VHB_214_Bes._Vertragsbedingungen.pdf

Estricharbeiten für den Erweiterungsneubau der Oberschule Brandis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 21:05 (Europe/Berlin)

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBAL

© loopralumroFregnirühTrelartnez 214 (BesondereVertragsbedingungen)

Vergabenummer Baumaßnahme

Leistung

Besondere Vertragsbedingungen

1 Ausführungsfristen(§5VOB/B) 1.1 FristenfürBeginnundVollendungderLeistung(=Ausführungsfristen): MitderAusführungistzubeginnen

am

spätestens Werktage nachZugangdesAuftragsschreibens.

inder KW spätestensamletztenWerktag dieserKW.

innerhalbvon12Werktagen nachZugangderAufforderungdurchdenAuftraggeber(§5Absatz2Satz2VOB/B);

dieAufforderungwirdIhnenvoraussichtlichbiszum zugehen;

nachderimbeigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFristfürdenAusführungsbeginn.

DieLeistungistzuvollenden(abnahmereiffertigzustellen)

am

innerhalbvon Werktagen nachvorstehendangekreuzterFristfürdenAusführungsbeginn.

inder KW spätestensamletztenWerktag dieserKW.

inderimbeigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFertigstellungsfrist.

VerbindlicheFristen(=Vertragsfristen)gemäß§5Absatz1VOB/Bsind:

vorstehendeFristfürdenAusführungsbeginn

vorstehendeFristfürdieVollendung(abnahmereifeFertigstellung)derLeistung

folgendealsVertragsfristvereinbarteEinzelfristen

ausdembeigefügtenBauzeitenplan:

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Blatt1von3 mroF 1.2 412kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-500-BHV 11.13.05.15-309

Erweiterungsneubau Oberschule Brandis Poststraße 20, 04821 Brandis

Los 309 - Estricharbeiten

19.02.2026

IhrAuskunftsrechtgemäß§5Absatz2Satz1VOB/Bbleibthiervonunberührt.

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2 Vertragsstrafen (§11VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die VollendungalsVertragsstrafefürjedenWerktag desVerzugszuzahlen:

€(ohneUmsatzsteuer)

ProzentderimAuftragsschreibengenanntenAuftragssummeohneUmsatzsteuer; BeträgefürangeboteneInstandhaltungsleistungenbleibenunberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglichzuerbringendenLeistungenentspricht.

(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die VertragsstrafeaufdeninSatz1genanntenProzentsatzdesTeilsderAuftragssumme(ohneUmsatzsteuer)begrenzt,der denbiszudiesemZeitpunktvertraglichzuerbringendenLeistungenentspricht.

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© loopralumroFregnirühTrelartnez 214 (BesondereVertragsbedingungen)

2.2 DieVertragsstrafewirdaufinsgesamt ProzentderimAuftragsschreibengenanntenAuftragssumme

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung(§16VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlunggem.§16Absatz3Nummer1VOB/BunddenEintrittdesVerzugesgem.§16 Absatz5Nummer3VOB/Bverlängertauf Tage

4 Sicherheitsleistung fürdieVertragserfüllung(§17VOB/B)

AufSicherheitfürdieVertragserfüllungwirdverzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertrags- erfüllunginHöhevonfünfProzentderAuftragssumme(inkl.Umsatzsteuer,ohneNachträge)zuleisten.

5 Sicherheitsleistung fürMängelansprüche

AufSicherheitfürdieMängelansprüchewirdverzichtet.

8 Werbung

Werbung aufderBaustelleistnurnachvorherigerZustimmungdesAuftraggeberszulässig.

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Blatt2von3 412kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-500-BHV 0,2

5

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme(vorläufigeAbrechnungssumme).

6 Bürgschaften(§17VOB/B)

WirdSicherheitdurchBürgschaftgeleistet,istdafürdasjeweilseinschlägigeFormblattdesAuftraggeberszuverwenden, undzwarfür

– dieVertragserfüllungdasFormblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – dieMängelansprüchedasFormblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – vereinbarteVorauszahlungenundAbschlagszahlungen gem.§16Absatz1Nummer1Satz3VOB/BdasFormblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“

7 TechnischeSpezifikationen

Soweitim Leistungsverzeichnis auf TechnischeSpezifikationen (z.B. nationale Normen,mit deneneuropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen)Bezuggenommenwird,werdenauchohnedenausdrücklichenZusatz:„odergleichwertig",immergleichwertige TechnischeSpezifikationeninBezuggenommen.

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9 –frei–

10 Weitere BesondereVertragsbedingungen

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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© loopralumroFregnirühTrelartnez

412kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-500-BHV 11. Die Bauarbeiten finden teilweise während des regulären Schulbetriebes statt. Lärmverursachende Arbeiten sind möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass der Schulbetrieb gefahrenfrei erfolgen kann. Baustellenverkehr ist in Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schüler zu vermeiden. Alle Personen, die sich im Baustellenbereich aufhalten oder dort tätig sind, sind zu unterweisen.

  1. Kosten für den Baustrom und Bauwasser werden mit je 0,3 % der abgerechneten Bruttobausumme auf den AN umgelegt.

  2. Der AN besitzt eine Haftpflichtversicherung und legt diese auf Verlangen der Vergabestelle vor: Deckungssummen je Schadensfall von mindestens: Personenschäden 2.000.000,00 EUR, Sachschäden und Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR, Bearbeitungsschäden 50.000,00 EUR

  3. Der Auftraggeber schließt für das Vorhaben eine Bauleistungsversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadensfall ab. Der Auftragnehmer hat sofort nach Rechnungslegung durch den Auftraggeber seinen Prämienanteil von 0,3 v. H. der Bruttoauftragssumme auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Der Auftraggeber zahlt in jedem Fall den Betrag der Selbstbeteiligung selbst, soweit der Schadensfall in seinem Leistungsbereich anfällt. Über die Leistungen der Bauleistungsversicherung hinausgehende Ansprüche gegen den Auftraggeber kann der Auftragnehmer im Schadensfall nicht stellen. Der Auftragnehmer kann die Bauleistungsversicherungspolice beim Auftraggeber einsehen.

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