C.4 Wertungsmatrix (Mini-Wettbewerb) Leistungspaket 4.pdf

Evakuierung, Abfackelung von Restmengen und Inertisierung von Gastransportpipelines

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

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Anlage C.4 Wertungsmatrix (Mini-Wettbewerb) (Stand 30.10.2026)

Wertungsmatrix

(Mini-Wettbewerb)

zur Vergabe

Leistungspaket 4

„

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum

Gastransport

Abfackeln von Restmengen

Im Rahmen der nicht abschließenden

Rahmenvereinbarung [XX]

Vergabenummer: XXX

Stand: XXX

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Inhalt

  1. Allgemeines ....................................................................................................................... 3
  2. Übersicht Zuschlagskriterien – Mini-Wettbewerb – Leistungspaket 4: Evakuierungs- - und Fackelarbeiten .......................................................................................................................... 4 2.1. Wertung ..................................................................................................................... 4 2.1.1. Wertungspreis in EUR (netto) ............................................................................................ 4

2.1.1.1. Gesamtpreis Evakuierungsarbeiten in EUR (netto) ........................................................ 5

2.1.1.2. Gesamtpreis Fackel in EUR (netto) ................................................................................. 5

2.1.1.3. Berechnete Kosten Restmengen „Evakuierungsmedium“ in EUR (netto) ..................... 5

2.1.1.4. Berechnete Betriebskosten Evakuierungseinheit in EUR (netto) ................................... 6

2.1.1.5. Fiktiver Nachtragswert auf Basis Einheitspreise ............................................................ 6

2.1.2. Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept für die Maßnahme ...................................... 6

2.1.2.1. Anforderungen an das Einsatzkonzept ........................................................................... 6

2.1.2.1.1. Beschreibung der Maßnahme .................................................................................... 7

2.1.2.1.2. Technische Auslegung ................................................................................................ 7

2.1.2.1.3. Personal, Organisation und Sprachkenntnisse ........................................................... 7

2.1.2.1.4. Zeit und Ablaufplanung ............................................................................................. 8

2.1.2.2. Anforderungen an das Sicherheitskonzept .................................................................... 8 ‑ 2.1.2.2.1. Gefährdungsbeurteilung ............................................................................................ 8

2.1.2.2.2. Schutz und Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................... 8

2.1.2.2.3. Kommunikation, Unterweisung und Sprachkenntnisse ............................................. 8 ‑ 2.1.2.2.4. Notfall und Störfallmanagement .............................................................................. 9

2.1.2.3. Anforderungen an das Emissionskonzept ...................................................................... 9 ‑ 2.1.2.4. Emissionsarten und quellen .......................................................................................... 9

2.1.2.5. Minderungsmaßnahmen ................................................................................................ 9 ‑ 2.1.2.6. Quantifizierung und Monitoring .................................................................................... 9

2.1.2.7. Dokumentation und Reporting ...................................................................................... 9

2.1.2.8. Formale Anforderungen an die Konzepte .................................................................... 10

2.1.2.9. Bewertungsmethodik ................................................................................................... 10

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  1. Allgemeines

Der Zuschlag wird auf das nach Maßgabe der nachfolgenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien und zugeordneten Unterkriterien bestimmt, vgl. Ziffer 2.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote bemisst sich an der im Rahmen der Wertung erreichten Gesamtpunktzahl. Es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden.

Jedes Zuschlagskriterium (und ggf. Unterkriterium) ist prozentual gewichtet. Die Gewichtungen der einzelnen Kriterien ergeben in Summe 100%.

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Teilnehmer sind nur für die Leistungspakete zur Angebotsabgabe berechtigt, für die sie im Rahmen der Rahmenvereinbarung zugelassen wurden.

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  1. Übersicht Zuschlagskriterien – Mini-Wettbewerb – Leistungspaket 4: Evakuierungs- - und Fackelarbeiten
Lfd.-Nr.ZuschlagskriteriumUnterkriteriumGewichtungMax.
erreichbare
Punkte
Leistungspaket 4
2.1.1.2.1.1.Gesamtkostenbetrachtung90%90%900900
in EUR (netto)
(2.1.1.1)Gesamtpreis Evakuierungsarbeiten
(2.1.1.2)Gesamtpreis Fackel
(2.1.1.3)Berechnete Kosten Restmengen „Evakuierungsmedium“
(2.1.1.4)Berechnete Betriebskosten Evakuierungseinheit
(2.1.1.5)Fiktiver Nachtragswert auf Basis Einheitspreise in EUR (netto)
(2.1.2)Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept für die Maßnahme10 %100
Gesamt100 %1.000

2.1. Wertung

Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien und Unterkriterien.

2.1.1. Wertungspreis in EUR (netto)

Die Bewertung des Hauptvergabekriteriums „2.1.1. Wertungspreis in EUR (netto)“ fließt mit insgesamt 90 % in die Gesamtbewertung der Angebote ein. Insgesamt können maximal 900 Punkte erreicht werden.

Falls mehrere Angebote mit unterschiedlichen Wertungspreisen vorliegen, erfolgt die vergleichende Bewertung dieses Kriteriums wie folgt:

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Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 900 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach der Formel:

Punkte = 900 × niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots.

Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Berechnung der Dimension „Wertungspreis in EUR (netto)“ erfolgt je nach „Leistungspaket“ in Addition der verschiedenen Unterkriterien der laufenden Nummern 2.1.1.1 bis 2.1.1.5. Die jeweilige Leistungspaket wird in Zuge der Ausschreibung des jeweiligen Mini-Wettbewerbs bekannt gegeben.

2.1.1.1. Gesamtpreis Evakuierungsarbeiten in EUR (netto)

Das Unterkriterium „Gesamtpreis Evakuierungsarbeiten in EUR (netto)“ bedeutet das alle Preisangaben aus dem Angebot mit Verbindung mit den Evakuierungsarbeiten in die Bewertung einfließt.

Wertungsrelevante Angabe

Wertungsrelevant ist der „Gesamtpreis Evakuierungsarbeiten in EUR (netto)“ in Anlage C.3 Preisblatt (Mini-Wettbewerb) (=Wertungspreis).

2.1.1.2. Gesamtpreis Fackel in EUR (netto)

Das Unterkriterium „Gesamtpreis Fackel in EUR (netto)“ bedeutet das alle Preisangaben aus dem Angebot mit Verbindung mit den Fackelarbeiten in die Bewertung einfließt.

Wertungsrelevante Angabe

Wertungsrelevant ist der „Gesamtpreis Fackel in EUR (netto)“ in Anlage C.3 Preisblatt (Mini-Wettbewerb) (=Wertungspreis).

2.1.1.3. Berechnete Kosten Restmengen „Evakuierungsmedium“ in EUR (netto)

Das Unterkriterium „Berechnete Kosten Restmengen „Evakuierungsmedium“ in EUR (netto)“ bedeutet, dass die nicht evakuierbare/evakuierte Restmenge an Medium im Pipeline-Abschnitt mit Hilfe des spezifischen Spotmarkt-Preises (Zeitpunkt der Auswertung) berechnet wird und in die Bewertung einfließt.

Nicht evakuierbare/evakuierte Restmenge an Medium (in NM³) x Preis pro NM³ Evakuierungsmedium

Erdgas G: Preisbasis Spotmarkt: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub Umrechnungsfaktor 1 MWh = 94,787 NM³ Wasserstoff: Preisbasis Spotmarkt: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub Umrechnungsfaktor 1 kg Wasserstoff entspricht etwa 11,126 Normkubikmetern (Nm³)

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Wertungsrelevante Angabe

Wertungsrelevant ist der „Berechnete Kosten Restmengen „Evakuierungsmedium in EUR (netto)“

2.1.1.4. Berechnete Betriebskosten Evakuierungseinheit in EUR (netto)

Das Unterkriterium „Berechnete Betriebskosten Evakuierungseinheit in EUR (netto)“ wird wie folgt berechnet:

Gemessene Verbrauchsmenge Betriebsmedium x Preis (netto) Betriebsmedium (wenn vom Bieter beigestellt: Preis anzugeben im Mini-Wettbewerb, ansonsten siehe *) = Berechnete Betriebskosten Evakuierungseinheit in EUR (netto)

*Erdgas G: Preisbasis Spotmarkt: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub Umrechnungsfaktor 1 MWh = 94,787 NM³ Wasserstoff: Preisbasis Spotmarkt: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub Umrechnungsfaktor 1 kg Wasserstoff entspricht etwa 11,126 Normkubikmetern (Nm³) Für die gemessene Verbrauchsmenge des Betriebsmedium gilt: mindestens eine kalibrierte Messung ist anzuwenden.

Wertungsrelevante Angabe

Wertungsrelevant ist der „berechnete Gesamtpreis: Verbrauch Betriebsmittel Evakuierungseinheit in EUR (netto)“ (=Wertungspreis).

2.1.1.5. Fiktiver Nachtragswert auf Basis Einheitspreise

Das Unterkriterium „Fiktiver Nachtragswert auf Basis Einheitspreise in EUR (netto)“ bedeutet das alle Preisangaben aus dem Angebot mit Verbindung mit den Evakuierungsarbeiten in die Bewertung einfließt.

Wertungsrelevante Angabe

Wertungsrelevant ist der „Fiktive Nachtragswert auf Basis Einheitspreise in EUR (netto)“ in Anlage C.3 Preisblatt (Mini-Wettbewerb) (=Wertungspreis) Positionen 1.1 bis 5.3.

2.1.2. Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept für die Maßnahme

2.1.2.1. Anforderungen an das Einsatzkonzept

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Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Mini-Wettbewerbs ein projektbezogenes Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept einzureichen. Die Konzepte müssen die sichere, umweltverträgliche und regelkonforme Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen gewährleisten: • Evakuierung von Pipelines zum Gastransport • Abfackeln von verbleibenden Gasrestmengen Die Konzepte sind maßnahmenspezifisch, nachvollziehbar und prüffähig auszuarbeiten.

Im Einsatzkonzept sind mindestens folgende Parameter darzustellen:

2.1.2.1.1. Beschreibung der Maßnahme

• Technische Beschreibung der vorgesehenen Vorgehensweise je Leistung (Evakuierung, Abfackeln) • Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte • Schnittstellen zu anderen Gewerken und Auftraggeberleistungen

2.1.2.1.2. Technische Auslegung

• Art und Spezifikation der eingesetzten Geräte und Systeme (z. B. Kompressoren, Fackelanlagen) • Auslegung der Verfahren in Bezug auf: Verwendete Anschlussleitungen: Anschlüsse, Durchmesser, längen und o volumen Restdrücke im evakuierten Abschnitt nach Beendigung der M‑aßnahme o • Redund‑anz und Reservekonzepte für kritische Komponenten, Entstörungskonzept für eingesetzte Anlagen ‑

2.1.2.1.3. Personal, Organisation und Sprachkenntnisse

Der Auftragnehmer hat darzustellen, wie die personelle Organisation des Einsatzes ausgestaltet ist und wie eine sichere und reibungslose Kommunikation während der Maßnahme sichergestellt wird.

Insbesondere sind folgende Angaben zu machen: • Benennung des Ansprechpartners vor Ort (z. B. Einsatzleiter/Projektverantwortlicher) • Beschreibung der Deutschkenntnisse des Ansprechpartners vor Ort, mindestens in Bezug auf: Verständigung in sicherheitsrelevanten Situationen o Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. weiteren beteiligten Parteien o Durchführung von Unterweisungen und Lagebesprechungen o

• Allgemeine Beschreibung der Sprachkenntnisse der weiteren eingesetzten Mitarbeiter, insbesondere: Welche Sprachen im Einsatzteam gesprochen werden o In welchem Umfang Deutschkenntnisse vorhanden sind o

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Wie die Verständigung innerhalb des Teams und mit externen Beteiligten o erfolgt

Darzustellen ist zudem, wie bei Einsatzlagen mit erhöhtem Abstimmungs oder Koordinationsbedarf (z. B. Störungen, Anpassungen des Ablaufes, sicherheitsrelevante Entscheidungen) eine klare, eindeutige und zeitnahe Kommunikation in d‑eutscher Sprache gewährleistet wird.

2.1.2.1.4. Zeit und Ablaufplanung

• Grober Einsatz und T ‑ erminplan • Angabe kritischer Vorgänge und Abhängigkeiten • Annahmen zu W ‑ itterungseinflüssen und Einsatzfenstern

2.1.2.2. Anforderungen an das Sicherheitskonzept

Das Sicherheitskonzept muss nachweisen, dass alle relevanten Gefährdungen systematisch identifiziert und beherrscht werden.

2.1.2.2.1. Gefährdungsbeurteilung

• Identifikation der maßnahmenspezifischen Gefährdungen (z. B. Gasfreisetzung, Explosion, Brand, Sauerstoffverdrängung) • Bewertung der Risiken nach anerkannten Methoden • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen

2.1.2.2.2. Schutz und Vermeidungsmaßnahmen

• Technische Schutzmaßna ‑ hmen (z. B. Absperrungen, Überwachungssysteme, Druck und Gaskontrollen) • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Freigabeprozesse, Arbeitsgenehmigungen, Ko‑mmunikation) • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und deren Einsatzbereiche

2.1.2.2.3. Kommunikation, Unterweisung und Sprachkenntnisse

Der Auftragnehmer hat darzustellen, wie die sicherheitsrelevante Kommunikation während der Maßnahme organisiert wird. Hierzu sind insbesondere folgende Parameter zu beschreiben: • Sicherstellung, dass sicherheitsrelevante Anweisungen, Unterweisungen, Freigaben und Warnhinweise von allen eingesetzten Personen verstanden werden • Beschreibung der Deutschkenntnisse des sicherheitsverantwortlichen Personals (z. B. Sicherheitsbeauftragter, Einsatzleiter) • Allgemeine Darstellung der Sprachkenntnisse der eingesetzten Mitarbeiter im Hinblick auf:

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• Verständnis von Arbeits und Sicherheitsanweisungen • Reaktion auf mündliche Anweisungen in Gefahr oder Störfallsituationen • Maßnahmen zur Vermeidun ‑ g von Kommunikationsfehlern, z. B.: • Festgelegte Kommunikationswege ‑ • Verwendung eindeutiger Kommandos und Freigabeprozesse • Einsatz von Übersetzungs oder Unterstützungsmaßnahmen, sofern erforderlich ‑ Es ist darzustellen, wie bei Not , Stör oder Gefahrensituationen eine klare und eindeutige Kommunikation in deutscher Sprache zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und ggf. externen Einsatzkräften sicherg‑estell‑t wird.

2.1.2.2.4. Notfall und Störfallmanagement

• Beschreibung möglicher N ‑ otfall und Störfallszenarien • Alarmierungs und Eskalationsketten • Zusammenarbeit mit internen u ‑ nd externen Einsatzkräften • Vorhaltung vo ‑ n Notfall und Löschmitteln

‑

2.1.2.3. Anforderungen an das Emissionskonzept

Das Emissionskonzept soll darstellen, wie Emissionen vermieden, reduziert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

2.1.2.4. Emissionsarten und quellen

• Identifikation relevanter Emissione ‑ n (z. B. Methan, CO , Stickoxide, Wärme und Lärmemissionen) • Quellenzuordnung je Verfahrensschritt ₂ ‑

2.1.2.5. Minderungsmaßnahmen

• Maßnahmen zur Reduzierung von Gasemissionen bei Evakuierung • Einsatz emissionsarmer Technologien oder Alternativverfahren

2.1.2.6. Quantifizierung und Monitoring

• Vorgehensweise zur Abschätzung bzw. Berechnung der Emissionsmengen • Mess und Monitoringkonzept während der Durchführung • Plausibilisierung der Annahmen und Berechnungsgrundlagen ‑

2.1.2.7. Dokumentation und Reporting

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• Art und Umfang der Emissionsdokumentation • Übergabe der Daten an den Auftraggeber • Nachweis der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben

2.1.2.8. Formale Anforderungen an die Konzepte

• Klare Strukturierung nach den oben genannten Kapiteln • Bezugnahme auf relevante Normen, Regeln und gesetzliche Vorgaben • Projektspezifische Darstellung (keine rein generischen Konzepte) • Verständliche Darstellung von Annahmen und Randbedingungen

2.1.2.9. Bewertungsmethodik

Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt gemäß § 58 SektVO nach qualitativen Kriterien. Maßgeblich sind die fachliche Plausibilität und Geeignetheit der dargestellten Vorgehensweise zur sicheren, ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber bewertet nicht den Umfang, die formale Gestaltung oder den sprachlichen Stil der Unterlagen. Konzepte, die die Mindestanforderungen erfüllen und ein schlüssiges, umsetzbares Vorgehen erkennen lassen, gelten als gleichwertig. Eine höhere Bewertung erfolgt ausschließlich, wenn anhand der Konzepte nachvollziehbar eine überdurchschnittliche Risikobeherrschung oder besondere Eignung für die konkrete Maßnahme erkennbar ist. Die Bewertung erfolgt stets im Verhältnis der Angebote zueinander unter Wahrung der Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze. Werbliche Aussagen, allgemeine Unternehmensdarstellungen sowie rein beschreibende Standardsicherheits- oder Umweltleitlinien ohne konkreten Bezug zur Maßnahme werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Darstellung des Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept für die Maßnahme darf maximal 8 Seiten beinhalten.

PunkteTextliche Umschreibung
91-100Das Konzept übertrifft alle Anforderungen und Erwartungen in hervorragender Weise. Das Konzept ist sehr fundiert und sehr kohärent. Es lässt ein Konzept erkennen, das eine sehr gute und sehr effiziente sowie termingerechte Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Gut strukturierte, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die auf eine außergewöhnlich gute Leistung schließen lassen; insgesamt sehr gut. Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über exzellente Deutschkenntnisse, sodass technische Abstimmungen, Sicherheitsanweisungen und Einsatzkommunikation jederzeit präzise und zuverlässig erfolgen können.
76-90Das Konzept übertrifft die meisten Anforderungen und Erwartungen. Die Aussage ist gut begründet und kohärent. Sie lässt eine gute, effiziente sowie termingerechte Aufgabenerfüllung erwarten. Strukturierte, überdurchschnittliche Ausführungen, die auf eine gute Leistung schließen lassen; insgesamt gut. Die Deutschkenntnisse aller eingesetzten Mitarbeitenden sind durchgehend gut, teilweise sogar sehr gut, sodass eine sichere Kommunikation gewährleistet ist.

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61-75Das Konzept entspricht den Anforderungen und Erwartungen im oberen Mittelbereich. Es ist weitgehend kohärent und lässt ein Konzept erkennen, das eine effiziente sowie termingerechte Aufgabenerfüllung nahelegt. Strukturierte, überdurchschnittliche Ausführungen, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt voll befriedigend. Die Deutschkenntnisse des Ansprechpartners vor Ort werden als sehr gut bestätigt, sodass eine sichere Kommunikation über komplexe Sachverhalte gewährleistet ist. Die Deutschkenntnisse weiterer eingesetzter Mitarbeitenden werden als „ausreichend“ bestätigt, ermöglichen die grundlegende Kommunikation, können aber in komplexeren Einsatzlagen zu Abstimmungshürden führen.
46-60Das Konzept erfüllt die Anforderungen und Erwartungen im mittleren Bereich. Das Konzept ist teilweise kohärent und lässt eine zumindest teilweise effiziente sowie weitgehend termingerechte Aufgabenerfüllung erwarten. Teilweise strukturierte, durchschnittliche Ausführung, die eine befriedigende Leistung nahelegt; insgesamt befriedigend. Die Deutschkenntnisse des Ansprechpartners vor Ort werden als „gut“ bestätigt, sodass eine sichere Kommunikation gewährleistet ist. Die Deutschkenntnisse weiterer eingesetzter Mitarbeitenden werden als „ausreichend“ bestätigt, ermöglichen die grundlegende Kommunikation, können aber in komplexeren Einsatzlagen zu Abstimmungshürden führen.
31-45Das Konzept ist nur unterdurchschnittlich und weist gravierende Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lässt Schwächen in der Ausführung vermuten oder ist deutlich schlechter als bei anderen Angeboten; insgesamt ausreichend. Die Deutschkenntnisse des Ansprechpartners vor Ort sowie weiterer eingesetzter Mitarbeitenden werden als „ausreichend“ bestätigt, ermöglichen die grundlegende Kommunikation, können aber in komplexeren Einsatzlagen zu Abstimmungshürden führen.
0-30Das Konzept ist unzureichend und weist erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf oder lässt erhebliche Leistungsschwächen vermuten oder ist deutlich schlechter als bei anderen Angeboten; insgesamt unzureichend. Die Deutschkenntnisse des Ansprechpartners vor Ort sowie weiterer eingesetzter Mitarbeitenden sind kaum vorhanden, teilweise muss auf Englische Sprache ausgewichen werden.
Ausschluss.Wird das geforderte Konzept nicht eingereicht, ist das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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