A.2 Angebotsschreiben Rahmenvereinbarung.docx

Evakuierung, Abfackelung von Restmengen und Inertisierung von Gastransportpipelines

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Name und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft
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OrtDatum

Angebotsschreiben

(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß GWB, SektVO)

VergabenummerVergabeverfahren
[…]Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und ausgefüllt vorgelegt werden müssen:

[ ] Anlage B.X XXX

[ ] Anlage A.1 (Vordrucke und Hinweise (Eignung)) inkl. der Nachweise, hier: XXX

…

Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:

[ ] Ggfs. Einheitliche Europäische Eigenerklärung

[ ] Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) inkl. der Nachweise (außer den oben genannten Vordrucken/Nachweisen)

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen (vgl. Anlage B.X Preisblatt auf Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen) an.

An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

  1. Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
  • Die in der Anlage „Verfahrensbrief Nr. 1“ im Anlagenverzeichnis genannten Anlagen.
  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns insbesondere zur Einhaltung
  • der kaufmännischen Bedingungen,
  • der Hinweise zum Datenschutz.
  1. Ich/Wir erkläre(n), dass
  • ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
  • ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkenne(n).
  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
  • das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
Hinweis: Eine eigenhändige Unterzeichnung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
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