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01 - Angebotsaufforderung
Erstellung eines modularen Leitfadens zur Unterstützung sächsischer
Kommunen beim Thema Schulwegsicherheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
der wegebund hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A einen Dienstleistungsauftrag zu vergeben.
Wir laden Sie ein, hierzu ein Angebot über die Plattform www.evergabe.de einzureichen.
1. Vorbemerkungen
Die in den Ausschreibungsunterlagen verwendeten Begriffe „Bieter“, „Auftragnehmer“ oder „Unternehmen“ beziehen sich gleichermaßen auf einzelne Unternehmen wie auch auf Bie- tergemeinschaften sowie deren jeweilige Mitglieder.
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form verwendet werden, erfolgt dies ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit. Sie gelten geschlechtsneutral und beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.
2. Kurzzusammenfassung – Gegenstand der Vergabe
Projekt: Erstellung eines modularen Leitfadens zur Unterstützung sächsischer Kommunen beim Thema Schulwegsicherheit
Leistung je Los:
Los 1 umfasst die fachliche und redaktionelle Ausarbeitung der fünf Module des Leitfadens mit inhaltlicher Einführung, Erstellung von Praxishilfen und Darstellung von Beispielen je Thema. Die Themen sind: Arbeitsgemeinschaft Schulwegsicherheit in der Kommune, Einschätzung der Verkehrssicherheit, Schulwegpläne, Mobilitätsbil- dung und verkehrsordnende und bauliche Maßnahmen. Eine Einführung in kindge- rechte Infrastruktur wird als Einführung in den Leitfaden gefordert. Zudem soll ein Einleger/Plakat zum Überblick aller Maßnahmen konzipiert werden. Es gibt ein Pra- xisprojekt als optionalen Baustein.
Los 2 umfasst die grafische Ausgestaltung des Leitfadens. Insbesondere die erstell- ten Praxishilfen sowie der Einleger/Plakat zur Maßnahmenübersicht sollen zielgrup- penspezifisch und praxistauglich gestaltet werden. Die grafische Anpassung des Leit- fadens muss CD-konform erfolgen (ggf. Freistaat Sachsen). Bei Übergabe des Leitfa- dens soll dieser druckreif sein.
wegebund Vorstand: Amtsgericht Dresden Kontoverbindung: Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Kathrin Uhlemann, Niesky VR 11423 Ethikbank eG
Förderung des Rad- und Fußverkehrs e. V. Siliva Queck, Zwickau Steuernummer IBAN DE61 8309 4495 0003 4535 61 Knut Kirsten, Auerbach/Vgtl. 203/141/21083 BIC GENO DE F1 ETK
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Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung:
Los 1: 4. Quartal 2026 bis 1. Quartal 2028
Los 2: 1. Quartal 2027 bis 1. Quartal 2028
Budget:
Los 1: ca. 20.000 EUR brutto (exklusive optionale Bausteine 6a und 6b, vgl. Leistungsverzeichnis)
Los 2: ca. 5.000 EUR brutto
3. Vergabeverfahren
a) Allgemeines
Das gewählte Verfahren ist eine eine öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A.
Die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Diskriminie- rungsfreiheit werden beachtet. Die Projekt- und Verfahrenssprache ist Deutsch.
Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen ist der Bieter auf Verlangen verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welcher Form wirtschaftliche oder rechtliche Ver- bindungen zu anderen Unternehmen bestehen.
b) Vertraulichkeit und Umgang mit Rückfragen
Sollten im Rahmen der Erstellung des Angebots aufgabenbezogene oder verfahrensbezoge- ne Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus diesen Unterlagen ergibt, so sind Rückfragen
bis spätestens 29.10.2026 – 14:00 Uhr
ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen.
Es ist unzulässig, Informationen zum Ausschreibungsverfahren oder andere vertrauliche In- halte auf anderem Wege als über die offizielle Vergabeplattform anzufordern oder zu erlan- gen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter vom Verfahren auszuschließen, die gegen die- se Vorgabe verstoßen. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die entweder
-
allgemein öffentlich zugänglich sind oder
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vom Auftraggeber selbst auf transparente Weise allen Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Im Interesse der Gleichbehandlung und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verfahrens wird darum gebeten, Rückfragen frühzeitig zu stellen . Zudem wird empfohlen, Fragen – so-
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weit möglich – neutral zu formulieren, um eine zügige Bearbeitung und Veröffentlichung auf der Vergabeplattform zu erleichtern.
c) Einreichung der Angebote und Bindefrist
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Die Angebotsunterlagen sind – soweit gefordert – rechtsverbindlich unterzeichnet und in elektronischer Form einzurei- chen. Alle Dateien sind im PDF-Format bereitzustellen.
Um die Anforderungen an ein elektronisches Angebot zu erfüllen, ist zwingend die Abgabe über die Vergabeplattform www.evergabe.de erforderlich.
Die elektronischen Angebote sowie etwaige Änderungen und Berichtigungen müssen spä- testens bis zum 05.11.2026, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) auf der Vergabeplattform www.e- vergabe.de eingegangen sein.
Angebote, die in anderer Form (z. B. per E-Mail, Post oder Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und sind vom Verfahren ausgeschlossen.
Nicht fristgerecht oder nicht elektronisch eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss.
Änderungen an den eigenen Eintragungen des Bieters/Auftragenehmers (AN) müssen zwei- felsfrei sein.
Die Bindefrist der Angebote endet am 13.02.2027.
d) Angebotsprüfung und Wertung
i. Formale Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit der geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen
Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der formalen Anforderungen. Dabei werden insbeson- dere folgende Punkte kontrolliert:
-
Vollständigkeit der geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, einschließ- lich der erforderlichen rechtsverbindlichen Unterschriften*
-
Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrenssprache (Deutsch)
Angebote, die diese formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder unvollständig einge- reicht werden, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, im Sinne der Transparenz und Gleichbehandlung die Nachreichung fehlender oder unvollständiger leis- tungsbezogener Unterlagen zu gestatten. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch
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nicht. Die Verantwortung für die Vollständigkeit des Angebots liegt ausschließlich beim Bie- ter.
ii. Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob gesetzliche oder vergaberechtliche Ausschlussgründe vorliegen.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:
- Widersprüchlichen Angaben oder sonstigen inhaltlichen Mängeln der Angebotsun- terlagen.
- Änderungen an den vom AG bereitgestellten Vergabeunterlagen.
- Verwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diese die Bedingungen der Ausschreibung verändern.
Bei Bedarf kann der AG weitere Nachweise zur Verifikation der Angaben anfordern.
iii. Eignungsprüfung
Zur Beurteilung der Eignung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
-
Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß §§ 123, 124 GWB (Erklärung_Ausschlussgründe), dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sowie die Er- klärung zum Russland-Embargo (Erklärung_Russland_Embargo).
-
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen und besteht keine handelsrechtliche Eintragungs- pflicht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch eine Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies schriftlich zu erklären. Das Angebot kann dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer abgegeben werden.
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Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre, sowie (anteiliger) Umsatz mit ver- gleichbaren Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, insb. Konzepte, Pläne, Leitfäden zu Fragen der Schulwegsicherheit, Schulwegplanung, Verkehrssi- cherheit, Mobilitätsbildung und Verkehrsplanung im Allgemeinen sowie Rad- und Fußverkehr im Speziellen, sowie Beratung von Behörden sowie Forschungsprojekte in den genannten Bereichen.
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Referenzen vergleichbarer Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, der letzten fünf Geschäftsjahre mit Angabe von Umfang, Umsatz, Leistungszeitraum sowie öffentlichen und privaten Auftraggebern. Jede Referenz sollte auf maximal einer Seite dargestellt werden. Bitte nennen Sie für jedes Referenzunternehmen eine Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir behalten uns das Recht vor, Rückfragen direkt an die Referenzunternehmen zu stellen.
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Alternativ zu den Nachweisen unter Punkt 1–3 kann die gültige Eintragungsbeschei- nigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) einge-
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reicht werden, sofern diese Nachweise durch eine Eintragung im AV-PQ abgedeckt werden.
*Die rechtsverbindliche Unterschrift muss durch eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens erfolgen. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich in der Regel aus dem Han- dels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (z. B. Geschäftsführung, Prokura).
Die Vertretungsberechtigung ist mit Abgabe des Angebots durch Vorlage einer Vollmacht (Kopie) nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzulegen.
iv. Angaben zu Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmern:
Sämtliche beteiligten Unternehmen sind vollständig anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbind- lich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der ein für die Durchfüh- rung des Vertrags bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist. Es ist weiterhin zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsab- gabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit zutreffend.
v. Bewertung der Angebote
Die im Bewertungsschema geforderten Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzu- reichen. Neben dem Preisblatt ist ein Konzept vorzulegen, welches inhaltliche Aussagen zu Qualität, Zweck, Zielgruppe, Struktur, Vertretung, Personaleinsatz enthält und damit den im Preisblatt angesetzten Kostenumfang (Honorarübersicht). Der Zuschlag wird auf das wirt- schaftlichste Angebot mit der insgesamt höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend des bei- gefügten Dokuments „Bewertungsschema“ erteilt.
e) Vertragsbestandteile und einzureichende Dokumente
Das Leistungsverzeichnis, das eingereichte Preisblatt und das vom AN abgebende Konzept (Erläuterungen zum Preisblatt) werden bei Zuschlag zu Vertragsbestandteilen. Im Folgen- den sind die vom AG gestellten Dokumente aufgelistet, die vom AN einzureichen sind. Für alle restlichen einzureichenden Unterlagen, kann der AN Form und Umfang selbst wählen.
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| Dokument | von AG gestellt | von AN einzureichen | Hinweise |
|---|---|---|---|
| 01_Angebotsaufforderung | x | ||
| 02_Leistungsverzeichnis | x | wird Teil des Vertrags | |
| 03-1_Preisblatt_Los_1 | x | x | wird Teil des Vertrags mit AN Los 1 |
| 03-2_Preisblatt_Los_2 | x | x | wird Teil des Vertrags mit AN Los 2 |
| 04_Bewertungsschema | x | ||
| 05_Erklärung_Ausschlussgründe | x | x | Mit rechtsverbindlicher Unterschrift |
| 06_Erklärung_Russland_Embargo | x | x | Mit rechtsverbindlicher Unterschrift |
4. Sonstiges
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/A und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.
Mit rad- und fußverkehrsfreundlichen Grüßen
Frank Kutzner, Geschäftsführer
Anlagen 02_Leistungsverzeichnis 04_Bewertungsschema 03-1_Preisblatt_Los_1 05_Erklärung_Ausschlussgründe 03-2_Preisblatt_ Los_2 06_Erklärung_Russland_Embargo
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