Evidenzübersicht zum Verbleib im Arbeitsleben
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- CPV-Codes
- Forschungsdienste (73110000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25951626
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 13 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschafft eine „Evidence Map“, also eine strukturierte Übersicht vorhandener Forschung zum Thema „Stay at work“ (Verbleib von Beschäftigten im Arbeitsleben). Die Ausschreibung ist der Region Berlin zugeordnet; als Frist ist der 23. November 2026 angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Evidence Map Stay at work
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Evidence Map Stay at work
Evidence Map Stay at work
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
13 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Anschreiben | 417 KB | |
| Formular | 25 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Sonstiges | 19 KB | |
| Sonstiges | 199 KB | |
| Sonstiges | 129 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 209 KB | |
| Formular | 40 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Vertragsbedingungen | 393 KB | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Sonstiges | 109 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25951626
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.