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Beiblatt Hinweise zur Bauleistungsversicherung zu Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Vergabenummer: 26-OV-044/8120 Maßnahmennummer: AiB812/24
Warum eine Bauleistungsversicherung? Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B hat der Auftragnehmer Ansprüche auf Vergütung, falls seine Bau- leistung durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden. Die Praxis beweist, dass vielfach nicht festzustellen ist, in welchen Verantwortungsbereich ein Schaden fällt. Durch die Bau- leistungsversicherung besteht Versicherungsschutz, gleichgültig ob Schäden an den versicherten Bauleistungen oder Sa- chen zu Lasten des Bauherren oder des Auftragnehmers gehen. Der Bauherr hat für das ausgeschriebene Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in der die ausgeschriebene Leistung mitversichert wird. Die Prämie in Höhe von 0,22% wird anteilsmäßig der Abrechnungssumme umgelegt und von der Brutto-Teilrechnungssumme/-Abrech- nungssumme netto einbehalten. Versicherungsleistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, daher darf die Umsatz- steuer nicht gekürzt werden. Die Bauleistungsversicherung ist keine "Beistellung" des Bauherren und mindert daher weder die vertraglich vereinbarte Leistung, noch die daraus zu berechnender Umsatzsteuer. Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungs- erlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version (Stand 13. Dezember 2017) - siehe Ziff. 3.8 Werklieferung, Werkleistung - Abs. (2) Satz 3.
Versicherte Gefahren: Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Bauleistungen oder an den sonstigen versicherten Sachen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers (Studentenwerk Dresden) oder eines der beauftragten Unternehmen gehen. Gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungs- versicherung der Ostdeutschen Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit gelten folgende Sachen versichert:
- Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben Neubau Studentenwohnheim Fritz-Löffler-Straße in 01069 Dresden, Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ (Gebäude einschließlich dazu gehöriger Außenanlage).
Nicht versicherte Gefahren: Nicht versichert sind u.a. Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Auch normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss, Vertragsstrafen und mittelbare Schäden welche als Folge des unmittelbaren Schadens eintreten, Mängel versicherten Leistungen und Sachen, Gewährleistungs- schäden, Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung sind nicht versichert. Nicht versicherte Sachen durch die Bauleistungsversicherung sind außerdem:
- Lagerwaren, nicht verbautes Material
- bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baustelleneinrichtungen sowie deren beweglichen Bestandteile
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen wie Gerüste, Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile
- Kleingeräte und Handwerkszeuge
- Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal und Sicherungsanlagen
- Stahlrohr- und Spezialgeräte, Stahlschalungen, Schalwagen und Vorbaugeräte
- Baubüros, Baubuden, Baucontainer, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labore und Gerätewagen
- Fahrzeuge aller Art
- Akten, Zeichnungen und Pläne
- Pflanzen
Was wird im Schadensfall ersetzt? Die Bauleistungsversicherung erstattet die Kosten, die notwendig sind, um die Schadensstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der ge- schädigte Auftragnehmer trägt von jedem Schaden einen Selbstbehalt. Der vereinbarte Selbstbehalt je Schadensfall be- trägt 250,00 € brutto.
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Beiblatt Hinweise zur Bauleistungsversicherung zu Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Welche Maßnahmen sind im Schadensfall zu ergreifen? Der Schaden ist unverzüglich der örtlichen Bauleitung zu melden. Weitere Ma0nahmen werden in Rücksprache mit dem Bauleistungsversicherer Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit abgestimmt. Notwendigerweise besteht bei Vandalismus und Zerstörung die behördliche Anzeigepflicht und ggf. Erstattung einer Strafanzeige durch den Auftrag- nehmer Selbständig. Mit der Zuarbeit im Formular der Schadensanzeige zur Bauleistungsversicherung, eine ausreichende Dokumentation sowie Kostenaufstellung aus dem beauftragten Angebot und ggf. weitere Kosten, die der Schadensfall durch den Auftragnehmer über die örtliche Bauleitung an das Studentenwerk Dresden einzureichen. Weitere Entschei- dungen zum Schadensfall trifft der Bauleistungsversicherer Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit ---Ende HinwBLV ---
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