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Anlage 110 - Besondere Bewerbungsbedingungen_Version 1.pdf

Externe Dienstleistungen für das IT-gestützte Auswahlverfahren des Zolls

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 16:22 (Europe/Berlin)

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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Anlage 110 „Besondere Bewerbungsbedingungen“

Vergabeverfahren: Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Durchführung des IT gestützten Auswahlverfahrens der Nachwuchskräfte für die GZD

Aktenzeichen: Z42-2026-0094

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................................................. 3

2 Verzeichnis der einzureichenden Dokumente ............................................................................. 3

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ...................................................... 5

3.1 Durchführung des Verfahrens ................................................................................................ 5

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ............................................................................................... 5

3.3 Maximales Auftragsvolumen – Höchstmenge.................................................................... 5

3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ............................................................................ 6

3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV .................... 6

3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ............................ 6

3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise .................................... 6

3.5.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ..................................................................... 6

3.5.2 Eigenerklärung Russland Sanktionen .......................................................................... 7

3.5.3 Informatorischer Abfragebogen ................................................................................... 7

3.5.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen ........................................ 7

3.5.5 Verpflichtungserklärung Scientology .......................................................................... 7

3.5.6 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz ......................................................................... 8

3.6 Leistungsverzeichnis ................................................................................................................ 8

3.7 Ausschlusskriterien zur Leistung ........................................................................................... 8

3.8 Bewertungskriterien zur Leistung ......................................................................................... 9

3.9 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................. 11

3.9.1 Angemessenheit der Preise ........................................................................................ 11

3.9.2 Mindestanforderungen an die Leistung ................................................................... 11

3.9.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .......................................................... 12

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3.10 Rechtsbehelfsbelehrung ....................................................................................................... 13

4 Vertragsunterlagen ......................................................................................................................... 13

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1 Einleitung

Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“. Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des ITZBund formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung vor.

2 Verzeichnis der einzureichenden Dokumente

Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen einzureichenden Dokumente aufgelistet. Von Ihnen geforderte Unterlagen, für die keine Anlagen vorgesehen sind, sind von Ihnen als PDF-Datei, z. B. eingescannt, einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des gesamten Verfahrens eintretenden Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem ITZBund mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das ITZBund tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein. Auch ein nachträglicher Ausschluss eines Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.

Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:

Leistungsverzeichnis (im AIDF -Format)
Informatorischer Abfragebogen
Ausschlusskriterien
Eigenerklärung Umsatz
Vordruck Referenzen
Eigenerklärung Fachkräfte
Beantwortung Bewertungskriterien
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen

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Verpflichtungserklärung Scientology
Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Nachweis zum Partnerstatus

Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:

Informatorischer Abfragebogen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung
Ausschlusskriterien für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Umsatz - falls zutreffend
Eigenerklärung Fachkräfte - falls zutreffend
Eigenerklärung Russland Sanktionen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Verpflichtungserklärung Scientology für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:

Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge
Ausschlusskriterien
Eigenerklärung Umsatz – falls zutreffend
Eigenerklärung Fachkräfte – falls zutreffend

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:

Unteraufträge

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Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung, vgl. § 36 VgV / 26 UVgO
Ausschlusskriterien für jeden Unterauftragnehmer
Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe
des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung, vgl. § 36 VgV / 26 UVgO

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren

3.1 Durchführung des Verfahrens

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“ (im Folgenden ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des ITZBund formuliert. Soweit in diesen „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen den „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“ vor.

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren

Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.9 der ABB. Hierzu wird die Anlage „Bieterfragen und Antworten“ bereitgestellt.

3.3 Maximales Auftragsvolumen – Höchstmenge

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt 129.000 Prüfungsdurchführungen.

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist die Höchstmenge (in Prüfungsdurchführungen) für alle aus dem Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Summe einseitig beauftragten Leistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages, das heißt während der maximalen Laufzeit des Rahmenvertrages, maximal vom Auftragnehmer einseitig abrufen darf.

Ist durch die durch Einzelabrufe beauftragten Leistungen die Höchstmenge erreicht, darf der Auftraggeber über diese Höchstmenge hinaus einseitig gegenüber dem Auftragnehmer keine

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Leistungen mehr aus dem Rahmenvertrag abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen der Höchstmenge nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus dem Rahmenvertrag zu erbringen.

Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Rahmenvertragspartner unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB im gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an dem Rahmenvertrag zu vereinbaren.

3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Bitte legen Sie die in den Anlagen „Ausschlusskriterien“ und „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV

Die Nachweise sind in der Auftragsbekanntmachung sowie in der Anlage „Ausschlusskriterien“ aufgeführt.

3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV

Die Nachweise sind in der Auftragsbekanntmachung sowie in der Anlage „Eignungskriterien“ aufgeführt.

3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise

Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.

3.5.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das ITZBund hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient die Anlage „Ausschlusskriterien“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, wird diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

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Der Bieter hat in seinem Angebot die „Ausschlusskriterien“ zu bestätigen und muss dazu diese Anlage mit dem Angebot einreichen. Angebote, welche die vorstehend geforderten Unterlagen – auch nach etwaiger Nachforderung – nicht enthalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

3.5.2 Eigenerklärung Russland Sanktionen

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das ITZBund hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.

Hierzu dient die Anlage „Eigenerklärung Russland Sanktionen“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

3.5.3 Informatorischer Abfragebogen

Die Anlage „Informatorischer Abfragebogen“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben werden für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz benötigt.

Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.

3.5.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen

Die Anlage „Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT“ enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten. Der Bieter hat unter Ziffer 6 der ILO-Erklärung (Auswahl der Varianten zu den Unterlagen zur Plausibilitätsprüfung) das Zutreffende anzukreuzen und die Erklärung mit dem Angebot einzureichen.

3.5.5 Verpflichtungserklärung Scientology

Dem Angebot ist die Anlage „Verpflichtungserklärung Scientology“ ausgefüllt beizufügen.

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3.5.6 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Fügen Sie diese Erklärung bitte Ihrem Angebot bei. Hiermit erklären Sie, im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 VerpflG einverstanden sind.

3.6 Leistungsverzeichnis

Im „Leistungsverzeichnis“ sind die Bestandteile des Leistungsgegenstandes des Vergabeverfahrens mit Leistungszeiträumen zur Abfrage der jeweiligen Preise und ggf. weiterer notwendiger Informationen aufgeführt. Die in dem Leistungsverzeichnis festgelegten Anforderungen sind als verbindliche Vorgabe zu betrachten, die wie ausgewiesen zu erfüllen sind. Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sind Bestandteil der Angebotsbewertung und werden im Falle des Zuschlages Vertragsbestandteil.

Das Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot abzugeben. Angebote, welche kein ausgefülltes Leistungsverzeichnis beinhalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Angebote bei denen im Leistungsverzeichnis wesentliche Preisangaben fehlen, sowie Angebote, die neben den geforderten Preisangaben weitere Preisangaben bzw. Kosten enthalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Im Rahmen der Angebotserstellung ist seitens der Bieter ausschließlich das Leistungsverzeichnis im AIDF-Format zu bearbeiten und mit den Angebotsunterlagen im AIDF-Format einzureichen. Das Leistungsverzeichnis darf nicht in die ZIP Datei eingebunden werden. Es ist zwingend als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei einzureichen. Angebote bei denen das Leistungsverzeichnis nicht als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei eingereicht wurde, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen

3.7 Ausschlusskriterien zur Leistung

Der Bieter hat in seinem Angebot Ausschlusskriterien zur Leistung zu bestätigen sowie ggf. Nachweise bzw. Erläuterungen zu erbringen. Die Bestätigung der Ausschlusskriterien zur Leistung erfolgt im Regelfall innerhalb des Wertungsschemas des Leistungsverzeichnisses, oder ggf. als separates Dokument, dass die Kriterien im Kriterienkatalog zur Leistung abbildet. Nachweise sind in der je Kriterium angegebenen Form zu erbringen.

Angebote, welche die geforderten Erklärungen und Unterlagen zur Leistung nicht enthalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Die Nichterfüllung von

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Ausschlusskriterien zur Leistung führt ebenfalls zum Ausschluss von der weiteren Bewertung.

3.8 Bewertungskriterien zur Leistung

Der Bieter hat in seinem Angebot Bewertungskriterien zur Leistung zu bearbeiten. Die innerhalb des Wertungsschemas des Leistungsverzeichnisses oder ggf. als separates Dokument das die Kriterien im Kriterienkatalog zur Leistung abbildet. Die aufgeführten Bewertungskriterien zur Leistung sind in der jeweiligen Vorlage „Beantwortung Bewertungskriterien“ je Bewertungskriterium zu beantworten bzw. darzustellen, wobei für jedes B-Kriterium jeweils gesondert die Vorlage „Beantwortung Bewertungskriterien“ zu verwenden und einzureichen ist.

Bei der Angebotsabgabe ist zwingend die Vorlage „Beantwortung Bewertungskriterien“ zu nutzen, andernfalls wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Aufgrund der in den Bewertungskriterien vorgesehenen Zeichenbegrenzung besteht nur ein begrenzter Zeichenumfang (47.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) je Beantwortungsvorlage zur Bearbeitung zur Verfügung. Es ist nicht zulässig aus der Vorlage „Beantwortung Bewertungskriterien“ auf andere Dokumente zu verweisen bzw. Bezug zu nehmen. Etwaige Verweise bzw. Bezugnahmen sowie sonstige Darstellungen außerhalb der Vorlage „Beantwortung Bewertungskriterien“ werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Antworten auf die Bewertungskriterien werden einer Bewertung unterzogen.

Die Vergabe von Bewertungspunkten erfolgt für alle Bewertungskriterien gemäß folgender Vorgabe:

Bewertungs-Bewertungsmaßstab
punkte
1010Sehr gute Darstellung und erwartbare Leistungsqualität:
Eine in allen Belangen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechende
angebotene qualitativ herausragende Leistung. Weitreichende, klare und
konkrete Leistungszusagen. Die Ausführungen sind umfassend und durchgängig
nachvollziehbar.
8Gute Darstellung und erwartbare Leistungsqualität:
Eine ganz überwiegend den Anforderungen des Auftraggebers entsprechende
angebotene qualitativ gute Leistung. Überwiegend klare und konkrete

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Bewertungs-Bewertungsmaßstab
punkte
Leistungszusagen. Die Ausführungen sind weitgehend umfassend und ganz
überwiegend nachvollziehbar.
6Darstellung und erwartbare Leistungsqualität in mittlerer Güte
in Teilen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechende angebotene
Leistung von qualitativ mittlerer Güte. Teilweise klare und konkrete
Leistungszusagen. Die Ausführungen sind nicht umfassend, aber im
Wesentlichen nachvollziehbar.
4Darstellung und erwartbare Leistungsqualität in noch ausreichender Güte:
Eine in weiten Teilen den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügende
Leistung mit Schwächen in qualitativer Hinsicht. Wenige klare und konkrete
Leistungszusagen. Die Ausführungen weisen nennenswerte Lücken auf, sind nur
teilweise nachvollziehbar.
2Schlechte und defizitäre Darstellung und erwartbare Leistungsqualität:
Ganz überwiegend den Anforderungen des Auftraggebers nicht genügende
Leistung mit erheblichen Defiziten in qualitativer Hinsicht. Sehr wenige klare und
konkrete Leistungszusagen. Die Ausführungen weisen erhebliche Lücken auf
bzw. sind überwiegend nicht nachvollziehbar.
0Ungenügende Darstellung und erwartbare Leistungsqualität:
Inhaltlich vollkommen unzureichende Darstellung bzw. nicht genügende
Leistung in qualitativer Hinsicht bzw. Themaverfehlung bzw. keine Antwort.
Keine (nahezu) keine klaren und konkrete Leistungszusagen. Keine adäquate
Nachvollziehbarkeit

Sofern nicht alle Aspekte einer Beschreibung des Bewertungsmaßstabs zutreffend sind, wird die geringere Punktzahl vergeben. Wenn z.B. ein Konzept zwar eine „in allen Belangen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechende angebotene qualitativ herausragende Leistung“ aufweist (was 10 Punkten entspräche), aber die „Ausführungen (nur) weitgehend umfassend und ganz überwiegend nachvollziehbar“ sind (was 8 Punkten entspräche), so wird die geringere Punktzahl vergeben.

Die in den Bewertungskriterien erfolgenden Ausführungen sowie Verweise in die Leistungsbeschreibung bzw. deren Anlagen sind zu berücksichtigen.

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Die als Bewertungskriterium gekennzeichneten Anforderungen sind die nach dem definierten Bewertungsmaßstab und dem Punktesystemen (Bewertungspunkte und Gewichtungspunkte) zu bewertenden Kriterien. Je Bewertungskriterium ergeben sich aus der Multiplikation der vergebenen Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten die jeweiligen Leistungspunkte. Die Gewichtungspunkte sind im Wertungsschemas des Leistungsverzeichnisses zu jedem Bewertungskriterium jeweils in der Spalte „Kriteriengewicht“ angegeben (z.B. 10 GP). Durch Addition aller erzielten Leistungspunkte werden die Gesamtleistungspunkte ermittelt. Es können maximal 1.000 Gesamtleistungspunkte erreicht werden.

3.9 Prüfung und Wertung der Angebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.

3.9.1 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das ITZBund vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das ITZBund die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.

3.9.2 Mindestanforderungen an die Leistung

Die Leistung unterliegt folgenden Mindestanforderungen:

Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) ist innerhalb des Wertungsschemas des Leistungsverzeichnisses zu bestätigen, das den Kriterienkatalog zur Leistung abbildet.

Werden vorstehende Mindestanforderungen an die Leistung durch ein Angebot nicht erfüllt, so wird dieses von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

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3.9.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Gesamtleistungspunkte des zu bewertenden Angebots (gemäß Kapitel „Bewertungskriterien zur Leistung“) sowie des Gesamtpreises gemäß Leistungsverzeichnis des zu bewertenden Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018), abrufbar unter der Webadresse http://www.cio.bund.de.

Zunächst werden die Ausschlusskriterien, welche innerhalb des Leistungsverzeichnisses zu bestätigen sind geprüft, Angebote, die die Ausschlusskriterien nicht erfüllen, kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht und werden ausgeschlossen.

Im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode erfolgt zunächst die Ermittlung des führenden Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis:

Z = L / P * 100.000 (Skalierungsfaktor) (Bieter) (Bieter) (Bieter)

Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:

Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots (Bieter)

L = Gesamtleistungspunkte des zu bewertenden Angebots (zur Ermittlung der (Bieter) Punktzahl siehe Kapitel „Bewertungskriterien zur Leistung“)

P = Gesamtpreis des zu bewertenden Angebots gemäß Leistungsverzeichnis („Ge- (Bieter) samtangebotssumme inkl. USt. (EUR)“)

Die Ermittlung des Wertes Z erfolgt im Rahmen einer kaufmännischen Rundung auf zwei (Bieter) Dezimalstellen.

Aus einer Gegenüberstellung aller nach Abschluss der formalen Prüfung sowie nach Prüfung der Erfüllung aller definierter Mindestanforderungen noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahlen Z das führende Angebot festgestellt.

Im Anschluss wird im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 eine Führungsgruppe von Angeboten innerhalb eines so genannten Schwankungsbereiches ermittelt und aus dieser Führungsgruppe mit einem Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.

▪ Der Schwankungsbereich wird in diesem Verfahren auf 10 % festgelegt. ▪ Das Entscheidungskriterium sind die Gesamtleistungspunkte.

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Vom ermittelten Wert Z des führenden Angebotes Z wird somit der (Obergrenze) Schwankungsbereich in Höhe von 10 % abgezogen. Das Ergebnis stellt die Untergrenze des Schwankungsbereiches Z dar. Alle weiteren Angebote, deren Ergebnisse des Wertes Z (Untergrenze) innerhalb der Werte Z und Z liegen, sind Teil der Führungsgruppe. (Obergrenze) (Untergrenze)

Befindet sich kein weiteres Angebot in der so ermittelten Führungsgruppe, so erhält das führende Angebot den Zuschlag. Befinden sich weitere Angebote innerhalb der so definierten Führungs-gruppe, so erfolgt die Zuschlagsentscheidung innerhalb der Führungsgruppe anhand des Entscheidungskriteriums. Haben verschiedene Angebote innerhalb der Führungsgruppe den gleichen Wert der Gesamtleistungspunkte (Entscheidungskriterium), so erhält von diesen Angeboten das preisgünstigste Angebot (auf Grundlage des Gesamtpreises des zu bewertenden Angebots gemäß Leistungsverzeichnis) den Zuschlag.

3.10 Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“.

4 Vertragsunterlagen

Mit Zuschlagserteilung wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem beiliegenden Vertragsdokumenten. Die Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung ergänzt der Auftraggeber den beiliegenden Vertrag bzw. Verträge um die nachzutragenden Angaben und leitet den Vertrag in elektronischer Form dem Auftragnehmer zu.

Hinweise zur E-Rechnung

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E- Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.

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