02_Merkblatt_Baumschutz.pdf

Erweiterter Rohbau für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 08:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Landeshauptstadt

Dresden

AMT FÜR STADTGRÜN UND ABFALLWIRTSCHAFT

Merkblatt Baumschutz

Schutz von Gehölzen auf Baustellen

Grundsätze

Erhalten der Wurzeln

Schließen Sie jeden Wurzelverlust aus! Bewahren Sie den Boden im Wurzelbereich vor Verdichtung! Schützen Sie freigelegte Wurzeln sofort vor Austrocknung und Frost! Verfüllen Sie geöffnete Gräben und Baugruben im Wurzelbereich schnellstmöglich!

Sichern von Wurzeln, Stamm und Krone

Sichern Sie alle Teile des Baumes!

Optimal ist ein ortsfester Schutzzaun, der den gesamten Wurzelbereich umgibt (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m im Umkreis). Bei Platzmangel sind jeweils spezielle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich, siehe Bild 1.

Spezielle Maßnahmen zum Schutz von Wurzeln, Stamm und Krone

A Wurzeltellerschutz, siehe Bild 2 und 3

Auflegung von bodendruckmindernden Platten, Stahlblechen, Gummimatten auf mindestens 20 cm Kies und auf reißfestem Trennvlies bei großformatigen Abdeckungen Fugen für das Versickern von Regenwasser vorsehen Wurzelabdeckungen nur in Vor-Kopf-Arbeit auflegen beziehungsweise im Rückwärtsgang wieder aufnehmen Ungeschützte, insbesondere feucht und / oder lehmige Böden nicht befahren Wurzelbrücken bei Altbäumen (z. B. Naturdenkmale)

B Stammschutz, siehe Bild 2 und 3

Schutzmanschette aus stabilen Brettern, Bohlen oder ähnlichem ab 2,50 cm Dicke, Länge mindestens 3,0 m unter Berücksichtigung der Höhe der Arbeitsmaschinen Polsterung zwischen der Rinde und der Schutzmanschette (z. B. Autoreifen, Dränrohr, Schläuche) über die Schutzmanschette hinausragende Wurzelanläufe gesondert schützen

C Kronenschutz

Kennzeichnen der Durchfahrtshöhe zwischenzeitliches Wegbinden der Äste, gegebenenfalls Schnittmaßnahmen bis 5 cm Astdurchmesser, Genehmigung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist vorher einzuholen

Mbl Baumschutz Seite 1 von 5 Stand: 04/2014

[Seite 2]

Landeshauptstadt

Dresden

AMT FÜR STADTGRÜN UND ABFALLWIRTSCHAFT

D Aufgrabungen im Wurzelbereich, siehe Bild 4

Saug-Spülverfahren bevorzugen Trockensaugverfahren nur auf sandigen Böden einsetzen (Fahrzeug mit wurzelschonendem Aufsatz) bei Handschachtung nur in archäologischer Weise vorgehen

Arbeitsschritte

  1. Wurzel- Erkundungsgraben anlegen (Saug- Spülverfahren, in Ausnahmefällen vorsichtiges Trockensaugen mit Zusatzbefeuchtung oder behutsame Handschachtung)
  2. Wurzel- Trennungsgraben (Saugverfahren, behutsame Handschachtung)
  3. Wurzelenden mit scharfen Werkzeugen trennen, siehe Wurzelschutz
  4. Wundpflege vornehmen
  5. Verdunstungs- beziehungsweise Frostschutz gewährleisten
  6. Krone um das Maß des geschätzten Wurzelverlustes zurückschneiden, Genehmigung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist vorher einzuholen

Wurzelschutz Schwachwurzeln (bis 2 cm ) und Grobwurzeln (2 cm bis 5 cm ) sind weitestgehend zu schützen, zu erhalten und dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft beseitigt werden Starkwurzeln über 5 cm dürfen nicht beschädigt werden

E Verdunstungs- und Frostschutz

Wurzeln sofort vor Sonne und Wind mit feuchtem Textilvlies, vor Frost mit Decken oder Sackleinen schützen Liegen Wurzeln länger frei, Schutzbarrieren vornehmen, zum Beispiel:

  • mit Sand hinterfüllte Schaltafeln oder Spundwände
  • durch Anlegen eines Wurzelvorhanges (siehe unten)

Achtung! Kontrollieren Sie insbesondere bei Wind- und Sonneneinstrahlung den Verdunstungs- und Frostschutz regelmäßig auf seine Wirksamkeit.

F Wurzelvorhang, siehe Bild 5

Arbeitsschritte: 1 Wurzelenden etwa 30 cm lang freilegen 2 Enden nachschneiden und Wundpflege vornehmen, siehe Wurzelschutz 3 Holzpfähle senkrecht einschlagen 4 Drahtgeflecht und Sackleinen an Pfählen befestigen 5 Unterbodengemisch (mindestens 1/3 Sand) einfüllen 6 Oberboden (je 1/3 Sand, Torf, Kompost) höchstens 40 cm auffüllen, siehe Bild 4

Rechtsgrundlagen: Sächsisches Naturschutzgesetz vom 06.06.2013, Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009, das zuletzt ohne Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 06.06.2013 geändert worden ist Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.06.1995, zuletzt geändert am 25.11.1999 DIN 18920 (Ausgabe 2002) RAS LP4 (Ausgabe 1999) ZTVLa-StB 05

Mbl Baumschutz Seite 2 von 5 Stand: 04/2014

[Seite 3]

Landeshauptstadt

Dresden

AMT FÜR STADTGRÜN UND ABFALLWIRTSCHAFT

Bild 1 Ortsfester Schutzzaun

Bild 2 Wurzeltellerschutz und Stammschutz (bei Ablagerungen und Baucontainern) mit Bretterzaun mindestens 2,50 m vom Stamm entfernt

Mbl Baumschutz Seite 3 von 5 Stand: 04/2014

[Seite 4]

Landeshauptstadt

Dresden

AMT FÜR STADTGRÜN UND ABFALLWIRTSCHAFT

Bild 3 Wurzeltellerschutz und Stammschutz mit Schutzmanschetten

Bild 4 Aufgrabungen im Wurzelbereich

Mbl Baumschutz Seite 4 von 5 Stand: 04/2014

[Seite 5]

Landeshauptstadt

Dresden

AMT FÜR STADTGRÜN UND ABFALLWIRTSCHAFT

Bild 5 Wurzelvorhang

Mbl Baumschutz Seite 5 von 5 Stand: 04/2014

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung