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Bewerbungsbedingungen für Vergaben des Kreises Paderborn über Bauleistungen
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach § 75 a GO NRW in deutscher Sprache.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Tut es der Bewerber/Bieter dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehe daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Vergabeunterlagen /Angebotsgrundlage
3.1 Die Vergabe und die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt nach den Regelungen der Vergabeunterlagen sowie der in Bezug genommenen Bestimmungen und Vorschriften.
3.2 Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärungen/en des Teilnahmeantrages / des Angebotes nachträglich in Frage stellt.
3.3. Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilt, wie z.B. im Rahmen der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
3.4. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass nach seiner fachlichen Beurteilung die Leistungen im Vergabeverfahren abschließend und erschöpfend beschrieben wurden und im Preisblatt vollständig aufgeführt sind und insbesondere auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.
3.5. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch den Bewerber oder Bieter sind grds. unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes führen.
3.6. Soweit nicht abweichend geregelt, gelten für die Auftragsabwicklung die VOB/B und VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung.
4 Teilnahmeantrag / Angebot
4.1 Der Teilnahmeantrag/ das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag/ das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Bewerbungsfrist/ Angebotsfrist einzureichen. Wird der Teilnahmeantrag / das Angebot nicht form- oder fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages /des Angebotes führen.
4.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist jedoch allein verbindlich. 4.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
4.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb können Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Stand März 2026 Seite 1 von 4
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Wertung ausgeschlossen werden.
4.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4.8. Es werden nur verbindliche Angebote zur Wertung zugelassen.
5 Urkalkulation Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
6 Nebenangebote
6.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 6.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel-preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
6.4 Nebenangebote, die den Nummern 6.1 bis 6.3 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
7 Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
8 Einsatz von Nachunternehmern
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Abweichens ergibt, ist der Einsatz von Nachunternehmern zulässig. Der Bewerber/Bieter gibt in seinem Teilnahmeantrag/Angebot an, ob er beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen oder nicht. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot Art
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und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
Der Bewerber/Bieter muss darüber hinaus nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung tatsächlich wird zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung, in welcher der Nachunternehmer sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall des Nachunternehmereinsatzes auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Der Nachunternehmer muss die in den Vergabeunterlagen benannten Eignungsanforderungen ebenso erfüllen, wie der Bewerber/Bieter. Insoweit ist der Bieter verpflichtet, auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Erklärungen des Nachunternehmers vorzulegen.
9 Eignung
9.1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle geforderten Eigenerklärungen bzgl. der Eignung vorzulegen, ggfs. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
9.2. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Eigenerklärungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Werden die Bescheinigungen nicht oder nicht vollständig innerhalb der genannten Frist vorgelegt, kann das zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9.3. Eignungsleihe: Der Bewerber /Bieter gibt an, ob er im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von anderen Unternehmen (Eignungsgeber) in Anspruch nehmen wird (sog. Eignungsleihe) oder nicht. Beabsichtigt er eine Eignungsleihe muss er Art und Umfang der von dem Drittunternehmen (Eignungsgeber) zur Verfügung gestellten Kapazitäten sowie den vorgesehenen Eignungsgeber im entsprechenden Vordruck benennen. Im Falle der beabsichtigten Eignungsleihe muss der Bewerber /Bieter zudem nachweisen, dass er auf die Mittel des Eignungsgebers tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung, in welcher der Eignungsgeber sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter diesem gegenüber unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die vom Eignungsgeber unterschriebene Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen.
10 Grundsätze der Informationsübermittlung Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den mitgeteilten Kommunikationsweg statt. Verstöße gegen den mitgeteilten Kommunikationsweg (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Verfahrensausschluss führen.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum über den vorgegebenen Kommunikationsweg zu stellen.
11 Vertraulichkeit /Nutzungsrechte
Alle Unterlagen, die dem Bewerber / Bieter im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilnahmeantrages und der Angebotserstellung sowie nach Erteilung des Zuschlages durch die Vergabestelle oder dem Auftraggeber überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke als der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren bzw. der Auftragsabwicklung verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Veröffentlichungen über die Gesamtleistung durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung des Auftragnehmers sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das gilt auch für die Veröffentlichung von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, für Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie für die Veröffentlichung von Informationen.
12 Kennzeichnung von Geheimnissen Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrages und seines Angebotes, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der allgemeine Hinweis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus.
13 Datenverarbeitung Der Bewerber/Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebotes damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können.
14 Verhandlungen Der Auftraggeber behält sich vor, über die eingereichten Angebote zu verhandeln. Gleichsam ist es möglich, dass der Zuschlag direkt -ohne Verhandlungen- auf die Erstangebote erteilt wird. Die Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen.
15 Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren Für die Erstellung und die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die Teilnahme an etwaigen Verhandlungsgesprächen, erstattet der Auftraggeber keine Kosten.
16 Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. WettbewerbsregisterG beim Bundeskartellamt anfordern.
17 Nachprüfstelle Die Geltendmachung von etwaigen Verstößen des Kreises Paderborn gegen geltendes Vergaberecht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens die zu einer Verletzung der Rechte des beschwerten Bewerbers oder Bieters führen, erfolgt gegenüber folgender Nachprüfstelle: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold.
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