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Leistungsbeschreibung Datum: 09.09.2026
FKZ: 3726415030 AZ: 72 521/00011 ReFoPlan 2026 Thema: „Evaluation und Wirkungsanalyse der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen gem. RED bzw. Nachhaltigkeitsverordnungen (NachEval)“
Inhalt
- Hintergrund und Problemstellung .............................................................................................. 2
- Ziel und Gegenstand des Forschungsprojekts ............................................................................ 3
- Aufgabenstellung / Arbeitspakete ............................................................................................... 4 3.1 Arbeitspaket 1: Entwicklung eines Evaluierungsplanes ................................................... 4 3.2 Arbeitspaket 2: Erstellung eines ersten Evaluierungsberichtes ...................................... 4 3.3 Arbeitspaket 3: Erstellung eines Evaluierungsleitfadens ................................................. 5
- Veranstaltungen ............................................................................................................................ 5 4.1 Bewirtungskosten ................................................................................................................ 5 4.2 Reisekosten ........................................................................................................................... 5
- Berichterstattung .......................................................................................................................... 6 5.1 Sachstands-/Zwischenberichte ........................................................................................... 6 5.2 Abschlussbericht .................................................................................................................. 6 5.3 Nutzungsrecht ...................................................................................................................... 7
- Projektorganisation und Kostendarstellung ............................................................................... 7 6.1 Projektorganisation.............................................................................................................. 7 6.2 Kostendarstellung ................................................................................................................ 7
- Eignungskriterien ......................................................................................................................... 8
Umweltbundesamt Referat Z 1.5 – Sachgebiet Forschung Fax: 0340/2104 – 2968 Das Umweltbundesamt begrüßt die und Entwicklung E-Mail: refoplan@uba.de Verwendung von umweltfreundlichem Frau Eichelbaum / Herr Heinrich Recyclingpapier. Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Stand 01/2025
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- Hintergrund und Problemstellung Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2023/2413 für erneuerbare Energien (sog. RED III) am 20. November 2023 wurden unter anderem zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit und die in diesem Zusammenhang zu erzielenden Treibhausgaseinsparung für die Förderung der Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Herstellung von Kraftstoffen aus Biomasse aufgestellt.
Damit wird auch ein seit der sog. RED I (2009 28 EG) und der RED II (EU 2018/2001) bestehendes System erweitert und in Teilen umgestellt, dass helfen soll, lange bekannte Risiken einer Ausweitung der Nutzung von Bioenergie für die nachhaltige Entwicklung zu erkennen, um sie zu minimieren.
Zur Minimierung von Risiken und insbesondere um sicherzustellen, dass „Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden“ (RED III, Art. 3, Absatz 3) enthält die RED III tw. erweiterte Anforderungen, die bekannte Probleme mit der Nachhaltigkeit von Biomasse unterschiedlich differenziert und verbindlich adressieren:
Treibhausgas-Reduktion: Strengere Mindestanforderungen an Emissionseinsparungen gegenüber fossilen Brennstoffen (Art. 29) als in RED II und II. 2 iLUC-Risiko: Begrenzung und schrittweise Reduktion von Biokraftstoffen mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderungen; Förderung von Rohstoffen mit geringem iLUC-Risiko (Art. 29a).
Begrenzung von Nahrungs- und Futtermitteln: Einschränkung des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, um Konkurrenz mit Lebensmittelproduktion zu minimieren (Art. 27).
Schutz von Ökosystemen: Verbot der Nutzung von Rohstoffen aus Naturschutzgebieten und Kohlenstoffspeicherflächen (Art. 29, 31).
Zertifizierung: EU-weit anerkannte Nachhaltigkeitsschemata verpflichtend für Nachweise (Art. 30).
Förderung fortschrittlicher Energieträger: Nachhaltigkeitsanforderungen auch für erneuerbaren Wasserstoff und fortschrittliche Biokraftstoffe (Art. 26, 27).
Soziale Standards: Achtung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen in Lieferketten (Art. 31)
Eine Begrenzung oder besondere Förderung (Mengensteuerung) bestimmter Bereitstellungspfade für Bioenergieträge mit dem Ziel einer Minderung bekannter Nachhaltigkeitsrisiken ist primär im Regelbereich der von Mitgliedstaaten implementierten Fördersysteme zu verorten. Konkretere Anforderungen zur Minimierung stärker flächenbezogener Risiken für Natur- und Umwelt entlang der Bereitstellungskette von flüssigen Bioenergieträgern, Biokraftstoffen und Biomasse zur Strom- und Wärmeerzeugung, werden in Artikel 29 der RED formuliert. Für Anlagen
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bestimmter Dimensionierung, darf nur der Einsatz von Bioenergieträgern, die die Anforderungen aus Artikel 29 nachweislich erfüllen, als Einsparung von THG-Emissionen zur Erreichung von EU-Klimazielen angerechnet werden. Artikel 30 und 31 enthalten entsprechende Anforderungen zur Zertifizierung, Dokumentation und Berichterstattung entlang der Nachweiskette. Die Umsetzung von Anforderungen aus den Artikeln 29-30 in ihrer jeweiligen Form in den so bezeichneten Versionen der RED I, II und III hat dabei ein komplexes System der Nachweisführung hervorgebracht, dessen Funktionsweise, Wirksamkeit und Integrität immer wieder Anlass kritischer Diskussion um Nachbesserungsbedarfe war und ist.
Es ist daher erforderlich, sowohl Funktionsweise als auch Wirkung und Wirksamkeit des Nachweissystems in regelmäßigen Abständen auf Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen um Anpassungs- und Verbesserungsbedarf zu identifizieren.
- Ziel und Gegenstand des Forschungsprojekts Zentrale Fragestellungen aus verschiedenen Diskussionen um die Funktion und Wirksamkeit des Nachweissystems für Biomasse im Energiebereich werden in den laufenden Vorhaben BioNachRED (FKZ 3724437010; Umsetzungsbedarf Nachhaltigkeitsbestimmungen RED III) und VAUBio (FKZ 3724437020; Verfahren zur Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung und dem Einsatz von Biomasse) aufgegriffen, die im Auftrag des BMUKN vom UBA begleitet werden. So soll im Projekt BioNachRED die Berichtspraxis zum Stand der Umsetzung von 3 Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß RED beschrieben und im Verhältnis zu bestehendem öffentlichen und administrativen Informationsbedarf analysiert werden. Aufbauend soll ein methodisch definierter Bewertungsrahmen vorgeschlagen werden, der dazu beiträgt Entwicklungen regelmäßig nachvollziehbarer zu dokumentieren sowie Neuerungen transparent einzuordnen. Parallel wird im Projekt VAU Bio ein Verfahren entwickelt werden, das neben qualitativen auch quantitative Angaben zu den Umwelteffekten der energetischen Biomassenutzung entsprechend Tabelle 5 des Annex XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 erarbeitet und damit die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 ermöglicht.
Wirkungen der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen der RED, wie sie in Deutschland über Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und Strom (BioKraft- NachV bzw. BioSt.-NachV) erfolgt, sollen in Zukunft dahingehend geprüft werden, ob die Ziele der Regelungsvorhaben gemäß RED erreicht werden. Dies soll im Rahmen einer externen, verstetigten und rechtlich verbindlichen Evaluierung erfolgen, die nach festgelegten Kriterien durchgeführt und dokumentiert wird. Dabei soll insbesondere an Ergebnisse der vorgenannten Vorhaben „VAU-Bio“ und „BioNachRED“ anknüpft werden.
| Wirksamkeit | |
|---|---|
| gegenüber Umweltzielen soll beispielsweise die Vorläuferstudie „VAU-Bio“ herangezogen | |
| werden. Ein Evaluierungskonzept wird im Rahmen des „BioNachRED“ - Projektes | |
| entwickelt, das einen Fokus auf Funktionstüchtigkeit der Zertifizierungspraxis hat und an | |
| welches eine formalisierte Nachhaltigkeitsprüfung anknüpfen können soll. |
Wesentliches Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist es einen ersten Evaluierungsbericht zu erstellen, Erfahrungen aus dem Prozess der Evaluierung zu dokumentieren sowie auf dieser Grundlage ein Handbuch zum Monitoring sowie Evaluierung des Zertifizierungsrahmens entlang der Nachweiskette zu erstellen.
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- Aufgabenstellung / Arbeitspakete Das Ziel des Projektes soll entlang von drei (aufeinander aufbauenden) Arbeitpaketen erreicht werden. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Nutzung von KI- Anwendungen ist für die Bearbeitung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens nur unter den in § 8 Abs. 4 der Vertragsbedingungen genannten Voraussetzungen zulässig.
3.1 Arbeitspaket 1: Entwicklung eines Evaluierungsplanes Im ersten Arbeitspaket soll ein Evaluierungsplan entwickelt werden, der die Struktur des bestehenden Nachweissystems für nachhaltige Biomasse (gem. RED) reflektiert, wesentliche Akteure und Schnittstellen des Informationsflusses benennt und diese entlang der Nachweiskette gem. festzulegender Kriterien untersucht und bewertet. Diese Arbeiten sollen weitestmöglich das im Projekt BioNachRED (FKZ: 3724437010) entwickelte Evaluierungskonzeptes nachvollziehen sowie im Verlauf die finalen, im VAU- Bio-Projekt erarbeiteten Methodiken zur Erfassung der Umweltwirkungen aufnehmen.
Ziel ist die Entwicklung eines integrierten Evaluierungsrahmens, der sowohl die Funktionsfähigkeit und Robustheit des regulatorischen und institutionellen Systems als auch die Abbildung tatsächlicher Umweltwirkungen der Bioenergienutzung berücksichtigt. Hierzu soll eine konsistente Bewertungslogik entwickelt werden, die den 4 Zusammenhang zwischen der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und den resultierenden Umweltwirkungen transparent macht. Das Arbeitspaket schließt mit einem weiterentwickelten, operationalisierbaren Evaluierungskonzept, dass eine belastbare Grundlage für die praktische Anwendung bildet.
3.2 Arbeitspaket 2: Erstellung eines ersten Evaluierungsberichtes
AP 2 beinhaltet die praktische Durchführung des in AP 1 erstellten Evaluierungsplanes.
Wesentliches Ziel ist es, einen ersten externen Evaluierungsbericht zur Funktionsweise und Wirksamkeit des Systems zur Absicherung einer Nachhaltigkeit bei der Bereitstellung von Bioenergie in Deutschland zu erstellen. Dieser soll zum einen für die in Deutschland genutzten Bioenergiepfade eine Analyse der Umsetzung einschlägiger Nachhaltigkeits- und Treibhausgaskriterien entlang der gesetzlichen Anforderungen enthalten (RED III, relevante Durchführungsbestimmungen und Delegierte Rechtsakte, dt. Nachhaltigkeitsverordnungen). Ein Fokus ist dabei auf die institutionelle und administrative Praxis der Umsetzung zu legen.
Zum anderen sind Daten zur Entwicklung und Auswirkungen der Nutzung von Bioenergie auf Boden, Wasser, Luft und Biodiversität in die Analyse einzubeziehen, um Aussagen zur Wirksamkeit der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien treffen zu können. Über Importe ggf. ins Ausland verlagerte Wirkungen sind hier nach Möglichkeit einzubeziehen.
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Die Evaluierung soll auf Grundlage der Analysen ggf. Verbesserungs- und Anpassungsbedarfe identifizieren und als Empfehlungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Nachweissystems für Nachhaltigkeit in Deutschland und der EU in den Bericht aufnehmen. Hierbei sollen auch Ergebnisse aus einem Stakeholder-Workshop zu Ergebnissen der Evaluierung einfließen
3.3 Arbeitspaket 3: Erstellung eines Evaluierungsleitfadens
In AP 3 soll das praktische Vorgehen bei der Erstellung des Evaluierungsberichtes (AP2) nachvollziehbar beschrieben und in einen Leitfaden für zukünftige Evaluierungen überführt werden. Dies sollte u.a. eine Dokumentation relevanter genutzter Methoden, untersuchter Daten, beteiligter Institutionen umfassen. Dabei sollen Erfahrungen derart in praktische Empfehlungen übersetzt werden, dass diese eine turnusmäßige Wiederholung der Evaluierung unterstützen können.
- Veranstaltungen Mit Vorliegen wesentlicher Ergebnisse der Evaluierung gemäß AP 2 soll im Rahmen dieses AP ein ganztägiger Experten-Workshop zur Reflektion zentraler Aspekte durchgeführt werden. Dabei sollte die Zahl der Teilnehmenden 30 möglichst nicht 5 überschreiten. Die genaue Benennung der Teilnehmenden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ergebnisse des Workshops sollen in Evaluierungs- und Abschlussbericht einfließen können.
4.1 Bewirtungskosten Die Bewirtungskosten dürfen maximal einen Wert in Höhe von 10,00€ brutto (8,40€ netto/19% bzw. 9,35€ netto/7%) pro Ganztagsveranstaltung p. P. (bei halbtägigen Sitzungen bis zu maximal 5,00€ brutto (4,20€ netto/19% bzw. 4,67€ netto/7%)) betragen. Hierbei sind Erfrischungsgetränke für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen. Projektbesprechungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber sind davon ausgeschlossen.
4.2 Reisekosten
Reisekosten sind einzeln im Angebot auszuweisen (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. bei einer Reisezeit von über 2 Stunden können auch die Reisekosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse anerkannt werden). Bahnreisen sind immer bevorzugt zu wählen, auch wenn dadurch höhere Kosten, wie z.B. einer zusätzlichen Übernachtung, entstehen. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist zu beachten.
Bei Veranstaltungen können die Räume des UBA oder des BMUV kostenfrei genutzt werden. Honorare oder Reisekosten für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind hierbei nicht vorzusehen.
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- Berichterstattung
5.1 Sachstands-/Zwischenberichte Nach 4 Monaten (Arbeitspaket 1), nach 12 Monaten (Arbeitspaket 2) legt der Auftragnehmer Zwischenberichte in Form eines Evaluierungsplanes (AP1) und eines Evaluierungsberichtes (AP2) vor. Diese beinhalten die bisherigen Arbeiten zu den einzelnen Arbeitspaketen.
5.2 Abschlussbericht Der Entwurf des Schlussberichts ist 3 Monate vor Ende des Vorhabens zusammen mit einem Evaluierungsleitfaden (AP3) in deutscher Sprache als Worddokument bei der zuständigen Fachbegleitung einzureichen.
Im Schlussbericht ist auch eine 10-15-seitige Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache zu erstellen. Die mit der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellte Vorlage ist entsprechend zu nutzen.
Die sprachliche Qualitätssicherung obliegt dem Forschungsnehmer. Dies bedeutet u. a., dass sicherzustellen ist, dass durchgängig geschlechtergerechte Sprache verwendet wird.
Der Abschlussbericht sowie alle darüber hinaus für die Veröffentlichung vorgesehenen Publikationen sind gemäß den Designvorgaben des Umweltbundesamtes (Corporate 6 Design Handbuch, Dokumentvorlagen, Diagrammvorlagen etc.) und gemäß des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) barrierefrei zu gestalten.
Die Erzeugung und Bearbeitung der finalen PDF soll erst nach Freigabe der Worddatei durch die UBA-Fachbegleitung erfolgen. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen. Um die Barrierefreiheit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfprotokolle einzureichen, die durch die Dokumentenprüfung mit der jeweils aktuellsten Version des PDF Accessibility Checkers (als Freeware im Internet verfügbar) erzeugt wurden. Der Abschlussbericht und die sonstigen gelieferten PDF- Dokumente können erst dann abgenommen werden, wenn das Prüfprotokoll keine Fehler und Warnungen anzeigt. In der Regel muss der PAC-Prüfbericht daher mit einem grünen Häkchen als bestanden gekennzeichnet sein. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie unter www.umweltbundesamt.de/dokumentvorlagen.“ Die inhaltliche sowie formelle Überarbeitung des Schlussberichtes (und ggf. weiterer Dokumente, die für eine Veröffentlichung vorgesehen sind) sind im Angebot zu berücksichtigen.
Der Schlussbericht ist elektronisch als Worddokument und als PDF vorzulegen.
Sofern Berichte, Broschüren, Flyer für Veranstaltungen und weitere Druckerzeugnisse in größerer Stückzahl bei einer Druckerei in Auftrag gegeben werden, sind diese nach den
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Vergabekriterien des Blauen Engel für Druckerzeugnisse DE-UZ 195 herzustellen. Auf der Homepage: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druckerzeugnisse sind die Vergabekriterien und die Druckereien, die einen Zeichennutzungsvertrag für die Herstellung von Druckerzeugnissen mit dem Blauen Engel innehaben, abrufbar.
5.3 Nutzungsrecht Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter Ausschluss der Vorbehalte des § 37 UrhG ein unwiderrufliches, unentgeltliches und nichtausschließliches Nutzungsrecht am Ergebnis und allen Teilergebnissen ein.
Für Berichte, die Grafiken und Bilder enthalten, ist die Erklärung erforderlich, dass die Nutzung der Grafiken und Bilder honorarfrei ist und keine weiteren Kosten für Rechte Dritter entstehen.
- Projektorganisation und Kostendarstellung
6.1 Projektorganisation Das Vorhaben beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die Laufzeit des Vorhabens 7 beträgt 18 Monate.
Die Arbeiten sind in enger Abstimmung und Rückkopplung mit dem Auftraggeber (Fachseite) zu erledigen.
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Dauer des Vorhabens eine Ansprechpartnerin/ einen Ansprechpartner für das Gesamtvorhaben zu benennen. Zudem ist eine Vertretung zu benennen, die diese Aufgaben in Abwesenheit dieser Person übernimmt.
6.2 Kostendarstellung Für die Kalkulation wird darauf hingewiesen, dass der Bearbeitungszeitraum nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entspricht, sondern auch Zeiten einschließt, in der die Bearbeitung des Vorhabens ruhen kann.
Hinweis: Kalkulierte Kostenpositionen für Präsenzveranstaltungen kommen nur in Abrechnung, sofern Präsenzveranstaltungen anfallen. Bei Ersatz als virtuelle Veranstaltungen mindern diese die vereinbarte Vergütung um den Wert der nicht anfallenden Kostenpositionen.
Die Arbeiten sollen orientierungsmäßig so auf die Laufzeit verteilt werden, dass im Jahr 2026 ca. 5%, im Jahr 2027 ca. 75% und im Jahr 2028 ca. 20% der Gesamtsumme zu kalkulieren sind.
Die Vergütung wird nach Leistungsfortschritt auf Anforderung gezahlt. Teilzahlungen werden zeitlich an die Vorlage der Zwischenberichte gekoppelt, erfolgen für 2026 aber auf Grundlage der durchgeführten Sitzung zum Projektstart (Kick-Off). Die Sitzung soll online per WebEx durchgeführt werden. Für den Workshop in Rahmen des AP 2 ist es ausreichend, wenn der Workshop als Sachkosten in AP 2 inkludiert wird. Die
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Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage und Abnahme der endgültigen Fassung des Abschlussberichtes.
- Eignungskriterien
Die Anbieter haben ihre Leistungsfähigkeit zur vertragsgemäßen Bearbeitung wie folgt nachzuweisen:
Anbieter sollen einschlägige Erfahrungen bei der Entwicklung des Systems formalisierter Nachhaltigkeitsnachweise für Bioenergiepfade besitzen. Hierbei sind insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Entwicklung praxistauglicher Kriterien, Indikatoren oder Standards zur Nachhaltigkeit von Bioenergie nachzuweisen, wie etwa im Rahmen der Normungsarbeiten (DIN, CEN, ISO) oder durch die Global Bioenergy Partnership (GBEP). Wünschenswert sind zudem Erfahrungen in der praktischen Anwendung solcher Standards und ein thematisch relevantes Netzwerk. Umfangreiche Kenntnisse und praktische Arbeitserfahrungen sind zudem für den Bereich der THG-Bilanzierung von Bioenergiepfaden nachzuweisen, einschließlich einer Beschäftigung mit entsprechenden Standardwerten in der RED und einschlägigen fachlichen Diskussionen darum. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten (5 Referenzen, jeweils nicht älter als 10 Jahre) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner 8 Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und - partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Zuschlagskriterien
Alle Angebote, die den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen entsprechen und preislich angemessen sind, werden abschließend vergleichend bewertet. Der Zuschlag wird aufgrund des besten Preis-Leistungsverhältnisses erteilt. Angebote von geeigneten Bietern, deren Angebote inhaltlich vollständig und die notwendigen Nachweise der Fachkunde aufführen, werden anhand folgender Kriterien bewertet:
a) Qualität:
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| Zuschlagskriterien | Maximale Punktzahl | Mindest- punktzahl |
|---|---|---|
| Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und Spezifizierung der umzusetzenden Leistungsanforderungen AP1 | 25 | 15 |
| Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und Spezifizierung der umzusetzenden Leistungsanforderungen AP 2 | 20 | 10 |
| Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und Spezifizierung der umzusetzenden Leistungsanforderungen AP 3 | 15 | 5 |
| Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Angebots einschließlich Zeit- und Arbeitsplanung sowie sonstiger organisatorischer Aspekte | 30 | 15 |
| Erkennbarkeit einer erfolgversprechenden Arbeitsplanung hinsichtlich Aufgaben der einzelnen Projektbeteiligten | 10 | 5 |
| 100 | 50 |
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Ein Nichterreichen der Mindestpunktzahl bei mindestens einem Unterkriterium führt zum Ausschluss des Angebots aus der weiteren Wertung.
Preis
Der Angebotsbruttopreis wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert, falls die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht wurde. Der so ermittelte Punktpreis wird auf volle Beträge mathematisch auf- bzw. abgerundet. Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.