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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlage 1 BAuA-öA-741919-De
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Vergabestelle Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund
Öffentliche Ausschreibung „Evaluation des Förderprogramms „Förderung der Forschung
und Lehre in der Arbeitswelt“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beabsichtigt, die in den beigefügten
Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen zu vergeben und schreibt sie hiermit
öffentlich aus.
Sofern Sie an einer Auftragserteilung interessiert sind, bitte ich um Einreichung Ihres
Angebotes bis zum 22.10.2026; 12:00 Uhr.
Bieterfragen sollen bis spätestens 14.10.2026 eingereicht werden. Die Beantwortung der
Bieterfragen erfolgt bis spätestens 16.10.2026. Somit wird gewährleistet, dass allen Bietern
genügend Zeit für die Erstellung der Angebote zur Verfügung steht.
Der Zuschlag wird frühestmöglich erteilt. Die Zuschlagsfrist endet spätestens am 27.11.2026.
Der Zuschlag erfolgt entsprechend den Maßgaben der frei zugänglichen Vergabeunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dettmann
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Vergaberechtliche Hinweise - national
- Einführung
Folgende Unterlagen haben Sie erhalten:
• Anschreiben und Vergaberechtliche Hinweise Anlage 1 • Angebotsschreiben Anlage 2 • Leistungsbeschreibung Anlage 3 • Bewertungsmatrix Anlage 4a • Ermittlung-Preis-Leistungsverhältnis Anlage 4b • Preisblatt Anlage 5 • Empfehlungen geschlechtergerechte Sprache Anlage 6 • Leitlinien zur Gestaltung Anlage 7 • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Anlage 8 • Eigenerklärungen und Unternehmensangaben Anlage 9 • Eigenerklärung VO-2022-576 EU-Sanktionen Anlage 10 • §11 VgV Informationspflicht Anlage 11 • DSGVO Informationspflicht Anlage12 • ZAV BAuA Anlage 13 • Formblatt Eigenerklärung Referenzen Anlage 14 • Vertragsmuster Anlage 15 • Eigenerklärung BTTG Anlage 16
- Informationsmanagement, Bieterfragen
(1) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
(2) Die Vergabeunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen. Das Vergabeverfahren und ein im Ergebnis des Vergabeverfahrens geschlossener Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen.
(3) Das Vergabeverfahren inklusive jeglicher Kommunikation zwischen Bieter und Auftraggeberin wird elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://dtvp.de/ abgewickelt (im Folgenden kurz „Vergabeplattform“). Über die Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Vergabeportals (insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen für Bieter und Erklärungen zum Datenschutz) sind zu beachten. Seite 2 von 6
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlage 1 BAuA-öA-741919-De Weiterführende und hilfreiche Informationen finden Sie auch unter https://www.cosinex.de/vergabewissen/videotutorials/.
(4) Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Jedes interessierte Unternehmen muss sich jedoch auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren, um regelmäßig über zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen informiert zu werden.
(5) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zu stellen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post, E-Mail etc. werden nicht beantwortet.
Antworten auf Bieterfragen werden - soweit sie zentrale Informationen für die Angebotserstellung enthalten - in anonymisierter Form allen Bietern, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, auf der Vergabeplattform mitgeteilt. Bieterfragen können bis zum 14.10.2026 eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt rechtzeitig, spätestens bis zum 16.10.2026. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt.
Die Fragen und Antworten werden fortlaufend über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ bekannt gegeben. Registrierte Unternehmen werden über Antworten auf Rückfragen und zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen unterrichtet. Ein Versand von Antworten auf Fragen per unverschlüsselter E-Mail erfolgt nicht.
- Form und Inhalt des Angebotes, Preisangaben, ordnungsgemäße Einreichung des Angebotes
(1) Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein Angebot zu erarbeiten und dieses form- sowie fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg über die Plattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Eine Einreichung des Angebots auf dem Postweg, auf anderem elektronischem Weg als über die Plattform https://dtvp.de/, insbesondere per unverschlüsselter E-Mail oder per Telefax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig, auch nicht ergänzend zu einem elektronisch eingereichten Angebot. Ein Verstoß hiergegen führt gemäß § 42 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
(2) Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
(3) Ein vollständiges Angebot besteht – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – aus folgenden Unterlagen:
• dem vollständig ausgefüllten Angebotsschreiben (Anlage 2)
• Preisblatt (Anlage 5)
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlage 1 BAuA-öA-741919-De • Eigenerklärungen und Unternehmensangaben (Anlage 9)
• Eigenerklärung VO-2022-576 EU-Sanktionen (Anlage 10)
• Formblatt Referenzen (Anlage 14)
• Eigenerklärung BTTG (Anlage 16)
• Nachweis und Erläuterung einschlägiger berufspraktischer Erfahrungen
Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig beinhalten und ist rechtzeitig über die Vergabeplattform einzureichen.
(4) Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
(5) Für die Bearbeitung und Erstellung des Angebots sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens entstehende Kosten der Bieter werden nicht erstattet.
(6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
(7) Das vollständige Angebot ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform auf dem dafür vorgesehenen Weg zu übermitteln. Hierfür ist die Eintragung des Klarnamens des Unterzeichners an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern ausreichend. Mit der Unterzeichnung des Angebotsschreibens durch den Bieter gelten alle eingereichten Erklärungen als unterzeichnet. Nachunternehmen sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen hingegen auch die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnen.
(8) Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Aus diesem Grund können die Geschäftsbedingungen des Bieters nicht anerkannt werden, da sie die Ausschreibungsbedingungen verändern. Angebote, welche zu den Geschäftsbedingungen des Bieters eingereicht werden, werden von der Wertung der Angebote ausgeschlossen.
(9) Die Angebotsfrist endet am 22.10.2026, um 12:00 Uhr. Angebote, die verspätet eingehen, werden vom Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Derartige Gründe sind vom Bieter glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerungen sind ausgeschlossen.
(10) Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zurückgenommen werden, indem der Bieter sein Angebot zurückzieht.
(11) Will der Bieter ein Angebot, das bereits abgegeben wurde, innerhalb der Angebotsfrist ändern, ergänzen oder berichtigen, so hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen und ein neues Angebot innerhalb der Angebotsfrist abzugeben.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlage 1 BAuA-öA-741919-De (12) Der Zuschlag wird frühestmöglich erteilt. Die Bieter sind bis zum 27.11.2026 an ihre Angebote gebunden (Bindefrist).
(13) Der Auftrag beginnt mit Erteilung des Zuschlags.
- Bewerber / Bietergemeinschaften
Sofern Bietergemeinschaften anbieten möchten oder Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind entsprechende Erklärungen einzureichen. Für Bietergemeinschaften gilt § 32 UVgO. Sollten weitere Informationen benötigt werden, wenden Sie sich an die Vergabestelle. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Leistung selbst auszuführen. Die Anlagen „Eigenerklärungen“ (Anlagen 9, 10 und 16) sind zudem von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
- Eignung und Zuschlagserteilung
(1) Die Auftraggeberin prüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bieter eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird.
(2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierzu werden zu jedem Angebot der Angebotspreis und die erreichten Gesamtpunkte ins Verhältnis zueinander gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wert erhält den Zuschlag (siehe Anlage 4b). Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem kleinsten Wert in Zeile 12 der Anlage 4b.
(3) Die Vergabestelle fordert vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter folgende Originalunterlagen mit einer Frist von maximal 4 Werktagen an: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. 7 der Anlage 9 (Eigenerklärungen und Unternehmensangaben).
(4) Für Zeiten des Aufenthalts in der BAuA kommt für den erfolgreichen Bieter die Fremdfirmenordnung der BAuA (https://www.baua.de/DE/Die- BAuA/Ausschreibungen/Ausschreibungen) zur Anwendung. Sofern zutreffend, werden die betreffenden Dokumente durch die BAuA zur Vervollständigung bereitgestellt.
(5) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 46 UVgO. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich beauftragt.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlage 1 BAuA-öA-741919-De Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 46 UVgO sein Name bekannt gegeben wird.
- Vertragsbedingungen
(1) Gesetze und Verordnungen in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung
• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) • Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 631 ff. BGB) • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
(2) Vertragsbestandteile
• Vertrag gem. Anlage 15 – vollständige Ausfertigung erfolgt nach Zuschlagerteilung • Vergabeunterlagen inkl. Leistungsbeschreibung, ggf. Antworten auf Bieterfragen • Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) • Verordnung über Preise - VOPR 30/53 (https://www.gesetze-im-internet.de/preisv_30_53/PreisV_30_53.pdf)
(Fremdfirmenordnung der BAuA - sofern Bestandteil der Ausschreibung und in den Vergabedokumenten separat aufgeführt, einsehbar unter: https://www.baua.de/DE/Die- BAuA/Ausschreibungen/Ausschreibungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
Das beigefügte Vertragsmuster dient der Kenntnisnahme und ist nicht auszufüllen und zu unterzeichnen. Nach Zuschlagerteilung werden der Vertrag (deklaratorische Bedeutung) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließend ausgefertigt.
Der Auftrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.
(3) Erfüllungsort
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