06 - Vordruck 6 Eigenerklärungen Russlandsanktionen_ Drittsaatensubventionen_ Staatenliste und Finanzsanktionsliste.docx

Erwerb einer neuen Bundesbank-Zentrale mit Bauverpflichtung in Frankfurt am Main

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:41 (Europe/Berlin)

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Vordruck 6

06 - Eigenerklärungen

zur Umsetzung von Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014

in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der VO (EU) 2025/2033

des Rates vom 23.10.2025 (Russlandsanktionen),

Meldung oder Erklärung gemäß Art. 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubvention) sowie Eigenerklärungen zur Staatsangehörigkeit der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (Staatenliste) und zur Finanzsanktionsliste

Vergabeverfahren zum Erwerb einer Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank

Vergabenr.: 2000082088

Verhandlungsverfahren nach

europaweitem Teilnahmewettbewerb

Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsgeber/Nachunternehmer (Name/Anschrift)

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Teilnahme als:

[ ] Bewerber

[ ] Mitglied der Bewerbergemeinschaft

[ ] Eignungsgeber

[ ] Nachunternehmer

  1. Eigenerklärungen zur Umsetzung von Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025 (Russlandsanktionen)
  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025[1] genannten Personen oder Unternehmen gehöre(n), die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
    2. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder
    3. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
  3. Ich/Wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
  4. Ich/Wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
  5. Meldung oder Erklärung gemäß Art. 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionen)

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir keine nach Kapitel 4 der Verordnung (EU) 2022/2560 meldepflichtige drittstaatliche finanzielle Zuwendungen erhalten habe(n).

[ ] Sonst weiter unter Ziff. 1.

    1. Ich/Wir bin/sind gemäß Art. 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (im Folgenden „Verordnung (EU) 2022/2560“) verpflichtet,

[ ] der Auftraggeberin alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Art. 28 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2022/2560 zu melden („Meldung“ bzw. „notification“) oder

[ ] der Auftraggeberin eine Erklärung zu übermitteln, in der alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufgeführt werden und bestätigt wird, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Art. 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2560 unterliegen („Erklärung“ bzw. „declaration“).

    1. Ich/Wir habe(n) das Formular für die Meldung finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 „Form for Foreign Subsidies Public Procurement (FS-PP)“ – zugleich Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission vom 10.07.2023 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen durch die Kommission (im Folgenden „Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441“) – zur Meldung oder Erklärung im Sinne der Ziff. 1) einschließlich aller notwendigen Unterlagen verfügbar unter

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1441

gemäß den Anforderungen der Art. 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 ausgefüllt und unterzeichnet und das ausgefüllte und unterzeichnete Formular FS-PP zur Meldung oder Erklärung einschließlich aller ggf. notwendigen Unterlagen diesem Vordruck 6 als Anhang 1 beigefügt.

    1. Sofern gemäß Ziff. 1 eine Erklärung („declaration“) abzugeben ist, sonst weiter unter Ziff. II.5

[ ] Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2560 sowie Ziff. 7.4 des Formulars FS-PP (zugleich Annex II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441) in einer Erklärung grundsätzlich lediglich solche drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nicht aufzuführen sind, deren Gesamtbetrag je Drittstaat in den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Erklärung geringer ist als der Betrag der De-minimis-Beihilfen nach Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission.

    1. Ich/Wir werde(n) – neben der Einreichung unseres Angebots bei der Auftraggeberin – ergänzende Dokumente betreffend das Formular FS-PP unmittelbar an die Europäische Kommission übermitteln.

[ ] Ja [ ] Nein

    1. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass mich/uns die Auftraggeberin auffordern kann, eine Meldung oder Erklärung innerhalb von zehn Arbeitstagen vorzulegen, wenn das entsprechende Dokument im Angebot fehlt, und dass mein/unser Angebot, soweit es den Bedingungen des Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 unterliegt, für nicht ordnungsgemäß zu erklären und abzulehnen ist, wenn ich/wir meinem/unserem Angebot trotz einer Aufforderung der Auftraggeberin letztlich keine Meldung oder Erklärung im Sinne der Ziff. II. beifüge(n). Mir/uns ist weiter bekannt, dass die Auftraggeberin verpflichtet ist, die EU-Kommission über diese Ablehnung zu informieren.
    2. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass die Auftraggeberin gem. Art. 29 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2560 verpflichtet ist, unsere Meldung oder Erklärung unverzüglich an die EU-Kommission weiterzuleiten, sobald ich/wir unsere Meldung oder Erklärung bei der Auftraggeberin eingereicht habe(n).
  1. Eigenerklärungen zur Staatsangehörigkeit der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (Staatenliste gemäß SÜG)
    1. Ich/Wir bestätige(n), dass mir/uns die dem Vergabeverfahren beigefügte Staatenliste gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SÜG (Anlage) bekannt ist und ich/wir deren Inhalt zur Kenntnis genommen habe/haben.
    2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns,
  2. vor dem Einsatz von Personal im Rahmen der Auftragsausführung die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Personen zu überprüfen,
  3. die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sofern eine im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzte Person die Staatsangehörigkeit eines Staates gemäß der Staatenliste innehat,
  4. die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sofern sich während der Vertragslaufzeit Änderungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des eingesetzten Personals ergeben, insbesondere wenn eine Person die Staatsangehörigkeit eines Staates gemäß der Staatenliste erwirbt,
  5. bei einem Austausch von Personal die vorstehenden Anforderungen gleichermaßen für neu eingesetztes Personal sicherzustellen.
    1. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Vorliegen einer Staatsangehörigkeit gemäß der Staatenliste im Einzelfall zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Einsatz der betreffenden Person bei der Auftragsausführung möglich ist.
    2. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass unzutreffende Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund führen können.
  6. Eigenerklärungen zur Finanzsanktionsliste

Ich/Wir erkläre(n), dass in der Finanz-Sanktionsliste der EU (abrufbar unter www.finanz-sanktionsliste.de) keine Eintragung hinsichtlich meines Unternehmens/unseres Unternehmens oder meiner/unserer gesetzlichen Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigten vorliegt.

……………………………………...…, den ……………………………………

(Ort) (Datum)

………………………………………………………………………………………………………………

(Name des Erklärenden)

  1. Art. 5k Absatz 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der VO (EU) 2025/2033

    des Rates vom 23.10.2025 lautet wie folgt:

    Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Art. 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Art. 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Art. 7 Buchstaben a bis d, Art. 8, Art. 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Art. 18, Art. 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Art. 29 und Art. 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Art. 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

    russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

    juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

    natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

    einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

    den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

    die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

    die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

    die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder

    soweit nicht nach Art. 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Art. erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden. ↑

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