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Anlage 6_Empfehlungen geschlechtergerechte Sprache.pdf

Evaluation des FoGA-Programms

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache in der externen

Kommunikation und insbesondere im Wissenschaftstransfer der BAuA

Stand: Februar 2024 Die BAuA möchte in ihrer Kommunikation alle Menschen in ihrem Adressatenkreis wertschätzend und zu- gewandt ansprechen. Eine gendergerechte Sprache, die die Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel hat, unterstützt dieses Anliegen1. Richtiges Gendern sollte dabei immer auch situations- und sachangemessen sein, d. h. inhaltlich korrekt, verständlich und ansprechend den Grundsatz einer geschlechtergerechten Sprache in der Kommunikation umsetzen. Für die externe Kommunikation, insbesondere den Wissenschaftstransfer der BAuA, möchten wir deshalb eine diverse Sprache umsetzen, die gleichzeitig auch formalen Kriterien2 nachkommt und zudem barriere- frei und leicht zugänglich ist. Hierfür haben wir verbindliche Leitsätze für die externe Kommunikation und den Wissenschaftstransfer entwickelt. Sie dienen als Rahmen für die Aufgabenbereiche Internet, Publika- tionen und Presse.

  1. Lesbarkeit und Verständlichkeit sind wichtig. • Wissenschaftliche Veröffentlichungen der BAuA sind komplex, etwa durch Fachbegriffe oder statistische An- gaben. Praxisempfehlungen müssen für die jeweilige Zielgruppe klar und verständlich sein. Eine geschlech- tergerechte Sprache sollte die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieser Texte unterstützen.

  2. Die weibliche und männliche Form schreiben. • Die Doppelnennung der ausgeschriebenen weiblichen und männlichen Formen ist Standard, also etwa „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ oder „Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter“. Zuerst wird die weibliche Form genannt. • Als Kurzform ist die Bildung mit Schrägstrich und Ergänzungsstrich möglich: „Mitarbeiter/-innen“, „Beamt/-innen“ (Teile der männlichen Form werden hier weggelassen). Die Einklammerung – „Mitarbeiter(innen)“ – wird nicht verwendet, weil sie den Eindruck erweckt, die femi- nine Form sei zweitrangig. Nicht verkürzt wird bei Paaren mit Vokaländerung („Arzt/Ärztin“) und gebeugten Wortgruppen („eine erfahrene Buchhalterin / ein erfahrener Buchhalter“). • Die ausgeschriebenen Formen sind besser lesbar und daher der Kurzform vorzuziehen. Im Text sollten die Formen einheitlich genutzt werden.

  3. Neutrale Formulierungen wählen. Folgende neutrale Formulierungen bieten sich als geschlechtergerechte Alternativen an und sorgen für Ab- wechslung im Text – hier am Beispiel von „Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern“ (in Klammern finden sich Beispiele aus anderen Bereichen): • Geschlechtsneutral: „Beschäftigte“, „Teammitglieder“ („Fachleute“, „Lehrpersonen“). • Partizip: „die Mitarbeitenden“ („die Studierenden“, „die Gewählten“, „die Vorsitzenden“). • Sachbezeichnung: „Arbeitskräfte“, „Belegschaft“ („Fachkräfte“, „Leitung“, „Servicepersonal“, „Stab“). • Adjektiv: „fest angestellt“ („ärztliche Empfehlung“, „verfasst von“, „fachkundiger Rat“). • Relativsatz: „jene, die dort arbeiten“ („alle, die teilnehmen“, „wer arbeitet, muss sich schützen“). • Passiv: „wird bearbeitet von“ („es muss Folgendes beachtet werden“).

  4. Fachbegriffe müssen nicht gegendert werden. • Übliche Fachbegriffe, wie „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ o. ä., können unverändert in dieser Form geschrie- ben werden.

  5. Abwechselnd gendern mit einem Hinweis. • Sofern die zuvor genannten Leitsätze nicht einzuhalten sein sollten, ermöglicht folgender Hinweis es, auch einmal nur die männliche oder die weibliche Form zu verwenden: „In dieser Veröffentlichung wird eine geschlechtergerechte Sprache verwendet. Dort, wo das nicht möglich ist oder die Lesbarkeit sehr eingeschränkt würde, gelten die personenbezogenen Bezeichnungen für alle Geschlechter.“ • Der Hinweis kann im Impressum einer Veröffentlichung oder Webseite eingefügt werden.

1 Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Vereinbarungen der Dienststelle, Satzungen, Verträge, Vertragsformulare und der Schriftverkehr sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich machen. 2 Grundlage für die Rechtschreibung ist der Duden als das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, welches für Behörden verbindlich ist.

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