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TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Standard
für die
Technische
Gebäudeausrüstung
im Bereich des UKT und des VuB
www.medizin.uni-tuebingen.de/tba/
Dokumentenhistorie / Änderungsliste
| Datum | Version | Beschreibung | Überarbeitung durch |
|---|---|---|---|
| 17.03.26 | 5.0 | Überarbeitung 2026 | Hr. Wiede |
| 17.01.19 | 4.0 | Überarbeitung 2019 | Hr. Wiede |
| 08.08.14 | 3.0 | Überarbeitung 2014 | Hr. Wiede |
| 01.01.08 | 2008 | Überarbeitung 2008 / Neuformatierung | Hr. Wiede |
| 2004 | Überarbeitung 2004 | Hr. Geiger | |
| 2000 | Ersterstellung 2000 |
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Inhaltsverzeichnis/Übersicht
1 Allgemein ................................................................................................................................ 9 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen...................................................................................... 9 1.2 Zweck des TGA Standard ........................................................................................... 9 1.3 Verbindlichkeit des TGA Standard .............................................................................. 9 1.4 Änderungen ................................................................................................................ 9 1.5 Gemeinsamer Standard für VuB/GBC und tba bei Abnahmen/ Übergaben von BTA 10 1.6 Vereinbarung zwischen GB IT und tba zur Aufgabenwahrnehmung ......................... 10 1.7 Räumliche Trennung zwischen den Gewerken: ........................................................ 10 1.8 Abschaltungen: ......................................................................................................... 10 1.9 Zähler ....................................................................................................................... 11 1.10 Energieleitlinie (UKT) ................................................................................................ 12 1.11 Arbeitssicherheit + Erstausstattung .......................................................................... 14 1.11.1 Arbeitssicherheit .................................................................................................... 14 1.11.2 Mindestanforderungen an Technikzentralen .......................................................... 14 1.11.3 Mindestausstattung für neue Gebäude .................................................................. 14 1.11.4 Feuerlöscher .......................................................................................................... 14 2 Telekommunikation (TK) ....................................................................................................... 15 2.1 Vorbemerkungen ...................................................................................................... 15 2.2 Konventionelle Verkabelung ..................................................................................... 16 2.2.1 Verteiler ................................................................................................................. 16 2.2.1.1 Bezeichnungen .................................................................................................. 16 2.2.1.2 Verteilerausführung und Verteilerbestückung ..................................................... 16 2.2.2 Anschlusseinheiten (Dosen) .................................................................................. 17 2.2.3 Kabel ..................................................................................................................... 18 2.2.3.1 Kabeltypen ......................................................................................................... 18 2.2.3.2 Dimensionierung ................................................................................................ 18 2.3 Strukturierte Verkabelung ......................................................................................... 18 2.3.1 Messtechnische Parameter .................................................................................... 18 2.4 Inhousekommunikations- und Sicherheitsanlagen .................................................... 19 2.4.1 Krankenkommunikationsanlagen NKK (Rufanlagen).............................................. 19 2.4.2 Brandmeldeanlagen (SBM) .................................................................................... 19 2.4.3 Aufzugsnotrufanlage (siehe auch unter 6.4) ........................................................... 19 2.4.4 „Person in Not“ Meldungen .................................................................................... 20 2.5 Rauchmelder in Lüftungsanlagen (CAM) .................................................................. 21 2.6 Revisionsunterlagen TK ............................................................................................ 22 2.6.1 Revisionsunterlagen Telefon .................................................................................. 22 2.6.2 Revisionsunterlagen Brandmeldeanlage (SBM) ..................................................... 23 2.7 Rangierdrahtfarben bei TK- und sonstigen Schwachstrom-Anlagen von Universität und Universitätsklinikum Tübingen .............................................................................................. 24 3 Gebäudeautomation (GA) ..................................................................................................... 25 3.1 DDC/GA Produktvorgaben ....................................................................................... 25 3.2 Schaltschränke MSR (Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte) ..................................... 25 3.2.1 Spannungsversorgung der DDC-Komponenten ..................................................... 26 3.3 Bedien- und Anzeigeebene ...................................................................................... 27 3.4 1:1 Datenpunkttest (GLT-Meldungen) ....................................................................... 27 3.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk GA .................................................................. 28 3.6 Allgemein ................................................................................................................. 29 3.6.1 Stromlaufpläne ....................................................................................................... 30 3.6.2 Aderfarben ............................................................................................................. 30 3.7 BACnet Kommunikation ............................................................................................ 30 4 Maschinentechnik (MT) ......................................................................................................... 31
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4.1 Beschriftungen/Beschilderung: ................................................................................. 31 4.1.1 Allgemein ............................................................................................................... 31 4.1.2 Dokumente für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen/ Abnahmen ....................... 32 4.2 Gewerk Lüftung ........................................................................................................ 33 4.2.1 Ausführung Lüftungsanlagen ................................................................................. 33 4.2.1.1 Zentralgeräte ..................................................................................................... 33 4.2.1.2 Dezentrale Geräte .............................................................................................. 34 4.2.2 Brandschutzklappen .............................................................................................. 35 4.2.2.1 Beschriftung von Brandschutzklappen ............................................................... 35 4.2.2.2 Erfassungsblatt Brandschutzklappen ................................................................. 36 4.2.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Lüftung: ........................................................ 37 4.3 Gewerk Gase ........................................................................................................... 39 4.3.1 Ausführung Medizinische Gase ............................................................................. 39 4.3.2 Medizinische und technische Druckluft .................................................................. 39 4.3.2.1 Allgemein ........................................................................................................... 39 4.3.2.2 Medizinische Druckluft ....................................................................................... 40 4.3.2.3 Leitungssystem .................................................................................................. 40 4.3.3 Technische Gase (Laborgase) ............................................................................... 40 4.3.4 Revisionsunterlagen für das Gewerk Gase ............................................................ 41 4.4 Gewerk Sanitär (Wasser / Abwasser) ....................................................................... 42 4.4.1 Ausführung Sanitär ................................................................................................ 42 4.4.1.1 Hausanschluss................................................................................................... 42 4.4.1.2 Rückbau von Rohrleitungen ............................................................................... 42 4.4.1.3 Trinkwassernetz (PWC/PWH) ............................................................................ 42 4.4.1.4 Druckerhöhungsanlagen .................................................................................... 43 4.4.1.5 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung .......................................................... 43 4.4.1.6 Probeentnahmestellen ....................................................................................... 43 4.4.1.7 Automatische Trinkwasserspüleinheiten ............................................................ 43 4.4.1.8 Dosieranlagen .................................................................................................... 43 4.4.1.9 Armaturen .......................................................................................................... 43 4.4.2 Abwasser-Entsorgung ............................................................................................ 44 4.4.2.1 Abwasserleitungen/-kanäle ................................................................................ 44 4.4.3 Steckbeckenspüler / Topfspülen (VSS) .................................................................. 44 4.4.4 Feuerlöschleitungen............................................................................................... 44 4.4.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk Sanitär ......................................................... 45 4.5 Gewerk Kälte ............................................................................................................ 46 4.5.1 Ausführung ............................................................................................................ 46 4.5.2 Kühlschrankräume ................................................................................................. 46 4.5.2.1 Allgemein ........................................................................................................... 46 4.5.2.2 Sonstige Anmerkungen: ..................................................................................... 46 4.5.2.3 UmluftkühlgeräteKältemittel ............................................................................... 47 4.5.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Kälte ............................................................ 48 4.6 Gewerk Heizung/ Dampf ........................................................................................... 50 4.6.1 Ausführung ............................................................................................................ 50 4.6.1.1 Einzelfeuerungsanlagen (HEH) .......................................................................... 50 4.6.1.2 Fußbodenheizung (FBH) .................................................................................... 50 4.6.2 Revisionsunterlagen für das Gewerk Heizung / Dampf .......................................... 51 5 Elektrotechnik (ET) ................................................................................................................ 52 5.1 Verteiler .................................................................................................................... 52 5.2 Kennzeichnung der Verteiler, Steckdosen, Rangierverteiler und Pot-Schienen ........ 54 5.3 Stromkreis/Sicherungslisten und Verteilerpläne ........................................................ 55 5.4 Stockwerks- bzw. Unterverteiler ............................................................................... 56 5.4.1 Zentrale USV Verteilungen / Anlagen .................................................................... 57 5.4.2 Türen ..................................................................................................................... 57 5.5 Kabeltrassen ............................................................................................................ 57
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5.5.1 Brüstungskanäle; Kabelkanäle; Fußbodenkanäle .................................................. 57 5.5.2 Rohrverlegung ....................................................................................................... 57 5.6 Beleuchtung ............................................................................................................. 58 5.6.1 Beleuchtung innenliegende Räume ....................................................................... 58 5.6.1.1 Beleuchtungssteuerung ..................................................................................... 58 5.6.1.2 Beleuchtung ....................................................................................................... 58 5.6.2 Zentralbatterieanlagen ........................................................................................... 58 5.7 Schaltgeräte ............................................................................................................. 58 5.8 Steckdosen ............................................................................................................... 59 5.8.1 Generelle Forderungen .......................................................................................... 59 5.8.2 Steckdosen Farbe .................................................................................................. 59 5.8.3 Aderfarben ............................................................................................................. 59 5.8.4 Aderfarben für Zuleitungen .................................................................................... 59 5.8.5 Verdrahtung Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ....................................................... 59 5.9 Standardkennzeichnung von Verteilern und Steckdosen .......................................... 60 5.10 Potentialausgleich .................................................................................................... 60 5.11 Photovoltaikanlagen ................................................................................................. 61 5.11.1 Revisionsunterlagen für Photovoltaik ..................................................................... 61 5.12 KNX Standard .......................................................................................................... 62 5.12.1 KNX darf angewendet werden bei: ......................................................................... 62 5.12.2 KNX darf nicht angewendet werden bei: ................................................................ 62 5.12.3 Ausführung KNX .................................................................................................... 62 5.12.4 Abkürzungen KNX ................................................................................................. 62 5.12.5 Pflichtenheft KNX UKT/tba: .................................................................................... 63 5.12.5.1 Beleuchtungssteuerung öffentliche Flure / Treppenhäuser ............................. 63 5.12.5.2 Beleuchtungssteuerung nicht öffentliche Flure ............................................... 63 5.12.5.3 Toiletten / Umkleidungsräume ........................................................................ 63 5.12.5.4 Hörsaal / Seminarräume ................................................................................ 63 5.12.5.5 Patientenzimmer (Konventionel oder KNX) .................................................... 63 5.12.5.6 Büroräume / Anmeldungen (Konventionel oder KNX) .................................... 63 5.12.5.7 OP / Aufwachräume ( Konventionel oder KNX) .............................................. 63 5.12.5.8 Labore / Untersuchungsräume ....................................................................... 63 5.12.5.9 Tierställe ........................................................................................................ 63 5.12.5.10 Abstellräume / sonstige Räume ( Konventionel oder KNX) ............................. 63 5.12.5.11 Besondere Räumlichkeiten ( Konventionel oder KNX) ................................... 63 5.12.5.12 Jalousiesteuerung .......................................................................................... 64 5.12.5.13 Aussenbeleuchtung ........................................................................................ 64 5.12.6 Revisionsunterlagen für KNX ................................................................................. 65 5.13 Revisionsunterlagen ET ............................................................................................ 66 5.13.1 Messprotokolle ....................................................................................................... 68 5.13.2 Grundrisspläne ...................................................................................................... 68 5.13.3 Sicherungslegende ................................................................................................ 68 5.13.4 Leuchten- und Leuchtmittelliste ............................................................................. 68 6 Fördertechnik - Aufzugsanlagen (FT) .................................................................................... 69 6.1 Grundsätze ............................................................................................................... 69 6.2 Gebäudetechnische Anforderungen für Aufzüge ...................................................... 69 6.2.1 Triebwerks- und Rollenraum .................................................................................. 69 6.2.2 Beleuchtung und Steckdosen: ............................................................................... 70 6.2.3 Telefonanschluss: .................................................................................................. 70 6.2.4 Lüftung: .................................................................................................................. 70 6.2.5 Schacht, Schachtkopf und Schachtgrube ............................................................... 70 6.2.5.1 Entlüftung des Schachtes: ................................................................................. 70 6.2.5.2 Schachtbeleuchtung:.......................................................................................... 70 6.2.5.3 Schachtgrube: .................................................................................................... 70 6.3 Technische Anforderungen an Aufzüge .................................................................... 71
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6.3.1 Aufzugssteuerung .................................................................................................. 71 6.3.2 Notsenkeinrichtungen bei hydraulischen Aufzügen ................................................ 71 6.3.3 GLT Meldungen aus Aufzugssteuerung: ................................................................ 71 6.3.4 Schaltschrank zur Aufzugssteuerung ..................................................................... 71 6.3.5 Leitungs- und Aderfarben:...................................................................................... 72 6.3.6 Beschriftung: .......................................................................................................... 72 6.3.7 Geschwindigkeitsbegrenzer ................................................................................... 72 6.3.7.1 Antriebstechnik Seilaufzug: ................................................................................ 72 6.3.7.2 Antriebstechnik Hydraulikaufzug: ....................................................................... 72 6.3.8 Schachttüren und Kabinentüren ............................................................................. 73 6.3.9 Einrichtungen im Fahrkorb ..................................................................................... 73 6.3.10 Ausrüstung auf dem Fahrkorbdach ........................................................................ 73 6.3.11 Befehlsgeber in der Haltestelle .............................................................................. 74 6.3.12 Bremsüberwachungen ........................................................................................... 74 6.3.13 Ausrüstung Aufzugskabine .................................................................................... 74 6.4 Notrufeinrichtungen und Gegensprechanlagen ......................................................... 74 6.6 Revisionsunterlagen FT ............................................................................................ 75 6.7 Weitere Anlagenkomponenten .................................................................................. 77 6.8 Zugangsstellen von Aufzugsanlagen ........................................................................ 77 7 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (ET) ............................................................................... 78 7.1 Kennzeichnung ......................................................................................................... 78 7.1.1 Kabelkennzeichnungen .......................................................................................... 78 7.1.2 RWA-Zentralen ...................................................................................................... 78 7.1.3 Revisionsunterlagen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (SRW) ................... 79 8 Reinraumtechnik ................................................................................................................... 81 8.1 Räume, welche unter die DIN 1946-4 fallen .............................................................. 81 8.1.1 Luft- und Klimatechnik ........................................................................................... 81 9 Projekt- und Inbetriebnahmemanagement (IBM) nach VDI 6039 .......................................... 82 9.1 Gemeinsamer Standard für VuB, GB-C und tba bei Abnahmen/Übergaben von Anlagen 82 9.1.1 Lph 1-7 Planung ................................................................................................... 82 9.1.2 LPh 8 Bauphase ................................................................................................... 82 9.1.3 Lph 8 Inbetriebnahmeprozess tba ......................................................................... 83 9.2 Termine und Übergabe der BTA ans tba .................................................................. 84 9.2.1 Technische Dokumentation .................................................................................... 84 9.2.2 Einweisung ............................................................................................................ 84 9.2.3 Mängelbegehung ................................................................................................... 84 9.2.4 MängelNACHbegehung / MängelNACHverfolgung: ............................................... 84 9.2.5 Abnahme / Übernahme .......................................................................................... 84 9.3 Folgende Teile sind, je nach Bedarf, Bestandteil des IBM: ....................................... 85 9.3.1 Black-Building-Test (BBT) ...................................................................................... 85 9.4 Benötigte Dokumente / Unterlagen vom Errichter ..................................................... 86 9.5 Technische Dokumentation ...................................................................................... 87 9.5.1 Übersicht Revisionsunterlagen (alle Gewerke) ....................................................... 87 9.5.2 Lieferung technischer Unterlagen (Anzahl und Zeitpunkt) ...................................... 88 9.5.3 Inhalt Vorabdokumentation .................................................................................... 89 9.5.4 Inhalt der Revisionsunterlagen ............................................................................... 89 9.5.5 Digitale Unterlagen ................................................................................................ 89 9.5.6 Bestandspläne ....................................................................................................... 89 9.5.6.1 Plankopf ............................................................................................................. 89 9.5.6.2 Pläne in Technikzentralen .................................................................................. 89 9.5.6.3 Anzeige und Abnahme Formular ‚Formblatt Projekte’ für Projekte < 25.000€. .... 90 9.5.6.4 Zusatz zum Abnahme-/Übernahmeprotokoll ...................................................... 91 9.6 tba-Anlagenschlüssel ............................................................................................... 92 9.6.1 Allgemeines zum tba-Anlagenschlüssel ................................................................. 92
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9.6.2 Tabelle mit Anlagenbezeichnungen größer 99. ...................................................... 93 9.7 Technikschließung tba .............................................................................................. 95 9.7.1 tba Räume ............................................................................................................. 95 10 Erneuerbare Energien ....................................................................................................... 96 10.1 Potentialkarten ......................................................................................................... 96 11 Anlagen ............................................................................................................................. 97 11.1 Anlage A: tba Anlagenschlüssel ............................................................................... 97 11.1.1 Anlage A1: Aufbau des 16-stelligen Anlagenschlüssels ......................................... 98 11.1.2 Anlage A2: HAUPTANLAGEN-Bezeichnungen (Stelle 5 - 7) ................................. 99 11.1.4 Anlage A3: Bezeichnung der Anlagenkomponenten (Stelle 10-12) ...................... 113 11.1.5 Anlage A4: Funktionskennung Gebäudeautomation (Stelle 15 + 16) ................... 124 11.2 Anlage C: Vereinbarung zw. GB IT und tba zur Aufgabenwahrnehmung .................125 11.3 Ko-Kriterien (NICHT-Abnahme bei Übergaben) .......................................................127 11.4 Anhang D: tba Sicherungslegende ..........................................................................130 11.5 Anlage E: DV – Verteiler/Schaltschränke .................................................................131 11.5.1 Schrankansichten (Prinzipskizzen) ...................................................................... 131 11.5.1.1 2-Felder ....................................................................................................... 131 11.5.1.2 3-Felder ....................................................................................................... 131 11.5.2 Dosenbezeichnungen .......................................................................................... 132 11.5.3 DV Schrankbestückung CU-Kabel_8 ................................................................... 133 11.5.4 DV Schrankbestückung CU-Kabel_12 ................................................................. 134 11.5.5 Verteileransicht S/STP-Abgänge (Kupferabgänge) .............................................. 135 11.5.6 Verteilerübersicht Schrankbestückung ................................................................. 136 11.5.7 Verteileransicht LWL-Abgänge (Tertiärverkabelung) ............................................ 137 11.5.8 Muster Kabelliste ................................................................................................. 138 11.5.9 DV-Netz - Stromversorgung ................................................................................. 139 11.5.10 DV-Netz - LWL-Stecker .................................................................................... 140 11.6 Anlage F: Richtlinie „Ausstattung der Gebäude mit Handfeuerlöschern“ ..................141 11.7 Anlage G: BAC-Net .................................................................................................147 11.7.1 Technische Anschaltbedingungen für das Datenkommunikationsprotokoll BACnet nach DIN EN ISO 16484-5 im Bereich der Management- und Automationsebene .............. 148 11.7.1.1 Allgemeine Bemerkungen ............................................................................ 148 11.7.1.2 Interoperabilitätsbereiche ............................................................................. 151 11.7.2 BACnet-Objekte ................................................................................................... 158 11.7.2.1 Allgemeine Bemerkungen ............................................................................ 158 11.7.2.2 Beschreibung der BACnet-Objekte .............................................................. 160 11.7.2.3 Systemengineering und Diagnose über BACnet-Dienste ............................. 160 11.7.2.4 Benutzung der Objektbeschreibung ............................................................. 162 11.7.2.5 Anmerkung zu komplexen Kommunikations-Objekttypen ............................. 162 11.7.2.6 Analoge Eingabe, Ausgabe und Analogwert – COV ..................................... 162 11.7.2.7 Binäre Eingabe - Zustandstexte ................................................................... 163 11.7.2.8 Binäre Ausgabe............................................................................................ 163 11.7.2.9 Binärwert (Binary Value) .............................................................................. 163 11.7.2.10 Betriebskalender Objekt ............................................................................... 164 11.7.2.11 Reglerobjekt ................................................................................................. 164 11.7.2.12 Mehrstufige Ein- und Ausgabe, mehrstufiger Wert ....................................... 164 11.7.2.13 Zeitplanobjekt ............................................................................................... 165 11.7.2.14 Erzeugen und Löschen von BACnet Objekten im laufenden Betrieb (Dynamic Object Creation and Deletion)) ........................................................................................ 165 11.7.3 Anwendung von BACnet Diensten (Services) ...................................................... 166 11.7.3.1 Prioritätensteuerung für interoperable Aufträge/Befehle ............................... 166 11.7.3.2 Ereignis Management in BACnet Systemen ................................................. 167 11.7.3.3 Festlegung der Benutzer-Zugriffskontrolle .................................................... 170 11.7.3.4 Verarbeitung von Wertänderungen – COV (Change of Value Processing) ... 170 11.7.3.5 Zeitsynchronisierung .................................................................................... 171
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11.7.3.6 Anzeige von Informationen über BACnet-Objekttypen ................................. 171 11.7.4 GA-Netzwerk im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen................................... 171 11.7.4.1 Netzwerk-Struktur ........................................................................................ 171 11.7.5 Mindestanforderungen ......................................................................................... 173 11.7.6 Mindestanforderungen STLB-Bau Beiblatt 070-12 BACnet AS ............................ 174 11.7.6.1 Mindestanforderungen STLB-Bau Beiblatt 070-12 BACnet MBE .................. 189 11.7.7 Engineering Tool der Automatisierungsebene...................................................... 204 11.7.8 Zusätzliche Anforderungen an die MBE ............................................................... 204 11.7.8.1 BACnet-Protokollanalysator ......................................................................... 204 11.7.8.2 Datensicherung ............................................................................................ 205 11.7.8.3 GA-Netzwerk-Anschlussdose ....................................................................... 205 11.7.8.4 Ferndiagnose ............................................................................................... 205 11.7.8.5 Alarmtexte .................................................................................................... 205 11.7.8.6 Suchfunktionen ............................................................................................ 205 11.7.8.7 Import- und Exportfunktionen ....................................................................... 206 11.7.9 Reaktionszeiten ................................................................................................... 206 11.7.10 EDE-File (Engineering Data Exchange) ........................................................... 207 11.7.11 Anlagenkennzeichnungssystem ....................................................................... 208
| Verantwortlich für Aufstellung/Durchführung: | Dipl.-Ing. (FH) Timo Seyfried | Leiter tba |
|---|---|---|
| Verantwortlich für Aufbau: | Hr. Wiede | TL PCI-1 |
| Verantwortlich für Inhalt: | 1) entspr. der fachlichen Ausrichtung 2) Formatierung: Hr. Wiede | AL TL PCI-1 |
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1 Allgemein
1.1 Allgemeine Vorbemerkungen
Dieses Dokument beschreibt die Lastenanforderungen des TGA Standard am Standort des Universitätsklinikums und der Universität Tübingen.
Der TGA Standard ist Bestandteil im Sinne des mit dem Auftragnehmer (AN) und des mit dem Auftraggeber (AG) vereinbarten und abgeschlossenen Vertrages.
Der TGA Standard ist im LV umzusetzen; Abweichungen sind im Vorfeld mit dem tba und dem jeweiligen Bauherren abzustimmen
Der TGA Standard entbindet nicht von der Beachtung und Einhaltung allgemeingültiger und ohnehin zu erfüllender Bestimmungen und Vorschriften sowie anerkannter Regeln der Technik, wie z.B. die Einhaltung der DIN-, VDI-, und VDE-Vorschriften. Bei Eingriffen/Änderungen an Betriebstechnischen Anlagen (BTA) ist der Betreiber (tba) im Vorfeld zu beteiligen.
1.2 Zweck des TGA Standard
Der TGA Standard dient als Grundlage für planerische und ausführende Leistungen und beschreibt, wie die Planungs- und Aufführungsleistungen zu erbringen sind. Somit ist der TGA Standard eine zusätzliche, verbindliche Planungs- und Ausführungsrichtlinie von Universität und Universitätsklinikum Tübingen.
1.3 Verbindlichkeit des TGA Standard
Die Vorgaben des TGA Standard sind für die Planungsleistung bindend und Vertragsbestandteil. Abweichungen, die nicht den Vorgaben des Lastenheftes entsprechen, sind vor Ausführung mit dem Betreiber (tba) abzustimmen.
Eventuelle inhaltliche Widersprüche zu einzelnen Ausführungen des vorliegenden Lastenheftes zu anderen Vertragsbestandteilen bedürfen der Abklärung und müssen vom AN vor Erbringung der beauftragten Leistung dargelegt und mit dem AG und dem Betreiber abgestimmt werden.
1.4 Änderungen
Änderungen im TGA Standard erfolgen ausschließlich nach Absprache zwischen GBC, VuB und tba durch den Ersteller und werden in der Dokumentenhistorie durch eine Änderungsverfolgung im jeweiligen Versionsstand protokolliert und kenntlich gemacht.
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1.5 Gemeinsamer Standard für VuB/GBC und tba bei
Abnahmen/ Übergaben von BTA
siehe 9.1 Gemeinsamer Standard für VuB, GB-C und tba bei Abnahmen/Übergaben von Anlagen
1.6 Vereinbarung zwischen GB IT und tba zur
Aufgabenwahrnehmung
siehe Anlage C: Vereinbarung zw. GB IT und tba zur Aufgabenwahrnehmung
1.7 Räumliche Trennung zwischen den Gewerken:
Keine gemeinsamen Räume für: Elektro und Telekommunikation/Schwachstrom bzw. Elektro und EDV bzw. HLSK / MSR und EDV Spezifikation siehe Kap.
- 2.2.1.2 Verteilerausführung und Verteilerbestückung und
- 11.2 Anlage C: Vereinbarung zw. GB IT und tba zur Aufgabenwahrnehmung.
1.8 Abschaltungen:
Benötigte Abschaltungen, beispielsweise um Medienanbindungen und/oder Anlagenerweiterungen zu realisieren, sind dem tba in der Regel 5 Werktage vorher schriftlich anzuzeigen und dürfen nur durch das tba oder vom tba autorisierten Firmen erfolgen. Im Übrigen ist es bereits in der Planungsphase unerlässlich, dass die exakten Ressourcen/Reserven bei jeder Art von Anbindung an die bestehende Gebäudetechnik mit dem Betreiber zu klären sind. Die Weitergabe und Information von Abschaltungen an die Nutzer / Gebäudemanager ist Sache des Auftraggebers.
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1.9 Zähler
Pro Gebäude sind Zähler für folgende Medien zu installieren:
- Alle medizinischen und technischen Energien
- Druckluft (medizinisch und technisch)
- Wärme-/ Kälteenergie
- Wasser (…)
- Abwasserbefreites Wasser (…)
- Kaltwasser für Warmwasserbereitung
- Elektroenergie; getrennt für AV und SV
- Elektroenergie, für Versorgungstechnik für HLSK
- Laborabwasser (nur Neutra-Anlagen)
- Zähler PV-Anlagen
- Zähler Kfz-Ladestationen
- Zähler Fahrradladeplätze
Die UKT-Energie GmbH ist nach DIN ISO 50001 zertifiziert. Daher müssen die Stromzähler zertifiziert, geeicht und mit einem Konformitätszertifikat nach MID (Messgeräterichtlinie) versehen sein. Aufgrund dieser Vorgabe müssen von ABB Stromzähler der A-Serie eingebaut werden. Alle Zähler müssen mit dem TGA Anlagenschlüssel bezeichnet werden. Abgänge zu anderen Gebäuden sind ebenfalls zu erfassen, so dass sich der Verbrauch einzelner Gebäude exakt abrechnen lässt.
Es sind nur Zähler zugelassen, die eine direkte M-Bus Schnittstelle haben. Die Parametrierung sowie die M-Bus Adresse muss vom Lieferant der Zähler an diesen eingestellt werden. Die Zuweisung der M-Bus Adresse erfolgt durch die jeweilige MSR Firma. Die Verdrahtung erfolgt mit weißen Adern auf die GA Klemme. Aufzuschalten auf GLT sind nur die Zähler für Elt., Trinkwasser (kalt + warm) und Wärme/Kälte.
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1.10 Energieleitlinie (UKT)
Die Energieleitlinie des UKT ist zu beachten Bei Neuanschaffungen von Produkten sind neben den Anschaffungs- auch die Produktlebenszykluskosten zu beachten.
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1.11 Arbeitssicherheit + Erstausstattung
1.11.1 Arbeitssicherheit
-
Für schwer zugängliche Stellen sind Arbeitspodeste mit Aufstiegsmöglichkeit zu errichten. Beim Einbau von technischen Anlagen auf Flachdächer (z.B. Abluftventilatoren) sind fest installierte Steigleitern mit Rückenschutz und Überstiegshilfen (Podest mit Geländer) zu errichten, sofern kein anderer Aufstieg möglich ist. Dies ist auch erforderlich, wenn Regenwasserabläufe zu warten sind (Grundlage ist die GUV).
-
Beim Betreiben von Anlagen zum Lagern und Umgang mit Gefahrstoffen sind alle sicherheitstechnisch relevanten Schutzeinrichtungen bereitzustellen und zu installieren, z.B. Notduschen, Augenduschen usw. Im Einzelfall ist die Beratung durch die Arbeitssicherheit zu empfehlen. Unter die Gefahrstoffe im Krankenhausbereich fallen auch Anlagen, die mit infektiösem Abwasser beschickt werden.
1.11.2 Mindestanforderungen an Technikzentralen
- Bodeneinlauf
- Schlauchanschluss Trinkwasser kalt
- Ausgussbecken (um Stagnation zu vermeiden sind bei Stichleitungen automatische Spüleinrichtungen zu installieren)
- bei Bedarf Druckluftanschluss, z.B. bei Lüftungsanlagen
- 230V/16A + 400V/32A Steckdosen
- Telefonanschlussdose (in der Nähe des Schaltschranks)
- Netzwerkdose mit mind. zwei Anschlüssen
- WLAN + Bluetooth Anschluss, Örtlichkeiten in Abstimmung mit dem tba (ohne Anspruch auf vollumfängliche Ausleuchtung 1.11.3 Mindestausstattung für neue Gebäude
- Spezialwerkzeug für das jeweilige Gebäude: Sollten zum Warten einer Anlage spezielle Werkzeuge, Mess- und Einstellgeräte erforderlich sein, so müssen diese zur Einweisung vorgeführt und ein Satz übergeben werden.
- Leitern (soweit erforderlich) 1.11.4 Feuerlöscher
- Bei Neuausstattungen mit Handfeuerlöschern und Ersatz der vorhandenen Geräte (Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Altersgrenze oder aus sonstigen Gründen) ist für alle Gebäude folgende Richtlinie bezüglich der Ausstattung mit Handfeuerlöschern umzusetzen. Siehe Anlage F: Richtlinie „Ausstattung der Gebäude mit Handfeuerlöschern“
Zuständig für Instandhaltung der Feuerlöscher bei Universitätsklinikum und Universität ist die Feuerlöschgruppe des UKT
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2 Telekommunikation (TK)
2.1 Vorbemerkungen
Im Bereich der Telekommunikation ist bei der Verkabelung eines Gebäudes zwischen konventioneller (Telefon-) Verkabelung sowie einer „Strukturierten Verkabelung“ zu unterscheiden.
Bei der Strukturierten Verkabelung wird - insbesondere im Tertiärbereich - ein anwendungsneutrales Kabelsystem aufgebaut. Es muss deshalb bereits bei der Planungsphase eines Projekts festgelegt werden, ob ein Gebäude konventionell (z.B. bei Erweiterungen etc.) oder strukturiert (z. B. bei Neubauten) verkabelt wird.
Grundsätzlich wird heute nur noch strukturiert verkabelt. Es muss darauf geachtet werden, dass jeder EDV-Schrank mit dem konventionellen Telefonnetz verbunden wird. Die Verbindung erfolgt mittels J-Y (ST) Y ….. x2x0,6. Im EDV Schrank wird das Kabel mittels eines „CAT 3“ Panels abgeschlossen.
Für Sicherheitsanlagen (wie z.B. Gefahrenmelde- und Patientenrufanlagen) sind separate Netze nach den hierfür gültigen Normen erforderlich!
Ebenfalls ist mindestens 1 Notfalltelefon in analoger Technik pro Stockwerk zu installieren, ansonsten bedarfsgerecht.
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2.2 Konventionelle Verkabelung
2.2.1 Verteiler 2.2.1.1 Bezeichnungen Hauptverteiler (HVt) Als HVt wird der einer TK-Anlage bzw. -Anlagenteil zugehörige, aus System (waagrechter) und Netz (senkrechter Seite) bestehende Verteiler definiert. Gebäudeverteiler (GVt) Der zentrale Verteiler im Gebäude - in dem die Außenkabel abgeschlossen sind - wird als GVt bezeichnet. Etagenverteiler (EVt) Je Stockwerk können ein oder mehrere EVt installiert sein. 2.2.1.2 Verteilerausführung und Verteilerbestückung Allgemein Die Schließungen von Verteilerschränken müssen für die Aufnahme von Profilhalbzylindern geeignet sein! HVt Ein HVt ist je nach Größe als Wand- oder Standverteiler ausgeführt. Die Ausführung erfolgt in 71er-Bauweise. GVt und EVt Der GVt ist in der Regel mit dem DV-Verteiler in einem gemeinsamen IT- Raum aufzubauen und mit dem Verteilerschließsystem von tba -TK auszurüsten. Bei Gebäuden ab einer Hauptnutzfläche von 4000 m² ist bei Neubau- oder Totalsanierungsmaßnahmen ein eigener IT-Raum für die GVt zwingend erforderlich. Eine gemeinsame räumliche Unterbringung von TK-Verteilern mit Starkstrom-verteilern (AV/SV) ist zu vermeiden. GVt und EVt sind mit Leisten in Schneid- / Klemmtechnik (LSA plus) zu bestücken (Modulbauweise 10DA). Sie enthalten mindestens 2 Buchten. Es sind Montagewannen mit mind. 27,5 mm Leistenabstand zu verwenden. Der Mittenabstand der Buchten beträgt mindestens 18 cm. Als Regelabstand sind 22 cm anzustreben! Die Kabelabschlüsse sind wie folgt anzuordnen: links: ankommende Kabel Mitte: Querkabel rechts: gebäudeinterne (abgehende) Verkabelung Ankommende Kabel und Querkabel werden auf Trennleisten, abgehende auf Anschlussleisten abgeschlossen. In den jeweiligen Verteilern sind für spätere Erweiterungen genügend Platzreserven (ca. 30%) vorzuhalten. Der Leistenabstand zum Fußboden beträgt mindestens 60 cm.
Altverteiler – Erweiterungen Vorh. Verteiler mit Leisten in Löt-/Schraubausführung mit Drahtführungs- kämmen müssen mit Leisten in Löt-/Schraub-Ausführung (DIN 47614) erweitert oder als gesamte Verteilung in LSA+ -Technik umgebaut werden. Dies gilt auch für Verteiler in BMA.
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Rangierungen Für Rangierungen in den Verteilern darf nur YV-Draht 2x0,6/1,1 verwendet werden. Es sind die im Bereich von Universität und Universitätsklinikum Tübingen für die einzelnen Netze/Dienste festgelegten Rangierdrahtfarben zu verwenden (siehe Anlage). Es soll eine genügend große Anzahl von Rangierösen montiert werden. Die Rangierung der LSA-plus-Leisten erfolgt grundsätzlich von rechts und links (je 5DA). Die Rangierung von Bucht zu Bucht erfolgt immer über das Kopfende der Buchten. Potentialausgleich/Überspannungsschutz Im Gebäude sind alle Außenkabel mit Überspannungsschutz zu versehen (230V-20A/20kA). Alle Schirme bzw. Beidrähte des näher bei der TK-Anlage befindlichen Endes eines Kabels zwischen 2 Verteilern („abgehendes Kabelende“) müssen isoliert auf eine isolierte Erdleiste (Potentialausgleich) gelegt werden. Bei Kabeln zwischen 2 TK-Anlagen und sonstigen Querkabeln darf nur eine Seite am Potentialausgleich liegen. Der Querschnitt der Erdungszuleitung zum GVT muss mindestens 16 mm² und zum EVT mindestens 4 mm² betragen. Sonstiges Die Buchten sind jeweils durch einen Modul-Schilderrahmen auf dem
- Steckplatz der Montagewannen zu kennzeichnen (Buchtenbezeichnung). Auf dem 2. Steckplatz wird ein Modul-Schilderrahmen mit der Kabelbezeichnung angebracht. Ankommende und abgehende Steigleitungskabel werden ebenfalls mit einem Modul-Schilderrahmen gekennzeichnet. Bei niederpaarigen Kabeln (bis 10 DA) werden die Leistenmodule mit klappbaren Bezeichnungsstreifen versehen. Die Beschriftung erfolgt mit Beschriftungsgeräten. Bei den zu den Zimmern führenden Kabeln sind die gültigen Raumnummern oder die vorgegebenen Dosenbezeichnungen aufzudrucken. Kabel für Gegensprechanlagen, Patientenrufanlagen, Brandmelde- und Uhrenanlagen sind jeweils auf eigenen Leisten abzuschließen. Ggf. ist ein separater Verteiler zu verwenden. 2.2.2 Anschlusseinheiten (Dosen) In den Räumen sind Western- Dosen zu installieren. Anzustreben ist der Abschluss der Kabel im Zimmer auf Anschlussdosen UAE 8/8 schräg.
| Stiftbelegung: | Paar 1 | Stift 4 u. 5 | Dose 1 |
|---|---|---|---|
| Paar 2 | Stift 3 u. 6 | „ 1 | |
| Paar 3 | Stift 4 u. 5 | „ 2 | |
| Paar 4 | Stift 3 u. 6 | „ 2 |
Anschlüsse für Wandapparate müssen in einer Gerätedose enden.
Gegensprechstellen und Terminals von Patientenrufanlagen sind nach Herstellerangaben anzuschließen.
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2.2.3 Kabel 2.2.3.1 Kabeltypen Außenkabeltyp A-2Y (L) 2Y ..... x 2 x 0,8 nach VDE 0816 mit statischem Schirm aus Aluband, schwarzem PE-Mantel mit aufgedrucktem Telefonhörersymbol.
Innenkabeltyp I-Y (ST) Y ...... x 2 x 0,6 nach VDE 0815 mit statischem Schirm und Erddraht.
2.2.3.2 Dimensionierung Jeder Durchschnittsraum (1-2 Arbeitsplätze) ist grundsätzlich mit mindestens 4 DA zu versorgen.
2.3 Strukturierte Verkabelung
Die Verkabelung erfolgt nach Anlage 3 (ehemals LAN-Ko) der VwV IT-Standards des Landes Baden-Württemberg sowie der Norm DIN EN 50173 in Abstimmung mit tba - TK, VuB und GB IT/ZDV. Die Primärverkabelung endet im Gebäudeverteiler (GVt). Die Sekundärverkabelung verbindet GVt mit Etagenverteilern (EVt). Die Tertiärkabel führen vom EVt zu den einzelnen Anschlussdosen. Die Anschlussdosen für die Telefonie erhalten besondere Einsätze. Sie werden mit einem schwarzen Kennzeichnungspunkt markiert. Ebenso erhalten die für Telefonie verwendeten bzw. vorgesehenen Buchsen im Patchfeld eine entsprechende Kennzeichnung. Für die Telefonie werden Patchkabel in schwarzer Farbe verwendet. Aufbau der Schränke siehe Anlage E: DV – Verteiler/Schaltschränke 2.3.1 Messtechnische Parameter Die Parameter jeder TP-Verkabelung müssen gemessen und dokumentiert werden. Die hierfür zulässigen Werte sind in Norm DIN EN 50173 festgelegt.
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2.4 Inhousekommunikations- und Sicherheitsanlagen
2.4.1 Krankenkommunikationsanlagen NKK (Rufanlagen) Für Geräteanforderungen, Errichtung und Betrieb von Rufanlagen gelten die derzeit gültigen Normen.
2.4.2 Brandmeldeanlagen (SBM) Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen darf nur durch Firmen erfolgen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Eine Brandfallsteuermatrix wird auf Grund der Forderung des Brandschutzgutachters erstellt. Eine Brandfallsteuermatrix, koordiniert, welche Funktionalitäten und Abläufe im Falle der Auslösung eines Brandmelders gesteuert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Brandmelder dargestellt werden und alle tangierten Gewerke, Funktionalitäten und Steuerungen dargestellt werden. In einer Brandfallsteuermatrix sind die Zusammenhänge (Funktionalbeschreibung) zwischen der Auslösung eines Brandmelders und der auszulösenden Steuerkette anderer Anlagen bzw. –komponenten und Geräte darzustellen (Excel-Tabelle) und Bestandsunterlagen beizufügen. Es müssen die zu steuernden Gewerke exakt beschrieben werden. Zum Beispiel ist in der Brandfallsteuermatrix ausgeführt: „alle Brandschutzklappen im betroffenen Bereich schließen“. Die Information, um welche einzelnen Brandschutzklappen es sich handelt, muss vorhanden sein. Bei Anlagenteilen, für die es einen Anlagenschlüssel nach TGA Standard gibt, ist dieser in der Brandfallsteuermatrix anzugeben. Eine schlussendliche Brandfallsteuermatrix muss durchgängig alle Informationen vom Auslösen eines Brandmelders bis zur eingetragenen Funktion der entsprechenden Feldgeräte, z.B. einer Brandschutz- oder Entrauchungsklappe oder auch einer Türanlage beinhalten. Bezeichnung der Brandmelder:
- Gebäudenummer - 4-stellig (4033)
- Liniennummer - 2-stellig (99)
- Meldernummer - 2-stellig (25) → 403399/25 2.4.3 Aufzugsnotrufanlage (siehe auch unter 6.4) Sämtliche Aufzüge im Bereich von Universität und Klinikum werden an einem gemeinsamen Aufzugsnotrufsystem angeschlossen (System Telecom Behnke ‚BNOS’).
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2.4.4 „Person in Not“ Meldungen Automatisch ausgelöste Personennotrufe aus Gaslagern (z. B. Stickstofflager) sind als roter Alarm (analog zu einem Brandalarm) auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten.
Die Aufschaltung von Personennotrufen auf die GLT ist nicht gestattet.
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2.5 Rauchmelder in Lüftungsanlagen (CAM)
Werden vom Brandschutzgutachter Rauchmelder in der Lüftungsanlage gefordert, ist von ihm im Einzelfall die Meldekette festzulegen. Ist dies der Fall, gilt folgende Ausführung:
- Rauchmelder in Lüftungsgeräten müssen mit einem separaten Vor-Alarmausgang ausgestattet sein.
Hierfür muss im Rauchmelder ein Vor-Alarmausgang vorhanden sein, der bei 70% Verschmutzung des Melders anspricht.
Der Voralarm des Rauchmelders dient in der DDC nur als reiner Meldungseingang und führt bei Auslösung zu keiner Abschaltung der Lüftungsanlage. Mit der Vor-Alarmmeldung des Rauchmelders soll schon frühzeitig bei einer Verschmutzung des Melders reagiert werden können.
Eine Auslösung des eigentlichen Rauchalarms führt zur Abschaltung der zugehörigen Lüftungsanlage und zur Schließung der zugehörigen Brandschutzklappen. Der ausgelöste Rauchmelder muss sowohl am Rauchmelder als auch am Schaltschrank quittierbar sein.
Ist bereits eine Brandmeldeanlage (BMA) vorhanden, dann ist der Rauchmelder auf diese aufzuschalten.
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2.6 Revisionsunterlagen TK
Revisionsunterlagen sind getrennt nach Telekommunikations- und sonstiger Schwachstromtechnik (Gefahrenmelde-, Uhren-, Krankenhauskommunikationstechnik, ELA und Medientechnik etc.) zu erstellen. 2.6.1 Revisionsunterlagen Telefon
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen für Telefon werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 2-1: Prüfliste technische Dokumentation Telefon Achtung: Bei strukturierter Verkabelung sind die Unterlagen TK/DV (IuK) und sonstige Schwachstromtechnik in getrennten Ordnern zu liefern.
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2.6.2 Revisionsunterlagen Brandmeldeanlage (SBM) Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba. Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen. Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden. Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen. Die Revisionsunterlagen für die Brandmeldeanlage werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein. Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 2-2: Prüfliste technische Dokumentation Brandmeldeanlage (BMA)
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2.7 Rangierdrahtfarben bei TK- und sonstigen Schwachstrom-
Anlagen von Universität und Universitätsklinikum
Tübingen
| Farben Rangierdraht | Verwendung |
|---|---|
| weiß/schwarz | Telefon |
| weiß/braun | Telefon (Hauptanschlüsse; z.B. Telekom) |
| weiß/grün | Text- und Datenanschlüsse |
| weiß/blau | Uhren |
| gelb/rot | Gefahrenmeldeanlage extern (z.B. zur Polizei bzw. FFW) |
| rot/weiß | Alarmleitung intern (z.B. Meldelinien BMA) |
| rot/schwarz | Patientenanschlüsse, sonstige Schaltungen (VA ...), Sprechanlagen 2-Draht |
| ws/br/gn/ge | Sprechanlagen 4-Draht |
| gelb/blau | Gebäudeleittechnik/Kabel- bzw. Bus-Netzwerkverbindung |
| grün/schwarz | ELA (Lautsprecherleitungen) |
| grün/rot | Aufzugsnotrufsprechanlage |
| rot/blau | Stromversorgung (+/-) |
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3 Gebäudeautomation (GA)
Bauteile, die aus dem Bestand ausgebaut werden, sind dem tba unentgeltlich anzubieten. (Ersatzteilgewinnung)
Bei Umbauten sind, in Absprache mit dem tba, die nicht mehr benötigten GLT- Meldungenauszuprogrammieren.
3.1 DDC/GA Produktvorgaben
In Tübingen (Bereich Universitätsklinikum und Universität) sind:
für die Managementebene 2 Fabrikate zugelassen • Johnson Controls (JCI), • Sauter-Cumulus
für die Automations- und Feldebene (Aktoren/Sensoren) 3 Fabrikate zugelassen: • Johnson Controls (JCI), • Sauter-Cumulus • Kieback & Peter
Ziel ist es, mit dem zur Verfügung stehenden Personal weiterhin einen reibungslosen und kosteneffizienteren Instandhaltungs- und Weiterbetrieb der Anlagen zu gewährleisten.
3.2 Schaltschränke MSR (Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte)
- Farbe HLSK (falls nicht vor Ort schon in anderer Farbe vorhanden): Kieselgrau RAL 7035.
- Der Leistungs- und der MSR-Teil sind getrennt in je einem Feld aufzunehmen.
- In beiden Teilen ist eine Platzreserve von je 20% vorzusehen. Die Spannungs- und Stromüberwachung erfolgt über Universal-Messgeräte mit M-Bus-Schnittstelle (z.B Janitza UMG96). Angezeigt werden Strom L1-L3 und Spannung L-N und L-L. Ferner sind anzuzeigen: Frequenz, Wirk-, Schein- und Blindleistung sowie -arbeit und cos phi. Eine getrennte Anzeige der Spannung über LED ist nicht notwendig.
- Falls erforderlich, ist eine Notausschaltung gem. VDE 0113 vorzusehen.
- In jedem Schaltschrank ist ein Filterlüfter, thermostatgesteuert, vorzusehen, wenn die Kühllastberechnung des Schaltschrankes es erfordert.
- Wird im Schaltschrank eine erhöhte Temperatur erwartet (welche für die eingebauten Geräte unzulässig ist), so ist eine zusätzliche Kühlung vorzusehen. Alternativ ist eine Einbindung an die Lüftungsanlage möglich.
- Schaltschränke und Sichtfenster sind generell für einen Einbau von Halbzylindern vorzubereiten. Wenn nicht anders verlangt, ist die Ausführung mit Druckknopfeinsatz zu liefern.
- Die VDE Bescheinigung ist an der Innenseite der Türe anzubringen.
- Die Betriebs- und Störmeldungen (Gefahrmeldungen) sind gem. VDI 3814 T 1 (d.h. als Schließer bzw. Öffner) zu realisieren. Die Schaltschrank-Betriebsmittel sind doppelt zu bezeichnen, zum einen auf den Betriebsmitteln und zum anderen auf der Gehäuse-Rückwand.
- Auf die doppelte Beschriftung kann verzichtet werden, wenn ein Montageaufbauplan die Lage der Geräte eindeutig aufzeigt.
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Klemmenausführung mit Feder für lose Verdrahtung von starren und flexiblen Leitern.
Klemmenbezeichnung:
X Ø = N-Trennklemmen X 1 = Hauptstrom/Laststromkreise 230/400 V X 2 = Steuerspannung > 50 V X 3 = Steuerspannung 50 V X 4 = Messung/Regelung/Wandler/Fremdmessung X 5 = Schaltschrank-Feldverbindung X 6 = Beleuchtung/Steckdosen X 7 = Fremdspannung 50 V X 8 = Fremdspannung ab 50 V X PE = PE-Klemmleiste X 10 = Brandmeldeanlage
GA-Spezifische X 21 = Schaltbefehle DO X 22.1 = (Meldungen) DI X 22.2 = (Zähler) DI X 23.1 = GA-Messung (AI) X 23.2 = GA-Regelung (A0/3P) X 24 bis X 29 = Reserve für GA X 30 = Datenbus-Übertragungskabel
Motorschutzschalter sind mit Meldekontakten auszustatten. Die Steuertrafos sind über Motorschutzschalter abzusichern.
3.2.1 Spannungsversorgung der DDC-Komponenten Im Schaltschrank müssen die DDC-Komponenten wie Automationsstation und E/A-Module über einen eigenen Spannungspfad versorgt werden. Die dafür benötigte 230V- Spannungsversorgung sollte im Schaltschrank über drei zusätzliche Eingangsklemmen und drei zusätzliche Ausgangsklemmen, die untereinander gebrückt werden, realisiert werden.
Durch Trennung der Brücke soll es dem Betreiber ermöglicht werden, jederzeit eine USV zwischenzuschalten.
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3.3 Bedien- und Anzeigeebene
- Für die Bedienung und die Anzeige vor Ort sind in den Schaltschränken Hut-Schienen- PC einzusetzen. Ferner ist auf der Schaltschanktür ein TFT-Monitor, mindestens 21- Zoll sowie eine Rittal Klapplade (mit Tastatur und Maus) vorzusehen.
- Der Bedien- Monitor in der Schaltschranktür ist in Arbeitshöhe von ca. 1,70m (Mitte Monitor) anzubringen.
- Die Klapplade für die Tastatur ist in ca. 1.10m Höhe zu montieren.
- Die Visualisierung der hier aufgeschalteten Anlagen ist in gleicher Art und Weise darzustellen wie auf der Managementebene. Der Speicherort der Datei kann auch auf der Automationsebene sein, damit beim Ausfall der Netzverbindung die Anlagenzustände abgerufen werden können.
- Das Bediengerät wird dem tba vor dem Einbau zur Verfügung gestellt und eingerichtet (Betriebssystem und Anbindung an die vorhandene Domäne).
- Die Funktion der Hand- und Notbedienebene muss bei CPU Ausfall oder ausgeschalteter Unterstation gewährleistet sein.
- Dies erfolgt über, in der Schaltschranktür abgesetzte, elektronische oder mechanische Leitgeräte; mit optischer Anzeige des Analogsignals.
- Für Störmeldungen und Gefahrmeldungen ist die LED-Farbe rot, für Betriebsmeldungen grün und für Wartung gelb zu wählen.
- Die einzelnen Geräte wie Pumpen, Ventile, Klappenantriebe, Volumenstromregler (nach Absprache mit dem tba), Frequenzumrichter sind durch Leitgeräte mit Anzeige auszuführen, wenn sie nicht über die Handebene der DDC realisiert sind.
- Für Pumpen (im Einzelfall), Ventilatoren und Umluftkühlgeräte o. ä. sind entsprechende Reparaturschalter vorzusehen.
- Klemmenbezeichnungen sollen, wie alle anderen Komponenten, Schaltschrankfeldnummern enthalten.
3.4 1:1 Datenpunkttest (GLT-Meldungen)
- Bei der Erst-Inbetriebnahme müssen durch den Errichter der Anlage sämtliche Datenpunkte einem 1:1 Test unterzogen werden. Dieser Test muss protokolliert und dokumentiert werden. Die entsprechenden Protokolle sind Bestandteil der Revisionsunterlagen.
- In Folge der Mängelbegehungen werden die wichtigsten Datenpunkte stichprobenartig gemeinsam überprüft (z.B. Sicherheitsmeldungen, Nutzermeldungen, Brandschutzklappenmeldungen und Meldungen aus ET Schaltschränke, Verteiler, Notromaggregate, 0,4 und 20 KV Anlagen).
- Bei einer Abweichung >5% werden bei einem Folgetermin, nach Beseitigung der Mängel, alle Datenpunkte geprüft.
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3.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk GA
Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba. Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen. Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen. Die Revisionsunterlagen für die MSR werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein. Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 3-1: Prüfliste technische Dokumentation Gebäudeautomation (MSR)
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3.6 Allgemein
- Die Automationsstationen sind, sofern zur Überwachung der Notstromaggregate, oder zur Versorgung von Bediengeräte eingesetzt, mit USV zu betreiben.
- Wichtige Meldungen, vor allem Gefahrmeldungen, müssen aktiv sein, um überwacht werden zu können.
- Sowohl für die Automationsstation, für die Bus-Verbindung als auch für die SPS sind Überspannungs-Ableitblöcke und Netzfilter vorzusehen.
- Der Einsatz einer Inselzentrale als Bedienplatz im Gebäude ist nicht zulässig.
- Der GLT-Anschluss von Nutzergeräten muss über Terko Anschlussdosen (Busch Jäger, da verpolungssicher) erfolgen. Kurzschlussstecker sind zu jeder Dose mitzuliefern.
- Das erste Bild, welches auf der Managementebene (Leitwarte, GA-1, GA-2, GA-3) zu erscheinen hat, ist der gesamte Bereich von Universität bzw. Universitätsklinikum Tübingen. Über dieses Eingangsbild besteht die Möglichkeit, sich tiefer, bis zu den Anlagenbildern (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro usw.), einzuwählen. Die graphischen Symbole für die Baueinheiten sind nach DIN darzustellen (z.B. DIN 1946 Teil 1 für Lüftungsanlagen). Für die Elektrohauptverteilung (20 und 0,4 KV) sowie für die Notstromanlage sind die Anlagenbilder einphasig (nicht in Tabellenform!) darzustellen. Für die Beleuchtungssteuerung sind die Geschossgrundrisse mit den jeweiligen Schaltbefehlen darzustellen.
- Handbediengeräte oder Fabrikat bezogene, spezielle Bediengeräte sind zu liefern. Sollte eine firmenspezifische Software notwendig sein, ist diese ebenfalls zu liefern. Über diese Bediengeräte sollen die Automatisierungsstationen bedient werden können (Anzeige und Änderung der Informationen).
- Datensicherung erfolgt auf dem GLT-Netzwerk des tba
- Original CD Datenträger für: Betriebssystem (Clients) mit gültiger Lizenz.
- Erst-Inbetriebnahmeprotokoll Datenpunkttest / 1:1 Test
Die Visualisierung der GLT Bilder erfolgt, nachdem die Bilder vom tba überprüft und freigegeben werden.
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3.6.1 Stromlaufpläne Betriebsmittel, die im Schaltschrank eingebaut sind, erhalten die DIN-Bezeichnung und zwar • Blatt-Nr., • Betriebsmittelkennzeichnung, • Strompfad-/laufende Nummer. Werden diese von GLT überwacht, so erhalten sie zusätzlich die tba-Bezeichnung. Feldgeräte (Ventile, Fühler, Pumpen, Motoren usw.) erhalten neben der DIN-Bezeichnung stets auch die reduzierte tba-Bezeichnung (Stelle 5-14).
3.6.2 Aderfarben
| Erklärung | Aderfarben |
|---|---|
| Hauptstromkreis L1, L2, L3 | schwarz |
| Nullleiter | hellblau |
| Schutzleiter | grün/gelb |
| Steuerspannung > 50 V AC | rot |
| Steuerspannung < oder = 50 V AC | braun |
| Steuerspannung < oder = 50 V DC | violett |
| Steuerspannung > 50 V DC | dunkelblau |
| Fremdspannung | orange |
| (Übertragung zu anderen Systemen) | |
| Mess- und Signalleitungen | grau |
| GLT-Bus | weiß |
3.7 BACnet Kommunikation
Die Kommunikation und Anbindung der DDC-Steuereinheiten (Automationsstationen) mit dem übergeordneten Leitsystem erfolgt ausschließlich über das Datenkommunikationsprotokoll BACnet-IP gemäß DIN EN ISO 16484-5. Hier sind die Vorgaben gemäß Anhang „BACnet Lastenheft“ bindend.
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4 Maschinentechnik (MT)
4.1 Beschriftungen/Beschilderung:
4.1.1 Allgemein
- Alle sichtbaren Versorgungsleitungen sind mit umlaufenden Banderolen mit Fließrichtungspfeilen und Medienbezeichnungen zu versehen
- An allen Verteilern sind die Abgänge mit Klartext zu bezeichnen. Diese spritzwassergeschützten Schilder dürfen nicht aufgeklebt ausgeführt werden. Es sind vorwiegend Schraubschilder für senkrechte oder waagerechte Rohrleitungen bis 3“ mit integriertem Spannband einzusetzen.
Schildgröße: 100x50 mm, schwarze Schrift auf weißem Hintergrund. 3. Alle Bauteile oder Absperrungen, die sich im Decken- oder Zwischendeckenbereich befinden, sind so herzurichten, dass ein einwandfreier Zugang für das Betreiberpersonal gewährleistet ist. 4. Wichtig! Bei allen Bauteilen, die besonderen Wartungsintervallen unterworfen sind (beispielsweise Brandschutzklappen), muss sichergestellt sein, dass die Wartungstätigkeiten laut Prüfbescheid ausgeführt werden können. D.h. Revisionsöffnungen müssen an der richtigen Stelle so groß ausgeführt werden, dass ein Mann problemlos mit seinem Oberkörper einsteigen kann. Mindestgröße der Klappen: 60x60 cm. Im Zweifelsfall sind solche Probleme im Vorfeld mit dem Betreiber (tba) abzuklären. 5. Bei begehbaren Zwischendecken sind Einstiegsluken mit begehbaren Trapez- blechbahnen zu den zu wartenden Anlagen vorzusehen. 6. Alle Revisionsdeckel oder Deckenplatten, die hiervon betroffen sind, müssen ebenfalls mit Klartext beschildert werden. Die Schilder (100x 50 mm, schwarze Schrift auf weißem Hintergrund), sollten nach Möglichkeit nicht aufgeklebt werden (besser: geschraubt).
- Revisionsdeckel: Diese sind an der sich öffnenden Seite zu beschildern.
- Verschiebbare Deckenplatten: Da es beim Wiedereinhängen verschiebbarer Deckenplatten leicht zu Verwechselungen der Positionen kommen kann, muss das Schild an einer Wand in der Nähe des zugehörigen Bauteils angebracht werden.
- „Anlagen und Anlagenteile, die nach Fertigstellung nicht mehr frei zugänglich sind, (d.h. ohne Entfernung von Abdeckungen/Verkleidungen), müssen vor der Einweisung, Mängelbegehung, einer Funktionskontrolle und der Abnahme unterzogen werden“.
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4.1.2 Dokumente für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen/ Abnahmen
- Sachverständigen-Prüfungen sind vor Übergabe an die nutzende Verwaltung durchzuführen, z.B. • Druckbehälter-Verordnung: Die 1. Prüfung (Ordnungsprüfung und Prüfung des Aufstellungsortes) der überwachungspflichtigen Anlagen/Behälter ist durch eine anerkannte Sachverständigen-Organisation durchzuführen • Versammlungsstätten-Verordnung: wie 1., dies gilt speziell für lüftungs- und sicherheitstechnische Anlagen • Tankanlagenprüfung nach VAwS*) für alle Behältnisse mit wassergefährdenden Flüssigkeiten Das Mängelprotokoll und die Vorlage aller Prüfergebnisse sind Bestandteil der Dokumentation und der Übergabe.
*) Anlagenverordnung VAwS Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
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4.2 Gewerk Lüftung
4.2.1 Ausführung Lüftungsanlagen 4.2.1.1 Zentralgeräte
4.2.1.1.1 Allgemeine Anforderungen
- Zum Schutz gegen Vereisung sind die Aussenluft-Ansaugöffnungen (Vogelschutzgitter) mit Vereisungsschutz auszurüsten. Ein Not-Bypass oder ein ausklappbarer Wetterschutz ist einzubauen. Die Zugänglichkeit muss gewährleistet sein, ansonsten muss ein motorischer Antrieb raumseitig eingebaut werden.
- Bei RLT-Anlagen für besonders sensible Bereiche (OP-Säle, Tierställe etc.) sind grundsätzlich Wetterschutzgitter ausklappbar auszubilden.
- Der Vereisungsschutz des Wetterschutzgitters ist über Differenzdruck und Außentemperatur zu steuern. Dieser Punkt ist auf den Vereisungsschutz bezogen. Es darf nicht sein, dass bei niedriger Außentemperatur, aber nicht vereistem Gitter, die Heizung anspringt (Energieverschwendung)
- Entsprechende Revisionsöffnungen für Hygieneinspektionen gemäß VDI 6022 sind vorzusehen
- Volumenstromregler Alle VSR müssen von außen bedienbar sein, keine Einschubregler.
4.2.1.1.2 Gehäuse
- Bei RLT Anlagen, die Hygienebereiche versorgen, ist das Gehäuse innen und der Boden aus Edelstahlblech oder pulverbeschichtet auszuführen, wenn der gebotene Anwendungszweck (z.B. Hygienebereich) dies bedingt.
- Ansaugkammer und erste Filterstufe sind mit Edelstahlwanne mit Gefälle und Kondensatablauf auszustatten.
- Für die Installation der Kondensatleitung nebst Siphon ist ein Gerätesockel / Grundrahmen von 300mm vorzusehen.
- Ventilatorkammern, Filterkammern, Befeuchtungskammern sind mit Schauglas und Beleuchtung auszustatten.
4.2.1.1.3 Siphons
- Es sind durchsichtige, UV-beständige und wartungsfreundliche Hygienesiphons mit doppelwirkender Kugel zu verbauen.
4.2.1.1.4 Filter
4.2.1.1.4.1 Grob- und Feinstaubfilter Die Bezeichnung der Filterklassen hat nach ISO16890 zu erfolgen.
- Feinstaubfilter (ePM1≥50%) sind stets saugseitig vor der Ventilatorkammer anzuordnen.
- Die erste Filterstufe ist durch geeignete Maßnahmen gegen Vereisung zu schützen, z.B durch Zuluft-Beimischschaltung.
- Zur Differenzdrucküberwachung von Filtern sind analoge oder digitale Messgeräte mit einem elektrischen Schaltkontakt einzubauen.
- Die GLT Meldung bei Differenzdruck ist als „Filter verschmutzt“ aufzunehmen.
- Der Filter-Anfangs- und -Enddruck ist am Lüftungsgerät sichtbar zu kennzeichnen.
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- Für die Filterauslegung ist nach VDI 6022-1 Tabelle 4 anzusetzen : Für die Außenluft:
- Kategorie AUL2
Für die Zuluft:
- Für Räume, die unter 4.3.1.1 Ziffer 1 fallen: ZUL1
- alle anderen: ZUL2
- Empfohlene Filterstufen:
- wenn erforderlich Grobstaubfilter ISOcoarse>60%
- ePM1≥50%
- ePM1≥80%
- wenn erforderlich Schwebstofffilter H13, Abscheidegrad 99,99% @ MPPS
4.2.1.1.4.2 Schwebstofffilter
- Alurahmen, mit allseits verklebten Ecken
- beidseitiger Griffschutz
- Prüfzertifikat nach EN 1822 Teil 1 mit Partikelmessung im Scanverfahren; kein Ölfadentest
- Beim Einbau in Schwebstofffilterkästen sind diese mit Differenzdruckmessung und Aerosolaufgabestutzen zu versehen. Bedienung Reinluftseitig. Verbindung mittels Edelstahlröhrchen (keine Verschlauchung) und Verschluss mittels reinraumgerechter Edelstahlkappen.
- Zur Abnahme muss eine Dichtsitzprüfung, eine Abscheideprüfung und eine Anfangsdifferenzdruckprüfung vorliegen.
4.2.1.1.5 Schalldämpfer
- Für Anlagen die unter Ziffer 4.3.1.1 / 1 fallen, ist die Oberfläche der Dämmung mit abriebfester Seide und Lochblech zu schützen
- Zur Energieoptimierung werden an- und abströmseitig Strömungsleitbleche vorzusehen.
4.2.1.1.6 Wärmetauscher (heizen / kühlen / WRG)
- Wenn nichts anderes gefordert, sind Cu/Al – Wärmetauscher mit Lamellenabstand ≥ 2mm einzubauen.
- Zur Reinigung müssen Wärmetauscher ausziehbar und notfalls in geteilter Bauweise ausgeführt sein.
- Kühler- und Tropfenabscheider mit Kondensatwanne und Ablauf
- Jeder Wärmetauscher benötigt Entlüftung und Entleerung
- Plattenwärmetauscher mit Sommerbypassschaltung
- Keine Plattenwärmetauscher bei hohen Anforderungen an Verfügbarkeit auf Grund Vereisungsgefahr im Winter.
4.2.1.2 Dezentrale Geräte Dezentrale RLT-Geräte (Fassadenlüftungselemente) müssen zur Einhaltung der Energieleitlinie zwingend mit WRG Elementen ausgestattet sein. Dazu gehört ein Bypass für Sommerbetrieb und Nachtkühlung sowie Filter und Schalldämmelemente. Ausführung nach VDI 6022.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 34 von 209
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4.2.2 Brandschutzklappen Siehe auch 9.6 tba-Anlagenschlüssel
Brandschutzklappenmeldungen sind nur am Schaltschrank einzeln anzuzeigen. Von dort aus geht lediglich eine Sammelstörmeldung auf die GLT. Die BSK- sind logisch als Subsysteme unterhalb der Automatisierungsstation (AS) angesiedelt und mit dieser verbunden. Auslösungen (über Schmelzlot oder über externes Kriterium, z.B. BMA-Kontakt) sind als Alarm an die GLT zu melden. Brandschutzklappen sind per mechanischen Endschalter als Ruhestromkontakt auf AS zu schalten. Diese meldet eine Auslösung als Alarm. Die Informationspunkte sind in der AS als nicht quittier pflichtig zu programmieren.
4.2.2.1 Beschriftung von Brandschutzklappen Die Brandschutzklappen werden der Ebene zugeteilt, wobei die unterste Ebene in einem Gebäude immer als Ebene 1 bezeichnet wird. In der jeweiligen Ebene werden die BSK dann von 01-99 nummeriert.
Beispiel: Ebene 1 5010LBE01BSK01 (Nummerierung von 01-99 + >99) Erklärung: 5010 = NWI A-Bau LBE = Brandschutzeinrichtungen Lüftung 01 = Ebene 1 BSK = Brandschutzklappe 01 = Nummer der Brandschutzklappe
Beispiel: Ebene 2 5010LBE02BSK01 (Nummerierung von 01-99 + >99) Erklärung: 5010 = NWI A-Bau LBE = Brandschutzeinrichtungen Lüftung 02 = Ebene 2 BSK = Brandschutzklappe 01 = Nummer der Brandschutzklappe
Bei sichtbaren BSK ist die Kennzeichnung unmittelbar auf der Klappe zu befestigen (bitte kleben), bei Klappen, die in Zwischendecken verbaut sind, ist zusätzlich eine Kennzeichnung auf dem Revisionsdeckel anzubringen. Das Schild muss an der sich öffnenden Seite auf dem Revisionsdeckel angebracht werden.
Brandschutzklappenbezeichnung: Schildgröße 100x50 mm, weiße Schrift auf rotem Hintergrund.
Abb. 4-1: Beschriftungsschild Brandschutzklappe
Als Grundlage für die Auflistung der BSK ist folgendes Erfassungsblatt zu verwenden. Das Erfassungsblatt ist im Excel-Format vorhanden und kann von der tba-homepage/Service auf der Downloadseite heruntergeladen werden.
http://www.tba-ukt.de/service/downloads/ Erfassungsblatt Brandschutzklappen.xls
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 35 von 209
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4.2.2.2 Erfassungsblatt Brandschutzklappen
Abb. 4-2: Erfassungsblatt für Brandschutzklappen
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4.2.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Lüftung:
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Lüftung werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 37 von 209
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Abb. 4-3: Prüfliste technische Dokumentation Lüftung
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 38 von 209
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4.3 Gewerk Gase
4.3.1 Ausführung Medizinische Gase Im Bereich der Medizinischen Gase dürfen nur Fabrikate eingebaut werden, die nach der Europa Norm (EN) zugelassen sind. Die Errichterfirma muss den Vorschriften des MPG und hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Über die Abnahme und Prüfung der neuen Anlagen ist gemäß den EN-Anforderungen durch autorisierte Personen ein Qualitätsnachweis zu erbringen. Darüber hinaus ist die Konformität von Anlagen und Systemen gemäß MPG nachzuweisen. Des Weiteren benötigt das tba Servicegarantien in Bezug auf umgehende Störungsbeseitigung (verbindlicher Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort innerhalb von 12 Stunden). In jedem Verteilerkasten ist eine korrekte Belegungskarte zu hinterlegen.
- In einer Klinik dürfen nur Produkte von ein und demselben Hersteller zum Einsatz kommen, eine Durchmischung ist nicht zulässig.
- Am UKT standardisierte Fabrikate sind Dräger Medical, Greggersen.
- OPs müssen zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten raumweise abgesperrt werden können.
- In den Revisionsunterlagen muss ein raumgenauer Nachweis (Gasartenprüfung) vorhanden sein. Vor Benutzung des Systems ergeben sich folgende Prüfpflichten / Punkte:
- Beschriftung der einzelnen Entnahmestellen
- Die Entnahmestellen sind im Grundrissplan einzuzeichnen
- Nachweis der Gasidentität an jeder einzelnen Entnahmestelle 4.3.2 Medizinische und technische Druckluft 4.3.2.1 Allgemein
- Medizinische und technische Druckluft sind getrennt zu erzeugen.
- Bei prüfpflichtigen Anlagen wird grundsätzlich eine Inbetriebnahmeprüfung eines Sachverständigen gefordert.
- Zu Aufrechterhaltung der Lebensdauer der Maschinen und Geräte sind geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Raumtemperatur vorzusehen (max. 30°C).
- Die durch die Kompressoren erzeugte Abwärme soll soweit wirtschaftlich darstellbar wiedergewonnen werden. Dabei ist jedoch die seitens des Herstellers geforderte Obergrenze für die Rückkühltemperatur zwingend einzuhalten.
- Zum Schutz vor Schmutz und Feuchtigkeit müssen die Rohrenden mittels Kunststoffstopfen oder Kappen an beiden Enden bei Anlieferung und während der Montage verschlossen sein.
- Montage unter Schutzgas-Hartlötverfahren, das eine Zunderbildung auf der Innenseite des Rohres verhindert. Während des Lötens muss ein geeignetes Formiergas durch das Rohrsystem geleitet werden.
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4.3.2.2 Medizinische Druckluft
- Bei medizinischer Druckluft (Aer medicinalis), nach Stand der Technik zu bauen:
- die Redundanz in der Erzeugung ist in n+2 auszubilden.
- ein Drucklufterzeuger in einer separaten Brandschutzzone aufzustellen
- die Aufbereitung muss in 2 getrennten Konditionierungseinheiten erfolgen
- eine ständige Messung der Feuchte mit Aufzeichnungsmöglichkeit und entsprechender Alarmierung bei Grenzwertüberschreitung muss vorhanden sein
- die Druckbehälter sind mit Drucküberwachung auszustatten
- Absperrventile in verriegelbarer Bauweise
- Anzeigetafel für Visualisierung
- Monitoring System für Alarme
- Filtration nach DIN 8573-1 Klasse 2
- Gaswerte nach DIN ISO EN 7396-1 & European Pharmacopeia
- CO Filter sind einzubauen
- die Redundanz MSR/GLT in der Erzeugung ist in n+1 auszubilden. Pro Erzeugerraum ein Schaltschrank.
- Die Verbrauchsmengen sind mit M-Bus fähigen Zählern zu erfassen
- Mit der Abnahme ist ein Druckprüfprotokoll für Erzeuger sowie Speicher und Verteilnetz vorzulegen (siehe Liste Revisionsunterlagen)
- Werden neue Verteiler aufgebaut, sind 2 Reserveabgänge vorzusehen. 4.3.2.3 Leitungssystem Leitungssystem aus Kupfer für die innerklinische Verteilung der medizinischen Gase und des Vakuums. Folgende wesentliche Kriterien, ohne abschließende Bewertung:
- Nahtlos gezogen
- Sauerstoff-frei
- Säurefrei
- Gereinigt
- Innen entfettet
- Restfettgehalt max. 0,2 mg/ dm²
4.3.3 Technische Gase (Laborgase) Rohrleitungssysteme sind mindestens in der Qualität Kupfer hartgelötet und formiert auszuführen. Reinstgase in Edelstahl mit Rohrrauigkeit entsprechend der Reinheitsklasse.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 40 von 209
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4.3.4 Revisionsunterlagen für das Gewerk Gase
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Gase werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 4-4: Prüfliste technische Dokumentation Gase (G)
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4.4 Gewerk Sanitär
(Wasser / Abwasser)
4.4.1 Ausführung Sanitär 4.4.1.1 Hausanschluss In Kliniken und anderen sensiblen Bereichen (Bsp. Tierhaltung) ist die Hausanschlussstation redundant auszuführen und vor der Erst-Befüllung des Hausnetzes zu beproben. 4.4.1.2 Rückbau von Rohrleitungen Beim Umbau von Trinkwasseranlagen sind die Rohrleitungen bis zum Abzweig zurückzubauen. Dabei dürfen keine Totzonen entstehen. Das bedeutet, dass auch der Abzweig durch ein Durchgangstück ersetzt werden muss. 4.4.1.3 Trinkwassernetz (PWC/PWH) Das Volumen der Trinkwasseranlage ist so gering wie möglich zu halten. Selten genutzte Entnahmestellen sollen nicht in die Berechnung der Gleichzeitigkeitswerte mit einfließen. Die maximalen Gleichzeitigkeiten der Trinkwasserentnahme müssen aktuellen, zutreffenden Annahmen entsprechen. Hierunter verbirgt sich die dauerhafte planerische Aufgabe, die Rohrleitungsquerschnitte so gering wie möglich zu planen. Dazu ist das Nutzerverhalten zu erfragen und zu dokumentieren.
- Es sind totraumfreie Rohrnetze herzustellen. Diese müssen dauerhaft beständig gegen Betriebsdrücke bis zu 10 bar und Betriebstemperaturen von
/= 80°C sein.
- Es sind Totraumfreie Armaturen einzusetzen.
- PWC und PWH dürfen grundsätzlich nicht in einen gemeinsamen Schacht verlegt werden. Bei hohen Wärmelasten mit Lufttemperaturen > 25°C innerhalb der Installationsbereiche, müssen Kaltwasserleitungen thermisch entkoppelt verlegt werden. Der Luftverbund zwischen Schacht / Zwischendecke und Vorwand muss durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden (z.B. Abschottung)
- Zuverlässige Vermeidung von PWC Temp. >/= 20°C durch temperaturgeführtes Spülen.
- Ein Durchschleifen von Rohrleitungen zu jedem Verbraucher ist grundsätzlich erforderlich. Dies, kann jedoch entfallen, wenn die Stichleitung max. 3m lang ist und wenn ein vollständiger Wasserwechsel pro Tag und Entnahmestelle sichergestellt ist.
- Periodische Temporäre Temperaturerhöhung in Warmwasserspeicher inklusive Zirkulationssystem (sog. Legionellenschaltung) ist nicht zulässig.
- Permanente Desinfektion mit Chemikalien ( bsp. Chlor, Hypochlorid, etc.) sowie aller anderer zugelassener Desinfektionsmittel ist auf Grund Ihrer stark oxidierenden Eigenschaften nicht zulässig.
- Hydraulischer Abgleich der Rohrnetze, insbesondere des Zirkulationssystems ist zwingend erforderlich.
- Aufteilung des Trinkwassernetzes in Trinkwasser und Brauchwasser mittels Rohrtrenner ist grundsätzlich zu vermeiden.
- Dichtheitsprüfung und Belastungsprüfung grundsätzlich trocken unter Verwendung von INERT-Gas (Stickstoff) oder alternativ ölfreie Druckluft. Druckspektrum >/= 1bar, </= 6,5bar.
- Zwischen der Spülung des Netzes und der Übergabe an den Betreiber dürfen maximal 72h verstreichen und der bestimmungsgemäße Betrieb ist zu gewährleisten. Vor Nutzung ist das Trinkwasser an repräsentativen endständigen Stellen zu beproben. Während der Beprobung ist das Netz für die Nutzung zu sperren.
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4.4.1.4 Druckerhöhungsanlagen Folgende Einstellparameter für Druckerhöhungsanlagen:
- Drucksollwert bei Durchfluss Null
- Drucksollwert bei maximalem Durchfluss sind vom Fachplaner im Funktionsschema anzugeben und vor Übergabe der Anlage einzuregeln. 4.4.1.5 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Bei Neubauprojekten mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung besteht eine Anzeige und Untersuchungspflicht. Dieser Vorgang ist beim Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Darunter fallen Speicher Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss- trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von 400L oder ein Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. (§3 Ziffer 12 TrinkwV)
4.4.1.6 Probeentnahmestellen Gemäß der aktuellen TrinkwV sind entsprechende Probeentnahmestellen gemäß DVGW Arbeitsblatt W551 vorzusehen. Anzahl und Einbauort sind mit der Klinikhygiene bzw. dem Gesundheitsamt zu klären.
4.4.1.7 Automatische Trinkwasserspüleinheiten
- Es sind automatische Trinkwasserspüleinheiten mit GLT Aufschaltung (Störmeldung) vorzusehen.
- Diese sollen individuell programmierbar sein und erst abschalten, wenn die folgenden Parameter erreicht sind:
- frei definierbare Zeitintervalle (bei Neuanlagen wird die 72h-Regel auf 24h reduziert)
- über- bzw. unterschreiten der definierten Wassertemperatur
- Erreichen der programmierten Spülmenge
- Der Einbau erfolgt unmittelbar an der letzten Entnahmestelle 4.4.1.8 Dosieranlagen Dosieranlagen für Wirkstoffe in Trinkwasser sowie Wasser für offene Rückkühlwerke und adiabate Befeuchtungsanlagen sind als kontinuierlich dosierende und überwacht-geregelte Dosierung auszuführen. → Keine Stoßinfektion.
4.4.1.9 Armaturen
- Falls im Einzelfall berührungslose Armaturen eingebaut werden müssen, sind diese an die allgemeine Elektroversorgung (AV) anzuschließen.
- Brauchwasserverrohrung in Werkstoffqualität 1.4301
Leitwert (wenn vom Nutzer nicht anders mit Begründung vorgegeben): 20µS
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4.4.2 Abwasser-Entsorgung 4.4.2.1 Abwasserleitungen/-kanäle
- Entwässerungspläne und die Aufzeichnungen von der Kanalbefahrung der Grundleitungen sind beizulegen.
- Die Kamera-Kanalbefahrung hat stets bis zum Hauptschacht zu erfolgen
- es ist für ausreichend Revisionsöffnungen zu sorgen (bei jeder Richtungsänderung und Längen von >= 20m)
- das Rohrnetz ist so auszubilden, dass alle Bereiche mittels Kamera/Spirale befahrbar sind
4.4.3 Steckbeckenspüler / Topfspülen (VSS) Steckbeckenspüler sind nur mit Standardmaßen (keine herstellerbedingten Sonderanfertigungen) zu planen. Gemäß Vorstandsbeschluss vom 18.05.21 werden nur noch Kodra Cleanius Steckbecken verwendet. Diese muss das Steckbeckenspülgerät in einem Waschgang reinigen können. Auf einer Station dürfen keine unterschiedlichen Fabrikate eingesetzt werden. Für diese ist folgendes zwingend vorgeschrieben:
- LecksensorAuffangwanne Notausschalter direkt am Gerät0
4.4.4 Feuerlöschleitungen Die Feuerwehr Tübingen besteht ausschließlich auf trockenen Steigleitungen.
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4.4.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk Sanitär
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Sanitär werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 4-5: Prüfliste technische Dokumentation Sanitär (A/W)
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4.5 Gewerk Kälte
4.5.1 Ausführung
- Wichtige, mit Kaltwasser gekühlte Anlagen (z. B. medizinische Geräte, EDV, USV etc.) sind mit einer Trinkwasser-Notkühlung auszustatten.
- Nach Möglichkeit sind festinstallierte Rohrleitungen vorzusehen.
4.5.2 Kühlschrankräume 4.5.2.1 Allgemein Für die Aufstellung von vielen Kühl-Geräten in einem Raum muss der Raum zum Kühlschranklager qualifiziert werden, d.h. es werden Anforderungen analog zu anderen Technikräumen gestellt:
- Die Wärmeabfuhr muss auch im Hochsommer (ohne Unterkeilung der Türe) zuverlässig funktionieren
4.5.2.2 Sonstige Anmerkungen: Kälteerzeugung bei der Planung von Raumkühlungen und Wärmeabfuhr aus Kühlschranklagern: Sofern möglich, sollte die Kühlung mit der Zentralkälte (6/12°C) erfolgen. Ist keine Zentralkälte vorhanden, so sind Hybridkälte Anlagen zu errichten. Bei diesen befindet sich das Kältemittel in der Außeneinheit (Verdichter-Verflüssiger- Einheit) und im Gebäude zirkuliert nur Wasser oder Wasser-Glykol-Gemisch.
Werden noch tiefere Temperaturen benötigt (Direktverdampfung) dann sind umweltfreundliche und Zukunftssichere Kältemittel zu wählen. Kältemittel mit hohem GWP Faktor (>250) und geringer Zulassungsdauer sind unbedingt zu vermeiden.
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4.5.2.3 UmluftkühlgeräteKältemittel Kleinkälte: Bevorzugte Kältemittel R32 und R290 (Propan) Großkälte: Bevorzugte Kältemittel R1234 ze oder R515B Regelung LUG/ULK 3 Fälle werden definiert:
-
ULK mit RLT/Hzg – Regelung gekoppelt bzw. Besonders wichtige Nutzung = wie derzeitiger Standard.
-
Wichtige Nutzung = Störung über potential-freien Kontakt
-
Unwichtige Nutzung = keine Aufschaltung auf GLT
Die Zuordnung erfolgt während der Planungsphase in Abstimmung mit den Nutzern.
Bei Umluftkühlgeräten soll auf die Kondensatpumpen verzichtet werden, da diese störanfällig sind. Kondensat ist entsprechend über Rohre abzuleiten.
Umluftkühlgeräte sind mit Reglern auszustatten wie unter Punkt 3.1 DDC/GA Produktvorgaben beschrieben. Weitere Informationen sind aus den folgenden Grafiken zu entnehmen. Soll eine Aufschaltung (auch mit Ferneingriff) auf die GLT gewünscht werden, so sind die Informationen auf der Management-Ebene freizuschalten. In sicherheitstechnisch unkritischen Bereichen (z.B. Büro) können ULK in Abstimmung mit dem tba auch abweichend vom Standard (z.B. ohne GLT-Anbindung, andere Regelfabrikate) umgesetzt werden.
Abb. 4-6: Regelschema
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4.5.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Kälte
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Kälte werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
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Abb. 4-7: Prüfliste technische Dokumentation Kälte (K)
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4.6 Gewerk Heizung/ Dampf
4.6.1 Ausführung
- Der Einsatz von Pressfitting- Systemen für Leitungen der Medien Dampf und Kondensat hat sich nicht bewährt. Selbst für den Einsatz in Heizwassersystemen ist der Einsatz fraglich. Ohne eine genaue Analyse der vorliegenden Heizwasserparameter und einer Verträglichkeitseinschätzung vom Hersteller kann es Probleme geben.
- Teilstrecken müssen absperrbar und abgleichbar sowie entlüft- und entleerbar sein. 4.6.1.1 Einzelfeuerungsanlagen (HEH)
Brennstoffe • Öl: bei Neuinstallationen ist Öl als Energieträger nicht zugelassen. • Gas: Standard Brennwerttechnik • Holz: Hackschnitzel und Scheitholz Heizungen sind nicht zugelassen. Pelletheizungen sind auf Grund des hohen Wartungsaufwands nur mit Begründung in Absprache mit dem tba zugelassen.
4.6.1.2 Fußbodenheizung (FBH) Verteiler: jeder Abgang von den Verteilern muss einregulierbar, spülbar, entlüftbar, absperrbar, mit Durchflussanzeige, mit Thermometer in VL und RL-
- genaue Kennzeichnung der einzelnen Abgänge
- hydraulische Berechnung und Einstellwerte müssen vorliegen.
- keine Verbindungstellen innerhalb es Estrichs.
- gute Zugänglichkeit des Verteilers
- bei mehreren Verteilern sind auch die Stränge einzuregulieren.
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4.6.2 Revisionsunterlagen für das Gewerk Heizung / Dampf
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Heizung / Dampf werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 4-8: Prüfliste technische Dokumentation Heizung / Dampf (H)
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5 Elektrotechnik (ET)
5.1 Verteiler
- Alle Verteiler müssen einen Vermerk über die Prüfung nach VDE, die Kennzeichnung CE, die maximale Strombelastbarkeit und den Errichter erhalten.
- Schalt- und Feldgeräte sowie die Grundplatte in Verteilungen und Steuerschränken sind dauerhaft zu beschriften. Die Tür ist mittels Resopalschild o. ä. von außen mit der Verteilerbezeichnung zu beschriften.
- Verteiler für EDV und MSR (TVS) oder fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel erhalten außen ein Schild mit der Bezeichnung des Ursprungs der Einspeisung (z. B. Einspeisung aus: AV/3.1 1F12)
- Es wird empfohlen nur die unten genannte Anzahl von Steckdosen auf einen Stromkreis auf einen Stromkreis aufzuklemmen:
- AV 8 Stück (max. 3 KW pro Stromkreis)
- SV 6 Stück (max. 2,2 kW pro Stromkreis)
- Alle Verteiler müssen gemäß DIN EN 61439 aufgebaut sein. Die Reserve muss so bemessen sein, dass nach Übergabe des Gebäudes eine 10% ausgebaute, und eine 15% nicht ausgebaute Reserve vorhanden ist.
- Die Wärmebelastung ist gemäß DIN EN 61 439- 1, -2 in Abstimmung zu ermitteln und nachzuweisen.
- Für das Verteilungsnetz ist eine Kurzschluss-, Spannungsfall- und Selektivitätsberechnung zu erstellen und vorzulegen.
- Sämtliche Adern sind auf Reihen-Trenn-Klemmen aufzulegen. Eine Doppelbelegung ist nicht zulässig.
- Für die Verteilungen/Anlage muss ein Überspannungs- / Blitzschutzkonzept erstellt werden.
- In den Verteilertüren der Etagenverteiler ist ein Universalmessgerät ähnlich Janitza UMG 96 einzubauen,
- in Niederspannungshauptverteilungen ähnlich Janitza UMG 512 mit Datenspeicher der letzten 10 Tage.
- Außenfarben Schaltschrank AV RAL 5015 himmelblau, SV RAL 2002 blutorange, ZSV/IT-Netz RAL 2008 hellrotorange, Sockel RAL 9011 graphitschwarz, Warnfarbe RAL 1021 rapsgelb. USV Verteiler RAL 3003 rubinrot
Mindeststandard: Ist eine Außenlackierung aus architektonischer Sicht nicht möglich, muss zwingend außen ein farbiges Schild AV/SV angebracht werden, Schildergröße 8x12cm in og. Farbe. 13. NSHV bzw. GHV
- Als Leistungsschalter >400 A sind ausschließlich ausfahrbare Schalter (empfohlen Siemens Sentron 3WL) zu verwenden. Bei Anlagen < 400 A ist für die Verwendung anderer Fabrikate eine Rücksprache erforderlich. Die Einspeisefelder sind von außen mit ihrer Quelle wie z. B. Gebäude NSHV (bzw. AV/0.0) 1Q7 und dem Querschnitt zu beschriften. Das gleiche gilt für Abgänge.
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- Als Steuerspannung sind für die Leistungsschalter 60 V vorzusehen; nach Rücksprache mit dem tba kann in Einzelfällen auch 24 V zulässig sein. In der Gebäudehauptverteilung ist ein manueller Kuppelschalter SV/AV für Wartungszwecke vorzusehen.
-
Stockwerks- und Unterverteiler sind sternförmig zu verkabeln. Eine Verkettung von Verteilern ist grundsätzlich nicht zulässig. Zur Abschaltung von Verteilern ist jeweils ein Hauptschalter oder gleichwertig vorzusehen.
-
Stockwerksverteiler sind in dem Stock zu montieren den sie versorgen.
-
Sicherungs-Lasttrenner sind im Abgangsfeld von oben nach unten mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen. Sollten bestückbare leere Abgänge vorhanden sein, werden diese mitgezählt. So ergibt sich z. B. für Feld 3: 3Q1 Abgang AV/1.0 3Q2 Lüftung, 3Q3 Leer, 3Q4 Aufzug usw. Nach Umbauten oder Veränderungen sind die Bestands- und Grundrisspläne zu ändern.
-
Beschriftung Verteiler AV - blau SV - grün ZSV - rot
-
Beschriftung der Zuleitung: AV - weißer Grund, schwarze Schrift SV - grüner Grund, schwarze Schrift ZSV - roter Grund, schwarze Schrift USV - weißer Grund, rote Schrift
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5.2 Kennzeichnung der Verteiler, Steckdosen, Rangierverteiler
und Pot-Schienen
Die Bezeichnungen der Verteiler sind vor Umsetzung mit dem tba abzustimmen. Die Beschriftung der Verteiler/Steckdosen/Pot-Schienen erfolgt nach folgendem Schema:
AV/1.2
Bsp.:
Folgende Regeln sind anzuwenden:
-
Stelle • AV, SV, ZSV oder USV = Versorgungsart • RV - Rangierverteiler • SRV - Steuerungsrangierverteiler • ESB - Steuerungs-Batterieverteiler
-
Stelle • Ebenenbezeichnung 1/oder 2/ = Gebäudeteil oder Versorgungsbereich gibt es nur ein Gebäude, dann nur "/"
-
Stelle • 0.,1. oder...X. = Stockwerk (unterste Ebene = 0)
-
Stelle • 0 oder NSHV 0 = Einspeiseverteilung (GHV). Die Einspeisung erfolgt aus einer anderen NSHV • NSHV = Die Verteilung wird direkt von einem Trafo eingespeist
0 oder 1.,2...... X. = Zähl- Nr. für Verteiler (entfällt, wenn keine Verteiler vorhanden sind) Verteilungen für Aufzüge, Lüftungs- und Kälteanlagen werden wie Elektroverteiler behandelt. Die Bezeichnungsreihenfolge erfolgt von links nach rechts im Gebäude aus Richtung Haupteingang. (Uhrzeigersinn) Für Steckdosenbezeichnungen:
- Stelle: Weitere Unterverteiler Oder Sicherungsbezeichnung • 1 F 15 = Sicherungsbezeichnung (möglichst identisch mit dem Stromkreis 15) • 1 = Feld oder Blatt 15 = Sicherung
So ergibt sich z. B. die Bezeichnung für eine SV-Steckdose im 2. Stock von 4. UV, Stromkreis 7, z. B. in einem Gebäude ohne weitere Gebäudeteile. (siehe 5.16). SV/2.4 1F7
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5.3 Stromkreis/Sicherungslisten und Verteilerpläne
In jedem Verteiler sind in einer Klarsichthülle die Stromkreislisten gemäß Standard (siehe 11.4 Anhang D: tba Sicherungslegende) mit folgendem Inhalt an die Tür zu kleben:
- Stromkreis,
- Sicherung,
- FI- Schutzschalter,
- Haupt-Schalter,
- Raum-Nr.,
- Bezeichnung des Ziels, z. B. Herd, Steckdose oder Leuchte.
Sind die Verteiler in eigenen ELT-Räumen untergebracht, ist eine Schaltplantasche im DIN A3 Querformat ähnlich elmeko ST-A3-B6 an der Wand neben dem Verteiler anzubringen. Die Verteilerpläne inkl. Bedienungsanleitungen (z.B. Schaltuhr, …) der Einbaugeräte sind in einem DIN A4 Ordner pro Verteiler in die Schaltplantasche einzulegen. Die Farben der Ordner sind ähnlich nach 5.1 Verteiler Punkt 12 zu wählen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, sind diese außen an den Verteilertüren anzubringen.
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5.4 Stockwerks- bzw. Unterverteiler
Allgemeine Vorgaben wie unter Punkt 5.1 Die Bezeichnung der Einbaugeräte erfolgt von links nach rechts. Jede Bezeichnung z.B. F1, K1 oder Q1 ist nur einmal zu verwenden. Die Beschriftung 5F9 bedeutet: Auf Zeichnungsblatt 5 ist die Sicherung 9 dargestellt. Entsprechend des Einbaurasters werden freie Einbauplätze mitgezählt. z.B. für Sicherungsautomaten einpolig ist ein 12 Raster üblich, es ergibt sich dadurch ein Zählmuster 1. Reihe F1 – F12, 2. Reihe F13 - F24, usw. Wenn möglich, werden nicht eingebaute Geräte mitgezählt. Befindet sich der Verteiler nicht in einem Technikraum, muss er mittels tba-Profil-Schließzylinder abschließbar sein.
- Alle Unterverteilungen müssen einen Hauptschalter besitzen.
- Für 230 V-Stromkreise sind, falls erforderlich, ausschließlich Einzel- FI-Schutz- schalter (FI LS) zu verwenden (keine Gruppen FI).
- Es sind in sensiblen Bereichen nur Fehlerstromschutzschalter mit Selbsttest und Wiedereinschaltung zu verwenden mit entsprechender Datenschnittstelle zur Fernübertragung der: Statusanzeige, Ausführung der Selbsttestfunktion mit Protokollierung zur Aufschaltung auf die GLT z.B. über Modbus. Einbau und Aufschaltung in Absprache mit dem Bauherren.
- Es sind entsprechende Gruppenvorsicherungen vorzusehen, so dass eine gezielte Abschaltung möglich ist. (Beleuchtung; Steckdosen, Festanschlüsse…)
- Bei Einbau von Schaltgeräten / Trafos ist auf eine ausreichende Wärmeabfuhr zu achten.
- Für Noteinspeisungen ist ein Sicherungselement in der Bemessungsstromstärke des Schaltschrankes vorzusehen.
- Brandschutzschalter entsprechend den Vorschriften mit Meldekontakt auf die Gebäudeleittechnik.
- Für Laborverteiler können Einzelfallabsprachen mit dem Auftraggeber getroffen werden.
- Die Elektroinstallation in den Labormöbeln hat bevorzugt durch den Elektroinstallateur zu erfolgen. Dieser erstellt auch das Messprotokoll. Das Fabrikat der Steckdosen ist mit dem Auftraggeber abzusprechen.
- Erfolgt die Installation durch den Möbelhersteller, so hat dieser die geforderten Messprotokolle zu erstellen, inkl. Dokumentation (z.B. Ersatzteilliste). Schnittstelle ist die Anschlussleiste der Stromversorgung im Labormöbel.
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5.4.1 Zentrale USV Verteilungen / Anlagen
- USV Verteilungen / Anlagen sind grundsätzlich mit entsprechenden Eingangs- /Ausgangs- und Bypass-Schutzschaltern auszustatten. Ferner ist ein integrierter manueller Bypass vorzusehen.
- Weitere Qualitätsvorgaben: • Aktive Eingangs- Leistungsfaktorkorrektur • Integrierte Parallellast-Bus-Sync-Schnittstelle • Störmeldebaustein zur Aufschaltung auf die GLT in Absprache mit dem Nutzer / tba. (Voralarm / Hauptalarm) • Schaltvorrichtung / Vorhaltung für den redundanten Aufbau einer USV Versorgung in Abstimmung mit dem Nutzer.
- Bei medizinischer und anderen kritischen Nutzungen ist auf eine vollständige galvanische Trennung zu achten. (USV mit eingebautem Trenntransformator).
- Installation mit zwei unabhängigen Eingangsquellen (mit unterschiedlichen Nullleitern). 5.4.2 Türen Die Türen zu Verteilerräumen sind außen oben rechts mit einer Kennzeichnung nach VDE (Warnschild W S1) zu versehen.
5.5 Kabeltrassen
Hauptzuleitungskabel sind in ihrem Verlauf mit ihrer Kabelnummer (wenn vergeben) mit dem Ziel und Querschnitt zu beschriften. Dies gilt insbesondere für Steigtrassen. Das Brandschott ist fachgerecht zu verschließen (weiches Brandschott!) und zu kennzeichnen. Werden Leitungen stillgelegt und nicht mehr benötigt, sind diese, sofern technisch möglich, zurückzuziehen. Die Leistungs- und Anlagenrichtlinie (MLAR) ist zu beachten! Aufteilung der Kabeltrassen nur mittels Trennsteg aus Metall. Die Belegung der Trassen darf max. 75% der Nennbelegung betragen, so dass eine Nachinstallation möglich ist. Notwendige Revisionsöffnungen sind entsprechend vorzusehen. Richtungsänderungen sind mit Formstücken auszuführen. Hängestiele sind in zugänglichen Bereichen mit Schutzkappen auszustatten. Bei Verlegung von Kabel und Leitungen in Funktionserhalt sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Die Zulassungsbescheinigungen sind vorzulegen (Befestigung und Kabel) und in den Revisionsunterlagen zu hinterlegen. 5.5.1 Brüstungskanäle; Kabelkanäle; Fußbodenkanäle Nach Fertigstellung darf die Belegung der Kanäle darf max. 75% der Nennbelegung betragen, so dass eine Nachbelegung möglich ist. Bei Richtungsänderungen sind Formstücke zu verwenden. Bei Durchdringungen von Wänden sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. 5.5.2 Rohrverlegung Rohre im Erdreich müssen entsprechend zugelassen sein und dürfen bei Erstbelegung nur bis max. 75 % gefüllt werden. Davon ausgenommen sind die Herstellervorgaben zu beachten Sämtliche Rohre sind mit einer Einzugsschnur zu versehen. Im Bereich der Versorgungsleitungen sind in Absprache mit dem tba entsprechende Reserve Rohre vorzusehen. Die Rohre müssen mit entsprechenden Gebäudeeinführungen versehen werden. Zum Schutz der Kabel müssen entsprechende Kabelschutz Abdeckhauben verwendet werden und entsprechende Warnbänder.
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5.6 Beleuchtung
5.6.1 Beleuchtung innenliegende Räume 5.6.1.1 Beleuchtungssteuerung
- Bei Anwendung eines KNX Buses muss die Adressierung / Programmierung mit dem tba abgestimmt werden.
- Für Bereiche mit hohem Außenlichtanteil, wie Flure oder Hallen, ist der Einsatz einer außenlicht-abhängigen Beleuchtungsstärkeregelung oder Stufenschaltung vorzusehen.
- Nebenräume wie WC‘s sind in Absprache mit dem Nutzer mit Bewegungs- Präsenzmelder auszustatten.
5.6.1.2 Beleuchtung
- Es ist generell LED Technik einzusetzen. Es ist dabei auf die Lebensdauer von hoher Lebensdauer zu achten für das Leuchtmittel als auch für den Konverter.
- Als Lichtfarbe ist 4000 K zu wählen, andere Lichtfarben sind mit dem Nutzer abzusprechen.
- Alle SV- versorgten Leuchten sind mit einem selbstklebenden grünen Punkt zu kennzeichnen.
5.6.2 Zentralbatterieanlagen
- Zentralbatteriesysteme für Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten ist mit einer selbsttätigen Überwachung und Prüfeinrichtung zu versehen. Es muss gewährleistet sein, dass das System ein Ausfall einer Leuchte erkennt.
- Es muss möglich sein, dass in ein und demselben Stromkreis der Mischbetrieb von Dauerlicht, geschaltetem Dauerlicht und Bereitschaftslicht möglich ist – und das ohne zusätzliche Datenleitung. (z.B. Star Technology Firma CEAG)
- Die Prüfungen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gespeichert werden und es muss die Möglichkeit bestehen, die Protokolle von extern abzurufen.
- Die Anlagen müssen auf die GLT aufgeschaltet werden mit folgenden Meldungen: Systemausfall; Sicherungsfall, Ausfall von Leuchten.
5.7 Schaltgeräte
- Es ist ein großflächiges Schalterprogramm, wenn möglich das Fabrikat Jung in reinweiß zu verwenden.
- Eine antibakterielle Ausführung ist in Stationen, Behandlungsräumen….. ..vorzusehen.
- Steckdosen und Schalter sind bevorzugt mit Abdeckrahmen und integriertem Beschriftungsfeld zu liefern. Die Beschriftung muss in jedem Fall wasserfest sein.
- Lichtschalter sind nach Vorgabe des Auftraggebers im gleichen System zu beschriften
- In Patientenzimmern und öffentlich zugänglichen Bereichen (für Bereich UKT) sind Steckdosen mit Kindersicherung einzusetzen.
- In Absprache mit dem Nutzer sind Steckdosen mit Überspannungsschutz in sensiblen Bereichen zu verwenden.
- Steckdosen in Räumen der Gruppe 2 haben zusätzlich Kontrollleuchten als Funktionsanzeige.
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5.8 Steckdosen
5.8.1 Generelle Forderungen Folgendes muss auf Notstrom geschaltet sein:
- Steckdosen von Schwesternleitstellen und Patientenaufnahme
- Geräteanschlüsse in Serverräumen
5.8.2 Steckdosen Farbe
| Netzart | Steckdosenfarbe |
|---|---|
| AV | weiß |
| SV | grün |
| ZSV | orange |
| USV | rot |
5.8.3 Aderfarben
| Erklärung | Aderfarben |
|---|---|
| Hauptstromkreis L1, L2, L3 | schwarz |
| Nullleiter | hellblau |
| Schutzleiter | grün/gelb |
| Steuerspannung > 50 V AC | rot |
| Steuerspannung < oder = 50 V AC | braun |
| Steuerspannung < oder = 120 V DC | violett |
| Steuerspannung > 120 V DC | dunkelblau |
| Fremdspannung | orange |
| (Übertragung zu anderen Systeme) | |
| Mess- und Signalleitungen | grau |
| GLT-Bus | weiß |
5.8.4 Aderfarben für Zuleitungen
| Erklärung | Aderfarben |
|---|---|
| Es gelten die Empfehlungen des VDMA. | |
| L1 | braun |
| L2 | schwarz |
| L3 | grau |
| N | blau |
| PE | grün/gelb |
5.8.5 Verdrahtung Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ohne Wechselrichter werden wie Wechsel- bzw. Drehstromanlagen verdrahtet: schwarz = L1 - L3 (im Batteriebetrieb Plus), blau = N (im Batteriebetrieb Minus).
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5.9 Standardkennzeichnung von Verteilern und Steckdosen
5.10 Potentialausgleich
- Es ist ein sternförmiger Potentialausgleich aufzubauen.
- In den Elektroräumen ist eine sichtbare frei zugängliche Potentialausgleichsschiene zu installieren.
- Die Abgänge sind zu beschriften.
- Sämtliche metallische Konstruktionen wie: Trassen / Kanäle / Lüftungskanäle … sind in den Potentialausgleich mit einzubeziehen.
- Der Zentrale Erdungspunkt ist zu kennzeichnen und in den Revisionsunterlagen zu hinterlegen.
- Ein Messprotokoll ist bei der Abnahme vorzulegen.
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5.11 Photovoltaikanlagen
5.11.1 Revisionsunterlagen für Photovoltaik
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen KNX werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 5-1: Prüfliste technische Dokumentation Photovoltaik-Anlagen (PPV)
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5.12 KNX Standard
5.12.1 KNX darf angewendet werden bei:
- Beleuchtungssteuerung
- Jalousiensteuerung
- weitere Anwendungen sind mit dem Nutzer abzustimmen. 5.12.2 KNX darf nicht angewendet werden bei:
- Sicherheitsrelevanten ET-Meldungen, wie Notstromaggregate, Trafomeldungen, 20KV-Meldungen, NSHV-Meldungen.
- Nutzermeldungen, wie Überwachung von Nutzergeräten, Kühl- und Tiefkühlschränken
- Sicherheitseinrichtungen (z.B. Einbruchmeldeanlage, RWA,…)
- Steuerung und Meldung von Umluftkühlgeräten, elektrischen Heizkörperthermostate, Volumenstromregler (DIN 3813), Raum-Sollwertgebern. 5.12.3 Ausführung KNX
- Pflichtenheft erstellen (mit Eintragungen von Besonderheiten des Gebäudes) und vorab mit tba/VBA/GB C/ Nutzer besprechen. (Vorschlag siehe Anhang KNX)
- Bereiche/Linien mit tba Abstimmen.
- Spannungsversorgung im SV Verteiler einbauen wenn vorhanden.
- Schnittstelle im Hauptverteiler in der Hauptlinie einbauen.
- KNX Wetterstation mit GPS Signal.
- KNX Zeitschaltuhr 4-Kanal mit Sommer/Winterzeit Automatik
- Im KNX Programm Beschreibung bei den Geräten ausfüllen.
- Für die Übergabe der Datenpunkte auf die GLT ist ein KNX Gateway vorzusehen.
- Gruppenadressen 3 Stufig anlegen. Hauptgruppe: 0 - Zentralfunktionen, 1 - Beleuchtung, 2 - Jalousie, 3 - Steckdosen, 4 - sonstige Funktionen. Mittelgruppe : Stockwerke / Ebenen. Untergruppe : Bezeichnung der Funktion.
5.12.4 Abkürzungen KNX
| SV | Spannungsversorgung |
|---|---|
| LK | Linienkoppler |
| BK | Bereichskoppler |
| TS | Tastsensor |
| SA | Schaltaktor |
| DA | Dimmaktor |
| JA | Jalousieaktor |
| BE | Binäreingang |
| BA | Binärausgang |
| BWM | Bewegungsmelder |
| PR | Präsenzmelder |
| TAB | Tableau |
| SS | Schnittstelle USB |
| DALI | Digital Adressable |
| RTR | Raumtemperaturregler |
| HA | Heizungsaktor |
| FU | Funkuhr |
| FUA | Funkuhrantenne |
| WS | Wetterstation |
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5.12.5 Pflichtenheft KNX UKT/tba:
5.12.5.1 Beleuchtungssteuerung öffentliche Flure / Treppenhäuser
- Tableaus/KNX Taster an ständig besetzten Stellen schalten die Beleuchtung in verschiedenen Stufen EIN/AUS
- BWM/Präsenzmelder ½ der Flurbeleuchtung
- Zeitprogramme ½ der Flurbeleuchtung
- Linienbeleuchtung/ Sonderbeleuchtung Tageslichtsensorgesteuert dimmbar
5.12.5.2 Beleuchtungssteuerung nicht öffentliche Flure
- KNX Taster EIN/AUS (ggf mit Zeitfunktion / Treppenhausfunktion)
- BWM/Präsenzmelder ½ der Flurbeleuchtung
- Zeitprogramme ½ der Flurbeleuchtung
5.12.5.3 Toiletten / Umkleidungsräume
- BWM/Präsenzmelder schalten die Beleuchtung EIN/AUS
5.12.5.4 Hörsaal / Seminarräume
- Beleuchtung über Tableaus/KNX Taster EIN/AUS + Dimmbar
- Durchgangsbeleuchtung an den Türen KNX Taster zum EIN/AUS schalten
- Jalousie und Verdunklung über Tableaus/KNX Taster schaltbar
5.12.5.5 Patientenzimmer (Konventionel oder KNX)
- Beleuchtung über Schalter Ein/Aus
- Bei Komfortzimmer Taster Ein/Aus/Dimmbar
5.12.5.6 Büroräume / Anmeldungen (Konventionel oder KNX)
- Einzelbüros Schalter Ein/Aus
- Großraumbüros Taster Ein/Aus/Dimmbar
5.12.5.7 OP / Aufwachräume ( Konventionel oder KNX)
- Taster + vorhandenes OP Tableau Ein/Aus/Dimmbar
5.12.5.8 Labore / Untersuchungsräume
- Beleuchtung über KNX Taster Ein/Aus /Dimmbar
5.12.5.9 Tierställe
- Zeitprogramme bei den Tieren
5.12.5.10 Abstellräume / sonstige Räume ( Konventionel oder KNX)
- Beleuchtung über Schalter Ein/Aus
5.12.5.11 Besondere Räumlichkeiten ( Konventionel oder KNX)
- Werden immer separat mit Nutzer / VBA / GBC / tba besprochen
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5.12.5.12 Jalousiesteuerung
- Zentralsteuerung über Tableaus/KNX Taster an eine ständig besetzten stelle.
- Einzelregelbar in Büros, Aufenthaltsräume
- Zentralbefehle von der Wetterstation Windalarm, Regen (keine Sonnenautomatik)
5.12.5.13 Aussenbeleuchtung
- Dämmerungswert der Wetterstation / Zentrale Uhr (GPS Signal der Wetterstation)
- Ganznacht / Halbnacht Schaltung
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5.12.6 Revisionsunterlagen für KNX
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen KNX werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Abb. 5-2: Prüfliste technische Dokumentation KNX
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5.13 Revisionsunterlagen ET
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Sanitär werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 66 von 209
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Abb. 5-3: Prüfliste technische Dokumentation Elektrotechnik (E)
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5.13.1 Messprotokolle Messprotokolle gemäß VDE 0100 Teil 600. 5.13.2 Grundrisspläne In Grundrissplänen werden Steckdosen und sonstige fest angeschlossene Geräte und Beleuchtung mit ihrer Bezeichnung, z. B. AV1/1.1 - F10, oder im Einzelfall, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber; mit der Stromkreisnummer bezeichnet. Es ist nur der Part Elektro darzustellen, Bauangaben sind aus dem Layer zu entfernen. Zeichenfarben: AV blau, SV grün, ZSV rot (gemäß CAD Richtlinie). 5.13.3 Sicherungslegende Für die Sicherungslegende der Elektroverteiler gibt es eine vom tba erstellte Vorlage im Excel-Format (11.4 Anhang D: tba Sicherungslegende). Diese kann beim tba angefordert bzw. von der tba-Homepage heruntergeladen, geändert und wieder ans tba geschickt werden. 5.13.4 Leuchten- und Leuchtmittelliste Die Übersichtsliste (z.B. in Form einer Excel-Tabelle) soll folgende Informationen enthalten:
- Leuchtenart + jeweilige Anzahl
- Fabrikat/Typ/Artikelnummer
- Leuchtmitteltyp
- Verwendungsort
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6 Fördertechnik - Aufzugsanlagen (FT)
6.1 Grundsätze
-
Aufzugsanlagen müssen den bei Vertragsabschluss gültigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Aufzugsrichtlinie und/oder Maschinenrichtlinie, der EMV- Richtlinie/Verordnung und im Übrigen nach dem Stand der Technik errichtet, in Verkehr gebracht und betrieben werden.
-
Der erstmalige Betrieb und ein erneuter Betrieb einer Aufzugsanlage nach einer wesentlichen Veränderung darf nur erfolgen, wenn zuvor eine Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle nachgewiesen ist. Zusätzlich sind die nachfolgenden Ergänzungen mit zu berücksichtigen.
-
Für alle fördertechnischen Einrichtungen, die in Verkehr gebracht werden, ist grundsätzlich ein Prüfbericht nach §15 BetrSichV (inkl. elektrischer Messung) von einer zugelassenen Überwachungsstelle vorzulegen.
-
Maschinenraumlose Aufzüge dürfen grundsätzlich NICHT eingebaut werden.
-
In der Nähe der Aufzugshaltestellen ist für die Instandhaltung bzw. für die Reinigung der Aufzugsanlage eine Steckdose zu installieren.
6.2 Gebäudetechnische Anforderungen für Aufzüge
6.2.1 Triebwerks- und Rollenraum
- Aufzugsanlagen müssen mit einem Triebwerksraum errichtet sein. Das Aufzugstriebwerk, seine zugehörigen Einrichtungen und Umlenkrollen müssen hierbei in einem besonderen Raum untergebracht sein, dessen Wände, Decke, Fußboden und Tür und/oder Klappen vollwandig sind und der nur befugten Personen (hier: nur die Mitarbeiter des Technischen Betriebsamtes) zugänglich sein darf.
- Die Räume dürfen nicht für andere als Aufzugszwecke benutzt werden. Sie dürfen weder fremde Leitungen noch andere aufzugsfremde Teile enthalten.
- Der Fußboden von Triebwerks- und Rollenräumen muss eine rutschhemmende Oberfläche mit einem einfachen staubbindenden Anstrich haben, z. B. Glattstrich, Riffelblech.
- Zusätzlich sind bei Triebwerksräumen, in denen ein hydraulisches Triebwerk aufgestellt ist, die Bestimmungen der VAwS*) bei der Auslegung des Fußbodens zu berücksichtigen.
- Die Zugänge zu den Triebwerks- und Rollenräumen müssen: a) ausreichend durch eine oder mehrere fest installierte elektrische Leuchten beleuchtet und b) jederzeit leicht und sicher über befestigten Untergrund begehbar sein, ohne durch private Räume, Laboratorien oder Büros zu führen.
- Die Zugangstüren dürfen nicht nach innen öffnen, müssen verschließbar sein und sich vom Rauminneren ohne Schlüssel öffnen lassen (Panikbeschlag). Es ist hierbei die tba - Schließung zu verwenden.
*) Anlagenverordnung VAwS Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
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6.2.2 Beleuchtung und Steckdosen:
- Triebwerksräume müssen eine fest installierte elektrische Beleuchtung haben, die für eine Beleuchtungsstärke von mindestens 200 Lux am Boden ausgelegt ist. Die Beleuchtung muss SV versorgt sein, ggfs. kann in der Leuchte ein Akkupack eingesetzt werden. Schalter für diese Beleuchtung müssen im Triebwerksraum, nahe an den Zugängen, in angemessener Höhe angebracht sein.
- Mindestens eine Steckdose 1 P/N/PE, 230 V und eine CEE-CEKON-Steckdose 3 P/N/PE, 400 V/16 A müssen hier vorhanden sein.
- Die Energiezufuhr für die Beleuchtung und die Steckdosen muss von der Stromversorgung des Triebwerkes unabhängig sein, entweder durch eine eigene Leitung oder durch eine vor dem/den Hauptschalter/n des Aufzuges abgeführte Leitung. 6.2.3 Telefonanschluss:
- Triebwerksräume sind mit einer fest verlegten Anschlussdose für die Nutzung des Telefonnetzes auszurüsten. 6.2.4 Lüftung:
- Triebwerksräume müssen in geeigneter Weise belüftet sein. Während des Betriebs einer Aufzugsanlage darf die Raumtemperatur nicht unter 5 °C fallen bzw. nicht über 40 °C ansteigen. Wird der Schacht durch den Triebwerksraum belüftet, muss dies berücksichtigt sein.
- Die Abluft von anderen Gebäudeteilen darf nicht direkt in die Triebwerksräume abgeführt werden. 6.2.5 Schacht, Schachtkopf und Schachtgrube Die Schutzräume nach DIN EN 81-20 sind zu beachten. Sollten diese baulich nicht realisierbar sein, sind technische Ersatzmaßnahmen im Vorfeld mit dem Betreiber und dem AG ab zustimmen.. 6.2.5.1 Entlüftung des Schachtes:
- Der Schacht muss angemessen entlüftet sein. Er darf nicht für die Belüftung von Räumlichkeiten, die nicht zum Aufzug gehören, benutzt werden.
6.2.5.2 Schachtbeleuchtung:
- Der Schacht muss eine fest angebrachte elektrische Beleuchtung haben, die auch bei geschlossenen Schachttüren in einer Höhe von 1 m über dem Fahrkorbdach und dem Boden der Schachtgrube eine Beleuchtungsstärke von mind. 50 Lux ergibt.
- Die Schachtbeleuchtung muss sowohl vom Triebwerksraum, der Schachtgrube als auch vom Fahrkorbdach aus schaltbar sein.
- Die Ausführung der Schachtbeleuchtung hat mit LED-(Filament) Leuchten zu erfolgen! 6.2.5.3 Schachtgrube:
- Am unteren Ende des Schachtes muss sich eine Schachtgrube befinden, deren Boden eben, möglichst waagrecht und mit einem Glattstrich versehen ist.
- Handelt es sich bei der Aufzugsanlage um eine hydraulische Anlage, ist die Schachtgrube entsprechend den Bestimmungen der VAwS *) (3 Anstriche, erkennbar abgesetzt) zu versehen.
- In allen anderen Fällen ist ein einfacher staubbindender Anstrich erforderlich und ausreichend. *) Anlagenverordnung VAwS Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
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6.3 Technische Anforderungen an Aufzüge
6.3.1 Aufzugssteuerung Die Steuerung ist grundsätzlich als offene Steuerung und diagnosefähiges System auszuführen. Alle Parameter müssen für das tba einstellbar sein. Sollte dies nur mit Passwörtern möglich sein, müssen diese Passwörter vom Hersteller mitgeliefert werden. Sollten spezielle Diagnosegeräte dafür nötig sein, hat der Auftragnehmer diese beizustellen. Über ein Display lassen sich die letzten Fehler- und Ereigniszustände abrufen. Die Hardwarekomponenten der Steuerung dürfen nicht vom Errichter der Aufzugsanlage „codiert“ sein, sodass Ersatzteile nicht nur über den Errichter bezogen werden können.
Besondere Anforderungen der Feuerwehr Tübingen sind zu beachten. Siehe Anlage (Ausführung Feuerwehraufzug oder Feuerwehr-Vorrangsfahrt). Bei Personen- oder Lastenaufzügen ist über Aufzugssteuerung eine Brandfallsteuerung mit 2 freiprogrammierbaren Haltestellen vorzuhalten. Alle Personenaufzüge müssen im Fall von Neuerrichtungen oder Austausch im Rahmen von Sanierungen eine halbdynamische Brandfallsteuerung mit Schnittstelle zur jeweiligen BMA aufweisen Für den Notbetrieb der Aufzugsanlage ist eine elektrische Rückholsteuerung vorzuhalten. Diese ist entweder fest am Antrieb installiert oder als flexible Rückholsteuerungsbirne vorhanden. Die elektrische Rückholsteuerungsbirne muss steckbar mit dem Triebwerkssteuerungsschaltschrank verbunden sein. 6.3.2 Notsenkeinrichtungen bei hydraulischen Aufzügen
-
Hydraulische Aufzugsanlagen sind mit einer elektrischen Notsenkeinrichtung auszurüsten. Die Notsenkeinrichtung kommt beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung zum Tragen und bewirkt, dass bei einem Stromausfall die Aufzugskabine in die unterste Haltestelle fährt und dort mit geöffneten Kabinen- und Schachtüren stehen bleibt. Sobald die Stromversorgung nach einem Stromausfall wieder zur Verfügung steht, hat die Aufzugsanlage automatisch wieder in Betrieb zu gehen. 6.3.3 GLT Meldungen aus Aufzugssteuerung:
-
Folgende Störmeldungen sind getrennt zu realisieren und auf die vorhandene GLT der Leitwarte VZ des Technischen Betriebsamtes aufzuschalten: a) Frei belegbar z.B. Gefahrgutsteuerung b) Sammelstörmeldung (alle elektrischen Störungen die den Betrieb der Aufzugsanlage beeinträchtigen)
-
Die Klemmleiste im zugehörigen Aufzugsmaschinenschaltschrank ist hierfür wie folgt auszuführen und zu bezeichnen: a) Als Prüf- und Trennklemmen mit Trennstecker. b) Beschriftet als Klemmleiste x 22.1. 6.3.4 Schaltschrank zur Aufzugssteuerung
-
Verfügt die Aufzugssteuerung über eine Feuerwehr-, Brandfall- und/oder Evakuierungssteuerung, so muss für die Überprüfung dieser Steuerung/en jeweils ein Schalter mit eindeutiger Kennzeichnung in der Vorderfront des Aufzugsschaltschrankes vorhanden sein.
-
Zusätzlich muss im Schaltschrank ein Fahrtenzähler vorhanden bzw. in der Aufzugssteuerung integriert sein.
-
Der Schaltschrank ist mindesten als IP21 oder hochwertiger auszuführen.
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6.3.5 Leitungs- und Aderfarben:
| Erklärung | Aderfarben |
|---|---|
| Hauptstromkreis L1, L2, L3 | schwarz |
| Nullleiter | hellblau |
| Schutzleiter | grün/gelb |
| Steuerspannung ≤ 50 V AC | braun |
| Steuerspannung > 50 V AC | rot |
| Steuerspannung ≤ 120 V DC | violett |
| Steuerspannung > 120 V DC | dunkelblau |
| Fremdspannung | orange |
| (Übertragung zu anderen Systeme) | |
| Mess- und Signalleitungen | grau |
| GLT-Bus | weiß |
6.3.6 Beschriftung:
- Alle ankommenden und abgehenden Leitungen und Kabel des Schaltschrankes sind eindeutig, unter der Verwendung von Kabelmarkern, zu beschriften.
- Ebenso sind sämtliche Betriebsmittel (außerhalb und innerhalb des Schaltschrankes) der Aufzugsanlage eindeutig zu beschriften.
- Im Schaltschrank sind die Betriebsmittelkennzeichnungen zweifach anzubringen: Einmal auf den Schaltschrankgrundträgern, einmal auf dem Betriebsmittel selbst.
6.3.7 Geschwindigkeitsbegrenzer
- Ist der Triebwerksraum direkt über dem Schacht errichtet, so darf der Geschwindigkeitsbegrenzer der Aufzugsanlage nicht im Schacht installiert sein.
- Dies trifft ebenfalls für andere dem Aufzug nicht mittelbar betreffende Anlagen zu – zum Beispiel RAS-Systeme – hier ist die Auswerte- und Filtereinheit ebenfalls im Maschinenraum zu platzieren, um Wartungsaufwand zu minimieren und die Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen.
6.3.7.1 Antriebstechnik Seilaufzug:
- Aufzugsantriebe sind, wenn möglich, als getriebelose Variante auszuführen.
- Antriebe sind mit mechanischer Bremslüftung auszuführen. 6.3.7.2 Antriebstechnik Hydraulikaufzug:
- Das Hydraulikaggregat in einer Metallwanne aufzustellen. Diese Metallwanne soll verhindern, das geringe Mengen z.B. beim Nachfüllen direkt auf den Boden gelangen. Sie muss nicht die komplette Ölmenge aufnehmen können. Die Anforderungen der AwSV bei der Auslegung des Fußbodens und Anstrich bleiben erhalten.
*) Anlagenverordnung VAwS Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
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6.3.8 Schachttüren und Kabinentüren
-
Bei waagrecht bewegten Schacht- und Kabinenschiebetüren muss die jeweilige untere Führung so ausgebildet sein, dass die Verschmutzung dieser Führung (z.B. durch Wintersplitt) durch den störungsfreien Betrieb der Schiebetüren gezielt abgeführt wird – Minimierung von Türstörungen. ➔Türschwellenprofil mit Aussparungen!
-
Türschwellen müssen auf eine punktuelle Belastung (durch z.B. Radlasten) von mind. 40% der Nennlast der Kabine ausgelegt sein.
-
Bei Aufzugsanlagen, die öffentlich zugänglich sind und Aufzugsanlagen, die für den Patienten-, Betten-, Lasten- und/oder Gütertransport bestimmt sind, sind die Schacht- und Kabinentüren, einschließlich der jeweiligen Türführungen, Türkämpfer u. Schwellen, in verstärkter Ausführung zu wählen und in hoher Stabilität auszuführen. Es dürfen keine Standardtüren mit Standardantrieben zur Anwendung kommen. Türen müssen mindestens den Anforderungen der DIN EN 81-71 Klasse 1 standhalten.
-
Bei Aufzügen, die für Patienten-, Betten-, Lasten- und/oder Gütertransport bestimmt sind, ist zusätzlich eine Vorraumüberwachung vorzuhalten. Die Vorraumüberwachung arbeitet als Flächenlichttaster mit einstellbarem Erfassungsbereich mit folgender Funktion: a) Das Schließen der Türen wird solange verhindert, wie sich Personen und/oder Gegenstände im Erfassungsbereich der Überwachung befinden. Hierbei ist es unrelevant, ob die Personen und/oder Gegenstände in Bewegung sind oder still stehen. b) Die Kombination Vorraumüberwachung und Lichtgitter in einem System, so genannte 3D-Lichtgitter, dürfen ohne Rücksprache mit dem Technischen Betriebsamt nicht zum Einsatz kommen! 6.3.9 Einrichtungen im Fahrkorb Fahrkörbe, die dazu bestimmt sind Patienten zu befördern und Fahrkörbe von Personenaufzugsanlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen den Anforderungen der DIN EN 81-70 entsprechen. Abweichend hiervon gilt:
-
Der aktive Tasterteil der Befehlsgeber muss mind. 40 mm x 40 mm betragen oder einen Durchmesser von mind. 40 mm aufweisen.
-
Eine Sprachansage des Stockwerkes ist beim Erreichen der Etage im Fahrkorb zu realisieren.
-
Es ist, wenn es die Kabinengröße zulässt, mindestens 2 getrennte Leuchten mit separaten LED-Treibern zu verwenden. Der Austausch der Leuchten oder LED- Treiber muss ohne größeren Montageaufwand möglich sein.
-
Generell ist die Fahrkorbausführung mit seinen Einrichtungen mit dem VuB bzw. tba im Vorfeld der Montage abzustimmen und freizugeben! 6.3.10 Ausrüstung auf dem Fahrkorbdach Auf dem Fahrkorbdach müssen vorhanden sein:
-
eine Inspektionssteuereinrichtung als Inspektionsbirne mit beweglichem Kabel ausreichender Länge,
-
ein Tür-Inspektionsschalter (Tür "Auf" und "Zu" über leicht zugängliche Taster),
-
ein Notbremsschalter,
-
eine Steckdose (1 P/N/PE, 230 V/16 A) und
-
ein Schalter für die Schaltung der Schachtbeleuchtung
-
ein Notruf Öffnungen bzw. Vertiefungen auf dem Kabinendach müssen, um die Unfallgefahrgefahr zu minimieren, mit begehbaren rutschfesten Blechen abgedeckt sein.
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6.3.11 Befehlsgeber in der Haltestelle Der aktive Tasterteil der Befehlsgeber muss mind. 40 mm x 40 mm betragen oder einen Durchmesser von mind. 40 mm aufweisen, sofern die Aufzugsanlage dazu bestimmt ist, Patienten zu befördern und/oder öffentlich zugänglich ist.
6.3.12 Bremsüberwachungen Aufzugsanlagen müssen mit einer Bremsüberwachung ausgerüstet sein. Diese Einrichtung muss durch berührungslose Sensoren die Hebelstellung der Brems-einrichtung während des Betriebes und im Stillstand auf Übereinstimmung und Richtigkeit überwachen. Eine Überprüfung des jeweiligen Bremsbelags auf ausreichende Stärke muss hierbei inbegriffen sein. 6.3.13 Ausrüstung Aufzugskabine Patientenaufzüge sind für Notfälle mit einer 230V-Steckdose auszustatten. Örtlichkeit im Bedientableau oberer Bereich als Edelstahlsteckdose mit Klappdeckel und Kinderschutz. Absicherung mit FI/LS zusammen mit der Kabinenbeleuchtung.
6.4 Notrufeinrichtungen und Gegensprechanlagen
- Im Fahrkorb, und auf dem Fahrkorbdach muss eine Notrufeinrichtung für die Kommunikation zur ständig besetzten Stelle (hier: Leitwarte VZ auf dem Schnarrenberg) vorhanden sein. Die Kommunikation muss sowohl zwischen Fahrkorb und Leitwarte, Fahrkorb und Triebwerksraum als auch zwischen Triebwerksraum und Leitwarte möglich sein.
- Die Notrufeinrichtung muss dem an der Universität und dem Universitätsklinikum Tübingen bereits vorhandenen System entsprechen und eingebracht sein.
- Die Betätigung der Notrufeinrichtung im Fahrkorb bewirkt zusätzlich über die vorhandene Gebäudeleittechnik eine Störmeldung und direkt vor Ort ein akustisches Signal (Hupe).
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6.6 Revisionsunterlagen FT
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen Fördertechnik werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
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Abb. 6-1: Prüfliste technische Dokumentation Fördertechnik
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6.7 Weitere Anlagenkomponenten
- 1 Treibscheibenklemme je Aufzug.
- 1 Notentriegelungsschlüssel je Aufzug.
- 1 Bremslüfthebel je Aufzug.
- Notwendige Fettpressen.
- 1 Schaltschrankschlüssel je Aufzug.
- Entsprechendes Werkzeug, um Fahrkorblamellen und Anholtaster oder Tableaus öffnen zu können.
- Hinweisschilder "Aufzug außer Betrieb" je Aufzug. Die Anzahl dieser Schilder richtet sich nach der jeweiligen Haltestellenanzahl einer Aufzugsanlage (Anzahl der Haltestellen + 2 Stück entspricht der Anzahl der benötigten Hinweisschilder).
- Aufhängevorrichtung für die Aufnahme der o.g. Komponenten, montiert im Triebwerksraum.
6.8 Zugangsstellen von Aufzugsanlagen
Für die Reinigung von Aufzugsschacht- und Kabinentüren ist im Nahbereich (z.B. Flurbereich) einer jeweiligen Zugangsstelle der Aufzugsanlage oder -gruppe eine Steckdose (1P/N/PE) vorzuhalten.
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7 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (ET)
Bei der Übergabe von Entrauchungsanlagen muss bei der Übergabe eine ‚Komplett- Überprüfung’ stattfinden.
7.1 Kennzeichnung
7.1.1 Kabelkennzeichnungen Die Kabel sind wie folgt zu kennzeichnen:
z.B. 4040SRW05/01
Gebäudenummer Zählnummer (tba) Anlagenbezeichnung Kabelnummer
| Nummer | Erklärung |
|---|---|
| 01 | Netz-Zuleitung mit Sicherungsbezeichnung. |
| 02 | Fensterantrieb |
| 03 | Lüftertaster (wenn vorhanden, ansonsten wird 03 nicht vergeben) |
| 04 + 05 | Rauchabzugstaster |
| 06 | Ansteuerung der RWA durch die BMA |
| 07 | weiterer Fensterantrieb (wenn vorhanden) |
| 08 | weiterer Lüftungstaster (wenn vorhanden) |
| usw. |
7.1.2 RWA-Zentralen Die Zentralen sind mit Gebäudenummer, SRW und Zählnummer der Zentrale zu bezeichnen. Handelt es sich um eine zusätzliche RWA in einem vorhandenen Gebäude, kann die Bezeichnung im tba nachgefragt werden. An der RWA-Zentrale ist ein Resopalschild mit einer dauerhaften Befestigung anzubringen. Die Beschriftung besteht in der ersten Zeile aus dem Bezeichnungscode, z. B. 4036SRW01. In der zweiten Zeile folgt der Versorgungsbereich, z. B. Treppenhaus 1. Die dritte Zeile erhält den Bezeichnungscode als Barcode.
Die Störmeldung der RWA ist auf die GLT aufzuschalten.
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7.1.3 Revisionsunterlagen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (SRW)
- Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba.
- Die fett und grau hinterlegten Punkte sind die Mindestanforderungen, für die zur Mängelbegehung notwendigen vorläufigen Revisionsunterlagen.
- Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden.
- Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen.
- Die Revisionsunterlagen SRW werden vom tba anhand folgender Auflistung geprüft, die aufgeführten Punkte müssen in der Doku also enthalten sein.
- Die mit einem Kreuz (in den roten Bereichen) gekennzeichneten Punkte sind, nach Rückmeldung durch den Planer / das tba, zu überarbeiten. Evtl. Anmerkungen zur lfd. Nummer stehen im Textfeld unter der Liste.
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Abb. 7-1: Prüfliste technische Dokumentation Rauch- Wärmeabzugsanlagen (SRW)
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8 Reinraumtechnik
8.1 Räume, welche unter die DIN 1946-4 fallen
8.1.1 Luft- und Klimatechnik Zur Ermittlung des Zuluftvolumenstromes ist der höchste Wert aus:
- Hygieneluftanteil/Person
- Partikelabfuhr zur Erzielung der Reinraumklasse
- Schadstoffverdünnung (Narkosegase etc.)
- Überdruckhaltung gegenüber angrenzenden Räumen. zu wählen.
Zur Abnahme sind folgende Messungen durchzuführen und in einem Erstqualifizierungsbericht festzuhalten:
- Qualifikation der Schwebstofffilter (siehe 4.2.1.1.4.2 Schwebstofffilter)
- Erholzeit im Raum
- Partikuläre Reinraumklasse
- Visualisierung der Überströmung zu angrenzenden Räumen mittels Video
- Überdruckmessung zu angrenzenden Räumen
- Lautstärke (Schalldruckpegel im Raum)
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9 Projekt- und Inbetriebnahmemanagement (IBM)
nach VDI 6039
Ziel ist es, funktionierende Anlagen bzw. Gebäude mit allen Anlagen der TGA zu erhalten.
Die IBM erfolgt gemäß Prozess 9.1 Gemeinsamer Standard für VuB, GB-C und tba bei Abnahmen/Übergaben von Anlagen
9.1 Gemeinsamer Standard für VuB, GB-C und tba bei
Abnahmen/Übergaben von Anlagen
9.1.1 Lph 1-7 Planung
9.1.2 LPh 8 Bauphase
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9.1.3 Lph 8 Übernahmeprozess tba
Abb. 9-1: Gemeinsamer Standard für VuB, GB-C und tba bei Abnahmen/Übergaben von Gebäuden und BTA
| Kürzel | Erklärung |
|---|---|
| AN | Auftragnehmer (Firma) |
| BB-4 | Team Projekt- und Inbetriebnahmemanagement tba |
| tba | Mitarbeiter tba |
| AL | Abteilungsleiter tba |
| AG | Auftraggeber |
| BTA | Betriebstechnische Anlagen |
| NG | Nutzergruppen |
| Nur Tba intern: | |
| C | Chancen Mögliche positive Auswirkung ggf. Verbesserung des Prozessablaufs. |
| R | Risiken Mögliche negative Auswirkung auf den Prozessablauf durch Missachtung oder Nichterfüllung der Anforderungen in diesem Prozessschritt. |
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9.2 Termine und Übergabe der BTA ans tba
Grundvoraussetzung zur Abnahme/Übernahme ist, dass die Anlage(n) im Wesentlichen fertig und mängelfrei sind. 9.2.1 Technische Dokumentation Eine Dokumentation, vom Fachplaner im Vorfeld geprüft und von der Firma aktualisiert, ist gemäß VDI 6026-Blatt 1, 1 Woche vor dem Einweisungstermin, im tba abzugeben. 9.2.2 Einweisung Fachkundige Erklärung und Unterweisung des Fachpersonals (tba) mit dem Ziel, die zu übernehmenden Anlagenteile, bedienen und betreiben zu können. • In Abstimmung aller Beteiligten sind die Termine für die Einweisung je Gewerk zu vereinbaren.
9.2.3 Mängelbegehung Die Mängelbegehung kann: • bei kleineren Maßnahmen im Anschluss an die Einweisung erfolgen, • bei größeren Maßnahmen (Gebäuden), nach Gewerken getrennt, an separaten Terminen. 9.2.4 MängelNACHbegehung / MängelNACHverfolgung: Die Mängelnachverfolgung ist ein kontinuierlicher Ist- / Sollvergleich der noch offenen Mängel. Verantwortlich für die Überwachung der Mängelabarbeitung ist der Planer. • In Abstimmung mit dem Planer werden vom Errichter / tba Termin(e) zur MängelNACHbegehung gemacht. 9.2.5 Abnahme / Übernahme Die Abnahme / Übernahme ist ein formaler Akt. Eine Baumaßnahme ist Abnahme/ Übernahmebereit, sofern keine gravierenden Mängel vorliegen. Gravierende Mängel sind u.a. in der Liste 11.3 Ko-Kriterien (NICHT-Abnahme bei Übergaben)definiert. • Bei Neubauten werden die Gewerke nur komplett übernommen. • Dem Abnahme- / Übernahmeprotokoll sind aktuelle Mängelprotokolle beizulegen.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 84 von 209
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9.3 Folgende Teile sind, je nach Bedarf, Bestandteil des IBM:
- 1:1 Test (siehe 3.4)
- Gewerkebeziehungsmatrix (betrifft alle Gewerke)
- Brandfallsteuermatrix
- Black-Building-Test (siehe 9.3.1 Black-Building-Test)
- Prüfung sicherheitsrelevanter Punkte (Notfallpläne/Gefährdungsbeurteilungen/Gefahrstoffe)
- Einfordern aller Prüfprotokolle
- Sicherstellung aller gesetzlicher Prüfungen (Compliance) 9.3.1 Black-Building-Test (BBT) Der BBT wird durchgeführt, bevor der Nutzer einzieht. Vor der Durchführung eines BBT muss die erfolgreiche Prüfung der vorhandenen Teilsysteme (Einzelgewerke) durchgeführt sein. Alle Anlagen müssen zum Zeitpunkt des Tests eingeschaltet sein. Vom Planer ist eine Übersicht zu erstellen, welche Anlagen mit Notstrom versorgt werden (Schema oder Auflistung). Im Zuge des BBT wird geprüft, ob die definierten Anlagen auch tatsächlich mit Notstrom versorgt sind und ob diese, nach Rückschaltung auf AV, wieder funktionieren. Folgende Beteiligte sollen am Vollprobetest anwesend sein: Bauherr / AG Planer Betreiber (sämtliche Gewerke) Ggfs. Gebäudemanagement Nutzer Für den Test besonders kritischer Anlagen (Abstimmung VBA/tba) sind ggfs. Lastfälle zu simulieren.
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9.4 Benötigte Dokumente / Unterlagen vom Errichter
Folgende Dokumente sind dem tba vorzulegen (Zugriff ermöglichen):
- Baurechtliche Genehmigung
- Brandschutzkonzept (Brandfallsteuermatrix)
- Raumbuch (inkl. Sicherheitslabore / Tierställe / GMP-Bereiche / Reinraum)
- Bauzeitenplan
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9.5 Technische Dokumentation
9.5.1 Übersicht Revisionsunterlagen (alle Gewerke) Bestandsunterlagen sind grundsätzlich bei Erweiterungen oder Änderungen von Anlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Grundlagen hierzu kommen vom Bauherren bzw. vom tba. Revisionsunterlagen sind stets vor der Weitergabe ans tba vom Fachplaner zu prüfen (im Rahmen der Grundleistung HOAI LP8). Hierzu kann die im tba vorhandene Prüfliste (Exceldatei) verwendet werden. Unterlagen werden nur noch mit einem Prüfvermerk des Planers angenommen. Revisionsunterlagen sind nach Gewerken zu trennen!
Die Anforderungen an Revisionsunterlagen sind unter den jeweiligen Gewerken beschrieben.
| Kapitel/Link | Gewerk | Seite |
|---|---|---|
| Telekommunikation: 2.6.1 Revisionsunterlagen Telefon 2.6.2 Revisionsunterlagen Brandmeldeanlage (SBM) | Telekommunikation | 22 23 |
| Gebäudeautomation: 3.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk GA | Gebäudeautomation | 28 |
| Maschinentechnik: 4.2.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Lüftung: 4.3.4 Revisionsunterlagen für das Gewerk Gase 4.4.5 Revisionsunterlagen für das Gewerk Sanitär 4.5.3 Revisionsunterlagen für das Gewerk Kälte 4.6.2 Revisionsunterlagen für das Gewerk Heizung / Dampf | Maschinentechnik | 37 41 45 48 51 |
| Elektrotechnik: 5.12.6 Revisionsunterlagen für KNX 5.13 Revisionsunterlagen ET 7.1.3 Revisionsunterlagen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (SRW) | Elektrotechnik | 65 66 79 |
| Fördertechnik: 6.6 Revisionsunterlagen FT | Fördertechnik | 75 |
| 4.4.5 | Revisionsunterlagen für das Gewerk Sanitär |
|---|---|
| 4.5.3 4.6.2 |
| 5.12.6 | |
|---|---|
| 5.13 | Revisionsunterlagen ET |
| 7.1.3 | Revisionsunterlagen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen |
| (SRW |
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9.5.2 Lieferung technischer Unterlagen (Anzahl und Zeitpunkt)
Fertigstellung der Anlage Eine Woche vor Einweisung des technischen Personals und der Mängelbegehung an der Anlage sind dem tba, die vom Fachplaner Termin zur Einweisung, bereits geprüften und ggfs. überarbeiteten Unterlagen (1-fach) Mängelbegehung, Abnahme vorzulegen, damit sich die Mitarbeiter des tba im Voraus mit der in Abstimmung mit BB.4 Anlage vertraut machen können.
Vorabunterlagen liegen nein vor? WICHTIG! ja Ohne Unterlagen keine Einweisung/Mängelbegehung.
Einweisung (des Betreiberpersonals)
Die Erstprüfung der Unterlagen durch das tba soll innerhalb von Erstprüfung Unterlagen, 6Wochen erfolgen. (Erstellung eines Mängelberichts)
Die Unterlagen sind von diesem innerhalb von 4 Wochen zu Überarbeitung der überarbeiten und in 1-facher Ausfertigung zur Zweitprüfung Unterlagen durch den AN vorzulegen.
Die Zweitprüfung soll innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Zweitprüfung Unterlagen durch das tba
Ggf. ist eine erneute Überarbeitung notwendig. Ggfs. Erneute Über- arbeitung der Unterlagen durch den AN Wurden die Unterlagen vom tba akzeptiert, ergeht ein Bestätigung der entsprechendes Schreiben an den Ersteller und an den Auftraggeber Unterlagen durch den Betreiber Anschließend sind sie dem tba in 2-facher Ausfertigung + in elektronischer Form zu übergeben. Lieferung endgültiger Unterlagen gemäß TGA Standard Ausnahmen sind im Einzelfall mit dem tba schriftlich abzustimmen.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 88 von 209 *nehcoW 6 *nehcoW 4 *nehcoW 2 *nehcoW 2
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9.5.3 Inhalt Vorabdokumentation Damit Vorabunterlagen (notwendig zur Einweisung) überhaupt vom tba angenommen werden, müssen folgende Dokumente vorhanden sein.
- Beschreibung der Baumaßnahme (was hat die Firma gemacht, es reicht eine Kurzbeschreibung!)
- Anlagen- und Funktionsbeschreibung
- Schemata
- Zeichnungen / Grundrisse (ggfs. mit Handeintragungen)
- Brandfallsteuermatrix (sofern nötig, zugeordnet Gewerk: Schwachstrom, BMA)
- Schon zur Einweisung sollen Protokolle (Luftmengen-, Spül-, Druck-, Mess-, etc.) vorliegen.
9.5.4 Inhalt der Revisionsunterlagen Die benötigten Unterlagen sind unter dem jeweiligen Gewerk beschrieben (siehe Prüfliste). 9.5.5 Digitale Unterlagen Der Dateiname einer digitalen Unterlage (Datei) ergibt sich auch dem Anlagencode des tba. Bsp: 4082L_160624_Grundriss Lüftung Ebene x.dwg 9.5.6 Bestandspläne
- Die ‚Ergänzung vorhandener Pläne hat ’Vorrang vor der ‚Neuerstellung’! Als Ausführungsstandard für die CAD-Pläne gilt die Richtliniensammlung „Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten“ der Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden- Württemberg mit jeweils aktueller Austauschlieferung des Amtes Tübingen. https://www.vbv-bw.de/service/planungshilfen
https://www.vbv-bw.de/fileadmin/VBV- Portal/Service/Planungshilfen/Arbeitsmittel_Dokumentation_Plaene_Daten_plusAnlagen/Arbeits mittel-Dokumentation-Plaene-Daten_Stand_2022-12.pdf 2. Vorhandene Pläne sind vorab bei PCI-1 (und/oder VuB) zur Überarbeitung anzufragen. 3. Technische Ergänzungen sind in den ‚Gesamtstockwerksplänen’ einzuzeichnen, nicht in Teilausschnitten. Diese können zusätzlich hinzugefügt werden. 4. Baumaße (OKD, UKD etc.) und Einrichtungen sind auszublenden. 5. Raumnummern sind darzustellen. 6. Anlagenschemata sind zusätzlich vor Ort aufzuhängen. 7. Der Anlagenschlüssel nach tba-Code ist fett darzustellen. 9.5.6.1 Plankopf Der Plankopf muss folgende Angaben enthalten:
- tba Gebäude-Nr. (4-stellig)
- Gebäude-Bezeichnung (die Bezeichnungen ‚Neubau’ und Namenszusätze (personenbezogene Daten) sind zu unterlassen)
- Straße und Hausnummer
- Anlagenbezeichnung
- Gebäudeübersicht (Ausschnitt), in welchem die Maßnahme durchgeführt wurde.
- Die Richtlinie des VuB Amt Tübingen ist einzuhalten. 9.5.6.2 Pläne in Technikzentralen Zur Kostenreduktion sind Pläne in Technikzentralen in Klapprahmen oder Planhaltern entsprechender Größe aufzuhängen (nicht laminieren!).
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 89 von 209
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9.5.6.3 Anzeige und Abnahme Formular ‚Formblatt Projekte’ für Projekte < 25.000€. Bei der Beauftragung einer Leistung ist dem AN* dieses Formblatt auszuhändigen. Der Zeitpunkt der Durchführung der vom VuB oder GB-C beauftragten Arbeiten, ist dem tba mit diesem Formblatt mitzuteilen: Der AN* bringt das Formblatt dann bei der Abnahme zur Unterschrift mit. Das Datum der Abnahme ist gleichzeitig der Beginn der Gewährleistung
Schlussrechnungen ohne diese Bestätigung können in Zukunft nicht mehr angewiesen werden.
- Folgende Auftragsdaten müssen vom Auftraggeber angegeben werden:
-
Gebäudebezeichnung
-
Straße und Hausnummer.
-
Postleitzahl und Ort.
-
Beauftragte Arbeiten (BA-Nr.). (bitte eine erklärende Beschreibung, nicht einfach ‚Elektroarbeiten’)
-
Ansprechpartner Auftraggeber
- Folgende Daten sind vom Auftragnehmer auszufüllen:
-
Firmendaten:
-
Anschrift Firma (Name, Straße + Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon)
-
Ansprechpartner Auftragnehmer/Telefon
-
Tätigkeiten:
-
Beginn der Arbeiten
-
Ende der Arbeiten
-
Maßnahme
-
Die Leitwarte wird mittels Formblatt über die Tätigkeit informiert.
-
Die Leitwarte gibt die eingehenden Informationen an die entsprechende Fachabteilung weiter.
-
tba Fachabteilung: Die Maßnahme wird vom zuständigen Meister des tba geprüft.
-
Die Abnahme der Leistung wird vom zuständigen Meister des tba und der ausführenden Firma/IB vorgenommen. Abb. 9-2: Formblatt Projekte
*) AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber
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9.5.6.4 Zusatz zum Abnahme-/Übernahmeprotokoll Für das Abnahmeprotokoll (bei Maßnahmen < 10.000.-€ das Formblatt Projekte) gelten folgende Punkte:
- Die Anlage(n) sind genau zu bezeichnen (z.B. 2010KKA15) (Es reicht nicht aus, nur ‚Kälte‘ zu schreiben). Entweder ist der Anlagenschlüssel zu nennen (bei Einzelanlagen) oder es ist eine Anlagenliste anzuhängen.
- Das aktuelle Mängelprotokoll ist anzuhängen (bzw. die Mängelfreimeldung)
- Die Mängelbeseitigung ist durch den Planer/das Ingenieurbüro schriftlich bei VuB und tba anzuzeigen (gerne auch per Mail).
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 91 von 209
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9.6 tba-Anlagenschlüssel
siehe Anlage A
9.6.1 Allgemeines zum tba-Anlagenschlüssel Das tba vergibt den Anlagenschlüssel. Die Ausführenden (Planer) haben mit Beginn der Planung mit dem tba (BB-4, Projekt- und Inbetriebnahmemanagement ) Kontakt aufzunehmen und ein Anlagenschema vorzulegen, um den Anlagenschlüssel abzustimmen. Die im tba bereits vorhandene Anlagenliste für ein Gebäude kann im Vorfeld bei BB-4 unter projekte.tba@med.uni-tuebingen.de angefordert werden.
Es ist von den Auftragnehmern, anhand des TGA-Standards, eine Übersichtsliste der verwendeten Anlagenbezeichnungen zu erstellen. Diese Liste muss vor der Umsetzung vom tba freigegeben werden. Die Liste kann in elektronischer Form an das tba, BB-4 geschickt werden.
Bsp.:
| Beschreibung | Bezeichnung | Standort | tba Nummer |
|---|---|---|---|
| Lüftungsanlage Raum x | Lüftungsanlage 06 | Raum 1.23 | xxxxLKL06 |
| Zuluftventilator | Zuluftventilator 01 | xxxxLKL06MVL01 | |
| Abluftventilator | Abluftventilator 01 | xxxxLKL06MVL02 | |
| etc. |
Erklärung: xxxx : 4-stellige tba-Gebäudenummer. LKL: Klima-Anlage MVL: tba-Bezeichnung für Ventilatoren.
Ausführliche Erklärung siehe Anlage A.
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9.6.2 Tabelle mit Anlagenbezeichnungen größer 99.
01 02 Es werden zunächst die Nummern von 01 bis 99 (2 … Ziffern) verwendet. 99
A0 Anschließend wird eine Kombination aus einem A1 Buchstaben und einer Ziffer verwendet. A2 … Dabei werden alle Buchstaben von A bis Z verwendet, A9 die Ziffern beginnen bei 0.
B0 B1 B2 … B9
Z0 Z1 Z2 … Z9
AA Daran anschließend wird eine Kombination aus zwei AB Buchstaben verwendet. AC … AZ Es werden auch hier alle Buchstaben von A bis Z verwendet. BA BB BC … BZ
ZA ZB ZC … ZZ
Die Stellen 8+9 können auch dazu verwendet werden, die Ebene im Gebäude abzubilden. Anlagenbezeichnungen >99 lauten in diesem Fall dann 1A, 1B, 1C etc. (Bsp. Schaltschränke in der Ebene 1 haben die Nummern 10-19 und dann 1A, 1B etc.)
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Die tba - Bezeichnung wird in folgender Form angewendet:
Bsp.: 4040LKL01RTA01 (Gebäudenummer, Lüftungs-Technik, Klima-Anlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Außentemperatur). Bitte beachten: Die Funktionskennung Gebäudeautomation und die dazugehörige laufende Nummer muss hier nicht eingetragen werden. Die Gebäudenummer richtet sich nach dem Standort der Hauptanlage.
- Regelschema: tba - Bezeichnung und Betriebsmittelkennzeichnung gemäß Stromlaufplänen.
- Bezeichnungsschilder an den Feldgeräten: Gravierte Schilder mit S-Haken aus Metall. Folgende Bezeichnung ist darauf einzutragen:
-
- Zeile tba -Anlagenschlüssel
-
- Zeile Anlagen-Bezeichnung (Hauptanlage/Komponente)
-
- Zeile Medien-, Klartextbezeichnung
-
- Zeile Betriebsmittelkennzeichnung gemäß E-plan
Abb. 1 1: Beschriftungsschild
- Installationsplan: tba -Bezeichnung und Betriebsmittelkennzeichnung.
- Strangschema: tba -Bezeichnung und Betriebsmittelkennzeichnung
Alle Beschriftungen vor Ort sind maschinell zu erstellen und dauerhaft anzubringen. Kabelmarker (Phönix o. ä.) mit spezieller Halterung sind in witterungs- und UV- strahlungsbeständiger Ausführung anzubringen. Kabelbezeichnungen sind an Kabelanfang und Kabelende anzubringen
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9.7 Technikschließung tba
9.7.1 tba Räume Alle Räume und abschließbaren Schaltschränke, für die das tba zuständig ist, werden mit einem tba - Technikschließzylinder und die Türen außerdem innen mit einem Panikbeschlag, außen mit Knauf ausgerüstet. Die entsprechende Schließanlage sowie die eingesetzten Schließzylinder werden nach Gebäudezugehörigkeit (UKT/UT) vom tba festgelegt und bestellt. Die Kosten (Schließzylinder und Installation) trägt der Bauherr. Die Schlüsselschalter in Schaltschränken sind mit Schließzylindern der tba - Schließung auszustatten. Zur Übergabe sind die tba -Schließzylinder einzubauen.
Angabe zum Schlüsseltresor: PZ Schlüsselsafe ARS ArtikelNr :535080
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10 Erneuerbare Energien
10.1 Potentialkarten
Seit 2011 sind Potentialkarten für das UKT und die Uni vorhanden. Dabei entstand eine flächendeckende Abschätzung der Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien. Diese sind in einer internen Datenbank hinterlegt und können im tba (BB-3, Energiewirtschaft und Management) angefordert werden. Stand der Potentialkarten ist 2012.
-
Solarpotentialanalyse Auf den Karten ist ersichtlich ob der Standort für den Einsatz von Photovoltaikanlagen geeignet ist. Die Einstrahlungswerte pro m² Dachfläche berechnen sich aus folgenden Parametern: • Berechnung des Einstrahlungswinkels aufgrund der Dachneigung, • Exposition/ Ausrichtung der Dächer zum Sonnenstand, • Sich ergebende Abschattungen durch benachbarte Objekte • und Gebäude im Tages- und Jahresverlauf, • Ermittlung der regionalen durchschnittlichen Solarstrahlung, • Durchschnittliche Sonnenstunden • Bewölkungsgrad Jedoch ohne Berücksichtigung der baulichen Substanz, Dach, Tragfähigkeit des Daches und der Statik, die vor einer Installation zu prüfen sind.
-
Schwachwindenergie
Einzelne Windmessungen wurden auf dem Campus Morgenstelle durchgeführt. Die vorliegenden Potentialkarten aus der Vorstudie sind nicht aussagekräftig um bei einer möglichen Installation zur Entscheidungshilfe herangezogen zu werden.
- Geothermische Potentialanalyse
Bei der Erstellung der Potentiale wurden die unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten in Abhängigkeit der jeweiligen Schichtmächtigkeit berücksichtig. Es wurden vorrangig die Gebäude untersucht die noch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Bei der Untersuchung der einzelnen Gebäude wurde auf die standortbezogenen Bohrtiefenbeschränkung geachtet mit einer maximalen Bohrtiefe von 100 m.
Einsatzbewertungsmatrix
Bei Umsetzung von Maßnahmen wird die Einsatzbewertungsmatrix als Hilfestellung verwendet. Gebäude erhalten hier Punkte für den baulichen Zustand, Potenzial für Erneuerbare Energien und Energiekennzahlen/ -ausweise. Je höher die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Gebäudes ist, desto höher auch der Handlungsbedarf. Maßnahmen sollten vorrangig in diesen Gebäuden gestartet werden, wenn sie technisch umsetzt bar und wirtschaftlich machbar sind. Nach erfolgreicher Umsetzung einer Maßnahme müssen die Daten in der Matrix angepasst werden und es ergibt sich ein neues Ranking, mit neuem Handlungsbedarf.
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11 Anlagen
11.1 Anlage A: tba Anlagenschlüssel
- A1 Aufbau des 16-stelligen tba - Anlagenschlüssels
- A2 Bezeichnung der Hauptanlagen
- A3 Bezeichnung der Anlagenkomponenten
- A4 Funktionskennung Gebäudeautomation
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 97 von 209
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11.1.1 Anlage A1: Aufbau des 16-stelligen Anlagenschlüssels
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 98 von 209 P o W s itio n e r t (1 4 ) (2 ) 0
)ONH( remmuneduäbeG/teibeG nebegrev nleznie ABT mov driw (3 6 ) (4 0 ) (5 H ) (6 E )egalnA-sgnuzieH( egalnatpuaH tranegalnA ) (7 H ) (8 0 )
egalnatpuaH remmunnegalnA ednefuaL (9 1 ) (1 H 0 ) (1 B
)rennerB( etnenopmoknegalnA 1 ) (1 R 2 ) (1 0 3 ) etnenopmoknegalnA rüf remmuN ednefuaL (1 1 4 ) (1 A
)mralA( noitamotuaeduäbeG gnunneksnoitknuF 5 ) gnunneksnoitknuF rüf .rN ednefuaL (1 1 6
)1 ieb dnennigeb( ) GLT- Bezeichnung vor Ort auf Schildern spezifisch
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11.1.2 Anlage A2: HAUPTANLAGEN-Bezeichnungen (Stelle 5 - 7)
Bezeichnung Bemerkung
Abwasser-Entsorgung
AAB Abwasserabscheideanlagen AFA Schwerstoffabscheider Schlamm ALA Leichtstoffabscheider Benzin, Fett, Öl AHE Abwasserhebeanlagen MPM Schmutzwasserpumpen AIA Abwasserinstallations- und rohrnetze AFA Schwerstoffabscheider Schlamm MPM Pumpen allgemein ARN Flachdach- und Regen- wasserabläufe (Dachrinnen) ASC Abwasserschacht ALB Labor-Abwasser Netze (wird als AIA weitergeführt) ANT Abwasser-Neutralisations-Anlagen Laborwasser-Anlagen BAB Löschwasser-Auffangbecken BNR Neutralisationsbehälter BCH Vorratsbehälter Chemikalien MPD Dosieranlagen MPM Pumpen ARA Abkling-Anlagen für radioaktive Abwässer BAK Abklingbehälter/Behälter BSW Wasserbehälter (drucklos) MPM Pumpen
ASA Abwasser-Sonder-Anlagen Fixier- u. Entwickler-Flüssigkeit BAB Löschwasser-Auffangbecken BAL Behälter Laborabwasser Sterilisation MDS Desinfektion Abwassersteri MPM Pumpen AWZ Abwasser-Zisterne Behälter, Schacht, Pumpen, Messeinrichtung MPM Pumpen
Bezeichnung Bemerkung
Gebäudeautomation
CGL Gebäudeleittechnik
CSM Externe Geräte Störmeldedosen, LW gibt Störmeldungen an Nutzer weiter RAS Sammelstörmeldungen
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 99 von 209
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Bezeichnung Bemerkung
Elektro-Technik
EAA Antennenanlagen / SAT-Anlagen Dachantennen, Satellitenschüsseln EBA Außenbeleuchtung festinstalliert EBI Innenbeleuchtung festinstalliert EBS Sicherheitsbeleuchtung festinstalliert EBZ Blitzschutzanlagen EKG Klingel- und Türöffner-Anlagen EMS Mittelspannungsanlagen Kabel- und Schaltanlagen ESL Lasttrennschalter mit HH-/NH- Sicherung (nur Trafo) ESS Leistungsschalter Mit Auslöseblock EST Trennschalter, Lasttrennschalter Ohne Auslöseblock ETT MS-Transformatoren ENS Niederspannungsanlagen Kabel- und Schaltanlagen ESS Leistungsschalter Mit Auslöseblock EST Trennschalter, Lasttrennschalter Ohne Auslöseblock ESB Steuerbatterieanlagen ESV Sicherheitsstrom- und Ersatzstromversorgungsanlagen BKT Kraftstofftanks (Heizöl, Diesel) EGA Notstromaggregate ESS Leistungsschalter Mit Auslöseblock EST Trennschalter, Lasttrennschalter Ohne Auslöseblock ETS Torluftschleier (elektrisch) EUN USV-Anlage → GB IT-Netzwerk EUV Unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV) EVI Elektroverteilungen und –installationsnetze (AV/SV/ZSV/USV) EAS Ansteuerung Sonnenschutz EZV Zusätzliche Sicherheitsstromversorgungsanlagen (BEV/ZSV-Anlagen)
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 100 von 209
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Bezeichnung Bemerkung
Förder-Technik
FAG Güteraufzüge Rollcontainer-Aufzüge FAK Kleingüteraufzüge Kleinlasten FAP Personenaufzüge Lastenaufzüge FAS Fassadenaufzüge und -befahranlagen FHB Hebebühnen Scherenhubbühne FKF Kleinförder-Anlagen Regalbedienanlage, Förderband, Fahrregale, Tablettförderanlage, Paternoster FUC Universal-Container FLW Laufwerke FWS Schienensystem, Weichen, Stationen FRP Rohrpostanlagen RPB Büchsen RPC Schieber RPG Gebläse RPL Linie RPP PowerTransfer RPS Station RPW Weiche RPZ Zentrale FSK Krananlagen El. Kräne, -Seilzüge, Stapler FWT Warentransportanlagen AWT Fahrzeug- Spülmaschine FAG AWT-Güteraufzug FCK Küchen-Container FUC Universalcontainer FCW Container-Waschanlagen FLW Laufwerke FWS Schienensysteme, Weichen, Stationen
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 101 von 209
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V5.0
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Bezeichnung Bemerkung
Gas-Versorgung
GAA Absauganlagen Behandlungseinheiten Zahnarztstühle GCO Carbogen 5% CO , 95% O 2 2 GDL Druckluft-Versorgung mit/ohne Entfeuchtung BDL Druckluftbehälter GDT Trockner MKM Kompressoren RRM mechanische Regler Kühlwasser-Regler GDN Druckluftnetze medizinische und technische GEV Erdgas-Versorgung MUS Übergabestationen GIG Gasleitungs-Installationen GLG Lachgasnetz BMG Behälter Med. Gase MDM Druckminderer Druckregelstationen GLR Labor- und Reinstgas-Versorgung Technische Gase GLA Gas-Labor-Armatur GMC Medizinisches CO flaschengestützt 2 GMG Medizinisches Gas Sauerstoff Sauerstoff BMG Behälter Med. Gase MDM Druckminderer GVA Vakuum-Anlagen BVA Vakuumbehälter BSG Sekretgefäße MVA Vakuumpumpen GVK Gasversorgung - Ventilkasten
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 102 von 209
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TGA-Standard
V5.0
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Bezeichnung Bemerkung
Heizungs-Technik
HBK Betonkernaktivierung Heizen und kühlen HDE Dampferzeugungs-Anlagen HDZ Dampferzeuger HDN Dampfnetze HEH Einzelheizungs-Anlagen BAG Ausdehnungsgefäße BKT Kraftstofftanks HBR Brenner HKS Heizkessel MPM Pumpen HFB Heizung Fußboden (elektrisch+Wasser) HFV Fernwärme-Versorgung Dampf/Heißwasser, Gegenströmer MPM Pumpen MUS Übergabestationen MWT Wärmetauscher HIH Heizungsinstallationsnetze Rohrinstallationen, Heizkörper, Verbraucher, Regelgruppe mit Ventil BAG Ausdehnungsgefäße MPD Dosieranlagen MPM Pumpen HKD Heiz-/Kühldecken RYS Mischventile / Beimischventile (z.B. 6-Wege Ventile) HKN Kondensatnetze BKS Kondensatbehälter MPM Pumpen HSK Sonnenkollektoren HTS Torluftschleier / Lufterhitzer (nicht elektrisch) HUS Übergabestation Fernwärme Alles vor dem Wärmetauscher ZHF Fernwärmezähler HWP Wärmepumpe Elektrisch, Gas, Inverter (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 103 von 209
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V5.0
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Bezeichnung Bemerkung
Kälte-Technik
KKA Kälte-Anlagen Wärmepumpe, Kältesplitgerät KMS Kältemaschinen Außeneinheit zum Kältesplitgerät KWS Kaltwassersatz LUG Umluftgeräte Inneneinheit Kältesplitgerät MPD Dosieranlagen KKE Entfeuchtungsanlagen KMS Kältemaschinen KRK Rückkühlwerke nass, trocken, hybrid MAA Absalzautomatik MPD Dosieranlagen MPM Pumpen MVL Ventilatoren, Lüfter KWN Kaltwasser-Netz Verbraucher, Regelgruppe mit Ventil, Fernkältenetz, Prozesskälte, BAG Ausdehnungsgefäß KSK Server-/ Rackkühler in Serverschränken MPM Pumpen MUS Übergabestationen MWT Wärmetauscher
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 104 von 209
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TGA-Standard
V5.0
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Bezeichnung Bemerkung
Lüftungs-Technik
LAS Abluft- und Sonderanlagen Alle Abluft-Einzelanlagen einschließl. Abzüge/Digestorien und Flusengitter MFL Filter / Schmutzfänger MVL Ventilatoren RMT Motoren RYL Klappen LBE Brandschutz-Einrichtungen Brandschutzklappen BSK Brandschutzklappen LFL Fensterlüftung z. B. Gewächshäuser LIL Lüftungskanäle LKL Klima-Anlagen incl. Zuluftanlagen, Zu- und Fort- luftanlagen, mit/ohne Versor-gung von zentr. Kälteanlage mit/ohne Wärmerückgewinnung LLW Luftwäscher MFL Filter / Schmutzfänger MPM Pumpen MVL Ventilatoren RMT Motoren RYH Befeuchter Dampfbefeuchter RYK Kühler RYL Klappen RYN Nacherhitzer RYV Vorerhitzer LUG Umluftgeräte (Kaltwassersatz) Kühlen und Heizen HTS Torluftschleier/Lufterhitzer RYH Befeuchter Dampfbefeuchter LWR Wärmerückgewinnung (eigenständige Anlage) MPM Pumpen RYW Wärmerückgewinnung LZN Zonen MPM Pumpen RYH Befeuchter Dampfbefeuchter RYN Nacherhitzer RRP Pneumatische Regler RRV Volumenstromregler
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 105 von 209
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Bezeichnung Bemerkung
Nachrichten-Technik - Telekommunikation
NAA Applikation, Appliance z.B. Alarmserver NAS Admin PC, Vermittlungsplatz NBF Betriebsfunk NBC Blade Center NBK Breitband-Anlagen NBS Blade Server NBH Hausverstärker NBE Einzelverstärker NBA Anschlussdose Console Switche/Server NGA Aktive Netzwerkkomponenten NSW Core Switch, Distibution Switch, Server Switch, Blade Center Switch, Übergabeswitch NFW Firewalls NHA Haupt- und ISDN-Anschlüsse Telefon, Fax, etc. NKK Kranken-Kommunikations-Anlagen CAT Abstelltaster CAW Abwurfsteckmodul CBG Bettbediengerät CBT Birntaster CGS Gruppensignalleuchte CPA Server Patientenruf-Anlage CPE Patientensteckmodul CRT Ruftasteneinheit CSA Stationszentralabfrage CST Sensortaster CTS Türsprechstelle CZS Zimmersignalleuchte CZT Zimmerterminal NMC Medienkonverter NMF Mobilfunk NIV Netzverteiler und –Installationen NGP Passive Netzwerkkomponenten NPF Patchfeld NPP Patienten-Pager NRF Rangierfeld NRO Router NSB SBC (Session Boarder Controller NSC Handscanner NSP Sprech-Anlagen CAZ Aufzugsprechstelle CLS Lautsprecher CLT Leitsprechstelle CTI Tischsprechstelle CTS Türsprechstelle
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 106 von 209
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Bezeichnung Bemerkung CVR Verstärker CWS Wandsprechstelle NST Storageeinheit NTB Thales-Crypto-Boxen NTK TK-Endgeräte (Siemens) TKA Analoge Endgeräte TKD Digitale Endgeräte TKF Faxgeräte TKG Analoge und Digitale Endgeräte TKS Sonderschaltungen NAL Telefone (Alcatel) NTS TK-Anlage (Alcatel) NPC TK-EDV (Server-/ Administrations-PC) NAE TK-Endanlagen NAH TK-Hauptanlagen (Siemens) NAZ TK-Zweitanlagen NUA Uhren-Anlagen CUM Uhrenlinie Minute CUR Uhren CUS Uhrenlinie Sekunde NVT Verteilerschränke NVM Virtuelle Maschinen (laufende Nummer) NWC Notruf Behinderten-WC
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 107 von 209
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Bezeichnung Bemerkung
Energie-Erzeugung (Power)
PAS Power-Anlagenschutz-Steuerung SWT Abschaltung von Erzeugungsanlagen PBH Blockheizwerk PFH Fernheizwerk PFV Fernleitungsnetz PKS Großkesselanlage HEM Emissionsmessung PPV Photovoltaik Anlagen PEG EEG-Box PMW Verkabelung PV-Module PTA Anzeigedisplay der Erzeugung PVI Einspeiseverteilung PVM PV-Module 01 = Dach; 02 = Fassade PWW PV-Wechselrichter ZEA Zähler 01 = tba PV-Anlage 02 = SWT PV-Anlage PST Stromtankstellen (KfZ) Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge PTH Großtankanlage
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Bezeichnung Bemerkung
Sicherheits-Technik
SAE Feuerlöschanlage (Aerosol) SAR Feuerlöschanlagen (ARGON) SBL Brandlösch-Anlagen FLF Feuerlöscher (-geräte) fahrbar FLS Feuerlöscher (stationär) SBM Brandmelde-Anlagen CAM automatischer Melder CHA Handauslöser CML Meldelinie CSK Schlüsselkasten SBW Brandwarnanlagen (nicht aufgeschaltet) Einzelrauchmelder SCO Feuerlöschanlagen (CO2) SEA Elektroakkustische Warnsysteme SEM Einbruchmelde-Anlagen CBM Bewegungsmelder CFM Fenstermelder CGM Glasbruchmelder CTM Türmelder SFF Feuerwehr-Funk SGM Gaswarn-Anlagen SHL Hubschrauberlandeplatz SHY Hydranten Löscheinrichtungen SEN Entnahmestelle (Löschwasser) SIN Feuerlöschanlagen (INERGEN) SLA Katastrophenlüfter und für Luftdruckerhöhung in Rauchverdrängungsanlagen Aufzugsschächten und Treppenhäusern, Entrauchungsanlagen SLE Entrauchungsanlagen Entrauchung z.B. AWT-Kanal, Technikzentralen. SLH Feuerlöschteich SLN Feuerlöschleitung (nass) SEN Entnahmestelle (Löschwasser) SLT Feuerlöschleitung (trocken) SEN Entnahmestelle (Löschwasser) SNO Feuerlöschanlagen (NOVEC) SSS Feuerlöschanlagen (Inert – N ) 2
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TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bemerkung SPS Parksysteme PSA Ampelanlagen Ampel ohne Schranke PSE Ein-Ausfahrten/Schranken Chipleser, Chipsammler, Sprechanlagen, Easy move, Multicon, Poller, Video PSK Kassen Sprechanlagen, Geldwechsler, Geldkartenzahler PSM Monitore PSP Pforten Monitore, Sprechanlagen, Bedienpult Schranken-Anlage SUK Überwachungskameras SRW Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen RWA SSA Sprachalarmierungsanlagen SSP Sprinkleranlagen NAV Nass-Alarm Ventil für Springleranlage STU Tür-Überwachungs-Anlagen CTK Tür-/Fensterkontakt CAP Anzeigefeld Pforte
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TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bemerkung
Gewerkeübergreifende Technik
TRR Temperaturgeregelte Räume Einzel-Anlagen für spezielle Nutzung: Tiefkühlräume, Kühlräume, Thermokonstanträume, temperaturgeregelte Räume, Bruträume, Klimaräume und Klimakammern KMS Kältemaschine MPM Pumpe MVL Lüfter RRA Analoger Regler RRD Digitaler Regler RRR Programmregler RYL Klappenantriebe TTZ Technik-Zentralen TVS Verteiler, Schaltschränke Alle Schaltschränke RRU Regler RRU Unterstation NAE, NCM, RSE, RSZ, usw.
Bezeichnung Bemerkung
Müll-Entsorgung
UMP Müllpressen Presscontainer, Brikettieranlage UMA Müllsaug-Anlagen
Bezeichnung Bemerkung
Versorgungs-Technik
VSP Spülmaschinen Nur Großküchengeräte VSS Steckbeckenspüler
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TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bemerkung
Wasser-Versorgung
WDH Druckerhöhungs-Anlagen BAG Ausdehngefäß MPM Pumpen WIW Trinkwasser Installations-Netze kalt, warm Rohrinstallationen, Springbrunnen, Beregnungsanlagen MFL Filter allgemein / Schmutzfänger Rückspülfilter WHS Hygienespülung Trinkwasser WLN Laborwassernetz kalt + warm MPM Pumpen WVE Wasser-Entsalzungs-Anlagen Enthärtung, Entsalzung, Osmose, Mischbett, Schwebebett, BCH Vorratsbehälter Chemikalien WUV UV-Strahler WIT Ionentauscher WVN Vollentsalzte und entsalzte Wasserinstallationsnetze MPM Pumpen WWA Wasser-Aufbereitungs-Anlagen für Schwimm- und Bewegungs- bäder BSW Schwallwasserbehälter MDS Desinfektion MPM Pumpen WWB Warmwasserbereitung mit/ohne Legionellenschutz, Kochendwassergeräte, Boiler BWS Behälter MDS Desinfektion Legionellenschaltung MPM Pumpen
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V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
11.1.4 Anlage A3: Bezeichnung der Anlagenkomponenten (Stelle 10-12)
1
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagen-Komponente | ||||||||||
| Telekommunikation | ||||||||||
| TK-Hauptanlagen | NCS 2. | Console Switche/Server | ||||||||
| NTB | Thales-Crypto-Boxen |
| TK-Endgeräte | TKA | Analoge Endgeräte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TKD | Digitale Endgeräte | |||||
| TKF | Faxgeräte | |||||
| TKG | Analoge und Digitale Endgeräte | |||||
| TKS | Sonderschaltungen |
| Sprech-Anlagen | CTR | Türsprechstelle | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CLT | Leitsprechstelle | |||||
| CAZ | Aufzugsprechstelle | |||||
| CWS | Wandsprechstelle | |||||
| CTI | Tischsprechstelle | |||||
| CVR | Verstärker | |||||
| CLS | Lautsprecher |
| Uhren-Anlagen | CUM | Uhrenlinie Minuten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CUR | Uhren | |||||
| CUS | Uhrenlinie Sekunden |
| Brandmelde-Anlagen | CAM | automatischer Melder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CFS | Feuerwehr-Schleife | |||||
| CHA | Handauslöser | |||||
| CML | Meldelinie | |||||
| FSD | Feuerwehr Schlüsseldepot |
| Einbruchmelde-Anlagen | CBM | Bewegungsmelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CFM | Fenstermelder | |||||
| CGM | Glasbruchmelder | |||||
| CTM | Türmelder | Zugriffsteuerung der GMP- Labore über GLT |
| Tür-Überwachungs- | CAP | Anzeigefeld | GMP Monitoring, Räume, Pforte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagen | ||||||
| CTK | Türkontakt |
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V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelle 10-12 | Anlagen-Komponente |
3
| Mess-, Steuer-, und | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Regeltechnik |
| Meldungen | RAA | Akustische Anzeige | (Hupe, Summer) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RAB | RAB | Betriebsmeldungen (allgemein) | Sonnenschutz, Aufzüge, Hebeanlage | ||||
| RAS | Sammelstörmeldungen | Aufzüge, Klimakammern, etc. | |||||
| RBA | Optische Anzeige | Ampelsteuerung für SEM | |||||
| RPA | RPA | Protokollierung | Registriergeräte (Drucker/Schreiber) |
| Temperatur (T) | RKO | Kombifühler | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ROF | Optischer Sensor | ||||||
| RTA | Außentemperatur | ||||||
| RTB | Temperatur-Begrenzer (STB) | ||||||
| RTF | Fortlufttemperatur | ||||||
| RTG | Ablufttemperatur | ||||||
| RTL | Außenlufttemperatur | ||||||
| RTM | Mischkammer-Temperatur | ||||||
| RTO | Raumtemperatur/Behälter, örtlich | ||||||
| RTR | Rücklauftemperatur | ||||||
| RTS | sonstige Temperatur | ||||||
| RTV | Vorlauftemperatur | ||||||
| RTW | Temperatur-Wächter | Frostschutz | |||||
| RTZ | Zulufttemperatur |
| Feuchte (H) | RHA | Außenluftfeuchte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RHB | Feuchte-Begrenzer | ||||||
| RHF | Fortluftfeuchte | ||||||
| RHG | Abluftfeuchte | ||||||
| RHO | Raumfeuchte | ||||||
| RHZ | Zuluftfeuchte | ||||||
| RHW | Feuchte-Wächter |
| Kombifühler (K) | RKA | Außentemperatur + -feuchte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RKF | Fortluft-Temperatur + -feuchte | ||||||
| RKG | Abluft-Temperatur + -feuchte | ||||||
| RKM | Mischkammer-Temperatur + - feuchte | ||||||
| RKZ | Zuluft-Temperatur + -feuchte |
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V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelle 10-12 | Anlagen-Komponente |
Kombithermostate RKT Temperatur-Wächter + STB
| Druck (P) | RDF | Fortluft Druck | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RDG | Abluft Druck | ||||||
| RDK | Kombidruckschalter | HD/ND Pressostat | |||||
| RDS | Systemdruck | ||||||
| RDZ | Zuluft Druck | ||||||
| RDW | Druckwächter | ||||||
| RDL | Minimal Druckwächter | ||||||
| RDH | Maximal Druckwächter | ||||||
| RDD | Differenzdruck |
Niveau (N) RNG Niveaugerät Schwimmerschalter
| Sollwert (S) | RSA | Sollwert allgemein | Strom, Spannung, Kältemaschine | ||
|---|---|---|---|---|---|
| RSD | Druck | ||||
| RSH | Feuchte | ||||
| RST | Temperatur |
| Fluid (Strömung) (F) | RFD | Durchfluss/Strömung | Durchflussmessung (Kälte, Heizung, Sanitär) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| RFG | Strömungsüberwachungsgerät | ||||
| RFW | Strömungswächter |
Laufüberwachung (L) RLG Laufüberwachungsgerät
| Sensoren (O) | RAW | Wächter allgemein | z.B. Flammenwächter | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ROC | C02 | ||||||
| ROL | Leitfähigkeit | ||||||
| ROO | Sauerstoff | (Optischer Sensor) | |||||
| ROP | Ph-Messung | ||||||
| ROQ | Luftqualität | ||||||
| ROS | Sondermessung | ||||||
| ROR | Regenwächter | ||||||
| ROW | Windwächter |
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V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelle 10-12 | Anlagen-Komponente | ||||||||||||
| Wandler (W) | RWC | Leistungsfaktor cos phi | |||||||||||
| RWI | Strom | ||||||||||||
| RWU | Spannung |
| Parameter (V) | RVA | Leistungsbegrenzer | (allgemein) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RVB | Betriebsstunden | ||||||
| RVD | Druck | ||||||
| RVH | Feuchte | GLT-Verschiebung/Sollwert | |||||
| RVT | Temperatur | GLT-Verschiebung/Sollwert | |||||
| RVZ | Zeitparameter | GLT-Verschiebung/Sollwert | |||||
| RVP | Programm-Parameter | errechneter Wert |
| Ansteuerung (G) | RGE | Schaltbefehl GLT, Schalter | Pseudo-Punkt für Hauptschaltbefehl BM für Digi. |
|---|---|---|---|
| RGS | Speicherprogrammierte Steuerung | ||
| RGP | Programmgeber | Zeitschaltuhr, auch für Steuerung der Beleuchtung |
| Regler | RRA | Regler analog | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| RRD | Regler digital | (DDC-Module) | |||||
| RRM | mechanischer Regler/auch Hydraulisch | in Klimakammer, Vakuum-, Kompressorsteuerung | |||||
| RRM | |||||||
| RRP | pneumatischer Regler | ||||||
| RRR | Programmregler | Regelung ohne Hilfsenergie | |||||
| RRU | RRU | Unterstation | (NAE, NCM, RSE, RSZ, usw.) | ||||
| RRV | Volumenstromregler |
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TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelle 10-12 | Anlagen-Komponente | ||||||||||||
| Stellglieder/Ventile (Y) | RYG | Gegenströmer | |||||||||||
| RYH | Feuchte | Dampfbefeuchter | |||||||||||
| RYK | Kühler | ||||||||||||
| RYL | Absperrorgane mit/ohne Antrieb | Klappen, Ventile, Schieber | |||||||||||
| RYS | Mischventile/Beimischventile | ||||||||||||
| RYN | Nacherhitzer | ||||||||||||
| RYT | Heizkörper/Heizkreis | ||||||||||||
| RYV | Vorerhitzer | ||||||||||||
| RYW | WRG | ||||||||||||
| RYM | Magnetventile |
Zu, Ab, Fo, Vakuumpumpe, Motoren RMT Motoren Druckluft
| Zähler Elektro | ZEA | Arbeit | ein Tarif, AV, SV | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZEH | Arbeit Hoch-Tarif | ||||||
| ZEN | Arbeit Nieder-Tarif |
| Zähler Gase | ZGD | Druckluft | techn. Druckluft | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZGE | Erd-/Stadtgas | ||||||
| ZGL | Laborgas | Gasflaschen | |||||
| ZGM | Med. Gase | N20, O2, med. Druckluft |
| Zähler Heizung | ZHD | Dampf | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZHF | Fernwärme | ||||||
| ZHK | Kondensat | (von FHW I) | |||||
| ZHW | Wärme |
Zähler Kälte ZKW Kälte
| Zähler Wasser | ZWA | Abwasser | Abschlammen, Neutralisation, Regen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ZWB | Befreites Abwasser | Bach, Brunnen, Dampf, Gießen, RKW, Wäscher | |||
| ZWS | Spezielles Wasser | Konzentrat-, Permeat-, VE-, Weich-Wasser | |||
| ZWS | |||||
| ZWT | Trinkwasser kalt | ||||
| ZWW | Trinkwasser warm |
Zähler Kraftstoff ZKS Kraftstoff Diesel, Heizöl
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V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
| Bezeichnung | Bezeichnung | Bemerkungen | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelle 10-12 | Anlagen-Komponente |
4
| Maschinen- | ||
|---|---|---|
| Komponenten |
| Behälter/Tanks | BAB | Löschwasser-Auffangbecken | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BAG | Ausdehnungsgefäße | ||||||
| BAL | Laborabwasser Sterilisation | ||||||
| BCH | Vorratsbehälter (Chemikalien) | ||||||
| BDL | Druckluftbehälter | ||||||
| BDW | Druckbehälter Wasser | ||||||
| BEG | Entgaser | ||||||
| BKS | Kondensatbehälter | ||||||
| BKT | Kraftstofftanks (Heizöl, Diesel) | ||||||
| BNR | Neutralisationsbehälter | ||||||
| BSG | Sekretgefäß | ||||||
| BSO | Solebehälter | ||||||
| BSW | Wassertank (drucklos) | ||||||
| BVA | Vakuumbehälter | ||||||
| BWS | Wasserspeicher warm oder kalt |
| HLSK allgemein | MAA | Absalzautomatik | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| MDM | Druckminderer | ||||||
| MDS | Desinfektion | ||||||
| MFL | Filter allgemein / Schmutzfänger | ||||||
| MKM | Kompressoren allgemein | ||||||
| MLZ | Leckanzeigegeräte | ||||||
| MMV | Medienverteiler | ||||||
| MPD | Dosieranlagen | ||||||
| MPM | Pumpen allgemein | ||||||
| MSV | Sicherheitsventile | ||||||
| MUS | Übergabestationen | ||||||
| MVA | Vakuumpumpen | ||||||
| MVL | Ventilatoren, Lüfter | ||||||
| MWT | Wärmetauscher |
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[Seite 119]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
| Wasserversorgung | WAD | Not-/Augenduschen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WHS | Hygienespülung Trinkwasser | ||||||
| WIT | Ionentauscher | ||||||
| WRT | Wasserrohrtrenner | ||||||
| WUV | UV-Strahler |
| Abwasser-Entsorgung | AFA | Schwerstoffabscheider | (Schlamm) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ALA | Leichtstoffabscheider | (Benzin) | |||||
| ARN | Flachdach- und Regenwasser- Abläufe (Dachrinnen) |
| Gas-Versorgung | BMG | Behälter Med. Gase | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GDF | Druckgasflaschen | ||||||
| GDT | Drucklufttrockner | ||||||
| GES | Entnahmestellen (Gase S, S, L) | ||||||
| GLA | Gas-Labor-Armatur | ||||||
| GSA | Gas-Sicherheits-Armatur | ||||||
| LOA | Luft-, Ölabscheider | Zum Reinigen ölhaltiger Abluft / Druckluft |
| Kälte-Technik | KKT | Kühlturm | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KMS | Kältemaschinen | ||||||
| KSK | Server-/ Rackkühler in Serverschränken | ||||||
| KWS | Kaltwassersatz | ||||||
| LUG | Komponente bei Klimasplitgeräten |
| Heizungs-Technik | HBR | Brenner | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| HDZ | Dampferzeuger | ||||||
| HHE | HHE | Elektrische betriebene Heizung | Türrahmenheizungen, Rohrbegleitheizungen, Ansauggitterheizungen | ||||
| HKA | Kondensatableiter | ||||||
| HKS | Heizkessel | ||||||
| HRG | HRG | Rauchgasanlage (war vorher HEM) | |||||
| HTS | Torluftschleier/Lufterhitzer | ||||||
| RGA | RGA | Rauchgas-System | Spüllufteinrichtungen, Rauchgasregelklappen, Saugzuggebläse, Dichtemessungen |
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 119 von 209
[Seite 120]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
| Lüftungs-Technik | LDB | Dampfbefeuchter | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LGT | Ansauggitter (Wetterschutzgitter) | ||||||
| LIK | Jalousieklappen (Lüftung) | ||||||
| LLW | Luftwäscher | Adiabate Kühlung | |||||
| LRG | Register | ||||||
| RRK | Volumenstromregler konstant | (mechanisch) |
Brandschutzklappen BSK Brandschutzklappen
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 120 von 209
[Seite 121]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
- Elektro-Technik
| Ansteuerungen | EAS | Ansteuerung Sonnenschutz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blitzschutzeinrichtungen | EBU | Blitzschutz-Überwachungsableiter |
| Sicherheitseinrichtungen | EFH | Schallmelder | Hupe, Sirene, Summer, Klingel | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EFK | Sicherungsüberwachung bis 60 V | ||||
| EFL | Steuerspannung bis 60 V | ||||
| EFN | Sicherungsüberwachung 230 V | ||||
| EFP | Phasenüberwachung | ||||
| EFS | Steuerspannung 230 V | ||||
| EFT | Not-Aus-Taster/Schalter | ||||
| EFU | Spannungsüberwachung | ||||
| EMP | Mittelspannungsprüfgeräte 20 kV |
| Generatoren, | EGA | Notstromaggregate | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Stromerzeugung |
| Isolationsüberwachungen | EIK | Isolationsüberwachung 24 V | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EIN | Isolationsüberwachung 230 V |
| Kondensatoren, | EKK | Kompensationseinrichtungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Kompensations- | |||||
| einrichtungen |
| Photovoltaik-Anlage | PEG | EEG-Box | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PMW | Verkabelung PV-Module | |||||||
| PTA | Anzeigedisplay der Erzeugung | |||||||
| PVI | Einspeiseverteilung | |||||||
| PVM | PV-Module | 01 = Dach; 02 = Fassade | ||||||
| PWW | PV-Wechselrichter |
Elektromotoren, Motoren EMG Getriebemotoren
Netz- und Ladegeräte ENL Ladegeräte für Akkumulatoren
USV EUS Akkus für die Versorgung von GA- Unterstationen (NCM, NAE, NMT, SMT, RSZ, RSE, Excell 500, 800 usw.)
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 121 von 209
[Seite 122]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
| Schaltgeräte, Schalter | ESA | MS-Schaltanlage gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ESE | Grenztaster (Endschalter) | ||||||
| ESH | Hand/DDC | ||||||
| ESL | Lasttrennschalter mit HH-/NH- Sicherung | ||||||
| ESN | Netzschalter | ||||||
| ESO | Hand/örtlich | ||||||
| ESQ | Quittierung | ||||||
| ESR | Reparaturschalter | ||||||
| ESS | Leistungsschalter | ||||||
| EST | Trennschalter, Lasttrennschalter |
| Transformatoren | EDS | Differenzialschutz o. ä. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ETM | Mehrstufentransformator | ||||||
| ETT | MS-Transformatoren | ||||||
| ETA | Transformatoren allgemein | z. B. Zündtransformator |
| Wechselrichter, Umrichte | r | EWF | Frequenzumrichter | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EWG | Gleichrichter | ||||||
| EWW | Wechselrichter |
| Breitband-Anlagen | NBA | Anschlussdose | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NBE | Einzelverstärker | ||||||
| NBH | Hausverstärker | ||||||
| NBS | Streckenverstärker |
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 122 von 209
[Seite 123]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
- Förder-Technik
| Förderanlagen | CWA | Container- Waschmaschinen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (horizontal) | |||||||
| FKC | Küchen-Container | ||||||
| FLW | Laufwerke | ||||||
| FUC | Universal-Container | ||||||
| FWS | Schienensystem, Weichen, Stationen | ||||||
| SBT | Brandschutztüren | (nur wenn als Komponente einer betriebstechnischen Anlage) |
Bezeichnung Bezeichnung Bemerkungen Stelle 10-12 Anlagen-Komponente
- Sicherheits- Technik
| Parksysteme | PSA | Ampel-Anlagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PSE | Ein- Ausfahrten/Schranken | ||||||
| PSK | Kassen | ||||||
| PSM | Monitore | ||||||
| PSP | Pforten | ||||||
| SUK | Überwachungskameras |
| Löscheinrichtungen | FLF | Feuerlöscher (-geräte) fahrbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| FLS | Feuerlöscher (stationär) | ||||||
| SEN | Entnahmestellen Löschmittel |
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 123 von 209
[Seite 124]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
11.1.5 Anlage A4: Funktionskennung Gebäudeautomation (Stelle 15 + 16)
- Stelle Funktionskennung
Funktions- Beschreibung Beispiele Kennung A Störmeldung (Alarm) B Betriebsmeldung G Gefahrmeldung Brandschutzklappen K Kalender L (Trend) Log (Loging) alle Zähler M Messwert Temperatur, Feuchte, analoge Werte N Notification O (Hand/Automatik) Overwrite P Pseudo R Rückmeldung S Schaltbefehl T Zeitschalter V verstellbarer Informationspunkt Ventilstellung W Wartung Filter Z Zählwert X Sollwert
- Stelle: Laufende Nummer für Funktionskennung
Die 16. Stelle beginnt mit 1.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 124 von 209
[Seite 125]
TGA-Standard
V5.0
Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
11.2 Anlage C: Vereinbarung zw. GB IT und tba zur
Aufgabenwahrnehmung
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TGA-Standard
V5.0
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TGA-Standard
V5.0
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11.3 Ko-Kriterien (NICHT-Abnahme bei Übergaben)
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TGA-Standard
V5.0
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TGA-Standard
V5.0
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TGA-Standard
V5.0
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11.4 Anhang D: tba Sicherungslegende
Abb. 11-1: tba Sicherungslegende
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TGA-Standard
V5.0
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11.5 Anlage E: DV – Verteiler/Schaltschränke
11.5.1 Schrankansichten (Prinzipskizzen) 11.5.1.1 2-Felder
Abb. 11-2: Schrankansicht (2 Felder) 11.5.1.2 3-Felder
Abb. 11-3: Schrankansicht (3 Felder)
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TGA-Standard
V5.0
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11.5.2 Dosenbezeichnungen
DV-Netz
Dosenbezeichnung bei S/STP-Verkabelung ( Kupfer)
3 / 267 - 1 / B5
Verteiler Raum Dose Steckplatz im Raum Beispiel: 1, 2.1 , 25, 345, 1,2,3, A1,....H12
Verteilerbezeichnung bei S/STP-Verkabelung ( Kupfer) Patchfeld
Buchstaben A........H horizontal ( waagrecht)
Zahl 1.......14 vertikal (senkrecht)
Beispiel A1 B1 C1 D1 E1 F1 G1 H1 ........ A14 B14 C14 D14 E14 F14 G14 H14
Dosenbezeichnung bei LWL-Verkabelung Tertiär - Sekundärverkabelung
3 / 267 - 1 / 5B
Verteiler Raum Dose Steckplatz im Raum Beispiel: 1, 2.1 , 25, 345, 1,2,3, A1,....H12
Dosenbezeichnung bei LWL-Verkabelung Tertiär - Sekundärverkabelung Patchfeld
Buchstaben A........D vertikal (senkrecht)
Zahl 1.......24 horizontal ( waagrecht)
Beispiel 1A 2A 3A 4A 5A 6A 7A 8A 9A 10A 11A 12A 13A 14A 15A 16A 17A 18A 19A 20A 21A 22A 23A 24A ........ 1D 2D 3D 4D 5D 6D 7D 8D 9D 10D 11D 12D 13D 14D 15D 16D 17D 18D 19D 20D 21D 22D 23D 24D
Abb. 11-4: Dosenbezeichnungen DV-Netz
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11.5.3 DV Schrankbestückung CU-Kabel_8
DV-Netz
Fa.
Gebäude: Verteiler-Nr.: Datum: Standort:
Verteileransicht S/STP-Abgänge ( Kupferabgänge) Patchfeld
A B C D E F G H
1 3/267-1/
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Abb. 11-5: DV Schrankbestückung CU-Kabel_8
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Technisches Betriebsamt, Otfried-Müller-Straße 4, 72076 Tübingen
11.5.4 DV Schrankbestückung CU-Kabel_12
| DV-Netz | Fa. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude: | Verteiler-Nr.: | |||||||||||
| Datum: | Standort: | |||||||||||
| Verteileransicht S/STP-Abgänge ( Kupferabgänge) Patchfeld A B C D E F G H I K L M 1 3/267-1/ | ||||||||||||
| 3/267-1/ | ||||||||||||
| 2 | ||||||||||||
| 3 | ||||||||||||
| 4 | ||||||||||||
| 5 | ||||||||||||
| 6 | ||||||||||||
| 7 | ||||||||||||
| 8 | ||||||||||||
| 9 | ||||||||||||
| 10 | ||||||||||||
| 11 | ||||||||||||
| 12 | ||||||||||||
| 13 | ||||||||||||
| 14 | ||||||||||||
| 15 |
Abb. 11-6: DV Schrankbestückung CU-Kabel_12
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11.5.5 Verteileransicht S/STP-Abgänge (Kupferabgänge)
DV-Netz
Fa.
Gebäude: Verteiler-Nr.: Datum: Standort:
Verteileransicht S/STP-Abgänge ( Kupferabgänge) Patchfeld
A B C D E F G H
1 3/267-1/
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Achtung : Jede zweite Reihe ist versetzt
Abb. 11-7: Verteileransicht S/STP-Abgänge (Kupferabgänge)
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11.5.7 Verteileransicht LWL-Abgänge (Tertiärverkabelung)
Abb. 11-9: Verteileransicht LWL-Abgänge (Tertiärverkabelung)
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G
H
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11.6 Anlage F: Richtlinie „Ausstattung der Gebäude mit
Handfeuerlöschern“
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Abb. 11-13: Richtlinie Handfeuerlöscher
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Abb. 11-14: Vorgaben Löschmittel
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11.7 Anlage G: BAC-Net
Pflichtenheft BACnet
Universität und Universitätsklinikum Tübingen
Modernisierung der Gebäudeleittechnik
Technische Anschaltbedingungen (TAB)
für das Datenkommunikationsprotokoll
BACnet nach DIN EN ISO 16484-5
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11.7.1 Technische Anschaltbedingungen für das Datenkommunikationsprotokoll BACnet nach DIN EN ISO 16484-5 im Bereich der Management- und Automationsebene 11.7.1.1 Allgemeine Bemerkungen
-
Im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen sind auf der Managementebene die Systeme der Firmen Johnson Controls (JCI), Sauter vorhanden. Im Rahmen der Modernisierung der Gebäudeautomation und im Hinblick auf eine langfristige Erweiterbarkeit des Systems und der Aufschaltung anderer Automations- und Überwachungssysteme im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen, werden die Managementsysteme modernisiert und zukünftig den Anforderungen nach herstellerneutraler und offener Datenkommunikation dem BACnet-Protokoll nach DIN ISO EN 16484-5 und dem Standard ANSI/ASHRAE 135 entsprechen. Die Managementsysteme arbeiten als BACnet-Client mit dem Device Profil BACnet Operation Workstation (B-OWS) mit mehreren Bedienstationen im Datennetz der Gesamtuniversität Tübingen.
-
Planungen für Neubauten und Modernisierungen im Bestand sind zukünftig mit dem Datenkommunikationsprotokoll BACnet nach DIN EN ISO 16484-5 unter Berücksichtigung der „TAB BACnet im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen“ vorzunehmen.
-
Die BACnet-Implementierung von Management- und Bedieneinrichtungen (MBE) erfolgt auf der Basis der Richtlinie „BACnet in öffentlichen Gebäuden/BACnet 2011“ des AMEV. Die MBE hat die Grundausstattung von BIBBs, Objekttypen, Properties und Zugriffsrechten der empfohlenen Mindestausstattung AMEV-Profil A für die MBE des Anhanges 4 und 5 aus der AMEV-Richtlinie zu unterstützen. Die erweiterte Ausstattung gemäß AMEV-Profil B oder zusätzlich geforderte BACnet- Funktionen werden nur bei konkreter Anforderung aus dem Projekt verwendet. Insofern Objekte, Properties und BIBBs der erweiterten Ausstattung erforderlich sind, werden diese gesondert als Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf, aufgeführt.
-
Als Automationsstationen (AS) sind ausschließlich frei programmierbare BACnet- Geräte mit dem BACnet Device Profil BACnet Building Controller (B-BC) einzusetzen. Als Datenkommunikationsprotokoll kommt in der Automationsebene (AE) BACnet nach DIN EN ISO 16484-5 zum Einsatz. Jede Automationsstation muss zum Zweck einer bidirektionalen Kommunikation sowohl als BACnet-Server als auch als BACnet-Client fungieren können. Funktionalität und Anforderungen zur Interoperabilität der Automationsstation müssen dem BACnet Device-Profil B-BC (BACnet Building Controller) entsprechen. Die Normenkonformität des angebotenen Kommunikationsprotokolls BACnet nach ISO 16484-5 für die Automationsstation mit dem Geräteprofil B-BC (BACnet Building Controller) musst durch das Zertifikat einer autorisierten Prüfstelle (akkreditiertes Prüfinstitut nach DIN EN ISO/IEC 17025) nachgewiesen werden und mindestens das Zertifikat des automatischen Konformitätstest 2008 vorweisen..
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-
Die BACnet-Automationsstationen (B-BC) werden in das bestehende Datennetz der Gesamtuniversität Tübingen eingebunden. Als physikalisches Medium ist grundsätzlich Ethernet (BACnet UDP/IP) vorzusehen. Die BACnet Automationsstationen erfüllen in dem BACnet UDP/IP-Netzwerk und zwischen einem BACnet UDP/IP und einem BACnet PTP-Netzwerk die Routerfunktion und können als Broadcast Management Device (BBMD) eingesetzt werden.
-
Die BACnet-Implementierung von Automationseinrichtungen (Automationsstationen) erfolgt auf der Basis der Richtlinie „BACnet in öffentlichen Gebäuden/BACnet 2011“ des AMEV. Die AS hat die Grundausstattung von BIBBs, Objekttypen, Properties und Zugriffsrechten der empfohlenen Mindestausstattung AMEV-Profil A für die MBE des Anhanges 4 und 5 aus der AMEV-Richtlinie zu unterstützen. Die erweiterte Ausstattung gemäß AMEV-Profil B oder zusätzlich geforderte BACnet- Funktionen werden nur bei konkreter Anforderung aus dem Projekt verwendet. Insofern Objekte, Properties und BIBBs der erweiterten Ausstattung erforderlich sind, werden diese gesondert als Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf, aufgeführt.
-
BACnet nach ISO EN DIN 16484-5 ist das weltweit genormte Protokoll der Gebäudeautomation, das speziell für die Automation und das Managementebene entwickelt wurde. BACnet ist firmenneutral und frei von Lizenzen. Die vom BACnet Protokoll gemäß DIN EN ISO 16484-5 und dem ANSI/ASHRAE Standard 135-2008 einschließlich der in den Addenda 135-2008 definierten Richtlinien sind einzuhalten.
-
BACnet definiert wichtige Richtlinien in Anhängen (Annex), z.B. • Annex A, PICS (Protocol Implementation Conformance Statements) fassen in einem Formular alle wichtigen BACnet- Definitionen Geräteprofile zusammen und sind das wichtigste Dokument zur Konformitätsbeschreibung • Annex K, BIBBs (BACnet Interoperability Building Blocks) werden in Interoperbilitätsbereiche eingeteilt • Annex L, ordnet BIBBs den Geräteprofilen zu und definiert typische Profile wie Operator Workstation (B-OWS), Building Controller (B-BC), BACnet Advanced Application Controller (B-AAC), etc. • Annex H, definiert den BACnet-Tunneling Router als alternative Übertragungsmöglichkeit über nicht-BACnet-Netzwerke • Annex J, definiert BACnet UDP/IP und BBMD (BACnet Broadcast Management Device) für die Kommunikation in Netzwerken mittels Internet-Protokoll
-
BACnet umfasst die oberen 4 Schichten des OSI Referenzmodells und erlaubt somit die Kommunikation in einem Netzwerk mit verschiedenen physikalischen Medien, Übertragungsverfahren und Topologien.
-
Folgende Netzwerke sind für die Managementebene einzusetzen: • BACnet UDP/IP auf Ethernet IEEE 802.3
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-
Folgende Netzwerke sind für die Automationsebene einzusetzen: • BACnet UDP/IP auf Ethernet IEEE 802.3 • BACnet MS/TP auf der Feldebene • Modbus auf der Feldebene • M-Bus auf der Feldebene
-
Netzwerke wie ARCNET, Ethernet (ohne IP) sind nicht zulässig.
-
Es sind „native“ BACnet-Geräte einzusetzen, wobei folgende Definition den Begriff definiert: • integrierte, untrennbar dem Gerät verbundene BACnet-Schnittstelle • BACnet ist auch interner Bus und wird nicht gewandelt (z.B. in OPC) • keine alternative Kommunikation möglich, z.B. durch Herstellerbus • alle Geräteinformationen als BACnet- Objekt und Funktion zugreifbar
-
In Schicht 7, der Applikationsschicht, sind zahlreiche Standard-Datentypen (Objekte) und Systemdienste vereinbart, die vom Anbieter von BACnet- Anwendungen zwingend einzuhalten sind.
-
BACnet definiert für die Gebäudeautomation optimale Datenobjekte und passende Dienste zu deren Übertragung. Für eine hochwertige und herstellerübergreifende Gesamtfunktion müssen mindestens folgende BACnet-Objekte in dem Automations- und Managementsystem unterstützt und verwendet werden. • Analog_Input, Analog_Output, Analog Value • Binary_Input, Binary_Output, Binary_Value • Multistate_Input, Multistate_Output, Multistate_Value • Accumulator (optional) • Calendar • Device • File • Group (optional) • Loop • Notification Class • Event Enrollment • Event Log (optional) • Program (optional) • Schedule • Trendlog • Pulse_Converter (optional) • Averaging (optional) • Command (optional)
Die Festlegungen entsprechen den in der 1.Ergänzung 2009 BACnet in öffentlichen Gebäuden im Anhang 4 und 5 aufgeführten Empfehlungen der AMEV für die Automationsstation (AS) und die Management- und Bedieneinrichtungen (MBE).
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11.7.1.2 Interoperabilitätsbereiche BACnet definiert Interoperabilitätsbereiche (IAs, Interoperability Areas) für die funktionale Beschreibung der Konformität. Annex K definiert BIBBs (BACnet Interoperability Building Blocks) mit Diensten (Services), unterschieden nach Client (A) und Server (B), die in Interoperabilitätsbereichen (IA) geordnet und gegliedert sind. Es werden folgende Interoperabilitätsbereiche unterschieden:
11.7.1.2.1 Interoperabilitätsbereich Datenaustausch (IA Data sharing)
-
IA Data sharing (Datenaustausch) ist unabdingbar für die Gesamtfunktion der Gebäudeautomation, er entscheidet über die Qualität und Leistungsfähigkeit des Anlagenbetriebes. Das GA-System, speziell die Automationsstation, muss alle relevanten Informationen (z.B. Datenpunkte, Sollwerte etc.) gesamthaft als BACnet- Objekte abbilden können, damit sie zur Kommunikation, Anzeige und Bedienung verfügbar sind: • zur Querkommunikation zwischen Automationsstationen (peer to peer) • zur Darstellung auf lokalen Bedieneinheiten • zur Darstellung in Managementsystemen
-
Alle wesentlichen Parameter wie Sollwerte, Grenzwerte, Grenzwerte für Alarme, etc. sind als BACnet Objekte bzw. Properties bereitzustellen und sollen von jedem beliebigen BACnet Client (B-OWS) veränderbar sein. Das auszuführende System muss alle zur Anzeige und Bedienung notwendigen Daten bereitstellen. Als „natives“ BACnet-System unterstützt es grundsätzlich alle Objekteigenschaften, insbesondere: • Hauptwerte aller physikalischen und kommunikativen Datenpunkte mit Benutzeradresse von 16 Zeichen (gemäß tba Standard 2011) sowie frei definierbare Datenpunktbeschreibung (Klartext) von mindestens 40 Zeichen. • Hauptwerte der Verarbeitungsfunktionen • Freie definierbare Zustandstexte für alle stufigen Signale (BI, BO, MO) • Alarm- und Warngrenzen für AI • Betriebstundenzähler für BI, MO • Schaltwechselzähler für BO, MO • Regler und Reglerparameter • Anlagensteuerung und Anlagenparameter und Sollwerte
-
Wichtige zu unterstützende BIBBs sind: • DS-RP-A/B - Read Property • DS-RPM-A/B – Read Property Multiple • DS-WP-A/B - Write Property • DS-WPM-B – Write Property Multiple • DS-COV-A/B - Bedienung von COV • DS-COVP-A/B – Abonnierung von COV • DS-COVU-A/B – Annahme von COV, spontan
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-
Auf alle in den GA-Funktionslisten enthaltenen Datenpunkte muss von jedem Punkt im Netzwerk ein Zugriff möglich sein. Jeder Datenpunkt von jedem Gerät im Netzwerk muss für eine Darstellung in Echtzeit zur Verfügung stehen. Die Zeitdauer zur Aktualisierung von Prozesswerten in der grafischen Darstellung des Visualisierungssystems darf max. 5 Sekunden betragen. Die Häufigkeit der Aufzeichnung von Prozessdaten ist abhängig von der Datenart vorzunehmen (für schnelle Prozesse wie Dampf- oder Druckregelung max. 5 Sekunden, für langsame Prozesse wie Raum- oder Außentemperaturüberwachung max. 1 Minute). Der Mechanismus der ereignisorientierten Meldung (Change of Value (COV) reporting) ist durch die betreffenden Geräte zu verwenden. Es muss möglich sein, den aktuellen Zustand aller Eigenschaften von allen BACnet-Objekten jedes im Netzwerk verfügbaren Gerätes zu lesen und darzustellen. Alle Sollwerte und Parameter zur Anpassung der Geräte-Konfiguration an geänderte Betriebsweisen müssen über das Netzwerk geändert / überschrieben werden können.
-
Eine Automationsstation (AS) muss in der Lage sein, mindestens die im Leistungsverzeichnis geforderten BACnet-Objekte, einschl. einer Reserve von 20%, gleichzeitig zur Kommunikation und Anzeige bereitzustellen.
11.7.1.2.2 Interoperabilitätsbereich Alarm—und Ereignismanagement (IA Alarm and Event)
-
IA Alarm- und Ereignismanagement (Alarm and Event) regelt die Entstehung, den Austausch und die Verteilung von Ereignissen und Alarmen im System. Das System muss nach Vorgaben des Projektes in der Lage sein, Alarme an Bediengeräte und Managementsysteme zu verteilen und darzustellen, die Bedienung von Alarmen zu ermöglichen, ein Alarmprotokoll zu erzeugen, Einstellungen wie Alarmempfänger, Alarmgrenzen, Alarmunterdrückung durchzuführen.
-
Alarme sind grundsätzlich für jede technologische Störung, jede Sollwertabweichung bei aktiver Regelung, Sensorausfall, Überwachung Schaltung/Betriebsmeldung, Schaltung an der Hand-/Notbedienebene, Grenzwertverletzungen.
-
Folgende grundlegende Funktionen des Alarm- und Ereignis-Managements sind zu erfüllen: • Einheitliche Alarmdarstellung und -behandlung in allen Bedieneinheiten des GA-Systems (mit gleichem Zustand, Quittierzustand, Meldungstext, Priorität, Zeitstempel) • Alarmpufferung bei kurzzeitigem Ausfall der Kommunikation • Definition von Kriterien zur Auslösen von Alarm- und Ereignismeldungen • Festlegen von Empfängern für die definierten Alarm- und Ereignismeldungen • Weiterleitung der Alarm- und Ereignismeldungen an die festgelegten Empfänger • Protokollierung aller aufgetretenen Alarm- und Ereignismeldungen in einer Liste • Einrichtung einer Meldeschauerunterdrückung für jeden Alarm
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- Insbesondere sind alle Mechanismen zur Verfügung zu stellen, die zur sicheren Übertragung von Alarm- und Ereignismeldungen von der Automationsebene (AS) an die Managementebene (B-OWS) erforderlich sind. Sofern den funktionalen Anforderungen genügend, ist die Benachrichtigungsart des "intrinsic reporting" anstelle des "algorithmic change reporting" zu verwenden.
- Alarm- und Ereignismeldungen müssen durch den Bediener bestätigt werden können (Alarme mit und ohne Quittierfunktion).
- Alle Alarm- und Ereignismeldungen müssen in einer Liste (Recipient_List) gespeichert werden. Diesem Alarm- und Ereignisprotokoll muss zu entnehmen sein, wann ein Alarm auftrat, ob, wann und wer ihn bestätigt hat.
- Der autorisierte Bediener muss jederzeit eine Zusammenfassung aller Alarm- und Ereignismeldungen abrufen können, um sich über den aktuellen Status aller Meldungen zu informieren.
- Ein autorisierter Bediener muss die Möglichkeit haben, die Kriterien, die zum Auslösen von Alarm- und Ereignismeldungen führen, nach seinen Bedürfnissen zu modifizieren (z.B. Alarmunterdrückung, Alarmverzögerung, etc.).
- Ein autorisierter Bediener muss die Möglichkeit haben, die Weiterleitung von Alarm- und Ereignismeldungen hinsichtlich Ziel, Prioritäten und der Abhängigkeit von Nutzungszeiten zu beeinflussen.
- Wenn ein Alarm oder Ereignis auftritt wird dies eine Meldung (Event Notification) angezeigt. Diese Meldungen enthalten schon die wichtigsten Informationen über das Ereignis. Die Automationsstationen müssen in der Lage sein den Ereignis- Anweisungstext zusammen mit den anderen Informationen über das Ereignis zu melden. Dabei ist ein mindestens 60 Zeichen langer Alarmtext zusätzlich zu den schon vorhandenen Textinformationen zu übertragen.
- Jeder Alarm muss einzeln in der Automationsstation gebildet und nach nicht quittierbaren, quittierbaren, quittier- und rückstellbaren Alarmen projektiert werden. Alle Alarme müssen zu Sammelalarmen mit freien Filterkriterien nach Alarmprioritäten gebündelt werden können. Es müssen mindestens 5 Alarmprioritäten mit je 3 Notification Classes verarbeitet werden können. Es muss eine Unterscheidung der Alarme nach ihrer Ursache möglich sein. Die Automationsstation muss dazu in der Lage sein die Statuszustände "in Alarm, Fault, Overridden, Out-Of-Service" zu unterscheiden. Dabei sind die Zustände "in Alarm und in Fault" auf jeden Fall als Störmeldungen weiterzuleiten. Systemstörmeldungen wie z.B. Devicestörung, Batteriemeldung, etc. sind nicht zu quittieren und haben keinen Einfluss auf den Anlagenzustand.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 153 von 209
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Wichtige zu unterstützende BIBBs sind: • AE-N-A,-B (Alarmmeldung auslösen) • AE-ACK-A,-B (Quittierung annehmen) • AE-INFO-A, -B (Liste der anstehenden Alarme und ausstehenden Quittierungen) • AE-ASUM-A,-B (Alarmübersicht senden) • AE-ESUM-A,-B (Liste der im Ereignisfall meldenden Objekte)
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Beim Starten der B-OWS werden alle anstehenden Alarme angezeigt. Dazu ist das BIBB AE INFO-A notwendig. Falls dies durch die AS nicht unterstützt wird, muss automatisch AE-ASUM-A bzw. AE-ESUM-A verwendet werden.
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BACnet definiert zwei verschiedene Mechanismen für das Erzeugen von Alarmen und Ereignissen • Der erste Mechanismus wird als „objektinternes Melden“ (en: intrinsic reporting) bezeichnet, weil er auf den objekteigenen Properties beruht, die für das Überwachen eines Ereignisses oder Alarms zugrunde liegen. • Der andere Mechanismus wird als „regelbasiertes Melden“ (algorithmic change reporting) bezeichnet. Das regelbasierte Melden ist funktional umfassender, da es auf dem zusätzlichen Ereigniskategorieobjekt (en: Event Enrollment object) basiert.
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Das objektinterne Melden ist vorzuziehen, wenn es die Anforderungen erfüllt.
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Zur Errichtung eines funktionierenden Alarmmanagement müssen auch die Device Implementation Guidelines von den BACnet Testing Laboratories (BTL) berücksichtigt werden.
11.7.1.2.3 Interoperabilitätsbereich Zeitschalten (IA Scheduling)
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IA Zeitschalten (Scheduling) für Zugriff auf lokale Zeitpläne der Automationsstation
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Der Zugriff auf und die Veränderung von den in den Automationsstationen abgelegten Kalender- und Zeitprogrammen muss über das Netzwerk von der Managementebene aus möglich sein.
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Der Bediener muss jederzeit die Möglichkeit haben: • den Inhalt der aktuellen Kalender- und Zeitprogramme einzusehen, um ableiten zu können, welche Regel- und Steuerungsaktivitäten gegenwärtig stattfinden • auf den Zeitplan für jedes Gerät, welches von einem Kalender- oder Zeitprogramm beeinflusst wird, Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch von der Managementebene aus für in der Automationsebene abgelegte Kalender- und Zeitprogramme.
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Wichtige zu unterstützende BIBBs sind: • SCHED-A, SCHED-E-B (Zeitplan lesen und ändern)
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Für die BACnet-Automationsstation werden mindestens 64 unabhängige Zeitschaltprogramme als Wochenpläne gefordert. Der eingegebene Kalender muss alle Feiertage für die nächsten 10 Jahre eingetragen haben.
11.7.1.2.4 Interoperabilitätsbereich Langzeittrend (IA Trending)
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 154 von 209
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IA Langzeittrend (Trending) für Zugriff auf lokale Trendspeicher der Automationsstation
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Es muss möglich sein, die Daten, welche von jedem Gerät im GA-Netzwerk geliefert werden, aufzuzeichnen und zu archivieren. Der Zugriff auf in den Automationsstationen abgelegte aufgezeichnete Daten muss über das Netzwerk von einer B-OWS in der Managementebene aus möglich sein. Der Bediener muss in der Lage sein, aufgezeichnete Daten abzurufen und zur Auswertung in tabellarischer und/oder grafischer Form darzustellen sowie diese Darstellung seinen Bedürfnissen anzupassen. Ein autorisierter Bediener muss die Möglichkeit haben, die Aufzeichnungsrate und -dauer zu modifizieren. Das dynamische Erzeugen und Löschen von Trend_Logs mit einer beliebigen B-OWS in der AS muss möglich sein.
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Wichtige zu unterstützende BIBBs sind: • T-VMT-A, -I-B (Trends der AS ändern) • T-ATR-A, -B (Trends der AS auslesen)
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Für jeden eingerichteten Regelkreis sind Trend_Log Objekte anzulegen. Alle Schaltungen und Betriebsmeldungen werden einheitlich mit Trend_Log Objekten archiviert (ereignisorientierte Aufzeichnung).
11.7.1.2.5 Interoperabilitätsbereich Geräte- und Netzwerkmanagement (Device and Network)
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IA Geräte- und Netzwerkmanagement (Device and Network) beschreibt die Möglichkeit, Geräte- und Netzwerkeigenschaften über BACnet abzufragen und zu verändern z.B. Zeitsynchronisierung angeschlossener AS und Lebenszeichenüberwachung angeschlossener AS. Der Bediener muss jederzeit in der Lage sein: • den Status jedes Gerätes im Netzwerk abzufragen • Informationen über jedes BACnet-Objekt und dessen Eigenschaften anzuzeigen • Geräte, die eine Fehlfunktion aufweisen, kommunikativ zu deaktivieren • eine Synchronisation von Datum und Uhrzeit an den Geräten durchzuführen • bei dafür vorgesehenen Geräten einen ferngesteuerten Neustart auszulösen • eine Datensicherung / -rücksicherung der Konfiguration von dafür vorgesehenen Geräten durchzuführen • eine Verbindung zu einem entfernten Netzwerk auf- und abzubauen
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Wichtige zu unterstützende BIBBs sind: • DM-TS-B (Zeitsynchronisierung annehmen) • DM-UTC-B (Zeitsynchronisierung vornehmen) • DM-RD-B (Device Neustart vornehmen) • DM-DCC-B (Device Kommunikationskontrolle) • DM-BR-B (Device Datensicherung) • DM-LM-B (Hinzufügen oder Entfernen von Listenelementen) • DM-DDB-A/B - Dynamisches Device Binding (Geräte am Netzwerk suchen) • DM-DOB-A/B - Dynamisches Object Binding (Objekte am Netzwerk suchen) • DM-OCD-A/B – Dynamisches Erzeugen und Löschen von Objekten
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 155 von 209
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Die Konformität wird vom Hersteller mit einem PICS (Protocol Implementation Conformance Statement nach BACnet Standard Annex A erklärt. Dieses PICS gibt Auskunft über normenkonforme Unterstützung der • Geräteprofile • Dienste, jeweils als Client und Server • Standard BACnet-Objekte • Standard- und optionale Eigenschaften ("Properties") jedes Objektes • Herstellerspezifische (proprietäre) Objekte und Erweiterungen der Eigenschaften • Unterstützte physikalische Medien • spezifische Einstellparameter, Datenraten, zulässige Wertebereiche etc. • Zeichensatz europäisch und/oder amerikanisch
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Die PICS ermöglichen die Abklärung der Interoperabilität. Es dürfen in BACnet herstellereigene Objekte und Dienste erzeugt werden, wenn sie das Zusammenwirken von Komponenten verschiedener Hersteller nicht verhindern oder stark erschweren.
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Die Konformität zu BACnet und ein ausgefülltes PICS sind Voraussetzung für ein optimales Zusammenwirken im Sinne interoperabler Funktionen. Darüber hinaus müssen PICS verschiedener Systemkomponenten auch inhaltlich und sinngemäß aufeinander abgestimmt werden. BACnet-Komponenten arbeiten nur zusammen, wenn sie über aufeinander abgestimmte (komplementäre) Dienste und geeignete Objekte verfügen. Im Rahmen eines Interoperabilitätstests erfolgt eine Überprüfung der Übereinstimmung der PICS. So wird sichergestellt, dass das Gesamtsystem die geforderte Funktionalität liefert.
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Zur Dokumentation projektspezifischer BACnet-Adressen (physikalische und virtuelle DP) in einer standardisierten Form wird eine EDE-Liste in MS-Excel verwendet (Engineering Data Exchange). Es werden sämtliche im Gerät enthaltenden Objekte aufgelistet, auch die komplexen Objekte wie Trend_Log, Notification_Class, Schedule, Event_Enrollment, etc. Die EDE-Liste ist vom Lieferanten der Automationsstationen vollständig auszufüllen, inklusive aller Pflicht- und freiwilligen Felder sowie der angefügten Einheiten- und Zustandstexttabellen.
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Folgende Informationen sind zu jedem BACnet-Objekt anzugeben: • in Pflichtfeldern (mandatory) • technische Objektnamen, -Adressen und Objekttypen • Benutzeradresse (keyname) • in zusätzlichen Feldern • Klartext zum Objekt (description) • physikalische Einheit (unit) • Zustandstexte (state text) • obere und untere Alarmgrenzen (high limit, low limit) • Bereichsgrenzen, Wertebereich (max/min present value) • Lese/Schreibrecht auf das Objekt (commandable) • ursprüngliche Adresse im Automationssystem (vendor specific address)
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Normungsbedingt sind die Feldbezeichner der Tabelle in englischer Sprache gehalten. Die projektspezifischen Eingaben sind vollständig in deutscher Sprache vorzunehmen.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 156 von 209
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- Der Einsatz von OPC (Wandlung BACnet zu OPC) in den Automationsstationen wird als nicht-nativ bewertet und ist nur in Ausnahmefällen zulässig, denn folgende wichtige Grundforderungen zur Betriebssicherheit sind mit OPC nicht erfüllt, wie z.B. • Alarme sind in AS zu bilden und in AS und MEN einheitlich • Zeitprogramme sind in AS zu bilden • Trenddaten sind in AS zu speichern • Unterbrechungsfreier Betrieb bei Parameteränderung der AS • Bei Unterbrechung der Kommunikation arbeiten AS uneingeschränkt weiter
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 157 von 209
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11.7.2 BACnet-Objekte 11.7.2.1 Allgemeine Bemerkungen Die bisher im BACnet-Standard festgelegten Objekttypen beschreiben mit einem Satz von eindeutig benannten und strukturierten Datenelementen, genannt Properties, durch Festlegung der entsprechenden Datenarten und -Begrenzungen alle erforderlichen Informationen für eine programmgestützte Interpretation im Kontext Gebäudeautomation. Die Daten werden mit ebenfalls im BACnet-Standard festgelegten Diensten (engl.: Services) übertragen. Die für eine Interoperabilität erforderlichen Datenelemente sind normativ zwingend vorgegeben. Alle optionalen Properties erweitern die funktionalen Eigenschaften eines BACnet-Objekts, wenn im Projekt erforderlich und den Interoperabilitätsbereich, wenn sie von den beteiligten Kommunikationspartnern gleichermaßen ausgeführt werden. Die BACnet-Objekttypen stellen die sichtbare und genormte Grundlage für die Interoperabilität von vernetzten GA-Systemen dar. Während die beschriebene Anwendung der IOBs, in Verbindung mit den Profilen des Anhangs A Einrichtungen spezifiziert, die über einen bekannten Umfang an BACnet-Funktionalität verfügen, ist die Anzahl und Art von BACnet- Objekten, abhängig von den geforderten Datenpunkten und den Funktionen für Überwachungs-, Steuer-, Regel- Optimierungs-, Management und Bedienaufgaben. Hierzu gehören z.B. die Anzahl von Meldungen, Zeitprogramm-Einträgen, dynamische Einblendungen usw. .
Dieser Abschnitt gibt Hinweise zur Festlegung von BACnet-Objekten sowohl im Bereich der Management- (BACnet Operation Workstation, B-OWS) als auch der Automationsebene (BACnet Building Controller, B-BC). Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen des Auftraggebers an die BACnet-Objekte aufgeführt:
- Zur Identifizierung von Objekten und Geräten sind aussagekräftige Bezeichnungen / Abkürzungen zu wählen, die im Wesentlichen der Struktur "Gebäude / Ort (z.B. Geschoss) / Anlage / Aggregat / Datenpunkt" folgen. Die Bezeichnungen müssen mindestens 40 Zeichen lang sein und durch Sonderzeichen wie z.B. Punkte getrennt werden können, um der oben angegebenen Struktur zu entsprechen. Die Durchgängigkeit der Verwendung gleicher Namenskonventionen im gesamten System von Automations- und Managementebene ist sicherzustellen.
- Die "Out of Service"-Eigenschaft muss für alle Objekte mit dieser Eigenschaft einstellbar (überschreibbar) sein. Das Setzen/Rücksetzen eines BACnet Input Objekts auf Out_Of_Service muss dazu führen, dass der über die B-OWS gesetzte Present_Value anstelle des Messwertes in der jeweiligen Applikation verwendet wird. Nach dem Zurücksetzen muss der Present_Value sofort den aktuellen Wert übernehmen.
- Jedes Geräte-Objekt (Device Object) muss über eine Eigenschaft zur Objekt- Beschreibung (Objekt Property „Description“) verfügen, mit deren Hilfe eine frei definierbare Datenpunktbeschreibung (Klartext) von mindestens 40 Zeichen in Form einer Textergänzung zum betreffenden Objekt definiert werden kann. Der Text muss frei editierbar sein und von der B-OWS veränderbar sein
- Die Zustände der binären Ein- und Ausgabeobjekte (z. B. Ein / Aus, Normal / Störung, Hand / Automatik) werden projektspezifisch beschrieben mit Hilfe der beiden Properties „Aktiv-Zustandstext“ (Active_Text) und „Inaktiv-Zustandstext“ (Inactive_Text). Die Properties müssen Zustandstexte mit mindestens 20 Zeichen zulassen. Die Zustände von mehrstufigen Ein- und Ausgabeobjekten werden beschrieben im Property „Zustandstext“ (State_Text), das über eine Liste mit allen möglichen Schaltzustände verfügt. Jeder Listeneintrag für mindestens 20 Zeichen umfassen können. Die Zustandstexte sind beim Engineering vollständig in Anlehnung zum Bestand zu konfigurieren.
- Alle analogen Objekte müssen konsequent Änderungsinformationen übertragen (COV Reporting). Dabei muss auf die Objekteigenschaft "COV_Increment" ein Schreibzugriff gewährt werden.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 158 von 209
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Bei den binären Ausgängen / Werten wird die Unterstützung aller Objekteigenschaften gefordert, die die Anzahl der Zustandswechsel sowie die aufsummierte Laufzeit betreffen, falls dies für die Anlagenfunktion erforderlich ist. Die aufsummierte Laufzeit für die Betriebsstunden sowie der Grenzwert für die Wartungsfunktion muss von jeder Bedienstation in der Management- und Automationsebene zurückgesetzt werden können. Betriebsstunden werden in binären Objekten mit Hilfe der Properties „Betriebsstundenzähler“ (Elapsed- Active_Time) und „Betriebsstundenzähler-Rücksetzzeitpunkt“ (Time_Of_Active - Time_Reset) erfasst. Die Betriebsstunden sind in Sekunden zu übergeben. Rückstellen bzw. Überschreiben des Wertes durch den Client muss möglich sein und ist zu protokollieren. Auch das Einstellen einer Obergrenze zur Auslösung einer Wartungsmeldung muss möglich sein. Das automatische Übermitteln einer Wartungsmeldung bei Überschreitung der Obergrenze durch einen Betriebsstundenzähler wird mit Hilfe des regelbasierten Meldens (Algorithmic Change Reporting) realisiert.
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Bei binären und mehrstufigen Ausgabeobjekten muss das Property „Rückmeldungswert“ (Feedback_Value) die automatische Überwachung des Sollzustandes mittels Intrinsic Reporting ermöglichen. Weichen Soll- und Ist- Zustand voneinander ab, ist nach einer einstellbaren Zeit eine Störmeldung auszugeben.
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Zusätzliche, nicht geforderte BACnet-Objekte dürfen nicht eingerichtet werden (z. B. Objekte zur vorgelagerten Signalaufbereitung zur Kompensation von Nichtlinearitäten eines Sensors)
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Mehrstufige Ein- und Ausgabeobjekte müssen mindestens zwölf Schaltzustände darstellen können. Die Schaltstufen sind automatisch gegeneinander verriegelt.
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Bei analogen, binären und mehrstufigen Ausgabe- und Wertobjekten können mehrere Eingriffe gleichzeitig erfolgen (z. B. Zeitschalten mit Zeitschaltobjekt und Handschalten mit Binäreingabe). Die Prioritäten der unterschiedlichen Eingriffe (z. B. Handschalten vor Zeitschalten) werden durch Eintragung des jeweils gewünschten Wertes in einer von 16 verfügbaren Prioritätenspalten im Property „Kommando-Prioritäten“ (Priority_Array) festgelegt. Somit lassen sich alle Output Objekte durch eine beliebige B-OWS mit jeder beliebigen Priorität übersteuern.
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Gemäß Norm müssen Ein- und Ausgabeobjekte in der Lage sein, im Property „Zustandsangaben“ (Status_Flags) folgende vorgegebenen Zustände zu unterscheiden: ❖ Alarmzustand (In Alarm) ❖ Systemfehler (z. B. Geberstörung) (Fault) ❖ Wert/Zustand überschrieben (Handeingriff) (Overridden) ❖ Außer Funktion gesetzt (Systembedienung) (Out Of Service) Dabei sind die Zustände „Alarm“ und „Systemfehler“ als Störungsmeldungen weiterzuleiten. Die Störungsmeldungen müssen entsprechend ihrer Wichtigkeit priorisiert werden.
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Geräte mit Kalenderfunktionalität müssen wenigstens ein Kalender-Objekt mit mindestens 20 Einträgen enthalten. Von jeder Workstation (B-OWS) im Netzwerk muss ein lesender und schreibender Zugriff auf die Kalenderobjekte möglich sein. Alle zur Änderung von Kalendereinträgen über das Netzwerk notwendigen Datentypen müssen unterstützt werden. Eine typische Anwendung des Objektes ist das Ablegen von Feiertagen, Betriebsferien oder von besonderen Ereignissen, an denen ein besonderer Zeitplan (Schedule) gültig ist. Es ist das zeitabhängige Schalten nach DIN EN ISO 16484-3 gefordert. Dazu sind alle zur Eingabe eines Kalendereintrages erforderlichen Datenarten für das Property "Date_List" zu unterstützen. Dies sind einzelne Tage, Zeitspannen, spezielle Wochen und Tage innerhalb eines Monats.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 159 von 209
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- Das Zeitplanobjekt "Schedule" bietet die Möglichkeit Zustände oder Werte basierend auf Datum und Uhrzeit zu verändern. Dabei wird typischerweise auf virtuelle Datenpunkte wie "Betriebsart Gesamtanlage", auf Betriebsparameter wie Sollwerte oder auf physikalische Ausgabefunktionen eingewirkt. Ein Zeitplan muss mehreren Datenpunkten zugeordnet werden können, wobei dann jeder Datenpunkt zu einer bestimmten Zeit auf den gleichen Wert geschaltet wird. Jede Automationsstation muss mindestens 10 Schedule-Objekte mit jeweils 10 Zeiteinträgen zur Verfügung stellen. Einträge in Zeitplänen (Schedules) müssen von jeder Workstation (B-OWS) und Vor-Ort Bedieneinheit aus verändert werden können. Die B-OWS muss in Zeitplänen unterschiedlichen Typen Binary, Anlog und Multistate unterstützen.
- Die B-OWS muss in Zeitplänen Sondertage auf 2 verschiedene Arten handeln können, einmal mit dem Calendar Objekt, als zweites mit direktem Sondertag- Eintrag im Schedule Objekt
- PID-Regelkreise müssen durch Regler-Objekte realisiert werden, um Parameter von einer Workstation (B-OWS) und einer Vor-Ort Bedieneinheit aus verändern zu können. Die entsprechenden Parameter müssen beschreibbar sein.
- Falls es für eine bestimmte Anwendung erforderlich sein sollte, müssen die entsprechenden Objekte wie z.B. Trend Log, Notification Class, Calendar, Schedule, etc. dynamisch (zur Laufzeit des Systems) erzeugt werden können. Die AS unterstützt das dynamische Löschen und Erzeugen von Objekten mit einer beliebigen B-OWS.
- Die B-OWS muss Trends aus der AS (B-BC) anzeigen, aus der AS auslesen und in eine Datenbank archivieren (Historische Daten über einen längeren Zeitraum) und die gespeicherten Daten als csv-Datei zum Export bereitstellen können.
- Die Darstellung der Inhalte der Trend_Logs muss in grafischer und tabellarischer Form erfolgen
- Lese- und Schreibrechte für jeden Parameter müssen programmierbar und mindestens in 8 Stufen getrennt einstellbar sein
- Die B-OWS (MBE) muss in der Lage sein BACnet Devices zu finden und die enthaltenen Objekte auszulesen. Die Generierung der Datenbasis in der B-OWS erfolgt auf diesem Weg und nicht durch den Import von EDE-Files
- Die B-OWS unterstützt UTC-Time_Synchronisation
- Änderungen durch eine beliebige B-OWS (z.B. Sollwerte, dynamische erzeugte Objekte, etc.) müssen nach Operationen mit dem AS Engineering Tool (z.B. bei Programmänderungen, Neuladen der AS, etc.) erhalten bleiben
11.7.2.2 Beschreibung der BACnet-Objekte
- Die in der Norm festgelegten BACnet Objekttypen beschreiben mit einem Satz von eindeutig benannten und strukturierten Daten-Elementen, genannt Properties, durch Festlegung der entsprechenden Datenarten und Begrenzungen alle erforderlichen Informationen für eine programmgestützte Interpretation im Kontext Gebäudeautomation. Die Daten werden mit ebenfalls in der Norm festgelegten Diensten (Services) übertragen. Die für eine Interoperabilität mit eingeschränkter Systemfunktionalität erforderlichen Daten-Elemente sind normativ zwingend vorgegeben. Alle optionalen Properties erweitern den Interoperabilitätsbereich, wenn sie von den beteiligten Kommunikationspartnern gleichermaßen implementiert werden. Der für das GA-System im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen insgesamt erforderliche Interoperabilitätsbereich und daraus abgeleitet die BIBBs (BACnet Interoperabilitäts-Bausteine) für die unterschiedlichen Einrichtungen (Devices) wird nachfolgend beschrieben. 11.7.2.3 Systemengineering und Diagnose über BACnet-Dienste
- Eine Besonderheit von BACnet ist die Möglichkeit, die Arbeitsweise von Regelfunktionen in heterogenen GA-Systemen durch Beeinflussung der Properties
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 160 von 209
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des Reglerobjekts zu verändern. Gleichzeitig können die Resultate bezogen auf die Funktion beobachtet werden. Diese Funktionalität ist von besonderer Bedeutung während der Inbetriebnahme oder für die Diagnose von Problemen und für den Nachweis der Funktion. 2. Um den Aktualwert (Present_Value) eines Objektes von dem darunter liegenden Prozess zu entkoppeln und ihm einen bestimmten Wert vorzugeben, muss das Objekt zuerst außer Betrieb genommen werden, was durch Setzen des „out of service“-Property auf „wahr“ (true) erfolgt. Das „out of service“-Property wird für alle Ein-Ausgabe- und Wert-Objekte sowie für das Reglerobjekt und das Programmobjekt zur Verfügung gestellt. 3. Um auch sehr einfachen, anwendungsspezifischen Geräten entgegenzukommen, verlangt BACnet nicht, dass das „out of service“-Property schreibbar ist. In solchen Geräten wird das „out of service“-Property von device-internen Funktionen festgelegt und gegebenenfalls verändert. Dabei kann es sich um herstellerspezifische Konfigurationswerkzeuge handeln. Eine Inbetriebnahme und Diagnose über das BACnet-Netzwerk ist nur möglich, wenn das „out of service“- Property für das Diagnosesystem schreibbar ist. Deshalb das muss das „out of service“-Property bei allen dafür vorgesehenen Objekten einstellbar (überschreibbar) sein.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 161 von 209
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11.7.2.4 Benutzung der Objektbeschreibung
- Alle BACnet-Objekte haben ein Property für einen optionalen Beschreibungstext dessen Länge und Inhalt nicht vorgegeben bzw. eingeschränkt ist. Der Zweck dieses Objekt-Property („Description“) ist, einem Bediener oder Servicetechniker Informationen über die Verwendung oder Anwendung eines bestimmten Objektes in einer BACnet-Einrichtung zu beschreiben. Für jedes BACnet-Objekt ist eine frei definierbare Datenpunktbeschreibung (Klartext) von mindestens 40 Zeichen in Form einer Textergänzung zum betreffenden Objekt vorzusehen. Der Text muss in deutscher Sprache verfasst sein, frei editiert werden können und dem Zeichensatz nach ISO-8859-1 oder ISO-10646 inkl. deutscher Sonderzeichen entsprechen. In jedem Fall ist eine ausgefüllte Objekt-Beschreibung insbesondere beim Hardware- Objekt in der Projektdokumentation sehr wichtig.
11.7.2.5 Anmerkung zu komplexen Kommunikations-Objekttypen
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Nach DIN EN ISO 16484-3 erfordern alle Objekttypen, die über E/A-Objekte hinausgehen („komplexe Kommunikationsobjekte“), eine besondere Abstimmung zwischen den System-Errichtern bei einer heterogenen Systemkopplung und eine besonders sorgfältige Dokumentation wegen evtl. Gewährleistungsansprüche. Ziel der Abstimmung der Objekt-Properties ist es, eine konsistente Verwendung in einem Projekt sicherzustellen. In DIN EN ISO 16484-5 Datenprotokoll wird die Verwendung und Behandlung dieser Objekt-Properties als "local matter" bezeichnet, d. h. eine projektspezifisch von Fall zu Fall zu lösende Aufgabe.
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Die geforderten GA-Funktionen sind mit möglichst leistungsfähigen Objekttypen in den AS einzurichten und nicht über sogenannte Hilfsobjekte nachzubilden oder in MBE parallel einzurichten. Zum Beispiel muss die Änderung der Zeitschaltprogramme in den AS durch die MBE mit Hilfe der Objekttypen Zeitplan (Schedule) oder Kalender (Calendar) erfolgen und nicht über eine Ansammlung von einfachen Objekttypen.
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Das Einrichten von geforderten BACnet-Funktionen für den laufenden GA-Betrieb mit nicht geforderten herstellerspezifischen Objekttypen, Properties oder Diensten sowie Einschränkungen oder Erweiterungen ist nicht zugelassen.
11.7.2.6 Analoge Eingabe, Ausgabe und Analogwert – COV
- Alle analogen Objekttypen haben die Fähigkeit, Wertänderungen zu melden, indem sie die COV Reporting Methode benutzen. Dazu muss der Wert von einer anderen BACnet-Einrichtung (als Client) abonniert werden. Die Wertübertragung nach dem COV Verfahren wird gefordert, damit alle analogen Objekte (Eingabe, Ausgabe und Wert) konsequent als Änderungsinformationen übertragen werden. Der Schreibzugriff auf den Schwellenwert für die Übertragung (COV_Increment) über die BACnet Dienste muss ebenfalls ausgeführt werden. Grenzwerte müssen veränderbar sein, Fehlerzustände angezeigt und Ersatzwerte vorgeben werden können.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 162 von 209
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11.7.2.7 Binäre Eingabe - Zustandstexte Binäre Eingaben verfügen über zwei Objekt-Properties deren Inhalte abzustimmen sind. Im Vorfeld hat eine Abstimmung aller Zustandstexte für die binären Datenpunkte in Form der Objekt-Properties Inactive_Text und Active_Text mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Beispiele sind "Ein", "Aus", "Gestört", "Stopp", "Offen", "Geschlossen" , "Aus, Stufe 1, Stufe 2", "Automatik, Aus, Ein", etc..
11.7.2.8 Binäre Ausgabe
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Für die binäre Ausgabe sind zusätzlich zu den Properties Inactive_Text und Active_Text (siehe binäre Eingabe) folgende Properties auszuführen : • Property Feedback_Value (Befehlsausführkontrolle) • Property accumulated run times (Betriebsstundenerfassung) • Die Anzahl der Schaltzyklen und die aufsummierte Laufzeit ist zu erfassen und zu übertragen. Durch die Funktion für aufsummierte Laufzeiten (accumulated run times) sind ebenso die Objekt-Properties Elapsed_Active_Time und Time_Of_Active_Time_ Reset gefordert. Dabei muss das Property Elapsed_Active_Time schreibbar sein, damit die gezählte Laufzeit zurücksetzbar ist. • Property Minimum_On_Time und Minimum_Off_Time (Minimale Ein- und/oder minimale Aus-Zeit ) • Die Anwendung ist z. B. für die Höchstlastbegrenzung, Impulsschaltbefehle, etc. vorgesehen. • Property Change_Of_State_Count (Ereigniszählung) • Das Property dient zur Zählung der Schalthäufigkeit. Durch diese Funktion sind ebenso die Objekt-Properties Change_Of_State_Time (Zeitstempel für einen Zustandswechsel) und Time_Of_State_Count_Reset (Zeitstempel für das Rücksetzen des Zählers für die Zustandswechsel) gefordert. Dabei muss der Change_Of_State_ Count schreibbar sein, so dass der Zählerstand zurücksetzbar ist.
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Die Prioritätensteuerung einer binären Ausgabe ist mit dem Property „Kommando- Prioritäten“ (Priority Array) auszuführen. Der Einsatz eines oder mehrerer BACnet- Objekte ist nicht erlaubt.
11.7.2.9 Binärwert (Binary Value)
- Für das Objekt eines virtuellen oder gemeinsamen, kommunikativen Datenpunkts sind die unter dem Punkt „Binäre Ausgabe“ beschriebenen Properties “Inactive_Text und Active_Text, Minimum_On_Time und Minimum_Off_Time, Change_Of_State_Time, Change_Of_State_Count, Elapsed_Active_Time und Time_Of_Active_Time_Reset “ auszuführen.
Verantwortlicher:BB-4 TGA-Standard Erstelldatum: 13.08.2014 225_260317_TGA-Standard_ V5.0.docx Version 5.0 Prüfer / Freigeber: GBL Prüf-/Freigabedatum: 19.03.2014 Seite 163 von 209
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11.7.2.10 Betriebskalender Objekt
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Das Kalenderobjekt (Calendar Object) dient dazu, eine Liste mit Zeitangaben anzulegen. Die Zeitangaben werden im Property „Datumsliste“ (Date_List) als Datum, Zeitspanne oder Kombinationen aus Monat, Woche und Wochentag eingetragen. Eine typische Anwendung des Objektes Betriebskalender ist das Ablegen von Feiertagen, Betriebsferien oder von besonderen Ereignissen, an denen ein besonderer Zeitplan (Schedule) gültig ist. BACnet legt weder die Anzahl der Kalender Objekte fest, noch die Anzahl der Einträge, die ein Betriebskalender mindestens zulassen muss. BACnet legt auch nicht fest, ob die Einträge im Betriebskalender über das Netzwerk verändert werden können. Sind Einträge für das zeitabhängige Schalten nach DIN EN ISO 16484-3 gefordert, sind alle zur Eingabe eines Kalendereintrages erforderlichen Datenarten für das Property Date_List zu unterstützen. Dies sind einzelne Tage, Zeitspannen, spezielle Wochen und Tage innerhalb eines Monats. Jede BACnet-Automationseinrichtung muss eine Kapazität von wenigstens 30 Einträgen erlauben.
-
Von jeder MBE im Netzwerk und über das Bediengerät der Automationsstation muss lesender und schreibender Zugriff auf die Zeitplanobjekte möglich sein. Sofern im Projekt nicht anders spezifiziert, sind beide Bedienmöglichkeiten gleichberechtigt. Der letzte Eintrag hat somit Gültigkeit.
11.7.2.11 Reglerobjekt
- Reglerobjekte dienen dazu, Regelfunktionen und deren Parameter darzustellen und zu beeinflussen. Eine Einstellung der Regelparameter über das GA-Netzwerk ist auszuführen. Dadurch müssen die Reglerparameter, die zur Optimierung des Regelverhaltens benötigt werden, schreibbar sein. Dabei handelt es sich um folgende Parameter: Update_Interval, Setpoint (Sollwert), Proportional_Constant (P- Bereich, Xp), Integral_Constant (Nachstellzeit), Derivative_Constant (Vorhaltezeit) und Bias. Zusätzliche Parameter werden von der Norm nicht unterstützt.
11.7.2.12 Mehrstufige Ein- und Ausgabe, mehrstufiger Wert
- Mehrstufige EIN-/Ausgabe Objekte verfügen über Objekt-Properties State_Text für jeden der möglichen Zustände, die der Aktualwert als Property Present_Value annehmen kann. Zusätzlich verfügen mehrstufige Ausgabeobjekte über das Property Feedback_Value. Alle mehrstufigen Objekttypen haben die Fähigkeit, Wertänderungen zu melden, indem sie die objekteigene (intrinsic reporting) Methode für COS (Change of State) benutzen. Die Inhalte der Objekt-Properties State_Text sind bei einem Projekt vor dem Engineering abzustimmen.
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11.7.2.13 Zeitplanobjekt
-
Zeitschaltfunktionen sind grundsätzlich mit dem Zeitplanobjekt in den Automationsstationen zu realisieren. Das Zeitplanobjekt (Schedule Object) wird eingesetzt, um Zustände oder Werte in Abhängigkeit von Datum und Uhrzeit zu verändern. Dabei wird z. B. auf physikalische Ausgabefunktionen, Betriebsparameter (z. B. Sollwerte) oder virtuelle Objekte wie „Betriebsart Gesamtanlage“ eingewirkt. Das Property „Wochenzeitplan“ (Weekly_Schedule) enthält einen Zeitplan für sieben Wochentage mit mindestens 6 Schaltzeiten und - werten je Tag. Der Zeitbereich, in dem das Zeitplanobjekt aktiv ist, wird im Property „Gültigkeitszeitraum“ (Effektive_Period) festgelegt. Ein Zeitplan kann mehreren Objekten vom gleichen Typ zugeordnet werden, wobei alle diese Objekte zu der vorgegebenen Zeit auf den gleichen Wert gesetzt werden. Ausnahmen vom Zeitschaltplan sind – auch wenn sie nur einmalig auftreten – mit dem Property „Ausnahmezeitplan“ (Exception_Schedule) des Zeitplanobjekts zu erfassen. Die von den Ausnahmen betroffenen Zeiträume werden mit dem Kalenderobjekt festgelegt. Jede AS muss mindestens 10 Zeitplanobjekte mit jeweils mindestens 6 Zeiteinträgen pro Wochentag (Weekly_Schedule) und mindestens 6 Verweise auf Kalenderobjekte pro Property „Ausnahmezeitplan“ (Exception_Schedule) zu Verfügung stellen. Im Property „Auftragsprioritäten“ (Priority_For_Writing) wird die Priorität des Eingriffs des Zeitplanobjekts festgelegt. Diese hat Auswirkungen auf die Position des Eintrags im Property „Kommando-Prioritäten“ (Priority_Array) des vom Eingriff betroffenen Objekts.
-
Von jeder MBE im Netzwerk und über das Bediengerät der Automationsstation muss lesender und schreibender Zugriff auf die Zeitplanobjekte möglich sein. Sofern im Projekt nicht anders spezifiziert, sind beide Bedienmöglichkeiten gleichberechtigt. Der letzte Eintrag hat somit Gültigkeit. Änderungen vor Ort sind als Betriebsmeldung an die MBE zu melden.
11.7.2.14 Erzeugen und Löschen von BACnet Objekten im laufenden Betrieb (Dynamic Object Creation and Deletion)) BACnet bietet die Möglichkeit, neue Objekte dynamisch zu erzeugen, also nach dem eigentlichen Engineering Prozess. Theoretisch können mit diesem Verfahren alle Objekttypen erzeugt werden. Diese Funktionalität dient hauptsächlich dazu, Objekte wie Mittelwert, Betriebskalender, Ereigniskategorie, Gruppeneingabe, Meldungsklasse, Zeitplan und Trend Aufzeichnung im Betrieb des GA-Systems dynamisch zu erzeugen.
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11.7.3 Anwendung von BACnet Diensten (Services) 11.7.3.1 Prioritätensteuerung für interoperable Aufträge/Befehle Eine Stärke des BACnet Protokolls ist die Verwendung des Verfahrens für die Priorisierung von Befehlen (command priority). Damit wird es möglich, die verschiedenen Befehle wie Start- und Stoppbefehle, Sollwertverstellung etc. zu priorisieren um die Reihenfolge der Befehlsausführung vorhersehbar zu gestalten. Den verschiedenen Prozessen/GA- Funktionen oder Datenpunkten wird eine Prioritätenebene (command priority level) zugeordnet.
In BACnet ist folgendes Prioritätenschema bereits festgelegt :
| Prioritäten- ebene | Anwendung | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Manual-Life Safety (Sicherheit – Hand) | Not-Aus |
| 2 | Automatic-Life Safety (Sicherheit - Automatik) | Brand |
| 3 | Frei Verfügbar | |
| 4 | Frei Verfügbar | |
| 5 | Critical Equipment Control (Kritische Anwendung) | Frost, Übertemperatur |
| 6 | Minimum On/Off (Ein/Aus) | Nachlaufzeit |
| 7 | Frei Verfügbar | |
| 8 | Manual Operator (Hand) | BACnet-Client (MBE) |
| 9 | Frei Verfügbar | |
| 10 | Frei Verfügbar | |
| 11 | Loop | Regler |
| 12 | Anwenderprogramm | Anwenderprogramm |
| 13 | Zeitprogramm global | Ferienkalender |
| 14 | Zeitprogramm lokal | Anlagen-Zeitprogramm |
| 15 | Belegt aus Historie | Zeitprogramm JC |
| 16 | Automatik DDC-Betrieb | Automatik DDC-Betrieb |
Tabelle : Standard BACnet Befehlsprioritäten
Hinweis
- Die Prioritäten 3, 4, 7 und 9 - 16 stehen für projektspezifische Zuweisungen zur Verfügung, sie sind mit dem AG festzulegen. Im Rahmen der weiteren Planung wird festgelegt • welche Prozesse/Funktionen in das Prioritätenschema aufgenommen werden sollen und • welche relative Bedeutung ein Datenpunkt/Prozess bekommen soll, d.h. welcher Prioritätenebene er zugewiesen werden soll, damit er nur von einer definierten Befehlspriorität beeinflusst werden kann.
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Folgende Prozesse/Funktionen sind mit einer Prioritätensteuerung zu versehen, welche für den gesamten BACnet Systemverbund gilt: 2. Schalthandlungen für alle binären und analogen Ausgaben (Funktionen MEN aktiv – AEN aktiv – Automatik aktiv – LVB aktiv) 3. Ereignisabhängiges Schalten 4. Zeitabhängiges Schalten 5. Gleitendes Ein-/Ausschalten 6. Zyklisches Schalten 7. Netzersatzbetrieb 8. Netzwiederkehrprogramm 9. Höchstlastbegrenzung 10. Tarifabhängiges Schalten
11.7.3.2 Ereignis Management in BACnet Systemen
11.7.3.2.1 Zuweisung von Ereignis Prioritäten
- BACnet bietet die Möglichkeit, jeder Transaktion für die eine automatische Meldung erwünscht ist, eine numerische Priorität zuzuweisen. Solche Transaktionen sind TO- OFFNORMAL, TO-FAULT und TO-NORMAL. Die Bedeutung jeder dieser Transaktionen hängt von dem hinterlegten Algorithmus ab, der dem betreffenden Ereignis-Eingang nachgeschaltet ist. Die gängigen Algorithmen sind normativ präzise in BACnet beschrieben. Dabei handelt es sich um folgende Ereignisse: • COB Änderung einer Bitfolge (Change of Bitstream), • COS Zustandsänderung (Change of State ), • COV Wertänderung (Change of Value), • Befehl nicht erfolgreich (Command Failure), • Gleitender Grenzwert (Sliding (or floating) Limit) und • Bereichsüberschreitung (Out of Range).
- Der Wertebereich für die Prioritäten reicht von 0 bis 255 wobei 0 die höchste und 255 die niedrigste Priorität bedeutet. Typischerweise wird auf Projekten nur eine kleine Anzahl dedizierter Werte wie z. B. "255, 128, 0" verwendet, deren Wichtigkeit dann "hoch, mittel und niedrig" bedeutet.
- Alarm-Ereignisse werden in BACnet entweder durch Objekte erzeugt, die objekteigenes Melden (Intrinsic Reporting) unterstützen oder durch Ereigniskategorieobjekte (Event Enrollment Objects).
- Folgende Objekttypen unterstützen das objekteigene Melden (Intrinsic Reporting):
- Analoger Ein- und Ausgang und Wert
- Binärer Ein- und Ausgang und Wert
- mehrstufiger Ein- und Ausgang sowie das Reglerobjekt
- Nur der Aktualwert (Present_Value) oder die Status_Flags können in das objekteigene Melden (Intrinsic Alarming) einbezogen werden.
- Für Ereigniskategorieobjekte gilt, dass die Standard-Algorithmen auf jedes Objekt- Property angewendet werden können.
- Die Verteilung von Ereignis/Alarmnachrichten wird über die so genannten Mitteilungsklassen (Notification Classes) geregelt. Diese werden im nachfolgenden Abschnitt beschrieben. Ein Parameter der Alarmmeldung (alarm notification) ist die numerische Priorität. Die Priorität ist ein Objekt-Property der Ereigniskategorie- (Event Enrollment) Mitteilungsklassen- (Notification Class) Objekte. BACnet legt nicht fest, wofür die Priorität eingesetzt werden soll.
- Die Alarmprioritäten sind den tatsächlich vorkommenden Alarmen zu zuweisen und Reaktionen darauf festzulegen. Reaktionen können sein: • Ausgabe der Meldung auf einen Drucker, • Auslösen eines akustischen oder optischen Signals,
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• Erstellen eines Berichts mit den gesammelten Alarmen einer bestimmten Priorität usw. 12. Für jeden Alarm ist eine Meldeschauerunterdrückung einzurichten. Die Quittierung eines Alarms ist unabhängig von der Entriegelung von Störungen am Schaltschrank einzurichten. Die Alarme in der AS sind so einzurichten, dass die Quittierung von Alarmen in der AS gespeichert wird und dass die AS im Falle eines Alarmes zusammen mit der Alarmmeldung verschickt wird.
11.7.3.2.2 Festlegen von Meldeklassen (Notification Classes)
-
Wie im letzten Abschnitt angedeutet, können mit BACnet Informationen über Ereignisse/Alarme abhängig von ihrer Art, dem Wochentag oder von der Uhrzeit zu verschiedenen Zielen geleitet werden. BACnet erreicht dies durch die Einrichtung von Meldeklassen (Notification Class Objects). Eine Meldeklasse wird durch Zahl (integer) dargestellt. Aufgrund der jeweiligen Meldeklasse einer Ereignismeldung wird diese den Empfängern zugestellt, die für diese Meldeklasse im Meldeklassen- Objekt eingetragen sind. Im einfachsten Falle existiert für ein System nur eine Meldeklasse, die fest eingerichtet ist und besagt, dass alle Meldungen immer, also 24 Stunden pro Tag an einen bestimmten Empfänger geschickt werden.
-
Für jedes BACnet-Objekt, das Meldungen mittels Intrinsic Reporting oder Algorithmic Change Reporting erzeugen soll, ist ein Meldungsklassenobjekt (Notification Class) mit folgenden Properties einzurichten: • Prioritätsstufe (Priority) • Quittierungspflicht (Ack_Required) • Empfängerliste (Recipient_List) der vom Auftreten der Meldung zu informierenden Stellen • Objektbeschreibung (Description) als Klartextanweisung für Bediener
-
Für jede Meldungsart ist ein eigenes Meldungsklassenobjekt anzulegen. Die Meldung wird den Empfängern zugestellt, die für die jeweilige Meldungsklasse im Property „Empfängerliste“ (Recipient_List) im Meldungsklassenobjekt eingetragen sind.
-
Alle Meldungsklassenobjekte verfügen über das Property „Empfängerliste“ (Recipient_Liste). Bei BACnet-Servern ist dort einzutragen, welche BACnet-Clients als Empfänger für die jeweiligen Meldungen vorgesehen sind. Die Informationen können je nach Art, Wochentag oder Uhrzeit unterschiedlichen Zielen zugeleitet werden.
-
Die Empfängerliste wird beim Engineering in der Automationseinrichtung (AS) eingetragen und dort unverlierbar gespeichert. Die Automationseinrichtung muss die Bearbeitung der Empfängerliste mit den Diensten „AddListElement“, „RemoveListElement“ und „WriteProperty“ unterstützen. Die Einträge in die Empfängerliste ist sowohl als Device-ID als auch MAC-ID zu ermöglichen. Der Eintrag als Device-ID ist zu bevorzugen.
-
Bei der Ausführung sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Meldeklassen für das „Intrinsic Alarming“ zu beachten.
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| Beschreibung | BACnet | BACnet Severity | BACnet Intrinsic | Quitt to Off | Quitt to normal | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Noti. | normal/ to | ||||||||
| Class | fault | ||||||||
| Messpunkt mit Grenzwertüberwachung (unkritisch) Fühler, die in die Regelfunktion der Anlage eingebunden sind (z.B. ZU/AB-Temperatur, Vorlauftemperatur, Raumtemperatur, Luftqualität, Helligkeit, Feuchte, Druck) | 1 | 10 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Messpunkt mit Grenzwertüberwachung (kritisch) Fühler, die in die Regelfunktion der Anlage eingebunden sind (z.B. Kaltwasservorlauf) | 2 | 20 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Analog Ausgang (AO) wenn erforderlich Analoger Ausgang wenn eine Grenzwertüberwachung notwendig ist | 3 | 30 | Alarm | Nein | Nein | ||||
| Zählwert (AI oder Pulse-Counter) Zählwert wenn eigene Grenzwertüberwachung notwendig ist | 4 | 40 | Alarm | Nein | Nein | ||||
| Schaltbefehle (BO oder MSO oder BV oder MSV) Schaltbefehle deren Zustandsänderungen mittels Event aufgezeichnet werden sollen (z.B. Pumpe oder Zulüfter Ein/AUS) | 5 | 50 | Event/ Alarm *) | Nein/ Ja*) | Nein | ||||
| Schaltbefehle (BO oder MSO oder BV oder MSV) Schaltbefehle deren Zustandsänderungen mittels Event aufgezeichnet werden sollen (z.B. Pumpe oder Zulüfter Ein/AUS) | 6 | 60 | Event/ Alarm *) | Nein/ Ja*) | Nein | ||||
| Betriebsmeldungen (BI oder BV ,MSI oder MSV) Betriebsmeldungen deren Zustandsänderungen mittels Event aufgezeichnet werden sollen (z.B. Kompressor Ein/AUS) | 7 | 70 | Event | Nein | Nein | ||||
| Gefahr (Priorität 1) Alle Störungen, die die Sicherheit von Menschen gefährden (z.B. Brandschutzklappen, Feuerwehrschalter, Brandalarm, Digistorienabluft) | 8 | 80 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Alarm (Priorität 2) Alle Störungen, die zum Abschalten einer Anlage führen und deren Sicherheit gefährden (z.B. Frost, Spannungsausfall, DDC - Ausfall, Kommunikationsausfall) | 9 | 90 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Störung (Priorität 3) Alle Störungen, die zum Abschalten einer Anlage führen, aber deren Sicherheit nicht gefährdet (z.B. Motorschutz, Keilriemen- überwachung, Pumpenstörung) | 10 | 100 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Störung (Priorität 4) Alle Störungen, die nicht zum Abschalten einer Anlage führen, aber deren Sicherheit nicht gefährdet (z.B. Behälter übervoll) | 11 | 110 | Alarm | Ja | Nein | ||||
| Wartungsmeldungen Alle Meldungen, die nicht zu einer Abschaltung der Anlage führen (z.B. Filterüberwachung, Keilriemenschlupf ) | 12 | 120 | Alarm | Ja | Nein |
Abb. 11-15: Tabelle „Intrinsic Alarming, *) vor Ausführung Freigabe bei tba erforderlich!
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11.7.3.3 Festlegung der Benutzer-Zugriffskontrolle Die Rückverfolgung von Alarmquittierungen ist ein wichtiger Aspekt des technischen Facility Managements. In BACnet-Systemen können Einrichtungen so konfiguriert werden, dass dort Alarmquittierungen ausschließlich von bestimmten Bedienern möglich sind. Dazu können den einzelnen Benutzern jeweils unterschiedliche Zugriffsberechtigungen entsprechend ihrem Verantwortungsbereich zugewiesen werden. Bei BACnet gibt es einen optionalen Passwortschutz für die Systemverwaltung über das Netzwerk (Remote Device Management) mit den Diensten „DeviceCommunicationControl“ und „ReinitializeDevice“. Der erste Dienst ermöglicht dem Personal an einer BACnet Operator Workstation, die Kommunikation eines BACnet Device abzuschalten, wenn es z. B. durch einen defekten Fühler fortlaufend unsinnige Meldungen erzeugt. Der zweite Dienst kann ein Device im GA-Netzwerk zu einem Kalt- oder Warmstart auffordern. In beiden Fällen kann die Verwendung von Passworten vereinbart und in den Einrichtungen hinterlegt sein. Diese Passworte können bis zu 20 Zeichen lang sein. 11.7.3.4 Verarbeitung von Wertänderungen – COV (Change of Value Processing) Eine Stärke von BACnet ist die Unterstützung des Übertragungsverfahrens nach Wertänderung COV (Change of Value). Das bedeutet, dass man bestimmte Objekttypen so konfigurieren kann, dass sie eine Information absetzen, wenn sich ihr Aktualwert um einen definierten Schwellenwert geändert hat oder wenn sich ihr Status ändert. Unter Status (status flag), werden Informationen verstanden, welche die Bedeutung eines Zustands anzeigen, wie Alarm, Fehler, Handbetrieb oder nicht betriebsbereit. COV-fähig sind die Objekte analoge, binäre und mehrstufige Eingabe, Ausgabe und Wert (als virtueller Datenpunkt) sowie das Reglerobjekt. Besonders effizient ist die Übertragung bei Wertänderung (COV notification) zum Beispiel für die Versorgung eines Anlagenbildes mit dynamischen Einblendungen (Echtzeit-Daten) oder zur Vermeidung von unnötiger Netzwerkbelastung. Das COV Verfahren ist grundsätzlich dem zyklischen Abfragen von Datenpunkten/Objekten vorzuziehen.
11.7.3.4.1 Abonnement für die COV-Mitteilungen (Subscribed COV Notifications) Um am Übertragungsverfahren nach Wertänderung (COV) für ein bestimmtes Objekt teilzunehmen, muss der Einrichtung, die den gewünschten Datenpunkt enthält, ein Abonnement-Auftrag (subscription request) zugestellt werden.
11.7.3.4.2 Gemeinsame, systemweit genutzte Datenpunkte (Unsubscribed COV Notifications) Mit den Übertragungsverfahren bei Änderung ohne Abonnementauftrag (UnconfirmedCOVNotification) können Informationen über Wert- und Zustandsänderungen verteilt werden, ohne dass dazu ein Abonnementauftrag vorliegen muss. Dieser Mechanismus ist dazu gedacht, gemeinsam genutzte Daten von übergeordneter Bedeutung zu verteilen. Dies sind z. B. die Außentemperatur oder eine Information aus der der Belegungszustand eines Gebäudes hervorgeht.
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11.7.3.5 Zeitsynchronisierung In einem verteilten System der Gebäudeautomation ist eine synchronisierte Uhrzeit erforderlich. BACnet erreicht die Zeitsynchronisierung in dem ein Computer als Hauptuhr (Time Master) festgelegt wird. Falls sich ein System über mehrere Zeitzonen erstreckt, kann die Verwendung der so genannten "Coordinated Universal Time" (UTC) sinnvoller als die Verwendung der lokalen Uhrzeit sein.
Detaillierte Festlegungen • die das Zusammenspiel verschiedener Prozesse mittels Auftragspriorisierung steuern • zur Prioritätenvergabe und Weiterleitung von Alarmmeldungen sowie zu den auslösenden Aktionen • zur Vergabe von Zugriffsberechtigungen müssen im Rahmen des Projektes in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber getroffen werden.
11.7.3.6 Anzeige von Informationen über BACnet-Objekttypen Ein Bediener muss in der Lage sein, jederzeit über die angeschlossenen Bediengeräte und Managementebene jedes normative Merkmal von jedem BACnet- Objekt im GA-Gesamtsystem abzurufen und anzuzeigen. Dabei muss eine Anzeige von Objekt-Properties, gruppiert nach Objekttyp, Objektlokation, Gewerk - grundsätzlich anhand von Suchkriterien gemäß der Bezeichnungssystematik aus dem Adressierungsschlüssel möglich sein.
11.7.4 GA-Netzwerk im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen 11.7.4.1 Netzwerk-Struktur Die Automationsstationen sind in die vorhandene GA-Netzwerkstruktur im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen einzubinden. Die Netzwerkkomponente müssen eine Layer 3 – Technologie unterstützen, um eine saubere Trennung/Segmentierung des Netzwerkes zu ermöglichen.
Teil-Netzwerke verschiedener Übertragungsverfahren können über Router miteinander verknüpft werden. Standard Ethernet Router sperren zur Begrenzung des Datenaufkommens sogenannte Broadcast-Telegramme (Nachrichten an alle). Diese sind jedoch wichtiger Bestandteil des BAcnet Datentransfers. Um einen systemweiten Datenaustausch von BACnet-Daten in unabhängigen Netzwerken, speziell in vorhandenen IT-Netzen über IP-Router, zu ermöglichen, müssen Broadcast-Meldungen im Netzwerk verteilt werden. Diese Eigenschaft wird nur bei BACnet UDP/IP (Annex J) mit Hilfe von BBMD (BACnet Broadcast Management Device) technisch zufriedenstellend gelöst. Durch den Einsatz eines BBMD werden diese Telegramme verpackt und im anderen Netzsegment wieder in Broadcast-Telegramme aufgelöst. Die Variante BACnet/Ethernet unterstützt dies nicht und "BACnet over IP (Tunneling)" verwendet hierzu spezielle zusätzliche Tunneling-Router. "BACnet over IP (Tunneling)" nach Annex H sowie "BACnet over Ethernet" sind nicht zulässig.
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Das BACnet-Protokoll ist auf dem gesamten Gebäudeautomations-Netzwerk einzusetzen. Alle an diesem Netzwerk angeschlossenen Geräte müssen den in ANSI/ASHRAE 135- 2008 Annex L beschriebenen Profilen für Standard-BACnet-Geräte entsprechen. Für das BACnet-Protokoll sind auf der Automationsebene folgende Netzwerk-Technologien zu berücksichtigen: • Physical Layer 1: • Ethernet ISO 8802-3 / IEEE802.3 entsprechend ANSI/ASHRAE 135- 2008 Kapitel 7 und/oder • Data Link Layer 2: • BACnet/IP entsprechend ANSI/ASHRAE 135-2008 Annex J und/oder • Ethernet ISO 8802-2 / IEEE 802.2 entsprechend ANSI/ASHRAE 135- 2008 Kapitel 7
Das verwendete Übertragungsmedium muss mindestens die folgenden Spezifikationen in der Automationsebene erfüllen: • Ethernet / IP 10Base-T oder 10Base-FL 10MBit/s
Die BACnet-Geräte müssen über BACnet UDP/IP mit fester IP-Zuordnung im Netzwerk kommunizieren. Eine Kommunikation über DHCP im Netzwerk muss aber ebenfalls möglich sein.
Alle BACnet-Geräte (z.B. BACnet Building Controllers B-BC, Workstations B-OWS, etc.) im Gebäudeautomations- Netzwerk müssen den Empfang / die Übertragung von Meldungen bis zur maximalen Länge, den die gewählte Netzwerk-Option zulässt oder den Empfang / die Übertragung von segmentierten Meldungen unterstützen.
Bei der Adressierung aller BACnet-Geräte im Gebäudeautomations-Netzwerk ist darauf zu achten, dass keine doppelten Adressen im gleichen Netzwerk vorkommen. Eine vollständige Liste aller MAC- (Medium Access Control) Adressen muss den Dokumentationsunterlagen beigefügt werden. Die Zuweisung von Netzwerk-Nummern, MAC- Adressen und Geräte-Objekt-Identifiern zur Adressierung der BACnet-Geräte muss in Abstimmung mit dem Bauherrn erfolgen. Durch die Adressierung soll • eine einheitliche und eindeutige Identifizierbarkeit aller Geräte am Gebäudeautomations-Netzwerk • die Ableitung der physikalischen Ortsbezeichnung aus der Geräteadresse möglich sein.
Es wird ein Netzwerk-Nummerierungs-Schema von der zuständigen EDV-Abteilung erstellt. Die Adressierung aller am Gebäudeautomations- Netzwerk angeschlossenen Geräte ist entsprechend diesem Schema vorzunehmen. Die Adressen sind im Vorfeld rechtzeitig zu beantragen.
Es ist eine einheitliche BACnet-Netzwerknummer zu verwenden, die 1001.
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Vorgesehen sind für die BACnet-ID folgende Bereiche: • Bereich Johnson-Controls BACnet-ID 0 bis 29.999 • Bereich Sauter BACnet-ID 30.000 bis 59.999 • Bereich Sonstiges BACnet-ID 60.000 bis 89.999
11.7.5 Mindestanforderungen Der Mindeststandard für Objekttypen, Properties und BIBBs ist projektspezifisch definiert und in den Formblätter den sogenannten STLB-Bau Beiblatt 070-12 aufgeführt. Die Mindestanforderungen sind damit projektspezifisch definert für die Automationsstationen (AS) und für die Managementbedieneinrichtungen (MBE).
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11.7.6 Mindestanforderungen STLB-Bau Beiblatt 070-12 BACnet AS
Abb. 11-16: Regelschema
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11.7.6.1 Mindestanforderungen STLB-Bau Beiblatt 070-12 BACnet MBE
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11.7.7 Engineering Tool der Automatisierungsebene Das Engineering-Tool (Software für die Erstellung, Programmierung, Änderung von Funktionen und Anlagen) für die Automatisierungsebene muss im Auftragsumfang enthalten sein und ist vom Auftragnehmer nach Abschluss der Maßnahme an den Betreiber zu übergeben. Der Betreiber nutzt das Engineering-Tool zu Erweiterungen, Wartung und Pflege seiner Anlagen. Falls Lizenzvereinbarungen zur Überlassung des Tools erforderlich sind, ist diese Lizenzvereinbarung dann mit den Angebotsunterlagen zu übergeben. Folgende Forderungen werden an das Engineering-Tool gestellt: • Das Tool muss im Netzwerk lauffähig sein • Alle Automatisierungsstationen und -einrichtungen müssen über das Netzwerk angesprochen werden können. • Datensicherung auf einem Netzwerkrechner soll möglich sein. • Programmänderungen über das Netzwerk sollen möglich sein. • Änderungen von Parametereinstellungen über das Netzwerk sollen möglich sein. • Download von Programmen soll möglich sein. • Das Engineering Tool soll die vorgenannten Funktionen auch über Telefonverbindungen bereitstellen. • Die geänderten Parameter dürfen den laufenden Betrieb nicht unterbrechen/stören. • Die Funktionen müssen über Passwort gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. • Hinzufügen und entfernen von Datenpunkten soll im laufenden Betrieb möglich sein.
11.7.8 Zusätzliche Anforderungen an die MBE 11.7.8.1 BACnet-Protokollanalysator Zum Nachweis der BACnet-Funktionalität wird ein BACnet-Protokollanalysator fest installiert. Damit wird zu Beginn der Inbetriebnahmen eine entsprechende Überprüfung auf Einhaltung der Protokollvereinbarungen durchgeführt, in weiterer Folge dient diese Einrichtung der Analyse bei Störfällen und ggf. auftretenden Kommunikationsproblemen. Die Automationsstationen sind in die vorhandene GA-Netzwerkstruktur im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen einzubinden. Das bestehende Netzwerk besteht im Rahmen einer separaten Maßnahme neu strukturiert und besteht nach der Neustrukturierung aus mehreren Netzwerksegmenten und Teilnetzen.
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11.7.8.2 Datensicherung Folgende Vorgehensweise zur Datensicherung der Datenbank wird bis auf weiteres festgelegt: • monatliche Sicherung der DB-Daten • monatliche Datenlöschung in der DB für Daten älter als 1 Jahr • monatliche Sicherung der Visualisierungsdaten (Bilder, Trenddefinitionen…) Erstellen eines Festplattenabbildes im 2-monatlichen Turnus 11.7.8.3 GA-Netzwerk-Anschlussdose An den Montageorten der Netzwerkteilnehmer sind vollwertige Doppeldatendosen vorzusehen, so dass vor Ort die Automationsstation und ein mobiler Lapttop angeschlossen werden kann. die Netzwerk IP-Adressen werden vom Betreiber festgelegt. 11.7.8.4 Ferndiagnose Eine Einwahlverbindung in das System ist vorzusehen.
11.7.8.5 Alarmtexte Es ist für jeden Alarmpunkt ein Alarmzusatztext anzulegen. Die Alarm-Zusatzinformationen werden im Alarmviewer angezeigt. Zur Definition der Texte ist eine Importmöglichkeit von csv-Dateien im System vorgesehen. Bei Anweisungen > 3 Zeilen, muß die Zusatzinformation in einer Textdatei abgelegt werden, welche vom Alarmviewer aufgerufen werden kann. Dazu muß in der INI-Datei des Viewers der Verweis vom Objekt zur Textdatei geschaffen werden. Eine Einwahlverbindung in das System ist vorzusehen.
11.7.8.6 Suchfunktionen Bei dem Gebäudeleitsystem ist ein Zusatzprogramm zu installieren damit im System nach Anlagen aufgrund des Anlagennamens oder der Anlagenbeschreibung gesucht werden kann. Es muss die Möglichkeit bestehen aus diesem Tool, das Netzwerk lauffähig sein muss, die entsprechende Anlagengraphik aufzurufen. Die Definitionen müssen in einer Datenbank (z.B. MS-Access Format) mit folgenden Angaben vorhanden sein: • Anlagenadresse • Anlagenbezeichnung • Zugehörige Graphikdatei
Durch dieses Programm besteht weiterhin die Möglichkeit die zu einer Anlage zugehörigen Datenpunkte anzuzeigen. Hierbei können folgende Informationen dargestellt werden: • IP-Name • Nativer Objekt-Name • IP-Beschreibung • Zugewiesene Alarmzusatztexte • Informationen zur Hardware (zugehöriger Regler, Ein-/Ausgangsbelegung) Diese Informationen müssen ebenfalls in der Datenbank hinterlegt werden.
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11.7.8.7 Import- und Exportfunktionen Bei dem Gebäudeleitsystem sind Import- und Exportfunktionen einzurichten, damit ein Austausch der Daten und Dokumente von und nach anderen EDV-Programmen über Windowsstandard möglich ist. Daten und Dokumente sind z.B. historische Daten, Trends, Anlagengraphiken, Alarmlisten, Störmeldelisten, IP-Listen, EDE-Files, Alarmzusatztexte, Sollwertlisten, etc. über Standardtreiber bzw. Standardformate zum Ein-und Auslesen in Datenbanken, Tabellenkalkulationen, PDF-Formate, etc.
11.7.9 Reaktionszeiten Erheblichen Einfluss auf die Nutzbarkeit von BACnet-basierten und anderen GA-Systemen haben die Reaktionszeiten zwischen den Anwendungen (z.B. Feldgeräte und Bedieneinrichten). Darin enthalten sind auch die Übertragungszeiten bei der Datenkommunikation.
Bei den Systemzeiten sind folgende Einzelzeiten zu unterscheiden: • Eingabezeit (EZ) ist die Zeitspanne von der internen oder externen Initiierung eines Eingabevorganges bis zum Bereitstellen der Daten im Prozessor. • Bearbeitungszeit (BZ) ist die Zeitspanne, die eine Instanz zur Bearbeitung eines initiierten Auftrages benötigt. • Übergangszeit (ÜZ) ist die Zeitspanne der Signalübertragung. Sie besteht aus Aufbereitungszeit im Sender, Transport und Aufbereitungszeit im Empfänger. • Ausführungszeit (AZ) entspricht der Zeitspanne, die eine Instanz zur Ausführung eines initiierten Auftrages benötigt z.B. der Schaltzeit im Prozess. • Reaktionszeit (RZ) ist die Zeitspanne von der Initiierung des Eingabevorganges bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Auftrag (ohne Rückmeldung) ausgeführt wurde oder eine geforderte Rückmeldung über die Ausführung als mitgeteilt gilt.
Zum Beispiel setzt sich bei dem Schaltbefehl „Schalten Gesamtanlage“ die Reaktionszeit zusammen aus den Einzelzeiten für das Auslösen des Schaltbefehls in der Anlagengraphik der MBE, für die Bearbeitung des Ereignisses in der MBE, für die Datenübertragung im Netzwerk und für die Bearbeitungszeit in der AS bis zum Start der Anlagensteuerung (Klappen öffnen bzw. Ventilator beginnt zu laufen).
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Bei einem Befehl mit Rückmeldung setzt sich die gesamte Reaktionszeit zusammen aus den Einzelzeiten für die Meldung von der Bedieneinheit bis zum Empfänger im Feld und für die Rückmeldung vom Empfänger im Feld bis zu der Bedieneinheit. Bei bestätigten Meldungen können sich diese Zeiten verdoppeln.
Da aus Nutzersicht die Summen und nicht die Einzelzeiten entscheidend sind, werden in der Praxis nur die Reaktionszeiten der Ein- und Ausgabefunktionen betrachtet. Diese sollten den drei Kategorien „wichtig“, „weniger wichtig“, und „zeitunkritisch“ zugeordnet und vorgegeben werden.
Reaktionszeiten: • Wichtig ≤ 3s z.B. Alarme, Störmeldungen • Weniger wichtig ≤ 5s z.B. Messwerte, Betriebsmeldungen, Rückmeldungen • Zeitunkritisch ≤ 10s z.B. Betriebsstunden, Verbrauchsdaten, Archivwerte
11.7.10 EDE-File (Engineering Data Exchange)
Daten zwischen der Management- und Automatisierungsebene sind mittels EDE-File gemäß AMEV „BACnet 2011“ Anhang7 zu übergeben.
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11.7.11 Anlagenkennzeichnungssystem Das Kennzeichnungssystem ermöglicht es, die vielfältigen Anlagenteile einer betriebstechnischen Anlage in übersichtlicher Weise anzuordnen. Es dient damit der leichten Überschaubarkeit der Anlage bei Projektierung, Bestellung, Erstellung der Aufbauunterlagen, Anlagenmontage, Inbetriebsetzung, Betriebsführung, Wartung und Störungssuche. Mit einem solchen System besteht außerdem die Möglichkeit, in allen Unterlagen identische Bezeichnungen für ein und dasselbe Gerät zu benutzen. Alle Texte sind in deutscher Sprache nach Zeichensatz ISO 8859-1 incl. deutscher Sonderzeichen (ä,ü,ß) auszuführen. Der Datenpunkt-Adressierungsschlüssel ist durchgängig von der Feld- , über die Automations- bis zur Managementebene und in sämtlich geforderten Unterlagen gemäß DIN 18386 durchgängig anzuwenden.
Im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen wird ein durchgängiges und einheitliches Kennzeichnungssystem (Benutzeradresse) mit 16 Zeichen eingesetzt (siehe auch tba- Standard Beschreibung). Diese Adress-Struktur ist von allen Auftragnehmern für die Gebäude oder Gebäudeteile, die Gewerke und Anlagen bis hin zu den Objekt-Properties von Datenpunkten im Bereich der Management- und Automationsebene verbindlich anzuwenden. Folgende Punkte müssen von den GA-Systemen unterstützt werden : • Die Trennung der Strukturelemente erfolgt durch besondere Zeichen, z.B. durch Punkte. • In den eingesetzten GA-Systemen müssen die vorgesehenen Objekt-Adress Properties („Object_Name“) und deren Zeichenanzahl konfigurierbar sein. • Diese Objekt-Adress-Properties müssen auch in allen GA-System- Anwendungen, wie in Grafiken, Berichten und Alarm-Texten und an allen Stellen, an denen eine Objekt-Adresse verwendet wird, in gleicher Weise verwendet werden. • Ein Bediener soll jederzeit die Zuordnung einer im GA-System verwendeten Benutzeradresse (z.B. mit Klartext) zu einer Objekt-Adresse, welche im Fremdsystem verwendet wird, ermitteln können.
BACnet-Objekte sind innerhalb eines Device eindeutig über einen 32-bit numerischen „object identifier“ (Adresse) identifiziert. Während dies den Zugriff über das GA-Netzwerk beschleunigt und den Projektierern beim Engineering ermöglicht, im Voraus zu wissen, wie viel Speicherplatz sie für diese Adressen freihalten müssen, ist ihre Benutzung für Bediener sehr unpraktisch. Aus diesem Grunde erlaubt BACnet auch, dass jedes Objekt über einen „Object_Name“ (z.B. Benutzeradresse) referenziert wird. Die Protokoll-Norm legt dabei nur eine minimale Länge von einem Zeichen für die Objektadresse (den Objektnamen) fest und fordert nicht explizit, dass dieser abänderbar bzw. überschreibbar ist, sobald ein Device fertig projektiert wurde. Damit wurde einfachen, anwendungsspezifischen Geräten/Controllern entgegen gekommen. Sowohl das Property „Object_Identifier“ (technische Adresse) als auch das Property „Object_Name“ (Benutzeradresse) müssen innerhalb eines BACnet Device eindeutig benannt werden. Eine weitere Einschränkung beim Deviceobjekt („device object“) ist, dass dessen technische Adresse und Benutzeradresse eindeutig innerhalb des gesamten GA-Netzwerkes sein müssen. Dies gilt auch bei Verwendung von temporären Wählverbindungen. Mit Ausnahme des Device- Objektes kann beim Engineering das Property „Object_Identifier“ ohne Rücksicht auf Probleme mit der Interoperabilität oder der Erweiterbarkeit des Systems frei konfiguriert werden.
Objektnamen sind als Benutzeradressen wie Datenpunkte für ein Gesamtsystem nach einer sinnvollen Struktur zu wählen. Die Struktur ist vom Bauherrn vorgegeben und einheitlich im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen zu einzuhalten. Die Adressen (Objektnamen) werden in zwei komplett verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Die eine Verwendung ist innerhalb von Automationsprogrammen, in denen für eine bestimmte
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Anwendung auf den Objektnamen Bezug genommen wird. Des Weiteren wird der Objektname als Benutzeradresse in Bedien- und Managementeinrichtungen verwendet. Dort kann ein Bediener damit einzelne Informationen („Properties“) eines BACnet Objektes aufrufen, und in eine Grafik oder eine Berichtstabelle einfügen. Im letzten Fall wird das Bedien- oder Managementsystem normalerweise eine Zuordnung der dort verwendeten Adressen zum „Object_Identifier“ (oder „Object_Name“), welcher in der BACnet- Automationseinrichtung benutzt wird, herstellen.
Aufbau Adress-Struktur im Bereich der Gesamtuniversität Tübingen siehe:
Anlage A1: Aufbau des 16-stelligen Anlagenschlüssels
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