C.1 Angebotsschreiben (Mini-Wettbewerb).pdf

Evakuierung, Abfackelung von Restmengen und Inertisierung von Gastransportpipelines

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

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Anlage C.1 Angebotsschreiben (Mini-Wettbewerb)

Name und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft




Ort Datum

Angebotsschreiben (Mini-Wettbewerb gemäß GWB, SektVO)

Vergabenummer Vergabeverfahren […] […]

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und ausgefüllt vorgelegt werden müssen:

☐ Anlage B.2 Leistungsverzeichnis Miniwettbewerb …

Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden: ☐ Ggfs. Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) inkl. der Nachweise (außer den oben genannten Vordrucken/Nachweisen)

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen (vgl. Anlage B.X Preisblatt auf Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen) an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

  2. Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Die in der Anlage „Verfahrensbrief Nr. 1“ im Anlagenverzeichnis genannten Anlagen.
  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns insbesondere zur Einhaltung
  • der kaufmännischen Bedingungen,

Vergabe „X“

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Anlage C.1 Angebotsschreiben (Mini-Wettbewerb)

  • der Hinweise zum Datenschutz.
  1. Ich/Wir erkläre(n), dass
  • ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
  • ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkenne(n).
  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
  • das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.

Hinweis: Eine eigenhändige Unterzeichnung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Vergabe „X“

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