00 - Teilnahmebedingungen.pdf

Erwerb einer neuen Bundesbank-Zentrale mit Bauverpflichtung in Frankfurt am Main

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

00 - Teilnahmebedingungen

Vergabeverfahren zum Erwerb einer

Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank

Vergabenr.: 2000082088

Verhandlungsverfahren nach

europaweitem Teilnahmewettbewerb

[Seite 2]

Teilnahmebedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung ........................................................................................................... 3
  2. Strengste Geheimhaltung ................................................................................. 7
  3. Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb ......................................... 7
  4. Bewerbungsbedingungen ................................................................................ 8 4.1 Auftraggeberin .......................................................................................................... 8 4.2 Verfahrensart ............................................................................................................ 8 4.3 Bewerberfragen und Auskünfte der Vergabestelle ............................................ 9 4.4 Bewerbergemeinschaften (Konsortien) ................................................................ 9 4.5 Projektgesellschaft ................................................................................................ 10 4.6 Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe ............................................. 10 4.7 Verfahrenssprache ................................................................................................ 11
  5. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge ....................................... 11 5.1 Form des Teilnahmeantrages .............................................................................. 11 5.2 Einreichen des Teilnahmeantrags ...................................................................... 12 5.3 Vollständigkeit des Teilnahmeantrages ............................................................. 12 5.4 Einholung von Auskünften über die Bewerber .................................................. 13
  6. Grundstück ...................................................................................................... 13 6.1 Machbarkeitsnachweis Grundstück .................................................................... 13 6.2 Verfügbarkeit Grundstück ..................................................................................... 14 6.3 Hinweis zum Austausch des Grundstücks ........................................................ 15 6.4 Mindestkriterien Grundstück und Eigenerklärung zur bauplanungsrechtlichen Situation und Genehmigungsfähigkeit ................................ 15
  7. Voraussichtlicher Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................ 15 7.1 Teilnahmewettbewerb ........................................................................................... 16 7.2 Angebots- / Verhandlungsphase ......................................................................... 16
  8. Voraussichtlicher Terminplan des Vergabeverfahrens ................................ 18
  9. Prüf- und Rügepflicht des Bewerbers (§ 160 Abs. 3 GWB) .......................... 19
  10. Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Verfahren ....................... 19
  11. Kennzeichnung von Geheimnissen ............................................................ 20
  12. Vergabekammer ............................................................................................ 20

Stand: 12.08.2026 2

[Seite 3]

Teilnahmebedingungen

  1. Einleitung

(1) Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch „Bundesbank“ oder „Auftraggeberin“ ge- nannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland, hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Be- standteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Sta- bilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frank- furt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution.

(2) Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Un- terbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben.

(3) Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grund- stückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch „Kaufvertrag“ genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfah- rens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vor- gesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhand- lungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

(4) Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegen- schaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforde- rungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzuset- zen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich.

(5) In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vor- standsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentra- len. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungs- verfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen.

Stand: 12.08.2026 3

[Seite 4]

Teilnahmebedingungen

(6) Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsa- nierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht.

(7) Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagser- teilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen.

(8) Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständ- liche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicher- heitsbedingten Ausnahme der Gemarkung 0518 „Flughafen“. Diese umfasst die Berei- che des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens. Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Stan- dortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwi- schen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Aus- schluss des Teilnahmeantrages.

(9) Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastun- gen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertra- ges und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anfor- derungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Ver- handlungsphase und können sich noch ändern.

(10) Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklä- rungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer kon- kreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank er- füllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen (An- lage 3).

(11) Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese

Stand: 12.08.2026 4

[Seite 5]

Teilnahmebedingungen

Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich.

(12) Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen – ggf. mit Konsortial- partnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Funktionale Leis- tungsbeschreibung (Anlage 7) beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anfor- derungen der Auftraggeberin aufgeführt, die nicht vollständig und nicht abschließend sind. Die detaillierten Anforderungen der Bundesbank werden in der Funktionalen Leis- tungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie den übrigen Vergabeunterlagen aufgeführt, die die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Fortschreibung, Änderung oder Konkretisierung der Anforderun- gen der Bundesbank im Rahmen des Vergabeverfahrens ist möglich, auch können be- schriebene Leistungen sich ändern, entfallen oder weitere Leistungen hinzutreten.

(13) Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforde- rungen an Sicherheit, Resilienz und Betrieb. Die Anforderungen an die Schutzbedürftig- keit umfassen eine gestufte Sicherheitsarchitektur bis hin zu hochgesicherten Bereichen, eine rund um die Uhr besetzte Sicherheitszentrale, abgestufte Zutrittskontrollsysteme mit baulicher Vereinzelung sowie Maßnahmen zum Außenhautschutz mit technischer Überwachung und Aufschaltung auf die Sicherheitsleitstelle. Diese Vorgaben prägen die Phase der Planung und der Realisierung sowie Grundriss, Erschließung, Fassaden- und Türsysteme sowie die technische Ausstattung nachhaltig und sind über das Marktübliche einer Standardbüroimmobilie hinausgehend. Die Bundesbank behält sich auch im Hin- blick auf die Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft vor, ausgewählte Leistungen selbst bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen auszuführen, insbesondere, wenn dies aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich ist („Beistellung von Leistungen“). Für an- dere Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer auf Vertragspartner der Bun- desbank zurückgreift („Rahmenvertragspartner“). Diese Angaben sind in den Verga- beunterlagen, die den Bietern überreicht werden, die zur Abgabe eines Angebotes auf- gefordert werden, enthalten, insbesondere in der Funktionalen Leistungsbeschreibung.

(14) Das Finanzierungsrisiko für die Errichtung bzw. Sanierung sowie die Vorfinanzierung der angebotenen Liegenschaft und der Bauarbeiten für die schlüsselfertige Herstellung der Immobilie nach Maßgabe des Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Dieser hat dafür einzustehen, dass die Finanzierung über die gesamte Vertragsdauer gesichert ist und hat dies der Bundesbank auf Anfrage nachzuweisen.

Stand: 12.08.2026 5

[Seite 6]

Teilnahmebedingungen

Die Anforderungen an das finanzierende Kreditinstitut bzw. den Kreditversicherer sind in der Unterlage Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen (Vordruck 7) aufge- führt. Welche Angaben und Nachweise hierzu bereits mit dem Teilnahmeantrag zu täti- gen bzw. einzureichen sind, ergibt sich zudem aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen (Anlage 3).

Die Auftraggeberin ist berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Aufklärung und weitere Nachweise zu verlangen.

In der Angebotsphase müssen die Bieter u.a. den konkreten Nachweis einer projektbe- zogenen Finanzierung erbringen. Die Einzelheiten zu Form, Umfang, Inhalt und Nach- weisführung für die Finanzierung – sowie das Sicherheiten- und Versicherungskonzept

  • ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Zudem werden die An- forderungen an die Finanzierung im Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vor- gegeben.

Ein Wechsel der Finanzierungsstruktur bzw. finanzierenden Institute bzw. Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute ist nach Maßgabe der Vergabeunterla- gen, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, zulässig, wenn die Auftraggeberin zustimmt. Die Zustim- mung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das neue finanzierenden Kreditinstitut oder der neue Kreditversicherer die Anfor- derungen der Vergabeunterlagen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt oder der Wechsel nicht vergaberechtskonform erfolgen kann. Dies gilt entsprechend für die Anpassung der erforderlichen Finanzierungshöhe an die Angebotsstruktur des jeweiligen Bieters ein- schließlich der Struktur der Sicherheiten.

(15) Maßstab für die durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Anforderungen, Vorgaben und Bestimmungen. Diese definieren insbesondere den Leistungsgegenstand, die wesentlichen Funktionen und Sondernutzungen, die besonderen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Barrierefrei- heitsanforderungen, optionale Leistungen sowie die Rahmenbedingungen und Eckdaten des Vorhabens.

(16) Im Rahmen des Vergabeverfahrens können sich Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben. Die Vergabeunterlagen können sich insbesondere im Hinblick auf den konkre- tisierten Bedarf der Bundesbank im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass bestimmte, in der Funktionalen Leistungsbeschreibung be- schriebene Leistungen (z.B. bestimmte Bereiche für Sonderfunktionen) nicht in der aus- geschriebenen Liegenschaft abgebildet werden müssen, sondern separat außerhalb dieses Vergabeverfahrens durch die Bundesbank realisiert werden. Durch Änderungen

Stand: 12.08.2026 6

[Seite 7]

Teilnahmebedingungen

der Vergabeunterlagen wird kein Anspruch ausgeschiedener Bewerber oder Bieter auf (erneute) Beteiligung im Vergabeverfahren begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf Än- derungen der Regelungen des Kaufvertragsentwurfs und die Termine im Vergabever- fahren und zur Übergabe der Liegenschaft.

(17) Festgelegte Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskrite- rien sind zwingend einzuhalten. Hier ist keine Abweichung zulässig, auch nicht im Rah- men des indikativen Angebotes. Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfah- ren.

(18) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen die männliche Form verwendet. Diese bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

  1. Strengste Geheimhaltung

Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforde- rungen an die Vertraulichkeit für die Beteiligten im Vergabeverfahren während der ge- samten Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus.

Die mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Vertraulichkeitserklärung (Vordruck 10) gewährt dem im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber Zugang zu den Verga- beunterlagen der Angebotsphase (insbesondere zu der Funktionalen Leistungsbe- schreibung und ihrer Anlagen sowie dem Entwurf des Kaufvertrages) und verpflichtet ihn zur Vertraulichkeit nach Maßgabe der vorgenannten Erklärung. Welche Konsortialpart- ner des Bewerbers ebenfalls die Vertraulichkeitserklärung (Vordruck 10) abgeben müssen, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterla- gen (Anlage 3).

  1. Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb

Mit diesen Teilnahmebedingungen werden den Bewerbern die in der Checkliste der von der Auftraggeberin bereitzustellenden Unterlagen (Anlage 4) genannten Unter- lagen zur Verfügung gestellt. Diese bilden mit den Antworten der Auftraggeberin auf Be- werberfragen nach Maßgabe der veröffentlichten Bewerberfragen- und Antwortenkata- loge die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb. . Auf Grundlage der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewett- bewerb ist von den Bewerbern der Teilnahmeantrag einzureichen.

Stand: 12.08.2026 7

[Seite 8]

Teilnahmebedingungen

Für die Angebotsphase werden weitere Unterlagen durch die Auftraggeberin zur Verfü- gung gestellt, die dann neben den Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb die Vergabeunterlagen für das Angebotsverfahren bilden. Die Unterlagen aus dem Teilnah- mewettbewerb gelten allerdings nur, soweit die mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten, indikativen Angebotes überreichten Unterlagen keine abweichenden oder kon- kretisierenden Vorgaben treffen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens noch ändern.

  1. Bewerbungsbedingungen

In diesen Teilnahmebedingungen finden sich allgemeine Angaben zum Verfahren und Vorgaben, die bei Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Sofern im Folgenden von „Bewerbern“ gesprochen wird, sind hiermit auch „Bewerberge- meinschaften“ gemeint, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes geregelt ist.

4.1 Auftraggeberin

Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main

4.2 Verfahrensart

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der beschriebenen Leistungen sowie der feh- lenden abschließenden Beschreibbarkeit sämtlicher zu erbringender Leistungen vor Be- kanntmachung erfolgt das Verfahren europaweit in einem Verhandlungsverfahren nach Durchführung dieses Teilnahmewettbewerbes nach § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/A auf Grundlage der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Zweiten Abschnitt der VOB/A unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe.

Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Der Ablauf des Vergabeverfah- rens ergibt sich aus Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen.

Stand: 12.08.2026 8

[Seite 9]

Teilnahmebedingungen

4.3 Bewerberfragen und Auskünfte der Vergabestelle

Fragen der Bewerber sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden durch die Vergabestelle beantwortet.

Die Fragen werden in Form von Fragelisten erfasst und in regelmäßigen Abständen auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Registrierte Bewerber werden dabei per E- Mail über die Einstellung neuer Fragen und Antworten informiert. Bewerber sind dazu verpflichtet, selbständig in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob auf der Vergabeplatt- form neue Fragen und Antworten eingestellt wurden („Holschuld des Bewerbers“).

Ausschließlich Antworten, die über die Vergabeplattform durch die Auftraggeberin ver- sendet werden, werden Gegenstand des Verfahrens. Äußerungen außerhalb der Verga- beplattform entfalten keine Wirkung für das Verfahren. Im Falle von Widersprüchen in den in dem Fragen-Antworten-Katalog genannten Antworten der Auftraggeberin gehen die Antworten mit einer höheren Nummerierung denjenigen Antworten mit einer niedri- geren Nummerierung vor.

Da die Auftraggeberin gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollten Auskünfte bis spä- testens 10 Tage vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist angefordert werden.

4.4 Bewerbergemeinschaften (Konsortien)

Die Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Die Mitglieder der Be- werbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Auftraggeberin.

Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag ab, so sind die in der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen (Anlage 3) aufge- führten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zu verlangen, dass die Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung eine bestimmte Rechtsform annimmt (§ 6 EU Abs. 3 Nr. 2 S. 2 VOB/A).

Stand: 12.08.2026 9

[Seite 10]

Teilnahmebedingungen

4.5 Projektgesellschaft

Die Bundesbank erwartet einen leistungsfähigen Auftragnehmer bzw. ein leistungsfähi- ges Konsortium mit einer projektbezogenen Projektleitung als Angebotsträgerin, die Pla- nung, Bau und Finanzierung bündelt und ihre Konsortialpartner und Nachunternehmer steuert. Eine Projektgesellschaft kann grundsätzlich auch bereits von Anfang an als Bewerberin auftreten, wenn und soweit die Anforderungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erfüllt sind. Die Projektgesellschaft muss dann allerdings auch bereits den Teilnahme- antrag in der Rechtsform, wie gegebenenfalls der Zuschlag entgegengenommen werden soll, abgeben, damit nicht gegen den Grundsatz der Bieteridentität verstoßen wird.

Die Übertragung des Auftrags nach der Zuschlagserteilung an eine Projektgesellschaft kann bei vergleichbarer Eignung, Haftung und Ausstattung unter Zustimmung der Auf- traggeberin nach den Voraussetzungen des § 132 GWB zulässig sein. Einzelheiten hierzu sind in der Allgemeinen Vergabeunterlage (Bestandteil der Unterlagen für die An- gebotsphase) aufgeführt, die den Bietern zur Verfügung gestellt wird, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

4.6 Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe

Bewerber dürfen andere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen.

Der Bewerber kann darüber hinaus im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, fi- nanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsgeber) in Anspruch nehmen.

Der Bewerber erklärt, welche Leistungen durch Nachunternehmer bzw. Eignungsgeber ausgeführt werden, nach Maßgabe des Teilnahmeantrags (Vordruck 1).

Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewer- ber rechtlich nicht identisch sind. Konzernverbundene Unternehmen gelten auch als „an- dere Unternehmen“. Die Fachkunde, Referenzen oder die Leistungsfähigkeit konzern- verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.

Wird ein Unternehmen als Nachunternehmer oder Eignungsgeber benannt, sind die in der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen (Anlage 3) aufge- führten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Stand: 12.08.2026 10

[Seite 11]

Teilnahmebedingungen

Ein Austausch von benannten Nachunternehmern oder Eignungsgebern bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund für die Verweigerung der Zu- stimmung ist es insbesondere anzusehen, wenn der ersatzweise zu stellende Nachun- ternehmer oder Eignungsgeber nicht über eine vergleichbare Eignung wie der im Verga- beverfahren Benannte verfügt oder der Austausch nicht vergaberechtskonform erfolgen kann.

4.7 Verfahrenssprache

Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, die Angebote und sämtliche Er- klärungen im Rahmen des Verfahrens und der Vertragsausführung sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation mit der Auftraggeberin und alle Verhandlun- gen sind in deutscher Sprache abzuhalten.

Einzureichende Nachweise sind, sofern sie im Original in anderer Sprache verfasst sind, in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die sprachliche Richtigkeit der Übersetzung ist nachzuweisen. Das Risiko von Übersetzungsfehlern trägt der Bewerber.

  1. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge

5.1 Form des Teilnahmeantrages

Im Teilnahmeantrag sowie – soweit vorgesehen – in den übrigen Vordrucken ist an ge- kennzeichneter Stelle zur Kenntlichmachung des Abschlusses der Erklärung der Name insbesondere der vertretungsberechtigten natürlichen Person anzugeben.

Als Beleg für die Rechtsverbindlichkeit der Namensangabe ist ein aktueller (zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate) und vollständiger Ausdruck aus dem Han- delsregister oder alternativ dem jeweils einschlägigen Register (bei ausländischen Un- ternehmen Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU) einzureichen. Für den Fall, dass keine Pflicht zur Eintragung in ein einschlägiges Register besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis oder eine Darstellung einzureichen, aus dem sich die Vertre- tungsberechtigung der erklärenden Person(en) ergibt.

Für den Fall, dass die Namensangabe nicht vom Unternehmensinhaber oder von einer im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen Person geleistet wird, ist auf

Stand: 12.08.2026 11

[Seite 12]

Teilnahmebedingungen

Verlangen der Auftraggeberin ein gesondertes Schreiben zu überreichen, das die Be- vollmächtigung des Erklärenden nachweist.

5.2 Einreichen des Teilnahmeantrags

Die Teilnahmeanträge sind nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über das Vergabeportal

https://dtvp.de

abzugeben. Die persönliche Übergabe oder die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail, über das Nachrichtenportal der Plattform oder per Telefax ist nicht zulässig.

Die Teilnahmeanträge müssen bis zum

05.10.2026, 11:00 Uhr (Bewerbungsfrist)

auf dem Vergabeportal eingegangen sein.

Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.

Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis zum Ablauf der Be- werbungsfrist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuord- nen sein und rechtzeitig bei dem oben bezeichneten Vergabeportal eingehen.

5.3 Vollständigkeit des Teilnahmeantrages

Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge kön- nen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Teilnahmeanträge müssen alle in der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen (Anlage 3) aufgeführten Unterlagen enthalten.

Vordrucke sind vollständig auszufüllen.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

Abweichend gilt im Hinblick auf die Vollständigkeit der Erklärung zur bauplanungs- rechtlichen Situation und Genehmigungsfähigkeit (Vordruck 4) Folgendes:

Stand: 12.08.2026 12

[Seite 13]

Teilnahmebedingungen

Die Erklärung zur bauplanungsrechtlichen Situation und Genehmigungsfähigkeit (Vordruck 4) soll von den Bewerbern möglichst vollständig ausgefüllt werden. Die Auf- traggeberin behält sich vor, Angaben des Bewerbers nachzufordern und aufzuklären. Sollten Angaben fehlen oder trotz Nachforderung weiterhin nicht fristgerecht eingereicht werden, beispielsweise, weil die Informationen noch nicht vorliegen, führt dies aus- nahmsweise nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

5.4 Einholung von Auskünften über die Bewerber

Die Bundesbank ist berechtigt, weitere Auskünfte betreffend die Eignung des Bewerbers durch Rückfrage bei Referenzgebern oder auch durch eine auf die Vergabe bezogene Nachfrage beim Gewerbezentralregister einzuholen. Darüber hinaus ist die Bundesbank berechtigt, abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejeni- gen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG). Bei ausländischen Bewerbern ist die Vergabestelle be- rechtigt, im Herkunftsland des Bewerbers entsprechende Auskünfte einzuholen.

Zudem haben die Bewerber erst auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:

 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass sie die fälli- gen Beiträge entrichtet haben. Ausländische Bewerber haben eine Bescheini- gung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.  Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber ha- ben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vor- zulegen.  Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Bei- träge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.

  1. Grundstück

6.1 Machbarkeitsnachweis Grundstück

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag einen Machbarkeitsnachweis einzu- reichen. Mit diesem ist plausibel darzulegen, dass die vorgesehene Nutzung auf dem angebotenen Grundstück grundsätzlich möglich ist und der Nutzerbedarf der Auftragge-

Stand: 12.08.2026 13

[Seite 14]

Teilnahmebedingungen

berin unter Beachtung der raumprogrammatischen und funktionalen Anforderungen ge- mäß der Informativen Funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 7) auf dem Grundstück realisiert ist oder realisiert werden kann.

Der Bewerber hat dafür einen überschlägigen geometrisch-räumlichen Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit zu führen. Hierfür ist die Einreichung einer planerischen Darstellung ausreichend. Die planerische Darstellung soll mindestens die folgenden Angaben enthalten:

 Grundstücksgrenzen – Darstellung der Grenzen des angebotenen Grundstücks;  Baufenster – Darstellung der überbaubaren Grundstücksflächen;  Kubatur – überschlägige Darstellung der geplanten baulichen Kubatur;  Erschließung – Darstellung der verkehrlichen und technischen Erschließung.

Scheitert eine plausible Darstellung der Machbarkeit trotz Aufklärung bzw. Nachforde- rung, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Aus dem eingereichten Machbarkeitsnachweis soll zudem hervorgehen, dass die in der Grundstückserklärung (Vordruck 2) aufgeführten Mindestkriterien erfüllt sind.

Die vorstehenden Anforderungen gelten gleichermaßen für den Fall, dass der Bewerber ein Bestandsgebäude anbietet.

6.2 Verfügbarkeit Grundstück

Der Bewerber muss durch Einreichung der Grundstückserklärung (Vordruck 2) erklä- ren, dass er selber im Falle der Projektrealisierung über das Grundstück in der Gestalt verfügen kann, dass die Bundesbank Eigentum (direkt oder über Dritte) an dem Grund- stück erlangt.

Steht das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers, hat er eine Fremdeigentümer- erklärung (Vordruck 3) beizufügen. In dieser erklärt sich der nach dem Grundbuchaus- zug ausgewiesene Eigentümer des Grundstückes bereit, das Grundstück im Falle der Projektrealisierung der Bundesbank (direkt oder über den Bewerber oder sonstige Dritte) zu übereignen. Ist der Eigentümer des Grundstückes aufgrund gesetzlicher Beschrän- kungen nicht verfügungsbefugt (z.B., wenn über das Vermögen des Grundstückseigen- tümers das Insolvenzverfahren eröffnet ist), ist zusätzlich die Erklärung durch den Ver- fügungsberechtigten in Textform abzugeben.

Stand: 12.08.2026 14

[Seite 15]

Teilnahmebedingungen

Mit dem Teilnahmeantrag ist ein entsprechender, aktueller (zum Ablauf der Teilnah- mefrist nicht älter als 6 Monate) Grundbuchauszug vorzulegen, aus dem sich ergibt, in wessen Eigentum das Grundstück steht.

Der Grundbuchauszug, die Grundstückserklärung (Vordruck 2) und die Fremdeigentü- mererklärung (Vordruck 3) müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht notariell beglaubigt sein.

6.3 Hinweis zum Austausch des Grundstücks

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Bieter im weiteren Verfahren berechtigt sein können, das Grundstück mit Zustimmung der Auftraggeberin durch ein anderes, geeignetes Grundstück auszutauschen. Hierfür sind die im Vergabeverfahren geforder- ten grundstücksrelevanten Erklärungen der Auftraggeberin für das neue Grundstück un- verzüglich zur Prüfung vorzulegen. Die Auftraggeberin kann die Zustimmung aus wich- tigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn das zum Austausch vorgesehene Grundstück nicht die Anforderungen nach den Vergabeunterla- gen, insbesondere dieser Ziffer 6, erfüllt oder der Austausch aus sonstigen Gründen nicht vergaberechtskonform erfolgen kann.

6.4 Mindestkriterien Grundstück und Eigenerklärung zur bauplanungsrechtlichen Si- tuation und Genehmigungsfähigkeit

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die Grundstückserklärung (Vordruck 2) abzugeben. Damit erklären die Bewerber, dass ihr angebotenes Grundstück die dort aufgeführten Mindestkriterien erfüllt.

Zudem haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag bereits eine Eigenerklärung zur bauplanungsrechtlichen Situation und Genehmigungsfähigkeit (Vordruck 4) abzu- geben. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit muss durch die im Teilnah- mewettbewerb ausgewählten Bieter im weiteren Verfahren nach Vorlage der Funktiona- len Leistungsbeschreibung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für das Verhand- lungsverfahren noch weiter spezifiziert und nachgewiesen werden.

  1. Voraussichtlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Die Vergabe erfolgt in zwei Phasen, dem mit europaweiter Bekanntmachung eingeleite- ten Teilnahmewettbewerb und der sich anschließenden Verhandlungsphase, an der die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber beteiligt werden.

Stand: 12.08.2026 15

[Seite 16]

Teilnahmebedingungen

7.1 Teilnahmewettbewerb

Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbe- werbes bis zu fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indi- kativen Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien und die Mindestkriterien erfüllen und nach der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 2) die höchste Punktzahl erreichen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Wenn es nach Sichtung der Teilnahmeanträge zweckmäßig erscheint, werden weniger als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Entscheidung über die Auswahl der zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber erfolgt dabei unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf der Grundlage der in den Vergabe- unterlagen bekannt gemachten Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 2) so- wie einer vergleichenden Bewertung der Teilnahmeanträge.

Die Bewerber, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, werden ent- sprechend den Vorgaben des § 19 EU Abs. 1 VOB/A informiert.

7.2 Angebots- / Verhandlungsphase

In der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens, der sog. Angebots- und Verhand- lungsphase, werden nach Durchführung von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprä- chen in ggf. mehreren Runden der spätere Auftragnehmer ermittelt.

Die Verhandlungsphase beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe indikativer Erstan- gebote.

Die Auftraggeberin bietet an, dass nach der Aufforderung zur Abgabe indikativer Erstan- gebote eine Bieterinformationsveranstaltung durchgeführt wird, in welcher den Bie- tern unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Geheimhaltung die wesentlichen Grundzüge des Vorhabens und des Ablaufes der Angebots- und Verhand- lungsphase erläutert wird.

Nach dem Eingang der indikativen Erstangebote werden diese auf ihre formale Vollstän- digkeit und die Erfüllung der Mindestanforderungen hin geprüft. Im Anschluss finden mit jedem Bieter separate Aufklärungs- und Verhandlungstermine statt.

Den Bietern soll mit diesen umfassenden Verhandlungsterminen die Gelegenheit gebo- ten werden, ihre indikativen Erstangebote zu optimieren. Im Vorfeld der Verhandlungs- termine wird den Bietern eine bieterindividuelle Klärungs- und Verhandlungsliste zur

Stand: 12.08.2026 16

[Seite 17]

Teilnahmebedingungen

Verfügung gestellt. In dieser werden Aspekte aus den jeweiligen indikativen Erstange- boten aufgeführt, bzgl. derer aus Sicht der Auftraggeberin Verhandlungs- oder Optimie- rungsbedarf besteht. Diese werden dann im Rahmen der Aufklärungs- und Verhand- lungstermine besprochen. Die Bieter können bereits mit ihrem indikativen Angebot Vor- schläge zur Optimierung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und deren Weiterent- wicklung zu einer angebotsspezifische Bau- und Ausstattungsbeschreibung bzw. des Entwurfes des Kaufvertrags unterbreiten, die dann Gegenstand der Verhandlung werden können. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung seiner Optimierungsvorschläge be- steht nicht.

Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche werden die Verhand- lungsergebnisse zusammengeführt, und die Bieter auf Grundlage von entsprechend überarbeiteten Vergabeunterlagen aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzuge- ben.

Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Bieter nach der Phase der indikativen Er- stangebote zurückzustellen, sofern sie dies für zweckmäßig hält. Die Entscheidung über die Auswahl der zur weiteren Verhandlung vorgesehenen Bieter erfolgt dabei auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien sowie einer vergleichenden Bewertung der indikativen Erstangebote. Sollten die Verhandlun- gen mit einem oder mehreren der ausgewählten Bieter scheitern oder sollte dies abseh- bar sein, behält sich die Auftraggeberin vor, die Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplatzierten Bieter aufzunehmen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, eine zweite Verhandlungsrunde mit zweiten Ver- handlungsgesprächen durchzuführen, sofern sie dies für zweckmäßig hält. Für diesen Fall behält sie sich ausdrücklich vor, den Bieterkreis weiter zu reduzieren bzw. weniger Bieter zur Abgabe zweiter verbindlicher Angebote aufzufordern. Ggf. finden noch wei- tere Verhandlungsrunden, auch unter Beteiligung der finanzierenden Institute, statt. Die Entscheidung zur Durchführung weiterer Verhandlungsrunden liegt alleine im Ermessen der Auftraggeberin. Die Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden.

Nach der Prüfung und Wertung der letzten verbindlichen Angebote soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Die Auftraggeberin behält sich vor, den beschriebenen Ablauf, die beschriebenen Leis- tungen oder Termine des Vergabeverfahrens im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig ist. Ein Anspruch der bis dahin ausgeschiedenen Bewerber bzw. Bieter auf Wiedereintritt in das Verfahren wird hierdurch nicht begründet. Die Auftraggeberin

Stand: 12.08.2026 17

[Seite 18]

Teilnahmebedingungen

wird die in der jeweiligen Verhandlungsstufe noch im Verfahren verbliebenen Bieter über den weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens informieren.

  1. Voraussichtlicher Terminplan des Vergabeverfahrens

Der Terminplan bildet einen störungsfreien Idealverfahrensablauf ab. Potenzielle Verzö- gerungen, etwa längere Zeiträume für die Auswertung der Teilnahmeanträge oder der Angebote, mehrere Verhandlungsrunden, Fragen seitens der Bewerber/Bieter oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse oder Verfahrenshindernisse können zu Verzö- gerungen des Ablaufs führen Jegliche Abweichung vom geplanten Ablauf oder zusätzli- che Verfahrensschritte führen dazu, dass der Terminplan nicht eingehalten werden kann und fortgeschrieben werden wird. Er dient somit lediglich als Orientierung.

ohne zweite Verhandlungs- rundemit zweiter Verhandlungs- runde
Termine
12.08.2026
Bekanntmachung
05.10.2026, 11 Uhr
Abgabe Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist)
Aufforderung zur Abgabe der indikativen09.12.2026
Erstangebote
Voraussichtliche Frist zur Abgabe der01.04.2027, 11 Uhr
indikativen Erstangebote
Voraussichtliche29.06.2027
Verhandlungstermine / Präsentationstermine
Voraussichtliche Aufforderung zur Abgabe der ver-19.07.2027
bindlichen Angebote
Voraussichtliche Frist zur Abgabe der27.08.2027, 11 Uhr
verbindlichen Angebote
-05.11.2027
Optional: zweite Verhandlungsrunde
Optional: Aufforderung zweites verbindliches An--22.11.2027
gebot
Optional: Abgabe zweites verbindliches-16.12.2027, 11 Uhr
Angebot
07.12.202703.04.2028
Voraussichtliche Zuschlagserteilung
07.12.202703.04.2028
Beurkundung
Voraussichtlicher spätester Übergabeterminsieben Jahre nach Zuschlagserteilungsieben Jahre nach Zuschlagserteilung
gemäß Kaufvertrag

Stand: 12.08.2026 18

[Seite 19]

Teilnahmebedingungen

  1. Prüf- und Rügepflicht des Bewerbers (§ 160 Abs. 3 GWB)

Dem Teilnahmeantrag sind die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen einschließ- lich der Antworten der Bundesbank auf Bewerberfragen zugrunde zu legen.

Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen, die Antworten der Bundesbank auf Bewerber-/Bieterfragen oder die späteren Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, welche die Wettbewerbssituation beeinflussen können, oder Widersprüche oder Unvollständigkeiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Be- werbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bewerber auf die Unklarheit, den Fehler oder den Rechtsverstoß nicht berufen. Auf die gem. § 160 Abs. 3 GWB bestehende Rügeverpflichtung wird ausdrücklich hingewiesen1.

  1. Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Verfahren

Für das Bearbeiten und Erstellen des Teilnahmeantrages wird dem Bewerber keine Ent- schädigung gewährt.

Für das Bearbeiten und Erstellen des ersten indikativen Angebots, das frist- und form- gemäß sowie vollständig und wertungsfähig sein muss, wird dem Bieter eine einmalige Entschädigung in Höhe von 150.000,00 EUR brutto gewährt.

Für die Erstellung des frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen ver- bindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 50.000,00 EUR brutto. Hiermit ist auch der Aufwand für die Erstellung ggf. weiterer ver- bindlicher/finaler Angebote abgegolten. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter da- mit maximal jeweils 200.000,00 EUR brutto an Entschädigung unter den genannten Vo- raussetzungen geltend machen. Die den Bietern darüberhinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren − insbesondere für die Teil- nahme an den Verhandlungen − werden von der Auftraggeberin nicht erstattet.

1 § 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- rügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan- gen sind.

Stand: 12.08.2026 19

[Seite 20]

Teilnahmebedingungen

Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält.

Der Anspruch auf Entschädigung der nicht bezuschlagten Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der nicht be- zuschlagte Bieter hat seinen Anspruch gegenüber der Auftraggeberin schriftlich inner- halb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.

  1. Kennzeichnung von Geheimnissen

Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrages, die ein Fabrikati- ons-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deut- lich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von ihrer Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrens- beteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB).

  1. Vergabekammer

Die zuständige Vergabekammer lautet:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de

Stand: 12.08.2026 20

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung