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Leistungsbeschreibung
Wahrnehmung der Aufgaben einer Landesservicestelle zur
Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen"
Inhalt
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Hintergrund und Zielsetzung
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Gegenstand des Auftrags ................................................................................................................... 2
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Leistungsbereiche ......................................................................................................................... 3 3.1 Fachliche Beratung und Begleitung der Familienzentren ........................................................................................................................................ 3 3.2 Informationstransfer, Fachveranstaltungen und Vernetzung .............................................. 3 3.3 Weiterentwicklung des Landesprogramms und Unterstützung des ....................................... 4 Auftraggebers
3.4 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................................................................... 5 4. Berichtswesen .................................................................................... 6 5. Personelle Anforderungen ................................................................................................................................................ 7 6. Leistungszeitraum ....................................................................................................................... 8 7. Übergabe der Arbeitsergebnisse bei Vertragsende .............................................................................................................................................. 9 8. Vertragsbedingungen ......................................................................... 9 8.1 Vertragsgrundlagen ....................................................................................................................................... 9 8.2 Haftung des Auftragnehmers ................................................................................................................................... 9 8.3 Vergütung ............................................................................................................ 10 8.4 Vertraulichkeit .................................................................................................................................................... 11 8.5 Rechnungsstellung und Zahlungen ............................................................................................................................................ 11 8.6 Nutzungsrechte/Urheberrechte ................................................................................................ 12 8.7 Nachhaltigkeitskriterien ........................................................................................................ 13
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- Hintergrund und Zielsetzung
Das Landesprogramm „Familienzentren in Hessen“ besteht seit dem Jahr 2011.
Aktuell werden 242 Einrichtungen landesweit gefördert. Ein bedarfsorientierter
weiterer Ausbau ist vorgesehen. Grundlage der Förderung ist die jeweils gültige
Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen.
Familienzentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien
in Hessen. Sie begleiten Familien frühzeitig, ganzheitlich, niedrigschwellig und
wohnortnah in unterschiedlichen Lebenslagen und stärken sie bei der Gestaltung
ihres Familienalltags. Ihre Angebote richten sich grundsätzlich an alle Familien
sowie an Menschen unterschiedlicher Generationen, Kulturen und
Lebenssituationen. Sie fördern Begegnung, Bildung, Beratung, Information und
gegenseitige Unterstützung und tragen dazu bei, Teilhabe, Integration und
Chancengerechtigkeit zu stärken.
Familienzentren in Hessen zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Sie
entstehen aus unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen und werden von
kommunalen sowie freien und gemeinnützigen Trägern betrieben. Hierzu zählen
unter anderem Kindertageseinrichtungen, Mehrgenerationenhäuser,
Familienbildungsstätten, Mütterzentren sowie weitere sozialräumlich verankerte
Einrichtungen. Diese Vielfalt unterschiedlicher Träger- und
Organisationsstrukturen prägt das Landesprogramm und erfordert eine
bedarfsgerechte fachliche Begleitung sowie einen strukturierten landesweiten
Erfahrungsaustausch.
Als sozialräumlich ausgerichtete Einrichtungen sind Familienzentren wichtige
Knotenpunkte kommunaler Netzwerke. Sie vernetzen vorhandene Angebote,
fördern die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und leisten damit einen
wesentlichen Beitrag zur Stärkung kommunaler Präventionsstrukturen und der
sozialen Unterstützungsnetzwerke vor Ort.
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Mit der gewachsenen Zahl geförderter Einrichtungen gewinnen neben dem
weiteren bedarfsorientierten Ausbau insbesondere die fachliche Begleitung,
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Landesprogramms an Bedeutung.
Hierzu wird eine Landesservicestelle beauftragt.
Ziel der Landesservicestelle ist es, die Qualität und Weiterentwicklung der
Familienzentren nachhaltig zu unterstützen, den landesweiten fachlichen
Austausch zu fördern sowie den Auftraggeber bei der Umsetzung und
Weiterentwicklung des Landesprogramms fachlich zu begleiten.
- Gegenstand des Auftrags
Die Landesservicestelle übernimmt die Funktion einer landesweiten Fach- und
Koordinierungsstelle zur Begleitung, Unterstützung und Weiterentwicklung des
Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“. Sie trägt dazu bei, die Qualität
der geförderten Familienzentren zu sichern und weiterzuentwickeln, den
landesweiten fachlichen Austausch zu fördern sowie den Wissenstransfer
zwischen den Familienzentren und dem Auftraggeber zu unterstützen.
Die Leistungen sind in enger fachlicher Abstimmung mit dem zuständigen
Fachreferat des Auftraggebers zu erbringen. Die Zuständigkeit der
Bewilligungsbehörde bleibt unberührt. Eine Abgrenzung zur Förderadministration
ist sicherzustellen.
Der Standort der Landesservicestelle muss sich in Hessen befinden und
möglichst zentral gelegen sowie gut erreichbar sein.
- Leistungsbereiche
3.1 Fachliche Beratung und Begleitung der Familienzentren
Die Landesservicestelle informiert, berät und begleitet die geförderten
Familienzentren in fachlichen und konzeptionellen Fragestellungen. Sie
unterstützt die Einrichtungen bei der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und
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Qualitätssicherung sowie bei der Weiterentwicklung ihrer Angebote und
Strukturen im Rahmen des Landesprogramms.
Sie greift aktuelle fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse, Anregungen sowie
Rückmeldungen der Familienzentren auf und berücksichtigt diese bei ihrer
Beratungs-, Informations- und Vernetzungsarbeit. Zur Unterstützung der
Familienzentren stellt sie bedarfsgerecht fachliche Informationen bereit und
informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch digitale
Informationsformate wie Newsletter.
Der Auftragnehmer stellt feste telefonische und digitale Erreichbarkeitszeiten von
mindestens 20 Stunden pro Woche sicher. Die Erreichbarkeitszeiten sind
transparent zu kommunizieren.
3.2 Informationstransfer, Fachveranstaltungen und Vernetzung
Die Landesservicestelle fördert den landesweiten Informations- und
Erfahrungsaustausch zwischen den geförderten Familienzentren und unterstützt
deren fachliche Vernetzung. Hierzu konzipiert und organisiert sie in enger
Abstimmung mit dem Auftraggeber Fachveranstaltungen,
Qualifizierungsangebote und Austauschformate sowie deren Durchführung,
Dokumentation und Evaluation.
Sie identifiziert und bereitet Good-Practice-Beispiele aus den geförderten
Familienzentren auf und fördert den Wissenstransfer zwischen den
Einrichtungen. Darüber hinaus entwickelt sie in Abstimmung mit dem
Auftraggeber fachliche Leitfäden, Handreichungen und weitere
Informationsmaterialien sowie bedarfsgerechte Fortbildungs- und
Qualifizierungsformate.
Pro Kalenderjahr ist ein landesweites eintägiges Netzwerktreffen für die im
Landesprogramm geförderten Familienzentren durchzuführen. Das
Netzwerktreffen wird grundsätzlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. In
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begründeten Fällen kann es in Abstimmung mit dem Auftraggeber als digitales
Format durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist jährlich mindestens eine landesweite eintägige Fachtagung zu
einem aktuellen fachlichen Schwerpunktthema als Präsenzveranstaltung
durchzuführen.
Ergänzend sind jährlich fünf digitale Fach- und Austauschformate für die
geförderten Familienzentren durchzuführen. Weitere Qualifizierungs- und
Informationsformate können bei aktuellem fachlichem Bedarf in Abstimmung mit
dem Auftraggeber entwickelt und umgesetzt werden.
Die Auswahl und fachliche Begleitung geeigneter Referentinnen und Referenten
sowie weiterer Kooperationspartner obliegt der Landesservicestelle.
Für Veranstaltungen und Qualifizierungsangebote können Teilnahmegebühren
erhoben werden. Die Erhebung und Höhe der Teilnahmegebühren erfolgen in
Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.3 Weiterentwicklung des Landesprogramms und Unterstützung des Auftraggebers
Die Landesservicestelle unterstützt den Auftraggeber bei der fachlichen
Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Familienzentren in
Hessen“. Hierzu beobachtet sie fachliche, rechtliche und gesellschaftliche
Entwicklungen mit Relevanz für Familienzentren, bereitet Erkenntnisse aus
Wissenschaft und Praxis auf und entwickelt in Abstimmung mit dem
Auftraggeber fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung des
Landesprogramms.
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit erfolgt eine
regelmäßige fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des
Auftraggebers.
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Auf Anforderung des Auftraggebers erbringt die Landesservicestelle fachliche
Recherchen, Analysen, Stellungnahmen, Ausarbeitungen und sonstige fachliche
Zuarbeiten. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung fachlicher Vermerke,
Präsentationen und Entscheidungsvorlagen sowie die Aufbereitung von
Informationen und Entscheidungsgrundlagen für parlamentarische, ministerielle
oder sonstige fachbezogene Anfragen.
Darüber hinaus wirkt die Landesservicestelle auf Anforderung des Auftraggebers
in fachbezogenen Arbeitsgruppen, Gremien, Besprechungen und weiteren
Abstimmungsformaten mit. Sie bringt hierbei ihre fachliche Expertise sowie die
Erkenntnisse aus der Begleitung der Familienzentren in die Weiterentwicklung
des Landesprogramms ein.
3.4 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Landesservicestelle unterstützt die landesweite Sichtbarkeit des
Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“ durch eine kontinuierliche
fachbezogene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie informiert die
geförderten Familienzentren sowie weitere am Landesprogramm beteiligte
Akteure regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und fachlich
relevante Themen.
Zur Unterstützung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und
aktualisiert die Landesservicestelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Veröffentlichungen sowie Beiträge für Print- und Online-Medien zur Darstellung
des Landesprogramms.
Die Landesservicestelle betreibt eine eigene Internetpräsenz zur Information
über das Landesprogramm „Familienzentren in Hessen“ und die geförderten
Familienzentren. Sie ist für den technischen Betrieb, das Hosting sowie die
laufende fachliche und redaktionelle Pflege der Internetpräsenz verantwortlich.
Die Inhalte sind regelmäßig zu aktualisieren. Sämtliche wesentlichen
Änderungen und Weiterentwicklungen der Internetpräsenz erfolgen in
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Internetpräsenz ist unter Beachtung der
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jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich
Datenschutzes, Barrierefreiheit und IT-Sicherheit, zu betreiben.
Sämtliche Veröffentlichungen sowie sonstige öffentlichkeitswirksame
Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Vorgaben
des Corporate Designs des Landes Hessen sowie die Kommunikationsvorgaben
des Auftraggebers sind einzuhalten.
- Berichtswesen
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der jährlich mit dem Auftraggeber
abgestimmten Jahresplanung. Sämtliche Leistungen sind in enger fachlicher
Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Dies gilt insbesondere für
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.
Die Landesservicestelle legt dem Auftraggeber jährlich eine Jahresplanung für
das jeweils folgende Kalenderjahr sowie bis zum 31. Januar des Folgejahres
einen Jahresbericht vor.
Der Jahresbericht enthält insbesondere eine Darstellung der im Berichtszeitraum
erbrachten Leistungen und durchgeführten Maßnahmen, der Beratungs-,
Vernetzungs- und Qualifizierungsaktivitäten, der Öffentlichkeitsarbeit sowie
wesentliche fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen
zur Weiterentwicklung des Landesprogramms.
Zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine Abschlussdokumentation vorzulegen.
Diese fasst die wesentlichen Ergebnisse der Vertragslaufzeit zusammen und
enthält insbesondere eine Darstellung der erbrachten Leistungen, der
gewonnenen Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele sowie Empfehlungen
zur Weiterentwicklung des Landesprogramms und zu erforderlichen
Anpassungen der fachlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des
Landesprogramms.
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- Personelle Anforderungen
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit
ausreichend qualifiziertes Personal zur ordnungsgemäßen Erbringung der
ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Für die fachliche Leitung der Landesservicestelle ist mindestens eine
verantwortliche Fachkraft im Umfang von mindestens 0,75 Vollzeitäquivalent
(VZÄ) einzusetzen. Die verantwortliche Fachkraft ist zentrale Ansprechperson für
den Auftraggeber und verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
(Bachelor, Diplom oder Master) im Bereich Soziale Arbeit, Sozialpädagogik,
Erziehungs- oder Bildungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einem
vergleichbaren sozial-, familien- oder bildungsbezogenen Studiengang oder über
eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens drei Jahren einschlägiger
Berufserfahrung.
Zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist weiteres geeignetes Personal
in angemessenem Umfang einzusetzen. Die organisatorische und administrative
Unterstützung kann durch Verwaltungs- oder Fachpersonal erfolgen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei Ausfall der verantwortlichen Fachkraft
eine fachlich gleichwertige Vertretung gewährleistet ist. Ein Wechsel der
verantwortlichen Fachkraft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber bis zu zwei feste
Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Zusammenarbeit zu
benennen.
Sämtliche Leistungen und Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache zu
erbringen.
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- Leistungszeitraum
Die Leistungserbringung beginnt am 1. Februar 2027 und endet am 31.
Dezember 2029.
- Übergabe der Arbeitsergebnisse bei Vertragsende
Spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten
Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Dokumentationen, Datenbestände sowie
sonstigen für die Fortführung des Auftrags erforderlichen Informationen
vollständig und in einem weiterverwendbaren Format zu übergeben.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eine Internetpräsenz,
digitale Anwendungen oder sonstige digitale Angebote für das Landesprogramm
betreibt oder fortführt, sind sämtliche für deren Fortführung erforderlichen Inhalte,
Daten, Dokumentationen, Zugangsinformationen und sonstigen Unterlagen an
den Auftraggeber oder eine von diesem benannte Stelle zu übergeben.
Der Auftragnehmer wirkt auf Anforderung des Auftraggebers an einer geordneten
Übergabe der Aufgaben an einen nachfolgenden Auftragnehmer oder den
Auftraggeber mit. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung aller für die
Fortführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie die
Unterstützung bei der Überleitung bestehender Arbeitsprozesse und digitaler
Angebote.
- Vertragsbedingungen
8.1 Vertragsgrundlagen
Bestandteile des Vertrages sind:
• die Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Anlagen,
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• die übrigen Vergabeunterlagen einschließlich etwaiger
Bieterinformationen und Antworten auf Bieterfragen,
• die Vertragsbedingungen des Landes Hessen in der jeweils gültigen
Fassung,
• das Angebot des Auftragnehmers einschließlich des
Ausführungskonzeptes.
Im Fall von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt die
vorstehende Reihenfolge zugleich als Rangfolge.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers
werden nicht Vertragsbestandteil.
8.2 Haftung des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Arbeiten eigenständig,
eigenverantwortlich und mit der größtmöglichen Sorgfalt durchführen. Für
die Haftung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Für die Einhaltung sämtlicher Termine, die im Zusammenhang mit der
gesamten Aufgabenwahrnehmung stehen, ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung der
Gründe schriftlich anzuzeigen, wenn er die vereinbarten Fristen und Termine
nicht einhalten kann. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen
Durchführung der übernommenen Leistungen behindert, so hat er dies ebenfalls
dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Auftraggeber
eine Terminverlängerung nicht gewährt, gehen durch den Auftragnehmer oder
seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden und Mehrkosten zu Lasten des
Auftragnehmers.
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8.3 Vergütung
Die Leistungen werden entsprechend dem vom Auftragnehmer angebotenen
Preis vergütet.
Der Auftragnehmer hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne
Umsatzsteuer sowie einschließlich Umsatzsteuer anzugeben.
Für ein vollständiges Haushaltsjahr stehen für die Ausführung des Auftrags maximal
265.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Für das erste Haushaltsjahr 2027 stehen
aufgrund des Leistungsbeginns zum 1. Februar 2027 für elf Monate maximal 242.916,67
Euro brutto zur Verfügung.
Für den gesamten Ausführungszeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember
2029 beträgt der maximale Finanzrahmen 649.509,80 Euro netto (772.916,67 Euro brutto In den Angebotspreis sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers
einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere Personal-, Reise-, Übernachtungs-, ). Sach-, Betriebs-, Hosting- und sonstige zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung erforderliche Aufwendungen. Eine gesonderte Erstattung
erfolgt nicht.
Die Vergütung umfasst sämtliche in dieser Leistungsbeschreibung
beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit. Veränderungen der
Anzahl der im Landesprogramm geförderten Familienzentren begründen für sich
allein keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung, soweit sich der
vertraglich vereinbarte Leistungsumfang hierdurch nicht ändert.
Für die Erstellung eines Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung
gewährt.
8.4 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der
Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen
sowie über die im Rahmen der Vertragsausführung gewonnenen Erkenntnisse
Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die im Rahmen des Auftrags
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erlangten Kenntnisse dürfen nicht für eigene oder fremde Zwecke verwendet
oder verwertet werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.
Sämtliche dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung
überlassenen Unterlagen, Daten und sonstigen Arbeitsmittel sowie
Gegenstände, die mit Mitteln des Auftraggebers beschafft wurden, sind
spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei einer vorzeitigen
Vertragsbeendigung unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben. Ein
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen sämtliche im Rahmen
der Vertragsdurchführung entstandenen Unterlagen, Dokumentationen und
Arbeitsergebnisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.5 Rechnungsstellung und Zahlungen
Die Abrechnung erfolgt in Leistungszeiträumen. Die ersten beiden
Leistungszeiträume umfassen jeweils zwölf Monate ab dem vertraglich
vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der letzte Leistungszeitraum
beginnt im Anschluss an den zweiten Leistungszeitraum und endet am 31.
Dezember 2029.
Die Vergütung wird für den jeweiligen Leistungszeitraum nach Vorlage einer
prüffähigen Rechnung wie folgt gezahlt:
- Abschlag zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Höhe von 25 %
der auf diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung,
- Abschlag nach Ablauf von drei Monaten in Höhe von 25 % der auf diesen
Leistungszeitraum entfallenden Vergütung,
- Abschlag nach Ablauf von sechs Monaten in Höhe von 25 % der auf
diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung.
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Nach Abschluss des ersten und zweiten Leistungszeitraums hat der
Auftragnehmer jeweils eine Schlussrechnung zu erstellen. Diese muss
mindestens die im jeweiligen Leistungszeitraum erbrachten Leistungen, die
hierfür abgerechnete Vergütung sowie die bereits geleisteten
Abschlagszahlungen ausweisen.
Abweichend hiervon ist die Schlussrechnung für den letzten Leistungszeitraum
spätestens bis zum 15. Dezember 2029 vorzulegen. In die Schlussrechnung sind
auch die bis zum 31. Dezember 2029 noch zu erbringenden vertraglichen
Leistungen einzubeziehen.
Nach Prüfung der jeweiligen Schlussrechnung erfolgt unter Anrechnung der
bereits geleisteten Abschlagszahlungen die Auszahlung des sich aus der
Schlussrechnung ergebenden Restbetrages.
Dem Auftragnehmer bereits gezahlte, aber nicht zustehende Beträge sind dem
Auftraggeber zu erstatten.
8.6 Nutzungsrechte/Urheberrechte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber bezüglich aller
geschuldeten Leistungen, die dem Urheberrecht unterliegen, ein
ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 3 des
Urheberrechtsgesetzes einzuräumen.
Die Ergebnisse des Auftrags einschließlich eventuell zu erzielender Erlöse (z. B.
Teilnehmergebühren) stehen voll und ausschließlich dem Auftraggeber zur
Verfügung. Sie dürfen ganz oder teilweise nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
8.7 Nachhaltigkeitskriterien
Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung des Auftrags die Grundsätze der
Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
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Insbesondere sind
• bei der Auswahl von Veranstaltungsorten auf eine möglichst gute
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten,
• bei der Beschaffung von Waren, Materialien und sonstigen Erzeugnissen
sowie bei der Auswahl der Verpflegung regionale und saisonale Produkte
sowie – soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar – nachhaltig erzeugte
und fair gehandelte Produkte zu berücksichtigen,
• Einwegartikel sowie vermeidbare Verpackungsabfälle möglichst zu
vermeiden und Mehrweg- oder wiederverwendbare Alternativen zu
nutzen,
• Tagungs-, Informations- und sonstige Arbeitsunterlagen grundsätzlich
digital bereitzustellen; soweit Unterlagen in Papierform erforderlich sind,
sind diese möglichst ressourcenschonend herzustellen,
• bei der Durchführung des Auftrags insgesamt auf einen
ressourcenschonenden Einsatz von Materialien und Betriebsmitteln
hinzuwirken.
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