A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung_Mindestanforderung)).pdf

Evakuierung, Abfackelung von Restmengen und Inertisierung von Gastransportpipelines

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum

Gastransport

Abfackeln von Restmengen

Inertisieren von Pipelines zum Gastrans-

port

Im Rahmen einer nicht abschließenden

Rahmenvereinbarung mit Durchführung

von Mini Wettbewerben gemäß § 19 Abs. 2

SektVO

‑

Vergabenummer: 2026-073

Stand: 30.10.2026

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

1 Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bewerber

Name/Firma
Anschrift
Ggf. zuständige Niederlassung
Nationalität des Eigentümers
(bei nicht börsennotierten Unternehmen)
Größe des WirtschaftsteilnehmersAngabe der Größe: Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen ☐
(Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilneh-
mers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt nach
folgender Definition:
1. Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis
2 Millionen Euro Umsatz
2. Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und
bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein
Kleinstunternehmen
3. Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte
und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein
kleines Unternehmen
4. Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder
über 50 Millionen Euro Umsatz)
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b
BGB (Textform)
Name des AnsprechpartnersName des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB

Hinweis:

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ausschließlich Vordruck 1.2 auszufüllen.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

2 Vordruck 1.2 – Bewerbergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen

I.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

II.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

III.
Name des Mitgliedsunternehmen

beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bewerber-/Bieterge- meinschaft einen Teilnahmeantrag und ein Angebot abzugeben und im Falle der Auf- tragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären insoweit:

Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslauf- zeit die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber GASCADE Gastransport GmbH rechtsverbindlich zu vertreten:

Name des Mitgliedsunternehmen
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b
BGB (Textform)
Name des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person
des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB

Das bevollmächtigte Mitgliedsunternehmen ist zur Entgegennahme der Zahlun- gen mit befreiender Wirkung berechtigt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung und für entstehende Scha- densersatzansprüche gegenüber GASCADE Gastransport GmbH als Gesamt- schuldner haften.

Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bewerber-/Bietergemeinschaft kei- nen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt, weil durch die Gründung keine Verhinde- rung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird.


I. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


II. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


III. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) eigenhändig zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.

Für den Fall, dass weitere Mitgliedsunternehmen benannt werden sollen, können diese unter Angabe der im Vordruck 1.2 geforderten Informationen in einem (eigens erstellten) separaten Dokument angegeben werden.

Ergänzend zu dieser Bietergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die fol- genden Unterlagen vorgelegt werden:

• Hinweis 1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) • Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Vordruck 8: Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

2.1 Vordruck 1.3 – Eigenerklärung zur Mehrfachbeteiligung und Eignungsleihe (§§ 34, 47 SektVO)

Der Rahmenvertragspartner erklärt, dass jedes Angebot eigenständig und unab- hängig erstellt wird, keine Abstimmung über Preise, Zuschlagskriterien oder An- gebotsinhalte erfolgt und zugesagte Ressourcen unabhängig vom Zuschlagser- folg in anderen Angeboten vollständig verfügbar sind.

Ich/Wir

Name/Firma
Anschrift

erkläre(n), dass das von mir/uns eingereichte Angebot eigenständig und unab- hängig von etwaigen weiteren Angeboten erstellt wurde, an denen ich/wir als Subunternehmer oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO beteiligt bin/sind.

Ich/Wir versichere(n), dass keine unzulässige Abstimmung von Angeboten, ins- besondere in Bezug auf Preise, Zuschlagskriterien oder Angebotsinhalte, erfolgt ist.

Sofern ich/wir im Rahmen eines Mini-Wettbewerbs als Eignungsleihender be- nannt bin/sind, werden die zugesagten Leistungen und Ressourcen gemäß § 47 SektVO unabhängig vom Zuschlagserfolg in anderen Angeboten vollständig zur Verfügung gestellt.

Unzulässige Mehrfachbeteiligungen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und Mini-Wettbewerben.


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

3 Vordruck 2 – Angabe Nachunternehmer (sofern zutreffend) a) Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:

Im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots steht noch nicht fest, ob bzw. an wen ☐ wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben wer- den (Beauftragung von Nachunternehmern). Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an ☐ Nachunternehmer weiter vergeben (weiter mit b)).

b) Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens

c) Zutreffendes bitte ankreuzen:

Ich erkläre/wir erklären, dass bei der Auswahl des Nachunternehmers ☐ und der Vergabe des Unterauftrags mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt wurden.

Hinweis:

Werden Nachunternehmer im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes benannt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Unterlagen von dem Nachunternehmer vorzulegen:

• Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Ggf. Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

4 Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den nach § 123 und § 124 GWB (PL2) I. Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unter- nehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroris- tische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kennt- nis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wer- den oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,

  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),

  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder ge- gen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  7. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förde- rung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

II. Ich/Wir erkläre(n), dass

  1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsent- scheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflich- tungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversiche- rung nicht nachgekommen ist oder

  2. mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder be- standskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ein- schließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.

III. Ich erkläre/Wir erklären, dass

  1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren be- antragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens man- gels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfah- ren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unterneh- mens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwa- chung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnis- sen in leitender Stellung.

  4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen ge- troffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfah- rens beeinträchtigen könnte,

  6. ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Verga- beverfahrens einbezogen war,

  7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  1. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskrite- rien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehal- ten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  2. mein/unser Unternehmen nicht

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässi- ger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu- lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.

IV. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir nicht

  1. gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder

  2. gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder

  3. gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

  4. gemäß § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gemäß § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind.

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

§ 123 GWB und § 124 GWB sowie § 142 GWB lauten:

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Ab- satz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist we- gen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu- ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen- handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Aus- beutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Ver- urteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leiten- der Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Aus- schluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabever- fahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Ver- fahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unter- nehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinan- der abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe- werbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 13]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabe- entscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder ver- sucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohn- gesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

§ 142 GWB Sonstige Vorschriften

Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 bis 135 mit der Maßgabe entsprechend, dass

  1. …

  2. Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 ein Unternehmen nach § 123 ausschließen können, aber nicht ausschließen müssen,

  3. …

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 3.2 – Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2) (sofern zutreffend)

Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n) Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen zu haben.

Die Vorschrift des § 125 GWB lautet:

§ 125 GWB Selbstreinigung

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nach- gewiesen hat, dass es

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich ge- zahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.

Folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 Nr. 1 -3 GWB wurden ergriffen. Es ist zu allen Tatbeständen des § 125 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB Stellung zu nehmen:

Benennung des AusschlussgrundesErgriffene Selbstreinigungsmaßnahmen (ggf. mit ent-
sprechenden Nachweisen)

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teil- nahmeantrag beizufügen.

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

5 Vordruck 4 – Erklärung zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern zutreffend)

Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Un- ternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO in Anspruch zu nehmen:

Name des Unternehmens
Sitz/AnschriftSitz/Anschrift
Vertretungsberechtigte natürliche Person
Ansprechpartner
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners
Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de- rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens berufen werden sollTeil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de-
rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens
berufen werden soll

Hinweis:

Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unter- lagen vorzulegen:

• Vordruck 3.1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen) • Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe • Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der von der Eignungsleihe umfassten Eignungsan- forderung

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

6 Vordruck 5 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend)

Bewerber
Name des eignungsverleihenden Unterneh-
mens/Nachunternehmers
Bestandteil der Eignungsleihe

Hiermit verpflichten wir uns für den Fall der Beauftragung des o.g. Bewerber/der Bewerberge- meinschaft die genannten Kapazitäten, auf welche sich der Bewerber/die Bewerbergemein- schaft im Rahmen der Eignungsleihe (siehe Vordruck 4) beruft, für die Auftragserfüllung wäh- rend der gesamten Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Eignungsleihe im Bereich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflichen Erfahrung hat der Bewerber/die Bewerber- gemeinschaft das eignungsverleihende Unternehmen als Nachunternehmer vorzusehen. In diesem Fall ist das eignungsverleihende Unternehmen auch in Vordruck 2 einzutragen und zu benennen.

Ferner erklärt das eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzi- elle Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft, gemeinschaftlich mit dem Bieter für die Vertrags- durchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 SektVO zu haften.


Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person des eignungsverleihenden Unternehmens

Hinweis:

Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 18]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

8 Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)

Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Ge- schäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft.

Geschäftsjahr Umsatz in EUR (netto)

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus ver- gleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen.

Hinweis:

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 19]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

9 Vordruck 7 – Darstellung der Referenzen (TL1) (Es sind mindestens fünf Refe- renzen vorzulegen.)

Nr.1/5
Referenztitel
Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B.
E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tungKurzbeschreibung der ausgeführten Leis-
tung
Ausführungszeitraum
Nr.2/5
Referenztitel
Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 20]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B.
E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tungKurzbeschreibung der ausgeführten Leis-
tung
Ausführungszeitraum
Nr.3/5
Referenztitel
Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B.
E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 21]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tung
Ausführungszeitraum
Nr.4/5
Referenztitel
Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B.
E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tungKurzbeschreibung der ausgeführten Leis-
tung
Ausführungszeitraum

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 22]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Nr.5/5
Referenztitel
Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B.
E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
Kurzbeschreibung der ausgeführten Leis- tungKurzbeschreibung der ausgeführten Leis-
tung
Ausführungszeitraum

Hinweis:

Die Tabelle kann – bei Bedarf – vervielfältigt werden.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 23]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

10 Vordruck 8 – Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russ- land) (PL3)

Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzu- reichen.

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir, ___________________________________, verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der/die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlas- sung des Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Perso- nen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Ka- pazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in An- spruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auf- tragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genom- men werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbe- reich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Arti- kel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Arti- kel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er- füllen:

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 24]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

• a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen
oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
• b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu
über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genann-
ten Organisationen gehalten werden, oder
• c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die
im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorlie-
genden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organi-
sationen oder Einrichtungen handeln,
einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragneh-
mer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die
öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die
Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

• a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stillle-
gung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die
Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiter-
führung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung
ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi-
zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kriti-
scher Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zi-
vile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Ent-
wicklung.
• b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
• c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn
sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 ge-
nannten Personen bereitgestellt werden können,
• d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union
und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften
und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem
Völkerrecht Immunität genießen.
• e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder
die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeug-
nisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus
oder durch Russland in die Union, oder
• f)[aufgehoben]
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommis-
sion über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach
deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 10. Oktober 2022
– von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

– von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 25]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 26]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

11 Vordruck 9 – Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen (PL4)

Diese Erklärung ist von allen Bietern/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften einzu- reichen.

Hiermit erkläre ich/erklären wir,______________________________, verbindlich:

Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichte ich mich/verpflichten wir uns,

  1. den zur Ausführung des oben bezeichneten Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern für die Dauer der Auftragsausführung mindestens die Arbeitsbedingungen zu

gewähren, die in einer gemäß § 5 BTTG für die jeweiligen Tätigkeiten einschlägigen Rechts-

verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt sind;

  1. diese Verpflichtung an alle eingesetzten Nachunternehmer sowie an mit der Arbeitnehmer-

überlassung beauftragte Verleiher weiterzugeben und deren Einhaltung sicherzustellen;

  1. die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fristgerecht schriftlich über ihren

Anspruch gemäß § 4 BTTG zu unterrichten;

  1. die Einhaltung der Tariftreue gemäß § 9 BTTG zu dokumentieren und der Prüfstelle Bun-

destariftreue sowie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

Mir/Uns ist bekannt, dass diese Erklärung Bestandteil des abzuschließenden Vertrages wird

und dass Verstöße Vertragsstrafen, eine außerordentliche Kündigung sowie den Ausschluss

von künftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen können (§§ 11, 13, 14 BTTG).

Zutreffendes bitte ankreuzen (optional):

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir ein entsprechendes Zertifikat einer ☐ Präqualifizierungsstelle erhalten habe/haben (vgl. § 10 Abs. 1 S. 1 BTTG). Ein solches Zertifikat können tarifgebundene, an kirchliche Ar- beitsvertragsrichtlinien gebundene sowie sonstige Unternehmen erhal- ten, wenn sie nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten mindestens die nach § 5 BTTG maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren (vgl. § 10 Abs. 1 S. 2 BTTG).

Präqualifizierungsstelle: __________________________________

Registernummer: _______________________________________

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 27]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechen- den Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und ein- gescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 28]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

12 Nachweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1)

Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maß- gabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nach- weis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.

Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.

Hinweis:

Der Nachweis ist für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 29]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

13 Nachweis 2 – Eigenerklärung zur Erfüllung von Mindestanforderungen

Mindestanforderungen für die Zulassung zur nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

Die Zulassung zur nicht abschließenden Rahmenvereinbarung erfolgt leistungspaketbezogen. Der Bewerber hat für jedes Leistungspaket, für das er zugelassen werden will, die nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig zu erfüllen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich mit dem Ergebnis „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“. Eine qualitative Bepunktung findet im Rahmen der Mindestanforderungen nicht statt.

Erfüllt ein Bewerber eine Mindestanforderung für ein beantragtes Leistungspaket nicht, erfolgt keine Zulassung für dieses Leistungspaket. Die Vergabestelle kann Eigenerklärungen auf Plausibilität prüfen und hierzu Aufklärung verlangen. Nicht plausible, nicht belegte oder unzu- treffende Angaben werden bei der Eignungsprüfung nicht zugunsten des Bewerbers berück- sichtigt.

Die konkrete Zuschlagsentscheidung für Einzelaufträge erfolgt erst im jeweiligen Mini-Wettbe- werb nach den hierfür bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Eine erneute Eignungsprüfung findet im Mini-Wettbewerb nicht statt.

I. Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n), dass folgende Mindestanforderungen (zutreffendes bitte ankreuzen, ansonsten keine Angabe) erfüllen:

Leistungspaket 1: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport

BereichMindestanforderungErfüllung
HSEVorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulun- gen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, so- weit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
HSEDas HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein ge- nerische HSE-Darstellungen genügen nicht.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

PersonalDas eingesetzte oder vorgesehene Per- sonal muss praktische Erfahrung im Um- gang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalFür sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung be- steht eine Vertretungs- oder Redundanz- regelung.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalAls Mindestanforderung muss der An- sprechpartner vor Ort über Deutsch- kenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten. Weiterge- hende qualitative Aspekte der Kommuni- kation werden ausschließlich im jeweili- gen Mini-Wettbewerb nach der einschlä- gigen Wertungsmatrix bewertet.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und ein- schlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Be- werber dies vollständig und nachvollzieh- bar begründen und alternativ implemen- tierte Normen oder Standards darstellen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu ge- währleisten, bestätigen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Er- gebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft-Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt.

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[Seite 31]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Office-Dateien zu übermitteln. Mindestin- halt: siehe LeistungsbeschreibungWird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie Anlagen müssen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan-Leitun- gen anschließbar sein.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie eingesetzten Anlagen müssen für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff an- geboten wird, muss zusätzlich die Eig- nung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen wer- den.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Leistungspaket 2: Abfackeln von Restmengen

BereichMindestanforderungErfüllung
HSEVorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulun- gen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, so- weit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
HSEDas HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein ge- nerische HSE-Darstellungen genügen nicht.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalDas eingesetzte oder vorgesehene Per- sonal muss praktische Erfahrung im Um- gang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 32]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

PersonalFür sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung be- steht eine Vertretungs- oder Redundanz- regelung.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalAls Mindestanforderung muss der An- sprechpartner vor Ort über Deutsch- kenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten. Weiterge- hende qualitative Aspekte der Kommuni- kation werden ausschließlich im jeweili- gen Mini-Wettbewerb nach der einschlä- gigen Wertungsmatrix bewertet.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und ein- schlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Be- werber dies vollständig und nachvollzieh- bar begründen und alternativ implemen- tierte Normen oder Standards darstellen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu ge- währleisten, bestätigen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Er- gebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft- Office-Dateien zu übermitteln. Mindestin- halt: siehe LeistungsbeschreibungWird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie Fackeltechnik muss für Erdgas ge- mäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung fürWird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 33]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden.Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie Fackelarbeiten müssen im Einklang mit geltenden Sicherheits- und Emissi- onsanforderungen (MethanVO) durchge- führt werden können.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Leistungspaket 3: Inertisieren von Pipelines zum Gastransport

BereichMindestanforderungErfüllung
HSEVorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulun- gen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, so- weit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
HSEDas HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein ge- nerische HSE-Darstellungen genügen nicht.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalDas eingesetzte oder vorgesehene Per- sonal muss praktische Erfahrung im Um- gang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalFür sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung be- steht eine Vertretungs- oder Redundanz- regelung.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 34]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Personal„Als Mindestanforderung muss der An- sprechpartner vor Ort über Deutsch- kenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten . Weiterge- hende qualitative Aspekte der Kommuni- kation werden ausschließlich im jeweili- gen Mini-Wettbewerb nach der einschlä- gigen Wertungsmatrix bewertet.“Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und ein- schlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig. Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Be- werber dies vollständig und nachvollzieh- bar begründen und alternativ implemen- tierte Normen oder Standards darstellen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu ge- währleisten, bestätigen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDer Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Er- gebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft- Office-Dateien zu übermitteln. Mindestin- halt: siehe LeistungsbeschreibungWird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie Inertisierung muss unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und tech- nischen Regelwerke erfolgen können.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Leistungspakete 4 bis 7: Kombinierte Leistungspakete

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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[Seite 35]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

BereichMindestanforderungErfüllung (je nach Leis- tungspaket-Kombination: Mehrfachbestätigung möglich)
HSEVorliegen eines dokumentierten HSE- und Sicherheitsmanagementsystems (z. B. Gefährdungsanalysen, Schulun- gen/Unterweisungen und Notfallketten), das Tätigkeiten an Gasleitungen und, so- weit angeboten, Wasserstoffleitungen abdeckt.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
HSEDas HSE- und Sicherheitsmanagement muss spezifische Risiken von Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffleitungen berücksichtigen (Betriebsanweisungen, Qualifikationen, Sachkundige). Rein ge- nerische HSE-Darstellungen genügen nicht.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalDas eingesetzte oder vorgesehene Per- sonal muss praktische Erfahrung im Um- gang mit Gas- und, soweit angeboten, Wasserstoffsystemen aufweisen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
PersonalFür sicherheitsrelevante Funktionen während der Leistungserbringung be- steht eine Vertretungs- oder Redundanz- regelung.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Personal„Als Mindestanforderung muss der An- sprechpartner vor Ort über Deutsch- kenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen gewährleisten . Weiterge- hende qualitative Aspekte der Kommuni- kation werden ausschließlich im jeweili- gen Mini-Wettbewerb nach der einschlä- gigen Wertungsmatrix bewertet.“Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
TechnikDie eingesetzten Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und ein- schlägige Normen/Regelwerke einhalten, insbesondere CE-, DVGW-, EN-/DIN-, TÜV-/DEKRA-, VDE-/VDI-Regelwerke, soweit einschlägig.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Wenn geforderte Normen oder Standards nicht erfüllt werden können, muss der Be- werber dies vollständig und nachvollzieh- bar begründen und alternativ implemen- tierte Normen oder Standards darstellen.
TechnikDer Bewerber muss die Fähigkeit einen 24/7-Schichtbetrieb grundsätzlich zu ge- währleisten, bestätigen.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Technik Evakuierungsar- beiten von Pipe- lines zum Gas- transportDer Bewerber muss befähigt sein alle Einsätze zu dokumentieren und die Er- gebnisse in maschinenlesbarem Format, insbesondere PDF- oder Microsoft- Office-Dateien zu übermitteln. Mindestin- halt: siehe LeistungsbeschreibungWird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Technik Evakuierungsar- beiten von Pipe- lines zum Gas- transportDie Anlagen müssen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan-Leitun- gen anschließbar sein.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Technik Evakuierungsar- beiten von Pipe- lines zum Gas- transportDie eingesetzten Anlagen müssen für Erdgas gemäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff an- geboten wird, muss zusätzlich die Eig- nung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen wer- den.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Technik Abfackeln von RestmengenDie Fackeltechnik muss für Erdgas ge- mäß DVGW G260 eingesetzt werden können; soweit Wasserstoff angeboten wird, muss zusätzlich die Eignung für Wasserstoff gemäß DVGW G260, 5. Gasfamilie, nachgewiesen werden.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.
Technik Abfackeln von RestmengenDie Fackelarbeiten müssen im Einklang mit geltenden Sicherheits- und Emissi- onsanforderungen (MethanVO) durchge- führt werden können.Wird durch den Bewerber ☐ selbst erfüllt. Wird eignungsleihend von ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Technik Die Inertisierung muss unter Beachtung Wird durch den Bewerber ☐ Inertisieren von der einschlägigen gesetzlichen und tech- selbst erfüllt. Pipelines zum nischen Regelwerke erfolgen können. Wird eignungsleihend von Gastransport ☐ Firma/en _______________ erfüllt.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

14 Nachweis 3 – Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtver- sicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung (WL2)

Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermö- gensschäden

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min- destens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von

  1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag- gebers abzuschließen und
  2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche- rung bereit ist.

Hinweis:

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nach-

weis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Vergabe 2026-073 „nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“

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