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Erweiterter Rohbau eines eingeschossigen Vereinsheims

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme: Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein

Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS

Öffentliche Ausschreibung (VOB)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland

04.11.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 3

6-040_SBH_GMH Anlage Angebot_07 2024................................................................................................... 7

6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 10

6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 13

6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024 GMH...................................................................... 15

Leere Seite............................................................................................................................................... 19

6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 20

6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 22

6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 25

6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 26

6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 30

6-030 SBH GMH_Eignung National_11 2024.................................................................................................. 31

7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 39

Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 39

Datenschutzerklärung GMH eVergabe_Stand 14.06.2022.pdf........................................................................ 40

Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 45

6-020_GMH National Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4................................................... 50

Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 55

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 56

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 146

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 147

Anlagen.................................................................................................................................................................... 148

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerGMH VOB ÖA 093-26 AS
MaßnahmeErsatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein
AuftragsbezeichnungBerner Heerweg 187b - erw. Rohbau
AuftragsbeschreibungHinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Ersatzneubau eines eingeschossigen Vereinsheims als Massivbau mit NRF von ca.588 qm. --------------- Hier: erw. Rohbau --------------- ca. 1.050 m³ Aushub und Verfüllungen nettovolumen ca. 80 m Grundleitungen SW-Leitungen und Hauseinführungen TA ca. 250 m Ringerder Rundstahl 10mm Edelstahl VA ca. 600 qm WU-Sohle mit Streifen- und Punktfundamenten ca. 300 qm Mauerwerk außen 42,5 cm Porenbeton monolithisch ca. 425 qm Mauerwerk innen 17,5cm Kalksandstein ca. 26,0 to Baustahl ca. 11,7 to Stahlbauteile 75m Stahlträger HEB 360+IPE 360+HEB 260 ca. 570 qm Spannbeton-Hohldielendecke ca. 3 Stck StB-Randbalken als Fertigteile ca. 65 m Attika-Elemente Porenbeton ca. 175 qm FPD-Abdichtung (flexible, polymermodifizierte Dickbeschichtung) W 2.1 E

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungenvoraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung; Fertigstellung ca. August 2027

VERFAHREN

AuftraggeberGMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Liefer-/Ausführungsort22159 Hamburg
LeistungsartBauleistung
VergabeartÖffentliche Ausschreibung (VOB/A)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann
ZuschlagskriteriumNiedrigster Preis

ANGEBOTE

NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

TERMINE

BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Frist Bieterfragen19.11.2026 23:59
Angebotsfrist25.11.2026 10:00:00
Bindefrist23.12.2026

HINWEISE

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben 1

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über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

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Hinweise auf das Landesrecht

der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu

  • Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
  • Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
  • sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
  • umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
  • Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
  • Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
  • Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
  • Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.

Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:

1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.

2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.

2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.

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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.

2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).

2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.

2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):

  • Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.

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  • Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
  • Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
  • Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
  • Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
  • Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
  • Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
  • Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
  • Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.

2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.

3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.

4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.

5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).

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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen

  • die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
  • die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.

6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Angebot

Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS

Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

3 Preisangaben

Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Angebot%

3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Los 1%
Summe Los 2%
Summe Los 3%

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Summe Los 4%
Summe Los 5%
Summe Los 6%
Summe Los 7%
Summe Gesamtangebot

3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:

Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %

Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:

Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag)geschätzte Anzahl Stunden pro LosVerrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch BieterGesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter
1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahrxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl

4 Ich/Wir erkläre(n), dass

• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;

• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.

Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;

• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;

• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;

• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.

5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:

E-Mail-Adresse:

Telefax Nr.:

Telefon-Nr.:

6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)

Angebot – 07/2024 3 von 3

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

Teilnahmebedingungen (TNB)

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.

7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.

8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.

8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
  • die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg

1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).

4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).

6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.

7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

8 Sicherheitsleistung (§ 17)

8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.

8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.

9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.

10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.

10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.

10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.

10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS

Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).

spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. schnellstmöglich nach Beauftragung . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. August 2027 / Baustelleneinrichtung teilw. bis Juni 2028 . spätestens Werktage nach

2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  • = Kalendertage

  • = von bis (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag

3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei siehe 7.2 1 -fach und zugleich bei digital über den Poolarserver 1 -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg handelnd im Namen und auf Rechnung des Bezirksamt Hamburg-Wandsbek, Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit Dienststelle:

Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Netto-Auftrags- summe.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, über den Poolarserver.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.

  1. Bauleistungsversicherung Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, sich an den Kosten einer vom AG abgeschlossene Bauleistungsversicherung mit einem Anteil von 0,25 % der auf ihn entfallenden Schlussrechnungssumme zu beteiligen. Der Betrag ist auf Anforderung des AG fällig bzw. spätestens bei der Schlussrechnung abzusetzen Bauleistungsversicherung.

  2. Bauschild Durch den Auftraggeber wird ein Bauschild aufgestellt, auf dem alle am Bau beteiligten Firmen aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich an den Kosten des Bauschildes mit einem Anteil von 175,00 € zzgl. MwSt zu beteiligen. Der Betrag wird auf Aufforderung des AG fällig bzw. spätestens bei der Schlussrechnung abzusetzen.

  3. Baustrom/Bauwasser Der AN ist verpflichtet sich an den Kosten für Baustrom und Bauwasser zu beteiligen. Der AN hat seine Verbräuche separat zu zählen und dem AG prüfbar nachzuweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach so ist der AG berechtigt 0,25 (nullkommazweifünfzig) v.H. der auf ihn entfallenden Schlussrechnungssumme bei der Schlussrechnung abzuziehen.

  4. Sozialversicherung der Bautätigen Der AN hat der Bauleitung des AG unaufgefordert Kopien der Sozialversicherungsausweise aller tätigen Arbeitskräfte zu übergeben.

  5. Fachbauleitung Den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter / Fachplaner hat der AN vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Bauleiter / Fachbauleiter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der Bauleiter / Fachbauleiter hat an den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der AG den AN 100 € zuzgl. MwSt / fehlender Teilnahme an der Baubesprechung von der Schlussrechnung abziehen.

  6. Umweltschutz Der AN verpflichtet sich, Arbeiten mit Geruchsbelästigung, Lärm- und Staubentwicklung mit größtmöglicher Rücksichtsnahmen auf die Anwohner, die Umwelt und den laufenden Betrieb auszuführen. Bei der Durchführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer bezüglich der vorgesehenen bzw. von ihm verwendeten Produkte alle nationalen und EU-Gesetze zum sicheren Umgang mit Stoffen einzuhalten. Insbesondere sind zu beachten: '- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) '- Die für das Gewerk zutreffenden Technischen Regeln Gefahrenstoff (TRGS) '- Sicherheitsdatenblätter gem. EU-Richtlinie 91/155/EWG D6 Die Sicherheitsdatenblätter sind der Bauleitung des AG unaufgefordert vor Ausführungsbeginn zu übergeben.

  7. Auf der Baustelle besteht ein absolutes Alkohol- und Rauch verbot. Zuwiderhandlungen werden mit dem Verweis von der Baustelle geahndet.

  8. Die Dokumentation incl. Produktbeschreibungen, Garantien, Herstellerangaben, sind dem AG und dem bauüberwachenden Architekten/Ingenieur zur Prüfung nach Abschluss der Arbeiten 10 Werktage vor Zusendung der Schlussrechnung unaufgefordert jeweils 1-fach im DIN A4 Ordner im PDF-Format bzw. als DWG/DXF auf CD zuzusenden.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 5 von 5 19

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

Baumaßnahme: Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
  • vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
  • dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
  1. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:

(Name und Anschrift des Nachunternehmers)

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.

Begründung für die Weitergabe:

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

  1. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

  2. Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  3. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  5. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.

..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten

HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS

Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 22

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  3. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).

  4. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  5. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren

  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 23

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 24

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VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme: Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:

  1. ......................................................................................................................................................................................

  2. ......................................................................................................................................................................................

  3. ......................................................................................................................................................................................

  4. ...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  5. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.

  6. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.

  7. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.

  8. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.

  9. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.

  10. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.

  11. ................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 25 Bietergemeinschaft - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

PREISERMITTLUNGSBLATT 1:

ANGABEN ZUR KALKULATION

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer GMH VOB ÖA 093-26 ADatum S
Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein
Angebot für Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.

Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen)0

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen *)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

Teil B: KALKULATION über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/h 0v.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)0

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0
0,00
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen *)
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)0,00
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%€
noch zu verteilen1) 0,00

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
0 x0,00
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
3.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)2) 0,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3)0,00

1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2

PREISERMITTLUNGSBLATT 2:

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer GMH VOB ÖA 093-26 ASDatum
Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein
Angebot für Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.

Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

OZ des LV1)Kurzbezeichnung der Teilleistung1)Mengen- einheit1)Zeit- ansatz Std.2)Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräte3)Nachunter- nehmerAngebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8)
123456789
04.01.3Baugrubenaushub auffüllungenm³0,00
04.01.5Baugrubenaushub Auffüllungen abfahren enm³0,00
04.02.1Füllsand liefern einbauen und verdichtenm³0,00
05.01.1KG-Rohr DN 100m0,00
06.1Ringerder, Rundstahl 10 mm Dm, Edelstahlm0,00
07.01.2Fassadengerüst W09 LK4 aufstellenm²0,00
07.02.1Innengerüst W09 aufbauenm²0,00
08.01.6AW 425 PP Planblock 4-0,50 (0,12)m²0,00
08.02.2IW KS 175 in Dünnbettm²0,00
09.01.2 1Ortbeton C30/37 XC2 WU der Sohlplatte d2m³0,00
09.04.4Pos 2.1/2.5 Stahlträger HEB 360+IPE 360m0,00
09.06.9Spannbeton-Hohldielende cke d=265 mmm²0,00
10.01.1FPD-Abdichtung unter Mauerwerk WA 425m²0,00
  1. Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
  2. Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
  3. Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: E rsatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein

Vergabe-Nr.: GMH VOB ÖA 093-26 AS Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.

I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen

  • bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
  • bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.

Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:

• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU).

Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)

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• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:

• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.

III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:

Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.

Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN

Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters

im Namen der Bietergemeinschaft

1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)

1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).

1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):

Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.

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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.

Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.

  • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
  • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
  • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
  • Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
  • rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder

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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.

• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch

  • Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
  • die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG

2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

2.2 Sozialverträgliche Beschaffung

ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

  • anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
  • durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.

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2.3 Nachhaltige Beschaffung

Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.

Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)

Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:

Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).

4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)

• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Unterschriftsleistung:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 38

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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und die Auftraggeberin

letztere vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Bauleistung

Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von

EUR (in Worten: Euro)

an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift des Bürgen

Bürgschaft – 01/2018

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GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für Vergabeverfahren

Vorwort

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (VSt) als öffentliches Unternehmen der FHH vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

E-Mail: einkauf@gmh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Herr Claus-Peter Schewe An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg Tel: + 49 40 428 23 6302 E-Mail: datenschutz@gmh.hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-

genen Daten verarbeitet?

Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines

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Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben, zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.

 Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-

den?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:

 Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten öffentlichen Un- ternehmen und Dienststellen mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung infor- miert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet/berechtigt. Hierbei werden der Name des er- folgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Ad- resse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Abrufberechtigten übermittelt.

 Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen und öffentlichen Unternehmen der FHH sind bestimmte Verga- beverfahren z.B. dem Vergabeausschuss, dem Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien vor der Zu- schlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremien- mitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bie- ter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.

 Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän-

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digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB...

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.

 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

 Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der aufsichtsführenden Finanzbehörde Be- schwerde einlegen.

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Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur

Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten

1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.

2. Abfallrechtliche Grundlagen

Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.

Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.

Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen

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  • 2 -

werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.

3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.

Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.

Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.

Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.

Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.

Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus

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  • 3 -

entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.

Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.

Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-

materialien

Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.

5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).

Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]

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  • 4 -

Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.

Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)

Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:

 Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]

 Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]

 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]

 Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]

 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]

 Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]

 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]

 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)

6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.

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  • 5 -

Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.

7. Weitere Informationen

Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326

 Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006  Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011  Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011  www.hamburg.de/abfallwww.hamburg.de/gewerbeabfallwww.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaellewww.hamburg.de/baugenehmigung

Stand: August 2019

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010

LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

in der jeweils gültigen Fassung.

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

Anlage zur Information zur Ausschreibung

Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein Baumaßnahme:

Vergabe-Nr. : GMH VOB ÖA 093-26 AS Leistung: Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.

2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:

Sie sind erhältlich bei

3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):

Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).

Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).

5 Nachweise, Angaben, Unterlagen

5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist; GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Dr. Andreas Dressel Geschäftssitz: Geschäftsführung: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Mandy Herrmann (Sprecherin), Jens Kerkhoff 1 von 5 Tel (0 40) 4 28 23 - 6168 | Fax (0 40) 427 310 142 Amtsgericht Hamburg HRB 38053 50 info@gmh.hamburg.de | www.gmh-hamburg.de Hamburg Commercial Bank: IBAN: DE89210500001000543749 | BIC: HSHNDEHH

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.

Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.

Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)

Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters

Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters

Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)

Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)

5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.

Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:

Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 51

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

6 Aufteilung in Lose

nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind

nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:

Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an

abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)

Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.

9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:

Preis Gewichtung in %

Weitere Kriterien Gewichtung in %

Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen

Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

nicht zugelassen.

Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A): GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Herr Ralph von der Reith, Bereichsleitung Unternehmensservice An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg 11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

12 Sonstiges

13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion

Wartung

Instandsetzung

13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.

13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.

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Stand 11.04.2024

Merkblatt

Umsatzsteuer

  1. Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
  2. Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
  3. Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
  4. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
  • in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
  1. Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
  2. Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
  3. Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: GMH VOB ÖA 093-26 AS - Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

Deckblatt Leistungsbeschreibung

Gewerk:Erweiterter Rohbau (ROH)

Projekt:Ersatzneubau Vereinsgebäude Farmsener Turnverein

Lage:Berner Heerweg 187b, 22159 Hamburg

Bauherr:GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH handelnd im Namen und auf Rechnung Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit An der Stadthausbrücke 1-3 20355 Hamburg

ZTV - Teil 1 Allgemeine Hinweise / Baubeschreibung FTV ZTV - Teil 1 Vertragsgundlagen / Allgemeine Hinweise / Baubeschreibung

1.1 Vertragsgrundlagen

Grundlage der Ausführung sind: die Vertragsunterlagen, die Leistungsbeschreibung einschließlich aller Anlagen, die Ausführungsplanung, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-, EN-, VDE- sowie sonstigen technischen Vorschriften, die behördlichen Auflagen, Genehmigungen und Nebenbestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Auftragnehmer, sämtliche Vertragsunterlagen geprüft und deren Inhalt vollständig berücksichtigt zu haben.

1.2 Prüfungspflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Planunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Detailangaben und Vorleistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Insbesondere hat er zu überprüfen: Übereinstimmung von Planung und Bestand, Vollständigkeit der Planunterlagen, Ausführbarkeit der vorgesehenen Konstruktionen, Vorleistungen anderer Auftragnehmer, Maßangaben und Höhenbezüge, Schnittstellen zwischen den Gewerken. Festgestellte Unstimmigkeiten, Widersprüche, Planungsfehler oder erkennbare Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die erforderliche Bedenkenanmeldung, gehen die hieraus entstehenden Folgen zu Lasten des Auftragnehmers.

1.3 Planungsanlass

Auf dem Gelände des Farmsener Turnverein von 1926 e.V. soll ein neues Vereinsheim errichtet werden, dass auch dem Stadtteil zur Verfügung steht.

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Ziel ist es das baufällige Gebäude abzureißen und durch einen Neubau mit gesteigerten Raumbedarf zu ersetzen. Hierfür konnten Bundesmittel akquiriert werden.

Das Gebäude soll sich durch ein multifunktionales Raumkonzept, auch örtlichen Nutzergruppen des Quartiers, als neuer Ort für Begegnungen mit ca. 550 m² BGF (R) und einer teilweisen überdachten Terrasse mit ca. 38m² BGF (S) öffnen.

1.4Bestand Grundstück / Städtebau

Das neue Gebäude präsentiert sich in einer wirtschaftlich-kompakten Form. Die Kubatur entspricht der, in direkter Nachbarschaft liegenden, denkmalgeschützten Karl-Schneider Sporthalle.

Das Vereinsheim, die Karl-Schneider Sporthalle und das Jugendzentrum Farmsen bilden zusammen mit den umliegenden Sportstätten ein Ensemble.

Das neue Gebäude nimmt im Süden und Westen annähernd die Gebäudeflucht des bestehenden Vereinsheims auf und ersetzt die heterogene Form des vorhandenen Gebäudes durch eine klare rechteckige Form, die so positioniert ist, dass möglichst viel des Baumbestandes auf dem Grundstück erhalten werden kann. Einzelne Fällung von Bäumen sind unabdingbar.

Eine teilweise überdachte Terrasse ist den drei Multifunktionsräumen vorgelagert und ermöglicht für besondere Anlasse einen Innen- und Außenbezug. So werden die drei Multifunktionsräume zum zentralen Ort des Gebäudes, wo Besucher niederschwellig empfangen werden.

Zwei weitere Eingänge an den schmalen Seiten des Gebäudes erschließen im Süd - Westen die Geschäftszimmer mit Empfangstresen; hier befinden sich eine Klingel und der Briefkasten. Im Norden - Osten, zu den Sportanlagen hin, werden einer der beiden Lagerräume sowie der Schiedsrichterraum von außen erschlossen. Die WCs werden von innen her erschlossen. Alle Nutzungsbereiche des Gebäudes können in ihrer Funktionalität ungestört parallel betrieben werden.

Eine Putzfassade in einem Grau / Beige (Greige) Farbton kontrastiert die sandfarbene Putzfassade der Karl-Schneider Halle sowie die Klinkerfassade des Jugendzentrum Farmsen.

1.5Kennzahlen /Planungsgrundlagen

1-geschossiges Gebäude

Netto-Raumfläche NRF: 472,38m²

Brutto-Grundfläche BGF: 587,92m²

Brutto-Rauminhalt BRI: 2.516,99 m³

Baurechtliche Einstufung: Gebäudeklasse 3 Sonderbau

Das ca. 1.856 m² große Baufeld ist im Flächennutzungsplan als Baugrundstück für den Gemeindebedarf ausgewiesen. Im Baustufenplan vom Mai 1955 als Fläche mit besonderer Nutzung Sportplatz.

1.6Erläuterung des Entwurfes

Bei dem Gebäude handelt sich um einen eingeschossigen Neubau, womit die Höhe des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen < 7 m ist. Die Bruttogeschossfläche ist > 400 m², das Gebäude ist daher in die Gebäudeklasse 3gemäß § 2(3) Nr. 3 HBauO einzustufen. Der Neubau wird das bestehende Vereinsheim ersetzen und sich durch ein multifunktionales Raumkonzept den diversen Nutzerinnen des Turnvereins, als auch örtlichen Akteurinnen aus dem Stadtteil öffnen. Das Gebäude wird mit einem teilbaren Multifunktionsraum (I-III) mit angrenzendem Lagerraum, Küche und Nebenräumen ausgestattet, die extern verpachtet werden. Für die um das Gebäude arrondierten Sportstätten steht ein Lagerraum sowie ein Schiedsrichterraum zur Verfügung. Diese Räume sind auch von außen zugänglich.

Eine den Multifunktionsräumen vorgelagerte und zum Bouleplatz vor dem Gebäude orientierte teilweise überdachte Terrasse mit barrierefreiem Zugang ermöglicht besonderen Anlässen mit Innen/Außenbezug.

Im Zentrum des Entwurfs stehen Multifunktionsraum I / Multifunktionsraum II und Multifunktionsraum III. Diese Räume können durch mobile Trennwände sowohl separat genutzt als auch für größere Anlässe auf drei verschiedene Arten zusammengeschaltet werden.

Bei dem multifunktionalen Nutzungsbereich von drei Multifunktionsräumen inkl. Küche von ca. 217 m² handelt es sich um keine Versammlungsstätte. Siehe Teilnutzungseinheit (TNE 1) Brandschutznachweis 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-003.00-747_01_BS-00-Brandschutznachweis. Gemäß Brandschutznachweis sind die Schutzziele hinreichend gewürdigt. Bei besonderen Anlässen haben die Nutzer*innen eine Personenbeschränkung von max. 200 Personen selbst durchzusetzen. Sollte der Brandschutznachweis der Ausschreibung nicht als Anlage beiliegen muss es bei Bedarf bei der Vergabestelle oder Bauleitung abgefragt werden.

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Konstruktion Der Baukörper ist als monolithische Mauerwerkskonstruktion aus Porenbeton konzipiert. Das Deckentragwerk, aus Fertigteilplatten (Hohldielendecke), ist ökonomisch und schnell montiert. Die Lastabtragung des Daches erfolgt über Stahlbetonstützen und Stahlunterzügen. Das Dach wird mit einer im Gefälle verlegten Dämmung gedämmt und erhält eine Photovoltaikanlage.

Fassade Die Nord-, Süd- und West-Fassaden sind als Lochfassade geplant. Die Ostfassade ist als Pfosten-Riegel-Fassade mit vorgelagerten Raffstores geplant. Fenster ohne Flucht- und Rettungsweg-Funktion erhalten elektrisch gesteuerte Rollläden. Das vorher genannte monolithische Mauerwerk erhält als Wetterschutz einen mineralischen hellbeigen Außenputz. Die Lüftung erfolgt bis auf die Sanitärräume und Küche als natürliche Lüftung über die Fenster.

Verwaltungs- und administrative Räume: Für administrative Zwecke (ehrenamtliche Mitarbeiter*innen) stehen diese Räume zur Verfügung:

  • Geschäftszimmer

  • Vorstandsbüro

  • Mitarbeiterbüro

  • Besprechungsraum

  • Barrierefreies WC für (ehrenamtliche) Mitarbeiter*innen und Gäste. (abschließbar)

Die Mitarbeiterzahl beträgt max. 5 Personen.

Sanitärräume: Personal WC Mitarbeiter*innen des Vereins (größtenteils ehrenamtlich)

  • Ein Unisex barrierefreies WC für (ehrenamtliche) Mitarbeiter*innen des Vereins und Gäste, als Einzel-Toilettenanlage mit einem Handwaschbecken.

Gäste WC

  • Ein Vorraum mit einem Handwaschbecken und 3 Stück Spülorte für Frauen.

  • Ein Vorraum mit einem Handwaschbecken und 2 Stück Spülorte für Männer sowie 4 Stück Standbecken.

  • Das oben aufgeführte Barrierefreie WC kann bei Bedarf durch Gäste mitgenutzt werden.

Personal WC Küche/Gastro

  • Ein Unisex WC für das Gastro-Personal, als Kombiraum mit WC, Dusche, Umkleide und einem Handwaschbecken.

Küche: Die Küche dient zur Zubereitung von Speisen (siehe Küchenplanung). Im rückwärtigen Bereich der Küche befinden sich unter anderem

  • Kühlzelle für verderbliche Speisen

  • Lagerraum für Trockenspeisen

  • Pausenraum vorbehalten Gastropersonal

  • Kombiraum, (WC / Dusche / Umkleide) vorbehalten dem Gastropersonal.

Putzmittelraum: Der Putzmittelraum wird für das gesamte Gebäude genutzt.

Schiedsrichterumkleide: Der Schiedsrichteraum wird von außen erschlossen.

Lagerräume Der Lagerraum für den Sportbetrieb wird jeweils von außen als auch von innen erschlossen. Der Lagerraum für die Multifunktionsräume wird aus dem Multifunktionsraum III heraus erschlossen.

1.7Technische Gebäudeausstattung

Wärmeerzeugungsanlagen: Siehe Anlage: Erläuterungsbericht TA 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-013.00-742_01_TA-00-Erläuterungsbericht TA Siehe Anlage: Bericht zur energetischen Berechnung 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-007.00-743_01_BP-00-250822

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GEG NWG Erläuterungsbericht Sofern die Unterlagen dem LV nicht beigefügt sind können die Dokumente bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden.

Lüftungsanlagen

Das Lüftungskonzept sieht öffenbare Fensterflächen vor, die auf Basis der Angaben von sumbi mit 1,05 m² pro 10 m² Nutzungsfläche berechnet sind. Die Art der Lüftung ist natürliche Stoßlüftung. Siehe auch Anlage: Erläuterungsbericht TA Sofern die Unterlage dem LV nicht beigefügt ist kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden.

Photovoltaikanlagen

Zur Erfüllung des §16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) wurden gut 30% (~ 180m²) der ~ 592 m² Dachfläche mit PV-Modulen in die Planung übernommen. Dies entspricht 92 St. PV Module mit jeweils 420 Wp. Daraus ergibt sich im Ausbauzustand eine installierte Leistung von 38,64k Wp. Der Wechselrichter wurde bei der Planung auf dem Dach verortet, so dass keine Gleichspannungsleitungen ins Gebäude eingeführt werden. Siehe auch Anlage: Erläuterungsbericht TA 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-013.00-742_01_TA-00-Erläuterungsbericht TA Sofern die Unterlage dem LV nicht beigefügt ist kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden.

1.8Geplante Maßnahmen nach Kostengruppen

KGR 300 - Bauwerk Baukonstruktionen

KG 200 Herrichtung und Erschließung

Abbruch des Bestandes gemäß vorliegendem Schadstoffgutachten Rodung der behindernden Vegetation Baumschutzmaßnahmen wo erforderlich Öffentliche Erschließung Baustellenüberfahrt Temporäre Baustelleneinrichtung(en) auf öffentlichem Grund für öffentliche Erschließung

KG 300 Bauwerk Baukonstruktion

310 Baugrube Erdarbeiten im Rahmen der Erstellung der Sohlplatte und Fundamente/Frostschürze. Bodenaustausch der Aufschüttungen im Bereich der Gebäudesohle gemäß Bodengutachten. Die Aufschüttungen weisen die Bodenklasse LAGA Z2 auf. Kontaminierter Boden ist vorher zu entfernen.

320 Gründung

322 Flachgründungen: Gebäudefundamente mit Streifenfundamenten bzw. Frostschürzen, nach Angaben Statik. Dämmung der Sohle Oberhalb der Sohle D: 220mm

324 Gründungsbeläge: Der Pausenraum (Küche), die Multifunktionsräume I bis III, die Lagerräume und die Flurzone erhalten einen Heizestrich mit Linoleumbelag. Die Büroräume werden mit einem Teppichbelag ausgestattet. An den Eingängen werden Sauberlaufzonen angeordnet. Die Sanitär- und Küchenbereiche erhalten einen gefliesten Bodenbelag auf einem Heizestrich. Der Schiedsrichterraum erhält ebenso einen gefliesten Bodenbelag. Der Hausanschlussraum erhält eine Bodenbeschichtung.

330 Außenwände

331 Tragende Außenwände: Monolithisches, dämmendes Mauerwerk aus Porenbeton D= 42,5cm.

335 Außenwandbekleidung: Glattputz in dunklem Farbton (Greige), die Regenfallrohre sind als Rundrohre vor das Mauerwerk mit Glattputz angebracht.

334 Außentüren und Fenster: Sämtliche Lochfenster der Nordfassade erhalten außen liegende Rollläden. Fenster und Türen, die als Notausgang oder zweiter Rettungsweg gem. Brandschutzgutachten deklariert sind, erhalten keine Rollläden oder Raffstore. Die Südfassade erhält eine Pfosten-Riegel-Fassade, Türen in der Pfosten-Riegel-Fassade sind Paneel-Türen. Die Verschattung der Pfosten-Riegel-Fassade erfolgt über motorisch gesteuerte Raffstore. Haupteingangstür und Nebeneingangstüren:Aluminium/Glaskonstruktion, warmer- dunkler Farbton Fenster: Kunststoff-Fenster, warmer- dunkler Farbton Zugang Haustechnik und Schiedsrichterraum: Haustechnik Eingangstür in Aluminium, Rahmen mit geschlossener Füllung, warmer- dunkler Farbton. Schiedsrichterraum Eingangstür in Aluminium, Rahmen mit Mattglas-Füllung (Sicherheitsglas).

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Außenfassade zum Platz: Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade mit Fluchttüren und Oberlichtern.

336 Außenwandbekleidung Innen: Kalkzementputz, Anstrich scheuerbeständig, Farbton nach Bemusterung. Technik / Lagerräume: Wischputz mit Anstrich.

340 Innenwände

341 Tragende Innenwände: Beton, geputzt

342 Nichttragende Innenwände: Kalksandsteinmauerwerk, d: 17,5cm Fuge zur Decke mit Mineralwolle gefüllt. Beweglich aufgehängte Schallschutzwände mit Fluchttüren.

344 Innentüren: Innentüren Holz-Vollspan mit HPL-Beschichtung, warmer- dunkler Farbton. Als zusätzliche Bekleidung der Türblätter, große Türschilder und Stoßbleche in Edelstahl.

345 Innenwandbekleidungen: Gips- und Kalkzementputz, Anstrich scheuerbeständig, Farbton nach Bemusterung. WCs/Feuchträume: Wandfliesen 120 cm hoch im Feuchtigkeitsbereich. Küche und Dusche: Wandfliesen bis OK Türzargen.

346 elementierte Innenwände: Bewegliche Trennwände zwischen Gastraum, Veranstaltungsraum und Mehrzweckraum mit Fluchttüren. Diese dürfen nicht abschließbar sein.

350 Decken(eingeschossiges Gebäude)

351 Deckenkonstruktionen: Hohldielendecke / Fertigbetonteile d: 260 mm, aufgelagert teilweise auf den monolithischen Außenwänden, Stützen sowie F 30-gekapselten HEB 360 Stahl-Unterzügen gemäß Statik.

360 Dächer

361 Dachkonstruktion: Hohldielendecke als Fertigteildecke mit Wechseln an den Oberlichtern und Attikaaufkantung. Auflager: Stahlträger dreiseitig F 30-gekapselt und Außenmauerwerk.

363 Dachbeläge: Dampfsperre mit Dämmung im Gefälle gemäß Energieeinsparnachweis. Zweilagige Bitumeneindeckung mit Gefälleausbildungen zur Dachentwässerung.

364 Dachbekleidung: Multifunktionsräume: bereichsweise akustisch wirksame Holzwolleplatten als offene Deckenverkleidung mit integrierten, linearen Lichtschienen, dimmbar. Die Akustikplatten werden zwischen den Unterzügen montiert. Büroräume: Akustik-Rasterdecke mit umlaufendem Fries. Flur: Akustik-Lochdecke mit umlaufendem Fries. Küche: Hygiene-Decke. WC-Bereiche: mit abgehängter, glatter Decke. Lager / Hausanschlussraum / Schiedsrichterraum: Rohdecke.

369 Dach, Sonstiges: Sekuranten, Notüberläufe, Dachentlüfter, Photovoltaikanlage (30%ige Belegung der Dachfläche) gem. Angabe Elektroplanung, Lüftungsanlage, Einhausung Lüftungsanlage, Außeneinheit Kühlung.

390 Sonstige Maßnahmen Baukonstruktion

391 Baustelleneinrichtung / Bauzaun gem. Erfordernis

392 Gerüste: Fassadengerüst, Roll- und Standgerüste.

397 Baureinigung

KG 400 Bauwerk Technische Anlagen

Sofern die Erläuterungsberichte dem LV nicht beigefügt sind kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden

KG 500 Außenanlagen und Freiflächen

Außenanlagen gem. Landschaftsplaner*in. Das Bestandstor zum Sportplatz wird in Abstimmung mit einem Baumgutachter verlegt.

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Die existierende Feuerwehrzufahrt wird im Zuge der Neumodellierung des Geländes angepasst. Schuhabstreifer / Roste vor den Eingangstüren.

1.9Tragwerk

Siehe Bericht / Statik

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.00-741_01_TW-00-Statische Berechnung 230226 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.01-741_01_TW-00-Statische Berechnung Nachtrag 1 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.02-741_01_TW-00-P1c Erdgeschoss PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.03-741_01_TW-00-P2 Gründung PE

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.04-741_01_TW-00-P3c Schnitte PE P

Sofern die Unterlage dem LV nicht beigefügt ist kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden

1.10Brandschutz

Die wesentlichen Parameter sind:

Es handelt sich nicht um eine Versammlungsstätte, die Nutzer*Innen des Gebäudes versichern und stellen sicher, dass sich bei Veranstaltungen nicht mehr als 200 Personen im Gebäude aufhalten

Der Hauptflur ist kein notwendiger Flur.

Siehe Anlage: Brandschutznachweis 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-003.00-747_01_BS-00-Brandschutznachweis Sofern die Unterlage dem LV nicht beigefügt ist kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden

1.11Kampfmittelfreigabe

Nach Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung (GEKV) vom 15.09.2021 besteht auf dem Gelände kein Kampfmittelverdacht bzw. kein Hinweis auf Bombenblindgänger oder vergrabene Kampfmittel aus dem II. Weltkrieg. Vor Beginn der Bauarbeiten wird eine aktuelle Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung abgefragt.

1.12Bauakustik / Schallschutzgutachten / Raumakustik

Siehe Anlage Schallschutznachweis/Raumakustische Untersuchung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.00-761_07_SA-00-Schallschutznachweis

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.01-761_07_SA-00-Raumakustik

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.01-761_07_SA-00-Schallimmissionen TGA

Sofern die Unterlagen dem LV nicht beigefügt sind können die Dokumente bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden

1.13Energieberatung

Siehe Anlage Erläuterungsbericht 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-007.00-743_01_BP-00-250822 GEG NWG Erläuterungsbericht Sofern die Unterlage dem LV nicht beigefügt ist kann das Dokument bei Bedarf bei der Vergabestelle abgerufen werden

ZTV - Teil 2 Baustelleneinrichtung ZTV - Teil 2 BAUSTELLENEINRICHTUNG ALLGEMEIN

2.1 Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten

Das Baugrundstück ist von der öffentliche Straße Berner Heerweg über die Zufahrt am Jugendzentrum vorbei anfahrbar. Die Baustelle selbst liegt am Bahndammseitigen Ende des Baugrundstücks und wird mit einem Bauzaun abgetrennt.

Die Zufahrt vom Berner Heerweg auf das Baugrundstück ist die Feuerwehrzufahrt des Jugendzentrums. Die Zufahrt und die Feuerwehr-Bewegungsfläche (siehe BE-Plan) sind daher grundsätzlich freizuhalten!

Die Rückwärtsfahrt auf den Berner Heerweg ist zwingend zu vermeiden. Daher werden die vorhandenen Flächen mit einer Baustraße verbunden, um eine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück zu ermöglichen.

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Für Sonderfälle, in denen die Straße ggf. tatsächlich gesperrt werden muss oder Einschränkungen im Rad- oder Fußgängerverkehr zu erwarten sind, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Beantragung Genehmiguung und Übernahme der Gebühren liegen beim Auftragnehmer selbst).

Im Berner Heerweg kann bei zwingendem Bedarf eine Halteverbotszone eingerichtet werden wenn die vorhandene Fläche für besondere Anlieferungen ausgeweitet werden muss, muss hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Beantragung Genehmiguung und Übernahme der Gebühren liegen beim Auftragnehmer selbst. Der Verkehr vor dem Jugendzentrum und den Sportplätzen darf nicht behindert werden.

Die Angaben des Baumgutachters zum Baumschutz sind zwingend einzuhalten. Baumschutzzäune dürfen nicht versetzt werden, im Bereich von Baumkronen darf kein Matarial gelagert werden. Die Lastverteilung (im kompletten Kronenbereich) darf nicht verschoben oder entfernt werden. Sollte der Baumschutz durch Anlieferungen oder dergleichen gefährdet werden, hat im Vorwege eine Abstimmung mit der Bauleitung und dem Baumgutachter sowie eine schriftliche Freigabe durch den Baumgutachter zu erfolgen.

Die Einholung der Sondernutzung für die Überfahrt des Gehwegs erfolgt bauseits. Der Gehweg ist für die Kinder der gegenüberliegenden Schule Schulweg. Die Baustelle darf nicht zu Zeiten des Schulbeginns sowie in der Abholphase der Kinder (Morgens von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und nachmittags von 15:00 bis 15:30 Uhr) beschickt werden.

Zu allen anderen Zeiten ist erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere beim Queren des Gehwegs erforderlich. Rückwärtsfahrten sind nicht zulässig. Sollte ohne Rückwärtsfahrt eine Anlieferung oder Abfahrt nicht erfolgen können, ist ein Sicherheitsposten dafür einzusetzen, die Kosten hierfür liegen beim Auftragnehmer selbst. Kfz-Verkehr ist im Allgemeinen nur im Schritttempo zugelassen.

Stellplätze des Jugendzentrums und der benachbarten Turnhalle dürfen nicht durch Baustellen- oder Monteurfahrzeuge sowie Privatwagen der am Bau Beteiligten belegt werden. Privat-Kfz müssen außerhalb des Baugeländes parken, die Zufahrt auf das Gelände ist nur für Monteurfahrzeuge gestattet, die nicht nur dem Personentransport dienen.

Für die Baustelleneinrichtung der Einzelgewerke, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen nur im begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung, die Nutzung dieser ist im Vorfeld mit der Bauleitung und eventuell einschränkend betroffenen Gewerken abzustimmen. Im Inneren des Gebäudes kann kein Material außerhalb der Arbeitsbereiche gelagert werden. Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden. Die Koordination sämtlicher Materiallieferungen obliegt dem Auftragnehmer. Die Bauleitung übernimmt keine Annahme von Materiallieferungen, Geräten oder sonstigen Baustoffen. Eine Haftung des Auftraggebers oder der Bauleitung für angelieferte Materialien, Geräte, Werkzeuge oder sonstige Ausrüstungsgegenstände ist ausgeschlossen. Zwischenlagerungen auf der Baustelle erfolgen ausschließlich auf Risiko des Auftragnehmers. Die Beschickung der Baustelle erfolgt im Wesentlichen über einen Eingang.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nach Verlassen der Baustelle alle Türen, Fenster, Tore und der Bauzaun geschlossen sind. Der Betrieb des Jugenzentrums soll so weit es geht nicht gestört werden. Ein rücksichtsvoller Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Betreuern wird ausdrücklich erwartet.

Der Auftragnehmer hat die Baustelle stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet. Das Anlegen von Schutthaufen wird nicht toleriert. Sämtliche Verunreinigungen der Baustelle, die auf die o.g. Punkte zurückzuführen sind, werden auf Anweisung der Bauleitung sofort und unmittelbar durch eine Fremdfirma entfernt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Verursacher.

Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über sämtliche örtlichen Verhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustellenrandbedingungen, Transportwege, Lagerflächen, Erschwernisse und alle sonstigen für die Ausführung relevanten Umstände zu informieren. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass ihm die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigt wurden. Nachforderungen aufgrund angeblich unbekannter oder nicht erkannter örtlicher Verhältnisse sind ausgeschlossen, soweit diese bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.

Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege sind im Baustelleneinrichtungsplan 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.01-731_02_AR-00-Baustelleneinrichtungsplan eingetragen und im Zweifel bei der Bauleitung oder dem AG zu erfragen und ausnahmslos ständig frei- und aufrechtzuerhalten

Sollten sich aus der vorgefundenen Situation abweichende Ausführungen gegenüber der Beschreibung im Leistungsverzeichnis oder den Zeichnungen ergeben, so ist eine Klärung mit der Bauleitung erforderlich.

2.2 Sozialräume

Ein Sanitärcontainer wird durch das Gewerk Baustelleneinrichtung aufgestellt und für die Dauer der Bauzeit für alle Gewerke vorgehalten.

Aufenthalts- und Umkleideräume werden nicht vorgehalten und sind durch die Firmen zu stellen. Die Einnahme von Speisen ist innerhalb des zu errichtenden Gebäudes zu unterlassen. Baufirmen haben für entsprechende Unterkünfte

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auf dem Baustellengelände zu sorgen. Die Gewerkeeigene BE darf dabei nur in Abstimmung mit der BL aufgestellt werden. Die Flächen auf dem Grundstück sind sehr begrenzt.

2.3 Abfall, Verunreinigungen

Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr, Kippgebühren und Entsorgungsnachweis, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt.

Der anfallende Schutt und Abfall ist arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt, eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen.

Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden.

Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ist die "Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV" zu beachten. Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.

Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).

Auf Verlangen der Bauleitung hat der Auftragnehmer sein Entsorgungs- und Trennungskonzept einschließlich der vorgesehenen Entsorgungswege vorzulegen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist auf Verlangen durch Wiegescheine, Entsorgungsnachweise oder vergleichbare Unterlagen nachzuweisen.

2.4 Baustrom und Bauwasser

Baustrom und Bauwasser Im Baufeld (außerhalb des zu errichtenden Gebäudes) werden bauseits durch den AG ein Baustromanschluss (für alle Gewerke insgesamt maximal 100A) und ein Bauwasseranschluss (Wasserdruck 1,5 bis 2,5 bar) vorgehalten. Alle darüber hinaus erforderlichen Unterverteilungen und Leitungen, die für den Anschluss der eigenen Baustelleninfrastruktur notwendig sind, sind in den dafür vorgesehenen Pauschalpositionen zu kalkulieren. Der AN ist verpflichtet sich an den Kosten für Baustrom und Bauwasser zu beteiligen. Der AN hat seine Verbräuche separat zu zählen und dem AG prüfbar nachzuweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach so ist der AG berechtigt 0,25 (nullkommazweifünfzig) v.H. der auf ihn entfallenden Schlussrechnungssumme bei der Schlussrechnung abzuziehen.

2.5 Gerüste

Es werden vom Gewerk erweiterter Rohbau (Titel Gerüstbau) an allen Fassaden System-Gerüste (Lastklasse 4) aufgestellt. Diese Gerüste werden allen Gewerken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind die Bereiche für andere Gewerke zu sperren und nach Beendigung der Arbeiten und bei jeder Arbeitsunterbrechung vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.

Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich von den jeweiligen Gewerken zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise.

Das Anbringen von Schwenkarm-, Anlegeaufzügen und dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste erfolgen. Die Aufzüge dürfen nicht über oder neben Gebäudezugängen aufgestellt werden.

2.6 Meterriss

In den Außenbereichen wird 1 verbindlicher Meterriss am angrenzdenen Bestandsgebäude hergestellt. Im Gebäude wird mindestens 1 verbindlicher Meterriss erstellt. Die Übertragugng der Meterrisse in den eigenen Arbeitsbereich liegt ausschließlich beim AN und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorhandene Vermessungspunkte, Höhenfestpunkte, Grenzmarkierungen, Schnurgerüste und sonstige Bezugspunkte sind vom Auftragnehmer zu schützen und zu erhalten. Beschädigte oder zerstörte Vermessungspunkte, Schnurböcke, etc. sind auf Kosten des Verursachers durch ein zugelassenes Vermessungsbüro wiederherzustellen.

2.7 Besondere Belange Nachbargrundstück Hochbahn

Für die Baustelle gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge/Kräne den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendigen Abstimmungen mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B.

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Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochnbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellen- und Lieferlogistik notwendig werden sind in die Einheitspreise der entsprechend betroffenen Positionen einzukalkulieren.

ZTV - Teil 3 Leistungsbeschreibung und Koordinierungspflichten ZTV Teil 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND KOORDINIERUNGSPFLICHTEN

3.1 Termine und Bauablauf

Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung des Projektes besteht darin, dass es im laufenden Betrieb des benachbarten Jugendzemtrums und der Schule auf dem der Baustellenzufahrt gegenüberliegenden Grundstück stattfindet. Auf die Belange des Jugendzentrums und der Schule ist unbedingt Rücksicht zu nehmen, da auch in den Ferien, wenn auch nur eingeschränkt, der Schulbetrieb (mit Ferienbetreuung) weiter läuft. Eine dauerhafte Präsenz eines Hausmeisters ist nicht gegeben.

Ein Grob-Bauzeitenplan ist als Vorabzug dem LV beigefügt, der Bauzeitenplan wird in Absprache mit den Gewerken und der Bauleitung erstellt. Die Feinabstimmung erfolgt seitens der Bauleitung gemäß des Baufortschritts.

Die Ausführungsfristen werden in den besonderen Vertragsbedingungen vereinbart.

Für die Einhaltung der Terminplanung in Hinsicht auf die Lieferzeiten der Baumaterialien und Produkte ist der AN verantwortlich. Architekt und Fachplanung sind über notwendige Entscheidungsfristen frühzeitig zu informieren und eine Entscheidungsfrist von mind. einer Woche ist zu berücksichtigen. Terminpläne mit Angabe von Einzelfristen als Feinterminplan (abgestimmt auf den Bauzeitenplan des Architekten) sind der Bauleitung spätestens 14 Tage nach der Beauftragung unaufgefordert zukommen zu lassen.

Ein kontinuierlicher Arbeitsablauf kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere durch die Anforderung des Jugendzentrums und des Sportvereins und die Rücksichtnahme auf die Hol- und Bringzeiten der Kinder, können teilweise Wartezeiten und längere Unterbrechungen entstehen. So können über die Baustelle hinausgehende lärmintensive Arbeiten (Abbruch-Stemmarbeiten etc.) nur bis 15.00 Uhr erfolgen, wobei Arbeiten an Samstagen anzumelden sind.

Diese und die aus dem Bauablauf resultierenden Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen hierauf werden ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, je nach Baufortschritt die Anzahl seines örtlichen Personals aufzustocken. Insbesondere Bauarbeiten, die nur in den Schulferien stattfinden können sind mit höchster Priorität anzusehen, die termingerechte Materialbestellung und Personalvorhaltung sind hier besonders sorgfältig zu planen.

Ebenso verpflichtet er sich, einen deutschsprachigen Fachbauleiter für die Dauer der Arbeiten im Sinne der LBO abzustellen. Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- vorschriften voll verantwortlich. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Dieser muss mit ausreichender Entscheidungsbefugnis ausgestattet sein, um verbindliche Vereinbarungen treffen zu können. Außerdem ist der Bauleitung ein verantwortlicher und gegenüber seinen Mitarbeitern weisungsbefugten Polier oder Vorarbeiter namentlich zu benennen. Der Vorarbeiter muss vor Ort und für die Bauleitung per Mobiltelefon jederzeit erreichbar sein. Er muss fließend deutsch sprechen können. Der Fachbauleiter wird der Bauaufsichtsbehörde gemeldet. Der Fachbauleiter muss vor Ort und für die Bauleitung per Mobiltelefon jederzeit erreichbar sein. An den wöchentlichen Baubesprechungen hat der Fachbauleiter nach Einladung im Protokoll teilzunehmen. Für nicht deutschsprachige Arbeiter muss jederzeit ein Übersetzer (z.B. anderer Arbeiter der dieser Sprache und der deutschen Sprache mächtig ist) auf der Baustelle anwesend sein.

Außerhalb der eigentlichen Baustelle sind alle Tätigkeiten auf dem Gelände bei der Bauherrin, dem Verein und dem Jugendzentrum anzumelden und ggf. zu koordinieren. Die Maßnahmen sind entsprechend zu sichern. Bauarbeiten, welche erheblichen Baulärm mit sich bringen, sind 7 Tage vor Ausführung anzumelden und im laufenden Betrieb mit Bauleitung und ggf. Nachbarn abzustimmen.

3.2 Sprache

Die "Vertragssprache" ist deutsch. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine Person auf der Baustelle anwesend ist, die in deutscher Sprache verhandeln und Anweisungen entgegen nehmen kann. Dies ist i.d.R. der Fachbauleiter. Kommt der AN dieser Forderung nicht nach, so ist der AG nach einmaliger fruchtloser Aufforderung berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN zu beauftragen. Zu erstellende Werkstattzeichnungen, sind in deutscher Sprache zu beschriften. Dies gilt auch für vorgelegte schriftliche Erläuterungen oder andere geforderte Unterlagen

3.3 Förmliche Abnahme, Zustandsfeststellung

Vereinbart wird auf Verlangen des AG die förmliche Abnahme der Gesamtleistung nach § 12 (4) VOB / B Die Abnahme erfolgt zum Abschluss aller Arbeiten des Bauvorhabens an einem Termin.

Für Bauteile, deren Einsehbarkeit zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr möglich ist, wird eine Zustandsfeststellung nach § 4 (10) VOB / B durchgeführt.

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Der AN hat bei der Abnahme bzw. Zustandsfeststellung mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.

3.4 Koordinationsgespräche

Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Der AN ist verpflichtet, sich mit allen anderen am Bau tätigen Firmen und Beteiligten, die seine eigene Leistung berühren, abzustimmen. Hierzu zählt auch die Klärung seiner eigenen Aufbauten und Abbauten von Gerüsten in technischer und organisatorischer Hinsicht vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle mit der örtlichen Bauleitung des AG und sämtlichen vor Ort tätigen Baufirmen. Insbesondere die Nutzung des Baufeldes beim An- und Abtransport von Materialien und Transportmitteln ist mit den zeitgleich auf der Baustelle tätigen Firmen sowie in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu berücksichtigen.

3.5 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn diese vor Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet wurden.

Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich zu führen und dem Vertreter der Bauleitung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Kenntnisnahme oder Unterschrift der Bauleitung stellt keine Anerkennung der Forderung oder der Vergütungshöhe dar.

Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständig dokumentierte Stundenlohnzettel können zurückgewiesen werden.

Die Stundenlohnnachweise sind zusätzlich über den Projektserver bereitzustellen.

3.6 Nachträge

Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Zeitnah nach Anzeige, spätestens vor Ausführung ist ein prüffähiges Nachtragsangebot vorzulegen.

Leistungen, die ohne schriftliche Beauftragung ausgeführt werden, begründen grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch.

Die Ausführung eigenmächtig angeordneter oder begonnener Leistungen erfolgt auf Risiko des Auftragnehmers.

Nachtragsangebote sind über den Projektserver einzureichen.

3.7 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt generell nach Plan. Nur bei nicht darstellbaren Leistungen ist ein örtliches Aufmaß zugelassen. Das Aufmaß wird gemeinsam mit der Bauüberwachung erstellt. Die Abrechnung ist für alle Leistungen entsprechend dem LV aufzugliedern.

3.8 Begriff "Leistungsbeschreibung" gem. VOB / B

Als Leistungsbeschreibung im Sinne des § 1 (2) 1. VOB Teil B gelten die LV-Texte, Pläne, Berechnungen, Details, Muster u.s.w. Wiedersprüche zwischen diesen Unterlagen sind der Vergabestelle anzuzeigen.

3.9 Fabrikate

Der Anbieter ist berechtigt, gleichwertige oder bessere Materialien seinem Angebot zugrundezulegen, wenn er hierfür mit der Angebotsabgabe einen Gleichwertigkeitsnachweis einreicht.

Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Para−meter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische, biologische und optische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.

3.10 Baustoffe / Einbauteile

Die zur Verwendung gelangenden Baustoffe müssen von einwandfreier Beschaffenheit sein und dürfen nur in der Originalverpackung auf der Baustelle angeliefert werden.

Gestalterisch verwendete Bauprodukte sind hinsichtlich Oberfläche, Typ etc. vor Bestellung durch den Bauherrn freizugeben.

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Für sämtliche verwendeten Bauprodukte sind die erforderlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, CE-Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen, Herstellerfreigaben und sonstigen Verwendbarkeitsnachweise vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen -jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben.

3.11 Planunterlagen

Der Auftragnehmer erhält die Ausführungspläne des Architekten sowie weitere Anlagen (s.u.) für die Baustelle als PDF-Datei über den Projektserver zum Download zur Verfügung gestellt und hat diese in den entsprechenden Plangrößen, Maßstabsgerecht, wenn erforderlich in Farbe (z.B. bei Abbruch-/Neubauplänen) und in notwendiger Anzahl selbst herunterzuladen und zu vervielfältigen.

Es dürfen ausschließlich die im Projektserver veröffentlichten und freigegebenen Planstände verwendet werden.

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Leistungen eigenverantwortlich über den aktuellen Planstand zu informieren.

Mehrkosten aufgrund der Verwendung veralteter Planunterlagen werden nicht vergütet.

Sämtliche Maße der Ausschreibung sind ca.-Maße. Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße vom AN am Bau zu prüfen und festzustellen. Dies gilt auch für Maße, die sich aus verdeckter Konstruktion ergeben. Unstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung und dem Planer zu klären.

Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die gültigen Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle in Papierform zur Einsicht bereit halten. Die Gültigkeit der Unterlagen geht aus den im Projektserver bereitgestellten Planlisten hervor.

Werk- und Montageplanungen sowie Dokumentationsunterlagen sind durch den AN zusätzlich digital über den Projektserver bereitzustellen.

3.12 Baubesprechungen

Während der Bauzeit finden wöchentlich Baubesprechungen statt. Bei Bedarf werden zusätzliche Termine vereinbart. Die Teilnahme an den Besprechungen ist bei Einladung durch den AG oder die örtliche Bauleitung verpflichtend und ohne Berechnung von Mehrkosten wahrzunehmen. Bei wiederholter Abwesenheit werden angemessene Kosten für den erhöhten Koordinierungsaufwand der Bauleitung und die Behinderung der beteiligten Gewerke von der Rechnungssumme einbehalten. Werden Gesprächsprotokolle durch den AN erstellt, bedürfen diese zur Anerkennung der schriftlichen Freigabe des AG oder der örtlichen Bauleitung.

3.13 Bautagebücher

Der AN hat arbeitstäglich Bautagebücher zu führen. Zu dokumentieren sind in den Bautagesberichten v.a. die durchgeführten Arbeiten, die eingesetzten Mitarbeiter und Geräte einschl. deren Arbeitszeiten. Arbeitsunterbrechungen und Behinderungen sind besonders auszuweisenund diese unaufgefordert mindestens wöchentlich digital der Bauleitung zu übergeben oder zuzusenden sowie zusätzlich gesammelt in den Dokumentationsunterlagen zu übergeben.

3.14 Dokumentation

Der Auftragnehmer hat sämtliche für Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahme und spätere Nutzung erforderlichen Dokumentationsunterlagen vollständig zusammenzustellen. Hierzu gehören insbesondere: Revisionsunterlagen, Bestandspläne, Aufmaßunterlagen, Fachunternehmererklärungen, Prüfprotokolle, Messprotokolle, Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen, Wartungspläne, Ersatzteillisten, digitale Fotodokumentationen, sonstige behördlich oder vertraglich geforderte Nachweise. Die Dokumentation ist vollständig und strukturiert über den Projektserver bereitzustellen. Die vollständige Vorlage der Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme sowie für die Bearbeitung der Schlussrechnung.

3.15 Arbeitsvorbereitung

Der AN hat vor der Aufnahme der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung mindestens eine gemeinsame Ortsbesichtigung vorzunehmen. Der Termin ist so zu wählen, dass notwendige bauseitige Vorarbeiten noch rechtzeitig ausgeführt werden können

3.16 Vorwegleistungen

Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keiner Nachforderung

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3.17 Teilleistungen

Die Arbeiten sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Auf Anordnung der Objektüberwachung sind auch Teilleistungen zu montieren / erbringen. Die Ausführung von Teilleistungen berechtigt nicht zu wirtschaftlichen, terminlichen oder vertraglich relevanten Mehrforderungen. Ggf. anfallenden Mehraufwendungen bzw. Mehrkosten sind einzukalkulieren.

3.18 Ausführungsmängel von Vorleistungen anderer AN

Der AN hat sich, sofern erforderlich, von der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen von Vorunternehmern zu überzeugen. Mängel an der Leistung des AN, die nachträglich auf mangelhafte Vorleistungen begründet werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgemäßen Zustand seiner Leistung wiederherzustellen. Evtl. vorhandene Mängel sind schriftlich und mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zu den Arbeiten des AN anzuzeigen. Der Vorlauf ist so zu bemessen, dass eine Mängelbeseitigung durch den Vorunternehmer erbracht werden kann.

ZTV - Teil 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz ZTV Teil 4 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Parallel werden mehrere Gewerke in dem Gebäude tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Firmen abzustimmen und ggf. anzupassen.

Der AG wird für die Bauzeit einen Koordiator für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle mit der Überwachung betrauen. Die Vorgaben der Si-Ge-Planes sind in der Ausführung zu berücksichtigen.

Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutz- gesetzes und gemäß Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Ein SiGePlan wird vorab übergeben.

Die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jederzeit zu tragen. Personen, die gegen Sicherheits-, Gesundheits- oder Baustellenordnungsregeln verstoßen, können durch den Auftraggeber oder die Bauleitung von der Baustelle verwiesen werden.

Feuerlöscheinrichtungen sind direkt am Arbeitsplatz vorzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze strikt einzuhalten sind.

Darüber hinaus gilt auf der Baustelle sowie auf dem gesamten Gelände des Vereins und des Jugendzentrums absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Die Baustelle liegt an zwei Wohngebieten. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.

ZTV - Teil 5 Anlagen ZTV Teil 5 ANLAGEN

HINWEIS ZU DEN ANLAGEN Dem Leistungsverzeichnis sind Plananlagen mit Anlagenverzeichnis beigefügt. Die im Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen wie z. B. Positionspläne, Schnitte, Ansichten, Details und sonstige Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und zu beachten. Sie dienen zur Orientierung und Erfassung der örtlichen Situationen und Randbedingungen, sind preislich zu bewerten und in die nachfolgenden Positionen einzupreisen. Sämtliche Planunterlagen, Gutachten, Berechnungen, etc. werden ausschließlich digital überreicht. Druckkosten werden nicht gesondert vergütet. Die jeweils aktuellen Werk- und Detailpläne des Architekten werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über den Plan-/Dateiserver digital zur Verfügung gestellt (als dwg.- oder pdf.-Datei).

Folgende Planunterlagen liegen diesem Leistungsverzeichnis als Kalkulationshilfe bei:

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.01-731_02_AR-00-Baustelleneinrichtungsplan

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführungsplanung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-002.00-761_02_BO-00-Baugrunduntersuchung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-003.00-747_01_BS-00-Brandschutznachweis

Leistungsverzeichnis - 12/90 67

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  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.00-741_01_TW-00-Statische Berechnung 230226 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.01-741_01_TW-00-Statische Berechnung Nachtrag 1 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.02-741_01_TW-00-P1c Erdgeschoss PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.03-741_01_TW-00-P2 Gründung PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.04-741_01_TW-00-P3c Schnitte PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-005.00-742_01_SA-00-WU-Konzept

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-006.00-030_06_GE-00-Baugenehmigung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-007.00-743_01_BP-00-250822 GEG NWG Erläuterungsbericht

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-008.00-761_04_AS-00-Baumschutzkonzept

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-008.01-761_04_AS-00-Baumschutzplan

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-009.00-030_07_KM-00-210915 Gefahrenerkundung Luftbildauswertung

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-010.00-731_02_AR-01-261026 Bauablaufplan Vorabzug

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-011.00-732_01_FA-00-261019 Lageplan Freianlagen

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-011.01-732_01_FA-00-261019 Regeldetails Sockel Freianlagen

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.00-761_07_SA-00-Schallschutznachweis

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.01-761_07_SA-00-Raumakustik

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-012.02-761_07_SA-00-Schallimmissionen TGA

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-013.00-742_01_TA-00-Erläuterungsbericht TA

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-013.01-742_01_SA-00-Grundleitungen

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-013.02-742_01_ST-00-Erdungsanlagen

01 Unterlagen EUR ......................... 01.1 Bauablaufplan Gewerkbezogen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Erstellen und Bereitstellen eines detaillierten Gewerk- und Objektbezogenen Bauablaufplanes innerhalb der ersten 10 Werktage nach Beauftragung. Der Bauablaufplan ist als Balkendiagramm mit den durch den AN zu erbringenden Leistungen, deren Abhängigkeitsbezügen, Start- und Enddatum der Teilschritte sowie Start- und Enddatum der Gesamtleistung unter Berücksichtigung des Bauablaufplanes sowie der Leistungen der zeitlich und örtlich angrenzend tätigen Gewerke (z.B. Nennung notwendiger Vorleistungen) zu erstellen. Der gewekbezogene Bauablaufplan muss auch die Zeiträume der Erstellung und Prüfläufe der Berechnungen sowie Werk- und Montageplanungen enthalten.

Der Bauablaufplan ist unter Wahrung der oben genannten Frist von 10 Werktagen auf den Projektserver als PDF-Dokument hochzuladen.

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Hinweis Besondere Werk- und Montageplanungen sind in den jeweils zugehörigen Titeln nach Leistungsbereich aufgeführt Die Berechnungen sowie die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

01.2 Dokumentation USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Dokumentation von Fabrikaten und technischen Informationen der eingebauten Materialien und Bauteile durch Zusammenstellung von:

  • Auflistung aller eingebauter Materialien, Produkte, Bau-Elemente
  • Entsorgungsnachweise
  • Lieferscheine
  • Datenblätter aller verbauten Produkte
  • Für sicherheitstechnische Einrichtungen (wie Maßnahmen des Brandschutz): Zusammen- stellung der entsprechenden Materialgüte- nachweise,
  • Abnahmeprüfzeugnisse (gem. DIN EN),
  • Zulassungen im Einzelfall,
  • Allgemeine Bauaufsichtlichtliche Zulassung,
  • Errichterbescheinigung
  • Übereinstimmungserklärungen
  • Leistungserklärungen
  • Prüf- und Abnahmeprotokoll, wo erforderlich
  • eigene Planungen wie z.B. Werk- und Montageplanungen,
  • eigene Berechnungen und Nachweise
  • Fachunternehmererklärung
  • Fachbauleitererklärung(en)

Die Bereitstellung der Dokumentation erfolgt durch den AN als Upload der Dokumente in digitaler Form im PDF Format, Planungen zusätzlich im DWG oder DXF-Format auf den Projektserver

Die Dokumentation ist mit Fertigstellung (Datum nach Bauablaufplan oder Baubesprechungsprotokoll) und spätestens zur Abnahme hochzuladen.

02 Baustelleneinrichtung BEI EUR ......................... 02.1 Baustelle einrichten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten und Unterhalten der Baustelle mit Gerüsten (bis 2 m Höhe), Material-, Magazin- und Mannschaftscontainern und sämtlichen erforderlichen Geräten für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Eingeschlossen sind sämtliche Bauhilfsmittel, die zur einwandfreien Vertragserfüllung erforderlich sind, inkl. Hebezeuge, Mobilkräne einschließlich derer Fundamente/Lastverteilung und zum Aufbau eventuell notwendigen Bodenaustausch einschließlich Entsorgung der Z2 Kontaminierten Auffüllungen sowie Herstellung und Instandhaltung der notwendigen Schutzeinrichtungen / Absturzsicherungen. Dies gilt für die Dauer der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Hierfür wird eine Vorhaltezeit von 30 Wochen angesetzt.

Für die Baustelleinrichtung gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das

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Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendige Abstimmung mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B. Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochnbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellenlogistik notwendig werden sind in die Baustelleneinrichtung bzw. die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.

Sauberhaltung der Baustelle und regelmäßiges Reinigen der Zufahrt/Baustraße und Baustellenüberfahrt während der Ausführung der eigenen Leistungen.

Nach vollständiger Einrichtung der Baustelle können 60% dieser Position abgerechnet werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten die restlichen 40%.

02.2 Längervorhaltung BE USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Wo ................ pro 1,00 Wo ................ Längervorhaltung der vorbeschriebenen Baustelleneinrichtung. Abrechnung nach Wochen

02.3 Baustelle räumen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Räumen der vorbeschriebenen Baustelleneinrichtung nach erfolgter Vertragserfüllung in Abstimmung mit der Bauleitung.

02.4 Flächen für Baustelleneinrichtung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Herstellen [EUR] [EUR] 19% 75,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Befestigte Flächen für die Baustellleneinrichtung, Baustellenlogistik, sowie Be- und Entladeflächen und befestigte Anrampungen zu Wurzelschutzbereichen mit Gefälle <10% herstellen wie folgt:

  • Aushub und Abfuhr des Oberbodens der Pflanzflächen im Bereich der BE-Fläche und Rückbau Pflasterflächen vor Wurzelschutzbereichen zur Anrampung

  • Ausgleich und Ausbesserung von Unebengheiten aus Rodung und Rückbau der Außenanlagen

  • Fachgerechter Einbau und Verdichtung von Naturschotter 0/32,- Dicke im Mittel 25 cm

Nutzbarmachung mehrerer nach dem Abbruch des Bestandes nicht befestigter Bereiche/Kleinflächen im Bereich der Baustelleninrichtungsfläche.

Der Rückbau nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt durch den GALA Bau

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02.5 Vorhaltung BE Flächen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4.500,00 m²W ................ pro 1,00 m²W ................ Vorhalten der vorbeschriebenen BE Flächen. Abrechunung pro Quadratmeter und Woche

02.6 flächiger Wurzelschutz ein- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit ausbauen [EUR] [EUR] 19% 100,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wurzelbereiche der zu schützenden Bäume wie folgt beschrieben nach den Vorgaben der Fachbauleitung Baumschutz einbauen, und nach Ende der Bauzeit ausbauen und abfahren:

  • Rückbau Pflasterbelag
  • Schutz entsprechend der DIN 18920 4.12
  • Geotextil aus Glasvlies 150 gr / m² mit ausreichender Stoßüberdeckung als Trennlage auf Mutterboden einbauen
  • Sandpolster aus Füllsand d=5 cm auf dem Vlies einbauen
  • Tragschicht aus Naturschotter d=25 cm auf dem Sandpolster einbauen inkl. statischer Verdichtung
  • Einbau der mineralischen Baustoffe mit kleinem Gerät bis max. 8 Tonnen mit Gummiketten

02.7 Vorhaltung Wurzelschutz USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 9.000,00 m²W ................ pro 1,00 m²W ................ Vorhalten des vorbeschriebenen Wurzelschutzes

02.8 Kunststoffplatten als flächiger Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Wurzelschutz ein- und ausbauen [EUR] [EUR] 19% 300,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Kunststoffplatten auf dem oben in Pos. 02.6 beschriebenen Wurzelschutz-Aufbau und auf ehemaligem Boulplatz einbauen und auf Anweisung der Objektüberwachung ausbauen und abfahren, Dicke entsprechend den Anforerungen nach DIN 18920 4.12

02.9 Vorhaltung Kunststoffplatten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 27.000,00 m²W ................ pro 1,00 m²W ................ Vorhalten der vorbeschriebenen Kunststoffplatten als Wurzelschutz.

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02.10 Fenster- und Außentüröffnungen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mit Folie verschließen [EUR] [EUR] 19% 35,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fenster- und Türöffnungen provisorisch mit Folie verschließen inkl. Holzgerüst aus Kantholz montieren, vorhalten, demontieren, abfahren und entsorgen Fensterrohbauhöhen 140-240 cm Türrohbauhöhen 240-340 cm

02.11 Staubschutzwände, Folie+Holz-UK, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit innen [EUR] [EUR] 19% 25,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Auf-/Abbau einer temporären Staubschutzwand aus einer Holzlatten-Unterkonstruktion und einer Bespannung mit 0,5 mm dicker PE-Folie. Stöße, Wand- und Bodenanschlüsse sind mit Kunststoffklebeband staubdicht zu verschließen.

02.12 Massive Schutzwand als Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einbruchschutz [EUR] [EUR] 19% 75,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Auf-/Abbau einer temporären Schutzwand als Einbruchs-, Staub-/Sichtschutz, aus einer Kantholz- Ständerwerkskonstruktion mit Beplankung einschl. Wand-/Bodenanschlüsse.

Beplankung:OSB, 2-lg. Dicke:15 mm Einlage:Blechzwischenlage, bis H= 2,00 m Anschlüsse:staubdicht, mittels Kunststoffklebeband Einbauort:Nach Vorgaben Bauleitung

02.13 Bautüren aus Stahlblech USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Auf-/Abbau einer behelfsmäßigen Bautür, ca. 1,00x2,00 m groß, aus verzinktem Stahlblech, zum Einbau in Rohbauöffnung. und/oder in provisorischer Holzwand Inkl. PZ-Schloss gleichschließend mit 3 Schlüsseln pro Tür

Einbauort Hauptflur: 2 Stk Loggia: 1 Stk

03 Absteck- und Einmessungsarbeiten EUR ......................... 03.1 Einmessung mit erhöhter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Genauigkeit [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Einmessarbeiten mit erhöhter Genauigkeit, betreffend Lage und Rechtwinkligkeit des Gebäudes durch präzise Messverfahren nach

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Norm (z.B. DIN 18202) sowie Anwendung hochwertiger und kallibrierter Messtechnik.

  • Absteckung von 4 Gebäudeecken: z.B. in Flucht der Außenkante Außenwand 425 mm oder nach Angaben Polier

  • Absteckung des Gebäudes in seiner Lage auf dem Grundstück, alle 10 Achsen 1-4 und A-F oder deren Parallelen Gebäudeecken als maßhaltige senkrechte Pfosten/Stäbe

  • Absteckung der Wärmepumpen-Fundamente in ihrer Lage auf dem Grundstück, alle 8 Ecken Fundamentecken als maßhaltige senkrechte Pfosten/Stäbe

  • Angabe von 4 Höhenkoten auf Bau-Null

03.2 Herstellen von Schnurgerüsten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Herstellen von Schnurgerüsten durch einen Vermessungsingenieur als fest montierte Holzkonstruktion (Schnurböcken) am Rand der Baugrube für Einmessarbeiten mit ausreichendem Abstand (mind.1,0m) zur Böschung Alle 10 Achsen der Planung sollen ablesbar sein, hierfür sind 20 Schnurbalken erforderlich, 2 Schnurbockbalken sind zusätzlich mit Meterrissen zu versehen Für die 8 Schnurböcke im Kronenbereich des angrenzenden Baumbestandes ist der Baumschutz gemäß Gutachten zu berücksichtigen, hier muss der Aushub jenseits der Baumschutzzäune mit geeignetem Kleingerät und/oder in Handschachtung erfolgen.

Hauptachsen und Höhenfestpunkt herstellen wie folgt:

  • Höhenfestpunkt am Gebäude mit verbindlicher Markierung
  • Auf Grundlage der abgesteckten Hauptachsen und des Höhenfestpunkts (gemäß VOB/B §3 Absatz 2)

03.3 Wiederherstellen von Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Schnurgerüsten [EUR] [EUR] 19% 6,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wiederherstellen von Schnurböcken und zugehörigen Schnurgerüsten durch ein Vermessungsbüro als fest montierte Holzkonstruktion (Schnurböcken) am Rand der Baugrube für Einmessarbeiten mit ausreichendem Abstand (mind.1,0m) zur Böschung Schnurbock/Schnurbalken an der Baugrube nach notwendiger Demontage für die Baustellenlogistik wieder herstellen.

Hauptachsen wiederherstellen wie folgt:

  • Auf Grundlage der Hauptachsen und des Höhenfestpunkts (gemäß VOB/B §3 Absatz 2)

03.4 Höhenfestpunkt inkl. Fundament USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Höhenfestpunkt mit den vom AG bereitgestellten Koordinaten einmessen und dauerhaft Herrichten

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(Metallbolzen in Stb.-Fundament).

03.5 Herstellung von Meterriss für alle Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gewerke [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Herstellung eines Meterrisses an einer sinnvollen Stelle, einschließlich Achsmarkierung verbindlich und sichtbar für alle am Bau beteiligten Gewerke An StB-Bauteil (Stütze) Stirnseitig mittig zur Gebäudeachse auf der Flurseite

Anbringen von Meterstrich aus roten Kunststoff- plättchen. In genauer Höhe und mittig an Gebäudeachse ausgerichtet Inkl. Unterhaltung und Erneuerung des Meterstrichs bis zum Einbau der Türblätter.

Nach den Putzarbeiten ist ein neues Kunststoffplättchen zu setzen. Die hierfür notwendige erneute Anfahrt des Vermessungsingenieurs und die neuen Markierungen sind mit einzukalkulieren. Der Meterstrich ist verbindlich für alle Gewerke.

04Erdarbeiten ERDEUR .........................
04.01Erdarbeiten AushubEUR .........................

04.01.1 Bau- und Gründungsreste Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufnehmen [EUR] [EUR] 19% 10,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Bau- und Gründungsreste wie Pflaster- und Plattenbeläge, Randsteine, Einzelfundamente etc., die nach den Abbruch- arbeiten noch im Baufeld/Baugrubenbereich und im Bereich zwischen Baufeld und Grenzzaun am Bahndamm anzufinden sind, aufnehmen und separat als Bauschutt abfahren und entsorgen, Der Mehraufwand zur Aufnahme des oben beschriebenen Materials als Bauschutt unter den Baumkronen auf ca. 120m² mit Kleingerät nach Vorgaben des Baumschutzes bzw. der Fachbauleitung Baumschutz ist einzukalkulieren Zu bearbeitende Fläche ca. 37,0 m x 27,0 m= ca. 1.000 m2 Abgerechnet wird nach Kubikmeter abgetragener Bauschutt

04.01.2 Höhenaufmaß nach Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Abbrucharbeiten [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Höhenaufmaß des Baugrubenbereiches nach Abbrucharbeiten an mindestens 6 Stellen, Höhenangaben sind auf Bau-Null und NHN zu beziehen zur Ermittlung der mittleren Oberkante des Baufeldes, Markierung der Böschungskante der Baugrube mit Pflöcken und Sprühfarbe Das Höhenaufmaß ist als Plan und Fotodokumentation in digitaler Form (PDF-Dateien) auf dem Projektserver zur Verfügung zu stellen.

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04.01.3 Baugrubenaushub Auffüllungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1.000,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Baugrubenaushub als Maschinenaushub Aushubtiefe: ca. 1,40 m inkl. Verladen des Aushubs in Fahrzeuge zum Abfahren Bodenklasse: 3 - 4 Bezeichnung Baugrund: Auffüllung

GOK an Bestandsbauten: ca. 20,15 m DHHN vorn, ca. 20,40 m DHHN rückseitig GOK nach Abbruch Gebäude u. Plattenbeläge: vorr. ca. 20,05-20,25 m DHHN GOK nach Abbruch Gründungsreste: vorr. ca. 20,20 m DHHN GOK nach Aushub Baugrube: 18,80 m DHHN, Differenz 1,30m

Siehe Pläne Nr. 6-36-01 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.01.4 Leitungsgrabenaushub Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Auffüllungen [EUR] [EUR] 19% 40,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Leitungsgrabenaushub und Aushub außerhalb der Baugrube im Bereich Wärmepumpe und Hauseinführungen profilgerecht als Maschinenaushub Aushubtiefe Leitungsgräben: ca. 1,75 m Aushubtiefe unter Fundamentplatte Wärmepumpe ca. 0,80m inkl. Verladen des Aushubs in Fahrzeuge zum Abfahren Bodenklasse: 3 - 4 Bezeichnung Baugrund: Auffüllung

Aushub der Leitungsgrabenbereiche außerhalb der Baugrube

GOK an Bestandsbauten: ca. 20,15 m DHHN vorn, ca. 20,40 m DHHN rückseitig GOK nach Abbruch Gebäude u. Plattenbeläge: vorr. ca. 20,05-20,25 m DHHN GOK nach Abbruch Gründungsreste: vorr. ca. 20,20 m DHHN GOK nach Aushub Leitungsgraben: 18,45 m DHHN, Differenz 1,65m

Siehe Pläne Nr. 6-36-01 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.01.5 Baugrubenaushub Auffüllungen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren entsorgen Z2 [EUR] [EUR] 19% 1.040,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Baugrubenaushub und Leitungsgrabenaushub der Pos 02.3 und Pos 02.4 zur Entsorgung abfahren. LAGA-Zuordnungsklasse Z2

04.01.6 Baugrube mit umlaufendem Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Böschungswinkel 45° profilgerecht [EUR] [EUR] 19% 120,00 m ................ pro 1,00 m ................

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Baugrube mit umlaufendem Böschungswinkel 45° profilgerecht herstellen

Siehe Pläne Nr. 6-36-01 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.01.7 Grobplanum in Baugrube herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit und verdichten [EUR] [EUR] 19% 795,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Grobplanum auf -1,70m Gebäude-Nullhöhe (+18,80m DHHN) anlegen und verdichten

04.01.8 Baugrubenzugang liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit montieren [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Baugrubenzugang als Treppe mit beidseitigem Geländer/Handlauf oder Rampe liefern, montieren, vorhalten sowie abbauen und abfahren

04.02 Erdarbeiten Gründung EUR ......................... 04.02.1 Füllsand liefern einbauen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit verdichten [EUR] [EUR] 19% 665,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Füllsand F1 zum Auffüllen der Baugrube liefern, in Lagen von 20-25 cm einbringen und jeweils verdichten. Schluffanteil < 3% Verdichtungsgrad DPr. : > 100% Einbaudicke: bis ca. 0,965 m bzw. zur Planhöhe -0,735 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +19,765 m DHHN) im verdichteten Zustand Abrechnung erfolgt in m³ im eingebauten und verdichteten Zustand!

Siehe Pläne Nr. 6-36-02 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.2 Leitungsgräben aus Sandpolster Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit ausheben [EUR] [EUR] 19% 75,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Leitungsgräben für Grundleitungen bis auf UK tiefpunkt Bettung des jeweiligen Stranges aus Sandpolster bis +19,05 m bzw. +19,20m NN ausheben und seitlich lagern, Querschnitte gem. Planung mit 45° Böschung herstellen

Siehe Pläne Nr. 6-36-03 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ-

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ungsplanung

04.02.3 Feinplanum unterhalb der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Grundleitungen herstellen [EUR] [EUR] 19% 65,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Feinplanum unterhalb der Grundleitungen und Leerrohre/Versorgungsleitungen herstellen für Bettung h=10cm bis 15 cm, Breite 60 cm verdichten einschl. herstellen des Feinplanums vor dem Einbringen der Bettung als planebene Fläche mit höchstens +/- 2cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,00 m.

1 Bettung und Leitungszone für Entwässerungsleitungen Bettung für die ausgeschriebenen Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen einschließlich Herstellung der unteren Bettungsschicht, Einbau und Ausrichten der Rohrleitung, Herstellung der seitlichen Verfüllung sowie der oberen Bettungs- und Abdeckungsschicht nach DIN EN 1610, DWA-A 139, den Angaben der Rohrstatik und den Vorgaben des Rohrherstellers.

Die Grabensohle ist vor Herstellung der Bettung von aufgeweichten, steinigen, organischen und nicht tragfähigen Bestandteilen zu säubern. Unebenheiten und Vertiefungen sind mit geeignetem, verdichtungsfähigem Bettungsmaterial auszugleichen. Punkt- und Linienauflagerungen sind dauerhaft zu vermeiden.

Die untere Bettungsschicht ist aus verdichtungsfähigem, steinfreiem Material gleichmäßig über die gesamte Grabenbreite herzustellen und profilgerecht abzuziehen. Die Dicke der unteren Bettung beträgt:

  • bei normalen Bodenverhältnissen mindestens 10 cm,
  • bei ungünstigen Bodenverhältnissen, insbesondere bei felsigem, steinigem, dicht gelagertem oder festem Untergrund, mindestens 15 cm.

Die Rohrleitungen sind höhen- und lagegerecht auf der vorbereiteten Bettung zu verlegen und gleichmäßig zu unterstopfen. Im Bereich der Rohrverbindungen sind erforderlichenfalls Aussparungen herzustellen, sodass die Rohrverbindungen frei von Auflagerdruck bleiben. Die Rohre dürfen weder auf Muffen noch auf einzelnen Steinen oder sonstigen punktförmigen Auflagern aufliegen.

Nach der Rohrverlegung ist das Bettungsmaterial beidseitig des Rohres gleichmäßig und lagenweise einzubauen. Die seitliche Verfüllung ist unter sorgfältigem Unterstopfen der Rohrkämpfer und Zwickel herzustellen. Die erforderliche Breite der Leitungszone beziehungsweise der Grabenbreite ist nach statischer Berechnung und den Vorgaben der DIN EN 1610 auszuführen; bei Rohrnennweiten bis DN 225 mindestens DN + 40 cm, sofern die statische Berechnung keine größeren Abmessungen erfordert.

Die obere Bettung über dem Rohrscheitel ist aus geeignetem, steinfreiem und verdichtungsfähigem Material herzustellen. Sie muss mindestens 15 cm über dem Rohrscheitel beziehungsweise entsprechend den

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statischen und normativen Anforderungen reichen. Im Bereich der Rohrverbindungen ist eine ausreichende Überdeckung sicherzustellen.

Die Verfüllung der Leitungszone ist beidseitig des Rohres in gleichmäßigen Lagen auszuführen und so zu verdichten, dass keine Verformungen, Verschiebungen oder Beschädigungen der Rohrleitung entstehen. Bis mindestens 80 cm über Rohrscheitel darf nur mit leichtem Verdichtungsgerät beziehungsweise von Hand verdichtet werden. Der Einsatz schwerer Verdichtungsgeräte ist in diesem Bereich nicht zulässig. Die Hauptverfüllung darf erst oberhalb dieser Überdeckung mit geeigneten Verdichtungsgeräten und lagenweise erfolgen.

Maßgebend sind die jeweils gültige DIN EN 1610, das Arbeitsblatt DWA-A 139, die geprüfte Rohrstatik sowie die Einbauvorschriften des Rohrherstellers. Bei abweichenden Anforderungen gilt jeweils die höhere beziehungsweise strengere Anforderung.

Alle Leistungen einschließlich Lieferung und Einbau des Bettungs- und Verfüllmaterials, Herstellen der Aussparungen im Muffenbereich, Unterstopfen der Rohrleitungen, lagenweiser Verdichtung sowie der erforderlichen Eigen- und Kontrollprüfungen sind in die Position einzurechnen

04.02.4 Untere Bettung Leitungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,20 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ wie zuvor beschrieben, jedoch

unter Bettung herstellen. Dicke: 15 cm

04.02.5 Seitliche Verfüllung Leitungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,60 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ wie zuvor beschrieben, jedoch

Seitliche Verfüllung herstellen. Breite: DN + 20 cm je Seite

04.02.6 Obere Bettung Leitungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,20 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ wie zuvor beschrieben, jedoch

Obere Bettung herstellen. Dicke: 15 cm

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04.02.7 Verfüllung der Leitungsgräben unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sohle [EUR] [EUR] 19% 40,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Füllsand zur Verfüllung der Leitungsgräben unter der Sohle nach Herstellung der Grundleitungen und Leerrohre/Versorgungsleitungen und deren Bettung seitlich aufnehmen, nach Bedarf auf Baufeld verbringen, lagenweise einbringen und unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben für Verfüllungen über Leitungen fachgerecht verdichten Schluffanteil < 3% An den 5 Kreuzungs- und Durchdringungspunkten von Grundleitungem und Streifenfundamenten an Achse 1/C-D und an Achse 2-4/A-B erfolgt keine Verfüllung!

Mit allem notwendigen Gerät durchführen.

Siehe Pläne Nr. 6-36-04 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.8 Verfüllung der Leitungsgräben Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit außen [EUR] [EUR] 19% 32,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Füllsand zur Verfüllung der Leitungsgräben (Hauseinführungen und Leitungen Wärmepumpen) außerhalb der Grundfläche des Neubaus seitlich aufnehmen, nach Bedarf auf Baufeld verbringen, lagenweise einbringen und verdichten, über den Versorgungsleitungen ist ein Trassenwarnband einzulegen. Schluffanteil < 3%

Mit allem notwendigen Gerät durchführen.

Siehe Pläne Nr. 6-36-04 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.9 Frostschutzschicht WP aus Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sandpolster ausheben [EUR] [EUR] 19% 6,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Volumen für Frostschutzschicht unter Wärmepumpen-Fundamentplatte bis auf UK -0,85m (entspricht +19,65 m DHHN) aus Sandpolster ausheben und seitlich lagern, Querschnitt ca. bxlxh 2,55m x 3,50m x 0,45m mit Böschung herstellen

Siehe Pläne Nr. 6-36-05 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.10 Tragschicht / Frostschutz unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit WP-Fundament [EUR] [EUR] 19% 5,50 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Frostschutzkies 0/32 zum Aufbau der Frostschutzschicht liefern, nach Bedarf auf Baufeld verbringen, lagenweise einbringen und verdichten als frostfreie Gründung/Unterbau der Fundamentplatte der Wärmepumpen.

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Planum für Sauberkeitsschicht herstellen und verdichten bis zur Planhöhe -0,25 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +20,25 m DHHN)

Siehe Pläne Nr. 6-36-07 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.11 Streifenfundamente aus Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sandpolster ausheben [EUR] [EUR] 19% 65,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Streifenfundamente bis auf UK Sauberkeitsschicht aus Sandpolster ausheben und seitlich lagern, Querschnitt bxh (55/2+60+55/2)x55 cm mit 45° Böschung herstellen

Siehe Pläne Nr. 6-36-05 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.12 Einzelfundamente aus Sandpolster Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit ausheben [EUR] [EUR] 19% 16,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Einzelfundamente bis auf UK Sauberkeitsschicht aus Sandpolster ausheben und seitlich lagern, Querschnitt gemäß Planung mit 45° Böschung herstellen

Siehe Pläne Nr. 6-36-05 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.13 Feinplanum unterhalb der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Streifenfundamente herstellen [EUR] [EUR] 19% 65,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Feinplanum unterhalb der Streifenfundamente herstellen für Sauberkeitsschicht h=10 cm, Breite 60 cm verdichten einschl. herstellen des Feinplanums vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht als planebene Fläche mit höchstens +/- 2cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,00 m.

Feinplanum auf Gründungsebene herstellen und verdichten bis zur Planhöhe -1,285 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +19,215 m DHHN)

04.02.14 Feinplanung unterhalb der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelfundamente herstellen [EUR] [EUR] 19% 15,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Feinplanum unterhalb der Einzelfundamente herstellen für Sauberkeitsschicht h=10 cm,

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verdichten einschl. herstellen des Feinplanums vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht als planebene Fläche mit höchstens +/- 2cm Höhendifferenz

Feinplanum auf Gründungsebene herstellen und verdichten bis zur Planhöhe -1,285 m bzw. -0,985 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +19,215 m bzw. +19,515 m DHHN)

04.02.15 Verfüllung der Arbeitsräume Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fundamente unter Sohle [EUR] [EUR] 19% 25,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Füllsand zur Verfüllung des Arbeitsraumes an Fundamenten unter Sohle nach Herstellung der Fundamente und Grundleitungen seitlich aufnehmen, nach Bedarf auf Baufeld verbringen, lagenweise einbringen und verdichten Schluffanteil < 3%

Siehe Pläne Nr. 6-36-06 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.16 Feinplanum unter Sohle USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 525,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ seitlich glagerten Füllsand aufnehmen und als tragfähigen Flächenfilter unter der Sohle zwischen den Fundamenten einbauen und verdichten, einschl. herstellen des Feinplanums vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht als planebene Fläche mit höchstens +/- 2cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,00 m. Bei der Kalkulation ist die Erschwernis für die Berücksichtigung der Bauseits eingebrachten bis zu 20 Standrohre der SW-Grundleitungen, der Futterrohre der Wärmepumpen- leitungen und der Mehrspartenhauseinführungen des Hausanschlussraumes mit einzukalkulieren.

Feinplanum auf Gründungsebene (Sandpolster) herstellen und verdichten bis zur Planhöhe -0,735 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +19,765 m DHHN)

04.02.17 Proctor-Versuch, Bodenverdichtung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Proctor-Versuch nach DIN 18127 zur Bestimmung/Prüfung der Bodenverdichtung, als Baugrunduntersuchung durch anerkanntes Prüflabor durchführen. Zeit und Ort der Prüfung nach Wahl des Auftraggebers bzw. des Bodengutachters.

Der Bericht mit Ergebnis der Prüfung ist auf dem Projektserver in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen.

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04.02.18 Verfüllung des Arbeitsraumes Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit außen als Standfläche Gerüst [EUR] [EUR] 19% 55,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Füllsand zur Verfüllung des Arbeitsraumes seitlich aufnehmen, nach Bedarf auf Baufeld verbringen, lagenweise einbringen und verdichten als Standfläche für Aussengerüst bis Baugrubenkante, mindestens aber 1,20m von Außenkante Gebäude Schluffanteil < 3%

Planum für Gerüst herstellen und verdichten bis zur Planhöhe -0,635 m zu Gebäude-Nullhöhe (Planhöhe entspricht +19,865 m DHHN)

Siehe Pläne Nr. 6-36-07 und 6-36-FU aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.00-731_02_AR-00-Ausführ- ungsplanung

04.02.19 verbleibenden Füllsand zur eigenen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Verwendung [EUR] [EUR] 19% 25,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ verbleibenden seitlich gelagerten Füllsand aufnehmen und zur eigenen Verwendung abfahren

05Grundleitungen HLSEEUR .........................
05.01Entwässerungsleitungen und ZubehörEUR .........................

2 Kanalgrundrohr SN10 als Entwässerungsleitung Hochlast-Vollwandrohre als Entwässungsleitung

aus füllstofffreiem Polypropylen (PP-MD: mit hochwertig veredelten Verstärkungsstoffen) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m². Alle Formteile haben eine Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt. Als drucklose Anwendung höchste Dichtsicherheit: bis 13 bar und 0,9 bar Vakuum gemäß EN ISO 13259 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A- 142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13.

Das Rohrsystem ist unter Beachtung der DIN EN 1610 zu verlegen.

Das Rohrsystem ist teilweise einzubetonieren. Die Herstellervorgaben hierzu sind zwingend zu beachten.

05.01.1 KG-Rohr DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohr, Dimension: DN 100

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05.01.2 Bogen DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 37,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Bogen, 45 Grad, Dimension: DN 100

05.01.3 Abzweig DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Abzweig, 45 Grad, Dimension der größten Seite: DN 100

05.01.4 Enddeckel DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ zum Verschließen zuvor beschriebener Grundleitungen/Leerrohre in der Bauphase. (Bauzwischenzustand)

Dimension: DN 100

Hinweis Abwasserleitungen für fetthaltiges Wasser

05.01.5 KG-Rohr DN 100, NBR USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohr, Dimension: DN 100

mit NBR Dichtung für fetthaltiges Abwasser.

05.01.6 Bogen DN 100, NBR USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 28,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Bogen, 45 Grad, Dimension: DN 100

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mit NBR Dichtung für fetthaltiges Abwasser.

05.01.7 Abzweig DN 100, NBR USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Abzweig, 45 Grad, Dimension der größten Seite: DN 100

mit NBR Dichtung für fetthaltiges Abwasser.

05.01.8 Enddeckel DN 100, NBR USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ zum Verschließen zuvor beschriebener Leerrohre in der Bauphase.

Dimension: DN 100

mit NBR Dichtung für fetthaltiges Abwasser.

05.01.9 Dichtheitsprüfung nach DIN EN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1610, Luft [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Dichtheitsprüfung von erdverlegten Entwässerungsleitungen DN 100 aus PVC-U und PP nach DIN EN 1610 (Luft-Druckprüfung) einschließlich Erstellung von Prüfprotokollen.

Prüfkennwerte nach DIN EN 1610:

Prüfdruck: 0,5 bar Prüfdauer: 15 Minuten Zulässiger Druckabfall: maximal 0,1 bar in 15 Minuten Rohrdurchmesser: DN 100 Rohrmaterial: PVC-U, PP

Für jede Prüfstrecke ist ein Prüfprotokoll zu erstellen mit folgenden Angaben:

  • Prüfdatum, Uhrzeit
  • Prüfstrecke (Anfang, Ende, Länge, DN, Material)
  • Umgebungstemperatur
  • Prüfdruck (bar)
  • Druckabfall (bar) und Prüfdauer (Minuten)
  • Messwerte im zeitlichen Verlauf (Tabelle)
  • Prüfergebnis (bestanden / nicht bestanden)
  • Unterschrift Auftragnehmer und Auftraggeber

Als Massenansatz wird jede Teilstrecke zwischen zwei Revisionsschächten verwendet.

Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Anzahl der geprüften Teilabschnitte.

Die Prüfprotokolle und der Ergebnisbericht der Dichtheitsprüfung sind auf dem Projektserver digital als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen.

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05.01.10 Abschlussprüfung Grundleitungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage(n) sind mittels Kamerafahrt folgende Belange zu prüfen und zu dokumentieren:

  • Richtung und Höhenlagen
  • Verbindungen
  • Deformation, Bruch oder Beschädigung
  • Beschichtungen zu prüfen

für alle Haltungen und Leitungsabschnitte

einschliesslich:

  • schriftlichem Bericht
  • Videodokumentation der gesamten Anlage
  • zusätzlich Fotodokumentation vorgefundener Auffälligketen
  • Dokumentation der Befahrung in den Grundleitungsplänen

Die Untersuchung ist nach DIN EN 13508-2 und DWA-M 149- 2 durchzuführen.

Dokumentationen, Videos und der Ergebnisbericht der Abschlussprüfung sind auf dem Projektserver digital zur Verfügung zu stellen.

05.02 Einbauten in der Bodenplatte EUR .........................

3 Anschlusssystem Wärmepumpen zur gas- und wasserdichten Abdichtung von Rohren und Kabel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen

Als Verbindung zwischen den außenaufgestellten Wärmepumpen und dem Technikraum.

Einsatz in noch zu erstellenden Bauwerken aus WU-Beton, anschlussfertig ausgestattet mit Edelstahlwellrohren und Kabelleerrohren, Edelstahlwellrohre inkl. Rohrdämmung, getrennte Verlegung der Rohre und Kabel, separate Führung von Spannungs- und Steuerleitungen, sämtliche Medienleitungen durch ein flexibles Mantelrohr DN 200 geschützt, das Mantelrohr ist innenseitig an beiden Rohrenden durch Wellrohrdichtmanschetten gas- und wasserdicht verschlossen,

Abdichtung von Kabeln zum Kabelleerohr durch Kabelendmanschetten, Abdichtung in der Bodenplatte mit passendem Abdichtelement Mauerkragen,

2 Stück Edelstahlwellrohre in DN 40 (AISI 316L) mit C- Clip Anschlussset DN40 mit Adapternippeln, Länge 10,0 m, 15,0 m oder 20,0 m,

Verschnitte gehen in den Besitz des AN über.

Liefern und gem. Herstellerangaben fachgerecht in die Bodenplatte sowie in das Fundament der Wärmepumpe einbauen, Mantelrohr in Rohrbettung verlegen.

für den Bauzwischenzustand bis zur Leitungsverlegung beidseitig

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fachgerecht dicht verschließen

05.02.1 Anschlusssystem Wärmepumpen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN40, 15 m [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch

Dimension: DN 40 Länge: 15 m

4 Hauseinführungsbogen, 3-fach Hauseinführungsbogen als Paket, 3-fach

  • 1x Wasser
  • 1x Strom
  • 1x Telekommunikation

Mehrsparten-Hauseinführung mit integriertem Installationsset für Versorgungsleitungen, bei nicht unterkellerten Gebäuden geprüft nach DVGW VP.601 Lieferumfang:

  • mit integriertem Installationsset
  • Standfuß mit Standfußverlängerung
  • höhenverstellbar mit gas- und druckwasserdichter, umlaufender Vierstegdichtung, Spachtelflansch, Sichtkontrolle für Rastmuffe, Bauzeitschutzdeckel
  • flexibles Leerrohrsystem, Innendurchmesser: 80 mm, mit aufvulkanisierter Rastmuffe und Verschlussdeckel
  • höhenverstellbarer Estrichaufsatz mit Schutzdeckel und Höhenfixierung

Installationsset bestehend aus:

  • Dichteinsatz - Strom/Wasser - 2 Stück (stufenlose Scheibentechnik: Strom 26-50 mm oder blind)
  • Primär- und Sekundärdichtung Strom/Wasser
  • Dichteinsatz - Strom + Telekommunikation (Spannbereich: Strom 25-36 mm / Telekommunikation 2 x 5-10 mm, 3 x 7-14 mm)
  • Primär- und Sekundärdichtung Strom + Telekommunikation
  • Verlängerungsset, Gleitmittel

liefern und fachgerecht einbauen. für den Bauzwischenzustand bis zur Leitungsverlegung beidseitig fachgerecht dicht verschließen

05.02.2 Hauseinführungsbogen, 3-fach, 6m USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie zuvor beschrieben, jedoch

Hauseinführung Anzahl Rohre: 3 Länge Rohre: 6 m

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5 Durchführung in WU-Bodenplatten zum Grundleitungsanschl für den Einbau in WU-Bodenplatten zum Anschließen von Kanalgrundrohren, mit druckwasserdichter, umlaufender, thermisch verschweißter Vierstegdichtung, MPA-geprüft bis 7,0 bar, gas- und geruchsdicht im Sinne der TA Luft, und einseitig angeformter Steckmuffe und Deckel als Einbauhilfe, mit Folienflansch/Manschette, öl- und bitumenbeständig

liefern, auf die notwendige Länge kürzen und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.

für den Bauzwischenzustand bis zum Anschluss der SW-Leitungen fachgerecht dicht verschließen

05.02.3 Bodendurchführung DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 18,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bodendurchführung DN 100 wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohrdurchmesser: 110 mm

Hinweis Hinweis Gebäudeeinführung ELT Die Gebäudeeinführungen sind baubegleitend, vor der Erstellung der Bodenplatte bzw. der Wände zu montieren. Die Koordination des Einbaus obligt dem AN.

Es ist zu berücksichtigen das die Montage der Anbindeschläuche bei den Einzelteilen zu berücksichtigen sind.

Die jeweilige Durchführung ist inkl. liefern und montieren anzubieten.

Die Einführungen und Leerrohre sind durchgängig mit Zugdrähten zu bestücken.

05.02.4 Gebäudeeinführung ELT Rohbauteil Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Reihenanordnung, 1 -fach DN150 [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Hauseinführung-Rohbauteil Reihenanordnung, 1-fach für Gebäude ohne Keller Hauseinführung / Bodeneinführung Rohbauteil- Ausführung für nicht unterkellerte Gebäude.

DN 150, Biegeradius 1000mm Werkstoff: Futterrohr-Rahmensegmente: ABS; Aufstellvorrichtung: St37 Anwendungsbereich: WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar Prüfungen/Normen: DVGW VP 601 Eigenschaften: variable Höhenanpassung an das Fertigfußbodenniveau Kompl. inkl. sämtlichem systembedingten Zubehör (Bodeneinführung, Dichteinsatz, etc.) anliefern und betriebsfertig montieren. Angebotenes Fabrikat: [#TB11-Angebotenes Fabrikat:#]'....................' Angebotener Typ: [#TB12-Angebotener Typ:#]'....................'

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05.02.5 Gebäudeeinführung ELT Rohbauteil Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Reihenanordnung, 3 -fach DN150 [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gebäude-Rohbauteil Reihenanordnung, 3-fach für Gebäude ohne Keller

Gebäudeeinführung / Bodeneinführung Rohbauteil- Ausführung für nicht unterkellerte Gebäude. Zum gemeinsamen Einführen und Abdichten der Versorgungsleitungen fixieren und gegen Verrutschen befestigen.

Anordnung der drei Einführungen in Reihe. DN 150, Biegeradius 1000mm Werkstoff: Futterrohr-Rahmensegmente: ABS; Aufstellvorrichtung: St37 Anwendungsbereich: WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar Prüfungen/Normen: DVGW VP 601 Eigenschaften: variable Höhenanpassung an das Fertigfußbodenniveau Kompl. inkl. sämtlichem systembedingten Zubehör (Bodeneinführung, Dichteinsatz, etc.) anliefern und betriebsfertig montieren. Angebotenes Fabrikat: [#TB11-Angebotenes Fabrikat:#]'....................' Angebotener Typ: [#TB12-Angebotener Typ:#]'....................'

05.02.6 Gebäudeeinführung ELT Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Leerohrsystem DN 150 [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Flexibles Leerrohr-System DN 150 als Kabelschutzschlauch für gas- und wasserdichte Anbindung an Kabeldurchführung, Überdruck von 4,0 bzw. 3,0 bar, Unterdruck 0,7 bzw. 0,5 bar, schwere Ausführung für hohe mechanische Beanspruchung, innen glatt für schonenden Kabelzug, außen glatt zur optimalen Abdichtung, flexibel, erhöhte Druck- und Vakuumfestigkeit, hohe axiale Festigkeit, gute Laugen- und Säurebeständigkeit, sole- und seewasserfest, gute UV- und Ozonbeständigkeit, gas- und flüssigkeitsdicht, RoHS konform (Restriction of Hazardous Substances)

zur Verlängerung von obigen Gebäudeeinführungen

mit Zugdraht liefern und verlegen, Zugdraht aus der Gebäudeeinführung ausführen

Angebotenes Fabrikat: [#TB11-Angebotenes Fabrikat:#]'....................' Angebotener Typ: [#TB12-Angebotener Typ:#]'....................'

05.03 Unterlagen EUR ......................... 05.03.1 Montageplanung Grundleitungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Montageplanung

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Erstellen der Montage- und Ausführungsplanung für die Entwässerungsleitungen beziehungsweise Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Abstimmungsleistungen.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Prüfung der Ausführungsplanung, der Tragwerksplanung sowie der Angaben zu Gelände-, Gründungs- und Bodenplattenhöhen,
  • Übernahme und zeichnerische Darstellung sämtlicher Entwässerungsleitungen unterhalb der Bodenplatte,
  • Festlegung und Darstellung von Leitungsverläufen, Nennweiten, Rohrmaterialien, Gefällen, Höhenkoten und Fließrichtungen,
  • Darstellung sämtlicher Formstücke, Abzweige, Reinigungsöffnungen, Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen,
  • Abstimmung der Leitungsführung mit Bodenplatte, Fundamenten, Frostschürzen, Unterzügen, Stützen, Schächten und sonstigen Bauteilen,
  • Darstellung erforderlicher Schutzrohre, Futterrohre, Dichtungen und Maßnahmen gegen Feuchte- beziehungsweise Wassereintritt,
  • Prüfung der Ausführbarkeit und Kollisionsfreiheit mit den Gewerken Rohbau, Haustechnik, Abdichtung und Außenanlagen,
  • Erstellung erforderlicher Grundrisse, Schnitte, Detailzeichnungen und gegebenenfalls isometrischer Darstellungen,
  • Angabe aller für die Ausführung erforderlichen Maße, Achsbezüge, Höhen und Gefälle,
  • Abstimmung der Planung mit dem Auftraggeber, der Objektüberwachung und den beteiligten Fachplanern,
  • Einarbeitung von Prüf- und Korrekturanmerkungen sowie Fortschreibung bis zur freigegebenen Montageplanung.

Die Montageplanung ist auf Grundlage der genehmigten beziehungsweise freigegebenen Ausführungsplanung und unter Beachtung der einschlägigen technischen Regeln, insbesondere DIN 1986-100, DIN EN 1610 sowie DIN 18306, zu erstellen.

Die Unterlagen sind als prüffähige Planunterlagen im PDF-Format sowie, sofern vom Auftraggeber gefordert, zusätzlich in bearbeitbaren CAD- beziehungsweise BIM- Dateiformaten zu übergeben. Die Planung muss für die örtliche Einmessung und Ausführung eindeutig und maßlich vollständig sein.

Die Leistung beinhaltet sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, Abstimmungen, Planprüfungen und Überarbeitungen bis zur Freigabe der Montageplanung

Der Datenaustausch erfolgt über den Projektserver

05.03.2 Revisionsunterlagen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Grundleitungen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Revisionsunterlagen

Revisionsunterlagen für Entwässerungsleitungen anfertigen und digital übergeben. Die Erstellung hat gemäß der Organisationsanweisung "TGA- Revisionsunterlagen SBH/GMH-Standard" in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zu erfolgen

Die Unterlagen sind dem Auftraggeber bzw. dem Fachplaner vor der förmlichen Abnahme zur Prüfung

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digital vorzulegen. Auf Anfrage sind die Unterlagen ebenfalls 2-fach in Papierform vorzulegen. Alle Unterlagen erhalten folgende Inhaltsstruktur:

DIe Unterlagen sind mit der folgenden Inhaltsstruktur zu übergeben:

  • Titelblatt mit Angaben über Bauvorhaben, Gewerk, Bauherr usw.
  • Inhaltsverzeichnis mit Inhaltsstruktur und Nummerierung
  • Anlagenbeschreibung Funktionsschema
  • Wartungs- und Bedienungsanleitung der Anlage
  • Hinweise für Störungen und Ersatzteillisten
  • Firmennachweise und Komponentenprospekte
  • Technische Daten, Nachweise
  • Beschreibung der Einregulierung und Einstellwerte
  • Regelungsunterlagen, Regelschema und Datenpunktliste
  • Revisionszeichnungen geschossweise mit Darstellung der Leitungsverläufe, Dimensionen und Querschnitten, Höhen- bzw. Tiefenlagen, Materialien usw.
  • Prüfzeugnisse, Messprotokolle

Die Leistung ist spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Abnahmetermin in vollständiger Form einzureichen. Unvollständige Unterlagen gelten als nicht erbracht; die Abnahme kann bis zur vollständigen Übergabe verweigert werden (VOB/B § 12 Abs. 3).

Die Revisionszeichnungen sind im Format *.DWG (Version 2014 oder höher) sowie im *.PDF- Format zu liefern. Die Datenbereitstellung erfolgt über den Projektserver.

06 Erdungsanlagen ERA EUR .........................

Hinweis

Bei der Errichtung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen sind alle damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften,Richtlinien und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung zu beachten. Die zu errichtenden Anlagen sind als komplette, funktionsfähige Anlagen zu liefern und zu montieren. Für alle, in die Blitzschutzmaßnahme, einbezogenen Anlagenteile ist eine durchgängige und blitzstromtragfähige Verbindung herzustellen. Beim Erstellen der Anlagenteile hat der Auftragnehmer sich über den Stand der Vorleistungen zu informieren und dementsprechend den Montageeinsatz mit der Bauleitung zu koordinieren. Der AN hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koordination der Anlagen, insbesondere auch bereits während deren Errichtung, mit den übrigen Gewerken Sorge zu tragen. Es muß damit gerechnet werden, dass die Arbeiten nicht in einem Zuge ausführbar sind. Alle Arbeiten sind am örtlichen Baufortschritt zu orientieren. Alle Anlagenteile sind entsprechend den jeweiligen Klimabedingungen in bautechnisch üblicher Weise eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. Zur Verlegung des Erders in der Sauberkeitsschicht und des Potentialausgleichsleiters im Gebäudefundament ist eine rechtzeitige Terminabsprache zum Baubeginn der Fundamentarbeiten zu führen. Nach Montage des Erders, aber vor Beginn der Betonierarbeiten, ist die Bauleitung zur Abnahme hinzu zu rufen. Der Auftragnehmer haftet für die von ihm verursachte Arbeitsunterbrechung anderer Gewerke, durch nicht erbrachte notwendige Vorleistungen. Die Anlagen sind fachgerecht, vollständig, dauerhaft, korrosions-, UV- und witterungsbeständig entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu errichten. Wo notwendig, sind die Anlagenteile in Teillängen zu liefern und zu montieren. Wenn nicht anders beschrieben sind in die Einheitspreise sämtliche Nebenleistungen wie die Gestellung von Ausziehleitern, Gerüst,

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Hubbühnen etc., Funktionsprüfungen, alle Materialien, Löhne, Montage und sonstige Aufwendungen, alle Kleinteile und systembedingtes Zubehör wie zum Beispiel

  • Halter, Sockel und Stützen
  • Klemmen, Muffen, und Verbinder
  • Kupplungsrohre und Adapterstücke
  • Abdeck- und Abstandsscheiben
  • Bügel und Laschen
  • Endstücke
  • Schlagspitzen
  • Trennstücke und Nummernschilder einzukalkulieren und damit abgegolten. Wenn nicht anders beschrieben sind in die Einheitspreise die Aufwendungen für alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigen-Abnahmen etc., Anträge und Gesuche einschließlich der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden anteilig einzukalkulieren und damit abgegolten. Alle notwendigen Anzugsmomente sind einzuhalten; in Ausnahmefällen ist der Nachweis hierfür zu führen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Alle Materialverträglichkeiten sind im Hinblick auf deren dauerhafte Verträglichkeit mit der Umgebung, der elektrochemischen Spannungsreihe und des Korrosionsverhaltens sicherzustellen; in Ausnahmefällen ist der Nachweis hierfür zu führen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Das Verlegen von Aluminiumleitungen unter Putz oder hinter Verblendungen ist nicht zulässig. Wenn nicht anders beschrieben, ist im Beton mindestens, feuerverzinkter Stahl zu verwenden. Alle Schrauben, Unterlegscheiben und Muttern sind auf das Korrosionsverhalten abzustimmen, bei Stahl- oder Aluminiumbauteilen mindestens in Edelstahl. Bleizwischenlagen sind bei Zweimetall-Verbindungen nicht zulässig. Bei Bauteilen aus Kunststoff in Verbindung mit anderen Kunststoffen, z.B. Kunststoff-Dacheindeckungen, sind die Materialverträglichkeiten sicherzustellen; in Ausnahmefällen ist der Nachweis hierfür zu führen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Alle Dachdurchführungen und -bohrungen sind dauerhaft wetterbeständig auszuführen und zu verkleiden. Der Gesamtausbreitungswiderstand der Erdungsanlage darf nie über 2 Ohm liegen. Beim Setzen von Tiefenerdern, ist nach jedem Setzen eines Einzelstabs, eine Messung durchzuführen. Alle erforderlichen Aufwendungen für örtliche Aufmaße sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Folgene Verlegearten sind beschrieben:
  • Sichtbar : Auf der fertigen Oberfläche.
  • i.d.Schalung : Innerhalb der Schalung.
  • i.d.Bewehrung: In/An der Bewehrung.
  • unter Putz : Verdeckte Führung, unterhalb der fertigen Oberfläche, in der Regel auf der Roh-Oberfläche.
  • Unter der Verblendung: Verdeckte Führung, hinter der bauseitigen Verblendung.
  • im Mauerwerk : Im Mauerwerk
  • Wände/Pfeiler: Gilt auch für Fußböden und Decken. Wenn nicht anders beschrieben ist ein einheitliches System eines Herstellers zu verwenden.

06.1 Ringerder, Rundstahl 10 mm Dm, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Edelstahl V4A [EUR] [EUR] 19% 250,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringerder als geschlossener Ring erdfühlig im Erdreich bzw. in Sauberkeitschicht (DIN 18014:2007-09). Rundstahl 10 mm Dm aus nichtrostendem Edelstahl V4A (Werkstoff-Nr. 1.4571) für Potentialausgleich und Blitzschutzanschluß. Montage erfolgt je nach Baufortschritt, in Teilabschnitten. Dies ist in die EP´s mit einzukalkulieren.

Einschl. Kreuz-, T-Stücke, Verbindungsklemmen und allem

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erforderlichem systembedingten Zubehör, komplett, liefern und betriebsbereit montieren.

06.2 Fundamenterder, Bandstahl Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit feuerverzinkt 30 x 3,5 mm [EUR] [EUR] 19% 110,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bandstahl als Potentialausgleichsleiter( gem. DIN 48801, DIN EN 62305, VDE 0185-305) einschl. Abstandshalter, Kreuz-, T-Stücke, Verbindungsklemmen zum Verbinden mit der Bewehrung (2m Abstand) und Dehnungsbänder in vorhandenem Fundament zum bauseitigem Einbetonieren, (gem. DIN 18014) für Potentialausgleich und Blitzschutzanschluß. Montage erfolgt je nach Baufortschritt, in Teilabschnitten. Dies ist in die EP mit einzukalkulieren.

Einschl. allem erforderlichem systembedingten Zubehör, komplett, liefern und betriebsbereit montieren.

06.3 Verbinder USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 100,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zum Verbinden von Leitern in Kreuz- und T- Anordnung. Zur Verlängerung und Anbindung an die Bewehrung mit Zwischenplatte für Rd und Fl bis 40mm, gem. DIN EN 50164-1 komplett einschließlich allem Zubehör liefern und montieren.

06.4 Kreuzverbinder Niro V4A USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 St ................ pro 1,00 St ................ Material Niro (V4A), zum Verbinden von Leitern in Kreuz- und T- Anordnung mit Zwischenplatte für Rd und Fl bis 40mm, gem. DIN EN 50164-1 komplett einschließlich allem Zubehör liefern und montieren.

06.5 Erdleitungsgraben, 0,8m tief USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 m ................ pro 1,00 m ................ Erdleitungsgraben 0,8 m tief ausheben und nach Verlegung des Blitzschutzes wieder ordnungsgemäß verfüllen und verdichten. Verdichtungsanforderungen entsprechend der Belastungsklasse 1,0 im Bereich der Gründungszufahrt und Belastungsklasse Bk 0,3 für sonstige Bereiche.

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06.6 Anschlussfahne Rundstahl 10 mm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Dm, Edelstahl V4A [EUR] [EUR] 19% 17,00 m ................ pro 1,00 m ................ Anschlußfahnen in den Technikräumen, den Regenfallrohren, etc. mit mind. 2m Länge vorhalten. Installation erfolgt in Teillängen gem. Baufortschritt. komplett einschl. allem Anschluß-, Klein- und Befestigungsmaterial betriebsfertig liefern und montieren.

06.7 Schutzisolierung mit Bitumen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 m ................ pro 1,00 m ................ Schutzisolierung mit Bitumen für Verbindungsklemmen liefern und fachgerecht montieren.

06.8 Inbetriebnahme, Dokumentation USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................

  • Inbetriebnahme der Erdungsschutzanlage
  • Erstellen der Dokumentation:
  • Installationspläne eingetragen in die Grundrisspläne M 1:50 auf CAD (DWG/DXF) und PDF
  • Zertifikate und Prüfzeugnisse
  • Prüf- und Messprotokolle
  • Fotografien
  • Wartungs- und Bedienungsanweisungen
  • Errichterbescheinigung gemäß VDE
  • Blitzschutzprüfbuch
  • jeweils in 1-facher Ausfertigung in Papier

Zusätzlich sind die Dokumentation und das Prüfbuch digital auf dem Projektserver zur Verfügung zu stellen.

07Gerüstarbeiten GEREUR .........................
07.01FassadengerüsteEUR .........................

Hinweis Zusätzliche Technische Vorbemerkungen für für Fassaden- und Innengerüstbauarbeiten

Dem LV liegt die VOB Teil C DIN 18 451 Gerüst- arbeiten 2023 zugrunde.

Die Gerüste sind entsprechend der VOB und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach DIN 4420-1 und 4420-3 auszuführen.

Die Terminkoordination des Auf- und Abbaus der Gerüste ist mit dem AG respektive.der Bauleitung, und den anderen Gewerken abzustimmen. Die Gerüste sind allen am Bau beteiligten Handwerkern kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Standort der Gerüste, insbesondere der genaue Abstand zur Fassade ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Umbauarbeiten die auf

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mangelnde Abstimmung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN.

Der Aufbau der Gerüste erfolgt überwiegend sukzessive, dem Bauablauf/den Geschossen folgend, entsprechend dem Fortgang der Rohbauarbeiten. Die Gerüste sollen so aufgebaut werden, dass oben bei der Attika keine zusätzlichen Maßnahmen, wie Fangnetze o.ä. erforderlich sind.

Die vorschriftsmäßige Erstellung des Gerüstes ist für jeden Bereich mit wetterfesten, gut lesbaren Beschilderungen in ausreichender Anzahl durch den Fachbauleiter des AN kenntlich zu machen.

Die Schlussreinigung der Gerüstlagen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Reinigung erfolgt durch Abfegen und Bergen der groben Verschmutzungs- bestandteile, inkl. Abtransport und Entsorgung des Schutts. Es ist darauf zu achten, dass die Fassade bei den Reinigungsarbeiten nicht verschmutzt wird.

07.01.1 Zugangsbrücke Eingänge und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Terrassenbereich [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Zugangsbrücke im Terrassen- und Eingangsbereich zur sicheren Zuwegung/Begehung und Schutz der Abdichtung

Als Holzkonstruktion zur Überbrückung des während der Bauzeit verbleibenden Grabens an der Gebäudeaußenkante gebäudeseitig auf Schutzmatten aufgelegt

07.01.2 Fassadengerüst W09 LK4 aufstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 795,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Arbeits- und Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst aufstellen gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1 und BauBG inkl. Gerüststatik Breitenklasse: W09 Lastklasse: 4 Der Gerüstaufbau erfolgt in Abschnitten je nach Baufortschritt Rohbau Konstruktionsart: Rahmengerüst, außenseitig mit Geländer, wandseitig mit Abstand Belagkante für Montageraum 20 bis <30 cm Einzurüstende Fläche: senkrecht Höhen einzurüstender Flächen: ca. 5,00 m Aufstellung inkl. Lastverteilung und Spindelfüßen Aufstellfläche: Sand Aufstellhöhe: ca. -0,65 in Arbeitsraum, abgeböscht (EG OKFF +/-0,00) oberste Gerüstlage Traufhöhe: ca. +4,45 Gesamtfläche außen= ca. 795,00 m2

Verwendungszweck: Arbeitsgerüst Mauer-, Beton-, Putz- und Dachdecker- bzw. Klempnerarbeiten

Die Einrichtungen zum eigenen Materialtransport sind einzukalkulieren. Verankerungsgrund: Porenbeton-Mauerwerkskonstruktion.

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07.01.3 Fassadengerüst W09 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 23.850,00 m2Wo ................ pro 1,00 m2Wo ................ Vorbeschriebene Fassadengerüste vorhalten und unterhalten

07.01.4 Fassadengerüst W09 LK4 abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 795,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Fassadengerüst W09 LK4 zum vereinbarten Zeitpunkt abbauen und abfahren

07.01.5 Konsolausbau 30 cm montieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ Konsolausbau mit Ausladung ca. 30 cm, inkl. Gerüstbelag verbleibender Abstand zur Rohbauaußenkante an StB-Fertigteil über Terrasse: 5 15cm passend zu den vorgenannten Fassadengerüsten und Lastklassen, sukzessive wie Fassadengerüst montieren

07.01.6 Konsolausbau 30 cm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 540,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Konsolgerüst 30 cm inkl. Belag vorhalten und unterhalten

07.01.7 Konsolausbau 30 cm demontieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ Konsolausbau 30 cm im Zuge der Umrüstung des gesamten Gerüsts auf wandseitigen Seitenschutz demontieren und abfahren

07.01.8 Fassadengerüst Loggia W09 LK4 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufstellen [EUR] [EUR] 19% 70,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Arbeits- und Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst aufstellen gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1 und BauBG inkl. Gerüststatik Breitenklasse: W09 Lastklasse: 4 Der Gerüstaufbau erfolgt in Abschnitten je nach Baufortschritt Rohbau Konstruktionsart: Rahmengerüst, außen- und innenseitig mit Geländer, wandseitig mit Abstand bis Belagkante für

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Montageraum 25 bis <30 cm Einzurüstende Fläche: senkrecht Höhen einzurüstender Flächen: ca. 4,00 m Aufstellung inkl. Lastverteilung und Spindelfüßen Aufstellfläche: Sand, Stahlbeton Aufstellhöhe: ca. -0,65 in Arbeitsraum, abgeböscht (EG OKFF +/-0,00) oberste Gerüstlage Traufhöhe: ca. +1,45 m Gesamtfläche unter Loggia = ca. 70,00 m2

Verwendungszweck: Arbeitsgerüst Mauer-, Beton- und Putzarbeiten

Die Einrichtungen zum eigenen Materialtransport sind einzukalkulieren. Verankerungsgrund: Porenbeton-Mauerwerkskonstruktion.

07.01.9 Fassadengerüst Loggia W09 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 2.100,00 m2Wo ................ pro 1,00 m2Wo ................ Vorbeschriebenes Fassadengerüst Loggia vorhalten und unterhalten

07.01.10 Fassadengerüst Loggia W09 LK4 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abbauen [EUR] [EUR] 19% 70,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fassadengerüst W09 LK4 zum vereinbarten Zeitpunkt abbauen und abfahren

07.01.11 Gerüsttreppenstrang 5 m mit 2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Läufen aufbauen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gerüsttreppenstrang gem. DIN EN 12811 und BGR 113 aufbauen sukzessive mit dem Gerüst wie folgt: als einläufige Treppe an 300er Feld, seitlich am Gerüst aufgestellt und verankert. Als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, mit 2 Treppenläufen für 5 m Treppenhöhe inkl. Seitenschutz und Handlauf inkl. Herstellen höhenausgleichender Zugang auf das Dach inkl. zusätzlicher halb bis dreiviertel Lauf zum Erreichen der 1. Gerüstlage von GOK aus, quer zum Gerüst oder außerhalb des Treppenturms angebracht, inkl. Handlauf Aufstellung inkl. Lastverteilung und Spindelfüßen

07.01.12 Gerüsttreppenstrang 5 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 60,00 StkW ................ pro 1,00 StkW ................ Gerüsttreppenstrang 5 m vorhalten

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07.01.13 Gerüsttreppenstrang abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gerüsttreppenstrang 5 m abbauen im Zuge des Gerüstabbaus

07.01.14 Brücke von Gerüst auf die Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Dachfläche [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Brücke vom Gerüst auf die Flachdachfläche inkl. Höhenausgleich herstellen inkl. Vorhaltung und Abbau im Zuge des Gerüstabbaus Brücke zum sicheren Überstieg über die Attika vom Gerüst auf die Flachdach-Dachfläche einschließlich Treppung zur Überwindung des Höhenunterschiedes. Inkl. Geländer beidseitig und Schutz der Notabdichtung bzw. Dachfäche, Schutzzone je Brücke 4 m² Bautenschutzmatte mindestdicke 10mm und OSB-Platte mindestdicke 12mm Der zweimalige dachflächenseitige Umbau der Brücke und des Schutzes bei Herstellung der Notabdichtung und später der Dachdämmung und Dachdichtung ist mit einzukalkulieren.

07.01.15 Schutzdächer über Gebäudezugang USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Schutzdach mit Belag bis an Außenwand über den Gebäudezugängen montieren an Arbeitsgerüst, mit seitlicher Bordwand h > 0,60 m , gemäß nach DIN 4420-1 und Arbeitschutzbestimmungen, Abdeckung der Schutzdachbeläge mit Rieselschutzfolie, ca. 2,50-3,00 m breit und > 1,00 m auskragend, Einbauhöhe ca. 3,0 m über Gelände

07.01.16 Schutzdach Erweiterung Loggia USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Erweiterung des vorbeschriebenen Schutzdaches im Bereich der Loggia Eingang im Bereich Pfosten-Riegel-Konstruktion

07.01.17 Schutzdächer Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 120,00 StkW ................ pro 1,00 StkW ................ Vorbeschriebene Schutzdächer und Schutzdacherweiterungen vorhalten und unterhalten

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07.01.18 Schutzdächer abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Schutzdächer über Gebäudezugang und Schutzdacherweiterungen abbauen im Zuge des gesamten Gerüstabbaus

07.01.19 Dachrandsicherung mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenkonsolen 30 cm [EUR] [EUR] 19% 105,00 m ................ pro 1,00 m ................ Dachrandsicherung mit hochgesetzten Innenkonsolen und Belag herstellen Konsoltiefe: 30 cm

07.01.20 Dachrandsicherung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 3.150,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Vorbeschriebene Dachrandsicherung mit Innenkonsolen vorhalten und instandhalten

07.01.21 Dachrandsicherung abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 105,00 m ................ pro 1,00 m ................ Dachrandsicherung mit hochgesetzten Innenkonsolen im Zuge des Gerüstabbaus abbauen

07.01.22 Gerüstplane 200 g/m2 montieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 795,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 als Sicht-, Witterungs- und Staubschutz mit schwerer Gerüstplane, ca. 200 g/m2, herstellen

07.01.23 Gerüstplane Gebrauchsüberlassung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7.950,00 m2Wo ................ pro 1,00 m2Wo ................ Vorbeschriebene Gerüstplane vorhalten und instandhalten

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07.01.24 Gerüstplane abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 795,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Gerüstplane abbauen, abfahren und entsorgen

07.01.25 Kopfabdeckung Gerüste herstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 115,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kopfabdeckung der Fassadengerüste inkl. der vorbeschriebenen Gerüstplane und inkl. einer tragenden Unterkonstruktion, mit einer Auskragung von der Außenseite Gerüst nach innen bis 2,00 m, herstellen Montage außenseitig an der Gerüstplane befestigt. Plane auf das Flachdach geführt und befestigt.

07.01.26 Kopfabdeckung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 1.150,00 mWo ................ pro 1,00 mWo ................ Vorbeschriebene Kopfabdeckung vorhalten und unterhalten

07.01.27 Kopfabdeckung Gerüste abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 115,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kopfabdeckung Gerüste inkl. Plane abbauen und abfahren

07.01.28 Reparaturarbeiten am Gerüst USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Reparaturarbeiten am Gerüst ausführen nach Aufforderung durch die Bauleitung in einer Reaktionszeit von 24 h als Stundenlohn zu Verrechnung

07.02 Innengerüste EUR .........................

6 Innengerüste für Mauer- und Stahlbetonarbeiten Arbeitsgerüste / Bockgerüste innen W09 für Mauerwerks-, Stahlbau und Stahlbetonbauarbeiten (Ringbalken), Arbeitshöhe bis ca. 4,00 m, W09 mit Geländer / Seitenschutz Die Arbeitsgerüste müssen separat auf- und abgebaut werden können Abrechnung erfolgt nach Rohbau-Wandfläche

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07.02.1 Innengerüst W09 aufbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 475,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Innengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst entlang der Innenwände als Bockgerüst / Maurergerüst wandweise an 18 Innenwänden bzw. Innenwandabschnitten liefern und aufstellen inkl. Geländern raumseitig inkl. Gerüstleitern/Etagenleitern Breitenklasse: W 09 Lastklasse: 4 Arbeitshöhe: bis ca 4,00 m Nach gewähltem Gerüsttyp bei Bedarf inkl. Verankerung an Stahlbeton- oder Mauerwerkskonstruktion, Aufstellung inkl. Lastverteilung und Spindelfüßen Wandabstand Belag < 30 cm.

07.02.2 Innengerüst W09 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gebrauchsüberlassung [EUR] [EUR] 19% 3.800,00 m2/W ................ pro 1,00 m2/W ................ Vorbeschriebene Innengerüste vorhalten und unterhalten

07.02.3 Innengerüst W09 abbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 475,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Innengerüst wie vorbeschrieben komplett abbauen und abfahren

07.02.4 Rollgerüst GK4 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufbauen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rollgerüst aus Aluminium im Innenbereich aufstellen wie folgt: verfahrbar unter UZ mit UK +3,15 m Arbeitshöhe: bis 3,97 m (UK Decke) Grundfläche: ca. 1,80x3,00 m, Standhöhe: bis ca. 2,00 m, höhenverstellbar in 25 cm Schritten in ordnungsgemäßer Ausführung. Das Rollgerüste wird den Ausbaugewerken wie Maler, Elektriker, Trockenbau etc., zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Nach Aufforderung durch die Bauleitung abbauen und abfahren.

Die Vorhaltung ist separat ausgeschrieben.

07.02.5 Rollgerüst GK4 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorhaltung [EUR] [EUR] 19% 16,00 Stk/ ................ pro 1,00 Stk/ ................ Vorbeschriebenes Rollgerüst vorhalten und unterhalten

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07.02.6 Rollgerüst GK4 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abbauen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rollgerüst abbauen und abfahren

07.02.7 Rollgerüst GK3 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufbauen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rollgerüst aus Aluminium im Innenbereich aufstellen wie folgt: verfahrbar unter UZ mit UK +3,15 m Arbeitshöhe: bis 3,97 m (UK Decke) Grundfläche: ca. 0,60x1,80 m, Standhöhe: bis ca. 2,00 m, höhenverstellbar in 25 cm Schritten in ordnungsgemäßer Ausführung. Das Rollgerüste wird den Ausbaugewerken wie Maler, Elektriker, Trockenbau etc., zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Nach Aufforderung durch die Bauleitung abbauen und abfahren.

Die Vorhaltung ist separat ausgeschrieben.

07.02.8 Rollgerüst GK3 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorhaltung [EUR] [EUR] 19% 32,00 Stk/ ................ pro 1,00 Stk/ ................ Vorbeschriebenes Rollgerüst vorhalten und unterhalten

07.02.9 Rollgerüst GK3 Höhe 2,00 m Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abbauen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rollgerüst abbauen und abfahren

07.03 Stundenlohnarbeiten Gerüstbau EUR .........................

Hinweis Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn diese vor Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet wurden.

Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich zu führen und dem Vertreter der Bauleitung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Kenntnisnahme oder Unterschrift der Bauleitung stellt keine Anerkennung der Forderung oder der Vergütungshöhe dar.

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Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständig dokumentierte Stundenlohnzettel können zurückgewiesen werden.

Die Stundenlohnnachweise sind zusätzlich über den Projektserver bereitzustellen.

Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.

Als Facharbeiter gilt eine qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung im Beruf des Gewerkes dieses Leistungsverzeichnisses. Im Zweifel ist ein Facharbeiterbrief / Gesellenbrief der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen.

Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet!

Stundenlohnarbeiten für Gerüstbauarbeiten

07.03.1 Helferstunden USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Arbeitsstunde eines Helfers, inkl. aller Neben- kosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis

07.03.2 Facharbeiterstunden USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Arbeitsstunde eines Facharbeiters, inkl. aller Nebenkosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis gem. "ZTV-Stundenlohnarbeiten"

08Mauerarbeiten MAUEUR .........................
08.01Porenbetonstein Mauerwerk AußenwändeEUR .........................

Hinweis anzubieten ist ein Porenbetonmauerwerk für Aussenwände in monolithischer Bauweise mit folgenden Eigenschaften:

Steinart:Porenbetonstein Steintyp:Planstein PP Steindruckfestigkeitsklasse: SFK 4 Steinrohdichteklasse:<= RDK 0,50 Mörtelgruppe:Dünnbettmörtel DM Lambda W/(mK):<= 0,150 Wandstärken:480mm, 425mm Brandschutzeigenschaft:F30

gem. DIN EN 771-4, DIN 20000-404

sowie MW in kleineren Wandstärken zum Ausgleich an Stürzen, Trägern, Stützen etc.

Hinweis AW 480 PP h:-0,385 bis +3,27 = 365,5 cm hohe Wandscheibe

Oberflächen an Leibungen, Aussenecken etc. sind immer glatt und mit geschnittenen Steinen herzustellen.

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Die Außenwände sind auf einen FPD-Dichtstreifen aufzu- mauern, siehe unten im Titel ABD Abdichtungsarbeiten.

08.01.1 AW 480 PP Planblock 4-0,60 (0,12) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 17,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wandscheibe, freistehend, ca. l=4,52 x h=3,655 StB-Stütze 30x30 bündig eingemauert, siehe Zulage separat

Planblock PP 4-0,60 (0,12)

08.01.2 AW 480 PP Zulage Ausgleichstein Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit h=100 [EUR] [EUR] 19% 5,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ausgleichsteinlage PP 4-0,55 (0,14) 480x99 mm auf Anlegefuge ca. 25 mm als erste Lage auf der Betonsohle mit Normalmauermörtel M 10 (Dicke max. 3 cm) anlegen

als Zulageposition

08.01.3 AW 480 PP Zulage anschließen an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit StB-Stütze 30x30 [EUR] [EUR] 19% 4,00 m ................ pro 1,00 m ................ AW 480 PP innenbündig anschließen an StB-Stütze 30x30 inkl. kraftschlüssigen 3-seitigem Anschluss mit Ankern, StB-Stütze erhält als Vorleistung in Schalung 3 Profilschienen. Die Dünnbettanker sind in diese Position mit einzukalkulieren

Bereich: Achse C/3

08.01.4 AW 480 PP Zulage senkrechten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Abschluss herstellen [EUR] [EUR] 19% 7,50 m ................ pro 1,00 m ................ AW 480 PP senkrechten Abschluss herstellen an beiden Mauerenden

08.01.5 AW 480 PP Zulage anarbeiten an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit HEB 260 gedämmt [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ AW 480 anarbeiten an Durchdringung HEB 260 mit Aussparung 260x260 mm

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Hinweis AW 425 PP -0,385 bis +3,59 = 397,5 cm Ausgleich 2,0+12,5= 14,5 cm OK Ausgleich h=383 cm Ausgleich 2,0+10= 12,0 cm OK Ausgleich h=385,5 cm 385,5/25= 15,42 Lagen von 25 cm plus 10,5 cm Ausgleich

Die Außenwände sind auf einen FPD-Dichtstreifen aufzu- mauern, siehe unten im Titel ABD Abdichtungsarbeiten.

Oberflächen an Leibungen, Aussenecken etc. sind immer glatt und mit geschnittenen Steinen herzustellen.

Die Stoßfugen von Sturzübermauerungen sind grundsätzlich mit Vermörtelung der Stoßfugen herzustellen! Der Anschluss nachträglich untermauerter Wände an die Deckenkonstruktion ist schubweich entsprechend den Anforderungen mit einer brandschutztechnisch geschützten Fuge auszubilden und darf die Deckenverformungen nicht behindern. Horizontal sind die Wände im Wandkopf zu halten.

08.01.6 AW 425 PP Planblock 4-0,50 (0,12) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 300,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Außenwand aus Porenbeton

Planblock PP 4-050 (0,12)

Fabrikat: Ytong ThermCombi oder gleichwertig Format :"Planblock" bxlxh 425x499x249 SFK:4 RDK:0,6 Mörtelgruppe: DM (Dünnbettmörtel)

Als Ensteinmauerwerk mit unvermörtelten Stoßfugen. Diese Position ist Grundposition für die Aussenwand aus 425 mm Porenbeton ab OK Sohle -0,385 bis UK Hohldielendecke +3,58, also mit einer Höhe gesamt von 3,965 m. Ihre Masse wird nach VOB ermittelt (also abzüglich Öffnungen >2,5m2). Alle Einbauteile in diesem Bereich (Unterzüge, U-Schalen, Stürze, Ausgleichsteine, Stahlprofile etc.) werden hier übermessen und werden durch nachfolgende Zulage-Positionen abgerechnet.

08.01.7 AW 425 PP Zulage Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ausgleichsteinlage h=100 [EUR] [EUR] 19% 85,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ausgleichsteinlage PP 4-0,55 (0,14) 425x99 mm auf Anlegefuge 25 mm als erste Lage auf der Betonsohle mit Normalmauermörtel M 10 (Dicke max. 3 cm) anlegen als Zulageposition

08.01.8 AW 425 PP Zulage stirnseitig Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit anschließen an StB-Stütze 30x30 [EUR] [EUR] 19% 8,00 m ................ pro 1,00 m ................ AW 425 PP stirnseitig anschließen an StB-Stütze 30x30 inkl. kraftschlüssigen Anschluss mit Ankern, StB-Stütze erhält in Schalung Anker-Profilschienen Bereich: Achse B/3 und E/3, als Zulageposition

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08.01.9 AW 425 PP Zulage Außenecken Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit herstellen [EUR] [EUR] 19% 40,00 m ................ pro 1,00 m ................ AW 425 PP Außenecken flucht- und lotrecht herstellen Höhe bis UK Rohdecke: 3,975 m, Überbindemaße gemäß Verarbeitungshinweisen des Herstellers mit Mauerwerksverbindern, als Zulageposition

08.01.10 AW 425 PP Zulage senkrechten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Wandabschluss herstellen [EUR] [EUR] 19% 24,00 m ................ pro 1,00 m ................ senkrechten Abschluss der AW 425 PP herstellen im Bereich der Eingangselemente TA-001 und -007, als Zulageposition

08.01.11 AW 425 PP Sturz-"Brücke" ca.852 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm, Spannweite 2385 mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Die zu überbrückende Öffnung besteht aus senkrechten Außenwänden (aus sep. Position 08.01.6), die rechtwinklig nach innen geführt sind und einen Abstand untereinander von ca. 2385 mm im Rohbau haben. Zur Überbrückung sind einzubauen: 2x Flachsturz PSF 4,5-600 (0,16) lxbxh 3000x175x124 mm 2x Flachsturz PSF 4,5-600 (0,16) lxbxh 3000x240x124 mm

Die Flachstürze benötigen für ihre Tragwirkung eine Auf- mauerung von mind. 12,4 cm, Stoß-und Flankenfugen müssen in diesem Höhenbereich vermörtelt werden, inkl. Unterstützung der Öffnungsüberbrückung, nach Wahl des Bieters als Zulageposition

Aufmauerung h= 225 mm x b=2x 175 x t=2385 mm mit MinW-Auflage 20 mm, b= ca. 425 x 2385 mm

Auflager je ca. 250 mm mindestens Breite der 4 Stürze ca. 2x425 mm UK Auflager ca.+3,21

Detail Eingangstür vertikal Plan Nr. 6-61-30 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.12 AW 425 PP Zulage Türöffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,26x3,21 [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung herstellen in Außenwand PP 425 inkl. Flachsturz 240+175 mm und inkl. senkrechter, glatter Leibungen bis auf die Sohle (-0,385) als Zulageposition

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08.01.13 AW 425 PP Zulage Türöffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,26x2,385 [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung herstellen in Außenwand PP 425 inkl. Flachsturz 240+175 mm und inkl. senkrechter, glatter Leibungen bis auf die Sohle (-0,385) als Zulageposition

08.01.14 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 76x137 mit Brüstung 1,46 herstellen [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fensteröffnung 76x137 herstellen in AW 425 inkl. Brüstung h=+1,46 mit Einbindung ins MW mit Ankern inkl. Leibungen aus glatten Steinen inkl. Fertigstürze 125, 175, 240 inkl. Auflager je 250 mm für Fertigstürze bis OK +3,205 inkl. Ausgleichsteine inkl. Aussparung für Rollladenkasten 760x249x249 für Fenster 005, 006, 007

Detail Fenster Regeldetail vertikal Plan Nr. 6-61-20 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.15 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 76x137 Aussparung Sturz IPE 360 [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Zulage für die Aussparung im AW 425 zur Aufnahme eines Stahlprofil-Auflagers IPE 360 der Stahlkonstruktion, OK Aussparung = UK Hohldielendecke IPE 360=170x360 mm Auflagerlänge je Fenster gesamt ca. 125 cm FA-EG-005 Auflager 30+70 cm, gem. Statik

Aussparung: 240x360x1760 mm bxhxl

Detail Attika Sonderdetail Achse 1 Plan Nr. 6-61-11 in Kombination mit Plan-Nr. 6-61-20 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.16 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 76x226 mit Brüstung 0,15 herstellen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fensteröffnung 76x225 herstellen in AW 425 inkl. Brüstung h=+0,15 mit Einbindung ins MW mit Ankern inkl. Leibungen aus glatten Steinen inkl. Fertigstürze 125, 175, 240 inkl. Auflager je 250 mm inkl. Ausgleichsteine inkl. Aussparung für Rollladenkasten 760x249x249

Detail Fenster Küche Plan Nr. 6-61-24 aus Anlage

Leistungsverzeichnis - 51/90 106

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24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.17 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis 126x200 mit Brüstung 0,83 USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] herstellen 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Fensteröffnung 126x200 herstellen in AW 425 inkl. Brüstung h=+0,83 mit Einbindung ins MW mit Ankern inkl. Leibungen aus glatten Steinen inkl. Fertigstürze 125, 175, 240 mit Auflager je 125 mm bis OK +3,205 inkl. Ausgleichsteine inkl. Aussparung für Rollladenkasten 1260x249x249

Detail Fenster Regeldetail vertikal Plan Nr. 6-61-20 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.18 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 126x200 Aussparung Sturz IPE 360 [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Zulage für die Aussparung in AW 425 zur Aufnahme eines Stahlprofil-Auflagers IPE 360 der Stahlkonstruktion, OK Aussparung = UK Hohldielendecke IPE 360=170x360 mm Auflagerlänge je Fenster gesamt 80 cm FA-EG-010 Auflager 30+50 cm, gem. Statik FA-EG-008 Auflager 40+40 cm mit Aussparung für Rolladenkasten

Aussparung: 240x360x1760 mm bxhxl

Detail Attika Sonderdetail Achse 1 Plan Nr. 6-61-11 in Kombination mit Plan-Nr. 6-61-20 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.19 AW 425 PP Zulage Fensteröffnung Einzelpreis Gesamtpreis 126x237 mit Brüstung 0,83 USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] herstellen 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Fensteröffnung 126x237 herstellen in AW 425 mit Brüstung h=+0,83 mit Einbindung ins MW mit Ankern inkl. Leibungen aus glatten Steinen inkl. Fertigstürze 175, 240 inkl. Auflager je 250 mm inkl. Ausgleichsteine ohne Ausparung für Rollladenkasten

08.01.20 AW 425 PP Zulage Auflagernische Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit für Sturzprofil IPE 360 herstellen [EUR] [EUR] 19% 6,50 m ................ pro 1,00 m ................ 4 Auflagernischen 240x365 für je 1x IPE 360 in AW 425 PP herstellen

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in verschiedenen Einzellängen IPE rückseitig dämmen, durch Ausstopfen mit MinW WLG035 80 mm o.ä. Wandaussparung an außen an IPE mit XPS WLG035 80x360 mm dämmen,

Detail Attika Sonderdetail Achse 1 Plan Nr. 6-61-11 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.21 IPE 360 Auflagerträger ausmauern Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mit Porenbeton [EUR] [EUR] 19% 6,50 m ................ pro 1,00 m ................ IPE360 Auflagerträger einseitig ausmauern mit Porenbeton, inkl. passende Zuschnitte 70x330 und einseitiges vollflächiges Verkleben in montiertes Stahlprofil Als Bestandteil F30-Bekleidung zusammen und in Koordination mit Putzarbeiten (separates Gewerk) herstellen.

Detail Attika Sonderdetail Achse 1 Plan Nr. 6-61-11 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.22 AW 425 PP Zulage Nische vor Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Auflager StB-Fertigteil [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Nische vor Auflagerpunkt des StB-Fertigteils 20/94 LxTxH 200x125x155 mm für WDVS-Übergang in Außenecke AW 425 PP herstellen Wandaussparung wird mit Putzträgerplatte überbrückt Zur herstellung eines geraden Fugenbildes zwischen AW mit Putz und WDVS

Detail Attika Achse 4 Fugen WDVS / Porenbeton Plan Nr. 6-61-15 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

08.01.23 AW 425 PP Zulage U-Schale Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 240x249 4-0,60 (0,14) [EUR] [EUR] 19% 35,00 m ................ pro 1,00 m ................ U-Schale 4,4-0,60 (0,16) 240x249 Wandstärke 50 mm, unten 75 mm als Deckenauflager in den Achsen A und F als Zulageposition

Beton und Bewehrung werden gesondert abgerechnet siehe Pos 09.02.03.3 U-Schale bewehrt:Betonkern 140x174 mm<

08.01.24 AW 425 PP Zulage U-Schale Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 175x250 [EUR] [EUR] 19% 6,50 m ................ pro 1,00 m ................

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AW 425 PP Zulage U-Schale 175x250 als Deckenauflager gem. Statik Pos. x5) inkl. MinW 75 mm flankierend als thermische Trennung zwischen jeweils 2 der U-Schalen Bereich: Achse B und E zwischen 3 und 4 Abrechnung: 4 Stk U-Schalen x ca. 1,70 m

Abrechnung StB in separater Position 09.02.03.4

Hinweis

08.01.25 AW PP Deckenabstellung h=29 cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 82,50 m ................ pro 1,00 m ................ Deckenabstellstein aus 75 mm PP 4-0,55 u. 50 mm MinW 035 Steinfestigkeitsklasse: 4 Rohdichte: 0,55 MinW:WLG 035 als verlorene Randschalung für den Ringankerverguss aufmauern und Lage sichern inkl. Herstellen von 6 Aussenecken

Hinweis AW 365 PP Attika +3,85 bis +4,375

Fabrikat der Planung Ytong Attikaelement AAC 3,0 - 400, B = 365 mm von XELLA

Aussenwände aus Porenbeton als Attika h=520 mm über UKR Hohldielendecke

inkl. Anlegefuge 20 mm auf OK Deckenabstellstein inkl. Dünbettfuge auf Deckenabstellstein mit Attikastein 365x499x3000 bzw. 365x499x1500 mit Anschlussbewehrung d12 in den Ringanker inkl. Verguss der Anschlussbewehrung in den Nuten inkl. Herstellen von 4 Aussenecken

08.01.26 Statischer-Nachweis für die Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aufnahme der H-Windlasten [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Objektbezogener Statischer-Nachweis für die Aufnahme der H-Windlasten bei verklebter Konstruktion und mit Befestigungsstangen

08.01.27 AW 365 PP Attika-Verankerung mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Hammerkopf-Verguss [EUR] [EUR] 19% 38,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Attika-Verankerung mit Hammerkopf-Verguss in der Hohldielendecke gemäß der im statischen Nachweis und nachweis des Herstellers der Porenbetonelemente der gewählten Konstruktionsart

Leistungsverzeichnis - 54/90 109

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08.01.28 AW 365 PP Attika-Regelelemente Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 300 cm [EUR] [EUR] 19% 51,00 m ................ pro 1,00 m ................ Attika aus Attikaelementen auf 20 mm Ausgleichsmörtel Elementlänge: 300 cm Regelelement Elementhöhe:500 mm Elementbreite:365 mm zwischen den Elementen Verankerung in den Ringbalken der Hohldielendecke herstellen mit ca. 70 cm langen Bewehrungseisen und Nutverguss Längenausgleich mit eingekürzten Eckelementen herstellen Stoßfugen vollflächig mit Dünnbettmörtel ausführen

Fabrikat der Planung: Ytong Attikaelement AAC 3,0 - 400, B = 365 mm von XELLA

angebotenes Fabrikat:

[#TB11-#]'.........'

(vom Bieter einzutragen)

08.01.29 AW 365 PP Attika-Eckelemente 150 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ wie vor jedoch als AW 365 PP Attika-Eckelemente auf 20 mm Ausgleichsmörtel jeweils 2 Elemente in den Gebäudeecken winkelgerecht setzen Stoßfugen stumpf und vollflächig mit Dünnbettmörtel ausführen Für 4 Ecken werden 8 Eckelemente benötigt

Elementlänge: 150 cm Elementbreite:365 mm Elementhöhe:500 mm Lambda-Wert:0,09 W/mK

08.01.30 AW 365 PP Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Attika-Ausgleichselemente 150 cm [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Attika-Elemente wie vor, jedoch als Attika-Ausgleichselemente

Elementlänge:150 cm

08.01.31 AW 365 PP Einzelpreis Gesamtpreis Attika-Ausgleichselemente 150 cm, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] geschnitten 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Leistungsverzeichnis - 55/90 110

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Attika-Elemente wie vor, jedoch aus 4 Attika-Elementen 150 cm geschnitten Elementlängen: ca. 113,5 cm+120 cm+97 cm+120 cm

08.01.32 AW 365 PP Attika-Durchbruch 20x20 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Attika-Durchbruch 20x20 cm für die Dachentwässerung herstellen in Attika-Elementen 150 cm/300cm bzw. in Eck- und Ausgleichselement

08.01.33 AW 365 PP Attika-Anschluss an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit StB-Fertigteil [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Attika- mit geschnittenen Ausgleichselementen mit bauseits erstellter Nut für Bewehrungseisen d12 mm Anschluss Attika an StB-Fertigteil

08.02 Kalksandstein Mauerwerk Innenwände EUR .........................

Hinweis Innenmauerwerk, wenn nicht anders nachgewiesen: Steinart: KS Festigkeitsklasse: 12 MN/m², Rohdichte:2,00 kg/dm³, Mörtel:Dünnbettmörtel DM Wandhöhe mit gleitender Deckenfuge 20 mm: -0,385 OKR bis +3,585 UKD-0,02 = 3,95 m Kimmstein 100 mm+ 20 mm=

Wandanschlüsse untereinander sind verzahnt auszuführen. Anschluss Mauerwerk/Stahlbeton erfolgt mit Maueranschlussschienen (z.B. Halfen HTA 28/15 feuerverzinkt o.glw. einbetoniert oder gedübelt und Maueranschlussanker z.B. Halfen ML 180/3, e=25cm, feuerverzinkt)

Die Stoßfugen von Sturzübermauerungen sind grundsätzlich mit Vermörtelung der Stoßfugen herzustellen! Der Anschluss nachträglich untermauerter Wände an die Deckenkonstruktion ist schubweich entsprechend den Anforderungen mit einer brandschutztechnisch geschützten Fuge auszubilden und darf die Deckenverformungen nicht behindern. Horizontal sind die Wände im Wandkopf zu halten.

08.02.1 Bit.-Mauersperrbahn G 200 DD - 37,5 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 120,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mauersperrbahn G 200 DD besandet Bahnenbreite: 37,5 cm, mittig unter Mauerwerk mit 20 cm Längs-Überdeckung auslegen und fixieren

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08.02.2 IW KS 175 in Dünnbett USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 425,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Kalksandsteinmauerwerk aus KS-(R)P SFK 20 -RDK 2,0 Mauerwerk DIN EN 1996, ohne Stoßfugenvermörtelung, Kalksandstein nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402, inkl. Kimm- und Höhenausgleichschichten, KS R(P) versetzt in Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.

Druckfestigkeitsklasse:SFK 20 MN/m2 Rohdichteklasse:RDK 2,00 kg/dm3 Wanddicke:17,5 cm Steinhöhe h:24,8 cm Mörtelgruppe:DM Steingewicht 6DF:ca. 20,2 kg Format:248 x 175 x 248 mm Wandhöhe 1:UKD +3,585 - OKR -0,385= 3,97 m Wandhöhe 2:UK HEB360 +3,225-0,385= 3,61 m

08.02.3 IW KS 175 Zulage Ausgleichsstein Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 18 cm [EUR] [EUR] 19% 125,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ausgleichstein h = ca. 18cm auf Anlegefuge 25 mm als erste Lage auf der Betonsohle mit Normalmauermörtel M 10 (Dicke max. 3 cm) anzulegen

08.02.4 IW KS 175 Zulage U-Schale 6 DF USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 80,00 m ................ pro 1,00 m ................ IW KS 175 U-Schale 6 DF 248x175x248 zum Ausbetonieren als Ringbalken im Wandkopf

08.02.5 IW KS 175 Türöffnung herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1010x2260 [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung 1010x2260 herstellen beim aufmauern in KS 175 inkl. Flachsturz, inkl. vermörtelte Stoßfugen oberhalb Sturz inkl. Leibungen herstellen mit glatten Steinen inkl. Ausgleichsteine

08.02.6 IW KS 175 Türöffnung herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 2010x2260 [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Türöffnung 2010x2260 herstellen beim Aufmauern in KS 175 sonst wie vor

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08.02.7 IW KS 175 Wandanschluss T beim Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aufmauern [EUR] [EUR] 19% 32,50 m ................ pro 1,00 m ................ Wandanschluss herstellen KS 175 an KS 175 inkl. Verzahnung beim Aufmauern

08.02.8 IW KS 175 Wandanschluss L beim Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aufmauern [EUR] [EUR] 19% 16,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wandanschluss Ecke 90° herstellen an KS, beim Aufmauern mit Verzahnung

08.02.9 IW KS 175 Wandanschluss an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit StB-Bauteile [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Anschluss KS-Mauerwerk an Stahlbetonbauteile in einbetonierte Anschlussschienen mit Dünnbettankern (siehe Titel Stahlbetonarbeiten)

08.02.10 IW KS 175 Wandanschluss an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Porenbeton-Außenwände [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Anschluss an Porenbeton-Außenwände mit Dünnbettankern in erforderlicher Anzahl und Ausführung

08.02.11 IW KS 175 Deckenanschluss 20 mm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit MinW [EUR] [EUR] 19% 110,00 m ................ pro 1,00 m ................ IW KS 175 Deckenanschluss mit 20 mm MinW ca. 125 mm breit aufgeklebt auf StB-Ringbalken (z.T. in U-schale) und beidseitig angebrachten Dichtstoff

08.02.12 IW KS 175 Deckenanschluss 55 mm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit MinW [EUR] [EUR] 19% 16,00 m ................ pro 1,00 m ................

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IW KS 175 Deckenanschluss mit 55 mm MinW aufgeklebt auf StB-Ringbalken und beidseitig angebrachten Dichtstoff an Stahlträger, 15mm bekleidet F30

08.02.13 IW KS 175 KB bis Durchmesser 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 15,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Kernbohrung in KS-Wand 175 herstellen nach aufmauern Durchmesser: 50 mm bis 100 mm

08.02.14 IW KS 175 WD bis 150x200 unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ringbalken [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbrüche in KS-Wand 175 herstellen beim aufmauern Höhe: bis 150 mm, UK Ringbalken StB Breite: bis 200 mm

08.02.15 IW KS 175 WD bis 150x400 unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ringbalken [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbrüche in KS-Wand 175 herstellen beim aufmauern Höhe: bis 150 mm, UK Ringbalken StB Breite: bis 400 mm

08.02.16 IW KS 175 WD bis 200x400 unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ringbalken [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbrüche in KS-Wand 175 herstellen beim aufmauern Höhe: bis 200 mm, UK Ringbalken StB Breite: bis 400 mm

08.02.17 IW KS 175 WD bis 250x650 unter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ringbalken [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wanddurchbrüche in KS-Wand 175 herstellen beim aufmauern Höhe: bis 250 mm, UK Ringbalken StB Breite: bis 650 mm

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08.02.18 IW KS 175 WD HZG bis 60x95cm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Hzg-Verteiler [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ IW 175 KS Wanddurchbruch herstellen für Heizkreisverteiler inkl. senkrechter Leibungen mit Glattstrich inkl. Flachsturz bis 175x124x1010mm Abmessung bxh: bis ca. 60x95cm bxh (Planung 57x93) Aussparung zusätzlich:17,5x17,5x17,5 cm für Zuleitung in MW-Sockel unter Verteiler Einbauhöhe:UKR Sturz ca. +0,80m rückseitig schließen mit Vorwand und Putzträgerplatte durch Folgegewerk beschrieben in separater Position im Rahmen der Putzarbeiten

Details Heizkreisverteiler in Innenwand Plan Nr. 6-61-60 sowie 6-61-61 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

09 Stahlbetonarbeiten ROH EUR .........................

Hinweis Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten

Dem LV liegt die DIN 18331 Beton- und Stahlbeton- arbeiten zugrunde.

Die Decken sind als Fertigteil-Spannbeton-Hohldielendecke ausgeschrieben, eine alternative angebotene Ausführung kann nicht gewertet werden. Die dazugehörige Werkplanung und Prüfung ist durch den AN zu erbringen und wird über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Zu beachten ist dabei, dass aus statischen Gründen der Aussteifung dennoch ein bestimmter Teil als Ortbeton ausgeführt werden muss.

Expositionsklassen, Bewehrung und Betondeckung sind der Statik zu entnehmen.

Leistungsumfang: In die Einheitspreise sind neben den Nebenleistungen der VOB folgende Leistungen einzukalkulieren:

Es sind z.T. Betonbauteile in Festigkeitsklasse C30/37 und C35/45 herzustellen. Die sich hieraus ergebenden Leistungen der Qualitätsüberwachung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Einbau von Dreikantleisten an sämtlichen ausspringenden Kanten, mit Ausnahme von eventuell beschriebenen Sichtbetonflächen.

Der AN muß auf der Baustelle soviel Schalungsmaterial vorhalten, daß keine Bauverzögerungen entstehen. Auf Verlangen der Bauleitung muß bei Bedarf zusätzliches Schalungsmaterial angefahren werden.

Die Betonmengen und die Schalung werden nach den Schalplänen der Statiker abgerechnet.

Die Stahlmengen werden nach den in den Stahllisten enthaltenen Nettogewichten abgerechnet. In den Stahllisten sind kein Verschnitt und kein Zuschlag für Walztoleranzen enthalten. Diese sind mit dem Einheitspreis abgegolten.

Die Löcher der Schalungsabstandshalter sind zu schließen.

Die haustechnischen Gewerke müssen rechtzeitig über den Einbau von Einlegeteilen in die Schalung, z.B. Elektrokabel, Leerrohre, Leuchten-Eingießtöpfe usw, informiert werden. Die Arbeiten sind zu koordinieren.

Die Termine zur Abnahme der Bewehrung sind rechtzeitig mit dem

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Prüfstatiker abzustimmen.

Die Schal- und Bewehrungspläne für Ortbeton werden von einem vom Bauherrn beauftragten Ing.-Büro erstellt.

09.01 Fundamentierung und Stahlbetonsohle EUR ......................... 09.01.1 Sauberkeitsschicht C8/10, OK -1,185 Einzelpreis Gesamtpreis unter Einzel- und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Streifenfundamenten 19% 72,50 m² ................ pro 1,00 m² ................

Sauberkeitsschicht C8/10 für Einzel- und Streifenfundamente auf verdichteter Sandaufschüttung OK -1,185 inkl. Randschalung/Abstellung für h=10 cm mit Überstand 10 cm unter Fundamenten Betongüte: C 8/10 Dicke: 10 cm Breite: 60 cm unter Streifenfundamenten

09.01.2 Sauberkeitsschicht C8/10, OK -0,785 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit unter Einzelfundamenten [EUR] [EUR] 19% 20,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Sauberkeitsschicht C8/10 für Einzelfundamente auf verdichteter Sandaufschüttung OK -0,885 inkl. Randschalung/Abstellung für h=10 cm, ca. 19,5 m mit Überstand 10 cm unter Fundamenten Bereich: Einzelfundamente in den Achsen B2 und E2 je 2,00x2,60 , C2 und D2 je 1,80x2,40

09.01.3 Sauberkeitsschicht C8/10, OK -0,2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit unter Fundamentplatte WP [EUR] [EUR] 19% 20,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Sauberkeitsschicht C8/10 für Fundamentplatte Wärmepumpen auf Tragschicht/Frostschutz OK -0,25 inkl. Randschalung/Abstellung für h=5 cm, ca. 7 m mit Überstand 10 cm unter Fundamentplatte Bereich: Fundamentplatte Wärmepumpen Achse F hinter Neubau

09.01.4 Randschalung der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelfundamente h25 [EUR] [EUR] 19% 4,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Randschalung 25 cm inkl. Innen- und Außenecken Einzelfundamente Pos 22-23 auf Sauberkeitsschicht OK

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09.01.5 Randschalung der Einzel- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Streifenfundamente h55 [EUR] [EUR] 19% 62,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ Randschalung der Einzel- und Streifenfundamente innen Schalungshöhe:55 cm inkl. Innen- und Außenecken Streifenfundamente Pos. 20-21 Einzelfundamente Pos 24-25 auf Sauberkeitsschicht OK -1,185

09.01.6 Randschalung der Einzel- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Streifenfund. inkl. Sohle h80 [EUR] [EUR] 19% 102,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ Randschalung der Streifenfundamente, Einzelfundamente und der Sohleplatte außen Schalungshöhe:80 cm inkl. Innen- und Außenecken Sohlplatte Pos. 19 Streifendundamente Pos. 20-21 Einzelfundamente Pos 24-25 obere Außenkante der Sohle gefast 45° auf Sauberkeitsschicht OK -1,185

09.01.7 Rohrdurchführungen für SW DN100 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit in Streifenfundamenten herstellen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrdurchführungen horizontal in Streifenfundamenten herstellen, hierzu ein Leerrohr DN 200 auf Fundamentbreite 40 cm zuschneiden über die SW-Leitung einfädeln und in die Schalung auf Höhe fixieren inkl. Anarbeiten der Fundamentbewehrung

09.01.8 Rohrdurchführungen für SW DN100 Einzelpreis Gesamtpreis unter Streifenfundamenten USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] herstellen 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Rohrdurchführungen horizontal unter Streifenfundamenten herstellen, hierzu eine Aussparung auf der Unterseite des Fundamentstreifens auf Fundamentbreite 40 cm über der SW-Leitung zwängungsfrei herstellen inkl. der verlorenen Schalung unterseitig auf Höhe fixiert inkl. Anpassung der Fundamentbewehrung

09.01.9 Randschalung der Fundamentplatte Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Wärmepumpen h20 [EUR] [EUR] 19% 1,35 m² ................ pro 1,00 m² ................ Randschalung Höhe 20 cm inkl. Innen- und Außenecken Fundamentplatte Wärmepumpen LxBxH 2,15m x 1,15m x 0,20m

Leistungsverzeichnis - 62/90 117

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auf Sauberkeitsschicht OK

09.01.10 Ortbeton C30/37 XC2 der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelfundamente h25 Pos.22/23 [EUR] [EUR] 19% 4,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Einzelfundamente 160x220 und 180x240 Expositionsklasse:XC2 Material:C 30/37 Bewehrung: eine Lage Q424A bzw. Q335A, im unteren Bereich

09.01.11 Ortbeton C30/37 XC2 der Einzel- und Einzelpreis Gesamtpreis Streifenfundamente h55 USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Pos.20/21/24/25 19% 27,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................

Einzelfundamente 120x120 cm und 160x160 cm Pos. 25/24 Streifenfundamente b=40cm Pos. 20/21 Expositionsklasse: XC2 Material: C 30/37 Bewehrung Einzelfundamente: eine Lage Q188A, im unteren Bereich

09.01.12 Ortbeton C30/37 XC2 der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fundamentplatte WP h20 [EUR] [EUR] 19% 0,50 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Fundamentplatte Wärmepumpen 215x115 cm Expositionsklasse: XC2 Material: C 30/37 Bewehrung WP-Fundamentplatte: eine Lage Q188A, im unteren Bereich sowie eine Lage Stabmatten (z.B. Q424A) im oberen Bereich gegen Rissbildung.

Hinweis WU-Konstruktion gemäß den Ausführungsvorschlägen im "Konzept Abdichtung", siehe entspr. Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-005.00-742_01_SA-00-WU-Konzept. Die Festlegungen und Empfehlungen zur WU-Konstruktion der Sohle werden hier nur stichwortartig angegeben

Beanspruchungsklasse 1: Drückendes Wasser infolge Grundwasser oder zeitweise aufstauendes Schichtenwasser Bemessungsstauwasserstand liegt bei +20,50 NN=GOK Nutzungsklasse A ist festgelegt Entwurfsgrundsatz C gem. WU-Richtlinie

09.01.13 Mauerkragen für Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Rohrdurchführungen in WU-Sohle [EUR] [EUR] 19% 18,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

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Mauerkragen DN70 bis DN125 zur druckwasserdichten Einbindung von Rohrleitungen mit glatter Oberfläche (KG, KG 2000, HT) in WU-Betonkonstruktionen - Bodenplatte liefern und im Zuge der Verlegung der Bewehrung überstreifen und auf Höhe bringen

09.01.14 Anarbeiten Bewehrung und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Betonage an Rohrdurchführungen [EUR] [EUR] 19% 23,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Anarbeiten der Bewehrung an Rohrdurchführungen und zwängungsfreies Anarbeiten beim Betonieren an Rohrdurchführungen für Grundleitungen Schmutzwasser und Entlüftung Fettabscheider für vertikale und horizontale Rohrdurchführungen

09.01.15 Anarbeiten Bewehrung und Einzelpreis Gesamtpreis Betonage an Gebäudeeinführungen USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] ELT 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Anarbeiten der Bewehrung an Multi-Gebäudeeinführung (Mehrsparteneinführung) oder Einzelgebäudeeinführung ELT und Anarbeiten der Sohle beim Betonieren an Multi-Gebäudeeinführung oder Einzelgebäudeeinführung ELT

09.01.16 Sicherung und Schutz Einzelpreis Gesamtpreis Gebäudeeinführung ELT USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Bauzwischenzustand 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Leitungen der Gebäudeeinführungen und zugehöriges Leerohrsystem ELT gegen eindringendes Wasser und Verschmutzung sowie Beschädigung im Bauzwischenzustand abdichten und schützen. Schutz durch Einsatz von dichtschließende Verschlusskappen und Schutz durch oberhalb der oben genannten Leitungen im Füllsand verlegtes Trassenwarnband.

09.01.17 Anarbeiten Bewehrung und Einzelpreis Gesamtpreis Betonage an Hauseinführung USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Wärmepumpe 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Anarbeiten der Bewehrung an Multi-Hauseinführung Wärmepumpe (Mehrsparteneinführung) und Anarbeiten der Sohle beim Betonieren an Multi-Hauseinführung Wärmepumpe

Leistungsverzeichnis - 64/90 119

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09.01.18 Anarbeiten Bewehrung und Einzelpreis Gesamtpreis Betonage an Hauseinführung HLS USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 3-fach 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................

Anarbeiten der Bewehrung an Multi-Hauseinführung 3-fach HLS (Mehrsparteneinführung) und Anarbeiten der Sohle beim Betonieren an (Multi-) Hauseinführung HLS

09.01.19 Sauberkeitsschicht C8/10, UK -0,735 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit unter Sohle [EUR] [EUR] 19% 495,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton auf verdichteter Sandaufschüttung unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten). Höhenlage UK -0,735 Betongüte : C 8/10 Dicke : 10 cm

Sauberkeitsschicht C8/10 für StB-Sohle auf verdichteter Sandaufschüttung OK -0,735 inkl. Randschalung/Abstellung für h=10 cm

09.01.20 Sauberkeitsschicht der Sohle Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Flügelglätten [EUR] [EUR] 19% 495,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Flügelglätten der Sauberkeitsschicht Der Mehraufwand für die Berücksichtigung der ca. 25 Stk. Sohlendurchführungen z.B. durch den teilweisen Einsatz handgeführter Flügelglätter mit geringerem Durchmesser (<= 600mm) ist mit einzukalkulieren

09.01.21 Ortbeton C30/37 XC2 WU der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sohlplatte d25 Pos.19 [EUR] [EUR] 19% 138,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Statik-Pos. 19 Sohlplatte aus Ortbeton als WU-Bauteil

Beanspruchungsklasse:1 Beanspruchung:zeitw. aufst. Sickerwasser Nutzungsklasse:A Bauteildicke:25 cm Druckfestigkeitsklasse:C30/37 WU Schwindarmer Beton CEM III Konsistenz:F3 Expositionsklasse oben:WO, XC1 Expositionsklasse unten:WF, XC2 Mindestzementgehalt:280 kg/m3 Zementsorte:32,5 R, 42,5 N Wasserzementwert:<= 0,60

Baustahl:B 500 SA DIN 488 für normal erhärtenden Beton

Kantenausbildung der Sohle mit Fase 45° Betonierabschnitte:2 Abschnitte

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  1. Fundamente, 2.Sohle Nachbehandlung:Abdeckung der Sohle mit Folie

Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18203 und 18201 Tab. 3 Zeile 2 Expositionsklasse und Bewehrung gem. Statik

OK ca. -0,385

09.01.22 QS Begehung der Sohle zur Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sichtprüfung [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Qualitätssicherungs-Begehung der Sohle zur Sichtprüfung auf mögliche, insbesondere trennrissartige Rissbildungen und Trennrisse. Erstellung eines Begehungsprotokolls inkl. Darstellung der Risse. Die Begehungen sind durch die ausführende Baufirma gemeinsam mit einer WU-Fachfirma und der Bauleitung zu begleiten und durch den AN fachgerecht zu dokumentieren. Erste Begehung nach Betonage vor Beginn Mauerwerk Zweite Begehung kurz vor Einbau Bodenaufbauten Das

Protokolle und Dokumentationen sind einschlißlich eventueller Anlagen zeitnah binnen 5 Werktagen nach den Begehungen auf dem Projektserver digital zur Verfügung zu stellen.

09.01.23 QS Verpressung von Trennrissen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Verpressung von Trennrissen bzw. trennrissartigen Rissbildungen durch geeignete Verfahren auf Basis des Protokolls der Quaitätssicherungsbegehung

09.01.24 Flügelglätten der WU-Sohle USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 555,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Flügelglätten der WU-Sohle Der Mehraufwand für die Berücksichtigung der ca. 23 Stk. Sohlendurchführungen z.B. durch den teilweisen Einsatz handgeführter Flügelglätter mit geringerem Durchmesser (<= 600mm) ist mit einzukalkulieren

09.02AS / IS / IW Stützen, Ringbalken, Wände aus StahlbetonEUR .........................
09.02.01StB-Stützen und -BalkenEUR .........................

09.02.01.1 StB-Stützen 30/30 Pos.5+6 als Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Trägerauflager [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Stb-Stützen 30/30 als Kragstützen und Trägerauflager herstellen inkl. Schalung und Ortbeton, Bewehrung in sep. Position StB 30/30, XC1, C25/30 Bewehrung gem. Statischer Berechnung siehe Anlagen:

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  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.00-741_01_TW-00-Statische Berechnung 230226 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.01-741_01_TW-00-Statische Berechnung Nachtrag 1 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.02-741_01_TW-00-P1c Erdgeschoss PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.03-741_01_TW-00-P2 Gründung PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.04-741_01_TW-00-P3c Schnitte PE P

Eckstäbe 4xd12 Bügelbewehrung d8 alle 14 cm Betondeckung cv = 20 mm Stahl wird gesondert abgerechnet, Einzellänge bis 3,90, Betonfestigkeit und -güte nach Statik.

09.02.01.2 StB-Stützen 30/100 Pos.7+8 als Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Trägerauflager [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Stb-Stützen 30/100 als Kragstützen und Trägerauflager für HEB 360 Pos. 7, Pos. 8 und 9 StB-Kragstützen Achse 2/B+E komplett herstellen inkl. Schalung und Ortbeton, Bewehrung in sep. Position StB 30/100, XC1, C25/30 Abmessung lxbxh: 100x30xca.390 cm BetonstahlB 500SA Stahlbewehrung wird gesondert -nach Stahlliste- abgerechnet

mit Anforderungen an:

  • Auflagerfläche: eben, mit Dreikantleisten
  • Betongüte und Stat. System siehe Statik-Pos. 7 und 8

mit erhöhten Anforderungen an die Passgenauigkeit

09.02.01.3 StB-Ringbalken 30/30 Pos.10 in Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Achse 3/B-E [EUR] [EUR] 19% 24,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stat.Pos 10.1/2 StB-Ringbalken in Achse 3 StB 30/30, XC1, C25/30 inkl. Schalung und Ortbeton, Bewehrung in sep. Position freitragend auf 4 Stützen 30/30, Spannweiten 605 + 840 + 840 cm UK Balken +3,225 inkl. zugfesten Anschlüssen der oberen und unteren Längsbewehrungen an den Flansch des HEB 360 und Krafteinleitung in die Ortbeton-Attika vgl. Statik Schnitt 4-4 und 5-5

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09.02.01.4 Anschluss Stütze/Balken 30/30 mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Stahlträger HEB 360 [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Anschluss Stütze/UZ 30/30 mit HEB 360 mit angeschweisster Bewehrung gem. Statik als Zulageposition

09.02.01.5 Zulage Wandanschlussschiene Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbetonieren [EUR] [EUR] 19% 75,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage Ankerschiene liefern, in Schalung befestigen und mit einbetonieren für kraftschlüssigen Anschluss von PP-Wände bis 480 mm im Dünnbett Titel 12.01 KS-Wände bis 175 mm Titel 12.02 Abstand inkl. entspr. Art und Anzahl der Wandanker

09.02.02 StB-Innenwände EUR ......................... 09.02.02.1 IW 175 StB Wandscheibe ca. 76x265 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Innenwandscheibe aus Stahlbeton 175 mm, auf StB-Sohle Wandhöhe bis UK Sturz +2,26 entspr. ca. 2,65 m inkl. Schalung und Ortbeton, Leibungen 4-seitig

In Bereich Flurwand an Raum 0.01 Geschäftszimmer Achse A-B/1-2

09.02.02.2 IW 175 StB Sturzbalken ca. 106x376 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ IW 175 StB Sturz 17,5/106, Länge ca. 376 cm auf Wandscheibe der Vorpos. mittig aufliegend, nach rechts und links als Sturz über Türöffnungen 1,26 m mit Auflager 25 cm auf KS 175 aufliegend bis UK Ringbalken X2) +3,32

In Bereich Flurwand an Raum 0.01 Geschäftszimmer Achse A-B/1-2

09.02.03 StB-Ringbalken EUR ......................... 09.02.03.1 Ringbalken StB 25/25 auf PP-Sturz Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 240x124, inkl. Schalung 2-seitig, [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB 25/25, inkl. Schalung 2-seitig und Unterstützung unterseitig PP-Sturz 240x124x3000 mm als Deckenauflager im Bereich Eingänge

Leistungsverzeichnis - 68/90 123

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09.02.03.2 Ringbalken StB 14/15,4, in PP-U Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 240/225 [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB 14/15,4, AW 425 PP Inkl. U-Schale 240*225 nicht als Auflager Hohldielendecke inkl. MinW-Auflage 25 mm Dämmung als gleitender Deckenanschluss Bereich: Eingangsbereiche über Türen in Achse A/2 und F/2

09.02.03.3 Ringbalken StB 14/17,4, in PP-U Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 240/249 [EUR] [EUR] 19% 35,00 m ................ pro 1,00 m ................ StB-Ringbalken im PP-Wandkopf inkl. PP-U-Schalen Bereich:Achse A und F Betonkern:14/17,4 Ortbeton C25/30 XC1

09.02.03.4 Ringbalken StB 10,5/25, in PP-U Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 175/249 [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB 10,5/25, in PP-U, unter Hohldielendecke Pos. X5) in U-Schale 17,5/25 an den Auflagern auf der Außenwand PP 425

Ringbalken StB 10,5/25, in PP-U auf Außenwand im Stoßbereich zweier Hohldielendeckenelemente

StB-Ringbalken im PP-Wandkopf inkl.. PP-U-Schalen 2x 17,5/25 (innen inkl. Schalung und Ortbeton C25/30 XC1 mit Bewehrungsanschluss zu Stirnseite Stahlträger F30 bekleidet, Bereich: in Achse B/3-4 und E/3-4 gem. Statik: X5) an X3)

09.02.03.5 Ringbalken StB 17,5/25, inkl. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Schalung, gleitend, Fuge 20mm [EUR] [EUR] 19% 42,50 m ................ pro 1,00 m ................ StB-Ringbalken im KS-Wandkopf 17,5/25

inkl. Schalung und Ortbeton C25/30 XC1 inkl. gleitendem Deckenanschluss, weichfedernd: Fuge d=20 mm mit A1 Mineralwolle mit beidseitiger Abdichtung zur Hohldielendecke die Abdichtung ist vor dem Verputzen herzustellen Bereich: Küche und Flur gem. Statik: X1

Leistungsverzeichnis - 69/90 124

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09.02.03.6 Ringbalken StB 8/20, in KS-U Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 175x249, weichf., Fuge 20mm [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ StB-Ringbalken 17,5/25 im KS-Wandkopf in vorh. KS-U-Schale aus separater Position herstellen Deckenanschluss weichfedernd, Fuge d=20 mm mit A1-MinW und Dichtstoff schließen Bereich: einige Flurwände, Küche

09.02.03.7 Ringbalken StB 17,5/25, einbinden Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit in AW 425 PP [EUR] [EUR] 19% 4,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ StB-Ringbalken StB 17,5/25 der Vorpos. einbinden in AW 425 PP inkl. Aussparung 175x240x200 in AW PP 425 Einbindetiefe: la 20 cm Bereich: Küche/AW

09.02.03.8 Ringbalken StB 17,5/25, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Anschweissbewehrung HEB360 [EUR] [EUR] 19% 8,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Ringbalken StB 17,5/25, Bewehrung einbinden über Anschweissbewehrung an HEB360

09.02.03.9 Ringbalken StB 17,5/25, inkl. Einzelpreis Gesamtpreis Schalung, gleitend/weichf, Fuge USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 55mm, unter Stahlträger F30 19% 17,50 m ................ pro 1,00 m ................

StB-Ringbalken im KS-Wandkopf 17,5/25 Bewehrung: 4 Ds 12mm/ Bügel Ds 8mm/15cm inkl. Schalung und Ortbeton C25/30 XC1 mit gleitendem Anschluss zum F30 bekleideten Stahlträger, weichfedernd, mit Fuge d=55 mm mit A1-MinW und Dichtstoff zzgl. Brandschutzbekleidung F30 d=15 mm Bereich: in Achse B und E gem. Statik: X3)

09.03 Baustahl und Einbauteile EUR ......................... 09.03.1 Betonstabstahl B500B USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 26,00 t ................ pro 1,00 t ................ Betonstabstahl B500B, alle Durchmesser, liefern und gemäß den Stahl- und Bewehrungsplänen verlegen,

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inkl. Abstandhalter Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den Stahllisten des Statikers

09.03.2 Ringbalken StB Zulage Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bewehrungseisen für Attika [EUR] [EUR] 19% 36,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bewehrungseisen d12, l ca. 75 cm in den Ringbalken bzw. Randverguss der Dachdecke einbinden und senkrecht nach oben herausschauen lassen, Lage der Ringankersteine einmessen als Zulageposition für den Mehraufwand beim Einbau Die Abrechnung der Stahlmengen erfolgt über Vorposition

09.03.3 Ankerschienen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Mauerwerksanschluss an StB [EUR] [EUR] 19% 75,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ankerschienen 28/15, feuerverzinkt, für Mauerwerksanschluss mit Maueranschlussanker A2 28/15x180 für Dünnbettfugen liefern und in Betonwände und -stützen einbauen gemäß Zulassung

  • Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
  • Einbau senkrecht in Ortbetonbauteile

09.03.4 Längsbewehrung Ringbalken Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit anschweissen an Stahlprofil [EUR] [EUR] 19% 12,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Längsbewehrung (# Ds 16mm) der Stahlbeton Ortbeton Ringbalken oder Ringbalken in KS-U-Schale beidseitig seitlich an Stahlträger anschweissen

09.04 Stahlkonstruktionen der Dachdecke EUR ......................... 09.04.1 Werk- und Montageplanung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Stahlkonstruktion [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung der nachfolgend beschriebenen Stahlkonstruktionen für alle erforderlichen Bauteile erstellen, entsprechend der Angaben der statischen Berechnung, zur Freigabe durch die Architekten

Die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als DWG- und PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

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09.04.2 Stahlbauteile liefern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 11.700,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Stahlbauteile aus genormten Profilen liefern frei Werkstatt nach Stahlliste

Stahlunterzug HEB 3604x Auskragung HEB 2602x AuflagerIPE 360 4x StabilisierungL 200/200/162x

09.04.3 Auflagerplatten ca. 400x300 mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Knagge [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ 4 Auflagerplatten d=20 mm, ca. 400x300mm jeweils inkl. Anschweissteil Knagge HEB100 als Zentrierbolzen in StB-Stütze inkl. 4 Bohrungen siehe Ausführungsstatik

der HEB360 auf den StB-Stützen,

09.04.4 Pos 2.1/2.5 Stahlträger HEB 360+IPE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 360 [EUR] [EUR] 19% 18,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stahlträger Statik-Pos 2.1 und 2.5 Achse B und E gemäß statischer Berechnung siehe Anlagen:

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.00-741_01_TW-00-Statische Berechnung 230226 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.01-741_01_TW-00-Statische Berechnung Nachtrag 1 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.02-741_01_TW-00-P1c Erdgeschoss PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.03-741_01_TW-00-P2 Gründung PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.04-741_01_TW-00-P3c Schnitte PE P

und inkl. Kleineisenteilen, Bohrungen, Trägerstößen und inkl. aller erforderlichen Anschweissteile (Kopfbolzen e=60), Rippen, Bohrungen und Platten zuschneiden, herstellen und mit Korrosionsschutzbeschichtung versehen inkl. Dollen und Betonverguss

Leistungsverzeichnis - 72/90 127

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09.04.5 Pos 2.2/2.6 Stahlträger HEB 360+IPE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 360+HEB 260 [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stahlträger HEB 360 gemäß Statik Pos 2.2 Achse C mit Elementstoß gem.Statik Pos 2.3.1 mit angeschweisstem Kragarm HEB 260 mit Auflager IPE 360 Statik Pos 2.6 inkl. aller Anschweissteile, Bohrungen, Befestigungsmitteln etc. herstellen und mit Korrosionsschutzbeschichtung versehen inkl. Dollen und Betonverguss

09.04.6 Pos 2.3/2.7 Stahlträger HEB 360+IPE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 360+HEB 260 [EUR] [EUR] 19% 19,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stahlträger HEB 360 mit angeschweisstem Kragarm HEB 260 gemäß Statik Pos 2.3 und 2.7 Stahlträger mit Elementstoß gem.Statik Pos 2.3.1 inkl. Anschweissteilen, Bohrungen etc. IPE 360+HEB 360+HEB 260 herstellen und mit Korrosionsschutzbeschichtung versehen inkl. Dollen und Betonverguss

09.04.7 Pos 2.4/2.8 Stahlträger HEB 360+IPE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 360 [EUR] [EUR] 19% 16,50 m ................ pro 1,00 m ................ Stahlträger gemäß Statik-Pos 2.4 und 2.8 gemäß Statischer Berechnung siehe Anlagen:

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.00-741_01_TW-00-Statische Berechnung 230226 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.01-741_01_TW-00-Statische Berechnung Nachtrag 1 PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.02-741_01_TW-00-P1c Erdgeschoss PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.03-741_01_TW-00-P2 Gründung PE P

  • 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-004.04-741_01_TW-00-P3c Schnitte PE P

und inkl. Kleineisenteilen, Bohrungen, Trägerstößen und inkl. aller erforderlichen Anschweissteile, Rippen, Bohrungen und Platten zuschneiden, herstellen und mit Korrosionsschutzbeschichtung versehen inkl. Dollen und Betonverguss

09.04.8 Stahlbauteile übernehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit montieren [EUR] [EUR] 19% 75,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stahlbauteile der Vorpositionen 09.04.3 bis 09.04.7 (Pos. Statik 2.1 bis

Leistungsverzeichnis - 73/90 128

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2.8) liefern, auf der Baustelle übernehmen und auf Stahlbetonstützen und Außenwänden inkl. nichtrostenden Verbindungsmitteln und ggfs. grundbeschichteter Kleineisenteile flucht- und höhen- gerecht montieren und vergießen inkl. erforderlicher Hebezeuge und Kräne inkl. ggfs. erforderlicher Absteifungen inkl. aller Bohrungen und Befestigungsmittel in Stahl und Beton als Auflager für die Spannbeton-Hohldielenplatten

Für die Baustelle gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge/Kräne den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendige Abstimmung mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B. Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochnbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellen- und Lieferlogistik notwendig werden sind einzukalkulieren.

09.04.9 Pos 4.1 und 4.2 L200/200/16 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit herstellen und liefern [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ L200/200/16 aus Statik Pos. 4.1 und 4.2 in Einzellängen bzw. gemäß freigegebener Werk- und Montageplanung herstellen und frei Baustelle liefern

09.04.10 L 200/200/16 übernehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit montieren [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ L 200/200/16 aus Vorposition auf der Baustelle übernehmen und zusammen mit Randbalken 20/95 LV Pos. 09.05.4 und 09.05.5 Statik Pos. 4.1 und 4.2 flucht- und lotrecht ausrichten und gegenseitig sowie an die Hohldielendecke gemäß freigegebener Werk- und Montageplanung befestigen/montieren inkl. nicht rostenden Befestigungsmittel gemäß Statik z.B. mit Hilti HKH M10 e<= 60cm, ober- und unterseitig in Achse 4/B-E (Attika über Terrasse) inkl. ggfs erforderlicher Unterstützungen, Absteifungen, Hilfskonstruktionen etc.

09.04.11 Zulage für Feuerverzinken der L Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 200/200/16 Profile [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für Feuerverzinken der L 200/200/16 Profile der Vorposition

09.05 StB-Fertigteile EUR .........................

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09.05.1 Werk- und Montageplanung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit StB-Fertigteil-Randbalken [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung der StB-Randbalken für alle erforderlichen Fertigteile und Bauteile erstellen, entsprechend der Angaben der statischen Berechnung und der Erfordernisse zum Transport, inkl. notwendiger Statischer- und Transport-Bewehrung zur Freigabe durch die Architekten und Prüfstatiker

Die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als DWG- und PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

09.05.2 Baustelleneinrichtung für Montage Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit des StB-Fertigteils 20/94 [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Baustelleneinrichtung für die Übernahme und Montage der StB-Randbalken 20/94 sowie deren lagesichernden Stahl-L-Profile, mit allen für die Lieferung und Montage der StB-Fertigteile z.B. erforderlichen Unterstützungen, Hilfskonstruktionen, Hebezeuge, Untergrundertüchtigungen etc. inkl. ihrer Vorhaltung bis zur erfolgreichen Fertigstellung inkl. aller An- und Abfahrten

Für die Baustelle gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge/Kräne den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendige Abstimmung mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B. Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellen- und Lieferlogistik notwendig werden sind einzukalkulieren.

09.05.3 Transport und Anlieferung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Transport und Anlieferung der StB-Fertigteile inkl. aller objektbezogen notwendigen Maßnamen

Für die Baustelle gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge/Kräne den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendige Abstimmung mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B. Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellen- und Lieferlogistik notwendig werden sind einzukalkulieren.

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09.05.4 Pos 4.1 StB-Randbalken ca. 20x94 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit in Achse 4 6050 mm [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fertigteil-Träger in Achse 4 über Außenbereich (Terrasse)

gemäß Statik-Pos 4.1 und Positionsplan aus Stahlbeton ca. 20x94x605 cm Auflager:PP 4/DM Betongüte:C25/30 ExpositionXC3, XF1 Systemlänge:6050 mm Längsbewehrung:GB 2x d12 oben und unten Bügelbewehrung:d8, s=30 cm Betonüberdeckung siehe Statik inkl. Statischer- und Transport-Bewehrung inkl. auf der Baustelle übernehmen und montieren

09.05.5 Pos 4.2 StB-Randbalken ca. 20x94 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit in Achse 4 8400 mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fertigteil-Träger in Achse 4 über Außenbereich (Terrasse)

gemäß Statik-Pos 4.2 und Positionsplan aus Stahlbeton ca. 20x94x840 cm Auflager:PP 4/DM Betongüte:C25/30 ExpositionXC3, XF1 Systemlänge:8400 mm Längsbewehrung:GB 2x d12 oben und unten Bügelbewehrung:d8, s=30 cm Betonüberdeckung siehe Statik inkl. Statischer- und Transport-Bewehrung inkl. auf der Baustelle übernehmen und montieren

09.05.6 Übergang Decke/L-Winkel/StB-FT Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mit Mörtel auf 45° [EUR] [EUR] 19% 25,00 m ................ pro 1,00 m ................ Übergang Decke/L-Winkel/StB-FT mit Mörtel ca. 20x20 mm auf 45° anmodellieren

09.06 SpB-Ho 265 Spannbeton-Hohldielen-Dachdecke EUR ......................... 09.06.1 Statischer Nachweis Einzelpreis Gesamtpreis Spannbetondielendecke und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Scheibe 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................

Erbringung Statischer Nachweise für:

  • Spannbetonhohldielendecke inkl. Öffnungen, Durchbrüche und Aussparungen einschließlich notwendiger Wechsel etc.
  • Angaben zu Durchmesser, Abstand, genauen Lage und Anzahl der Stabilisierungs-Kopfbolzen
  • Scheibenausbildung Decke

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Der statische Nachweis ist Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen.

09.06.2 Statischer Nachweis Ringbalken Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit und Porenbeton-Attika [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Erbringung Statischer Nachweise für:

  • Umlaufender Ringbalken (als Randverguss) und Porenbetonattika

Der statische Nachweis ist Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen.

09.06.3 Werk- und Montageplanung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Hohldielendecke [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung der Hohldielendecke mit Deckenöffnungen, mit Ringankerdarstellung, mit Stahl- und Biegelisten etc.

Die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als DWG- und PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

09.06.4 Werk- und Montageplanung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Deckendurchbruchsplan [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung Deckendurchbruchsplan der Hohldielendecke erstellen. Für Durchbrüche und Kernbohrungen und deren Konstruktion (Wechsel etc.) inkl. Prüflauf mit, und Freigabe durch die Fachplaner für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.

Die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als DWG- und PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

Leistungsverzeichnis - 77/90 132

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09.06.5 Werk- und Montageplanung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ringbalken und Porenbeton-Attika [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Werk- und Montageplanung Ringbalken und Porenbeton-Attika der Hohldielendecke bzw. Rohbau-Dachkonstruktion erstellen. Für Verlegung Attika-Porenbeton-Systemsteine und Durchbrüche inkl. Prüflauf mit und Freigabe durch Architekten und Prüfstatiker

Die Werk- und Montageplanungen sind Innerhalb von 28 Tagen nach Beauftragung über den Projektserver als DWG- und PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, Die Prüfzeiten der Architekten und (Prüf-) Ingenieure sind zu berücksichtigen. Ausführung nur nach erfolgter Prüfung und freigegebener WuM Planung.

09.06.6 Mehrkosten Zufahrt Baustelle und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Logistikkonzept [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Erstellung eines Logistikkonzeptes mit Prüfung der besonderen Zufahrt zur Baustelle für die Anlieferung der Hohldeckenelemente vor Ort und anhand des Lageplans, des baustelleneinrichtungsplans und den dargestellten Feuerwehraufstellflächen und Kurvenradien. Unter Berücksichtigung der Anlieferung unter erschwerten Bedingungen In dieser Position sind das Logistikkonzept und alle Mehrkosten für die aufwändige Anlieferung der Teile der Spannbeton-Hohldielen-Decke aufgrund fehlender Rangier- und Wendemöglichkeit inkl. Lastzüge (LKW) mit Lenkachsen, zus. Personal für die Einweisung und Sicherung bei Rückwärtsfahrten etc. einzukalkulieren. Sämtliche Anträge für diese Anlieferung müssen durch AN gestellt werden und die Kosten dafür und eventuelle zusätzliche Maßnahmen in deren Zusammenhang sind einzukalkulieren

09.06.7 Baustelleneinrichtung Montage Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Spannbeton-Hohldielen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Psch ................ pro 1,00 Psch ................ Baustelleneinrichtung für Anlieferung und Montage der Spannbeton-Hohldielen, mit allem erforderlichen Personal, Fahrzeugen sowie deren Anhänger, Verkehrssicherung, Wendemanöver, Rückwärtsfahrten, Halteverbotszonen, Fahrstreifensperrung, z.B. des Berner Heerwegs, Einweise- und Sicherungspersonal inkl. Überprüfung vor Ort Unterstützungen, Hilfskonstruktionen, Mobilkräne Hebezeuge, Untergrund- ertüchtigungen etc. Inklusive Vorhaltung bis zur erfolgreichen Fertigstellung der Hohldielendecke, inkl. aller An- und Abfahrten

Für die Baustelle gelten die Hinweise und Vorgaben der Hochbahn aus der Baugenehmigung. Die Vorgaben betreffen das Nachbargrundstück und gelten sobald Arbeiten in Grenznähe stattfinden oder z.B. Hebezeuge/Kräne den Luftraum jenseits der Grundstücksgrenze in Richtung Hochbahn berühren oder durchqueren können. Die eventuell notwendige Abstimmung mit der Hochbahn sowie sämtliche Maßnahmen wie z.B. Begrenzung/Limitierung der Kräne, Bereitstellung von Streckenposten durch die Hochbahn etc. die für die vom AN gewählte Baustellen- und Lieferlogistik notwendig werden sind einzukalkulieren.

Leistungsverzeichnis - 78/90 133

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09.06.8 Spannbeton-Hohldielendecke d=265 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm [EUR] [EUR] 19% 565,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigteildachdecke über EG aus Spannbeton mit Hohlkammern gemäß DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

  • Festigkeitsklasse: C 45/55
  • Feuerwiderstandsklasse: F90
  • Verkehrslast: 2,5 kN/m²
  • Plattendicke: 26,5 cm
  • Standard-Elementbreite 120 cm,
  • Berechnungsgewicht: 4,26 kN/m²
  • Hohlraumanteile: 36% als einachsig gespannte Einfeldplatten inkl. Elastomerauflager 50/5 mm herstellen, liefern und einbauen

für Spannweiten bis 840 cm Einzelspannweiten siehe unten

Produktvorschlag: BRESPA A26Q o.glw.

[#TB11-#]'.........' (vom Bieter einzutragen)

  • Systembreiten und deren Anzahl, die zum Einsatz kommen: 10 Reihen 1200 mm, 4 Reihen 1050 mm, 1 Reihe 900 mm Gesamtbreite: 17,100 m

  • Achsmaße der Spannweiten der Platten, je Verlegereihe ca. 697, 600, 840, 840, 277 cm Gesamtlänge: 32,54 m

  • Abrechnungsfläche: ca. 17,10x32,54 ohne Ringanker

  • Abgezogen werden 3 Öffnungen 1,2 x1,2 m

  • Auflager: 4x auf Stahlträgern HEB 360 und 260 bzw. Ringanker 2x auf StB-Ringankern in Porenbetonformsteinen jeweils inkl. Elastomerlager-Streifen im Auflager einbauen

  • inkl. Hohlkammern mit Verschlusskappen schließen

  • inkl. Ausbildung der Decke als starre Scheibe

  • Einbau der Fugenbewehrung ist mit einzukalkulieren.

  • inkl. Plattenstöße mit Vergussbeton C20/25 nach den Herstellervorschriften ausbetonieren.

  • Ausführung nach Herstellervorschriften und als komplette Leistung.

  • inkl. der erforderlichen Passplatten.

  • Erstellung einer prüffähigen Statischen Berechnung und der Montagepläne. Die Statische Berechnung ist dem Prüfstatiker rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.siehe gesonderte Pos. 09.06.1 bis 09.06.5

  • Ausführungsort: Dachdecke über EG

Fertigteil-Hohldielendecke liefern und einbauen wie folgt:

  • Glatte tapezierfähige Plattenunterseite, jedoch nicht porenfrei.
  • Mit werkseitigen Entwässerungslöchern in allen Hohlkammern ca. alle 100 cm
  • Mit werkseitigen wasserfesten farbigen Markierungen aller Hohlkammerachsen und weiterer Bereiche, an denen Abhängungen befestigt werden können an der Unter- und Oberseite aller Platten
  • Werksseitig gefertigt gemäß Zulassung

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09.06.9 Auswechslung und Deckenöffnung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit bis 125x125 cm für Lichtkuppel [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckenöffnung bis 125x125 cm herstellen für Lichtkuppel inkl. jeweils 2 System- Stahl-Auswechslungen

09.06.10 Deckendurchbrüche bis 15/15 bzw. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ø 15 [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckendurchbrüche kreisförmig oder quadratisch herstellen bis 15/15cm bzw. Durchmesser 15cm Einschließlich notwendiger Wechsel, Randvergüsse inkl. Bewehrung und Schalungen etc. gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.11 Deckendurchbrüche bis 25/25 bzw. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ø 25 [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckendurchbrüche kreisförmig oder quadratisch herstellen bis 25/25cm bzw. Durchmesser 25cm Einschließlich notwendiger Wechsel, Randvergüsse inkl. Bewehrung und Schalungen etc. gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.12 Deckendurchbrüche bis 40/40 bzw. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ø 40 [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckendurchbrüche kreisförmig, quadratisch oder rechteckig herstellen bis 40/40cm bzw. Durchmesser 40cm Einschließlich notwendiger Wechsel, Randvergüsse inkl. Bewehrung und Schalungen etc. gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.13 Deckendurchbrüche bis 70/35 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckendurchbrüche bis 70/35cm herstellen quer zur Spannrichtung Einschließlich notwendiger Wechsel, Randvergüsse inkl. Bewehrung und Schalungen etc. gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

Leistungsverzeichnis - 80/90 135

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09.06.14 Deckendurchbrüche bis 60/60 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Deckendurchbrüche bis 60/60cm herstellen Einschließlich notwendiger Wechsel, Randvergüsse inkl. Bewehrung und Schalungen etc. gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.15 Kernbohrung in Hohldielendecke Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit bis d=15cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Kernbohrung in Spannbeton-Hohldielen-Dachdecke bis d=15cm gemäß Vorgaben Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.16 Verguss StB 18,5/26,5 Stirnstoß Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit über Außenwand [EUR] [EUR] 19% 3,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB ca. 18,5/26,5 im Stirn-Stoßbereich der Deckenelemente Länge: ca. 1,50 m, Achse B und E

gemäß Werkplanung Hersteller Spannbeton-Hohldielen-Decke

09.06.17 Ringbalken StB 18/26,5 Stirnseiten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit HoDi-Decken Randverguss [EUR] [EUR] 19% 35,00 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB ca. 18/26,5 gem. Herstellerangaben als Randverguss an der Stirnseite der Hohldielen-Deckenelemente

gemäß Werkplanung Hersteller HohlDielendecke

09.06.18 Ringbalken StB 24/26,5 Längsseite Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit HoDi-Decken Randverguss [EUR] [EUR] 19% 67,50 m ................ pro 1,00 m ................ Ringbalken StB ca. 24/26,5 gem. Herstellerangaben als Randverguss an der Längsseite der Hohldielen-Deckenelemente

gemäß Werkplanung Hersteller HohlDielendecke

Leistungsverzeichnis - 81/90 136

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09.06.19 Zulage Deckenverguss Querstöße USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 140,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für den Deckenverguss im Bereich der Querstöße Achsen B, C, D, E

09.06.20 Zulage für den Deckenverguss im Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bereich der Längsstöße [EUR] [EUR] 19% 465,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für den Deckenverguss im Bereich der Längsstöße, auch an den Außenkanten

09.06.21 Nachträgliche Kernbohrung vor Ort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Nachträgliche Kernbohrung in vorbeschriebener Hohldielendecke. Ausführung einer Aussparung als Bohrung, Durchmesser bis 200 mm, nach Herstellervorschriften. Inkl. extra Anfahrt

09.06.22 Hammerkopf-Verguss Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Attikabewehrung längs [EUR] [EUR] 19% 20,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Einführung der Attikabewehrung in mit Abschalung vorbereitete Hohlkammer-Längsseite der Decke, mit "Hammerkopf"-Verguss in Ringbalken unter Attika kraftschlüssig montieren

09.06.23 Hammerkopf-Verguss Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Attikabewehrung quer [EUR] [EUR] 19% 16,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Hammerkopf-Verguss Attika wie vor, jedoch in den Stirnseiten der abgestellten Hohldielen

09.07 Brandschutzbekleidungen EUR ......................... 09.07.1 Brandschutzbekleidung Stahlträger Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit unter Hohldielendecke [EUR] [EUR] 19% 60,00 m ................ pro 1,00 m ................ Brandschutzbekleidung Stahlträger unter Hohldielendecke im Innenraum 3-seitig mit 15 mm Fireboard U= 40+33+40= ca. 113 cm für d15 mm zzgl. Hinterlegung in Streifen von <30 cm in GKF 20 mm

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Befestigung gemäß Zulassung (z.B. mit Klammern o.ä.)

09.07.2 HEB 260 Stahlprofil F30-Bekleidung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit außen gedämmt [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ HEB 260 Deckenträger, grundbeschichtet, im Außenbereich dreiseitig von unten F30 witterungsfest bekleiden und wärmedämmen mit 60mm MinW A1 WLG 035 mit Stoßhinterlegung verschrauben/verkleben am Flansch unterseitig zusätzlich ganzflächig verkleben

Auskragung: 150 cm

10 Abdichtungsarbeiten ABD EUR .........................

Hinweis Der Bemessungswasserstand ist aufgrund der anstauenden Wirkung der bindigen Schichten in Geländehöhe anzusetzen.

Die Bauwerksabdichtung für Sockel und Sohle ist daher in allen Teilen für den Lastfall W2.1 E auszuführen. Die bituminöse Flächenabdichtung auf der WU-Sohle dient als Dampfsperre und Feuchteschutz für eventuell durch die Sohlplatte diffundierenden Wasserdampf.

10.01 FPD-Abdichtung auf der Sohle EUR ......................... 10.01.1 FPD-Abdichtung unter Mauerwerk Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit WA 425 [EUR] [EUR] 19% 65,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Stahlbetonsohle im Bereich der Aussenwände abdichten mit flexibler, polymermodifizierter Dickbeschichtung, Abdichtungsaufbau nach DIN 18533, Lastfall W 2.1 E gemäß FPD Abdichtungsrichtlinie 2020-02

Die Ausführung erfolgt vor den Mauerwerksarbeiten

  • vorbereitend scharfe Kanten brechen (die Sohle erhält umlaufend und an den Außenecken auf Sohlenstärke eine Dreikantleiste in der Schalung) und Überstände abstemmen (Betonspritzer etc.)

  • zu beschichtende Oberfächen gründlich und großzügig absaugen

  • Schalungsöl-Rückstände der Randschalung neutralisieren

  • Haftbrücke als Voranstrich aufbringen

  • Beschichtung 2-lagig mit Verstärkungseinlage bis Schichtstärke >= 4 mm herstellen

mit mind. 10 cm Überstand nach innen unter AW 425 und mind. 15 cm außen an der Sohlenstirnseite umlaufend nach unten führen (Regel-Abwicklung 15+2,5+42,5+10= 70cm)

Im Bereich der aufgehenden Stahlbetonbauteile (8 Stützen und 1 Wandscheibe) wird der Bauteilquerschnitt (30/30, 30/100, 17,5/106) nicht zwischen Sohle und Stütze horizontal abgedichtet. An den aufgehenden Stahlbetonbauteilen wird stattdessen der 10 cm Rand auf der Sohle ausgeführt und vertikal nach oben geführt. Innen bis h=35cm, außen und in Laibungen bis h=70cm über Oberkante Roh der Sohlplatte.

Im Bereich der Punktfundamente in Achse 3/B-E die nach außen überstehenden StB-Bauteile entsprechend oberseitig und stirnseitig

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abdichten.

Bauteilquerschnitte werden übermessen

10.01.2 FPD-Abdichtung um Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sohlendurchbrüche [EUR] [EUR] 19% 18,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ FPD-Abdichtung herstellen wie vor, jedoch im Bereich Rohrdurchführungen DN70 bis DN125 in der StB-WU-Sohle einschließlich Liefern, überstülpen und Einarbeiten/Eindichten von geeigneten Rohrmanschetten Überstand der FDP-Abdichtung umlaufen 10cm über Manschettenaußenradius hinaus zum Aufbringen der Sohlenabdichtung. Ausführung vor der Errichtung von Mauerwerkswänden, im Bereich von allen Sohlendurchdringungen z.B. Bodeneinläufen, Futterrohren etc. inkl. Bauteilschutz der Bodeneinläufe als "Haube" aus Holzwerkstoff trittfest herstellen und vorhalten

10.01.3 FPD-Abdichtung um Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Hauseinführungen [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ FPD-Abdichtung herstellen wie vor, jedoch im Bereich Hauseinführungen DN150 bis DN220 und rechteckige Mehrsparteneinführungen in der StB-WU-Sohle einschließlich Liefern, überstülpen und Einarbeiten/Eindichten von geeigneten bitumenverträglicher Rohrmanschetten Überstand der FDP-Abdichtung umlaufen 10cm über Manschettenaußenradius hinaus zum Aufbringen der bituminösen Sohlenabdichtung. Ausführung vor der Errichtung von Mauerwerkswänden, im Bereich von Sohlendurchdringungen z.B. Futterrohren HZG, ELT TW etc. inkl. Bauteilschutz der Hauseinführungen als "Haube" aus Holzwerkstoff trittfest herstellen und vorhalten

Die zwei Mehrsparteneinführungen gelten als je 1 Stück

10.01.4 FPD-Abdichtung an Betonstützen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit hochführen [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Zulage FPD-Abdichtung 2-Lagig an Betonstützen bzw. aufgehenden Stahlbetonbauteilen innen ca. 35 cm sowie außen und in Laibungen 70cm hochführen einschließlich Haftbrücke. Einschließlich anarbeiten an flankierende FPD-Abdichtungen, bei Materialwechsel ggf. mit Fugenband und Fugenspachtel

Grundposition: 10.01.1

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10.02 FPD-Abdichtung MW-Sockel außen EUR ......................... 10.02.1 FPD-Abdichtung mit Fugenband Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit und Fugenspachtel [EUR] [EUR] 19% 80,00 m ................ pro 1,00 m ................ FPD-Abdichtung wie Pos. 10.01.1 mit Fugenband und Fugenspachtel Übergang Sohlenrand an Porenbeton-Außenmauerwerk außen abdichten, umlaufend mit Anlegefuge aus Schnellmörtel bündig ausspachteln, mit 120 mm Fugenband in FPD-System einarbeiten

10.02.2 FPD-Abdichtung Mauersockel USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 62,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ FPD-Abdichtung wie 10.01.1, jedoch ab 15 cm unter OK Sohle bis 30 cm über GOK umlaufend und 2-lagig herstellen h=85 cm inkl. systemkompatibler Haftbrücke h=70 cm auf Porenbeton

10.02.3 FPD-Abdichtung Mauersockel an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Außentüren [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ FPD-Abdichtung wie vor, jedoch an Außentüröffnungen 45 cm in die Leibung führen und ca. 70 cm hochführen

10.02.4 FPD-Abdichtung Hohlkehle und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fase an PP WA [EUR] [EUR] 19% 5,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hohlkehle und Fase, Radius jeweils 4-6 cm, entlang überstehender PP Aussenwand für FPD-Abdichtung herstellen inkl. Innen- und Aussenecken Lage: Wandscheibe an Achse 3/C

10.02.6 FPD-Abdichtung 35cm innen an WA Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit hochführen [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ FPD-Abdichtung 2-Lagig hinter wandnahen Sohlendurchführungen/Hauseinführungen auf ca. 40 cm Breite innen an Porenbeton-Außenmauerwerk ca. 35 cm hochführen einschließlich Haftbrücke

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10.02.7 FPD-Abdichtung 60cm an Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Außenputz hochführen [EUR] [EUR] 19% 52,50 m² ................ pro 1,00 m² ................ FPD-Abdichtung zweilagig an Außenputz hochführen bis mindestens 0,15m über GOK, Gesamthöhe ca. 60 cm

Diese Abdichtung erfolgt erst nach Herstellung der entsprechenden Schicht des Außenputzes die Unterbrechung und extra Anfahrten sind einzukalkulieren

10.02.8 FPD-Abdichtung sauber Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abschließen auf einheitlicher Höhe [EUR] [EUR] 19% 76,50 m ................ pro 1,00 m ................ OK der FPD-Abdichtung der Vorpositionen sauber abschließen auf umlaufend einheitlicher Höhe

10.02.9 Perimeterdämmung 80x250 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 24,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Perimeterdämmung XPSd=80 mm auf Höhe der StB-Sohle (h=25 cm) umlaufend und vollflächig auf FPD-Abdichtung aufkleben, inkl. Höhen- bzw. Abstandsausgleich ca. 8-10 mm bis ca. 10 cm unterhalb der Abdichtung

10.03 Bituminöse Abdichtung der Sohle EUR ......................... 10.03.1 Bit.-Abdichtung Sohle mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bitumenbahn [EUR] [EUR] 19% 475,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Rissüberbrückende Abdichtung auf Sohle aus Beton gegen ausdiffundierende Feuchtigkeit aus dem WU-Betonbauteil herstellen, hierzu

  • Unebenheiten ebnen und scharfe Kanten anfasen
  • Untergrund reinigen, Kehricht entsorgen
  • Haftbrücke als Voranstrich aufbringen
  • Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn mit Trägereinlage vollflächig verkleben Überlappung der Bahnen gemäß Herstellerangaben bzw. Technischem Merkblatt ausführen inkl. Anarbeiten an MW und Abdichtung auf der FPD

Anforderung:Feuchtediffusion Qualität: PYE KTG KSP 2,8

angebotenes Fabrikat:

[#TB11-#]'.........'

(vom Bieter einzutragen)

Detailverweis: Plan Nr. 6-61-01, 6-61-02, 6-63-01 bis 03 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

Stahlbetonsohle ganzflächig diffusionsdicht abdichten gegen Bauteilfeuchte mit Bitumenbahnen und Voranstrich,

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Abdichtungsaufbau nach DIN 18533, Lastfall W 2.1 E

  • vorbereitend scharfe Kanten auf der Sohle brechen und Überstände abstemmen (Betonspritzer etc.)

  • zu beschichtende Oberfächen absaugen

  • Schalungsöl-Rückstände an StB-Bauteilen neutralisieren

  • Haftbrücke als Voranstrich vollflächig aufbringen und an aufgehenden Porenbeton-Außenwand-Bauteilen 38 cm hochführen

Auf 10 cm Überstand der Mauersperrbahn unter WI KS 175 fachgerecht aufkleben/andichten.

Im Bereich der 9 aufgehenden Stahlbetonbauteile auf den 10 cm FPD-Rand andichten, Bauteilquerschnitte werden übermessen

10.03.2 Bit.-Abdichtung an AW 425 PP Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit hochführen 35 cm [EUR] [EUR] 19% 65,00 m ................ pro 1,00 m ................ Abdichtung der Vorposition an Außenwände aus Porenbeton ca. 35 cm hochführen, inkl. Hohlkehle und Haftbrücke

10.03.3 Bit.-Abdichtung an AW 425 PP Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenecken herstellen [EUR] [EUR] 19% 10,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abdichtung an Innenecken der Außenwand herstellen inkl. Hohlkehle und Haftbrücke

10.03.4 Bit.-Abdichtung unter KS 175 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenwänden einbinden [EUR] [EUR] 19% 120,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für das Anarbeiten der Flächenabdichtung an die streifenförmige Abdichtung unter KS 175 Wänden mit 10 cm Überlappung

10.03.5 Rohrdurchführungen Sohle Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit eindichten an Flansch [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Zulage für das Anarbeiten und Eindichten in die Sohlenabdichtung eines bauseits montierten Bodenablaufgehäuses bzw. SW-Leitung in der Betonsohle mit Klemm oder Fest-Flansch

Detailverweis: Plan Nr. 6-61-51 Bodenablauf Bodenaufbau: Plan Nr. 6-65-05 aus Anlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-ANL-001.02-731_02_AR-00-Detailplanung

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10.03.6 Rohrdurchführungen eindichten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit ohne Flansch [EUR] [EUR] 19% 14,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrdurchführungen wie vor, jedoch ohne Flansch aber mit FPD eingedichteter Dichtmanschette aus Pos. 10.01.2 in die Flächenabdichtung Sohle einbinden

10.03.7 Hauseinführungen eindichten ohne Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Flansch [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Hauseinführungen wie vor, jedoch ohne Flansch aber mit FPD eingedichteter Dichtmanschette aus Pos. 10.01.2 in die Flächenabdichtung Sohle einbinden

11 Stundenlohnarbeiten erw. Rohbau EUR .........................

Hinweis Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn diese vor Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet wurden.

Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich zu führen und dem Vertreter der Bauleitung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Kenntnisnahme oder Unterschrift der Bauleitung stellt keine Anerkennung der Forderung oder der Vergütungshöhe dar.

Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständig dokumentierte Stundenlohnzettel können zurückgewiesen werden.

Die Stundenlohnnachweise sind zusätzlich über den Projektserver bereitzustellen.

Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.

Als Facharbeiter gilt eine qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung im Beruf des Gewerkes dieses Leistungsverzeichnisses. Im Zweifel ist ein Facharbeiterbrief / Gesellenbrief der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen.

Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet!

Stundenlohnarbeiten für Maurer-, Stahlbeton-, Erd- und Abdichtungsarbeiten.Die Stundenlohnarbeiten für Gerüstarbeiten sind in dem entsprechenden Gliederungspunkt aufgeführt.

11.1 Facharbeiterstunden Rohbau USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Arbeitsstunde eines Facharbeiters, inkl. aller Nebenkosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis gem. "ZTV-Stundenlohnarbeiten"

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11.2 Helferstunden Rohbau USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Arbeitsstunde eines Helfers, inkl. aller Neben- kosten, für unvorhergesehene Arbeiten, zum Nachweis gem. "ZTV-Stundenlohnarbeiten"

11.3 Wasser abpumpen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Mit Tauchpumpe Wasser abpumpen wie folgt:

  • Tauchpumpe mit Schlauch aufstellen und während des Abpumpens regelmäßig kontrollieren
  • Ausführung nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
  • Über diese Position werden keine Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.10 abgerechnet
  • Abrechnung zum Nachweis in Stunden

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: GMH VOB ÖA 093-26 AS - Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: GMH VOB ÖA 093-26 AS - Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]

Die notwendigen Angaben über das Vorliegen

  • der Eignungsanforderungen und
  • der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
  • über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.

Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/1 146

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KRITERIENKATALOG 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: GMH VOB ÖA 093-26 AS - Berner Heerweg 187b - erw. Rohbau

LEISTUNGSKRITERIEN

Kriterienkatalog - 1/1 147

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Typ Dateiname Größe MIME-Type

Dateianlage 24-FTV-ALL-330_01_RB-LVS-261029-731_02_AR-00-LV_06_ROH_261029.pdf 1,90 MB pdf

Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf

Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx

Cloud Datei-Link Anlagen.zip 105,50 MB zip

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