussdokumentation vorzulegen.

Diese fasst die wesentlichen Ergebnisse der Vertragslaufzeit zusammen und

enthält insbesondere eine Darstellung der erbrachten Leistungen, der

gewonnenen Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele sowie Empfehlungen

zur Weiterentwicklung des Landesprogramms und zu erforderlichen

Anpassungen der fachlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des

Landesprogramms.

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  1. Personelle Anforderungen

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit

ausreichend qualifiziertes Personal zur ordnungsgemäßen Erbringung der

ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.

Für die fachliche Leitung der Landesservicestelle ist mindestens eine

verantwortliche Fachkraft im Umfang von mindestens 0,75 Vollzeitäquivalent

(VZÄ) einzusetzen. Die verantwortliche Fachkraft ist zentrale Ansprechperson für

den Auftraggeber und verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium

(Bachelor, Diplom oder Master) im Bereich Soziale Arbeit, Sozialpädagogik,

Erziehungs- oder Bildungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einem

vergleichbaren sozial-, familien- oder bildungsbezogenen Studiengang oder über

eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens drei Jahren einschlägiger

Berufserfahrung.

Zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist weiteres geeignetes Personal

in angemessenem Umfang einzusetzen. Die organisatorische und administrative

Unterstützung kann durch Verwaltungs- oder Fachpersonal erfolgen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei Ausfall der verantwortlichen Fachkraft

eine fachlich gleichwertige Vertretung gewährleistet ist. Ein Wechsel der

verantwortlichen Fachkraft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber bis zu zwei feste

Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Zusammenarbeit zu

benennen.

Sämtliche Leistungen und Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache zu

erbringen.

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  1. Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung beginnt am 1. Februar 2027 und endet am 31.

Dezember 2029.

  1. Übergabe der Arbeitsergebnisse bei Vertragsende

Spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer

dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten

Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Dokumentationen, Datenbestände sowie

sonstigen für die Fortführung des Auftrags erforderlichen Informationen

vollständig und in einem weiterverwendbaren Format zu übergeben.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eine Internetpräsenz,

digitale Anwendungen oder sonstige digitale Angebote für das Landesprogramm

betreibt oder fortführt, sind sämtliche für deren Fortführung erforderlichen Inhalte,

Daten, Dokumentationen, Zugangsinformationen und sonstigen Unterlagen an

den Auftraggeber oder eine von diesem benannte Stelle zu übergeben.

Der Auftragnehmer wirkt auf Anforderung des Auftraggebers an einer geordneten

Übergabe der Aufgaben an einen nachfolgenden Auftragnehmer oder den

Auftraggeber mit. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung aller für die

Fortführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie die

Unterstützung bei der Überleitung bestehender Arbeitsprozesse und digitaler

Angebote.

  1. Vertragsbedingungen

8.1 Vertragsgrundlagen

Bestandteile des Vertrages sind:

• die Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Anlagen,

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• die übrigen Vergabeunterlagen einschließlich etwaiger

Bieterinformationen und Antworten auf Bieterfragen,

• die Vertragsbedingungen des Landes Hessen in der jeweils gültigen

Fassung,

• das Angebot des Auftragnehmers einschließlich des

Ausführungskonzeptes.

Im Fall von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt die

vorstehende Reihenfolge zugleich als Rangfolge.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers

werden nicht Vertragsbestandteil.

8.2 Haftung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Arbeiten eigenständig,

eigenverantwortlich und mit der größtmöglichen Sorgfalt durchführen. Für

die Haftung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  1. Für die Einhaltung sämtlicher Termine, die im Zusammenhang mit der

gesamten Aufgabenwahrnehmung stehen, ist der Auftragnehmer

verantwortlich.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung der

Gründe schriftlich anzuzeigen, wenn er die vereinbarten Fristen und Termine

nicht einhalten kann. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen

Durchführung der übernommenen Leistungen behindert, so hat er dies ebenfalls

dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Auftraggeber

eine Terminverlängerung nicht gewährt, gehen durch den Auftragnehmer oder

seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden und Mehrkosten zu Lasten des

Auftragnehmers.

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8.3 Vergütung

Die Leistungen werden entsprechend dem vom Auftragnehmer angebotenen

Preis vergütet.

Der Auftragnehmer hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne

Umsatzsteuer sowie einschließlich Umsatzsteuer anzugeben.

Für ein vollständiges Haushaltsjahr stehen für die Ausführung des Auftrags maximal

265.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Für das erste Haushaltsjahr 2027 stehen

aufgrund des Leistungsbeginns zum 1. Februar 2027 für elf Monate maximal 242.916,67

Euro brutto zur Verfügung.

Für den gesamten Ausführungszeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember

2029 beträgt der maximale Finanzrahmen 649.509,80 Euro netto (772.916,67 Euro brutto In den Angebotspreis sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers

einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere Personal-, Reise-, Übernachtungs-, ). Sach-, Betriebs-, Hosting- und sonstige zur vertragsgemäßen

Leistungserbringung erforderliche Aufwendungen. Eine gesonderte Erstattung

erfolgt nicht.

Die Vergütung umfasst sämtliche in dieser Leistungsbeschreibung

beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit. Veränderungen der

Anzahl der im Landesprogramm geförderten Familienzentren begründen für sich

allein keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung, soweit sich der

vertraglich vereinbarte Leistungsumfang hierdurch nicht ändert.

Für die Erstellung eines Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung

gewährt.

8.4 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der

Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen

sowie über die im Rahmen der Vertragsausführung gewonnenen Erkenntnisse

Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die im Rahmen des Auftrags

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erlangten Kenntnisse dürfen nicht für eigene oder fremde Zwecke verwendet

oder verwertet werden.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses fort.

Sämtliche dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung

überlassenen Unterlagen, Daten und sonstigen Arbeitsmittel sowie

Gegenstände, die mit Mitteln des Auftraggebers beschafft wurden, sind

spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei einer vorzeitigen

Vertragsbeendigung unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben. Ein

Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen sämtliche im Rahmen

der Vertragsdurchführung entstandenen Unterlagen, Dokumentationen und

Arbeitsergebnisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

8.5 Rechnungsstellung und Zahlungen

Die Abrechnung erfolgt in Leistungszeiträumen. Die ersten beiden

Leistungszeiträume umfassen jeweils zwölf Monate ab dem vertraglich

vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der letzte Leistungszeitraum

beginnt im Anschluss an den zweiten Leistungszeitraum und endet am 31.

Dezember 2029.

Die Vergütung wird für den jeweiligen Leistungszeitraum nach Vorlage einer

prüffähigen Rechnung wie folgt gezahlt:

  1. Abschlag zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Höhe von 25 %

der auf diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung,

  1. Abschlag nach Ablauf von drei Monaten in Höhe von 25 % der auf diesen

Leistungszeitraum entfallenden Vergütung,

  1. Abschlag nach Ablauf von sechs Monaten in Höhe von 25 % der auf

diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung.

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Nach Abschluss des ersten und zweiten Leistungszeitraums hat der

Auftragnehmer jeweils eine Schlussrechnung zu erstellen. Diese muss

mindestens die im jeweiligen Leistungszeitraum erbrachten Leistungen, die

hierfür abgerechnete Vergütung sowie die bereits geleisteten

Abschlagszahlungen ausweisen.

Abweichend hiervon ist die Schlussrechnung für den letzten Leistungszeitraum

spätestens bis zum 15. Dezember 2029 vorzulegen. In die Schlussrechnung sind

auch die bis zum 31. Dezember 2029 noch zu erbringenden vertraglichen

Leistungen einzubeziehen.

Nach Prüfung der jeweiligen Schlussrechnung erfolgt unter Anrechnung der

bereits geleisteten Abschlagszahlungen die Auszahlung des sich aus der

Schlussrechnung ergebenden Restbetrages.

Dem Auftragnehmer bereits gezahlte, aber nicht zustehende Beträge sind dem

Auftraggeber zu erstatten.

8.6 Nutzungsrechte/Urheberrechte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber bezüglich aller

geschuldeten Leistungen, die dem Urheberrecht unterliegen, ein

ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 3 des

Urheberrechtsgesetzes einzuräumen.

Die Ergebnisse des Auftrags einschließlich eventuell zu erzielender Erlöse (z. B.

Teilnehmergebühren) stehen voll und ausschließlich dem Auftraggeber zur

Verfügung. Sie dürfen ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8.7 Nachhaltigkeitskriterien

Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung des Auftrags die Grundsätze der

Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

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Insbesondere sind

• bei der Auswahl von Veranstaltungsorten auf eine möglichst gute

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten,

• bei der Beschaffung von Waren, Materialien und sonstigen Erzeugnissen

sowie bei der Auswahl der Verpflegung regionale und saisonale Produkte

sowie – soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar – nachhaltig erzeugte

und fair gehandelte Produkte zu berücksichtigen,

• Einwegartikel sowie vermeidbare Verpackungsabfälle möglichst zu

vermeiden und Mehrweg- oder wiederverwendbare Alternativen zu

nutzen,

• Tagungs-, Informations- und sonstige Arbeitsunterlagen grundsätzlich

digital bereitzustellen; soweit Unterlagen in Papierform erforderlich sind,

sind diese möglichst ressourcenschonend herzustellen,

• bei der Durchführung des Auftrags insgesamt auf einen

ressourcenschonenden Einsatz von Materialien und Betriebsmitteln

hinzuwirken.

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