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Schnittstellen FTS_Index 4.0.pdf

Erweiterung des fahrerlosen Transportsystems zur Anbindung des Herzzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 18:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Schnittstellendokumentation

Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.

Fahrerloses Transportsystem (FTS)

Fördertechnik

Stand: 02/2025, V5

Erstellt durch:

c.i.t. GmbH

Hohenzollernstraße 24

14109 Berlin

Bearbeitung: Werner Rapelius / Thomas Forst-Wartenberg

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Schnittstellendokumentation Projekt: OVGU

Dokumentenhinweis

Die vorliegende Schnittstellendokumentation fasst grundlegende Schnittstellen des Fahrerlosen Transportsystems (FTS) zusammen und ist im Folgenden als „dynamische Dokumentation“ zu verstehen, die im Zuge des Planungsprozesses laufend aktualisiert, konkretisiert und um weitere Kapitel ergänzt wird.

Änderungsindex

Änderungs-VersionBeschreibungDurchgeführt
datumvon
15.12.20230Erstellen Schnittstellendokument FTSBG
05.01.20241Ergänzung architektonische Angaben für AufzugBG
27.08.20242Fortschreibung Inhalt Schnittstellendokument FTSBG/MF
03.02.20253Anpassung Abbildung Unterfahrmaß RCBG/NiS
25.02.20254Anpassung Projekt MagdeburgWR
12.05.20255Korrekturen & Anpassungen im TextWR

Legende

BG → Herr Bernd Gradnitzer, Geschäftsführer MF → Herr Michael Franz, Projektassistent NiS → Herr Nils Scholbrock, Projektleiter WR → Herr Werner Rapelius, Projektleiter

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Schnittstellendokumentation Projekt: OVGU

Inhaltsverzeichnis

1.1 Allgemeines ....................................................................................................................................... 5 1.2 Fußbodenbeschaffenheit .................................................................................................................. 6 1.3 Verkehrswege und Gangbreiten bei FTS-Nutzung ............................................................................ 7 1.4 Elektro ............................................................................................................................................. 10 1.4.1 FTS-Übergaberäume bzw. FTS-Bahnhof .......................................................................................... 10 1.4.2 FTS-Ladestation ............................................................................................................................... 10 1.4.3 Brandschutztüren ............................................................................................................................ 10 1.5 LAN / WLAN ..................................................................................................................................... 11 1.5.1 FTS-Fahrtrasse ................................................................................................................................. 12 1.5.2 FTS-Übergaberäume bzw. FTS-Bahnhof .......................................................................................... 12 1.5.3 FTS-Ladestation ............................................................................................................................... 12 1.5.4 Brandschutztüren / Rauchschutzabschluss ..................................................................................... 12 1.6 HKLS ................................................................................................................................................. 12 1.7 Türen / Fenster ................................................................................................................................ 13 1.7.1 Brandschutztüren / Rauchschutztüren ............................................................................................ 13 1.7.2 Automatiktüren ............................................................................................................................... 13 1.7.3 Türen, die in den Fahrkurs ragen .................................................................................................... 14 1.8 Rammschutz .................................................................................................................................... 14 1.9 Aufzüge ............................................................................................................................................ 15 1.9.1 Steuerungsschnittstelle FTS / Aufzüge ............................................................................................ 16 1.9.2 Höhenunterschied ........................................................................................................................... 16 1.9.3 Spaltmaß .......................................................................................................................................... 16 1.9.4 Zusätzliche Spezifika für Aufzüge mit Fördertechnik ...................................................................... 16 1.10 FTS-taugliche Rollcontainer ............................................................................................................ 17 1.11 Gebäudeautomatisierung ............................................................................................................... 18 1.11.1 Gebäudeleittechnik (GLT) ............................................................................................................... 18 1.11.2 Signalisierung Rollcontainerankunft auf der Station ...................................................................... 18

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gangbreiten mit FTS-Nutzung gem. EN ISO 3691-4 ................................................................... 8 Abbildung 2: Schematische Gangbreiten mit FTS-Nutzung gem. EN ISO 3691-4 ............................................ 9 Abbildung 3: Unterfahrmaß FTS-taugliche Rollcontainer ............................................................................. 17

Abkürzungsverzeichnis

ln diesem Dokument werden unter anderem die folgenden Abkürzungen verwendet:

Abkürzung Erläuterung

FTF Fahrerlose/s Transport Fahrzeug/e FTS Fahrerloses Transportsystem VDI Verband Deutscher Ingenieure OVGU Otto-von-Guericke-Universität BK Buskoppler

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1.1 Allgemeines

Ein FTS ist ein selbstfahrendes Transportsystem, das den Transport von Roll-Container im Krankenhaus zwischen den Quellstationen und den Zielstationen hin und zurück voll automatisch durchführt. Die Zielstationen sind die Funktionsstellen im Klinikum (auch Senken genannt). Eine Quellstation, auch Quelle genannt, ist einer der Ver- und Entsorgungsbetriebe im Klinikum. Ver- und Entsorgungsbetriebe sind Speisen-, Wäsche-, Materialwirtschafs-, Apothekengüter- und AEMP-Versorgung sowie das Entsorgungszentrum.

Die Transporte erfolgen mittels fahrerlosen Transportfahrzeugen (FTF) über horizontale und vertikale Verkehrswege, die so ausgelegt werden müssen, dass die Transportaufgabe durch das FTS erfüllt und der erforderliche Durchsatz sichergestellt werden kann. Der horizontale Transport erfolgt über Verkehrswege in den Verbindungsgängen, auf dafür vorgesehenen FTS-Trassen. Für den vertikalen Transport sind Aufzugsanlagen mit einer FTS-tauglichen Ausstattung vorzusehen, die nach Möglichkeit dem FTS-Betrieb vorbehalten sind.

Dieses Transportsystem soll mit allen Ver- und Entsorgungsbereichen ein abgestimmtes Transportlogistiksystem bilden, das im Bestand und im Neubau des Herzzentrum zum Einsatz kommt. Folgend einem vorgegebenen Fahrplan, müssen alle Warentransporte termin- und qualitätsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Transport der Roll-Container erfolgt mittels eines lasthebenden Fahrzeugs, das den jeweiligen Rollwagen so transportiert, dass seine Räder nicht den Boden berühren.

Das FTS setzt sich grundsätzlich aus technischen Komponenten, wie den Fahrerlosen Transportfahrzeugen (FTF) und einem übergeordneten Leitsystem zusammen, mit dem die Transportaufträge und die FTF gesteuert und überwacht werden.

Damit das FTS seiner Transportaufgabe nachkommen kann, stellt das System Anforderungen an das Gebäude und dessen Peripherie, welche bereitgestellt werden müssen.

Die in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführten Schnittstellen und Bemessungsparameter des Fahrerlosen Transportsystems (kurz: FTS) sind durch die angrenzenden Planungsgewerke, wie die Architektur, die Haustechnik, die Elektrotechnik und weitere Planer zu berücksichtigen.

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1.2 Fußbodenbeschaffenheit

Bei der Definition der Anforderungen an den Fußboden wird ein herkömmliches Krankenhaus-Fahrzeug zu Grunde gelegt. Das Gewicht von ca. 380 kg basiert auf durchschnittlichen Fahrzeugen mit Blei-Batterien. Für die Inbetriebnahme der Klinik Hietzing wird davon ausgegangen, dass bereits die neue Batterietechnologie – Lithium – zum Einsatz kommt. Diese Batterien haben, bei gleichbleibendem Gewicht, eine höhere Leistungsdichte, erzeugen keine giftigen Gase und sind wartungsfrei. Je nach FTS-Lieferanten und Batterie Hersteller können Lithium Batterien, gegenüber den Bleibatterien, ein geringeres Gewicht aufweisen.

Die erforderliche Fußbodenbeschaffenheit für das Fahrerloses Transportsystem (FTS) ist detailliert in der VDI 2510-1, Pkt. 2, Unterpunkt 2.2 beschrieben. Üblicherweise verlangen FTS-Anbieter diese Merkmale, da bei der Konstruktion der Fahrerlosen Transportfahrzeuge (FTF) kaum Möglichkeiten bestehen, auf qualitativ ungeeignete Böden zu reagieren. Nachfolgende Angaben beziehen sich auf ein typisches FTF, das von allen Anbietern bzgl. der technischen Daten gleichermaßen angeboten wird.

Die nachfolgenden Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Bodenaufbau im Bereich des Fahrkurses und der Stationen:

• keine Trittschalldämmschicht, • Verschleißschicht: o Reiner Zementestrich o Zementestrich mit Zusatz von Kunstharz oder Bitumen o Magnesit-Estrich, Kunstharzbeschichtung • Maximal Druckfestigkeiten statisch: 10 N/mm² und dynamisch 20 N/mm², • Druckfestigkeit Beanspruchungsklasse "Mittel“ nach DIN 18560 Teil 7, • Flächenbelastung 500 kg/m² (statisch), 650 kg/m² (dynamisch) • Ableitfähigkeit, Erdableitwiderstand RE ≤ 106 Ω zur Verhinderung statischer Aufladungen, • Reib- Koeffizient: gegenüber der Nutzschicht des Bodens ist ein Gleitreibungs- Koeffizient min. 0,6 erforderlich, • Gewährleistung: Trockenheit, • Rampensteigung/ Gefälle max. 6 %, o Übergänge am Rampenbeginn und –ende sind mit mind. 30 m Radius auszubilden, o vor Rampenbeginn und –ende ist jeweils eine Fahrzeuglänge (2 m) horizontale, gerade Spurführung notwendig, bevor ggf. Kurven oder weitere Rampen möglich sind, o FTS-Spurverlauf muss parallel zum Rampenverlauf erfolgen (keine schräge Spurführung), • spezielle Lastanforderungen für Fördertechnik und Container-Waschanlage (CWA); in der Regel reichen 500 kg/m², • Abstimmung zu Dübel Befestigungen der Fördertechnik, sofern der Boden abdichtende Schichten aufweist und Dübel Tiefen von ca. 7 bis 8 cm nicht erreicht werden können, • Ebenheit des Fußbodens 2 mm bei einem Messpunkt- Abstand von 1 m, • Dehnfugen- Ausgleich im Fahrkurs nur mit entsprechend belastbarem Kammprofil. Das Profil muss erschütterungsfrei ausgelegt werden.

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1.3 Verkehrswege und Gangbreiten bei FTS-Nutzung

Die FTS-Trasse ist jener Verkehrsweg, auf welchem das FTS die geforderte Transportaufgabe horizontal und vertikal durchführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Gänge, Aufzüge und FTS-Übergaberäume.

Bei der Auslegung von Verkehrswegen und Gangbreiten mit FTS-Nutzung sind die Abstände gem. EN ISO 3691-4 (Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung) einzuhalten.

Exemplarisch ist nachstehend das lichte Freiraummaß einer zweispurigen FTS-Trasse (Gegenverkehr) in einem Transportkollektor dargestellt. Die tatsächliche Gangbreite ist basierend auf weiteren Anforderungen an die bauseitigen Parameter, z.B. Fluchtwege, Verkehrswege Personen, usw. sowie weiteren Einbauten, wie Brandabschnittstüren, Rammschutz-Elemente, Handläufe, Fallrohre von Abwässern, usw. auszulegen. Diese dürfen den lichten Freiraum für das FTS nicht einschränken, da dies zur Reduktion des Durchsatzes des Systems führen kann.

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Die in Abbildung 1 dargestellten, lichten Maße gem. EN ISO 3691-4 für ein im Gegenverkehr fahrendes FTS sind bei der Planung und Realisierung zwingend zu berücksichtigen.

Seitlicher Freiraum FTS gemäß EN ISO 3691-4

Bauseitige Parameter und Einbauten der TGA wie z.B. Brandabschnitts-Türen, Fallrohre von Abwässern, Rammschutz-Elemente, Sicherheits- beleuchtung, Handläufe oder sonstige technische Installationen dürfen diesen lichten Freiraum nicht einschränken.

Abbildung 1: Gangbreiten mit FTS-Nutzung gem. EN ISO 3691-4

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Die Abbildung 2 verallgemeinert, gem. EN ISO 3691-4, die lichten, geforderten Sicherheitsabstände, ohne Berücksichtigung der Wände.

Abbildung 2: Schematische Gangbreiten mit FTS-Nutzung gem. EN ISO 3691-4

Eine einspurige Fahrbahn für das FTS ist technisch ebenfalls möglich, sofern dies den Durchsatz des Systems nicht gefährdet. In diesem Fall sind allerdings Wartepositionen für entgegenkommende Fahrzeuge zu berücksichtigen.

Es ist zu berücksichtigen, dass der horizontale FTS-Transport möglichst abseits des Patientenverkehrs stattfinden sollte.

Sofern konzeptionell ein Personenverkehr für eingewiesenes Fachpersonal/Servicetechniker und/oder ein Patiententransport (liegend, sitzend und gehend in Begleitung, mit Betten Mover usw.) im Transportkollektor oder auf Teilstrecken des Transportkollektors vorgesehen werden soll, ist auf eine ausreichende Gangbreite zu achten, um ein gegenseitiges Behindern zu vermeiden.

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Schnittstellendokumentation Projekt: OVGU

1.4 Elektro

Die Elektroangaben sind in den Medienangaben FTS für die jeweilige Verortung der Einspeisepunkte angegeben.

Dies gilt für die Fördertechnik-Steuerschränke, Ladestationen, FTS-Sende-/Empfangsstationen, Warnlampen, Feststellanlagen, Containerwaschanlagen, Behälterwaschanlage, Steckdosen FTS-Werkstatt und die weiteren Einspeisepunkte.

Die einzelnen Versorgungskreise des FTS dürfen nicht gemeinsam mit Elektrosystemen, die leicht zu Ausfällen neigen, auf einem FI abgesichert werden.

1.4.1 FTS-Übergaberäume bzw. FTS-Bahnhof

In den Logistik-Stützpunkten der Quellen und Senken ist jeweils ein zentraler Elektroauslass an der Wand für die Fördertechnikstrecken bzw. für die Sende-/Empfangsstationen des FTS vorzusehen. An diesem Auslass wird der sogenannte Buskoppler (BK) vorgesehen. Der BK übersetzt, die analogen Signale und kommuniziert diese über das LAN an den FTS-Leitrechner. Vom BK sind zwei Leerverrohrungen zu jeder Sendestation für die Beleggeber und die RFID-Leser vorzusehen. Für jede Empfangsstation ist nur eine Leerverrohrung zum BK vorzusehen. Für die Fördertechnikstrecken sind ebenfalls zwei Leerverrohrungen für die Belegt-Geber und die RFID-Leser vorzusehen, ebenso eine zusätzliche Leerverrohrung zum Bedienfeld. Für den Buskoppler der S/E-Stationen ist ein Kabelauslass mit 3m Überlänge vorzusehen. Die Zuleitung ist auf 230V, 16A auszulegen.

1.4.2 FTS-Ladestation

Aufgrund der unterschiedlichen Philosophien der FTS-Hersteller, wo die Ladekontakte für die Fahrzeuge positioniert werden, ist für jede Ladestation eine Zuleitung mit einem 3m Kabelauslass vorzusehen. Seitens FTS-Lieferanten wird das Ladegerät geliefert und in diesem Bereich Aufputz montiert und verkabelt. Pro Ladeplatz werden 230V, 16A benötigt.

1.4.3 Brandschutztüren

Für die Feststellanlage der Feuerschutzabschlüsse ist bei jeder Brandschutztür ein Stromanschluss und ein Anschluss zur Brandmeldeanlage erforderlich. Für das Kabel der Brandmeldeanlage und des Stromanschlusses ist ein Auslass von 3m vorzusehen. Das System muss eine Zertifizierung haben. Die Komponenten der Feststellanlage werden Aufputz durch den Lieferanten verbaut / angeschlossen. Die Zuleitung der Feststellanlage ist je Brandschutztüre auf 230V, 16A auszulegen. Die körperliche Brandschutztür muss über eine entsprechende Zulassung verfügen. Die entsprechende Zulassung für bahngebundene Förderanlagenabschlüsse mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik sind zwingend einzuhalten. Ist eine entsprechende Hardware nicht zu beschaffen, muss die Komponente mittels einer Zustimmung im Einzelfall bei der entsprechenden Baubehörde beantragt werden.

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1.5 LAN / WLAN

Es ist vorgesehen, dass das FTS die hausinterne ICT-Struktur verwendet. Das heißt, dass das FTS an definierten Stellen Einspeisungen in das hausseitige LAN-Netz benötigt. Ebenso verwendet das FTS das hausseitige WLAN, um die Kommunikation der Fahrzeuge mit dem FTS-Leitsystem zu ermöglichen.

Folgende Anforderungen sind nach dem heutigen Stand der Technik für das FTS mindestens notwendig und bei der Auslegung LAN / WLAN entsprechend zu berücksichtigen:

Ethernet-Netzwerk-Anforderungen (LAN): • Fast Ethernet mit 100 MBit/s, gemäß IEEE 802.3, • Full Duplex-Betrieb, • Verkabelung mindestens Cat 7, Beschaltung gemäß DIN ISO/IEC 11801 bzw. nachdem nationalen Regelwerk, • Farbkodierung der Kabel gemäß EIA/TIA-568A, • Strukturierte Verkabelung mit Messprotokoll nach SN EN 50173, • Verschachtelungstiefe der Installation max. 4 Ebenen über Switch und Hub, • Ping-Laufzeit max. 10 ms vom FTS-Leitrechner zum FTF-Rechner und zurück oder vom FTF-Rechner zum FTS-Leitrechner und zurück, • Responsezeiten im Netzwerk von < 50 ms, wobei die Reaktionszeiten der Rechner abgezogen werden, • Statische IP-Adressen für Leitrechner, Ethernet-Busklemmen, Terminals, Access Points und FTF, • Für das FTS wird ein eigenes Subnet angelegt und verwendet, • Firewall und Power over Ethernet nur in Abstimmung.

WLAN-Anforderungen: • Flächendeckende Funkabdeckung für die Bereiche, in denen das FTS fährt, • Ermittlung der optimalen Funkabdeckung und Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung von Störungen, anderen Netzwerken und der Anzahl an Clients. Bei den Störungen sind auch die Einflüsse von Wänden, Maschinen, Handys und sonstigen Störsendern zu berücksichtigen. Gewährleistung einer Datenrate von mindestens 11 MBit/s, besser 54 MBit/s, im gesamten Bereich des WLAN-Netzwerkes, • Die Lage jedes Access Points und jeder Antenne sowie die Antennentypen und deren Ausrichtung sind dem späteren FTS-Lieferanten bekanntzugeben, • Geforderter Rauschabstand (Signalstarke) von mindestens 30 dB. • Ein Rauschabstand von 30 dB darf am Fahrzeug nicht unterschritten werden. D.h. in der Auslegung des WLAN-Netzwerkes müssen alle Störgrößen, welche die Empfangs- und Sendeleistung der FTF- Antenne negativ beeinflussen könnten, berücksichtigt werden (z.B. weitere FTF, Lasten der FTF, bauseitige Stapler, Wände, Pfeiler, Türen, Personen, usw.), • Roaming-Fähigkeit des WLAN-Netzwerkes. Clients, die sich durch eine Anlage bewegen, müssen sich von einem Access Point abmelden und am jeweils nächsten Access Point neu an-melden, ohne dass dies der Benutzer merkt (Funkabrisse, Wartezeiten, Störungen), • Die Roamingtime (Ab- und Anmelden der mobilen Clients von einem zum jeweils nächsten Ac-cess Point) darf max. 50 ms betragen, • Authentifizierung: WPA2-PSK, Verschlüsselung: AES.

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Technische Daten Access Points: • Wireless Standard IEEE 802.11g (2,4 GHz) bzw. 802.11a (5GHz), • Frequenz im 2,4 oder 5 GHz-Band, • Sicherheit/Verschlüsselung: WPA2-PSK, • Kanäle: 13 - 19, • (Abstand der benutzten Kanäle muss min. 4 Kanäle betragen), • Sendeleistung max. 100 mW, • Netzwerk Port min.100 MBit/s, und min. Cat 6a • Übertragungsrate Funk 11 - 54 MBit/s, • Einstellungen (Parameter) sind im Detail mit dem späteren FTS-Lieferanten abzustimmen.

Das WLAN-Netzwerk muss mit dem bestehenden WLAN des Bestands übereinstimmen. Sind neuere Technologien wie Wifi 6. Generation oder 5G angedacht, sind diese durch den Elektroplaner abzustimmen.

1.5.1 FTS-Fahrtrasse

Die FTS-Fahrtrasse ist mit einem flächendeckenden WLAN-Netz mit den oben genannten Spezifikationen auszustatten.

1.5.2 FTS-Übergaberäume bzw. FTS-Bahnhof

In den FTS-Übergaberäumen der Quellen und Senken ist jeweils ein zentraler Elektroauslass für einen Direktanschluss an der Wand vorzusehen. Dort ist eine Anschlussdose mit 2 LAN-Anschlüssen mit den oben genannten Spezifikationen vorzusehen.

1.5.3 FTS-Ladestation

Die FTS-Fahrtrasse, die zu den Ladestationen führt, ist mit einem flächendeckenden WLAN-Netz mit den oben genannten Spezifikationen auszustatten. Beim vorgesehenen Unterverteiler der Ladestationen sind 2 LAN-Anschlüsse vorzusehen.

1.5.4 Brandschutztüren / Rauchschutzabschluss

Für die Feststellanlage der Feuerschutzabschlüsse / Rauchschutzabschlüsse ist bei jeder Tür / Tor ein LAN- Anschluss erforderlich. Der LAN-Anschluss ist eine bauseitige Leistung.

1.6 HKLS

Die HKLS-Angaben für die Containerwaschanlagen mit Reinigungstisch und die Angaben für die FTS- Werkstatt sind in den Medienangaben FTS und CWA angegeben.

Eine ausreichende Be- und Entlüftung der Bereiche, in denen das FTS fährt bzw. in denen Komponenten des FTS verortet sind, wird vorausgesetzt.

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1.7 Türen / Fenster

Alle Türen, die vom FTS durchfahren werden, sind entweder als planmäßig offene Brandschutztür (1.7.1 Brandschutztüren) oder als Automatiktür (1.7.2 Automatiktüren) auszuführen.

Türen müssen so ausgeführt werden, dass diese nicht in den FTS-Fahrkurs ragen. Alternativ müssen sie so ausgeführt werden, dass die Personensicherheit erfüllt wird (Sichtfenster, potentialfreier Kontakt, Warnschilder, Warnlampen etc.).

Alle Türen, durch die ein FTS-Rollcontainer geschoben werden muss, sind mit einer Mindestbreite (Lichte) von 1,20 m und wenn möglich als Schiebetür auszuführen. Darüber hinaus wird empfohlen, diese Türen (wie z.B. die Zugangstüren der FTS-Stützpunkte) als Automatiktüren (inklusive Zutrittsberechtigung) auszuführen, um den Mitarbeitern ein gutes Handling der Rollcontainer zu ermöglichen.

1.7.1 Brandschutztüren / Rauchschutztüren

Die bauseitigen Brandschutztüren / Rauchschutztüren, die vom FTS durchfahren werden, müssen eine Zulassung für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen haben. Diese werden mit einer für das FTS zugelassenen Feststellanlage, sog. Feststellanlage (RSZ), ausgerüstet. Diese RSZ verfügt über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Eine Feststellanlage ist zum Offenhalten und für die im Brandfall erforderlichen Steuerungsvorgänge beim Schließen von Brandschutztüren / Rauchschutztüren im Zuge der FTS-Trasse erforderlich. Das bedeutet, dass die Feststellanlage mit zusätzlichen Haltemagneten ausgerüstet ist, die im Fall eines Brandalarms und wenn sich ein Fahrzeug gerade im Schließbereich der Tür befindet, diese noch so lange offengehalten wird, bis das Fahrzeug den Schließbereich verlassen hat und die Tür sicher geschlossen werden kann.

Jede Feststellanlage besteht aus der Auslösevorrichtung mit eigener Energieversorgung (Batterien / Akkus), die mindestens für den Zeitraum des Freifahrens der FTS-Fahrzeuge aus dem Schließbereich der Tür im Brandalarm zur Verfügung stehen muss, der Verknüpfung zwischen den Elementen "Förderanlage und Brandschutztür", hier: potentialfreie Kontakte mit den Signalen Tür auf/ zu, Brandalarm ja/ nein, Schließbereich belegt; der erforderlichen Schnittstelle zur Brandmeldeanlage, der Feststellvorrichtungen (o. g. Elektro- Haftmagnete) und 2 Stk. Ankerplatten mit Winkelelement (zur Offenhaltung der Türflügel per zusätzlichen Magneten während der FTS-Durchfahrt), der Lichtschranken (ggf. zur Schließbereichsüberwachung). Auf beiden Seiten der Brandschutztür muss sich ein separater Handauslösetaster zur Türschließung befinden, die gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt ist. Ist eine entsprechende Hardware nicht zu beschaffen, muss die Komponente mittels einer Zustimmung im Einzelfall bei der entsprechenden Baubehörde beantragt werden.

1.7.2 Automatiktüren

Automatiktüren, die vom FTS durchfahren werden, werden mit einer Schnittstelle von der Türsteuerung zur FTS-Steuerung (Busklemme) ausgerüstet, so dass das Fahrzeug das Öffnen der Tür anfordern kann.

Verfügen die Türen über Sensoren (Radarbewegungsmelder), so ist diese Schnittstelle nicht notwendig, da das FTF vom Sensor erkannt wird und automatisch öffnet, wenn sich ein Fahrzeug nähert.

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1.7.3 Türen, die in den Fahrkurs ragen

Türen, die in den FTS-Fahrkurs bzw. den Sicherheitsabstand gem. DIN EN ISO 3691-4 ragen, werden mit zusätzlichen Kontakten versehen (Kontakt „auf/zu“), um eine Warnlampe auf der Seite der Türbetätigung anzusprechen, wenn ein FTF beim Öffnen der Tür gerade vorbeifährt. Die Warnlampe ist entsprechend zu überwachen, so dass ein Ausfall der Lampe aus Sicherheitsgründen in der FTS-Steuerung signalisiert wird. Über eine LAN-Einspeisung wird die Schnittstelle zum FTS-Leitsystem hergestellt, so dass im Fall einer bereits geöffneten Tür keine Fahrzeuge in diesen Bereich einfahren.

1.8 Rammschutz

Entlang der Wege, auf denen die FTS-Roll-Container geschoben werden, sowie in den FTS-Übergaberäumen und Lagerräumen ist ein Rammschutz auf Höhe der Rollwagen-Stoßleiste vorzusehen, um den Schutz der Wände und Ecken sicherzustellen. Diese dürfen den lichten Freiraum des FTS-Fahrwegs nicht einschränken.

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1.9 Aufzüge

Im KHI werden Aufzüge errichtet, die für die Nutzung durch das FTS geeignet sein müssen. Bei der Nutzung unterscheiden sich zwei verschiedene Typen von Aufzügen: Aufzüge, die vom Fahrzeug mit Rollcontainer befahren werden und Aufzüge, die mit Fördertechnik automatisiert sind und lediglich den Rollcontainer transportieren.

Grundsätzlich müssen Aufzüge, die durch das FTS genutzt werden, über spezielle Funktionen und Schnittstellen verfügen, um für den Transport geeignet zu sein.

Im Folgenden sind die Mindestanforderungen aufgeführt.

• Kabinenmaß

o Tür (lichtes Maß): B 1.200mm

o Kabine innen (lichtes Maß): B 1.400 mm x T 2.100 mm

• Traglast: 1.650 kg

• Kabinen-Belastbarkeit

o Fahrzeug + Rollcontainer: mind. 900 kg

o Fördertechnik + Rollcontainer: mind. 650 kg

• Belastbarkeit und Druckfestigkeit des Kabinenbodens

o Statisch: 7 N/ mm²

o Dynamisch: 10 N/ mm²

• Fußbodenqualität

Die geforderte Bodenqualität in der Kabine muss der eines FTS-gerechten Bodens entsprechen

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Schnittstellendokumentation Projekt: OVGU

o Fußbodenbeschaffenheit).

• Spalt zwischen Kabine /Schacht geeignet für eine FTF-Überfahrt (max. 25 mm). Ggf. ist eine

Aufdopplung notwendig,

• Durch ein geeignetes Überwachungssystem (z.B. Kamerasystem, Präsenzmelder per Infrarot, o.ä.) ist sicherzustellen, dass die Kabine in jedem Fall leer ist und sich keine Person mehr im Aufzug befindet, bevor der Aufzug an das FTS übergeben wird; d.h. Türen zu FTS-Stützpunkten öffnet.

• Signalisierung in jeder Etage „…automatischer Transport…“,

• Signalisierung in der Kabine „…automatischer Transport…“.

1.9.1 Steuerungsschnittstelle FTS / Aufzüge

Zum Liefer- und Leistungsumfang der Aufzüge gehört die Herstellung der Schnittstelle FTS an der Aufzugssteuerung und dessen Inbetriebsetzung. Dabei kann die Schnittstelle sowohl als analoge als auch als digitale Schnittstelle zur Verfügung stehen. Die Schnittstelle zum Aufzug muss vom Steuerrechner des FTS bedient werden können. Für die Bereitstellung der Ausgangssignale des FTS und für die von der Aufzugssteuerung bereit zu stellenden Eingangssignale ist die Klemmleiste im Schaltschrank Aufzug vorzuhalten. Für je einen Aufzug wird seitens FTS-Hersteller ein Buskoppler bereitgestellt. Die Klemmleiste Buskoppler ist eindeutig zu beschriften. Die erforderlichen Signale werden potentialfrei bereitgestellt.

1.9.2 Höhenunterschied

Um die Ein- und Ausfahrt der beladenen FTF zu ermöglichen, sind folgende Toleranzen für Überfahrt unbedingt einzuhalten: Die Haltegenauigkeit zwischen Fahrkorbschwelle und Schachtschwelle muss +/- 4 mm betragen, unabhängig vom Beladezustand des Fahrzeugs. Diese maximale Höhendifferenz muss auch nach teilweiser Einfahrt des Fahrzeugs in die Kabine erhalten bleiben. Dazu kann der Fahrkorb mechanisch im Stockwerk auf einem fixen Niveau eingeklammert werden, aufgesetzt werden oder die Steuerung regelt lastabhängig das Höhenniveau nach. Die Reaktionszeit der Niveauregulierung beträgt dabei max. 1s.

1.9.3 Spaltmaß

Zwischen Fahrkorbschwelle und Schachtschwelle darf das horizontale Spaltmaß max. 25 mm betragen. Dies kann durch zusätzliche Bleche an der Schachtschwelle erreicht werden, die die Fahrwege der Türschwerter nicht beeinträchtigen.

1.9.4 Zusätzliche Spezifika für Aufzüge mit Fördertechnik

• 400V-Anschluss für den Leitförderer in der Kabine (im Klemmkasten separat abgesichert) • Schleppkabelnutzung für Kommunikation o Datenleitung: 2x 2 x 0,5 mm²

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o Stromversorgung: 2 x 2,5 mm²

1.10 FTS-taugliche Rollcontainer

Rollcontainer, die von extern angeliefert werden – sowie Rollcontainer, die intern automatisiert transportiert werden sollen, müssen von ihren Abmaßen für den Transport mit dem FTS sowie der im Krankenhaus verwendeten Fördertechnik geeignet sein.

Es ist von folgenden maximalen Abmessungen auszugehen L x B x H (mm) = 1500 x 900 x 1800. Das Öffnen der Türen der Rollcontainer erfolgt über die Längsseite. Sämtliche Wegeführungen, Türbreiten und Stellflächen sind daraufhin auszulegen.

Dazu ist es notwendig das Unterfahrmaß von mind. B 650 mm x H 350 mm einzuhalten.

Abbildung 3: Unterfahrmaß FTS-taugliche Rollcontainer

Um eine FTS-Tauglichkeit der Rollcontainer zu ermöglichen ist eine Breite der Rollcontainer von ca. 900 mm einzuhalten.

Folgende Parameter sollten ebenfalls bei der Auslegung berücksichtigt werden:

• Ausrüstung der Rollcontainer mit 4 Edelstahl-Rollen, davon zwei Lenkrollen mit lastabhängiger Rückstellung der Rolle in Längsrichtung (180°/360°) sowie zwei Bockrollen. Alternativ sind zwei Lenkrollen mit lastabhängiger Rückstellung der Rolle in Längsrichtung und zwei Lenkrollen mit Richtungsfixierung in Längsrichtung möglich, • Lenkrollen mit mechanischer Bremse, als fußbetätigte Bremse je Rolle oder zentrale Bremse, auf beide wirkend, • Rollwiderstand: max. 1,2 % der Nenntragfähigkeit, • Rad Belag: PE-Werkstoffe, bevorzugt thermoplastischer Kunststoff, • Shorehärte: ca. 65°-85° Shore A, abhängig vom gewählten Bodenbelag, • Rad-Durchmesser: 200 mm, • mindestens zwei Rollen ableitfähig (< 104 Ohm), • dynamische Rollenlast von 300 kg je Rolle,

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• gedichtete Hochleistungs-Industrielager, • Rollen CWA-tauglich bis 95°C, dauertemperaturbeständig, • Rollen auf Radachse 2-fach gelagert (Kugellager), • Markierung als Containertyp, • RFID-Datenträger unterhalb des Rollcontainers, • Durchgehender Führungswinkel für Transport auf Fördertechnik, • Kompletter Unterbau dicht-geschweißt, • Stoßleisten „passend“ zum Rammschutz des Hauses, • Ggf. Konstruktive Vorbereitung für Kupplungs-/ Deichselsystem.

1.11 Gebäudeautomatisierung

1.11.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Um an einem zentralen Ort die Fehlermeldungen aller technischen Anlagen zu erhalten, gibt es eine Schnittstelle zwischen dem FTS-Leitsystem und der Gebäudeleittechnik insofern, als dass „Sammelstörmeldungen“ übermittelt werden können. So kann eine Störmeldung des FTS zentral in der technischen Leitstelle aufscheinen, die dann im Detail vom Betriebspersonal für das FTS geprüft und behoben werden kann.

Als Anbindung an die GLT sind für das FTS drei Datenpunkte vorgesehen: "Anlage AN, Anlage Sammelstörung, Anlage AUS", für die Waschanlagen zwei Datenpunkte "Sammelstörung CWA1", "Sammelstörung CWA2" und für die Behälterwaschanlage ein Datenpunkt „Sammelstörung BWA“. Die Anbindung erfolgt über eine TCP/IP-Schnittstelle.

Besonderheit im System Magdeburg:

  • Alle Systemmeldungen erfolgen NUR auf dem FTS-Leitrechner. Eine Anzeige in der Leitstelle des Klinikums ist nicht aktiviert / implementiert
  • Der Leitrechner verbleibt an seinem Ort, auch nach Inbetriebnahme der Tunnelverbindung und des Herzzentrums
  • Räumlich befindet sich der Leitrechner im H60A im Raum 1403

1.11.2 Signalisierung Rollcontainerankunft auf der Station

Vom FTS-Leitsystem werden Rollcontainer-Ankunftsmeldungen an den Alarmserver übergeben, um dem Betriebspersonal auf den Stationen die Information zu übermitteln, dass und welche Art von Rollcontainer soeben auf ihrer Station angekommen ist.

Die Schnittstelle ist als OPC-Schnittstelle vorgesehen. Für die Auslegung wird die Anzahl der FTS-Stützpunkte mit der Anzahl der Containertypen multipliziert. Für die Kalkulation ist eine Anzahl von ca. 350 Meldungen zu Grunde zu legen.

c.i.t. GmbH Seite 18

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