| Name und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft |
| _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ |
| Ort | Datum |
Angebotsschreiben
(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß GWB, SektVO)
| Vergabenummer | Vergabeverfahren |
| […] | Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung |
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und ausgefüllt vorgelegt werden müssen:
[ ] Anlage B.X XXX
[ ] Anlage A.1 (Vordrucke und Hinweise (Eignung)) inkl. der Nachweise, hier: XXX
…
Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
[ ] Ggfs. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
[ ] Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) inkl. der Nachweise (außer den oben genannten Vordrucken/Nachweisen)
- Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen (vgl. Anlage B.X Preisblatt auf Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen) an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
- Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Die in der Anlage „Verfahrensbrief Nr. 1“ im Anlagenverzeichnis genannten Anlagen.
- Ich/Wir verpflichte/n mich/uns insbesondere zur Einhaltung
- der kaufmännischen Bedingungen,
- der Hinweise zum Datenschutz.
- Ich/Wir erkläre(n), dass
- ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkenne(n).
- mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
- das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
| Hinweis: Eine eigenhändige Unterzeichnung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben. |