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Vergabenummer 2026-GB311-00039 Baumaßnahme STF-LAN: Stadtteilfeuerwehr Langebrück – Neubau Gerätehaus
Leistung Los 07 Estrich
Weitere Besondere Vertragsbedingungen als Ergänzung zum Formblatt 214
10.1. Ergänzung zu Formblatt 214 Punkt 1.2 – Vertragsfristen Folgende Einzelfristen ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
| Datum der Einzelfrist | (Teil-)Leistung |
|---|---|
| 17.12.2026 - 20.01.2027 | Arbeitsvorbereitung, Bestellung |
| 21.01.2027 - 03.02.2027 | Estricheinbau (belegreif am 19.04.2027) |
10.2 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber versichert die gesamte Bauleistung.
Die Bauleistungsversicherung besteht für das Risiko des Auftraggebers und Auftragnehmers. Der Selbstbehalt von 500,- EUR je Schadensfall ist jeweils von der Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat. Bei Aufträgen, bei denen der Auftragnehmer Leistungen an den Nachauftragnehmer vergibt, gilt für das Auftragnehmerrisiko ein Selbstbehalt von 1.500,00 EUR je Schadensfall.
Die Versicherungsprämie in Höhe von 1,35 o/ oo der Angebotssumme ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber setzt die Versicherungsprämie von der Brutto-Abrechnungssumme ab. Bezugssumme ist der Endbetrag der Netto-Abrechnungssumme.
10.3 Baustelleneinrichtung / Bautoiletten / Baustrom / Bauwasser / Bauheizung
An den Kosten für die Nutzung der vom AG aufgestellten Baustelleneinrichtung und Bautoiletten beteiligt sich der AN mit 0,1 % der Netto-Abrechnungssumme.
für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN jeweils mit 0,25 % der Netto- Abrechnungssumme.
für Einrichtung und Betrieb einer Bauheizung beteiligt sich der AN mit 0,5 % der Netto- Abrechnungssumme.
10.4 Ergänzung zu Punkt 3 Formblatt 214 – Rechnungen (§ 14 VOB/B)
Rechnungen sind
per E-Mail an zu senden.
in digitaler Form an - wird im Beauftragungsfall mitgeteilt - zu senden. Die notwendigen Rechnungsunterlagen sind mit der Rechnung 1-fach einzureichen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) zur Vorinformation per E-Mail an stf-lan@stesad.de zu senden.
Die Rechnungsunterlagen sind vor Rechnungsstellung durch die örtliche Bauüberwachung des AG bestätigen zu lassen.
10.5 Freistellungsbescheinigung
Der AN hat mit der ersten Abschlagsrechnung eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 EStG vorzulegen und diese während des Bauvorhabens unaufgefordert zu aktualisieren.
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10.6 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
10.7 Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Soweit die Abrechnungssumme der Schlussrechnung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme der Schlussrechnung (inklusive Umsatzsteuer) zu leisten.
10.8 Förmliche Abnahme gem. § 12 Abs. 4 VOB/B
Die Leistungen des AN sind förmlich abzunehmen.
10.9 Bauschuttbeseitigung
Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschuttes zählt, selbständig und auf eigene Kosten vorzunehmen. Kommt der AN dieser Verpflichtung schuldhaft trotz Mahnung und erfolgter Fristsetzung durch den AG nicht nach, so kann der AG mit dieser Aufgabe einen Dritten beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom AN zu tragen. Der AG kann diese Kosten von der nächsten Abschlagsrechnung bzw. der Schlusszahlung in Abzug zu bringen.
10.10 Bauschild / Werbung an der Baustelle
Der AG beabsichtigt an der Baustelle ein Bauschild mit Firmenleisten anzubringen. Dem AN steht die Entscheidung frei, sich in Form einer Firmenleiste auf dem Bauschild eintragen zu lassen. Für den Fall der Präsentation beteiligt sich der AN je nach entstandenem Aufwand an den Kosten. Der Betrag wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Größe sowie die Form der Firmenleiste wird vom AG festgelegt. Das Anbringen firmeneigener Schilder und Planen ist nur nach schriftlicher Genehmigung des AG gestattet.
10.11 Baustellensicherheit
Für das Bauvorhaben wird ein SiGeKo bestellt, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Nach zweimaliger fruchtloser Mahnung durch den SiGeKo bzw. die Bauleitung und Nichteinhaltung der geforderten Baustellensicherheit erfolgt ein Abzug von der Rechnungssumme in Höhe von 1.000,00 EUR Netto ohne weiteren Nachweis.
Arbeitszeiten 10.12
Als reguläre Arbeitstage für die auszuführenden Bauleistungen werden die Wochentage Montag bis Samstag vereinbart. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall zu folgenden regulären Arbeitszeiten und im Rahmen der angebotenen Einheitspreise ohne Zuschläge die Leistungen ausführen zu lassen:
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
10.13 Hinweis zur Wartung/zum Wartungsvertrag
Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotswertung berücksichtigt. Die Wartungssumme fließt in die Wertung der Angebote mit ein (4 Jahre). Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Bieters.
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Die Auftragserteilung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Firma an den Angebotspreis für die Wartung bis zum Abschluss des Wartungsvertrages, gebunden bleibt. Der Wartungsvertrag wird rechtsgültig mit der Unterzeichnung des Auftrages.
10.14 Holzprodukte
Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an die Lieferadresse, sind im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise vorzulegen
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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