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260930_Vertrag-DiVerso-Evaluation.pdf

Evaluation des Digitalen Versorgungsnetzwerks Treptow-Köpenick

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin | Gesundheitsamt — Vertragsentwurf

BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN GESUNDHEITSAMT

VERTRAG ÜBER WISSENSCHAFTLICHE

DIENSTLEISTUNGEN

zur Evaluation des Projekts „Digitales Versorgungsnetzwerk Treptow-Köpenick (DiVerso)“

Dieser Vertragsentwurf ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage 1 zur Vergabebekanntmachung).
Gelb markierte Angaben sind vor Veröffentlichung bzw. Vertragsschluss zu ergänzen.

Vertragsparteien

Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Soziales, Gesundheit, Arbeit und Teilhabe – Gesundheitsamt, Hans-Schmidt-Straße 16, 12489 Berlin, dieses vertreten durch die Amtsleiterin, Frau Mascha Lazar, – nachfolgend „Auftraggeberin“ –

und [Name des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin], Anschrift: [] vertreten durch: [] – nachfolgend „Auftragnehmerin“ –

wird auf Grundlage des Vergabeverfahrens gemäß § 50 UVgO i. V. m. Nr. 3.5 AV § 55 LHO (Bekanntmachung vom 02.10.2026) folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile

(1) Die Auftragnehmerin übernimmt die wissenschaftliche Evaluation des Projekts „Digitales Versorgungsnetzwerk Treptow-Köpenick (DiVerso)“ nach Maßgabe dieses Vertrages.

(2) DiVerso ist eine vom Gesundheitsamt Treptow-Köpenick entwickelte webbasierte Fachanwendung. Sie unterstützt Fachkräfte in Behörden, medizinischen Einrichtungen und freien Trägerorganisationen bei der Verweisberatung, indem sie die bezirkliche Hilfelandschaft (rund 1.500 Einzelangebote) bündelt, anhand eines situationsbasierten Explorers passende Hilfsangebote ermittelt und mehrsprachige, barrierefreie Wegweiser („Laufzettel“) erzeugt.

Vertrag — Wissenschaftliche Evaluation DiVerso

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(3) Gegenstand der Evaluation ist die systematische Untersuchung der subjektiv wahrgenommenen und objektiv messbaren Wirkungen von DiVerso aus Sicht der beratenden Fachkräfte im Bezirk, insbesondere hinsichtlich Nützlichkeit, Arbeitsentlastung, Entscheidungssicherheit und Beratungsqualität. Die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob und in welcher Form DiVerso auf weitere Berliner Bezirke übertragen werden soll.

(4) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

  1. dieser Vertrag
  2. die Vergabebekanntmachung und Leistungsbeschreibung
  3. das Angebot der Auftragnehmerin: einschließlich des wissenschaftlichen Konzepts und der schriftlich festgehaltenen Ergebnisse des Verhandlungsgesprächs (Anlage 1)

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistungsumfang und Phasen

(1) Die Leistung gliedert sich in eine Phase 1 (Grundvertrag) und eine optionale Phase 2 (§ 3). Die methodische Ausgestaltung richtet sich nach dem Konzept der Auftragnehmerin; standardisierte, qualitative und kombinierte Verfahren sind zulässig.

(2) Phase 1 umfasst die wissenschaftlich-konzeptionelle Vorbereitung der Evaluation:

  1. AP 1 – Konzeption und Forschungsdesign: Studiendesign; Präzisierung und Operationalisierung der Evaluationsfragen; Herleitung von Indikatoren, Kick-off-Termin vor Ort
  2. AP 2 – Sample-Design und Instrumente: Festlegung von Zielgruppen und Stichproben; Entwicklung und Pretest der Erhebungsinstrumente
  3. AP 3 – Setup und Feldvorbereitung: Organisatorisches Set-up; Abstimmung der Feldzugänge mit bezirklichen Dienststellen (und ggfs. bereits Kooperationspartnern); Auswertungsplan, Ergebnispräsentation vor Ort

(3) Phase 2 umfasst im Falle der Optionsausübung:

  1. AP 4 – Empirie, Analyse und Bericht: Durchführung der Erhebung gemäß Konzept, davon mindestens zwei qualitative Erhebungsformate vor Ort, z. B. Fokusgruppen oder Interviewtermine; Auswertung; Evaluationsbericht mit Handlungsempfehlungen; Abschlusspräsentation vor Ort

§ 3 Option auf Phase 2

(1) Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Auftragnehmerin durch einseitige Erklärung in Textform mit der Durchführung der Phase 2 (15. Februar 2027 bis 30. Juni 2027) zu beauftragen. Die Erklärung muss der Auftragnehmerin spätestens am 14. Februar 2027 zugehen.

(2) Die Ausübung der Option steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2027. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Ausübung der Option besteht nicht.

Vertrag — Wissenschaftliche Evaluation DiVerso

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(3) Mit Ausübung der Option gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für Phase 2 unverändert fort.

§ 4 Durchführung, Mitwirkung und Präsenztermine

(1) Die Auftraggeberin benennt eine fachliche Ansprechperson im Gesundheitsamt, stellt der Auftragnehmerin zu Vertragsbeginn die für die Durchführung erforderlichen Informationen sowie einen Zugang zu DiVerso zur Verfügung und unterstützt den Feldzugang, insbesondere durch die Information der beteiligten Institutionen und Fachkräfte. Die Parteien arbeiten zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages vertrauensvoll zusammen.

(2) Folgende Termine führt die Auftragnehmerin persönlich vor Ort im Bezirk Treptow-Köpenick durch: • Phase 1: Kick-off und Präsentation des Evaluationskonzepts • Phase 2: mindestens zwei qualitative Erhebungsformate sowie die Präsentation des Evaluationsberichts

(3) Weitere Abstimmungen können in Präsenz oder digital stattfinden. Ort und Zeitpunkt der Präsenztermine stimmen die Parteien einvernehmlich ab.

(4) Projektleitung ist [Name]. Ein Wechsel der Projektleitung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin in Textform; diese darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden, insbesondere wenn die vorgeschlagene Person nicht gleichwertig qualifiziert ist.

(5) Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist zulässig, soweit er im Angebot benannt ist oder die Auftraggeberin vorher in Textform zugestimmt hat.

§ 5 Meilensteine und Abnahme

(1) Die Auftragnehmerin legt folgende Ergebnisse vor:

MeilensteinErgebnisTermin
M1 (Phase 1)Abgestimmtes Forschungsdesign (AP 1)31. Dezember 2026
M2 (Phase 1)Evaluationskonzept mit Erhebungsinstrumenten,31. Dezember 2026
Pretest-Bericht und Auswertungsplan (AP 2, AP 3)
M3 (Phase 2)Zwischenbericht zum Stand der Erhebung (AP 4)30. April 2027
M4 (Phase 2)Evaluationsbericht mit Handlungsempfehlungen und15. Juni 2027
Präsentation (AP 4)

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(2) Die Auftraggeberin erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel. Mängel beseitigt die Auftragnehmerin innerhalb einer angemessenen Frist.

(3) Gegenstand der Abnahme sind Vollständigkeit und fachgerechte wissenschaftliche Ausführung. Inhaltliche Befunde und Bewertungen der Auftragnehmerin sind kein Abnahmekriterium.

§ 6 Wissenschaftliche Unabhängigkeit

(1) Die Auftragnehmerin führt die Evaluation wissenschaftlich unabhängig und nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durch. Die Auftraggeberin nimmt keinen Einfluss auf Befunde, Bewertungen und Schlussfolgerungen.

(2) Hinweise der Auftraggeberin zu sachlichen Fehlern oder zur Vertraulichkeit bleiben unberührt. Die Auftragnehmerin entscheidet über deren Berücksichtigung eigenverantwortlich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Auftragnehmerin erhält für Phase 1 einen Festpreis von 15.000,00 Euro netto und im Falle der Optionsausübung für Phase 2 einen Festpreis von 15.000,00 Euro netto, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mit dem Festpreis sind sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin abgegolten, insbesondere Personal-, Sach-, Reise-, Übernachtungs-, Lizenz- und Materialkosten.

(3) Die Vergütung wird nach Leistung der beschriebenen Inhalte und Rechnungslegung wie folgt fällig:

TeilzahlungInhalteBetrag (netto)
Phase 1 – 1. RateArbeit an abgestimmtem Forschungsdesign,7.500,00 Euro (Oktober 2026)
Evaluationskonzept mit Erhebungsinstrumenten,
Pretest-Bericht und Auswertungsplan (M1 & M2)
Phase 1 – 2. RateFertigstellung und schriftliche Dokumentation7.500,00 Euro (Dezember 2026)
abgestimmtes Forschungsdesign,
Evaluationskonzept mit Erhebungsinstrumenten,
Pretest-Bericht und Auswertungsplan (M1 & M2)
Phase 2 – 1. Rateschriftlicher Zwischenbericht zum Stand der7.500,00 Euro (April 2027)
Erhebung (M3)
Phase 2 – 2. RateEvaluationsbericht mit Handlungsempfehlungen und7.500,00 Euro (Juni 2027)
Präsentation (M4)

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(4) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Rechnungen sind als elektronische Rechnung nach den Vorgaben des Landes Berlin einzureichen.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Die Auftragnehmerin behandelt alle ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der Auftraggeberin vertraulich und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Dies gilt auch nach Vertragsende.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 9 Datenschutz und Forschungsethik

(1) DiVerso verarbeitet in der aktuellen Ausbaustufe keine personenbezogenen Daten von Klientinnen und Klienten. Im Rahmen der Evaluation werden personenbezogene Daten der befragten Fachkräfte verarbeitet.

(2) Die Auftragnehmerin ist für die Datenverarbeitung im Rahmen der Erhebung und Auswertung eigenständig Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sie beachtet die DSGVO und das Berliner Datenschutzgesetz, informiert die Befragten nach Art. 13 DSGVO und holt, soweit erforderlich, deren Einwilligung ein.

(3) Personenbezogene Daten werden frühestmöglich pseudonymisiert bzw. anonymisiert. Die Auftraggeberin erhält ausschließlich anonymisierte Daten und aggregierte Ergebnisse. Kontaktdaten der Befragten werden ausschließlich für Zwecke dieser Evaluation genutzt und nach deren Abschluss gelöscht; die Aufbewahrung anonymisierter Forschungsdaten richtet sich nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

(4) Eine Einbeziehung von Klientinnen und Klienten oder die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform einschließlich eines Datenschutzkonzepts.

(5) Soweit nach den Regeln der Auftragnehmerin ein Ethikvotum erforderlich ist, holt die Auftragnehmerin dieses rechtzeitig vor Beginn der Erhebung ein.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin an allen im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Berichten, Konzepten und Erhebungsinstrumenten, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Es umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung sowie zur Weitergabe an andere Stellen des Landes Berlin.

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(2) Das Nutzungsrecht an Konzept und Erhebungsinstrumenten aus Phase 1 besteht auch dann, wenn die Option auf Phase 2 nicht ausgeübt wird.

(3) Rechte der Auftragnehmerin an vorbestehenden Methoden, Instrumenten und Know-how bleiben unberührt. Die Urheberinnen und Urheber werden bei jeder Veröffentlichung genannt.

§ 11 Veröffentlichung

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Ergebnisse der Evaluation in wissenschaftlichen Publikationen und auf Fachtagungen unter Nennung des Projekts DiVerso zu veröffentlichen.

(2) Sie legt Veröffentlichungen der Auftraggeberin zwei Wochen vor der Einreichung zur Kenntnis vor. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist nur Einwände erheben, soweit vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten betroffen sind; diese Einwände sind zu berücksichtigen.

(3) Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Evaluationsbericht vollständig oder in Auszügen zu veröffentlichen. Auszüge dürfen den Sinn der Befunde nicht entstellen.

§ 12 Haftung

(1) Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt am 15. Oktober 2026. Er endet mit Ablauf des 14. Februar 2027, im Falle der Optionsausübung mit Ablauf des 30. Juni 2027. §§ 8 bis 11 gelten über das Vertragsende hinaus.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftraggeberin liegt insbesondere vor, wenn die Projektleitung dauerhaft ausfällt und keine gleichwertig qualifizierte Ersatzperson gestellt wird, oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 9.

(3) Im Falle einer Kündigung werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten und abgenommenen Leistungen vergütet.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich die Textform genügen lässt.

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(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.

Anlagen: Angebot der Auftragnehmerin einschließlich Konzept und Verhandlungsprotokoll,

Berlin, den ____________________ Ort, Datum ____________________


Für die Auftraggeberin: Für die Auftragnehmerin: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt [Name der Einrichtung] Treptow-Köpenick von Berlin [Name, Funktion der vertretungsberechtigten Mascha Lazar Person] Leiterin Gesundheitsamt

Vertrag — Wissenschaftliche Evaluation DiVerso

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