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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Anlage 201 „Eignungskriterien“
Vergabeverfahren: Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Durchführung des IT gestützten Auswahlverfahrens der Nachwuchskräfte für die GZD
Aktenzeichen: Z42-2026-0094
Zur Bewertung des Angebotes müssen folgende geforderten Erklärungen und Nachweise vorliegen. Bei fehlenden Erklärungen oder Nachweisen entscheidet die Vergabestelle über die Nachforderung, vgl. § 57 VgV / § 41 UVgO.
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des
Bieters
1.1 Spezifischer jährlicher Mindestumsatz (EA 05)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 2.000.000 EUR (netto).
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage „Leistungsbeschreibung“ bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
2.1 Personelle Leistungsfähigkeit
2.1.1 Rolle 1: Projektleitende/r (EA 06)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Leistungserbringung wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
▪ Projektleitende/r: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft „Projektleitende/r“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
▪ Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR) ▪ Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Fachliche Anforderungen:
▪ Berufs- und Projekterfahrung: o mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung in Projekten der Testdurchführung zur Personalgewinnung o Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Übernahme der Testverantwortung und alleinige Kontaktperson zum Kunden (SPoC) o Fachkenntnisse in der Eignungsdiagnostik
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
2.1.2 Rolle 2: Testdurchführende/r (EA 07)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
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Im Bereich der Leistungserbringung wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
▪ Testdurchführende/r: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung Fachkräfte“ ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft „Testdurchführende/r“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
▪ Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens B2 nach CEFR) ▪ Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Fachliche Anforderungen:
▪ Berufs- und Projekterfahrung: o mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Testdurchführende/r und Ansprechpartner/in für Testteilnehmende
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
2.2 Partnerstatus (EA 08)
Für die von Ihnen im Rahmen der angebotenen Serviceleistungen genutzten Software sind Sie Hersteller oder verfügen über einen Partnerstatus oder eine vergleichbare Berechtigung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte Endkunden entsprechend anzubieten und zu supporten. Dies gilt auch für zu erbringende Dienstleistungen innerhalb der Leistungsbeschreibung (Nachweis durch Zertifizierung oder Eigenerklärung).
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