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Verfahrensbrief Nr. 1
Verfahrensbrief Nr. 1
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastrans-
port
Abfackeln von Restmengen
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenver-
einbarung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vergabenummer: 2026-073
Stand: 30.10.2026
Vergabe 2026-073:„nicht abschließenden Rahmenvereinbarung mit Durchführung von MiniWettbewerben“
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1 Inhaltsverzeichnis
Anlagenverzeichnis (Vergabeunterlagen) .............................................................................. 4
2 Einleitung ....................................................................................................................... 5
3 Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens .......................................................... 5
3.1 Projektbeschreibung ................................................................................................ 6
3.2 Leistungsüberblick................................................................................................... 6
3.3 Geplante Laufzeit .................................................................................................... 7
4 Auftraggeber und Vergabestelle ..................................................................................... 7
5 Sprache .......................................................................................................................... 8
6 Verfahren und Zeitplan ................................................................................................... 8
6.1. Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb ................................................. 9
6.2. Begrenzung der Bewerberzahl ................................................................................ 9
6.3. Angebotsphase I (Erstangebote) ............................................................................10
6.4. Vertragsverhandlungsphase ...................................................................................10
6.5. Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung ...................10
6.6. Mini-Wettbewerbe ..................................................................................................11
- Kommunikation (DTVP) .................................................................................................11
7.1. Kommunikationsform und Auskünfte ......................................................................11
7.2. Datenverarbeitung ..................................................................................................12
-
Bereitstellung der Vergabeunterlagen ...........................................................................12
-
Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote ................................................................12
-
Einzureichende Unterlagen ........................................................................................13
-
Bewerbergemeinschaften ..........................................................................................13
-
Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend) ...........................................14
-
Eignungsleihe und Mehrfachbeteiligung von Rahmenvertragspartnern ......................15
13.1. Eignungsleihe .........................................................................................................15
13.2. Mehrfachbeteiligung von Rahmenvertragspartnern im Rahmen eines Mini-Wettbewerbs (§§ 34, 47 SektVO) ..................................................................................16
- Eignung .....................................................................................................................17
14.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ..................................................17
14.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................18
14.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .....................................................19
-
Zuschlagskriterien und Angebotswertung – unvollständige Rahmenvereinbarung .....20
-
Zuschlagskriterien und Angebotswertung – Mini-Wettbewerbe ..................................20
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-
Geheimhaltung ..........................................................................................................21
-
Rügeobliegenheiten ...................................................................................................21
-
Nachprüfungen ..........................................................................................................22
-
Ergänzende Bestimmungen .......................................................................................23
20.1. Nachforderung ....................................................................................................23
20.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ........................................................23
20.3. Nebenangebote ..................................................................................................23
20.4. Ausschluss .........................................................................................................23
20.5. Entschädigung ....................................................................................................23
20.6. Aufhebung des Verfahrens .................................................................................23
20.7. Einverständnis des Bewerbers ............................................................................24
20.8. Rücknahme von Teilnahmeanträgen/Angeboten ................................................24
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Anlagenverzeichnis (Vergabeunterlagen)
Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)
Anlage A.2 Angebotsschreiben Rahmenvereinbarung
Anlage A.4 Hinweise zum Datenschutz
Anlage B.1 Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung
Anlage B.2 Nicht-abschließende Rahmenvereinbarung: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Abfackeln von Restmengen, Inertisieren
von Pipelines zum Gastransport
Anlage B.2.1 GASCADE Allgemeine Einkaufsbedingungen
Anlage B.2.2 HSE Richtlinie-Kontraktoren - Version 8 | Stand: 01.Juni 2025
Anlage B.2.3 GASCADE Verhaltenskodex Lieferanten
Anlage C.0 MUSTER Aufforderung Angebotsabgabe Mini-Wettbewerb (nicht ausfül- len!)
Anlage C.1 MUSTER Angebotsschreiben (Mini-Wettbewerb) (nicht ausfüllen!)
Anlage C.2 MUSTER Leistungsverzeichnis Mini-Wettbewerb (nicht ausfüllen!)
Anlage C.3 MUSTER Preisblatt (Mini-Wettbewerb) (nicht ausfüllen!)
Anlagen C.4 MUSTER Wertungsmatrix (Mini-Wettbewerb) Leistungspaket 1 bis 7 (nicht ausfüllen!)
Anlage C.5 MUSTER Zuschlagsschreiben Mini-Wettbewerb
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2 Einleitung Die Auftraggeber mussten aufgrund eines Verfahrensfehlers das Vergabeverfahren 2026-061 aufheben. Die Auftraggeber halten an ihrer Beschaffungsabsicht fest und schreiben hiermit den Auftragsgegenstand zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren erneut aus. Das neue Verfahren und die hierfür vorgesehenen Vergabeunterlagen sind so gestaltet, dass Unternehmen, die im aufgehobenen Verfahren bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, diesen grundsätzlich inhaltlich unverändert erneut einreichen können. Es bleibt dennoch die Verantwortung eines jeden sich bewerbenden Unternehmens, vollständige und korrekte Teilnahmeanträge zu stellen. Die nachfolgenden Hinweise zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- wettbewerb sollen die Teilnehmer innerhalb des Verfahrens unterstützen, einen ordnungsge- mäßen Teilnahmeantrag und später ordnungsgemäße Angebote abzugeben. Die Angaben im Teilnahmeantrag müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die vorliegenden Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des aktuellen Teilnahmeantrages ver- wendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig. Die vorliegende Unterlage stellt den vorgesehenen Ablauf sowie die generellen Regeln und Formalitäten des Verfahrens vor.
Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Unterlage und den weiteren Vergabeunterlagen per- sonenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleich- heitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
3 Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer nicht abschließenden Rahmenvereinba- rung über Leistungen im Zusammenhang mit Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gas- transport, dem Abfackeln von Restmengen sowie dem Inertisieren von Pipelines.
Die Leistungen können sowohl einzeln als auch in Kombination auftreten. Zur strukturierenden Beschreibung des Leistungsgegenstandes werden Leistungsdimensionen definiert, die als Grundlage für die Bewertung und Auswahl der Teilnehmer dienen.
Die Rahmenvereinbarung dient der flexiblen und bedarfsgerechten Vergabe von Einzelaufträ- gen im Wege von Mini-Wettbewerben.
Das zugrunde liegende Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschrit- ten: Evakuierungsarbeiten, Fackelarbeiten und Inertisierungsarbeiten. Das Medium ist Erdgas und Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach G260. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen werden können. Das
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Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden. Die Anlagen sollen durch den Dienstleister betrieben werden.
3.1 Projektbeschreibung
(1) GASCADE Gastransport GmbH und (2) NEL Gastransport GmbH (NGT) sind unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber mit Sitz in Kassel, Deutschland. Die Auftraggeber sind Tochterge- sellschaften der Wiga Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die wiederum zur SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehört. GASCADE und NGT transportieren Erdgas und Wasserstoff sicher, zuverlässig und effizient durch ihre Pipelinesysteme. Die Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Energiezu- kunft und unterstützen den Aufbau eines Wasserstoff-Netzes in Deutschland und Europa. Die Auftraggeber sind auch an verschiedenen Projekten beteiligt, die zur Ver-besserung der Gasinfrastruktur und zur Unterstützung der Energiewende beitragen. Die EU-Methanregulierung verpflichtet die Auftraggeber als Fernleitungsnetzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Der Einsatz von mobilen Umpumpver- dichtern, Fackel und anschließender Inertisierung bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, Arbeiten an den Assets mit möglichst geringen Emissionen durchzuführen. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschritten: das Evaku- ieren, Abfackeln und Inertisieren. Das Medium ist Erdgas und/oder Wasserstoff der 5. Gasfa- milie nach G260. Hierbei ist der Vergabestelle klar, dass die Lösungen im Bereich Wasserstoff aktuell limitiert sind. Dieser Umstand wird in Mini-Wettbewerben berücksichtigt. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen wer- den können. Das Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden.
3.2 Leistungsüberblick
Zur strukturierenden Beschreibung des Leistungsgegenstandes werden folgende Leistungsdi-
mensionen festgelegt:
-
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
-
Abfackeln von Restmengen
-
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Die Leistungspakete (Lose) ergeben sich aus Kombinationen dieser Leistungsdimensionen.
Ein Teilnehmer kann für eine oder mehrere Leistungsdimensionen zugelassen werden. Die
Zulassung zu kombinierten Leistungspaketen setzt voraus, dass der Teilnehmer für alle darin
enthaltenen Leistungsdimensionen geeignet ist.
Leistungspaket 1: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
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Leistungspaket 2: Abfackeln von Restmengen
Leistungspaket 3: Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Leistungspaket 4: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen
Leistungspaket 5: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Leistungspaket 6: Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gastrans- port
Leistungspaket 7: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Die Abgabe eines Angebots auf einzelne Leistungspakete ist zulässig. Die Auswahl der jeweils abzurufenden Leistungspakete oder Leistungspaketkombinationen obliegt dem Auftraggeber im Rahmen des konkreten Bedarfs.
Hinweis zur Struktur der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung erfasst Leistungen, die je nach Bedarf als Einzelleistung oder in unterschiedlichen Kombinationen abgerufen werden können. Die Aufteilung in Einzel- und Kombinationslose dient der bedarfsgerechten Abbildung eines zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses nicht abschließend bestimmbaren Leistungsbedarfs.
Die Zuschlagserteilung erfolgt im Rahmen von Mini-Wettbewerben innerhalb der in der Rah- menvereinbarung geregelten Leistungspakete; eine erneute Eignungsprüfung findet dabei nicht statt.
3.3 Geplante Laufzeit
Die Laufzeit der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung beträgt 8 Jahre ab Zuschlagser- teilung. Die Vergabestelle schätzt das anstehende Auftragsvolumen über die Laufzeit auf EUR 15.000.000,00. Der Gesamtwert aller Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung ist daher auf den Höchstwert von EUR 20.000.000,00 netto begrenzt. Nach Erreichen des Höchstwerts dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben wer- den. Die Auftraggeber führen eine gemeinsame fortlaufende Abrufkontrolle.
Der Ausführungszeitraum der einzelnen konkreten Beauftragungen wird bei Bedarf mittels Mini-Wettbewerb bekannt gegeben.
4 Auftraggeber und Vergabestelle Auftraggeber und Vergabestelle ist die:
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GASCADE Gastransport GmbH/NEL Gastransport GmbH, jeweils Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Deutschland E-Mail: vergabe@gascade.de Telefon: +49 561 934-0 Federführende Vergabestelle ist die GASCADE Gastransport GmbH. Die Kommunikation er- folgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
5 Sprache Verfahrenssprache ist Deutsch. Für die Vergabe- und Vertragsunterlagen, den Schriftverkehr, die Abwicklung des Vertrags gilt die Originalsprache Deutsch.
6 Verfahren und Zeitplan Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 5, 141 Abs. 1 GWB, § 15 Abs. 1 SektVO durchgeführt.
Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln (§ 119 Abs. 5 GWB).
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gliedert sich in vier Phasen:
Phase 1: Teilnahmewettbewerb
Phase 2: Angebotsphase I (Erstangebote)
Phase 3: Verhandlungsphase
Phase 4: Angebotsphase II (Best and Final Offer (BAFO)) und Vergabeentschei- dung
| Zeitraum | Vorgang | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.10.2026 | Bekanntgabe des Verfahrens auf DTVP und Versand der EU- weiten Auftragsbekanntmachung | ||||
| 16.11.2026, 12:00 Uhr | Frist zur Fragestellung (Teilnahmewettbewerb) | ||||
| 20.11.2026 | Bereitstellung des finalen Fragen-Antworten-Katalogs (Teilnahmewettbewerb) | ||||
| 01.12.2026, 12:00 Uhr | Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge | ||||
| Voraussichtlich bis 10.12.2026 | Prüfung + Benachrichtigung der Bewerber über den Ausgang des Teilnahmewettbewerbs | ||||
| Voraussichtlich KW 02/2027 | Ende Angebotsphase I | ||||
| Voraussichtlich KW 04/2027 | Verhandlungstermine / Auswahl des Bestbieters / Versand des Vorabinformationsschreibens |
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| Voraussichtlich KW 06/2027 | Ggf. Ende Angebotsphase II |
|---|---|
| Voraussichtlich KW 08/2027 | Ggf. finale Auswahl / Zuschlagsentscheidung / Versand des Vorabinformationsschreibens |
| KW 10/2027 (nach Ab- lauf der 10-tägigen Still- haltefrist) | Ggf. Zuschlagserteilung / Vertragsschluss |
| 14.03.2027 | Bindefrist |
Der dargestellte Ablauf und die genannten Termine geben lediglich den derzeitigen Planungs- stand wieder. Sie sind – mit Ausnahme der Fristen zur Einreichung von Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Teilnahmeantrags selbst – nicht verbindlich und können von der Vergabestelle jederzeit geändert werden. Insbesondere behält sich die Vergabestelle vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen erfüllen oder Änderungen an den Vergabeun- terlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
6.1. Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren beginnt mit der öffentlichen Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. In der Auftragsbekanntmachung wird über einen Link auf das Vergabeportal „DTVP“ verwie- sen.
Die Anlagen sind auf dem Vergabeportal veröffentlicht.
Auf Grundlage der Vergabeunterlagen (Anlagen A. und B.) erarbeiten die Bewerber bzw. Be- werber-/Bietergemeinschaften einen Teilnahmeantrag.
Am 01.12.2026, 12:00 Uhr (Systemzeit DTVP), endet die Frist zur Einreichung der Teilnah- meanträge. Anschließend werden die Teilnahmeanträge geöffnet und geprüft. Auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Erklärungen und Nachweise werden unter den Bewer- bern diejenigen ausgewählt, die die veröffentlichten Eignungskriterien erfüllen.
Grundlage der Eignungsprüfung sind die in der Auftragsbekanntmachung und diesem Verfah- rensbrief unter Nummer 14 genannten Bedingungen.
6.2. Begrenzung der Bewerberzahl
nicht anwendbar
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6.3. Angebotsphase I (Erstangebote)
Die Vergabeunterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes gege- benenfalls weiter konkretisiert und aktualisiert. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstan- gebotes erhalten die Bieter ggf. weitere Vergabeunterlagen.
Die Erstangebote werden geprüft und anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien be- wertet. Ein Zuschlag auf Erstangebote ist ausgeschlossen. Ein Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ist im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen.
6.4. Vertragsverhandlungsphase
Nach Auswertung der Erstangebote beginnt mit dem Abschluss der Angebotsphase I die Ver- handlungsphase. Der Auftraggeber lädt die Bieter, die ein wertungsfähiges erstes Angebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch ein.
Die Verhandlungsgespräche haben das Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Gegen- stand der Verhandlungen können grundsätzlich Auftragsinhalt, Auftragsbedingungen und sämtliche Bestandteile der Angebote sein, nicht aber die in den Vergabeunterlagen festgeleg- ten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sowie die Identität des ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstandes.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich in KW 04/2027 stattfinden. Die Angebotsinhalte werden geheim gehalten, die Verhandlungen getrennt mit den jeweiligen Bietern individuell geführt.
Die Terminierung der Gesprächstermine bzw. Verhandlungen erfolgt durch jeweilige individu- elle Einladung. Die Bieter haben unverzüglich nach Eingang ihrer jeweiligen Einladung mitzu- teilen, welche Personen von ihrer Seite an dem jeweiligen Termin teilnehmen werden.
6.5. Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung
Der Auftraggeber wird den Abschluss der Verhandlungsphase erklären und die verbliebenen Bieter auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse und der ggf. überarbeiteten Vergabe- unterlagen unter Festlegung einer einheitlichen Frist zur Einreichung finaler Angebote auffor- dern.
Die eingegangenen finalen Angebote werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im Rahmen einer Aufklärungsrunde werden – soweit erforderlich – missverständliche oder unge- naue Angaben in den Angeboten aufgeklärt. Anschließend werden die Angebote anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet und die Teilnehmer an der nicht abschließen- den Rahmenvereinbarung ermittelt. Der Zuschlag zum Abschluss, der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird, allen Bietern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leistungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt.
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Die Bieter sind nach der Einreichung ihrer finalen Angebote an ihre Angebote und deren In- halte bis einschließlich zum 14.03.2027 (Bindefrist) gebunden. Bis zum Ablauf der Bindefrist können die Angebote nicht zurückgezogen und auch inhaltlich nicht geändert werden. Für den Fall, dass aufgrund von Verzögerungen ein Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist nicht wirk- sam erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
Die Bieter, die auf Grundlage der veröffentlichten Zuschlagskriterien keinen Erfolg hatten, wer- den gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform auf elektronischem Weg vorab informiert. Über die Zuschlagserteilung erfolgt eine gesonderte Unterrichtung nach § 56 SektVO.
Sollte ein Zuschlag nicht in Betracht kommen oder das Vergabeverfahren aus sonstigen Grün- den aufgehoben werden müssen, werden die Bieter in Textform auf elektronischem Weg in- formiert.
6.6. Mini-Wettbewerbe
Tritt bei dem Auftraggeber ein konkreter Beschaffungsbedarf entsprechend der sieben Leis- tungspakete ein, wird das in Nr. 4 der nicht-abschließenden Rahmenvereinbarung (Anlage B.2) dargestellte Verfahren durchlaufen. Hierfür ist die Verwendung der auf den Bedarf kon- kretisierten Unterlagen für den Mini-Wettbewerb (Anlagen C.1 bis C.3) vorgesehen. Der Auf- traggeber behält sich vor diese Unterlagen zur Durchführung des Mini-Wettbewerbs bei Bedarf anzupassen, wobei die vergaberechtlichen Grundsätze einer fairen, transparenten und diskri- minerungsfreien Verfahrensführung beachtet werden.
In diesem Verfahren erfolgt noch kein eigenständiger Leistungsabruf; dies geschieht erst durch die hierauf aufbauenden Mini-Wettbewerbe. Wir bitten daher darum, die für die Durchführung der Mini-Wettbewerb vorgesehenen Unterlagen (Anlagen C.1 bis C.3) jetzt noch nicht zu be- füllen.
- Kommunikation (DTVP) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt über den gesamten Verfahrenszeitraum über die Vergabeplattform DTVP.
7.1. Kommunikationsform und Auskünfte
Weitere Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Änderungen an den Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen wer- den auf DTVP bereitgestellt.
Alle Fragen sind über DTVP zu stellen. Zu den Fristen wird auf Nummer 6 (Verfahren und Zeitplan) verwiesen.
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Verfahrensbrief Nr. 1
Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu Mitarbeitern des Auftraggebers ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität). Mündliche oder telefoni- sche Rückfragen werden nicht beantwortet.
7.2. Datenverarbeitung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden von im Verfahren tätigen natürlichen Personen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft u.a. die Namen, Adressangaben sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und beruflichen Qualifikation.
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 SektVO unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf DTVP abgerufen werden.
Das Abrufen der Vergabeunterlagen auf DTVP ist ohne vorherige Registrierung möglich, die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere die Kommunikation mit der Vergabe- stelle und die elektronische Abgabe eines Angebotes durch den Bieter setzt eine Registrierung hingegen zwingend voraus.
Bei Fragen zur Nutzung des Vergabeportals DTVP, insbesondere bei Fragen zur technischen Abwicklung, hat sich der Bieter an den Betreiber des Vergabeportals zu werden:
E-Mail: support@cosinex.de
Tel. +49 900 1 267463 (kostenpflichtig)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 17:00 Uhr.
Eine ausbleibende Registrierung und/oder eine fehlende Kenntnisnahme von durch den Auf- traggeber auf DTVP bereitgestellten Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Änderungen an den Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstigen verfahrensrelevan- ten Informationen gehen zu Lasten des jeweiligen Bieters.
- Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens am
01.12.2026, 12:00 Uhr (Systemzeit DTVP)
über das „Bietertool“ des DTVP elektronisch einzureichen. Das Bietertool ist eine Desktop- Anwendung, die sich über eine Webstart-Technologie automatisch installiert, sofern der Pro- zess der Abgabe eines elektronischen Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entspre- chenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde.
Bei der Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Größenbeschränkung für die maximal zulässige Dateigröße zu beachten. Die Größe des unter Nutzung des Bietertools abzugebenden elekt- ronischen Angebotes ist auf 500 MB beschränkt.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber keine Abgabe der Teilnahmeanträge auf dem Post- weg, per E-Mail oder per Telefax zulässt. Etwaige postalisch, per E-Mail oder per Telefax ein- gereichte Teilnahmeanträge werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Verfahrensbrief Nr. 1
Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig.
Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Im Unterschied zur Schriftform bedarf es keiner eigenhändigen Unterschrift, jedoch müssen der Unternehmens- name und der Name der vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Die Angabe gilt für den gesamten Teilnahmeantrag und ist rechtsverbindlich. Mit dem vollständigen Hochladen des formgerechten Teilnahmeantrags gelten alle weiteren eingereichten Unterlagen als vom Bewerber rechtswirksam abgegeben. Bei Teilnahmeanträ- gen von Bewerbergemeinschaft muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen wer- den.
Ggf. erforderliche Erklärungen Dritter sind durch den Dritten eigenhändig zu unterschreiben und durch den Bewerber beizufügen. Dritte im vorstehenden Sinne sind Mitgliedsunternehmen einer Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer und Eignungsverleihende-Unternehmen.
- Einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen auszufüllen und mit den dort genann- ten Nachweisen einzureichen:
- Ausgefüllte Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) Die Nachweise können in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
Nach erfolgter Eignungsprüfung der zur Abgabe von Erstangeboten aufgeforderten Bewer- ber sind dann mit allen Angeboten einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Konzeptbeschreibungen:
• HSE- und Sicherheitsmanagement • Qualifikation & Verfügbarkeit des Personals
Die Angebote müssen die in Anlage B.1 Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen
abschließend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen.
- Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften können in diesem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag abge- ben, wenn deren Bildung keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet.
Bewerbergemeinschaften werden nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SektVO wie Einzelbewerber be- handelt.
Jede Bewerbergemeinschaft hat mir ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der während des gesamten Vergabeverfah- rens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit bevoll- mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
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- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Neben der gemeinschaftlichen Erklärung sind für jedes Mitgliedsunternehmen die in dem Vor- druck zur Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eig- nung)), Vordruck 1.2) genannten Unterlagen vorzulegen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss die Anforderungen für Erklärungen Dritter bei der elektronischen Angebotsabgabe einhalten (vgl. Nr. 9).
Die Eignungsanforderungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen sich ferner nur an einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Die Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften ist unzulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung werden die betreffenden Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird ausnahmsweise von einem Angebotsausschluss absehen, wenn bei Angebotsabgabe plausible Gründe für die Doppelbeteiligung dargestellt werden und die be- treffende Bewerbergemeinschaft nachweist, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Ge- heimwettbewerbs nicht vorliegt.
Bewerbergemeinschaften, die den Teilnahmewettbewerb bestehen, nehmen im Falle der Zu- lassung zur Angebotsphase I als Bietergemeinschaften am Wettbewerb teil.
- Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend) Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufli- che Leistungsfähigkeit zu berufen – sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile – soweit dies im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits feststeht – im Teilnahme- antrag anzugeben und der/die Nachunternehmer zu benennen (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 2).
Für den benannten Nachunternehmer sind zudem die in dem vorbezeichneten Vordruck (An- lage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 2) genannten Unterlagen vorzulegen.
Eine Nachunternehmervergabe nach Vertragsschluss erfordert die vorherige Einwilligung des Auftraggebers.
Auf die Grundsätze der Einbindung von Nachunternehmen gem. § 34 SektVO wird hingewie- sen. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist die Ersetzung eines Nachunternehmers zu verlangen, sofern hinsichtlich des Nachunternehmers ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt.
Bei der Vergabe von Nachunternehmeraufträgen sind mittelständische Interessen durch den Hauptauftragnehmer vornehmlich zu berücksichtigen.
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- Eignungsleihe und Mehrfachbeteiligung von Rahmenvertragspartnern
13.1. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung dieses Auftrags gemäß § 47 SektVO im Hin- blick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfä- higkeit der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen („Eignungsleihe“), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantragbenen- nen und die dort genannten Unterlagen auch für das andere Unternehmen vorlegen. Er hat insbesondere den Namen und die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vor- druck 4 und 5) dieser Unternehmen vorzulegen.
Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 SektVO kann nicht nur ein selbständiges, von dem Be- werber rechtlich verschiedenes Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) sein. Hierunter sind auch konzernverbundene bzw. konzernangehörige Unternehmen zu verstehen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 47 SektVO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eig- nungsleihe für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vor- druck 5).
Der Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leis- tungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch neh- men, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Das bedeutet, dass das jeweilige Drittunternehmen als Nachunterneh- mer eingesetzt werden muss.
Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetz- ten Frist zu ersetzen.
Im Übrigen wird auf § 47 SektVO verwiesen.
Wie zuvor beschrieben werden zur strukturierenden Beschreibung des Leistungsgegenstan- des folgende Leistungsdimensionen festgelegt:
-
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
-
Abfackeln von Restmengen
-
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Die Leistungspakete (Lose) ergeben sich aus Kombinationen dieser Leistungsdimensionen.
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Verfahrensbrief Nr. 1
Ein Teilnehmer kann für eine oder mehrere Leistungsdimensionen zugelassen werden. Die Zulassung zu kombinierten Leistungspaketen setzt voraus, dass der Teilnehmer für alle darin enthaltenen Leistungsdimensionen geeignet ist.
Soweit ein Bewerber oder Bieter Leistungsdimensionen im Wege der Eignungsleihe nach- weist, werden diese nur berücksichtigt, wenn:
-
eine Eigenerklärung, dass
-
die erforderlichen Mittel für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung prinzipiell zur Ver- fügung stehen,
-
die tatsächliche Leistungserbringung sichergestellt ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Geeignetheit der Eignungsleihe im Hinblick auf die Leis- tungsdimension gesondert zu prüfen.
13.2. Mehrfachbeteiligung von Rahmenvertragspartnern im Rahmen eines Mini-Wett-
bewerbs (§§ 34, 47 SektVO)
Beteiligen sich Rahmenvertragspartnern im Rahmen eines Mini-Wettbewerbs sich sowohl als Hauptanbieter mit einem eigenen Angebot als auch als Nachunternehmer (im Wege der Eig- nungsleihe) gemäß § 34 (i. V. m. § 47) SektVO in Angeboten anderer Hauptanbieter, ist der Auftraggeber im besonderen Maße zur Wahrung der wettbewerblichen Ausschreibung und des Geheimwettbewerbes gehalten.
Vorbehaltlich der in diesem Fall vorzunehmenden konkreten Einzelfallprüfung werden bereits an dieser Stelle folgende grundsätzliche Erwägungen mitgeteilt: Eine Mehrfachbeteiligung im Mini-Wettbewerb ist nur zulässig, wenn die Angebote unabhängig erstellt werden, kein Infor- mationsaustausch über Angebotsinhalte stattfindet und die zugesagten Ressourcen für jedes betroffene Angebot verbindlich verfügbar sind. Der Rahmenvertragspartner hat dies mittels Eigenerklärung (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 1.3) zu bestäti- gen. Bei Verstößen können die betroffenen Angebote ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, um die vergaberechtliche Konformität solcher Mehrfachbeteiligungen zu gewährleisten, zusätzliche Unterlagen und Erklärungen anzufor- dern und nachzuprüfen.
Die im Wege der Eignungsleihe zugesagten Leistungen und Ressourcen sind unabhängig vom Zuschlagserfolg in anderen Angeboten vollständig und vertragsgemäß zur Verfügung zu stel- len. Eine exklusive Bindung der Eignungsleihe ist nicht vorgesehen.
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Verfahrensbrief Nr. 1
- Eignung
Öffentliche Aufträge im Sektorenbereich werden an geeignete Unternehmen vergeben, die anhand objektiver Kriterien gemäß §§ 142 Nr. 1, 122 Abs. 1 und 2 GWB ausgewählt und nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eignung für die zu vergebende Leistung nachzuweisen. Be- werber haben die geforderten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg ihrer Eignung und zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (§§ 42 ff. SektVO). Die einzureichenden Unterlagen sind insbesondere auch der Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) zu entnehmen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Auftraggeber legt folgende objektive Eignungskriterien fest:
14.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer- den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf- fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 24.09.2025 sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
- PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).
- PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.
- PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.
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Verfahrensbrief Nr. 1
14.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh- lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen. Die An- forderung ist leistungspaketbezogen und verhältnismäßig zur geschätzten Einzelauf- trags- und Rahmenvertragsstruktur festgelegt.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.
- WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min- destens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
- einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag- gebers abzuschließen und
- die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche- rung bereit ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein- deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einrei- chung der Teilnahmeanträge nicht älter als 24.09.2025 sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3.
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Verfahrensbrief Nr. 1
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter- lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entspre- chend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen.
Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Un- terlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.
14.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re- ferenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma- chung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
- Referenztitel
- Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
- Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
- Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben) (Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va- riante angenommen)
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens eine der folgenden Tätigkeiten im Bereich des europäischen Erdgas-Pipelinenetzes (Nennweite der zu betroffenen Leitun- gen: DN100 bis DN1400, dabei muss mindestens 1 Referenz im deutschen Erdgas- Pipelinenetz erbracht worden sein) umfasst haben und der Bewerber muss bei den ein- gereichten Referenzen mindestens eine der folgenden Leistungsarten als ausführendes Unternehmen selbst erbracht haben:
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Verfahrensbrief Nr. 1
:
- Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
- Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Weiterhin betraf die Beauftragung Pipelines mit
- Leitungslänge: 1 km bis mehrere hundert Kilometer
- Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400
- Leitungsdruck Druckseite: 25 barg bis 80 barg o Saugseite: 60 barg bis 0,1 barg o
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag- geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind mindestens 5 einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.1.
- Zuschlagskriterien und Angebotswertung – unvollständige Rahmenvereinbarung
Der Zuschlag zum Abschluss der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird allen Be- werbern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfül- len, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leistungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfah- ren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt. Der Preis ist kein Zuschlagskrite- rium im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung.
Eine Preiswertung findet an dieser Stelle ausdrücklich nicht statt.
- Zuschlagskriterien und Angebotswertung – Mini-Wettbewerbe
Preisermittlung und Zuschlag im Mini-Wettbewerb
Die Vergabestelle führt bei Bedarf Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvereinbarungs- teilnehmern durch.
In diesen Mini-Wettbewerben erfolgt die Zuschlagsentscheidung maßnahmenbezogen und insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien:
-
Preis für die konkret angefragte Maßnahme
-
Je nach angefragter Auftragsform werden zusätzlich Betriebskosten der einge- setzten Betriebsmittel (Evakuierungseinheit, Verdampfer) und gegebenenfalls die berechneten Kosten der Restmengen des Evakuierungsmediums berück- sichtigt.
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Verfahrensbrief Nr. 1
- Einsatz-, Sicherheits- und Emissionskonzept für die Maßnahme
Details zur Methodik der Zuschlagsentscheidung im Mini-Wettbewerb sind in der jeweiligen Anlage C.4 des entsprechenden Leistungspakets dargestellt.
Die Zuschlagsentscheidung in Mini-Wettbewerben erfolgt nach den in Anlage C.4 je Leistungs- paket festgelegten Wertungsmatrizen. Für jedes Leistungspaket werden die einschlägigen Zu- schlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen, Wertungsmethode und wertungsrelevanten Angaben vor Einleitung des jeweiligen Mini-Wettbewerbs auf Grundlage der mit der Rahmen- vereinbarung veröffentlichten Systematik festgelegt.
- Geheimhaltung
Sektorenauftraggeber dürfen nach § 5 Abs. 1 SektVO keine von den Unternehmen übermittel- ten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Dazu gehö- ren insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der ein- gereichten Dokumente. Ausdrücklich zulässig ist die Weitergabe von Informationen an Berater des Auftraggebers, die von Berufs wegen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Wirtschaftsprü- fer, Steuerberater und externe Rechtsanwälte).
Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags/Angebots, die ein Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kenn- zeichnen.
Geschieht dies nicht, können die Vergabestelle und die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbetei- ligte (z.B. andere Bieter) ausgehen.
Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informati- onen gewährleistet der Sektorenauftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen. Die Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über deren Öffnung, Prüfung und Wertung werden auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich behandelt.
Im Gegenzug verpflichten sich die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, keine vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Informationen an Dritte weiterzuleiten und sämtliche erhaltene Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vergabestelle erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Be- werbers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unter- lagen). Der Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags/Angebots diesem Rechtsübergang zu.
- Rügeobliegenheiten
Die Vergabeunterlagen müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Verga- beunterlagen oder die den Bewerbern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so trifft die Bewerber die Obliegenheit, die Vergabestelle unverzüglich darauf
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hinzuweisen. Anderenfalls können sie sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten haben die Bewerber als von ihnen zu tragende Risiken in ihre Angebote einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügeobliegen- heiten der Bewerber nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un- wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
-
Nachprüfungen
Nach § 160 Abs. 2 GWB ist jedes Unternehmen befugt, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Verga- bevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be- hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zuständige Nachprüfungsinstanz:
Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn
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Verfahrensbrief Nr. 1
Fax: +49 228 9499 163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499 0
- Ergänzende Bestimmungen
20.1. Nachforderung
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 SektVO nachzufordern. Die nachge- forderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bewerber innerhalb der vom Auftraggeber ge- setzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
20.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen haben betroffene Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden sind.
20.3. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
20.4. Ausschluss
Angebote, die nicht die in den Vergabeunterlagen geforderten Voraussetzungen/Bestimmun- gen erfüllen, werden ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere in den in § 57 SektVO genannten Fällen.
20.5. Entschädigung
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen bzw. eine Entschädigung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
20.6. Aufhebung des Verfahrens
Insbesondere für den Fall, dass keine den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Teilnahmeanträge oder Angebote fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten (§ 57 SektVO). Die Vergabestelle wird die Bieter im Falle einer Aufhebung des Verfahrens unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich unterrichten.
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Verfahrensbrief Nr. 1
20.7. Einverständnis des Bewerbers
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots erklärt sich der betreffende Bewerber mit allen Bestandteilen der vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden.
Der Bewerber sichert durch seine Beteiligung am Verfahren zu, dass für die Verarbeitung der in seinem Teilnahmeantrag und/oder seinem Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit diesem Verfahren und der Vertragserfüllung die erforderliche Einwilli- gung der Betroffenen vorliegt. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Siehe insoweit die Hinweise zum Daten- schutz (Anlage A.4 Hinweise zum Datenschutz).
20.8. Rücknahme von Teilnahmeanträgen/Angeboten
Eine Rücknahme von bereits abgegebenen Teilnahmeanträgen/Angeboten ist bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist durch Erklärung in Textform gemäß § 126b BGB möglich. Bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote kann dann ein neuer Teil- nahmeantrag/ein neues Angebot eingereicht werden.
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