Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
Abfackeln von Restmengen
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von Mini‑Wettbewerben gemäß § 19 Abs. 2 SektVO
Vergabenummer: 2026-073
Stand: 30.10.2026
Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bewerber
| Name/Firma | |
| Anschrift | |
| Ggf. zuständige Niederlassung | |
| Nationalität des Eigentümers (bei nicht börsennotierten Unternehmen) | |
| Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilneh- mers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt nach folgender Definition: 1. Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz 2. Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen 3. Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen 4. Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz) | Angabe der Größe: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen |
| Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB (Textform) | |
| Name des Ansprechpartners | |
| Telefonnummer | |
| Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB |
| Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ausschließlich Vordruck 1.2 auszufüllen. |
Vordruck 1.2 – Bewerbergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen
| I. | |
| Name des Mitgliedsunternehmen |
und
| II. | |
| Name des Mitgliedsunternehmen |
und
| III. | |
| Name des Mitgliedsunternehmen |
beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bewerber-/Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag und ein Angebot abzugeben und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären insoweit:
Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber GASCADE Gastransport GmbH rechtsverbindlich zu vertreten:
| Name des Mitgliedsunternehmen | |
| Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB (Textform) | |
| Name des Ansprechpartners | |
| Telefonnummer | |
| Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB |
Das bevollmächtigte Mitgliedsunternehmen ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.
Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung und für entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber GASCADE Gastransport GmbH als Gesamtschuldner haften.
Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bewerber-/Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt, weil durch die Gründung keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird.
_________________________________________________________________________ I. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
_________________________________________________________________________ II. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
_________________________________________________________________________ III. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
| Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) eigenhändig zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden. Für den Fall, dass weitere Mitgliedsunternehmen benannt werden sollen, können diese unter Angabe der im Vordruck 1.2 geforderten Informationen in einem (eigens erstellten) separaten Dokument angegeben werden. Ergänzend zu dieser Bietergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden: * Hinweis 1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) * Vordruck 3.1*: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2))* * Vordruck 8: Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3) |
-
- Vordruck 1.3 – Eigenerklärung zur Mehrfachbeteiligung und Eignungsleihe (§§ 34, 47 SektVO)
Der Rahmenvertragspartner erklärt, dass jedes Angebot eigenständig und unabhängig erstellt wird, keine Abstimmung über Preise, Zuschlagskriterien oder Angebotsinhalte erfolgt und zugesagte Ressourcen unabhängig vom Zuschlagserfolg in anderen Angeboten vollständig verfügbar sind.
Ich/Wir
| Name/Firma | |
| Anschrift |
erkläre(n), dass das von mir/uns eingereichte Angebot eigenständig und unabhängig von etwaigen weiteren Angeboten erstellt wurde, an denen ich/wir als Subunternehmer oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO beteiligt bin/sind.
Ich/Wir versichere(n), dass keine unzulässige Abstimmung von Angeboten, insbesondere in Bezug auf Preise, Zuschlagskriterien oder Angebotsinhalte, erfolgt ist.
Sofern ich/wir im Rahmen eines Mini‑Wettbewerbs als Eignungsleihender benannt bin/sind, werden die zugesagten Leistungen und Ressourcen gemäß § 47 SektVO unabhängig vom Zuschlagserfolg in anderen Angeboten vollständig zur Verfügung gestellt.
Unzulässige Mehrfachbeteiligungen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und Mini‑Wettbewerben.
_________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
Vordruck 2 – Angabe Nachunternehmer (sofern zutreffend)
- Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:
[ ] Im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots steht noch nicht fest, ob bzw. an wen wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben werden (Beauftragung von Nachunternehmern).
[ ] Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an Nachunternehmer weiter vergeben (weiter mit b)).
- Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistung | Name des Unternehmens |
c) Zutreffendes bitte ankreuzen:
[ ] Ich erkläre/wir erklären, dass bei der Auswahl des Nachunternehmers und der Vergabe des Unterauftrags mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt wurden.
| Hinweis: Werden Nachunternehmer im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes benannt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Unterlagen von dem Nachunternehmer vorzulegen: * Vordruck 3.1*: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2))* * Ggf. Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe |
Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (PL2)
I. Ich/Wir, ___________________________________,
erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
II. Ich/Wir erkläre(n), dass
-
nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder
-
mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.
III. Ich erkläre/Wir erklären, dass
-
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
-
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
-
ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
-
ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
-
mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
-
mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
-
mein/unser Unternehmen nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
IV. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir nicht
-
gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder
-
gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder
-
gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder
-
gemäß § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gemäß § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind.
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
| Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden. |
§ 123 GWB und § 124 GWB sowie § 142 GWB lauten:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 142 GWB Sonstige Vorschriften
Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§118und119, soweit in §141nicht abweichend geregelt, die §§120bis129,130in Verbindung mit AnhangXVIIder Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§131bis135mit der Maßgabe entsprechend, dass
1. …
2. Sektorenauftraggeber nach §100Absatz1Nummer 2 ein Unternehmen nach §123ausschließen können, aber nicht ausschließen müssen,
3. …
Vordruck 3.2 – Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2) (sofern zutreffend)
Ich/Wir, ___________________________________,
erkläre(n) Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen zu haben.
Die Vorschrift des § 125 GWB lautet:
§ 125 GWB Selbstreinigung
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es
- für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
- die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
- konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
Folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 Nr. 1 -3 GWB wurden ergriffen. Es ist zu allen Tatbeständen des § 125 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB Stellung zu nehmen:
| Benennung des Ausschlussgrundes | Ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen (ggf. mit entsprechenden Nachweisen) |
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
| Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teilnahmeantrag beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden. |
Vordruck 4 – Erklärung zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern zutreffend)
Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Unternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO in Anspruch zu nehmen:
| Name des Unternehmens | |
| Sitz/Anschrift | |
| Vertretungsberechtigte natürliche Person | |
| Ansprechpartner | |
| E-Mail des Ansprechpartners | |
| Telefonnummer des Ansprechpartners | |
| Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich derer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens berufen werden soll |
| Hinweis: Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unterlagen vorzulegen: * Vordruck 3.1*: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2)* (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2*: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen)* * Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe * Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der von der Eignungsleihe umfassten Eignungsanforderung |
Vordruck 5 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend)
| Bewerber | |
| Name des eignungsverleihenden Unternehmens/Nachunternehmers | |
| Bestandteil der Eignungsleihe |
Hiermit verpflichten wir uns für den Fall der Beauftragung des o.g. Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die genannten Kapazitäten, auf welche sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe (siehe Vordruck 4) beruft, für die Auftragserfüllung während der gesamten Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Eignungsleihe im Bereich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflichen Erfahrung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das eignungsverleihende Unternehmen als Nachunternehmer vorzusehen. In diesem Fall ist das eignungsverleihende Unternehmen auch in Vordruck 2 einzutragen und zu benennen.
Ferner erklärt das eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft, gemeinschaftlich mit dem Bieter für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 SektVO zu haften.
_____________________________________________________________________ Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person des eignungsverleihenden Unternehmens
| Hinweis: Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden. |
Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)
Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft.
| Geschäftsjahr | Umsatz in EUR (netto) |
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen.
| Hinweis: Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. |
Vordruck 7 – Darstellung der Referenzen (TL1) (Es sind mindestens fünf Referenzen vorzulegen.)
| Nr. | 1/5 |
| Referenztitel | |
| Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung | |
| Ausführungszeitraum |
| Nr. | 2/5 |
| Referenztitel | |
| Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung | |
| Ausführungszeitraum |
| Nr. | 3/5 |
| Referenztitel | |
| Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung | |
| Ausführungszeitraum |
| Nr. | 4/5 |
| Referenztitel | |
| Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung | |
| Ausführungszeitraum |
| Nr. | 5/5 |
| Referenztitel | |
| Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) | |
| Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung | |
| Ausführungszeitraum |
| Hinweis: Die Tabelle kann – bei Bedarf – vervielfältigt werden. |
Vordruck 8 – Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)
Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzureichen.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir, ___________________________________, verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der/die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
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Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
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Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel10Absatz1, Absatz3, Absatz6Buchstaben a bis e, Absatz8, Absatz9und Absatz10und die Artikel11,12,13und14der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel7Buchstaben a bis d, Artikel8, Artikel10Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel18, Artikel21Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel29und Artikel30der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel13Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,
einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
- a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
- b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
- c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
- d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
- e)soweit nicht nach Artikel3moder3nverboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
- f)[aufgehoben]
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 10. Oktober 2022 – von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Drittunternehmen:
__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
| Hinweis: Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind: * Mitgliedsunternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft * Eignungsverleihende Unternehmen * Nachunternehmer Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden. |
Vordruck 9 – Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen (PL4)
Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzureichen.
Hiermit erkläre ich/erklären wir,______________________________, verbindlich:
Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichte ich mich/verpflichten wir uns,
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den zur Ausführung des oben bezeichneten Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer der Auftragsausführung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die in einer gemäß § 5 BTTG für die jeweiligen Tätigkeiten einschlägigen Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt sind;
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diese Verpflichtung an alle eingesetzten Nachunternehmer sowie an mit der Arbeitnehmerüberlassung beauftragte Verleiher weiterzugeben und deren Einhaltung sicherzustellen;
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die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fristgerecht schriftlich über ihren Anspruch gemäß § 4 BTTG zu unterrichten;
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die Einhaltung der Tariftreue gemäß § 9 BTTG zu dokumentieren und der Prüfstelle Bundestariftreue sowie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass diese Erklärung Bestandteil des abzuschließenden Vertrages wird und dass Verstöße Vertragsstrafen, eine außerordentliche Kündigung sowie den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen können (§§ 11, 13, 14 BTTG).
Zutreffendes bitte ankreuzen (optional):
[ ] Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir ein entsprechendes Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle erhalten habe/haben (vgl. § 10 Abs. 1 S. 1 BTTG). Ein solches Zertifikat können tarifgebundene, an kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene sowie sonstige Unternehmen erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten mindestens die nach § 5 BTTG maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren (vgl. § 10 Abs. 1 S. 2 BTTG).
Präqualifizierungsstelle: __________________________________
Registernummer: _______________________________________
Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.
Unterschrift Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft:
__________________ ___________________ ___________________________________________ Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person
Hinweis:
Diese Erklärung ist nur von Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.
Nachweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1)
Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.
| Hinweis: Der Nachweis ist für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. |
Nachweis 2 – Eigenerklärung zur Erfüllung von Mindestanforderungen
Mindestanforderungen für die Zulassung zur nicht abschließenden Rahmenvereinbarung
Die Zulassung zur nicht abschließenden Rahmenvereinbarung erfolgt leistungspaketbezogen. Der Bewerber hat für jedes Leistungspaket, für das er zugelassen werden will, die nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig zu erfüllen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich mit dem Ergebnis „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“. Eine qualitative Bepunktung findet im Rahmen der Mindestanforderungen nicht statt.
Erfüllt ein Bewerber eine Mindestanforderung für ein beantragtes Leistungspaket nicht, erfolgt keine Zulassung für dieses Leistungspaket. Die Vergabestelle kann Eigenerklärungen auf Plausibilität prüfen und hierzu Aufklärung verlangen. Nicht plausible, nicht belegte oder unzutreffende Angaben werden bei der Eignungsprüfung nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
Die konkrete Zuschlagsentscheidung für Einzelaufträge erfolgt erst im jeweiligen Mini-Wettbewerb nach den hierfür bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Eine erneute Eignungsprüfung findet im Mini-Wettbewerb nicht statt.
I. Ich/Wir, ___________________________________,
erkläre(n), dass folgende Mindestanforderungen (zutreffendes bitte ankreuzen, ansonsten keine Angabe) erfüllen:
Leistungspaket 1: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
| Bereich | Mindestanforderung | Erfüllung |
| HSE | Vorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulungen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| HSE | Das HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein generische HSE-Darstellungen genügen nicht. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Das eingesetzte oder vorgesehene Personal muss praktische Erfahrung im Umgang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Für sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung besteht eine Vertretungs- oder Redundanzregelung. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Als Mindestanforderung muss der Ansprechpartner vor Ort über Deutschkenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten. Weitergehende qualitative Aspekte der Kommunikation werden ausschließlich im jeweiligen Mini-Wettbewerb nach der einschlägigen Wertungsmatrix bewertet. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und einschlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Bewerber dies vollständig und nachvollziehbar begründen und alternativ implementierte Normen oder Standards darstellen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu gewährleisten, bestätigen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Ergebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft-Office-Dateien zu übermitteln. Mindestinhalt: siehe Leistungsbeschreibung | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die Anlagen müssen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan-Leitungen anschließbar sein. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die eingesetzten Anlagen müssen für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
Leistungspaket 2: Abfackeln von Restmengen
| Bereich | Mindestanforderung | Erfüllung |
| HSE | Vorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulungen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| HSE | Das HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein generische HSE-Darstellungen genügen nicht. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Das eingesetzte oder vorgesehene Personal muss praktische Erfahrung im Umgang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Für sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung besteht eine Vertretungs- oder Redundanzregelung. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Als Mindestanforderung muss der Ansprechpartner vor Ort über Deutschkenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten. Weitergehende qualitative Aspekte der Kommunikation werden ausschließlich im jeweiligen Mini-Wettbewerb nach der einschlägigen Wertungsmatrix bewertet. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und einschlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Bewerber dies vollständig und nachvollziehbar begründen und alternativ implementierte Normen oder Standards darstellen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu gewährleisten, bestätigen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Ergebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft-Office-Dateien zu übermitteln. Mindestinhalt: siehe Leistungsbeschreibung | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die Fackeltechnik muss für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die Fackelarbeiten müssen im Einklang mit geltenden Sicherheits- und Emissionsanforderungen (MethanVO) durchgeführt werden können. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
Leistungspaket 3: Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
| Bereich | Mindestanforderung | Erfüllung |
| HSE | Vorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulungen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| HSE | Das HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein generische HSE-Darstellungen genügen nicht. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Das eingesetzte oder vorgesehene Personal muss praktische Erfahrung im Umgang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Für sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung besteht eine Vertretungs- oder Redundanzregelung. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | „Als Mindestanforderung muss der Ansprechpartner vor Ort über Deutschkenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten . Weitergehende qualitative Aspekte der Kommunikation werden ausschließlich im jeweiligen Mini-Wettbewerb nach der einschlägigen Wertungsmatrix bewertet.“ | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und einschlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Bewerber dies vollständig und nachvollziehbar begründen und alternativ implementierte Normen oder Standards darstellen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu gewährleisten, bestätigen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Ergebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft-Office-Dateien zu übermitteln. Mindestinhalt: siehe Leistungsbeschreibung | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die Inertisierung muss unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerke erfolgen können. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
Leistungspakete 4 bis 7: Kombinierte Leistungspakete
| Bereich | Mindestanforderung | Erfüllung (je nach Leistungspaket-Kombination: Mehrfachbestätigung möglich) |
| HSE | Vorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulungen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| HSE | Das HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein generische HSE-Darstellungen genügen nicht. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Das eingesetzte oder vorgesehene Personal muss praktische Erfahrung im Umgang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | Für sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung besteht eine Vertretungs- oder Redundanzregelung. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Personal | „Als Mindestanforderung muss der Ansprechpartner vor Ort über Deutschkenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten . Weitergehende qualitative Aspekte der Kommunikation werden ausschließlich im jeweiligen Mini-Wettbewerb nach der einschlägigen Wertungsmatrix bewertet.“ | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Die eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und einschlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Bewerber dies vollständig und nachvollziehbar begründen und alternativ implementierte Normen oder Standards darstellen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik | Der Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu gewährleisten, bestätigen. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport | Der Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Ergebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft-Office-Dateien zu übermitteln. Mindestinhalt: siehe Leistungsbeschreibung | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport | Die Anlagen müssen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan-Leitungen anschließbar sein. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport | Die eingesetzten Anlagen müssen für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Abfackeln von Restmengen | Die Fackeltechnik muss für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Abfackeln von Restmengen | Die Fackelarbeiten müssen im Einklang mit geltenden Sicherheits- und Emissionsanforderungen (MethanVO) durchgeführt werden können. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
| Technik Inertisieren von Pipelines zum Gastransport | Die Inertisierung muss unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerke erfolgen können. | [ ] Wird durch den Bewerber selbst erfüllt. [ ] Wird eignungsleihend von Firma/en _______________ erfüllt. |
Nachweis 3 – Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung (WL2)
Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
**Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):**Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
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- einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
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und
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- die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
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Hinweis:
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.