[Seite 1]
Ausschreibungsbestimmungen zum
dynamischen Beschaffungssystem
Vergabenummer: VG-3000-2025-0180
Z6 Vergabestelle | Tel.: +49 611 340 – 0 | vergabestelle@hzd.hessen.de
Hessische Zentrale Z6 Vergabestelle | Tel.: +49 611 340 – 0 | vergabestelle@hzd.hessen.de für Daten-
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Einführung ................................................................................................................... 4
Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................ 4
Vertraulichkeit ............................................................................................................... 4
Vergabestelle und zuständiger Vergabemanager .......................................................... 5
Vertragspartner ............................................................................................................. 5
Gegenstand des Vergabeverfahrens ............................................................................. 5
Vergabeverfahren und Vergabeart ................................................................................ 5
Begriffsbestimmungen: Bewerber / Bieter / Auftragnehmer ........................................... 6
Umfang des dynamischen Beschaffungssystems .......................................................... 6
Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems .......................................................... 6
Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS ....................... 7
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Zulassung zum DBS ......................... 7 Erforderliche Erklärungen und Nachweise ....................................................... 7 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ........................ 7 Unternehmensdaten ............................................................................. 8 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................................................... 8 Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB . 8 Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB .. 8 Eignungskriterien und deren Prüfung .............................................................. 9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .................................... 10 Fristen zum initialen Teilnahmewettbewerb ................................................... 11 Frist für Bewerberfragen im initialen Teilnahmewettbewerb ................ 11 Abgabefrist Teilnahmeantrag (Initialer Teilnahmewettbewerb) ........... 12 Fristen zum fortlaufenden Teilnahmewettbewerb (während der Gültigkeitsdauer des DBS) .......................................................................................... 12
Vollständigkeit des Teilnahmeantrags und der Leistungsbeschreibung ....................... 13
Abschließende Liste über einzureichende Unterlagen für die Teilnahme am DBS (Erste Verfahrensstufe) ................................................................................................................... 13
Entzug der Zulassung zum DBS .................................................................................. 14
Zweite Verfahrensstufe: Angebotsphase (sog. Miniwettbewerbe) ........................ 15
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 2 / 23
[Seite 3]
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches / Ablauf der Angebotsphase in Form eines Miniwettbewerbs ............ 15
Aufforderung zur Angebotsabgabe – Miniwettbewerb ................................................. 16
Fristenangaben während der Angebotsphase (Miniwettbewerb) ................................. 16 Fristen für Fragen zum Vergabeverfahren während des Miniwettbewerbs .... 16 Frist zur Angebotsabgabe ............................................................................. 17 Bindefrist ....................................................................................................... 17
Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung ............................ 18
Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen ................................................................. 19
Generalunternehmerschaft und Unteraufträge ............................................................ 20 Eignungsleihe ................................................................................................ 20 Generalunternehmerschaft ............................................................................ 21 Unteraufträge ................................................................................................ 21
Schutzrechte ............................................................................................................... 21
Sprache 22
Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen ........................................................... 22
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. 23
Erklärung des Bieters ............................................................................................... 23
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 3 / 23
[Seite 4]
1 Einführung
Einführung
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist einer der führenden IT-Dienst-
leister in Deutschland. Sie unterstützt als Landesbetrieb die hessische Landesverwal-
tung in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. An zwei
Standorten – in Wiesbaden und Hünfeld – erarbeiten über 1000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter innovative, qualitativ hochwertige, zuverlässige und wettbewerbsfähige IT-
Lösungen für die moderne Verwaltung.
Allgemeine Bestimmungen
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
(HZD), schreibt die Leistungen zum Vergabeverfahren VG-3000-2025-0108 im Rah-
men eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) nach den Bestimmungen der
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) sowie des Hessischen Vergabe- und Ta-
riftreuegesetzes (HVTG) aus.
Vertraulichkeit Auch soweit die HZD die Vergabeunterlagen zum uneingeschränkten und direkten Ab-
ruf im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt hat, sind die Bewerber
bzw. Bieter verpflichtet, die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung der Teilnahmean-
träge bzw. der Angebote zu verwenden. Jede weitere Veröffentlichung (auch auszugs-
weise) oder Verbreitung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Vergabestelle. Die
Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte ist nur in dem zur Erstellung von Teilnah-
meanträgen bzw. Angeboten erforderlichen Umfang gestattet und nur, soweit diese
Dritten vom Bewerber bzw. Bieter ebenfalls dazu verpflichtet werden, die Pflichten zur
Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ihrerseits einzuhalten. Der Bewerber bzw. der
Bieter hat auch nach Beendigung der Bewerbungs- bzw. Angebotsphase über die ihm
bekannt gewordenen Interna des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Bei
Verzicht auf eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu
vernichten und zu löschen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 4 / 23
[Seite 5]
2 Allgemeine Bestimmungen
Vergabestelle und zuständiger Vergabemanager Vergabestelle:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Vergabenummer: VG-3000-202x-00xx
Eingangs-Nummer: 306-2025
Ansprechperson:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Omid Amini
Fax: +49 (611) 340 1150
E-Mail: Omid.Amini@hzd.hessen.de
Vertragspartner Vertragspartner für die abzuschließenden Verträge ist das Land Hessen, vertreten
durch:
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Gegenstand des Vergabeverfahrens Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Pools von externen
Anbietern für die Entwicklung von Fach- und Führungskräften und Teams im Rahmen
eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS).
Vergabeverfahren und Vergabeart Das Vergabeverfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gemäß § 17
UVgO durchgeführt.
Das DBS entspricht in seinem Grundsatz einem zweistufigen Verfahren, bei dem in
der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmephase) die Eignung der Bewerber festgestellt
wird und in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) die vorher geeigneten Be-
werber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 5 / 23
[Seite 6]
2 Allgemeine Bestimmungen
Die unterschiedlichen Stufen werden in Ziffer 3 (Teilnahmephase) und Ziffer 4 (Ange-
botsphase) dargestellt.
Das DBS und die jeweiligen Einzelaufträge, welche im Rahmen von sogenannten Mi-
niwettbewerben vergeben werden, werden ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel
eingerichtet und betrieben.
Das DBS steht innerhalb seiner Gültigkeitsdauer allen Interessenten zur Teilnahme
kostenlos unter der E-Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hes-
sen.de) zur Verfügung.
Begriffsbestimmungen: Bewerber / Bieter / Auftragnehmer Die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren werden im Rahmen des Teilnahmewett-
bewerbs als Bewerber und in den sich daran anschließenden Miniwettbewerben als
Bieter bezeichnet. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird als Auftrag-
nehmer bezeichnet.
Umfang des dynamischen Beschaffungssystems Das geschätzte Gesamtvolumen des DBS beträgt 221.000 Euro. Auf Basis einer Kal-
kulation, die die üblichen Tagessätze am Markt für die relevanten Leistungen berück-
sichtigt, wird geschätzt, dass im DBS gesamthaft ca. 100 bis 120 Beratertage abgeru-
fen werden – je nach tatsächlichem Tagessatz der über Miniwettbewerbe beauftragten
Bieter.
Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems Das DBS wird für einen Zeitraum ab dem 05.11.2025 bis zum 04.11.2029 betrieben
(Gültigkeitsdauer).
Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Vergabestelle geändert, d.h.
früher beendet oder verlängert werden. Die Vergabestelle wird Änderungen der Gül-
tigkeitsdauer rechtzeitig vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Be-
werbern per Kommunikationsnachricht über die E-Vergabe mitteilen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 6 / 23
[Seite 7]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Zulassung zum DBS Die Vergabestelle prüft den Antrag eines Unternehmens auf Teilnahme am DBS unter
Zugrundelegung der Eignungskriterien gem. Kapitel 3.1.3 und Einhaltung der gelten-
den Fristen sowie der formalen Anforderungen entsprechend der nachfolgenden Zif-
fern innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dessen Eingang.
Wird die Eignung positiv festgestellt, erfolgt die Zulassung zur Teilnahme am DBS. Der
Bewerber wird über die E-Vergabeplattform über das Ergebnis der Prüfung des Teil-
nahmeantrages informiert.
Sollte ein Antrag auf Teilnahme am DBS binnen 10 Arbeitstagen vor geplanter Auffor-
derung zur Angebotsabgabe (d.h. vor Durchführung eines Miniwettbewerbs) eingehen,
behält sich der Auftraggeber vor, den Antrag stellenden Bewerber für den bereits ge-
planten Miniwettbewerb nicht zu berücksichtigen. Von dieser Regelung ausgenommen
sind Teilnahmeanträge, die innerhalb der initialen Teilnahmefrist eingereicht werden.
Erforderliche Erklärungen und Nachweise
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
Der Bewerber sowie deren Unterauftragnehmer haben die Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestlohn (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“ auf der
Vergabeplattform) vorzulegen. Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklä-
renden für den Bewerber in Textform anzugeben.
Die Verpflichtungserklärungen beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Be-
werber, Unterauftragnehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im
EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Ver-
pflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn ergebende Verpflichtung ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragneh-
mer zu zahlen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 7 / 23
[Seite 8]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Unternehmensdaten
Bewerber sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Klein-
stunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt. Hierzu
sollen Bewerber Angaben in der Erklärung zu Unternehmensdaten (Datei "Erklae-
rung_Unternehmensdaten“) machen und die Erklärung ausgefüllt mit dem Teilnahme-
antrag einreichen. Die Angaben dienen lediglich statistischen Zwecken (Vergabesta-
tistikverordnung – VergStatVO).
Zur Einschätzung der Unternehmensgröße wird auf die „Empfehlung 2003/361/EG der
Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie
der kleinen und mittleren Unternehmen" hingewiesen, die unter nachfolgendem Link
abrufbar ist:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32003H0361
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Gemäß § 31 Abs.1 UVgO werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leis-
tungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwen-
dung der §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bewerber hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §
123 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“) ausgefüllt mit seinem Teilnahme-
antrag vorzulegen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bewerber hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach §
124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“) ausgefüllt mit seinem Teilnahme-
antrag einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 8 / 23
[Seite 9]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bewerber/Unterauftragneh-
mer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevan-
ten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125
GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach
pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bewerbers/Unterauf-
tragnehmers am DBS zulässig ist.
Eignungskriterien und deren Prüfung
Bewerber und Unterauftragnehmer werden anhand der geforderten Nachweise, Zerti-
fikate, Erklärungen auf ihre Eignung bzgl. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-
lässigkeit geprüft.
Geforderte Eignungsnachweise/Erklärungen (gem. § 33 Abs.1 UVgO), die in Form an-
erkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsum-
fangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bewerber der Hinweis aufgenommen werden,
dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) oder im bun-
desweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige
Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Weiter-
gehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert werden und nicht in
Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt
werden. Die auftraggebende Stelle soll somit in die Lage versetzt werden, die Konse-
quenzen abzuschätzen, die sich aus der längerfristigen Zusammenarbeit mit dem Be-
werber als Auftragnehmer ergeben.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand folgender Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, für den jeweiligen Einzelauftrag in angemessenem
Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung
erforderlich erscheint.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 9 / 23
[Seite 10]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bewerbern zum Nachweis ihrer
Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
3.1.3.1.1 Referenzen
Nachweis von insgesamt zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Zeit-
punkt der Antragstellung zur Aufnahme in das Dynamische Beschaffungssystem) (Do-
kument „Referenzen“), welche in Art und Umfang die folgenden Anforderungen erfüllen
müssen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist erbracht, wenn
mindestens je eine der Anforderungen (A1 bis A3) pro Referenz nachgewiesen wird.
Anforderung A1
Art: Auftragsklärung, Konzeption und Durchführung von Teamentwicklungen in fünf
Maßnahmen
Umfang: Durchführung von mindestens zwei Tagen pro Teamentwicklungsmaßnahme
Anforderung A2
Art: Business Coaching von Führungskräften in fünf Coachingprozessen unter Nen-
nung des jeweiligen Schwerpunktthemas des Coachings unter Wahrung der Vertrau-
lichkeit
Umfang: Durchführung von mindestens zehn Coachingstunden je Coachingprozess
Anforderung A3
Art: Auftragsklärung, Konzeption und Durchführung von fünf auf den Kunden zuge-
schnittenen Trainings für Führungskräfte mit Schwerpunkt auf personalen Kompeten-
zen
Umfang: Durchführung von mindestens zwei Tagen pro Trainingsmaßnahme unter
Nennung der im Schwerpunkt trainierten Kompetenzen
Die Erfahrung kann durch die Aufsummierung der Tätigkeitszeiträume in mehreren
unterschiedlichen Projekten oder Referenzen nachgewiesen werden.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 10 / 23
[Seite 11]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich
anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der in den Profilen genannten Referen-
zen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle
von dem Bewerber die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Tele-
fonnummer und E-Mail) nachfordern.
Fristen zum initialen Teilnahmewettbewerb
Mit der Veröffentlichung des DBS beginnt der initiale Teilnahmewettbewerb. In diesem
haben Interessenten erstmalig die Gelegenheit, bis zum Ablauf des initialen Teilnah-
mewettbewerbs einen Antrag auf Teilnahme am DBS einzureichen.
Frist für Bewerberfragen im initialen Teilnahmewettbewerb
Während des initialen Teilnahmewettbewerbs werden zusätzliche Auskünfte von der
Vergabestelle auf rechtzeitige, bewerberseitige Auskunftsbegehren (= Bewerberfra-
gen) erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers Unklarheiten, so hat er
die Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, d.h. über das sog. „AI-
Bietercockpit“, darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax
oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit sie die Vergabeunterlagen
betrifft, nicht gestattet.
Solche Hinweise bzw. erbetene zusätzliche Auskünfte sind während des initialen Teil-
nahmewettbewerbs mittels des Vordrucks für Bewerberfragen (Datei „Vordruck_Be-
werberfragen“) bis spätestens zum
19.11.2025, 10:00 Uhr
an die Vergabestelle zu richten. Erbetene zusätzliche Auskünfte bzw. Hinweise, die
der Vergabestelle nicht rechtzeitig elektronisch über das „AI-Bietercockpit“ vorliegen,
können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bewerber und der Transparenz dieses
Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr während des initialen Teilnahmewettbe-
werbs beantwortet bzw. erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden – unter Wahrung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes – nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 11 / 23
[Seite 12]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
Die erbetenen zusätzlichen Auskünfte werden allen Bewerbern mit Frage und Antwort
anonymisiert auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hes-
sen.de) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und sind von den Bewerbern bei
der Erstellung ihres Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Registrierte Bewerber wer-
den über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte und
beantwortete Bewerberfragen per E-Mail informiert.
Abgabefrist Teilnahmeantrag (Initialer Teilnahmewettbewerb)
Die Teilnahmeanträge für den initialen Teilnahmewettbewerb sind über die Vergabe-
plattform des Landes Hessen bis zum
26.11.2025 - 10:00 Uhr
form- und fristgerecht einzureichen.
Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden nicht für den ersten
Miniwettbewerb berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten.
Sofern ein Teilnahmeantrag nach Ablauf der festgelegten initialen Teilnahmefrist ein-
geht, kann die Vergabestelle nicht sicherstellen, dass der Bewerber – sofern er als
Teilnehmer am DBS im Ergebnis zuzulassen ist – für den ersten anstehenden Mini-
wettbewerb berücksichtigt wird.
Sobald die Aufforderung zur Angebotsabgabe für den ersten Miniwettbewerb durch
den Auftraggeber versandt worden ist, gelten keine weiteren Fristen für den Eingang
der Teilnahmeanträge oder Bewerberfragen.
Fristen zum fortlaufenden Teilnahmewettbewerb (während der Gültig-
keitsdauer des DBS)
Wie in Kapitel 1.5 beschrieben, steht das DBS innerhalb dessen Gültigkeitsdauer sei-
ner Einrichtung allen Interessenten zur Teilnahme kostenlos zur Verfügung. Dies be-
deutet insbesondere, dass Unternehmen, die an der Teilnahme am DBS interessiert
sind, jederzeit innerhalb des in Kapitel 1.6 genannten Gültigkeitszeitraums und somit
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 12 / 23
[Seite 13]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
auch noch nach dem initial durchgeführten Teilnahmewettbewerb einen entsprechen-
den Teilnahmeantrag sowie Bieterfragen einreichen können. Für diesen Teilnahmean-
trag respektive Bieterfragen gelten die in diesen Ausschreibungsbestimmungen gere-
gelten Anforderungen gleichermaßen.
Während der gesamten Gültigkeitsdauer des DBS steht es allen interessierten Unter-
nehmen frei, ihre Eignung anhand der in Kapitel 3.1.3 festgelegten Kriterien nachzu-
weisen, um zum DBS zugelassen zu werden.
Dies bedeutet auch, dass Bewerber, die Ihre Eignung im initialen Teilnahmever-
fahren nicht nachweisen konnten, jederzeit während der Gültigkeitsdauer des
DBS einen neuen Teilnahmeantrag einreichen können.
Bewerber, die zum DBS zugelassen sind, sind verpflichtet, die Eignung während der
gesamten Laufzeit des DBS aufrecht zu erhalten. Änderungen sind der Vergabestelle
unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits nachgewiesene
Eignungen im Rahmen eines Miniwettbewerbs erneut anzufragen und zu überprüfen.
Vollständigkeit des Teilnahmeantrags und der Leistungsbeschreibung
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein.
Sollte die Leistungsbeschreibung im Rahmen der ersten Verfahrensstufe nicht voll-
ständig sein, so sind alle fehlenden Punkte aufzuzeigen und dem Auftraggeber umge-
hend vor Ablauf der initialen Teilnahmefrist/ fortlaufenden Teilnahefrist über das AI-
Bietercockpit mitzuteilen.
Abschließende Liste über einzureichende Unterlagen für die Teilnahme am DBS (Erste Verfahrensstufe)
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 13 / 23
[Seite 14]
3 Erste Verfahrensstufe: Teilnahmephase zur Zulassung in das DBS
| Nr.: | Unterlage / Nachweis / Erklärung | Formanforderung |
|---|---|---|
| 1 | Teilnahmeantrag | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den des Unterauftragnehmers in Textform anzugeben. |
| 2 | 235_Verzeichnis Leistungen anderer Un- ternehmen | --- |
| 3 | 236_Verpflichtungserklärung anderer Un- ternehmen | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den des Unterauftragnehmers in Textform anzugeben. |
| 4 | Verpflichtungserklärung Tariftreue/Min- destlohn | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den für den Bieter in Textform anzugeben. |
| 5 | Eigenerklaerung_Par_123_GWB | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den für den Bieter in Textform anzugeben. |
| 6 | Eigenerklaerung_Par_124_GWB | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den für den Bieter in Textform anzugeben. |
| 7 | Erklaerung_Unternehmensdaten | --- |
| 8 | Referenzen | Es sind zwingend Ort, Datum und der Name des Erklären- den für den Bieter in Textform anzugeben. |
Entzug der Zulassung zum DBS Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Bewerber die Zulassung am DBS zu entziehen,
unter der Voraussetzung, dass aufgrund gravierender Qualitätsmängel oder sonstiger
wesentlicher Pflichtverletzungen des Bewerbers dem Auftraggeber eine Aufrechter-
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 14 / 23
[Seite 15]
4 Zweite Verfahrensstufe: Angebotsphase (sog. Miniwettbewerbe)
haltung der Zulassung am DBS unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Ab-
wägung beider Interessen nicht mehr zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber für den Entzug der Zulassung zum DBS liegt
insbesondere vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder neuer Erkenntnisse
davon auszugehen ist, dass bei dem Bewerber die erforderliche Eignung weggefallen
ist bzw. nicht gegeben war.
Der Entzug der Zulassung ist erst zulässig, wenn der Bewerber bzw. Bieter nicht in-
nerhalb einer schriftlich gesetzten Nachfrist von einer Woche nachgewiesen hat, dass
seine Eignung fortbesteht.
Zweite Verfahrensstufe: Angebotsphase (sog. Miniwettbewerbe)
Grundsätzliches / Ablauf der Angebotsphase in Form eines Miniwettbe- werbs Nach der Einrichtung des dynamischen Beschaffungssystems (DBS) werden im Rah-
men von sog. Miniwettbewerben jeweils Einzelaufträge vergeben, die in Form von Ein-
zelverträgen über die konkrete Leistung geschlossen werden.
Die Bedingungen für den Einzelauftrag werden in den Ausschreibungsunterlagen des
jeweiligen Miniwettbewerbes konkretisiert.
Die Vergabe von Einzelaufträgen ist während der Gültigkeitsdauer des DBS möglich.
Von der Gültigkeitsdauer des DBS unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragneh-
mers zur vertragsgemäßen Leistungserbringung im Rahmen von Einzelverträgen, die
während der Gültigkeitsdauer des DBS geschlossenen wurden.
Das Ende der Gültigkeitsdauer des DBS hat keinen Einfluss auf die Laufzeit der unter
ihm geschlossenen Einzelaufträge. Sollte die Laufzeit eines Einzelauftrages die Lauf-
zeit des DBS überdauern, so gelten die Bestimmungen des DBS für diesen Einzelauf-
trag bis zu dessen Ablauf fort.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 15 / 23
[Seite 16]
4 Zweite Verfahrensstufe: Angebotsphase (sog. Miniwettbewerbe)
Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auf-
tragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im
Rahmen eines Miniwettbewerbs abzugeben.
Die Durchführung der Miniwettbewerbe erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden
Bestimmungen.
Aufforderung zur Angebotsabgabe – Miniwettbewerb Sobald der Auftraggeber einen Bedarf feststellt, der dem dynamischen Beschaffungs-
system (DBS) zuzuordnen ist (vgl. Leistungsbeschreibung im Rahmen der ersten Ver-
fahrensstufe), wird er zur Auftragsvergabe einen Miniwettbewerb durchführen.
Alle Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung zum DBS, ggf. für die
entsprechende Kategorie, zugelassen sind, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die betreffenden Teilnehmer erhalten eine entsprechende Mitteilung über die E-
Vergabe.
Die maßgeblichen Vergabeunterlagen für einen Miniwettbewerb sind nur für die ent-
sprechend berechtigten Teilnehmer über die E-Vergabe zugänglich. Auf der Grund-
lage der bereitgestellten Vergabeunterlagen besteht dann für alle zum DBS zugelas-
senen Teilnehmer die Möglichkeit, ein entsprechendes Angebot über die Vergabeplatt-
form einzureichen. Die Angebotsabgabe muss elektronisch erfolgen.
Fristenangaben während der Angebotsphase (Miniwettbewerb)
Fristen für Fragen zum Vergabeverfahren während des Miniwettbewerbs
Zusätzliche Auskünfte werden von der Vergabestelle auf rechtzeitige, bieterseitige
Auskunftsbegehren (= Bieterfragen) erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die
Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, d.h. über das „AI-Bieter-
cockpit“, darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax oder per
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 16 / 23
[Seite 17]
4 Zweite Verfahrensstufe: Angebotsphase (sog. Miniwettbewerbe)
E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit sie die Vergabeunterlagen oder die An-
gebote betrifft, nicht gestattet.
Solche Hinweise bzw. erbetene zusätzliche Auskünfte sind mittels des Vordrucks für
Bieterfragen (Datei „Vordruck_Bieterfragen“) an die Vergabestelle zu richten. Erbetene
zusätzliche Auskünfte bzw. Hinweise, die der Vergabestelle nicht rechtzeitig elektro-
nisch über das „AI-Bietercockpit“ vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung
aller Bieter und der Transparenz dieses Miniwettbewerbs grundsätzlich nicht mehr be-
antwortet bzw. erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden – unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes – nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Die erbetenen zusätzlichen Auskünfte werden allen Bietern mit Frage und Antwort
anonymisiert auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen
(https://vergabe.hessen.de) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und sind von
den Bietern bei der Erstellung ihres Angebots zugrunde zu legen. Registrierte Bieter
werden über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte
und beantwortete Bieterfragen per E-Mail informiert.
Frist zur Angebotsabgabe
Angebote sind über die Vergabeplattform des Landes Hessen 10 Kalendertage nach
Angebotsaufforderung form- und fristgerecht einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei
denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Bindefrist
Bieter sind regelmäßig bis sechs Wochen nach Ablauf der vom Auftraggeber bestimm-
ten Angebotsfrist an ihre Angebote gebunden (Bindefrist).
Über abweichende Fristen (Fristen für Fragen zum Miniwettbewerb, Frist zur Ange-
botsabgabe oder Bindefrist) informiert die Vergabestelle vor der entsprechenden Auf-
forderung zur Angebotsabgabe.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 17 / 23
[Seite 18]
5 Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe digitaler Angebote/ Teilnah-
meanträge zugelassen. Digitale Angebote/ Teilnahmeanträge sind in Textform nach §
126b BGB einzureichen (§ 38 UVgO). Sie müssen nicht mit einer elektronischen Sig-
natur oder einem elektronischen Siegel nach § 38 Abs.6 UVgO versehen sein. Die
Abgabe von Angeboten/ Teilnahmeanträgen in Papierform ist ausgeschlossen.
Ebenso ist die Abgabe von Angeboten/ Teilnahmeanträgen auf einem Datenträger
(z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail oder Telefax unzulässig.
Voraussetzung für die Abgabe eines digitalen Angebots/Teilnahmeantrags ist die Re-
gistrierung auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot bzw. der
Teilnahmeantrag ist elektronisch über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen mit-
tels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“ zu übermitteln. Sämtliche In-
formationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeun-
terlagen, Bieterkommunikation) sind auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen
(https://vergabe.hessen.de) verfügbar.
Die Software „AI Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag
und ermöglicht die elektronische Übersendung an die in der Software voreingestellten
Adresse. Sämtliche zu einem Angebot/ Teilnahmeantrag bzw. Kategorie gehörenden
Dokumente sind in einem Sendevorgang zu der E-Vergabeplattform des Landes Hes-
sen zu übertragen. Nach dem Eingang des Angebots/ des Teilnahmeantrags wird die-
ses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebots-
frist/ Teilnahmefrist (initial) verschlüsselt gehalten. Nach der Absendung des Ange-
bots/ Teilnahmeantrags erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die
neben dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch
wird die technische Identifizierung des jeweiligen Angebots/Teilnahmeantrags sicher-
gestellt.
Angebote oder Teilnahmeanträge, die nicht in der vorstehend beschriebenen
elektronischen Form eingehen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlos-
sen, § 42 Abs.1 Nr. 1 UVgO.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 18 / 23
[Seite 19]
5 Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen der E-Vergabeplattform und dem
AI-Bietercockpit entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-
ware.jsp
Bei Fragen und technischen Problemen mit der Vergabeplattform, der Registrierung
oder der Anmeldung (z.B. Inhalten der Plattform, Anzeige von Ausschreibungen, Er-
reichbarkeit der Plattform, Fehler bei Registrierung oder Anmeldung, Herunterladen
von Unterlagen) wenden Sie sich bitte an den IT-Service-Desk der Hessischen
Zentrale für Datenverarbeitung.
Spezielle Fragen zur Software AI Bietercockpit richten Sie bitte an den Support des
Software-Herstellers Administration Intelligence AG.
Die Kontaktdaten von IT-Service-Desk und Administration Intelligence finden Sie un-
ter:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=kon-
takt.jsp
Nachfolgend sind Informationen zu einigen Dokumenten aufgeführt, bei denen
Besonderheiten zu beachten sind:
Bei der Abgabe des digitalen Angebotes hat der Bieter die Datei „PREIS-
BLATT_ZUM_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ auf der E-Vergabeplattform zu nut-
zen. Darin ist die Person des Erklärenden zu nennen.
Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen Die Vergabestelle weist an dieser Stelle darauf hin, dass für Bewerber vor der Zulas-
sung zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) sowie für Bieter, die für den Zu-
schlag in Aussicht genommen werden, eine Abfrage bei der Informationsstelle der
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vorgenommen wird. Darüber hinaus wird ge-
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 19 / 23
[Seite 20]
5 Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
mäß § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vor der Aufnahme in das dynami-
sche Beschaffungssystem bzw. der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wett-
bewerbsregister angefordert / eingeholt.
Eine abschließende Liste der einzureichenden Dokumente zur Zulassung am
DBS findet sich unter Ziffer 3.3.
Generalunternehmerschaft und Unteraufträge
Eignungsleihe
Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch
den Bewerber (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird, ist von
der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich
ein Bewerber auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass
diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbrin-
gung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der techni-
schen und beruflichen Leistungsfähigkeit besteht nur, wenn der Bewerber nachweist,
dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Ein Be-
werber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leis-
tungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige be-
rufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch neh-
men, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag neben dem
Formular „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten“ (Datei „235_Verzeichnis_Unter-
nehmerleistungen“) auch zugleich die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
(Datei „236_Verpflichtungserklaerung“) vollständig ausgefüllt mit einzureichen. Im
Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die in der
Liste in Ziffer 3.3 für Unterauftragnehmer aufgeführten Erklärungen zu beachten und
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 20 / 23
[Seite 21]
5 Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
Generalunternehmerschaft
Die Gesamtverantwortung liegt beim Bieter.
Werden Dienstleistungen seitens des Bieters durch Dritte durchgeführt, so ist der Bie-
ter für diese ebenso verantwortlich wie für eigenes Personal.
Unteraufträge
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu
lassen, hat er alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Na-
men und Anschrift im Angebot zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem anzuge-
ben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauf-
tragnehmern vorgesehen ist. Der Nachweis erfolgt anhand der Verpflichtungserklä-
rung „235_Verzeichnis_Leistungen anderer Unternehmen“.
Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
vereinbart werden kann. Zu diesem Zweck muss dem Auftraggeber durch eine Ver-
pflichtungserklärung „236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ der Unter-
auftragnehmer nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei Erfüllung des
Auftrags zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtungserklärung ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat für alle von ihm benannten Unterauftragnehmer die Eignung, Fachkunde
und Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Alle geforderten Eignungsnachweise sind vom
Bieter auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Aufnahme weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (unter anderem durch Vorlage
von Eignungsunterlagen). Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer
die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftrag-
gebers weiter vergibt.
Schutzrechte Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutz-
rechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 21 / 23
[Seite 22]
5 Form der Angebote/ Teilnahmeanträge und deren Einreichung
anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines
gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen (GWB) besteht daher die Möglichkeit, in den Angebotsunterlagen Fab-
rikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i.S.
des § 165 Abs.3 GWB auszugehen.
Sprache Das Angebot/ der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Sollten ein-
zelne Anlagen zum Angebot/ Teilnahmeantrag dem Bieter im Original nur in englischer
Sprache zur Verfügung stehen, ist er berechtigt, diese in englischer Sprache vorzule-
gen; die Vergabestelle behält sich vor, eine deutsche Übersetzung nachzufordern, für
diese Nachforderungen dieser Ausschreibungsbestimmungen entsprechend. Unterla-
gen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch gelten als nicht vorgelegt. Der
Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter (auch
Unterauftragnehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift be-
herrschen.
Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bieters
bzw. Bewerbers vom Miniwettbewerb bzw. dem initialen Teilnahmewettbewerb führen.
Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, gem. § 41 Abs.2 UVgO Erklärungen und
Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist/
initialen Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer festgesetzten Frist
nachzufordern. Wesentliche Preisangaben sind von einer Nachforderung ausge-
schlossen.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 22 / 23
[Seite 23]
6 Erklärung des Bieters
Wenn die nachgeforderten Nachweise, Angaben oder Erklärungen daraufhin nicht in-
nerhalb der gesetzten Frist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss
vom initialen Teilnahmewettbewerb bzw. der jeweiligen Angebotsaufforderung.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
Die Haftung des Auftraggebers für eigenes Verschulden oder das seiner Vertreter und
Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch
für Schäden aus der Verletzung von Pflichten während der Vertragsverhandlungen.
Vertragssprache ist Deutsch. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
ausgenommen das Internationale Privatrecht, Anwendung. Alle Preise sind in € (Euro)
vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist getrennt auszuweisen.
Die unter Ziffer 3.3 aufgeführten Unterlagen sind zur Zulassung zu dem DBS vollstän-
dig ausgefüllt einzureichen. Die Unterlagen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unter-
schrieben. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Eventuell enthaltene Eintra-
gungsmöglichkeiten für eigenhändige Unterschriften und Firmenstempel sind nicht zu
befüllen. In die eventuell vorhandenen Unterschriftenfelder ist der Name des Erklären-
den (§ 126b BGB) einzutragen.
Erklärung des Bieters
Die aufgeführten Vorschriften, Auflagen und Bestimmungen von Behörden werden be-
achtet und verbindlich eingehalten. Den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und allen sonstigen Pflichtbeiträgen wird ordnungsgemäß nachgekommen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft.
Ausschreibungsbestimmungen zum dynamischen Beschaffungssystem 23 / 23