Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 3_Leistungsbeschreibung.pdf

Evaluation des FoGA-Programms

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 3 - BAuA-öA-741919-De 22.09.2026

Leistungsbeschreibung

im Vergabeverfahren

Evaluation vom Förderprogramm „Förderung der Forschung und Lehre in der Ar- beitswelt“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

I. Ziel des Auftrags

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigt, einen exter- nen Dienstleister mit der Evaluation des Förderprogramms „Förderung der Forschung und Lehre in der Arbeitswelt“ zu beauftragen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durch- führung der Evaluation sowie die Erstellung eines Evaluationsberichts.

II. Hintergrund des Auftrags

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2022 gemeinsam mit der Bun- desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Förderprogramm zur „För- derung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt“ (FoGA-Pro- gramm) ins Leben gerufen. Rechtliche Grundlage des Programms ist die Förderrichtlinie „Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt“ vom 06.10.2022.

Ziel des FoGA-Programms ist es, nachhaltige Forschungsstrukturen zu etablieren und ge- sellschaftliches und politisch bedeutsames Wissen zur Stärkung der Gesundheit in der Ar- beitswelt zu generieren, wobei auch die Herausforderungen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt bearbeitet werden sollen. Dabei ist eine breite Beteiligung ver- schiedener arbeitsbezogener Disziplinen und Institutionen aus Wissenschaft und Praxis er- forderlich. Diese interdisziplinäre Forschungsperspektive muss die Untersuchung und Be- wertung der Wechselbeziehungen zwischen den Anforderungen, Arbeitsbedingungen und der Organisation der Arbeit auf der einen Seite, und den Erwerbstätigen, ihrer Gesundheit, ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie ihren arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrank- heiten auf der anderen Seite umfassen. Zudem ist der Transfer in die Praxis wesentlich, um die Wissenschaftskommunikation zielgerichtet durchzuführen. Die Förderung erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie und erstreckt sich thematisch auf die folgenden fünf Handlungs- felder: − Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine bessere Vernetzung von Primär-, Se- kundär- und Tertiärprävention − Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln

  • 2 -

[Seite 2]

− Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität ver- schiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung − Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden − Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln.

Die fünf Handlungsfelder wurden in zwei Förderbekanntmachungen ausgeschrieben. Die erste Förderbekanntmachung zu den ersten beiden Handlungsfeldern wurde am 06.10.2022 und die zweite Förderbekanntmachung zu den letzten drei Handlungsfeldern am 14.06.2024 veröffentlicht.

II.1 Förderformate des FoGA-Programms: Forschungsprojekte, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren

Das FoGA-Programm legt besonderen Wert auf die Strukturförderung. Neben klassischen Forschungsprojekten werden daher auch wissenschaftliche Nachwuchsgruppen und Stif- tungsprofessuren gefördert. Die Evaluation soll alle drei Förderformate umfassen:

  1. Forschungsprojekte Gefördert werden Forschungsprojekte zu einem thematischen Handlungsfeld des Förderprogramms, die sich unter anderem durch das Aufgreifen relevanter For- schungsfragen, Innovationspotential und Interdisziplinarität auszeichnen.

  2. Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen Gefördert werden Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen bestehend aus einer Post- doc- und zwei Promotionsstellen. Von den Nachwuchsgruppen wird unter anderem eine Stärkung der Forschungsinfrastruktur und der wissenschaftlichen Kompetenz sowie die fachliche und organisatorische Einbettung in die antragstellende Einrich- tung erwartet. Auch die (internationale) Vernetzung ist ein Förderziel.

  3. Stiftungsprofessuren Gefördert werden Professuren (W2/W3), die einen Beitrag zur Profil- bzw. Struktur- bildung der antragstellenden Hochschule im Themenfeld „Gesundheit in der Arbeits- welt“ leisten und eine entsprechende Stärkung struktureller Ressourcen und wis- senschaftlicher Kompetenzen anstreben. Voraussetzung der Förderung ist eine Zu- sage des Landes/der Hochschule zur Anschlussfinanzierung.

Auf Basis der Förderrichtlinie haben sich BAuA und BMAS verpflichtet, das Förderpro- gramm zu evaluieren. Die Geförderten sind zur Teilnahme an der Evaluation verpflichtet.

2

[Seite 3]

III. Gegenstand des Auftrags

Das Ziel des zu vergebenden Auftrags ist nach aktueller Praxisempfehlung für gute Evalu- ation (DeGEval. 2008) die Evaluation des FoGA-Programms hinsichtlich seiner Wirksam- keit. Es soll geprüft werden, ob das Programm die in der Förderrichtlinie formulierten Ziele erreicht. Die Evaluation soll mit der Perspektive auf wichtige Schlussfolgerungen und Leh- ren für mögliche zukünftige Förderprogramme des BMAS und der BAuA erfolgen. Ein be- sonderer Fokus liegt auf der Überprüfung der durch FoGA angestoßenen Strukturförde- rung.

Folgende Fragen dienen zur Orientierung für die Evaluation:

• Werden bislang offene, innovative Themen und Forschungsfragen adressiert? Wie passen diese zu den in der Förderrichtlinie und den Förderbekanntmachung formu- lierten Schwerpunktsetzungen? Leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Schließung von Forschungslücken?

• Werden die Fachdisziplinen Arbeitsmedizin, Arbeitsepidemiologie, Public Health mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Rehabilita- tionswissenschaften mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt, Arbeitswissenschaft und/oder Demografie mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt mit den Förderbekannt- machungen erreicht? Macht das Förderprogramm mit Blick auf die Adressierung dieser Fachdisziplinen einen Unterschied im Vergleich zu anderen Forschungsför- derprogrammen? • Fördert FoGA den Austausch und die Vernetzung der geförderten Vorhaben und wird der fachliche Diskurs in den wissenschaftlichen Communities gestärkt? • Wie ist die Qualitätssicherung des Förderprogramms (Wiss. Beirat, fachliche und administrative Beratung der BAuA und des Projektträgers) zu bewerten? Trägt das FoGA-Programm dazu bei, Forschungsstrukturen zu stärken und auszubauen und sofern ja, wie? Hierbei soll untersucht werden, ob Institutionen interdisziplinäre Strukturen gestärkt, ausgebaut bzw. neu gebildet haben. Weiterhin soll die Frage beantwortet werden, ob es den jeweiligen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- lern über die Förderung gelungen ist/gelingen kann, sich im jeweiligen Forschungs- feld zu etablieren. • Generiert das FoGA-Programm relevante Erkenntnisse, die den Austausch zwi- schen Wissenschaft und Praxis fördern? Welche Faktoren werden als wirksam an- gesehen? • Welche Hinweise zeigen auf, dass die Ergebnisse der geförderten Vorhaben in der Praxis Anwendung finden? • Wie ist die Administration für die unterschiedlichen Förderformate einzuordnen (Auf- wand und Ertrag bei der Beantragung und Abwicklung der Fördermittel, zweistufiges

3

[Seite 4]

Antragstellungsverfahren, Qualitätssicherung und Transparenz im Antragstellungs- verfahren)?

Zusammenfassend soll evaluiert werden, in welcher Weise und in welchem Umfang sich das FoGA-Programm als ein geeignetes und wirtschaftliches Mittel erweist, um die Ziele der Förderrichtlinie zu erreichen. Welchen Nutzen (z.B. strukturelle oder wissenschaftliche Veränderungen) stiftet das Förderprogramm? Waren die Maßnahme hinsichtlich des Res- sourcenverbrauchs und die Herangehensweise zur Erreichung der übergeordneten Ziele wirtschaftlich? Welche Alternativen gäbe es und wären diese wirtschaftlicher?

III. 2 Aufgaben im Rahmen der Evaluation

Für die Bearbeitung ist ein Ansatz vorgesehen, welcher die o.g. Fragestellungen aus un- terschiedlichen Perspektiven betrachtet und die Ergebnisse in einem Gesamtbild zusam- menführt. Der Beginn der Arbeiten an der Evaluation ist spätestens für den 01.05.2027 vorgesehen. Nach spätestens 12 Monaten wird die Evaluation mit einem Abschlussbericht beendet. Bei der Evaluation der Förderrichtlinie sind die Vorhaben aus beiden Förderbe- kanntmachungen einzubeziehen. Der Auftrag zur Evaluation besteht im Wesentlichen aus den folgenden Leistungsbereichen: Bei der Evaluation der FoGA-Förderrichtlinie sind die Einschätzungen von Geförderten, der Mitarbeitenden in Nachwuchsgruppen, in Stiftungsprofessuren und in Forschungspro- jekten, von Repräsentantinnen und Repräsentanten aus den geförderten Einrichtungen, von Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis sowie Expertinnen und Experten für die Forschung und Strukturförderung im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt, von Nicht-Ge- förderten sowie des Wissenschaftlichen Beirats herauszuarbeiten. Im Hinblick auf die Datengewinnung ist für die Evaluation die parallele Nutzung mehrerer Methoden, Datenquellen und Perspektiven vorzusehen.

a. Durchführung der Evaluation mit den folgenden Leistungen: o Kick-Off-Veranstaltung im Januar zur Feinabstimmung des Evaluationskon- zeptes und regelmäßige Arbeitstreffen mit dem Auftraggeber (AG) zum Eva- luationsverlauf. o Erstellung einer Zwischenpräsentation im Rahmen eines Fortschrittsge- sprächs aus der Umsetzungsphase. Die Zwischenpräsentation dokumentiert nach 6 Monaten den Evaluationsverlauf und erste Ergebnisse. b. Zusammenführung der Ergebnisse, Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung und Handlungsempfehlungen. o Die Ergebnisse zu den Fragestellungen sind im Evaluationsbericht zu doku- mentieren.

4

[Seite 5]

o Die Struktur des Evaluationsberichts (Lang- und Kurzfassung) wird mit dem AG abgestimmt.

Der Evaluationsbericht inklusive der in ihm enthaltenen Tabellen und Grafiken ist entspre- chend der PDF/UA-Anforderungen (DIN ISO 14289-1:2016-12) barrierefrei zu erstellen. Als Maßstab legt das BAuA den PDF-Accessibility-Check-Test (PAC-Test) an. Dies ist im Angebot zu berücksichtigen.

IV. Zusammenarbeit mit dem AG und Berichterstattung Die Durchführung des Auftrages erfolgt in regelmäßiger Abstimmung, in der Regel telefo- nisch, in einem Videokonferenzformat oder per Mail, mit dem AG. Der Auftragneh- mer (AN) hat den AG auf Nachfrage jederzeit über den Bearbeitungsstand zu informieren.

Das Forschungsvorhaben soll spätestens am 01.05.2027 beginnen und grundsätzlich in- nerhalb von 12 Monaten mit einem schriftlichen Evaluationsbericht abgeschlossen wer- den. Nach der Hälfte der Laufzeit ist im Rahmen eines Fortschrittsgesprächs eine Zwi- schenpräsentation vorzulegen.

Der Bericht soll gemäß der „Leitlinien zur Gestaltung wissenschaftlicher Veröffentlichungen der BAuA“ (Anlage 7) und der „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache“ (An- lage 6) verfasst werden, gut lesbar und verständlich formuliert sein.

Unabhängig vom Beginn des Evaluationsvorhabens soll eine etwa halbtägige Kick-Off Veranstaltung im Januar stattfinden, bei der das Evaluationskonzept (inkl. Arbeits- und Zeitplan) final abgestimmt wird. Die Kick-Off Veranstaltung findet in Präsenz in der BAuA Dortmund, Friedrich-Henkel-weg 1-25, 44149 Dortmund oder an der BAuA Berlin, Nöld- nerstr. 40-42, 10317 Berlin statt und wird vom AN vorbereitet (Tagesordnung erstellen und abstimmen, Präsentation vorbereiten, Anforderungen an Räumlichkeiten mit AG ab- stimmen, Teilnehmerliste führen), moderiert und dokumentiert. Mindestens zwei Mitarbei- tende des AN, darunter die Projektleitung, sollen am Kick-Off-Termin teilnehmen. Der Ver- anstaltungsort kann vom AN (Berlin oder Dortmund) frei gewählt werden.

Die BAuA behält sich vor, die Ergebnisse der Evaluation und die Handlungsempfehlungen zu veröffentlichen. Der AN hat daher nach der Abnahme des Evaluationsberichts und der Handlungsempfehlungen zusätzlich bereinigte Kurzfassungen dieser Unterlagen vorzule- gen, die zur Veröffentlichung geeignet sind; insbesondere sind personenbezogene Daten zu entfernen. Das detaillierte Evaluationskonzept, die Zwischenpräsentation sowie der Evaluationsbericht in Lang- und Kurzfassung sind zur Verfügung zu stellen. Da alle Ver- anstaltungen in der BAuA Dortmund, Friedrich-Henkel-weg 1-25, 44149 Dortmund oder in der BAuA Berlin, Nöldnerstr. 40-42, 10317 Berlin stattfinden, sind für diese keine Raum- kosten zu kalkulieren. Sollten aufgrund höherer Gewalt Veranstaltungen nicht vor Ort

5

[Seite 6]

durchgeführt werden können, können diese nach Rücksprache mit dem AG auch online durchgeführt werden. Der AG behält sich vor, den vorstehenden Termin- und Ablaufplan bei Bedarf zu modifi- zieren.

V. Anforderungen an die Qualifikation der Bieter (Eignungskriterien) Bieter müssen ihre Qualifikation durch mindestens 2 Referenzen in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung dargestellte notwendige fachliche und methodische Expertise nachweisen. Dies umfasst insbesondere Fachwissen über und Erfahrungen mit der Me- thodik, der praktischen Durchführung und der Auswertung von Evaluationen. Als Nachweise kommen Referenzen oder einschlägige berufspraktische Erfahrungen aus den letzten sechs Jahren in Frage. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu ma- chen: Gegenstand der Evaluation, Auftragswert, Zeitraum, Ansprechperson beim AG mit Telefonnummer, Zugang zum Evaluationsbericht.

VI. Erstellung eines Angebots auf Grundlage der beigefügten Leistungsbeschrei- bung.

Grundsätzlich ist die Evaluation des FoGA-Programms hinsichtlich der Methoden offen. Es wird vom Bieter erwartet, dass er im Angebot geeignete Methoden vorschlägt und be- gründet. Ein Methoden-Mix aus qualitativen wie quantitativen Analysen wird grundsätzlich als geeignet erachtet. Bei den Analysen sind Personen aus den folgenden Gruppen zu berücksichtigen:

  • Zuwendungsempfänger der Stiftungsprofessuren

  • Zuwendungsempfänger der Nachwuchsgruppen

  • Zuwendungsempfänger der Forschungsprojekte

  • FoGA-Beiratsmitglieder

  • VDI TZ GmbH

  • BAuA (bspw. Mitarbeitende, die Gutachten durchgeführt haben)

  • Personen aus Institutionen, die einen Antrag gestellt, aber keine Förderung erhal- ten haben

Bei den qualitativen Analysen sind mindestens 10 Interviews mit unterschiedlichen Inter- viewpartnern zu führen.

Es wäre von Vorteil, wenn das mit der Evaluation betraute Personal über Fachwissen und Forschungserfahrungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt und/oder

6

[Seite 7]

über Erfahrung mit der Evaluation von Forschungsförderprogrammen bzw. gleichwertigen Formaten verfügt.

Das Angebot umfasst: a. Evaluationskonzept auf Grundlage der oben genannten Fragestellungen.

Aus dem Angebot soll deutlich werden, in welcher Weise die unterschiedli-

chen Zielsetzungen der Förderung, die unterschiedlichen Förderstrukturen

(Professuren, Nachwuchsgruppen, Forschungsprojekte, Vernetzung) wie

auch Disziplinen in die Evaluation einbezogen werden sollen. Zudem soll

auch die Einschätzung von nicht-geförderten Expertinnen und Experten in

die Analyse einfließen. Es sollen Ausführungen zur Methodik gemacht wer-

den sowie eine Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Im Angebot

soll für jeden Arbeitsschritt dargelegt und begründet werden, welche Metho-

den sie anwenden und welche Daten sie nutzen bzw. selbst erheben wollen

und welche Akteure zu welchem Zweck befragt werden sollen. Es ist zu er-

läutern, inwieweit die gewählten Instrumente, Methoden und Daten der Be-

arbeitung der Fragestellung dienen. Die Methodik für die Analyse ist im An-

gebot darzulegen. Im Angebot ist die Berücksichtigung der Anforderungen

zur Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß Punkt III der

Leistungsbeschreibung darzustellen.

b. Ein detaillierter Zeit-, Arbeits- und Kostenplan (gegliedert nach Personal-,

Verwaltungs- und Reisekosten). Bei der Angabe des Personalaufwands ist

nach Projektleitung sowie nach Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu

unterscheiden. Die Erfahrungen der eingeplanten Personen sind nachzuwei-

sen. Die Gesamtzahl der jeweils kalkulierten Personentage ist anzugeben.

Dies gilt für etwaige Unteraufträge entsprechend. Die Mehrwertsteuer ist ge-

sondert auszuweisen. Aus der Kostenkalkulation muss der Angebotsend-

preis ersichtlich sein. Der Angebotsendpreis ist als Pauschalpreis zu be-

trachten. Eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt nicht. Im An-

gebot sollen Meilensteine definiert werden.

c. Qualifikationsnachweise, sofern das mit der Evaluation betraute Personal

über Fachwissen und Forschungserfahrungen im Bereich Sicherheit und

Gesundheit in der Arbeitswelt und/oder über Erfahrung mit der Evaluation

von Forschungsförderprogrammen bzw. gleichwertigen Formaten verfügt.

Als Nachweis kommen beispielsweise Publikationen oder Links zu den be-

reits durchgeführten Evaluationen oder Evaluationsberichte in Frage.

7

[Seite 8]

VII. Leistungsbewertung (Zuschlagskriterien) Neben dem Preis (Gewichtung 50 %; Anlage 4b) sind die in der Bewertungsmatrix (An- lage 4a) enthaltenen Zuschlagskriterien (Gewichtung 50 %, Anlage 4a) für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ausschlaggebend.

Sonstige Hinweise: Wenn sich Bieter mit unterschiedlichen Mehrwertsteueranteilen bewerben, findet eine Brut- topreisbetrachtung der Angebote statt. Der Preis beinhaltet die Durchführung aller genann- ten Leistungen inklusive Mehrwertsteuer. Der zu wertende Angebotspreis ist anzugeben. Alle anfallenden Kosten, auch eventuell anfallende Reisekosten sind in den Angebotspreis zu kalkulieren.

VIII. Preiskalkulation und -abrechnung Die Abrechnung erfolgt gestaffelt nach Abnahme der Leistungen:

  1. Zahlung von 30 % des Gesamtpreises nach Durchführung der gemeinsamen Kick- Off-Veranstaltung und der Abnahme des mit der BAuA abgestimmten Evaluations- konzepts, inklusive Arbeits- und Zeitplan und Start der Evaluation.
  2. Zahlung von 20 % des Gesamtpreises nach Abnahme der Zwischenpräsentation im Rahmen des Fortschrittsgesprächs nach 6 Monaten.
  3. Zahlung von 50 % des Gesamtpreises nach Abnahme des Evaluationsberichts.

IX. Vertrag und Vertragslaufzeit Mit Zuschlagserteilung gilt der Vertrag als geschlossen. Die Fertigung der Vertragsur- kunde ist hiervon unabhängig. Mit der Evaluation soll spätestens am 01.05.2027 begon- nen werden. Der Evaluationsbericht muss spätestens 12 Monate nach Beginn vorliegen. Mit dem AN wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen (siehe An- lage X).

X. Erfüllungsorte Die Leistungserbringung ist nicht ortsgebunden. Erfüllungsort und ausschließlicher Ge- richtsstand ist Dortmund.

XI. Arbeitssprache Die Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld im Kontext von Befragungen o.ä. auch Englisch.

8

[Seite 9]

XII. Corporate Design der BAuA und Barrierefreiheit Für die visuelle Gestaltung sämtlicher Veröffentlichungen (z. B. Kurzfassung des Ab- schlussberichts, Publikationen) namens und im Auftrag der BAuA sind die jeweils aktuel- len Corporate-Design-Vorgaben des FoGA-Programms ohne Ausnahme verbindlich.

XIII. Unterlagen Auf der Website (https://www.foga-foerderprogramm.de) sind die Förderrichtlinie, die Be- kanntmachungstexte, die den Skizzeneinreichern zur Verfügung gestellten Hilfsdoku- mente sowie eine für die Öffentlichkeit geeignete Kurzbeschreibung der Förderrichtlinie sowie Darstellungen von aktuell acht geförderten Vorhaben zu finden. DeGEval (2008): Standards für Evaluation (4. Aufl.). Mainz: DeGEval

9

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung