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Bezirksregierung Detmold
Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 23. Juni 2025 Gegen Empfangsbekenntnis Seite 1 von 6 mittels elektronischer Post an den Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Aktenzeichen 700-0148396-0004/0018 (A.V.E. Eigenbetrieb) Kreis Paderborn bei Antwort bitte angeben Entsorgungszentrum Alte Schanze
Auskunft erteilt: 33106 Paderborn Dirk Paetzold dirk.paetzold@bezreg-det- An: r.kahmen@ave-kreis-paderborn.de mold.nrw.de Zimmer: 307 a sinner@ave-kreis-paderborn.de Telefon 05231 71-5242 C.Rummel@ave-kreis-paderborn.de Fax 05231 71-82-5242
Deponie Alte Schanze – Deponiegasverwertungsanlage Änderungsanzeige vom 19.03.2025 – Errichtung und Betrieb einer Schwachgasfackel für Deponiegas mit Wärmeauskopplung
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Änderungsanzeige vom 19.03.2025 ergeht folgender
Leopoldstr. 15
Bescheid
32756 Detmold Telefon 05231 71-0 I. Sachentscheidung Fax 05231 71-1295 poststelle@brdt.nrw.de I.1 Bestätigung Ihrer Änderungsanzeige www.brdt.nrw.de Gemäß § 35 (4) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 15 Bundes-Immis- Parken/Anreise: siehe sionsschutzgesetz (BImSchG) bestätige ich hiermit Ihre Anzeige vom Hinweise im Internet 19.03.2025 einschließlich der eingereichten Unterlagen. Die Prüfung der An- Servicezeiten: 8:30 – 12:00 tragsunterlagen hat ergeben, dass die angezeigten Maßnahmen keine wesentli- und 13:30 – 15:00 Uhr chen Änderungen der Genehmigungen vom 27.12.1996 (§§ 4/6/19 BImSchG für das BHKW) und vom 30.06.1994 (§ 7 Abs. 2 AbfG für die Deponiegasfassung- Landeshauptkasse NRW und Beseitigung) darstellen. Den letzten Genehmigungsstand vor dieser Ände- Helaba IBAN DE59300500000001683515 rung stellt der Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 16.11.2017 mit dem Aktenzeichen 700-0148396-0001-0018 dar. Die Verarbeitung von personen-bezo- Gegenstand der Änderungen genen Daten durch die Bezirksregie- a) Neuerrichtung einer Schwachgasfackel für Deponiegas am Standort der rung Detmold erfolgt auf Grund der für das jeweilige Verfahren geltenden vorhandenen Deponiegasverwertungsanlage mit Wärmeauskopplung und gesetzlichen Bestimmungen. Anbindung an das vorhandene Fernwärmenetz Weitere Hinweise zum Datenschutz einschließlich der Informationen nach b) Neuverlegung einer Gastransportleitung zur Realisierung eines Gut- und Art. 13 und 14 und über Ihre sonsti- gen Rechte nach der Datenschutz- Schlechtgasstranges für Deponiegas / Anbindung an Kondensatsystem grundverordnung (EU-DSGVO) fin- den Sie hier: https://www.bezreg-det- c) Sanierung der Gasabsaugleitungen durch den Einbau von Streckenkonden- mold.nrw.de/datenschutzhinweise satabscheidern
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Datum: 23. Juni 2025 d) Austausch von Regel- und Messeinrichtungen an den Gasbrunnen und in Seite 2 von 6 den Gassammelstationen
Leistung der Deponiegasverwertungs und -beseitungungsanlage
| Anlage | Feuerungswär- meleistung | Brennstoffeinsatz Deponiegas max. | Nr. aus Anhang der 4. BImSchV |
|---|---|---|---|
| BHKW (vorhanden) | 432 kW | 86 Nm³/h | 8.1.2.2 |
| Hochtemperaturfa- ckel (vorhanden) | 500 kW | 150 Nm³/h | Notfackel – nicht genehmigungsbe- dürftig |
| Verdichterstation (vorhanden) | - | 150 Nm³/h | - |
| Schwachgasfackel (neu) | 50 – 500 kW | 8.1.3 | |
| Verdichterstation (neu) | 40 – 200 m³/h |
Standort: Widey 7, 33154 Salzkotten Gemarkung Salzkotten, Flur 2, Flurstücke 199, 200, 201 UTM Ostwert 476503 Nordwert 5727486 Betriebszeiten: ganzjährig, 24h pro Tag (wie bisher / keine Änderung)
I.2 Neuaufnahme einer Auflage gemäß § 36 (4) KrWG Gemäß § 36 (4) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird die Plangenehmigung vom 30.06.1994 für die Deponiegasfassung- und Beseitigung in Kapitel III. C (Betrieb der Anlage) um folgende Auflage ergänzt: „9. Bei Errichtung und Betrieb der Deponiegasfassung, -behandlung und -ver- wertung ist gemäß Anhang 5 Nummer 7 DepV der „Bundeseinheitliche Qualitätsstandard 10-1 Deponiegas“ (BQS 10-1) in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. Vor Inbetriebnahme der geänderten Deponiegasverwertungsanlage ist der Bezirksregierung Detmold der durch BQS 10-1 geforderte Qualitätsmana- gementsplan (QMP) vorzulegen.“
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II. Vorgelegte Unterlagen Datum: 23. Juni 2025 Seite 3 von 6 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Unterlagen führten zu der Entscheidung:
- Anschreiben (E-Mail) vom 19.03.2025
- Formular Änderungsanzeige vom 18.03.2025 (5 Seiten)
- Genehmigungsplanung – Erläuterungsbericht (46 Seiten)
- Anlage 1 Topographische Karten, Lage- und Bestandspläne (7 Blätter)
- Anlage 2 Pläne der Gasfassung (6 Blätter)
- Anlage 3 Anbindung Kondensatschacht (1 Blatt)
- Anlage 4 Schwachgasfackel mit Wärmeauskopplung (7 Blätter)
III. Hinweise
H.1 Diese Bestätigung Ihrer Änderungsanzeige entfaltet im Gegensatz zu einer abfallrechtlichen Zulassung (Planfeststellung/Plangenehmigung) oder ei- ner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Konzentrationswir- kung. Ob hierfür z.B. eine Baugenehmigung erforderlich ist, wurde im An- zeigeverfahren nicht geprüft.
H.2 Für die Schwachgasfackel wird im Nachgang eine nachträgliche Anord- nung gemäß § 17 BImSchG zur Anpassung an die Regelungen der Techni- schen Anleitung Luft vom 18.08.2021 (GMBL 2021 vom 14.09.2021) er- stellt.
IV. Kostenentscheidung
Auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerw- GebO NRW) vom 14.05.2024 (GV. NRW. S. 490 / SGV. NRW. 2011), sowie aufgrund der Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-West- falen (GebG NRW) vom 23.08.1999 (GV.NRW S. 524), Stand 25.04.2023 (GV. NRW. S. 229), wird für diesen Bescheid eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2.750,00 € (in Worten: zweitausend siebenhundertfünfzig Euro) erhoben. Der Betrag ist bis spätestens 17.07.2025 auf das Konto der Landeskasse Düssel- dorf, Konto 1683515 bei der Helaba Düsseldorf, Bankleitzahl 300 500 00 IBAN: DE59300500000001683515, BIC: WELADEDD unter Angabe des Kassenzeichens 7331100001250607 zu überweisen. Zusätzlich ist „Deponie Alte Schanze Änderungsanzeige“ einzutragen.
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V. Begründung für die Sachentscheidung Datum: 23. Juni 2025 Seite 4 von 6 Sie betreiben in der Nähe von Paderborn die Deponie „Alte Schanze“, die durch Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 18.07.1978 zuge- lassen wurde. Auf dem Grundstück der zur Deponie gehörenden Sickerwasser- behandlungsanlage betreiben Sie eine Deponiegasverwertungsanlage. Diese be- steht bisher aus einer Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) und einer Hochtem- peraturfackel, die bei Wartungsarbeiten oder Ausfall des BHKW für den Notbe- trieb gedacht ist. Die Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) wurde durch Bescheid des ehemali- gen Staatlichen Umweltamtes Bielefeld vom 27.12.1996, Aktenzeichen 53.087.00/96/0104.2, genehmigt. Bereits im Jahr 2011 wurde das BHKW durch ein Modul mit geringerer Leistung ersetzt. Diese Änderung wurde damals durch den AV.E. Eigenbetrieb gemäß § 15 BImSchG angezeigt. Die Anzeige wurde durch Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 06.12.2011 bestätigt. Im Ok- tober 2017 wurde der Austausch des BHKW durch ein Modul mit nochmals ge- ringerer Leistung angezeigt. Durch Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 16.11.2017 wurde diese Anzeige bestätigt. Die Deponiegasfassung und -beseitigung der Deponie Alte Schanze wurde durch die Bezirksregierung Detmold mit dem 8. Nachtragsbescheid vom 30.06.1994 (Az. 52/54.1-10.87) gem. § 7 Abs. 2 u. § 8 Abs. 1 AbfG genehmigt. Neben den Gasbrunnen, Gasleitungen und Gassammelleitungen auf der Deponie wurde hier- durch auch die Deponiegasverdichterstation einschließlich der Hochtempera- turfackel genehmigt. Diese befanden sich bis 2017 am Südrand der Deponie in- nerhalb der Planfeststellungsgrenze. Verdichterstation und Hochtemperaturfa- ckel wurden im Jahr 2018 aufgrund der gesunkenen Deponiegasmengen durch Anlagen jeweils geringerer Leistung angepasst und an den Standort des BHKW verlegt. Diese Maßnahme wurde gemeinsam mit dem Austausch des BHKW im Oktober 2017 angezeigt und durch Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 16.11.2017 zugelassen. Zur Optimierung der Deponiegasfassung und -verwertung wurde durch das Büro „DEPO Consult“ aus Büren zunächst eine Potentialstudie erstellt (Bericht vom 22.12.2023). Darauf basierend wurden durch das Büro konkrete Optimierungs- maßnahmen erarbeitet, die in dem nun vorgelegten Antrag (Änderungsanzeige) münden. Neben allgemeinen Optimierungsmaßnahmen der Deponiegasfassung soll durch eine zusätzliche Schwachgaserfassung und -verwertung in einer Hoch- temperaturfackel der Deponiegaserfassungsgrad erhöht und somit die Emissio- nen klimaschädlicher Gase reduziert werden. Durch die Verlegung einer neuen Gasleitung auf dem Deponiegelände sowie der Errichtung einer neuen Verdichterstation und einer Schwachgasfackel soll dieses Ziel erreicht werden. Zudem wird die Kondensatabscheidung optimiert. Rechtsgrundlage für das Anzeigeverfahren ist § 35 (4) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dort wird bezüglich des Anzeigeverfahrens auf § 15 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Absatz 2 BImSchG verwiesen.
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Entsprechend § 35 (4) KrWG i.V.m. § 15 Absatz 2 BImSchG prüft die zuständige Datum: 23. Juni 2025 Behörde das angezeigte Vorhaben im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Durch- Seite 5 von 6 führung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens der Deponie. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 2 BImSchG darf der Träger des Vorhabens die Ände- rung vornehmen, sobald die zuständige Behörde ihm mitteilt, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf. Diese Mitteilung nennt man Freistellungserklärung. Die Prüfung hat im vorliegenden Fall ergeben, dass die angezeigte Maßnahme weder einer abfallrechtlichen Planfeststellung oder Plangenehmigung noch einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Die Freistellungserklärung wird somit erteilt. Allerdings bedarf es einer Anpassung der Deponiegasanlagen an den Stand der Technik. Dieser wurde durch den „Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 10-1 Deponiegas“ (BQS 10-1 – aktueller Stand 10.11.2021) festgelegt und ist gemäß Anhang 5 Nummer 7 DepV zu berücksichtigen. Daher wurde durch diesen Be- scheid die Plangenehmigung der Bezirksregierung Detmold vom 30.06.1996 (Az. 52/54.1-10.87) um eine entsprechende Auflage ergänzt.
VI. Begründung für die Kostenentscheidung
Gemäß §§ 1 u. 2 GebG NRW i.V.m. § 1 der „AVerwGebO NRW“ sind für die im Allgemeinen Gebührentarif der AVwGebO NRW aufgeführten Verwaltungs- handlungen von Amts wegen die dort genannten Verwaltungsgebühren zu erhe- ben. Die Tarifstellen für den Bereich Umwelt (Wasser- und Abfallwirtschaft, Bo- den- und Immissionsschutz) wurden am 08.08.2023 neu gefasst (GV. NRW. S. 490 / SGV. NRW. 2011), die derzeit letzte Änderung datiert auf den 14.05.2024 (GV. NRW: S. 262). Gemäß Tarifstelle Nr. 4.4.1.16 ist für die „Entscheidung über eine Anzeige nach § 35 Absatz 4 KrWG in Verbindung mit § 19 DepV“ ein Gebührenrahmen von 500 € bis 5000 € vorgesehen. Für derartige Fälle sieht § 9 aus dem Gebührenge- setz für das Land Nordrhein-Westfalen - GebG NRW folgendes vor: „Sind Rahmensätze für Gebühren vorgesehen, so sind bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall zu berücksichtigen
- der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Auf- wendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden, und
- die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner sowie auf Antrag dessen wirtschaftli- che Verhältnisse.“ Der Verwaltungsaufwand wird im vorliegenden Fall als durchschnittlich betrach- tet. Die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amts- handlung für den Gebührenschuldner dürfte ebenfalls durchschnittlich sein. Im Ergebnis wird eine durchschnittliche Gebühr in Höhe von 2.750 Euro erho- ben, um den Vorgaben aus § 9 GebG NRW gerecht zu werden.
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VII. Rechtsbehelfsbelehrung Datum: 23. Juni 2025 Seite 6 von 6 Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwal- tungsgericht in 32423 Minden erheben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez.