| Vordruck 5 |
05 - Eigenerklärungen
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Wettbewerbsregister, sowie
zu Antikorruption und Antiterror
Vergabeverfahren zum Erwerb einer
Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank
Vergabenr.: 2000082088
Verhandlungsverfahren nach
europaweitem Teilnahmewettbewerb
Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Eignungsgeber/Nachunternehmer (Name/Anschrift)
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Teilnahme als:
[ ] Bewerber
[ ] Mitglied der Bewerbergemeinschaft
[ ] Eignungsgeber
[ ] Nachunternehmer
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Ich/Wir versichere(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Insbesondere, dass
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- keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit rechtskräftig festgesetzt worden ist (§ 123 Abs. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
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§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
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den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (ausländische und internationale Bedienstete),
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Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
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den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
- ich/wir den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung oder Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB rechtskräftig verurteilt worden ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit rechtskräftig festgesetzt worden ist (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB);
- über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- ich/wir die Beschäftigten – soweit erforderlich – bei der Berufsgenossenschaft angemeldet habe(n) (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
- sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- ich/wir bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schweren Verfehlungen u.a. der nachstehenden Art begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen:
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Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber;
- ich/wir nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
- ich/wir bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt habe(n), so dass es auch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kam (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
- ich/wir in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben habe(n) (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
- ich/wir nicht nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind (§ 124 Abs. 2 GWB).
Für den Fall, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund vorliegt, erkläre(n) ich /wir, dass ich/wir für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ein Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahmen wird auf einer separaten Unterlage mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
- Eigenerklärungen zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ich/Wir erkläre(n) hiermit ausdrücklich, dass ich/wir und die Gesellschafter meines/unseres Unternehmens die freiheitliche demokratische Grundordnung[1] im Sinne des Grundgesetzes bejahen und durch unser Verhalten weder in der Vergangenheit dagegen verstoßen habe(n) oder verstoßen werde(n).
Ich/Wir versichere/n ausdrücklich, dass ich/wir Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer in der Belehrung aufgeführten grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstütze(n) und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation bin/sind oder in den letzten fünf Jahren war(en).
- Eigenerklärungen zum Wettbewerbsregister
- Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Auftraggeberin noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurde(n).
Ich/Wir versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Wettbewerbsregister nach sich ziehen kann.
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- Ich/Wir erkläre(n), dass weder für mein/unser Unternehmen noch für einen Gesellschafter meines/unseres Unternehmens eine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.
Weiter versichere/n ich/wir, dass keine Verfehlungen meines/unseres Unternehmens oder für einen Gesellschafter meines/unseres Unternehmens vorliegen, die nach den Vorgaben des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten.
- Eigenerklärungen zur „Anti-Terror-Liste“[2]
Weiter erkläre(n) ich/wir hiermit, dass ich/wir oder ein Gesellschafter meines/unseres Unternehmens nicht auf der „Anti-Terror-Liste“geführt bin/sind, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt.
……………………………………...…, den ……………………………………
(Ort) (Datum)
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(Name des Erklärenden)
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Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1952, Az.: 1 BvB 1/51, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 2 Seite 1 ff; Urteil vom 17. August 1956, Az.: 1 BvB 2/51, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 5 Seite 85 ff) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen:
die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
die Volkssouveränität,
die Gewaltenteilung,
die Verantwortlichkeit der Regierung,
die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
das Mehrparteienprinzip,
die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,
das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. ↑
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Nach den EU-Verordnungen VO 881/2002 und VO 2580/2001 ist es jedem verboten, den auf der "Anti-Terror-Liste" veröffentlichten Personen, Firmen und Organisationen "wirtschaftliche Ressourcen" bereitzustellen. Bereits der Versuch einem solchen Vertragspartner wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ist gemäß § 18 Abs. 2 lit. b i.V.m. Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. ↑