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tba – Technisches Betriebsamt
Sicherheitsvorschriften
für Fremdfirmen
Gemeinsam für mehr Sicherheit
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Vorwort
Im Universitätsklinikum Tübingen und in der Universität Tübingen legen wir insbesondere großen Wert auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Damit die Zusammenarbeit bei größeren Baumaßnahmen zwischen Ihrem Unternehmen und uns reibungslos und gut verlaufen kann, haben wir Ihnen in dieser Broschüre die wichtigsten Richtlinien und Sicherheitsvorschriften zusammengestellt.
Wir setzen voraus, dass Sie sich über die allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften infor‐ mieren, bevor Sie innerhalb der Universität oder dem Universitätsklinikum arbeiten. Bei Zuwi‐ derhandlung oder Nichteinhaltung der Regeln behalten wir uns vor, Sie bzw. Ihre Mitarbeiter (auch Subunternehmer) vom Campus bzw. Klinikumsgelände zu verweisen oder für eventuell entstandene Schäden haftbar zu machen.
Wir wollen durch die Umsetzung der Richtlinien des Arbeits‐, Umwelt‐ und Brandschutzes einen Beitrag zur Vermeidung von personellen, materiellen und Umweltschäden leisten.
Da dieses Anliegen in unserem gemeinsamen Interesse liegt, zählen wir auf Ihre aktive Mithilfe.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und auf gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten!
J. Bunzel Geschäftsbereichsleiter tba
Tübingen, den 21.05.2019
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines .......................................................................................................................... 4
2 Zugangsberechtigung und Verhaltensregeln ........................................................................ 5
2.1 Mitarbeiter ........................................................................................................................... 5
2.2 Fahrzeuge ............................................................................................................................. 6
3 Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen .......................................................................... 6
4 Technische Bestimmungen ................................................................................................... 7
4.1 Schlüsselausgabe .................................................................................................................. 7
4.2 Medienabschaltung .............................................................................................................. 7
4.3 Schweißerlaubnisschein ....................................................................................................... 7
4.4 Abschalten von Brandmeldelinien ........................................................................................ 9
5 Verfahren ........................................................................................................................... 10
6 Infektionsverhütung im Universitätsklinikum ..................................................................... 11
6.1 Infektionsverhütung während Baumaßnahmen in der Klinik ............................................. 11
6.2 Krankenhaushygienische Abnahme nach Baumaßnahmen im Klinikum ............................ 12
7 Umweltschutz innerhalb Universität und Klinikum ............................................................ 12
8 Verhalten im Notfall ........................................................................................................... 13
8.1 Bei Feuer ............................................................................................................................. 13
8.2 Bei Unfällen ........................................................................................................................ 15
8.3 Sonstige Störungen ............................................................................................................. 15
9 Kontakte ............................................................................................................................. 16
9.1 Universitätsklinikum ........................................................................................................... 16
9.2 Universität .......................................................................................................................... 16
9.3 Vermögen und Bau Baden‐Württemberg Amt Tübingen ................................................... 16
10 Gebäudeplan Universitätsklinikum ..................................................................................... 17
10.1 Gebäudeplan Universitätsklinikum TAL .............................................................................. 17
10.2 Gebäudeplan Universitätsklinikum BERG ........................................................................... 18
10.3 Gebäudeplan Universität .................................................................................................... 19
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1 Allgemeines
Umwelt‐ und Arbeitsschutz ist Bestandteil unserer Führungsleitsätze. Durch die Schaffung und Erhaltung einer sicheren, gesundheits‐ und leistungsfördernden Arbeitsumgebung und durch gelebten Umweltschutz tragen wir zum Fortbestand und Erfolg bei.
Sichere und mitarbeitergerechte Arbeitsplätze Wir sind davon überzeugt, dass grundsätzlich alle Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen vermeidbar sind. Motivierte Mitarbeiter und Vorgesetzte unterstützen uns auf dem Weg zu „Null Arbeitsunfällen“. Den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fremdfirmen behandeln wir gleichrangig. Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen berücksichtigen wir neueste Erkenntnisse. Der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen messen wir eine hohe Bedeutung zu.
Diese „Sicherheitsvorschriften für Fremdfirmen“ beschreiben alle wesentlichen sicherheitsrele‐ vanten Informationen und Anforderungen, die für einen sicheren Einsatz Ihres Unternehmens auf dem Gelände der Universität und des Klinikums relevant sind. Ziel ist es, einheitliche Vorga‐ ben bzgl. Anforderungen zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt zu schaffen. Die „Sicherheitsvorschriften für Fremdfirmen“ sind Bestandteil aller mit den Unternehmen am UKT / Universität durchgeführten Arbeiten. Die Einhaltung ist damit verpflichtend.
Die Zugehörigkeit der eingesetzten Mitarbeiter zur jeweiligen Fremdfirma muss deutlich erkennbar sein. Belegt eine Fremdfirma längere Zeit einen Raum, so ist dieser Raum mit dem Namen der Fremdfirma durch Aushang zu kennzeichnen. Ebenso müssen Werkzeuge, Maschi‐ nen, Fahrzeuge und sonstige Geräte eindeutig als Eigentum der Fremdfirma vor Betreten des Geländes gekennzeichnet sein.
Der Aufenthalt von Mitarbeiter der Fremdfirmen als Auftragnehmers (AN) soll sich nur auf den Bereich beschränken, in welchem sie aufgrund des Vertrages ihren Arbeitsplatz haben. Auftrag‐ geber sind in der Regel das Vermögen und Bau Baden‐Württemberg Amt Tübingen, das Univer‐ sitätsklinikum Tübingen und die Universität. Das Betreten anderer Betriebsteile ist nicht gestattet.
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2 Zugangsberechtigung und Verhaltensregeln
2.1 Mitarbeiter
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen sind im Rahmen der Erfüllung des Werkvertrags verpflichtet, alle relevanten EU‐Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Sicherheits‐ bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und andere berufsgenossenschaftliche Regelun‐ gen sowie Technische Regeln einzuhalten. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb des Klinikums oder der Univer‐ sität aufnehmen. Ebenso ist es auch Pflicht, die Regelungen dieses Sicherheitshandbuches einzuhalten. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, weitere Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Der Verantwort‐ liche der Fremdfirma vor Ort ist für die Überwachung der Einhaltung durch die Fremdfirmen‐ mitarbeiter verantwortlich (vgl. auch § 3 ArbSchG und § 2 BGV A1).
Die Fremdfirma ist verpflichtet sicher zu stellen, dass sämtliche Regelungen auch beim Einsatz von ihr beauftragter Unterlieferanten uneingeschränkt eingehalten werden. Ferner ist die Fremdfirma verpflichtet, bei der Durchführung der Arbeiten die geltenden Um‐ weltschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den zugehörigen Rechtsverord‐ nungen.
Die Lagerung brennbarer Stoffe (Müllcontainer, Holzpaletten, Plastikabfälle usw.) in Fluren und direkt an Gebäudeaußenwänden ist unzulässig.
Bau‐ und Montagestellen sind stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und nach Fertigstellung der Arbeiten sauber aufzuräumen.
Fotografieren und Filmen bedürfen einer Erlaubnis.
Der Genuss von Alkohol bzw. anderer berauschender Mittel ist verboten.
Das Betreten von Bereichen mit Zutrittsverbot bzw. Bereichen mit besonderen Gegebenheiten (z. B. zentraler Operationsbereich, Strahlenschutzbereiche, Labore usw.) ist erst nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Nutzer zulässig. Die Arbeiten dürfen erst erfolgen, wenn die not‐ wendigen Schutzmaßnahmen oder spezielle Unterweisungen bzw. Unterrichtungen erfolgt sind.
Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen muss sich die Fremdfirma beim verantwortlichen Nutzenden melden und das Sicherheitsdatenblatt der Gefahrstoffe der Fremdfirma vorgelegt werden.
Abschaltungen, Absperrungen und notwendige Zutritte zu Technikräumen der Betriebstechnik, sind anhand einer Auftragsbestätigung in der
Leitwarte (Versorgungszentrum, Otfried‐Müller‐Str. 4, PLIS‐Nr.: 522) ‐ Tel. 07071 29‐77171
anzuzeigen. Ebenso ist durch die Fremdfirma der genaue Arbeitsbereich mitzuteilen.
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Der Auftraggeber der Fremdfirma ist verpflichtet, seine beauftragte Firma einzuweisen und ins‐ besondere auf die an der jeweiligen Arbeitsstelle geltenden Brandschutzbestimmungen hinzu‐ weisen. Zusätzlich sind die örtlichen Sicherheitsbestimmungen bei dem Nutzer bzw. Klinik‐, In‐ stituts‐ oder Laborleiter zu erfragen und entsprechend einzuhalten. In der Universität und dem Universitätsklinikum ist das Rauchen nur außerhalb von Gebäuden an den gekennzeichneten Stellen gestattet. Bei allen Arbeiten, die betriebstechnische Anlagen betreffen, ist vor Arbeitsbeginn die Leitwarte (Tel. 07071 29‐77171) bzw. die zuständige Bereichswerkstatt zu informieren.
2.2 Fahrzeuge
Fahrzeuge von Fremdfirmen sind als solche kenntlich zu machen. Auf dem Gelände gilt die StVO, jedoch ist dem Gabelstapler‐ und Personenverkehr Vorrang zu gewähren. Die Verkehrszeichen und Zusatzschilder sind zu beachten. In den Gebäuden, Fluren und Hallen gilt nicht die StVO, sondern der Grundsatz „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“. In den Gebäuden, Fluren und Hallen ist nur Schritttempo er‐ laubt! Auf dem Gelände gilt Langsamfahrgebot bzw. – wenn nötig – Schritttempo. Die Verkehrswege sind freizuhalten, das Halten/Parken ist nur auf markierten Stellplätzen er‐ laubt. Für Rettungs‐ bzw. Feuerwehr‐Einsatzfahrzeuge ist bei Be‐ und Entladevorgängen immer eine Fahrspur freizuhalten. In den gekennzeichneten Brandschutzzonen und Feuerwehrzufahrten (Beschilderung „Brandschutzzone“ oder „Feuerwehrzufahrt“) gilt ABSOLUTES Halteverbot. Hier darf auch zum Ausladen nicht angehalten werden. Notausgänge sowie Zufahrten/Zugänge zu Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Materialien verstellt werden. Auf gesperrten Flächen darf nicht geparkt werden. Beim Befüllen bzw. Entleeren von Tankeinrichtungen an Fahrzeugen sind die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
3 Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen
Auftraggeber und Fremdfirma sind nach § 8 ArbSchG verpflichtet, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten und sich über die von ihren jeweiligen Tätigkeiten ausgehenden Gefahren zu informieren. Dies setzt jedoch voraus, dass mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Wenn Arbeiten in Gebäuden durchgeführt werden, die in Betrieb sind, entstehen auch Gefahren für Patienten, Besucher, Mitarbeiter, Studenten und Gastwissenschaftler (z.B. durch Feuer in‐ folge Bauarbeiten). Dies muss in die Gefährdungsbeurteilungen mit einfließen.
Je nach Arbeitsaufgabe können Gefährdungen für Mitarbeiter des Auftraggebers und für Fremd‐ firmenmitarbeiter entstehen. Es ist daher wichtig, dass diese möglichen Gefährdungen gemein‐ sam vom Verantwortlichen des Auftraggebers und dem Verantwortlichen der Fremdfirma ermit‐ telt werden (Gefährdungsbeurteilung). Diese Gefährdungsbeurteilung sollte bei einem Termin vor Ort erfolgen. Möglichst sollte auch ein Verantwortlicher aus dem betroffenen Betriebs‐
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bereich oder der Arbeitssicherheit beteiligt werden. Er verfügt über genaue Orts‐ und Ablauf‐ kenntnisse. Die festgelegten Schutzmaßnahmen müssen bei Auftragsausführung schriftlich vor Ort vorliegen. Die Umsetzung ist zu überprüfen.
Die Fremdfirma hat sich bei Auftreten oder erkennbar werden einer möglichen Gefährdung mit den anderen Fremdfirmen abzustimmen und die Arbeitssicherheit (Kontaktdaten siehe Anhang) unverzüglich zu unterrichten, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Die Fremdfirma ist verpflichtet, den Weisungen des Auftraggebers bzw. des Koordinators Folge zu leisten.
Vorhandene Betriebsanweisungen aufgrund bestehender Gefährdungsanalysen können auf un‐ serer Homepage www.tba‐ukt.de/Service/Downloads heruntergeladen werden.
4 Technische Bestimmungen
Die Dienstleistungen der Punkte 4.1 bis 4.4 können grundsätzlich nur gegen Vorlage einer Kopie der Beauftragung erfolgen.
4.1 Schlüsselausgabe
Die Technikräume des tba sind grundsätzlich verschlossen zu halten. Technikschlüssel können, falls erforderlich, in der Leitwarte im Versorgungszentrum (PLIS‐Nr.: 522) ausgeliehen werden. Die Schlüssel sind bei Arbeitsende bzw. am Feierabend wieder zurückzugeben. Bei langfristigen Bauprojekten ist auch eine längerfristige Ausleihe möglich. Bei Verlust und grober Fahrlässigkeit haftet der Ausleiher.
4.2 Medienabschaltung
Müssen bei Arbeiten Medien wie Gas, Wasser, Elektrizität, Wärme, Med. Gase oder Komponen‐ ten von betriebstechnischen Anlagen abgeschaltet werden, so ist dies beim zuständigen Be‐ reichsmeister mindestens einen Arbeitstag vorher anzumelden. Der Ansprechpartner ist aus dem Auftrag ersichtlich oder über die Leitwarte (Tel.: 07071 29‐77171) zu erfragen. Die elektri‐ sche Schaltberechtigung liegt nur beim tba. Es obliegt dem Bauleiter, oder bei kleineren Aufträ‐ gen dem Auftragnehmer, dass die betroffenen Bereiche (Nutzer) zu informieren sind.
4.3 Schweißerlaubnisschein
Bei allen Löt‐, Trenn‐, Schweiß‐, Auftau‐ und Trennschleifarbeiten sowie anderen thermischen Verfahren, muss bei der Leitwarte ein Schweißerlaubnisschein vorgelegt werden. Der Schweiß‐ erlaubnisschein muss von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben sein. Erst nach Vorlage des Scheines kann bei den oben genannten Arbeiten eine Abschaltung von Brandmel‐ dern vorgenommen werden. Der Erlaubnisschein stellt das PROTOKOLL einer Vor‐Ort‐ Sicherheitseinweisung des AG an den AN dar und muss entsprechend gehandhabt werden. Das Formular ist bei der ASI des UKT (Tel.: 07071 29‐80098) erhältlich.
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Muster Schweißerlaubnisschein:
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Weiterführende Informationen über den Sinn und Zweck zum Schweißerlaubnisschein:
Die meisten Baustellen im UKT‐Bereich befinden sich in oder in der Nähe von Häusern, in denen der Klinik‐ bzw. Laborbetrieb parallel zur Baustelle fortgeführt wird. Die Konsequenzen eines Brandes in diesen Bereichen sind (auch juristisch) sehr weitreichend, da in der Regel mit massi‐ ven Personenschäden gerechnet werden muss, wenn sich ein Brand über die Entstehungsphase hinaus entwickelt. Zudem sind Baustellenbereiche, einschließlich deren verdeckter Hohlräume (Zwischendecken, Blindböden) naturgemäß nur in geringem Umfang durch Brandmeldeanlagen überwacht. Außerdem lagern in Baustellenbereichen erfahrungsgemäß hohe Brandlasten.
Die genannten Faktoren setzen die Auftraggeber von Baumaßnahmen, die Bauleiter/‐innen und die ausführenden Firmen in eine besondere Verantwortung. Daher müssen bei allen feuerge‐ fährlichen Arbeiten (alle Formen von Heißarbeiten: Schweißen, Löten, Flexen, Brenn‐ oder Plasmaschneiden, etc.) besonders strenge Maßstäbe angelegt werden. Eine ausführliche Einweisung der ausführenden Firmen (auch der Subunternehmer!) in die oben genannten Risiken sowie eine genaue Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen sowie der Alarmierungsmöglichkeiten im Brandfall ist bei allen Heißarbeiten zwingend erforderlich.
Der Schweißerlaubnisschein ist ein Protokoll der vom jeweiligen Bauleiter/‐in mit dem Auftrag‐ nehmer verantwortlich durchzuführenden Einweisung. Im Rahmen dieser Einweisung ist dem Auftragnehmer auch unmissverständlich klarzumachen, dass jeder einzelne mit der Durchfüh‐ rung der Arbeiten betraute Mitarbeiter oder ggf. Subunternehmer vom Auftragnehmer in glei‐ cher Weise einzuweisen ist. Den Auftragnehmern muss klar werden, dass eine Zuwiderhandlung (z.B. durch Nichtbereitstel‐ lung des im Schweißerlaubnisschein protokollierten Löschmittels) im Ernstfall zu enormen juris‐ tischen Konsequenzen führen kann. Die ausführende Firma kann aus diesen Gründen auch erst nach vollständiger Protokollierung der Einweisung im Schweißerlaubnisschein die erforderlichen Linienabschaltungen bei der Leit‐ warte veranlassen.
Bitte beachten Sie das korrekt ausgefüllte Muster eines Schweißerlaubnisscheins mit Anmer‐ kungen zu den jeweiligen Abschnitten.
Speziell der Abschnitt „Standort des nächstgelegenen Brandmelders“ wird sehr oft missverstan‐ den: Dort sind der Ort des nächstgelegenen (nicht abgeschalteten!) Handfeuermelders und des nächstgelegenen funktionsfähigen Telefons sowie die Feuerwehr‐Rufnummer (in der Regel 70112 bei Ringtelefonen) einzutragen und nicht die abzuschaltenden BMA‐Linien.
4.4 Abschalten von Brandmeldelinien
Arbeiten, bei denen die Möglichkeit einer Auslösung der Brandmeldeanlage besteht, (z.B. Rauch, Wasserdampf, Staub oder Aerosole) sind bei der Leitwarte im Versorgungszentrum (PLIS‐Nr.: 522) anzuzeigen. Ziel ist einerseits eine Auslösung der Brandmeldeanlage und damit einen unnötigen Feuerwehreinsatz zu vermeiden. Andererseits soll der abgeschaltete Gebäude‐ bereich so klein wie möglich und der Abschaltzeitraum so kurz wie nötig sein, um somit das Risiko einer verzögerten Alarmierung im Ernstfall zu minimieren.
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Für die Koordination verschiedener Firmen auf der Baustelle und insbesondere die Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen (Überwachung des Brandabschnitts) für den abgeschalteten Gebäu‐ debereich ist der Bauleiter / Auftraggeber verantwortlich. Sollte die Notwendigkeit zur Abschaltung einzelner Brandmeldelinien gegeben sein, bitten wir, die unten aufgeführte Verfahrensweise zu beachten. Während der BMA‐Abschaltung hat die Firma, die eine Abschaltung beauftragt hat, durch eine Vor‐Ort‐Präsenz den Bereich MANUELL zu überwachen. Fehlalarme, deren Ursache die Nichteinhaltung gängiger Vorschriften, bzw. der unten aufge‐ führten Verfahrensweise ist, gehen zu Lasten der beauftragten Firma.
5 Verfahren
- Abschaltung der Brandmeldelinie nur gegen Unterschrift des Firmenvertreters auf der Leitwarte im Versorgungszentrum (PLIS‐Nr.: 522), Raum 3.30 in der Otfried‐Müller‐ Str. 4. Eine Kopie des Formulars erhält die Firma als Bestätigung. Abgeschaltet werden nur die beantragten Linien. Verantwortlich für eine der Arbeiten angemessene Ab‐ schaltung ist die jeweilige Firma.
- Der Abschaltzeitraum ist schriftlich festzulegen. Die Beendigung der Arbeiten ist auf der Leitwarte anzuzeigen. Eine telefonische Benachrichtigung über das Ende der Ar‐ beiten ist möglich.
- Sollten die Arbeiten über den angegebenen Zeitraum hinaus andauern, muss die Leit‐ warte informiert werden (Tel. 07071 29‐77171).
- Hat die Leitwarte über den festgelegten Zeitpunkt hinaus keine Information über die Beendigung der Arbeiten durch die Firma erhalten bzw. wurde sie nicht darüber in‐ formiert, dass die Arbeiten fortgeführt werden, wird die abgeschaltete Linie 30 Minu‐ ten nach dem festgelegten Abschaltzeitraum wieder aktiviert bzw. zugeschaltet.
- Ist die Brandmeldeanlage von der Leitwarte aus nicht zu bedienen, so erteilt der Leit‐ wärter an die Bereichswerkstatt TK‐4 einen Auftrag zur Abschaltung. Der Mitarbeiter von TK‐4 schaltet den entsprechenden Brandabschnitt vor Ort ab und wieder zu.
- Bei größeren Baumaßnahmen, die mehrere Wochen andauern, kann der Bauleiter oder sein Vertreter die Abschaltung nach Punkt 1. und 2. beantragen. Das Zeitfenster der Abschaltung wird für maximal eine Woche (Mo. – Fr.) festgelegt. Die Abschaltung geschieht automatisch zu den festgelegten Zeiten. Bei Brandmeldeanlagen, die eine Abschaltung vor Ort erforderlich machen, ist außerhalb der Werkstattarbeitszeit eine Kostenübernahme mit dem Controlling des tba (siehe Kontakte) abzuklären. Die gülti‐ gen Werkstattarbeitszeiten können über die Leitwarte abgefragt werden. Auch hier ist zu beachten, dass die Abschaltzeiten niemals außerhalt der Baustellen‐Arbeitszeiten liegen dürfen, da während dieser Abschaltzeiten der Bereich durch eine Vor‐Ort‐ Präsenz MANUELL zu überwachen ist.
- Sollte die Maßnahme in der Folgewoche noch andauern, muss der Bauleiter den Vorgang spätestens am Donnerstag der Vorwoche durch Unterschrift wieder in Kraft setzen.
- Das Deaktivieren von Brandmeldern oder Sprinklerköpfen durch Abkleben mit Klebe‐ band o.ä. ist untersagt und kann zum Verweis von der Baustelle führen. Bei Schäden durch Fehlverhalten behält sich der Auftraggeber vor, Schadenersatz zu fordern.
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6 Infektionsverhütung im Universitätsklinikum
6.1 Infektionsverhütung während Baumaßnahmen in der Klinik
Bei Bau‐ und Installationsarbeiten in patientenbezogenen Bereichen (z.B. Untersuchung, Be‐ handlung, Pflege) besteht grundsätzlich eine Infektionsgefährdung durch Erreger, die an Staub‐ partikel gebunden sind (vor allem Schimmelpilze, seltener gramnegative Bakterien). Grundsätzlich müssen auf stillgelegten Stationen wöchentlich Kalt‐/Warmwasser und Topfspü‐ len gespült und die Tätigkeit dokumentiert werden. Deshalb muss bei stauberzeugenden Bautätigkeiten folgendes beachtet werden:
Vor Beginn der Arbeiten:
- Information der im jeweiligen Bereich zuständigen Mitarbeiter (Stationsarzt bzw. Ober‐ arzt, Stations‐ bzw. Funktionsleitung).
- Gemäß Beschluss 3 und 4 der 120. Sitzung des Klinikumsvorstandes am 21.11.2006 ist die Krankenhaushygiene vor allen Baumaßnahmen am Klinikum zu informieren. Ein Bekannt‐ geben/ Bekanntwerden einer Baumaßnahme nach Baubeginn kann, ohne geeignete Schutzmaßnahmen einen sofortigen Baustopp zur Folge haben.
- Die Staubschutzwände müssen vor Baubeginn von einem Mitarbeiter der Krankenhaus‐ hygiene begutachtet und freigegeben werden.
- Information der Hauswirtschaftlichen Betriebsleitung bzw. des Gebäudemanagements, damit erhöhter Reinigungsbedarf und Staubschutzmatten organisiert werden können.
- Medizintechnische Geräte (soweit möglich), Sterilgut und Medikamente müssen aus dem Baustellenbereich vollständig entfernt werden.
- Schränke und nicht verstellbare Einrichtungsgegenstände müssen mit staubdichter Folie und gut haftendem, ausreichend breitem Klebeband zuverlässig gegen Staubeintrag gesichert werden.
- Achtung: Rauchmelder, Sprinklerköpfe und Handfeuermelder dürfen unter keinen Um‐ ständen abgeklebt werden! Nach Ende einer Baumaßnahme ist für diese sicherheits‐ technischen Anlagen eine Reinigung gesondert zu veranlassen!
- Für angrenzende Räume, die während der Bautätigkeit für die Patientenversorgung genutzt werden, müssen sichere Staubabdichtungen hergestellt werden, z.B. durch das Verschließen und Abkleben von Türen oder das Errichten von Staubschutzwänden.
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6.2 Krankenhaushygienische Abnahme nach Baumaßnahmen
im Klinikum
Durch Bau‐ und Installationsarbeiten kann es grundsätzlich zu Kontamination mit an Staub‐ und Schmutzpartikel gebundenen Keimen und Pilzsporen kommen. Deshalb ist eine krankenhaus‐ hygienische Abnahme und Freigabe zwingend erforderlich.
Nach Beendigung von Baumaßnahmen muss folgendes beachtet werden:
- Information der Krankenhaushygiene rechtzeitig vor Ende der Baumaßnahmen und zeit‐ liche Abstimmung des weiteren Vorgehens.
- Nach Beendigung der Staub erzeugenden Tätigkeiten bzw. vor Aufhebung der Staub‐ schutzmaßnahmen ist eine gründliche desinfizierende Reinigung erforderlich.
- Daran anschließend muss die krankenhaushygienische Abnahme erfolgen, die unter Um‐ ständen (z.B. in hämato‐onkologischen Abteilungen, Intensivstationen und Operationsab‐ teilungen) Umgebungsuntersuchungen mit sich bringt.
- Sowohl die krankenhaushygienische Abnahme, wie auch evtl. notwendige Umgebungs‐ untersuchungen werden nur werktags durchgeführt werden.
7 Umweltschutz innerhalb Universität und Klinikum
Die Beseitigung des entstehenden Abfalls ist als Teil des Auftrags vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu klären. Grundsätzlich müssen Sie Abfälle, die von Ihnen direkt stammen wie Verpackungen und Restmengen mitgebrachter oder gelieferter Ware selbst entsorgen. Sämtlicher Baustellenabfall ist werktäglich spätestens bis Ende der Arbeit aus Brandschutz‐ gründen außerhalb des Gebäudes zu bringen und in den vorgesehenen Containern oder im Mindestabstand von 5 Metern zur Gebäudefassade bis zum Abtransport zu deponieren. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der BGR Lärm und der TA Lärm überschritten werden, sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und nur nach dessen ausdrück‐ licher Einwilligung auszuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Mitarbeiter durch wiederholende Schulungen auf dem aktuellen Stand der Umweltvorschriften zu halten.
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8 Verhalten im Notfall
8.1 Bei Feuer
- Feuermelder betätigen!
- Wenn kein Feuermelder verfügbar, Brand telefonisch melden (UKT‐Telefone: Tel. 70112, Handy: 112)
- Wenn möglich Löschversuch unternehmen!
- ALLE TÜREN SCHLIESSEN!
- Bei drohender Gefahr Brandstelle unverzüglich auf dem kürzesten Weg verlassen!
- Türen und Fenster zum Brandbereich schließen!
- Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen!
- Keine Aufzüge benutzen!
- Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen!
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Brandschutzordnung der Universität:
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8.2 Bei Unfällen
Die Fremdfirma ist für die Organisation der Ersten Hilfe selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfäl‐ len kommen, kann der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 (im Ring: 70112) gerufen werden. Es kann im Bedarfsfall auch auf Ersthelfer/Betriebssanitäter zurückgegriffen werden. Grundsätzlich hängen in jedem Gebäude allgemein zugänglich Verbandkästen aus.
8.3 Sonstige Störungen
Bei allen sonstigen Gefahren, z.B. durch Gasaustritt oder Rohrleitungsbruch, muss die Leitwarte beim tba (Tel. 07071 29‐77171) unverzüglich informiert werden. Diese wird dann weitere in‐ terne und externe Stellen informieren. Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftragsverantwort‐ lichen oder dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
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9 Kontakte
9.1 Universitätsklinikum
Leitwarte: Tel. 07071 29‐77171, ‐76444 tba: Tel. 07071 29‐77789 Arbeitssicherheit: Tel. 07071 29‐85003 GB C: Tel. 07071 29‐81057
9.2 Universität
Arbeitssicherheit: Tel. 07071 29‐73521, ‐74023 Dezernat VI: Tel. 07071 29‐77731
9.3 Vermögen und Bau Baden‐Württemberg Amt Tübingen
Sekretariat: Tel. 07071 29‐79021
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10 Gebäudeplan Universitätsklinikum
10.1 Gebäudeplan Universitätsklinikum TAL
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10.2 Gebäudeplan Universitätsklinikum BERG
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10.3 Gebäudeplan Universität
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Universitätseinrichtungen 1 1 FB Biologie: Institut für Evolution und Ökologie, Institut für Mikrobiologie und Infektionsmedizin, LS Physiologische Ökologie der Pflanzen/MNF, Auf der Morgenstelle 1 und 3; Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP)/ MNF, Auf der Morgenstelle 5 2 Dekanat Mathematisch‐Naturwissenschaftliche Fakultät; FB Pharmazie/ MNF (B‐Bau) 3 Chemisches Zentralinstitut, Praktikumsräume Chemie/MNF (H‐Bau) 4 FB Mathematik/MNF; FB Physik/MNF (C‐Bau) 5 Werkstattgebäude der Physik/MNF (PN‐Bau) 6 Technisches Zentrallager 7 Hörsaalzentrum Morgenstelle, Hausmeisterdienstleistungszentrum 2, Bereichsbibliothek Naturwissenschaften, 8 FB Physik/MNF (D‐Bau) 9 Verfügungsgebäude Morgenstelle 10 Chemikalienlager und Sonderabfallentsorgung der Universität 11 FB Chemie/MNF (A‐Bau) 12 Isotopenlabor (F‐Bau) 13 FB Biologie/MNF (E‐Bau) 14 Mensa II, Auf der Morgenstelle 26 15 Anatomisches Institut/Medizinische Fakultät, Elfriede‐Aulhorn‐Str. 8 16 Lehr‐ und Lerngebäude/DocLab, Elfriede‐Aulhorn‐Str. 10 17 IFIB Interfakultäres Institut für Biochemie/MNF 18 Werner Reichardt Centre for Integrative Neuroscience (CIN), Otfried‐Müller‐Str. 25 19 ‐ 20 ‐ 21 FB Informatik, FB Physik: Abt. Astronomie u. Hochenergieastrophysik/MNF, Sand 1, 13, 14; Institut für Kriminolo‐ gie/Juristische Fakultät, Sand 6/7 22 FB Asien‐Orient‐Wissenschaften: Orient‐ u. Islamwissenschaften/PF; Brasilienzentrum, Wilhelmstr. 113 23 FB Asien‐Orient‐Wissenschaften: Sinologie und Koreanistik/PF, Wilhelmstr. 133 24 FB Asien‐Orient‐Wissenschaften: Japanologie/PF, Wilhelmstr. 90 25 Universitätsdruckerei, Köstlinstr. 6 26 Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV), Wächterstr. 76 27 Institut für Sportwissenschaft/WiSo, Wilhelmstr. 124 28 Universitätssporthalle, Alberstr. 27 29 Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Bereich Geschichte der Medizin/Medizinische Fakultät, Goethestr. 6 30 Gästehaus der Universität, Lessingweg 3; Dozentenwohnheim, Lessingweg 1 31 Dekanat der Medizinischen Fakultät, Geissweg 5/1; Verwaltung des Klinikums, Geissweg 3 und 5 32 Service‐Einheit Molekulare Bildgebung/Radiologische Klinik, Röntgenweg 13 33 Universitätsapotheke, Röntgenweg 9 34 Frauenklinik, Calwerstr. 7 35 Institut für Pathologie und Neuropathologie: Abt. Neuropathologie, Calwerstr. 3 36 Universitäts‐Hautklinik, Liebermeisterstr. 25 37 Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Osianderstr. 24 38 Universitätsklinik für Zahn‐, Mund‐ und Kieferheilkunde, Osianderstr. 2‐8 39 Department für Augenheilkunde, Schleichstr. 12 und 16 40 Alte Frauenklinik: FB Psychologie/MNF, Schleichstr. 4; Institut für Wissensmedien (IWM), Schleichstr. 6; Wissen‐ schaftscampus, Schleichstr. 8 41 Personalrat, Liebermeisterstr. 6 42 Theologicum: Evangelisch‐Theologische Fakultät (einschl. Dekanat u. Prüfungsamt); Katholisch‐Theologische Fakultät (einschl. Dekanat u. Prüfungsamt); Institut für Ökumenische Forschung, Liebermeisterstr. 12‐18 43 FB Geowissenschaften: Forschungsbereiche Geographie, Urgeschichte und Naturwissenschaftliche Archäologie/ MNF, Rümelinstr. 19‐23 44 Pathologisches Institut, Liebermeisterstr. 8 45 Zentrum für islamische Theologie, Rümelinstr. 27 46 Medizinische Universitätsklinik, Institut für Medizinische Biometrie/Medizinische Fakultät, Silcherstr. 5 47 Institut für Physiologie, Gmelinstr. 5 48 Neue Aula: Hausmeisterdienstleistungszentrum 1, Zentrale Hörsaalverwaltung, Hörsäle, Festsaal, Beschaffungsabtei‐ lung/Dezernat V‐3; Juristische Fakultät (einschl. Dekanat und Prüfungsamt); Großer und Kleiner Senat; Universitäts‐ bund e. V., Geschwister‐Scholl‐Platz 49 Alte Botanik: Rektorat und Zentrale Verwaltung, Wilhelmstr. 5 50 Haus der Sprachen: Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme/ Dezernat III‐3, Fachsprachenzent‐ rum/Dezernat III‐4 , Wilhelmstr. 22 51 Universitätskasse, Abt. Rechnungswesen/Dezernat V‐2; Stabsstelle Controlling; Zentrum für Evaluation und Quali‐ tätsmanagement (ZEQ); Gleichstellungsbeauftragte; Beauftragte für Chancengleichheit; MUT Geschäftsstelle; Hör‐ säle, Wilhelmstr. 26
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52 Clubhaus: Cafeteria; Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender; AStA; Unishop, Wilhelmstr. 30 53 Kupferbau: Hörsaalgebäude, Hölderlinstr. 5 54 Abt. Bauplanung und Liegenschaften/Dezernat VI‐1, Sigwartstr. 17 55 EMAS‐Koordinationsstelle, Abt. Arbeitssicherheit/Dezernat VI‐2; Programm‐ Büros von Partneruniversitäten/ Dezernat III, Hölderlinstr. 11 56 Hochschuldidaktik/Dezernat II‐4, Sigwartstr. 20 57 Kulturreferat der Universität, Hölderlinstr. 19 58 FB Geowissenschaften: Fachbereichsleitung, Forschungsbereiche ‚Angewandte Geowissenschaften’ und ‚Paläobiolo‐ gie’; Paläontologische Lehrund Schausammlung/MNF, Eckgebäude Hölderlinstr. 12/Sigwartstr. 10 59 Alte Physik: Juristische Fakultät, Gmelinstr. 6 60 Alte Archäologie: Dezernat III ‐ Internationale Angelegenheiten, Austauschprogramme/ Dezernat III‐1, iSiS ‐ Welco‐ me Center/Dezernat III‐5; Career Service/Dezernat II‐6, Eingang Wilhelmstr. 9; Beratung und Zulassung internationa‐ ler Studierender/Dezernat III‐2; Schreibzentrum/Dezernat II; Hörsäle, Eingang Nauklerstr. 2 61 Zoologische Lehr‐ und Schausammlung, Sigwartstr. 3 62 Dezernat II ‐ Studium und Lehre: Studentenabteilung, Studentensekretariat, Studiengebühren/II‐1; Studiengangpla‐ nung und ‐entwicklung/II‐2; Zentrale Studienberatung/II‐5, Wilhelmstr. 11 63 Mensa I, BAföG‐Info‐Point, Wilhelmstr. 13 64 Universitätsbibliothek; Universitätsarchiv, Wilhelmstr. 32 65 Hegelbau: FB Geschichtswissenschaft/PF; FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Philologisches Seminar/PF; Insti‐ tut für Soziologie/WiSo, Wilhelmstr. 36 66 Studentenwerk Tübingen‐Hohenheim, Wilhelmstr. 15 67 Verfügungsgebäude Wilhelmstraße: FB Biologie: Ethik in den Biowissenschaften/MNF; FB Neuphilologie: Seminar für Sprachwissenschaft (SfS)/PF; Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW); Studio Literatur und Theater/Dezernat II; Europäisches Taiwanzentrum, Wilhelmstr. 19 68 Institut für Tropenmedizin; Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung; Institut für Anthro‐ pologie und Humangenetik, Wilhelmstr. 27 69 Hörsaal, Keplerstr. 2 70 Brechtbau: Dekanat und Prüfungsamt Philosophische Fakultät; FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Abteilung für Religionswissenschaft/PF; FB Neuphilologie: Deutsches Seminar, Englisches Seminar, Romanisches Seminar, Sla‐ visches Seminar/PF; FB Philosophie‐Rhetorik‐Medien: Seminar für Allgemeine Rhetorik, Institut für Medienwissen‐ schaft/PF; Multi‐Media‐Labor; Zentrum für Medienkompetenz; Brechtbau‐Bibliothek; Brechtbau‐Theater; Zentrum für Lehrerinnen‐ und Lehrerbildung/Dezernat II‐5; Uniradio, Wilhelmstr. 50 71 Lothar‐Meyer‐Bau: FB Geowissenschaften: Forschungsbereich Mineralogie und Geodynamik, Mineralogische Schau‐ und Lehrsammlung/MNF; Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Wilhelmstr. 56 72 Institut für Politikwissenschaft/WiSo, Melanchthonstr. 36 73 FB Wirtschaftswissenschaft/WiSo, Mohlstr. 36 74 Prüfungsamt Wirtschafts‐ und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Haußerstr. 11 75 FB Wirtschaftswissenschaft/WiSo, Nauklerstr. 47 76 Dekanat Wirtschafts‐ und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Nauklerstr. 48 77 Schloss/Haspelturm: Ludwig‐Uhland‐Institut für Empirische Kulturwissenschaft (LUI)/WiSo, Burgsteige 11; 78 Schloss: FB Geowissenschaften: Forschungsbereich ‚Urgeschichte und Naturwissenschaftliche Archäologie’/MNF; FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Institut für Ur‐ und Frühgeschichte und Archäologie des Mittelalters/PF; FB Al‐ tertums‐ und Kunstwissenschaften: Institut für Kulturen des Alten Orients (Ägyptologie, Altorientalische Philologie, Vorderasiatische Archäologie)/PF; FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Institut für Klassische Archäologie/PF; FB Asien‐Orient‐Wissenschaften: Ethnologie/PF; Museum der Universität (MUT) im Schloss Hohentübingen 79 Evangelisches Stift, Klosterberg 2 80 Alte Burse: FB Philosophie‐Rhetorik‐Medien: Philosophisches Seminar/PF; FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Kunsthistorisches Institut/PF, Bursagasse 1 81 Alte Aula, Münzgasse 30 82 Institut für Erziehungswissenschaft/WiSo, Münzgasse 11 und 22‐30 83 Mensa Prinz Karl, Hafengasse 6 84 FB Altertums‐ und Kunstwissenschaften: Musikwissenschaftliches Seminar/PF, Collegium Musicum, Schulberg 2 (Pfleghof) 85 Anatomisches Institut/Medizinische Fakultät, Österbergstr. 3 86 Forum Scientiarum, Doblerstr. 33 87 Institut für Erziehungswissenschaft: Abt. Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie/WiSo, Europastr. 6 88 Amt für Ausbildungsförderung (BAföG‐Amt), Karlstr. 11 89 FB Asien‐Orient‐Wissenschaften: Indologie und Vergleichende Religionswissenschaft/PF, Gartenstr. 19 90 Psychotherapeutische Hochschulambulanz; Institut für Medizinische Psychologie/Medizinische Fakultät, Garten‐ str. 29 91 Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Bereich Ethik in der Medizin/Medizinische Fakultät, Gartenstr. 47
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