Tabelle1
| Vergabeverfahren EG-2026-0766 „Rahmenvertrag - externe datenschutzrechtliche Beratung“ Erfahrung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person als Datenschutzbeauftragter, nachzuweisen durch die Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen ab 2020, davon müssen zwei Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragter mindestens eine Dauer von 24 Monaten und eine Tätigkeit eine Dauer von mindestens 36 Monaten gehabt haben. | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Daten der Leistungserbringung | Kurze Beschreibung der vergleichbaren Leistung | |
| Referenz 1: Erfahrung als Datenschutzbeauftragter ab 2020, mit einer Mindestdauer von 24 Monaten | |||
| Referenz 2: Erfahrung als Datenschutzbeauftragter ab 2020, mit einer Mindestdauer von 24 Monaten | |||
| Referenz 3: Erfahrung als Datenschutzbeauftragter ab 2020, mit einer Mindestdauer von 36 Monaten | |||
| Ggf. weitere Referenz | |||
| Ggf. weitere Referenz |